Übersicht Finanzkompetenzen

Übersicht Finanzkompetenzen
Urnenabstimmung
Art. 7 GO
1.
Gemeindeversammlung
Ziff. Art. 12 GO
Gemeinderat
Ziff.
Art. 18 GO
Schulpflege
Ziff.
Art. 24 GO
Ziff.
die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben für einen bestimmten Zweck und von neuen wiederkehrenden Ausgaben für einen bestimmten Zweck
1.1
einmalig
ausserhalb Budget pro Jahr total höchstens
über 3‘000‘000
unlimitiert
2
über 250‘000
unlimitiert
4
bis 250‘000
1‘000‘000
3+4
4
bis 250‘000
1‘000‘000
3+4
4
1.2
wiederkehrend
ausserhalb Budget pro Jahr total höchstens
über 500‘000
unlimitiert
2
über 62‘500
unlimitiert
4
bis 62‘500
125‘000
3+4
4
bis 62‘500
125‘000
3+4
4
2.
die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens und Belastungen von Grundstücken mit dinglichen Rechten
über 4‘000‘000
9
über 2‘000‘000
7
bis 2‘000‘000
6
--
3.
Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens
über 3‘000‘000
10
über 250‘000
8
bis 250‘000
7
--
GO = Gemeindeordnung vom 24.09.2017; Beträge in CHF