vollmacht - Rechtsanwaltskanzlei Alexander Försterling

VOLLMACHT
Herr Rechtsanwalt Alexander Försterling
Zustellungen werden nur an
Ernst-Merck-Straße 12-14 (Merck-Hof)
den Bevollmächtigten erbeten!
20099 Hamburg-St.Georg
Tel.: (040) 648 885 86
Fax: (040) 648 885 88
eMail:
[email protected]
Internet:
www.rechtsanwalt-foersterling.de
wird von mir, ___________________________________________________________
in Sachen ___________________________________________, mein Az.: _________
wegen ________________________________________________________________
ausdrücklich die Vollmacht erteilt und beauftragt, mich zu beraten und vertreten.
RA Alexander Försterling betreibt seine Kanzlei allein und unabhängig von anderen
Rechtsanwälten.
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
 die Befugnis zu außergerichtlichen Gesprächen und
 auch zur unbedingten Prozess- bzw. Verfahrensführung (u.a. gem. §§ 81 ff.
ZPO, § 114 V FamFG, ArbGG),
 auch zum Abschluss eines Vergleichs gemäß § 142 II ZPO,
 zur Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen, z.B. Kündigung,
 diese Vollmacht ganz oder teilweise auf Andere zu übertragen (Untervollmacht),
 Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein Mandat in einem Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe-Nachprüfungsverfahren.
Ich beauftrage Herrn RA Försterling ausdrücklich zusätzliche Ablichtungen von Dokumenten und Unterlagen gemäß Nr. 7000 VV RVG zu meiner Unterrichtung und zur
Unterrichtung Dritter anzufertigen.
RA Alexander Försterling wird auch bevollmächtigt Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere die vom Gegner, der Justizkasse, der Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritten zu erstattende Beträge entgegenzunehmen und diese
ggf. mit offenen Honoraransprüchen zu verrechnen. Diesbezüglich trete ich meine Ansprüche gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, meiner Rechtsschutzversicherung und sonstigen Dritten auf Zahlung der mir zustehenden Beträge ausdrücklich zur Sicherheit an Herrn RA Alexander Försterling ab.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass sich die Rechtsanwaltsgebühren nach
dem Gegenstandswert richten; vgl. §§ 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) und Anlage 2 zu § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift)