Anfrage betreffend Rücklage Mietzinsreserve

A n f r a g e der FPÖ Gemeinderäte Michael NIEGL, Mag Günter KASAL, Mag. Dr. Alfred
WANSCH, Mag. (FH) Alexander PAWKOWICZ , Elisabeth SCHMIDT, Stefan BERGER;
betreffend Rücklagen aus der Mietzinsreserve von Wiener Wohnen Wohnhausanlagen an den
amtsführenden Stadtrat für „Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung“
Immer häufiger kommt es bei nötigen Sanierungsarbeiten in Wohnhausanlagen von Wiener
Wohnen zu Verfahren, gemäß § 18 MRG, in dem die vorläufige Erhöhung des Mietzinses
begehrt wird, da die Mietzinsreserve der letzten zehn Jahre zur Bedeckung der Arbeiten nicht
ausreicht.
Auffallend dabei ist insbesonders, dass in vielen älteren Wohnhausanlagen, welche teilweise
über 40 Jahre alt sind, seit der Errichtung keine nennenswerten Sanierungsmaßnamen
durchgeführt wurden (in manchen Stiegenhäusern kann man sogar noch die originalen
Malerarbeiten aus den 60er Jahren bewundern).
Deshalb ist es dann besonders verwunderlich, dass bei einer anstehenden
Sanierungsmaßnahme nicht die Mietzinsrücklage der letzten zehn Jahre zur Deckung
ausreicht.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß §
31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende
Anfrage
1.
Welche Wiener Wohnhausanlagen haben Rücklagen der Mietzinsreserven und in welcher
Höhe?
2.
Welche Wiener Wohnhausanlagen haben keine Rücklagen der Mietzinsreserve?
a) Was sind die Gründe, dass keine Rücklagen vorhanden sind?
b) Wie hoch sind die Verbindlichkeiten dieser Wohnhausanlagen?