Wettbew erbsbestimmungen des VÖFA-Sonderbew erbs Austrian Youth Film Award Version 1.1 Ausgehend von den Wettbewerbsbestimmungen des Verbandes Österreichischer FilmAutoren, im folgenden kurz „VÖFA-WBB“ genannt, gelten folgende Bestimmungen: 1. Teilnahmebedingungen: 1.1 Teilnahmeberechtigt sind Filme von nichtkommerziellen Filmautoren und Filmautorinnen bis 25 Jahre, die laut 5.3.3 der VÖFA-WBB als „Jeunessefilme“ bezeichnet werden, und wehniger als zwei Jahre alt sind. 1.2 Eine Mitgliedschaft des Autors beim Verband Österreichischer Filmautoren ist für die Teilnahme nicht notwendig. 2. Vorführung der Filme: 2.1 Für die Vorführung ist es nötig, dass die vom Autors unterschriebene Nennbestätigung an den Ausrichter übermittelt wurde. 2.2 Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei zu vielen Einsendungen eine Vorselektion durchzuführen und nur ausgewählte Filme bei der Veranstaltung zu zeigen. 2.3 Die Filme werden blockweise vorgeführt und nach dem jeweiligen Block von der Jury öffentlich besprochen. Nachdem alle Filme vorgeführt und besprochen wurden, stimmt die Jury öffentlich über die Platzierungen und über den Gesamtsieger ab. 2.4 Am Schluss der Veranstaltung findet die Preisverleihung statt. 3. Bewertung: 3.1 Die Jury setzt sich aus drei Jugendlichen und zwei erfahrenen Filmjuroren zusammen, die vom Ausrichter ausgewählt werden. Einer der erfahrenen Filmjuroren übernimmt die Rolle des Juryvorsitzenden. 3.2 Um einen Gesamtsieger ermitteln zu können, steht es jedem Juror offen, einen Kandidaten vorzuschlagen, über den dann abgestimmt wird. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist der Gesamtsieger. 3.3 Die erfolgreichste Bildungseinrichtung des Wettbewerbs, also die mit der niedrigsten Durchschnittsbewertung, wird mit einem Preis ausgezeichnet. Erforderlich dafür ist, dass sich die Bildungseinrichtung im Unterricht mit dem Thema Film befasst und mindestens drei Filme der jeweiligen Bildungseinrichtung am Wettbewerb teilnehmen. 3.4 Bei einer Jurysitzung vor der Preisverleihung werden eventuelle Sonderpreise für bemerkenswerte filmische Leistungen bestimmt und die Filme ausgewählt, die an der Österr. Film-Staatsmeisterschaft teilnehmen dürfen. Der Gesamtsieger nimmt auf jeden Fall an der Staatsmeisterschaft teil, sofern er sich nicht schon über eine der VÖFA-Landesmeisterschaften für die Staatsmeisterschaft qualifiziert hat. Sollte ein Film eines Autors, der nicht Mitglied im Verband Österreichischer Filmautoren ist, in der Staatsmeisterschaftsauswahl sein, so erhält dieser Autor eine kostenlose Mitgliedschaft für dieses Jahr, um an der Staatsmeisterschaft teilnehmen zu können.
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