Datenschutz und Datenaustausch in der IIZ

IIZ - Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Datenschutz und Datenaustausch in der IIZ
Ein vorrangiges Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen
den beteiligten Akteuren (IV, ALV, Sozialhilfe, Berufsbildung und Bereich Migration), damit Personen mit
Mehrfachproblematiken optimale Unterstützung erhalten. Diese Zusammenarbeit setzt indes einen geregelten
Datenaustausch voraus.
Prof. Dr. iur. Kurt Pärli hat im Auftrag der nationalen IIZ-Gremien ein Rechtsgutachten zum Thema «Datenschutz
und Datenaustausch in der IIZ» erarbeitet. Das Gutachten hält die Grundvoraussetzungen für den
Datenaustausch zwischen den verschiedenen IIZ-Akteuren fest und unterzieht die einzelnen Akteure einer
Analyse.Die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch zwischen den Institutionen sind komplex; das
Rechtsgutachten liefert eine strukturierte Gesamtübersicht und zieht folgendes Fazit: Eine rechtlich gültige
Einverständniserklärung, die von der betroffenen Person in Kenntnis der Sachlage und freiwillig abgegeben wird,
stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage dar, um den Datenaustausch zu bewilligen und die fehlenden
Gesetzesgrundlagen zu ersetzen.
Wir freuen uns, Ihnen das Gutachten hier zu präsentieren.
Datenschutzgutachten
Zusätzlich finden Sie eine Zusammenfassung des Gutachtens. Und zuletzt eine Zusammenstellung, welche
Elemente eine rechtlich korrekte Einwilligungserklärung umfassen muss.
Zusammenfassung
Einwilligungserklärung
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