Allgemeine Benutzerregeln

Benutzerregeln Hochseilgarten Mobi Parks
Mobi Park GmbH, Stand 1. März 2017
Dieser Hochseilgarten ist mit dem neuesten Sicherungssystem, dem sogenannten Rope Roller System
ausgestattet. (Sicherheitsstufe: Klasse E) Dieses IAPA - abgenommene System sorgt dafür, dass sich kein
Teilnehmer mehr unbeabsichtigt aushängen kann. Dennoch ist es außerordentlich wichtig, dass Sie
konzentriert und verantwortungsvoll mit sich und den Sicherungen umgehen. Andernfalls können
schwere Verletzungen die Folge sein. Bitte schützen Sie sich und beachten Sie all unsere
Sicherheitshinweise, Hinweisschilder, Traineranweisungen und die folgenden Benutzerregeln.
Gelber Parcours
Orangener Parcours
Roter Parcours
Blauer Parcours
Grüner Parcours
Brauner Parcours
Grauer Parcours
Schwarzer Parcours
Mindestalter: 7 Jahren, Mindestkörpergröße:120 cm, Mindestgreifhöhe:170 cm
Mindestalter: 7 Jahren, Mindestkörpergröße:120 cm, Mindestgreifhöhe:170 cm
Mindestalter: 7 Jahren, Mindestkörpergröße:120 cm, Mindestgreifhöhe:170 cm
Mindestalter: 7 Jahren, Mindestkörpergröße:120 cm, Mindestgreifhöhe:170 cm
Mindestalter:10 Jahren, Mindestkörpergröße:140 cm, Mindestgreifhöhe:180 cm
Mindestalter 10 Jahren, Mindestkörpergröße:140 cm, Mindestgreifhöhe:180 cm
Mindestalter 10 Jahren, Mindestkörpergröße:140 cm, Mindestgreifhöhe:180 cm
Mindestalter:10 Jahren, Mindestkörpergröße:140 cm, Mindestgreifhöhe:180 cm
Regelung für Begleitpersonen von Minderjährigen:

7-12 Jahre alt: 2 Kinder pro volljähriger Begleitperson.

Ab 13 Jahren darf auf der gesamten Anlage alleine geklettert werden.

Die Begleitpersonen müssen sich ständig im Sichtbereich der Kinder aufhalten.

Begleitpersonen müssen selbst mitklettern.
Allgemeines:
1. Jeder Mobi Park Besucher muss über eine gesunde körperliche und psychische Verfassung verfügen. Das
Körpergewicht darf 120 kg nicht übersteigen. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte unser Sicherheitspersonal und
informieren Sie uns über eventuelle Beeinträchtigungen. Schwangere oder unter Einfluss von Alkohol oder
Drogen stehende Personen sind nicht berechtigt, den Hochseilpark zu begehen.
2. Bevor der Hochseilpark benutzt werden kann, muss jeder Teilnehmer die Sicherheitseinweisung durchlaufen.
3. Die Sicherung erfolgt durch Gurt, Helm und Selbstsicherung durch einen Rope-Roller. Die ausgeliehene
Sicherheitsausrüstung ist nicht übertragbar und darf während des Aufenthalts grundsätzlich nicht abgelegt
werden. Sollte die Ausrüstung dennoch abgelegt werden (z.B. Toilettenbesuch), muss Sie vor dem
Weiterklettern von einem Sicherheitstrainer erneut kontrolliert werden. Das Gelände darf nicht mit der
Sicherheitsausrüstung verlassen werden.
4. Rauchen im Gurt ist streng verboten.
5. Nach der Einweisung sind die Teilnehmer für die korrekte Selbstsicherung verantwortlich. Die Begehung der
Anlage erfolgt eigenverantwortlich. Beachten Sie unsere Beschilderung und alle Sicherheitsregeln. Gehen Sie
bitte äußerst achtsam und konzentriert mit sich und dem Sicherungssystem um. Andernfalls können schwere
Verletzungen die Folge sein.
6. Der Rope Roller muss so geführt werden, dass er sich vor oder über der gesicherten Person befindet.
7. Auf jedem Sicherungsseil darf nur eine Person pro Station gesichert sein. Das Berühren der Sicherungsseile ist
verboten.
8. Beim Begehen des Hochseilparks dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den
Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen (Schmuck, Kameras, Handy, …). Offen getragene
Piercings müssen entfernt werden. Schals bzw. Halstücher müssen abgenommen und lange Haare
zusammengebunden werden.
9. Jede Übung darf von max. einer Person zur selben Zeit begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max.
3 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass
sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten.
10. Die Begehungszeit beträgt maximal 2,5 Stunden und beginnt nach erfolgter Sicherheitseinweisung. Danach
wird pro angefangener Stunde ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 5,– € berechnet. Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten, da diese je nach Jahreszeit variieren. Falls die 2,5 Stunden Begehungszeit auf Grund der
Öffnungszeiten nicht ausgenutzt werden können, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Verlängerung
der Öffnungszeiten. Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z.B. Plattform besetzt,
Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts Ebenso besteht
kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes bei Abbruch auf eigenen Wunsch oder aufgrund vorzeitiger,
wetterbedingter Schließung der Anlage (Sturm, Gewitter, starker Regen, Hagel, usw.).
11. Den Anweisungen der Trainer im Hochseilpark ist unbedingt und sofort Folge zu leisten. Der Mobi Park behält
sich den Ausschluss von Personen bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln oder den Anweisungen der Trainer
vor. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle
nicht.
12. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen/-regeln des
Veranstalters/Trainers übernimmt der Mobi Park keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
13. Für abgegebene Garderobe oder Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
14. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Mobi Park GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.
15. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.
16. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Benutzerregeln aufmerksam gelesen und verstanden haben
und stimmen unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu. Ebenso bestätigen Sie, dass aus ärztlicher Sicht
keine Bedenken gegen einen Kletterbesuch bestehen. Die Sorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift,
die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.