IIZ - Interinstitutionelle Zusammenarbeit Datenschutz und Datenaustausch in der IIZ Ein vorrangiges Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren (IV, ALV, Sozialhilfe, Berufsbildung und Bereich Migration), damit Personen mit Mehrfachproblematiken optimale Unterstützung erhalten. Diese Zusammenarbeit setzt indes einen geregelten Datenaustausch voraus. Prof. Dr. iur. Kurt Pärli hat im Auftrag der nationalen IIZ-Gremien ein Rechtsgutachten zum Thema «Datenschutz und Datenaustausch in der IIZ» erarbeitet. Das Gutachten hält die Grundvoraussetzungen für den Datenaustausch zwischen den verschiedenen IIZ-Akteuren fest und unterzieht die einzelnen Akteure einer Analyse.Die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch zwischen den Institutionen sind komplex; das Rechtsgutachten liefert eine strukturierte Gesamtübersicht und zieht folgendes Fazit: Eine rechtlich gültige Einverständniserklärung, die von der betroffenen Person in Kenntnis der Sachlage und freiwillig abgegeben wird, stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage dar, um den Datenaustausch zu bewilligen und die fehlenden Gesetzesgrundlagen zu ersetzen. Wir freuen uns, Ihnen das Gutachten hier zu präsentieren. Datenschutzgutachten Zusätzlich finden Sie eine Zusammenfassung des Gutachtens. Und zuletzt eine Zusammenstellung, welche Elemente eine rechtlich korrekte Einwilligungserklärung umfassen muss. Zusammenfassung Einwilligungserklärung 1/1
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