Was im Bauvertrag stehen sollte

Experten
für alle Fälle
Verbindlich aushandeln:
Was im Bauvertrag stehen sollte
Die Bundesregierung will die
Rechte von Bauherren stärken bisher müssen diese mit ihrer
Baufirma vieles individuell aushandeln. Der Verband Privater
Bauherren (VPB) erläutert, worauf man im Vertrag Wert legen
und vor Vertragsabschluss achten sollte:
Einzugstermin: Feste Termine müssen zwar nicht, sie können aber festgelegt werden. Die
Experten raten, sich nicht auf
scheinbar präzise Festlegungen
wie „Die Bauzeit beträgt sieben
Monate nach Baubeginn“ ein-
Bis der Rohbau eines Hauses steht, kann viel Zeit vergehen - Bauherren sollten Fristen im Bauvertrag genau festlegen.
Foto: Markus Scholz
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Blickpunkt Pegnitz
zulassen. Denn die Baufirma
kann dann den Baubeginn hinauszögern. Besser ist es, wenn
konkrete Daten für Baubeginn
und Fertigstellung im Vertrag
stehen. Und man sollte als Bauherr eine Vertragsstrafe bei
Nichterfüllung aushandeln. Laut
VPB lassen sich aber nur die wenigsten Schlüsselfertiganbieter
auf solche Daten ein.
Realistischer Zahlungsplan:
Grundsätzlich gilt, dass erst nach
erbrachter Leistung bezahlt
wird. Wer die Firma schrittweise nach Stand des Baufort-
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PEGNITZ
Redaktion:
Klaus Trenz,
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schritts bezahlt, sollte auf realistische Abschläge achten. Denn
wer in Vorleistung geht, hat bei
einer Insolvenz der Firma das
Nachsehen. Der VPB rät, die erste Rate von rund 40 Prozent nach
Fertigstellung des Rohbaus und
der Zimmererarbeiten anzusetzen.
Übergabe der Unterlagen:
Bauherren müssen dafür sorgen,
dass ihre Immobilie dem geltenden Recht entspricht. Um das zu
kontrollieren, sollten sie sich die
Herausgabe der Planungsunterlagen und - mit der Bauabnah-
me - sämtlicher Unterlagen vertraglich zusichern lassen.
Prüfung der Unterlagen: Es
gibt aktuell kein Widerrufsrecht
für Bauverträge - außer sie wurden quasi an der Haustür abgeschlossen. Das soll das neue
Bauvertragsrecht nun ändern.
Aber auch jetzt schon haben
Bauherren durchaus vorher Zeit
für eine Prüfung der Unterlagen: Sie müssen den Vertrag
mindestens zwei Wochen vor
dem offiziellen Notartermin erhalten. Darauf sollte man auch
bestehen.
dpa/tmn
GEORG LANG
Sanitär- und Heizungsbau
Büro für Energie- und Haustechnik
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