Experten für alle Fälle Verbindlich aushandeln: Was im Bauvertrag stehen sollte Die Bundesregierung will die Rechte von Bauherren stärken bisher müssen diese mit ihrer Baufirma vieles individuell aushandeln. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert, worauf man im Vertrag Wert legen und vor Vertragsabschluss achten sollte: Einzugstermin: Feste Termine müssen zwar nicht, sie können aber festgelegt werden. Die Experten raten, sich nicht auf scheinbar präzise Festlegungen wie „Die Bauzeit beträgt sieben Monate nach Baubeginn“ ein- Bis der Rohbau eines Hauses steht, kann viel Zeit vergehen - Bauherren sollten Fristen im Bauvertrag genau festlegen. Foto: Markus Scholz MASSARBEIT VOM SCHREINER. StaurauM IHRE LEBENSRÄUME – voM VON UNSSchreIner. GESTALTET! BeSSer haBen SIe StaurauM Möbel sind die Kleider Ihrer noch nIe genutzt. Wohnräume und verkörpern Lebensgefühl und den persönlichen Stil! sind Ihr Ihr kompetenter kompetenter Wir sind Partner von Partner vonder derPlanung Planungbis biszur Montage. Kontaktieren Sie zur Montage. Kontaktieren uns uns für ein Sie fürunverbindliches ein unverbindliches Beratungsgespräch und Beratungsgespräch und lassen Sie lassen Sie sich sichvon vonintelligenten intelligenten Lösungen überrraschen. Lösungen für den Stauraum überraschen. MuSterMann Schreiner Mustermann Beispielstrasse 000 0000 Musterstadt tel: +49 000 000 Kirchenweg 2 000 www.schreiner-mustermann.de 91257 Pegnitz/Troschenreuth Tel. 09241-2934 [email protected] www.schreinerei-wolf.com 46 Blickpunkt Pegnitz zulassen. Denn die Baufirma kann dann den Baubeginn hinauszögern. Besser ist es, wenn konkrete Daten für Baubeginn und Fertigstellung im Vertrag stehen. Und man sollte als Bauherr eine Vertragsstrafe bei Nichterfüllung aushandeln. Laut VPB lassen sich aber nur die wenigsten Schlüsselfertiganbieter auf solche Daten ein. Realistischer Zahlungsplan: Grundsätzlich gilt, dass erst nach erbrachter Leistung bezahlt wird. Wer die Firma schrittweise nach Stand des Baufort- Erfolgreich werben im BLICKPUNKT PEGNITZ Redaktion: Klaus Trenz, Tel. 09241 980-42 E-Mail: kurier.pegnitz@ nordbayerischer-kurier.de schritts bezahlt, sollte auf realistische Abschläge achten. Denn wer in Vorleistung geht, hat bei einer Insolvenz der Firma das Nachsehen. Der VPB rät, die erste Rate von rund 40 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus und der Zimmererarbeiten anzusetzen. Übergabe der Unterlagen: Bauherren müssen dafür sorgen, dass ihre Immobilie dem geltenden Recht entspricht. Um das zu kontrollieren, sollten sie sich die Herausgabe der Planungsunterlagen und - mit der Bauabnah- me - sämtlicher Unterlagen vertraglich zusichern lassen. Prüfung der Unterlagen: Es gibt aktuell kein Widerrufsrecht für Bauverträge - außer sie wurden quasi an der Haustür abgeschlossen. Das soll das neue Bauvertragsrecht nun ändern. Aber auch jetzt schon haben Bauherren durchaus vorher Zeit für eine Prüfung der Unterlagen: Sie müssen den Vertrag mindestens zwei Wochen vor dem offiziellen Notartermin erhalten. Darauf sollte man auch bestehen. dpa/tmn GEORG LANG Sanitär- und Heizungsbau Büro für Energie- und Haustechnik Raumersgasse 1 · 91257 Pegnitz Tel. 0 92 41/7 02 16 · Fax: 0 92 41/7 02 17 Mail: [email protected] · Web: www.lang-pegnitz.de
© Copyright 2024 ExpyDoc