Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behindertenamt Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19 www.gef.be.ch [email protected] An die Spitex-Organisationen und die freiberuflichen Pflegefachpersonen im Kanton Bern Referenz: GEF.2014-11584 Bern, im Februar 2017 Umsetzung Kantonale Strategie für die Palliative Versorgung Finanzielle Beteiligung des Kantons Bern an Weiterbildungskosten für diplomierte Pflegefachpersonen Sehr geehrte Damen und Herren Palliative Care ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Kanton Bern. Die Rolle des Kantons ist es, unter anderem die Rahmenbedingungen zu setzen, um die Qualität der Leistungen und Angebote in der Palliative Care zu gewährleisten. Das Alters- und Behindertenamt (ALBA) hat deshalb entschieden, die Spitex-Organisationen und die freiberuflichen Pflegefachpersonen bei der Sicherstellung des Fachwissens in Palliative Care auf Ausbildungsniveau B11 gemäss palliative ch2 zu unterstützen und sich unter bestimmten Voraussetzungen einmalig finanziell an den Kosten einer solchen Weiterbildung zu beteiligen. Jede Spitex-Organisation und jede freiberufliche Pflegefachperson mit einer kantonalen Betriebsbewilligung respektive Berufsausübungsbewilligung und einem gültigen Leistungsvertrag ist berechtigt, dem Kanton Bern die Schulungskosten für die Weiterbildung einer diplomierten Pflegefachperson zur Absolvierung einer Weiterbildung auf Ausbildungsniveau B1 in Palliative Care zu einem Betrag von max. CHF 4'000.00 in Rechnung zu stellen. Pro Spitex-Organisation/freiberufliche Pflegefachperson kann einmalig ein Antrag gestellt werden. Der Mitfinanzierungsanspruch gilt rückwirkend ab 2016. Die Budgeteingabe des ALBA an den Regierungsrat beinhaltet die Mitfinanzierung der Institutionen an den Weiterbildungskosten für diplomierte Pflegefachpersonen in Palliative Care auf Ausbildungsniveau B1 gemäss palliative ch bis und mit 2018. Das Budget für 2017 wurde vom Grossen Rat genehmigt. Sämtliche Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung: www.gef.be.ch > Alters- und Behindertenamt> Formulare / Bewilligungen / Gesuche> Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause> Umsetzung Kantonale Strategie für die Palliative Versorgung. Bitte lesen Sie die Wegleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise für die Antragstellung. Mindestens 80 Stunden (10 Tage) gemäss palliative ch (SwissEduc). Ausbildungsniveaus in Palliative Care 2 Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Wir machen die Spitex-Organisationen/freiberuflichen Pflegefachpersonen darauf aufmerksam, dass das ALBA zum heutigen Zeitpunkt die Sicherstellung der Mitfinanzierung nur für die Jahre 2016 und 2017 gewährleisten kann. Der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ entscheidet jeweils in der Novembersession über das Budget des kommenden Jahres, das der Regierungsrat eingibt. Das Risiko, bei Ablehnung des vorgesehenen Budgets für 2018 die Weiterbildungskosten teilweise oder vollständig zu tragen, liegt daher bei den Institutionen. Wir hoffen, dass sich die Spitex-Organisationen und die freiberuflichen Pflegefachpersonen zahlreich dazu entschliessen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der kantonalen Palliativstrategie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse ALTERS- UND BEHINDERTENAMT Abteilung Alter ( Manuela K6pke Leiterin Seite 2 von 2
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