Erneut Änderung des TMG geplant: Mehr Sperren, weniger

/ Erneut Änderung des TMG geplant: Mehr Sperren,
weniger Störerhaftung 02.03.2017
Telekommunikation
|
Regulierung
&
Go ernmental
Auuairs
|
mT,
.utsourcing
&
Datenschutz
Nach
der
rüngsten
Reuorm
des
Telemediengesetzes
T Gn
im
Juni
2016
wir
berichteten n
beschäaigt
das
undeswirtschaasministerium
sich
laut
heise.de
erneut
mit
dessen
berarbeitung.
rin
Reuerentenentwuru
uür
einen
driten
Anlauu
zur
eÄnderung
des
Telemediengesetzese
liegt
heise.de
or.
Der
Gesetzesentwuru
befndet
sich
derzeit
noch
in
der
Abstmmung
mit
anderen
Ressorts
und
irtschaas erbänden
und
soll
anschließend
in
den
undestag
eingebracht
werden.
Hintergrund: Störerhaftung
mm
nokus
liegt
wieder
einmal
die
sogenannte
Störerhaaung
on
ertreibern
öoentlicher
LANs.
Störerhaaung
meint,
dass
ein
LAN
etreiber
als
Störer
uür
Rechts erletzungen
Driter
etwa
Urheberrechts erletzungenn
im
mnternet
haabar
gemacht
werden
kann,
wenn
er
diesen
gegenüber
sein
Netz
öonet.
rs
ist
schon
lange
erklärtes
Ziel
der
undesregierung,
die
durch
dieses
unüberschaubare
aaungsrisiko
entstehende
Rechtsunsicherheit
durch
eine
Abschaoung
der
Störerhaaung
zu
beseitgen,
zuletzt
durch
eine
Änderung
des
T G
im
Juli
2016 .
Doch
uehlt
im
geänderten
Gesetz
ein
ausdrücklicher
inweis,
dass
die
aaungsbeschränkung
auch
uür
Unterlassungsansprüche
gilt.
Daher
wurde
on
ielen
Seiten
kritsiert,
dass
dieser
letzte
Versuch
das
erklärte
Ziel
nicht
erreiche,
da
weiterhin
Ansprüche
auu
Unterlassung
und
damit
einhergehende
Abmahnkosten
gegen
LAN- etreiber
durchgesetzt
werden
könnten.
Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums
Laut
dem
Reuerentenentwuru
sollen
mnhaber
on
Urheberrechten
zukünaig
weder
Schadenersatz,
eseitgung
noch
Unterlassung
on
LAN
etreibern
erlangen
können.
Und
dies
soll
auch
ausdrücklich
im
Gesetzestext
betont
werden.
Jegliche
rrstatung
on
Kosten
durch
LAN
etreiber
im
Zusammenhang
mit
Rechts erletzungen
soll
ausgeschlossen
werden.
Dazu
zählen
neben
gerichtlichen
und
außergerichtlichen
auch
die
orgerichtlichen
Kosten,
so
etwa
Rechtsanwaltsgebühren
uür
Abmahnungen.
rine
Ausnahme
soll
nur
greiuen,
wenn
der
Pro ider
absichtlich
mit
einem
Nutzer
kollaboriert,
um
Rechts erstöße
zu
ermöglichen.
Websperren um Rechtsverstöße zu verhindern
mm
Gegenzug
soll
§
7
Abs.
4
T G
überarbeitet
werden,
um
den
rinsatz
on
ebsperren
zu
erleichtern.
So
soll
§
7
Abs.
4
T G
nn
eine
Anspruchsgrundlage
bieten,
um
Sperren
gegen
Diensteanbieter
gerichtlich
anordnen
zu
lassen.
Demnach
sollen
Rechteinhaber
eine
Anordnung
gegen
mnternetpro ider
oder
pri ate
LAN- etreiber
beantragen
können,
ederen
Dienste
on
einem
Driten
in
Anspruch
genommen
wurden,
um
geistge
rigentumsrechte
zu
erletzene.
Die
Kosten
uür
diese
Anordnungen
soll
der
Rechteinhaber
tragen.
Je
nach
rinzeluall
sollen
erschiedene
aßnahmen
in
etracht
kommen,
technische
Details
werden
nicht
genannt.
ei
der
rinordnung,
ob
eine
Sperre
zulässig
ist
oder
nicht,
soll
in
redem
nall
immer
eine
mnteressenabwägung
im
rinzeluall
durch
eine
staatliche
Stelle
eruolgen.
Kein Zwang für Passwortsperren - trotz Urteil des EuGH
mm
September
2016
erging
ein
Urteil
des
ruropäischen
Gerichtshous
zu
kommerziellen
otspot- etreibern.
ei
wiederholten
Rechts erletzungen
soll
es
nach
dem
ruG möglich
sein,
on
einem
LAN
etreiber
per
gerichtlicher
Veruügung
zu
erlangen,
den
Netzzugang
mit
einem
Passwort
zu
sichern.
Um
an
dieses
Passwort
zu
gelangen,
müssten
Nutzerinnen
und
Nutzer
ihre
mdenttät
ooenlegen.
Nach
dem
rntwuru
des
undeswirtschaasministerium
düruen
LAN- etreiber
hingegen
nicht
dazu
erpfichtet
werden,
Passwortsperren
oder
Registrierungspfichten
einzurichten.
Auu
ureiwilliger
asis
sollen
solche
aßnahmen
redoch
möglich
bleiben.
Ausblick
rin
weiterer
Versuch,
der
Problematk
on
aaungsuragen
im
mnternet
zu
begegnen.
.b
der
rntwuru
in
seiner
retzigen
nassung
das
Parlament
passieren
wird
und
wie
die
geplanten
Sperren
rechtmäßig
realisiert
werden
können,
bleibt
abzuwarten.
HabeneSieeFragen?
Kontakteren
Sie
gernee
Pascal
Schumacher ,
Anna-Lisa
Kühn
Practcee rooup
Telekommunikaton
Ansprechpartner
PascaleSchomacher
itglied
der
Practice
Group
Telekommunikation
itglied
der
Practice
Group
Kartellrecht
Rechtsanwalt
T
+49
30
20942175
Dr.eAnna-LisaeKühn,eM.Jor.
itglied
der
Practice
Group
Gewerblicher
Rechtsschutz
&
edien
Rechtsanwältin
T
+49
30
20942157
www.noerr.com
twitter.com/NoerrLLP
xing.com/companies/NoerrLLP