Besondere Bedingungen zur Beangelung der Ilm für das Jahr 2017 • Es gelten die fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes Thüringen und die Gewässerordnung des KAFV Ilmenau. Angelstrecke ist die Lengwitz in der Ortslage Stützerbach unterhalb der Schule für Physiotherapie (Schild) bis an die Grundstücksgrenze Kallenbach (Schild); die Ilm vom Einfluss Freibach unterhalb von Stützerbach bis zur Gemarkungsgrenze Ilmenau zu Langewiesen; vom alten Angstedter Wehrbaum am Sportplatz von Gräfinau – Angstedt bis zur Gemarkungsgrenze zu Dörnfeld ( Schild; Nähe der Straßengabelung Cottendorf - Lehmannsbrück. Die Ilm unterhalb des Thermoswehres in Langewiesen bis zum alten Angstedter Wehrbaum darf ab 2013 mit unserem Erlaubnisschein (ES) nicht beangelt werden; aber ab dem Einfluss der Wohlrose bis zum alten Angstedter Wehrbaum mit der Gwf- Karte des VANT. Zu beachten ist, dass die Grundstücke Burgold (zwischen Meyersgrund und Stützerbach) und Kallenbach (am Ortseingang von Stützerbach) nicht (auch nicht im Wasser watend) durchquert werden dürfen. Schonzeiten: Bach-, Regenbogenfor., Bachsaibling vom 1. Okt. - 30. April; Äsche vom 1.Februar - 31. Mai Mindestmaße: Bach-, Regenbogenfor., Bachsaibling Ilm 0;1;2 25cm; Ilm4 30 cm; Äsche (alle Strecken) 30 cm Angelmethoden: Die Lengwitz darf mit der Spinn- oder Flugangel beangelt werden; die Ilm oberhalb der Hammergrundbrücke Ilmenau (an der Bleiglaserei Matzke) nur mit der Flugangel; die anderen Strecken mit Spinn– oder Flugangel mit künstlichem Köder; mit der Spinnangel aber nur vom 1.Mai- 30. September. In den Flugangelstrecken sind zusätzliche Beschwerungen am Vorfach und Bissanzeiger nicht erlaubt. Angelzeit ist 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang bis 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang. Fangbegrenzung: Pro Angeltag höchstens insgesamt 3 Stück der Arten Bach-, Regenbogenforelle, Bachsaibling und Äsche, davon nur 2 Äschen. Jahresfanglimit sind insgesamt 30 Stck der genannten Arten an maximal 37 Angeltagen. Eine 2. Fangkarte erhält man nur zum Beitrag eines neuen Erlaubnisscheines. Führung der Fangkarte: Vor Angelbeginn ist das Datum einzutragen. Fische, die mitgenommen werden sollen, sind waidgerecht zu töten und sofort mit ihrer Länge, später mit ihrem Gewicht einzutragen. Dabei ist wegen der besseren Auswertbarkeit der Fangkarte und der Fangbegrenzung nach dem Prinzip zu verfahren: ein Fisch - eine Zeile. Fehlende Eintragungen in die Fangkarte werden mit dem sofortigen Entzug des ES geahndet. Der Eintrag ist unbedingt nach folgender Einteilung in Abschnitte vorzunehmen: Lengwitz 0: in den beschriebenen Grenzen Ilm 1: Einfluß Freibach - Hammergrundbrücke Ilmenau Ilm 2: Hammergrundbrücke Ilmenau-Gemarkungsgrenze zu Langewiesen (Schild) Ilm 4: Wehrbaum am Sportplatz Gräfinau-Angstedt-Gemarkungsgrenze zu Dörnfeld (alte Kreisgrenze; Schild!) Die Streckenbezeichnung auf den Schildern „IK…“ ist nur von den Gastanglern des Gwf zu verwenden! Unsere Strecken der Ilm sind 2017 nicht im Gwf des VANT! (oftmals sind die Schilder nicht entfernt). Die Fangkarten aller Erlaubnisscheine sind spätestens bis zum 31.1. des Folgejahres vollständig ausgefüllt (mit Gewichtsangaben) und unterschrieben an den Aussteller zurückzugeben. Geschieht das nicht, werden ES des KAFV Ilmenau im nächsten Jahr verweigert. Mit der Unterschrift auf dem Erlaubnisschein erkennt der Inhaber die „Besonderen Bedingungen zur Beangelung der Ilm 2017“ an. Mit seiner Unterschrift auf der Rückseite der Fangkarte bekennt er sich zu den Eintragungen auf der Fangkarte. Kreis-Angelfischereiverband Ilmenau e. V. Der Vorstand
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