www.bfr.bund.de Antragsvorgaben für Forschungsanträge auf Kostenbasis des Bundesinstituts für Risikobewertung1 Der Antrag sollte so abgefasst werden, dass er eine gutachtliche Beurteilung des geplanten Projektes erlaubt. Um die formalen Kriterien für die Vergabe von Zuwendungen zu erfüllen, müssen im Antrag folgende Angaben enthalten sein: 1. Antragsteller, Rechtsträgerschaft, genaue Bezeichnung, Adresse etc. 2. Verantwortlicher Projektleiter 3. Thema des Vorhabens (deutsch und englisch) 4. Beteiligen sich Dritte finanziell an dem Projekt? 5. Eigenleistung und Eigeninteresse des Antragstellers an dem Vorhaben 6. Erklärung, dass das Vorhaben neu ist und mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. 7. Geplantes Vorgehen, genaue Beschreibung der Methodik (Vorhabenbeschreibung, Arbeitsplan, Balkenplan) 8. Ziele 9. Zu erwartende Ergebnisse des Projektes 10. Zeitplan (mit Balkenplan) 11. Gesamtvorkalkulation auf Kostenbasis nach Haushaltsjahren gegliedert: a) Personalkosten, unter Angabe der Personalqualifikation b) Sachkosten, aufgegliedert nach Material, FE-Fremdleistungen, Reisekosten, AfA für vorhabenspezifische Anlagen, sonstige unmittelbare Vorhabenkosten und ggf. sonstigen Kosten 12. Ist der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt? 13. Wer erbringt den Nachweis der Mittelverwendung (Geschäftsführung)? Der Antrag zur Projektförderung muss rechtskräftig unterzeichnet sein. Kontakt: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Dr. Karin Schlesier Forschungskoordinatorin Max-Dohrn-Str. 8-10 10589 Berlin Tel. 030 / 18412-3459 Fax 030 / 18412-3374 Email: [email protected] 1 Administration: Referat 12 – Haushalt – Frau Mewes, Tel. -1952, [email protected] Die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" sind zu beachten. Seite 1 von 1
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