/ Erneut Änderung des TMG geplant: Mehr Sperren, weniger Störerhaftung 02.03.2017 Telekommunikation | Regulierung & Go ernmental Auuairs | mT, .utsourcing & Datenschutz Nach der rüngsten Reuorm des Telemediengesetzes T Gn im Juni 2016 wir berichteten n beschäaigt das undeswirtschaasministerium sich laut heise.de erneut mit dessen berarbeitung. rin Reuerentenentwuru uür einen driten Anlauu zur eÄnderung des Telemediengesetzese liegt heise.de or. Der Gesetzesentwuru befndet sich derzeit noch in der Abstmmung mit anderen Ressorts und irtschaas erbänden und soll anschließend in den undestag eingebracht werden. Hintergrund: Störerhaftung mm nokus liegt wieder einmal die sogenannte Störerhaaung on ertreibern öoentlicher LANs. Störerhaaung meint, dass ein LAN etreiber als Störer uür Rechts erletzungen Driter etwa Urheberrechts erletzungenn im mnternet haabar gemacht werden kann, wenn er diesen gegenüber sein Netz öonet. rs ist schon lange erklärtes Ziel der undesregierung, die durch dieses unüberschaubare aaungsrisiko entstehende Rechtsunsicherheit durch eine Abschaoung der Störerhaaung zu beseitgen, zuletzt durch eine Änderung des T G im Juli 2016 . Doch uehlt im geänderten Gesetz ein ausdrücklicher inweis, dass die aaungsbeschränkung auch uür Unterlassungsansprüche gilt. Daher wurde on ielen Seiten kritsiert, dass dieser letzte Versuch das erklärte Ziel nicht erreiche, da weiterhin Ansprüche auu Unterlassung und damit einhergehende Abmahnkosten gegen LAN- etreiber durchgesetzt werden könnten. Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums Laut dem Reuerentenentwuru sollen mnhaber on Urheberrechten zukünaig weder Schadenersatz, eseitgung noch Unterlassung on LAN etreibern erlangen können. Und dies soll auch ausdrücklich im Gesetzestext betont werden. Jegliche rrstatung on Kosten durch LAN etreiber im Zusammenhang mit Rechts erletzungen soll ausgeschlossen werden. Dazu zählen neben gerichtlichen und außergerichtlichen auch die orgerichtlichen Kosten, so etwa Rechtsanwaltsgebühren uür Abmahnungen. rine Ausnahme soll nur greiuen, wenn der Pro ider absichtlich mit einem Nutzer kollaboriert, um Rechts erstöße zu ermöglichen. Websperren um Rechtsverstöße zu verhindern mm Gegenzug soll § 7 Abs. 4 T G überarbeitet werden, um den rinsatz on ebsperren zu erleichtern. So soll § 7 Abs. 4 T G nn eine Anspruchsgrundlage bieten, um Sperren gegen Diensteanbieter gerichtlich anordnen zu lassen. Demnach sollen Rechteinhaber eine Anordnung gegen mnternetpro ider oder pri ate LAN- etreiber beantragen können, ederen Dienste on einem Driten in Anspruch genommen wurden, um geistge rigentumsrechte zu erletzene. Die Kosten uür diese Anordnungen soll der Rechteinhaber tragen. Je nach rinzeluall sollen erschiedene aßnahmen in etracht kommen, technische Details werden nicht genannt. ei der rinordnung, ob eine Sperre zulässig ist oder nicht, soll in redem nall immer eine mnteressenabwägung im rinzeluall durch eine staatliche Stelle eruolgen. Kein Zwang für Passwortsperren - trotz Urteil des EuGH mm September 2016 erging ein Urteil des ruropäischen Gerichtshous zu kommerziellen otspot- etreibern. ei wiederholten Rechts erletzungen soll es nach dem ruG möglich sein, on einem LAN etreiber per gerichtlicher Veruügung zu erlangen, den Netzzugang mit einem Passwort zu sichern. Um an dieses Passwort zu gelangen, müssten Nutzerinnen und Nutzer ihre mdenttät ooenlegen. Nach dem rntwuru des undeswirtschaasministerium düruen LAN- etreiber hingegen nicht dazu erpfichtet werden, Passwortsperren oder Registrierungspfichten einzurichten. Auu ureiwilliger asis sollen solche aßnahmen redoch möglich bleiben. Ausblick rin weiterer Versuch, der Problematk on aaungsuragen im mnternet zu begegnen. .b der rntwuru in seiner retzigen nassung das Parlament passieren wird und wie die geplanten Sperren rechtmäßig realisiert werden können, bleibt abzuwarten. HabeneSieeFragen? Kontakteren Sie gernee Pascal Schumacher , Anna-Lisa Kühn Practcee rooup Telekommunikaton Ansprechpartner PascaleSchomacher itglied der Practice Group Telekommunikation itglied der Practice Group Kartellrecht Rechtsanwalt T +49 30 20942175 Dr.eAnna-LisaeKühn,eM.Jor. itglied der Practice Group Gewerblicher Rechtsschutz & edien Rechtsanwältin T +49 30 20942157 www.noerr.com twitter.com/NoerrLLP xing.com/companies/NoerrLLP
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