Besondere Bedingungen zur Beangelung der Ilm - KAFV

Besondere Bedingungen zur Beangelung der Ilm für das Jahr 2017
• Es gelten die fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes Thüringen
und die Gewässerordnung des KAFV Ilmenau.
Angelstrecke ist die Lengwitz in der Ortslage Stützerbach unterhalb der
Schule für Physiotherapie (Schild) bis an die Grundstücksgrenze Kallenbach
(Schild); die Ilm vom Einfluss Freibach unterhalb von Stützerbach bis zur
Gemarkungsgrenze Ilmenau zu Langewiesen; vom alten Angstedter Wehrbaum am Sportplatz von Gräfinau – Angstedt bis zur Gemarkungsgrenze zu
Dörnfeld ( Schild; Nähe der Straßengabelung Cottendorf - Lehmannsbrück.
Die Ilm unterhalb des Thermoswehres in Langewiesen bis zum alten
Angstedter Wehrbaum darf ab 2013 mit unserem Erlaubnisschein (ES)
nicht beangelt werden; aber ab dem Einfluss der Wohlrose bis zum alten
Angstedter Wehrbaum mit der Gwf- Karte des VANT. Zu beachten ist,
dass die Grundstücke Burgold (zwischen Meyersgrund und Stützerbach)
und Kallenbach (am Ortseingang von Stützerbach) nicht (auch nicht im
Wasser watend) durchquert werden dürfen.
Schonzeiten: Bach-, Regenbogenfor., Bachsaibling vom 1. Okt. - 30. April;
Äsche vom
1.Februar - 31. Mai
Mindestmaße: Bach-, Regenbogenfor., Bachsaibling Ilm 0;1;2 25cm;
Ilm4
30 cm;
Äsche (alle Strecken)
30 cm
Angelmethoden: Die Lengwitz darf mit der Spinn- oder Flugangel beangelt
werden; die Ilm oberhalb der Hammergrundbrücke Ilmenau (an der
Bleiglaserei Matzke) nur mit der Flugangel; die anderen Strecken mit
Spinn– oder Flugangel mit künstlichem Köder; mit der Spinnangel aber nur
vom 1.Mai- 30. September. In den Flugangelstrecken sind zusätzliche Beschwerungen am Vorfach und Bissanzeiger nicht erlaubt.
Angelzeit ist 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang bis 1 ½ Stunden nach
Sonnenuntergang.
Fangbegrenzung:
Pro Angeltag höchstens insgesamt 3 Stück der Arten
Bach-, Regenbogenforelle, Bachsaibling und Äsche, davon nur 2 Äschen.
Jahresfanglimit sind insgesamt 30 Stck der genannten Arten an maximal 37 Angeltagen. Eine 2. Fangkarte erhält man nur zum Beitrag eines
neuen Erlaubnisscheines.
Führung der Fangkarte: Vor Angelbeginn ist das Datum einzutragen. Fische, die mitgenommen werden sollen, sind waidgerecht zu töten und sofort
mit ihrer Länge, später mit ihrem Gewicht einzutragen. Dabei ist wegen der
besseren Auswertbarkeit der Fangkarte und der Fangbegrenzung nach dem
Prinzip zu verfahren: ein Fisch - eine Zeile. Fehlende Eintragungen in die
Fangkarte werden mit dem sofortigen Entzug des ES geahndet.
Der Eintrag ist unbedingt nach folgender Einteilung in Abschnitte vorzunehmen:
Lengwitz 0: in den beschriebenen Grenzen
Ilm 1: Einfluß Freibach - Hammergrundbrücke Ilmenau
Ilm 2: Hammergrundbrücke Ilmenau-Gemarkungsgrenze zu Langewiesen
(Schild)
Ilm 4: Wehrbaum am Sportplatz Gräfinau-Angstedt-Gemarkungsgrenze zu
Dörnfeld (alte Kreisgrenze; Schild!)
Die Streckenbezeichnung auf den Schildern „IK…“ ist nur von den
Gastanglern des Gwf zu verwenden! Unsere Strecken der Ilm sind
2017 nicht im Gwf des VANT! (oftmals sind die Schilder nicht entfernt).
Die Fangkarten aller Erlaubnisscheine sind spätestens bis zum 31.1. des
Folgejahres vollständig ausgefüllt (mit Gewichtsangaben) und unterschrieben an den Aussteller zurückzugeben. Geschieht das nicht, werden ES
des KAFV Ilmenau im nächsten Jahr verweigert.
Mit der Unterschrift auf dem Erlaubnisschein erkennt der Inhaber die „Besonderen Bedingungen zur Beangelung der Ilm 2017“ an. Mit seiner Unterschrift auf der Rückseite der Fangkarte bekennt er sich zu den Eintragungen
auf der Fangkarte.
Kreis-Angelfischereiverband Ilmenau e. V.
Der Vorstand