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Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
An die
Spitex-Organisationen und die
freiberuflichen Pflegefachpersonen
im Kanton Bern
Referenz: GEF.2014-11584
Bern, im Februar 2017
Umsetzung Kantonale Strategie für die Palliative Versorgung
Finanzielle Beteiligung des Kantons Bern an Weiterbildungskosten für diplomierte
Pflegefachpersonen
Sehr geehrte Damen und Herren
Palliative Care ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Kanton Bern. Die
Rolle des Kantons ist es, unter anderem die Rahmenbedingungen zu setzen, um die Qualität
der Leistungen und Angebote in der Palliative Care zu gewährleisten.
Das Alters- und Behindertenamt (ALBA) hat deshalb entschieden, die Spitex-Organisationen
und die freiberuflichen Pflegefachpersonen bei der Sicherstellung des Fachwissens in
Palliative Care auf Ausbildungsniveau B11 gemäss palliative ch2 zu unterstützen und sich
unter bestimmten Voraussetzungen einmalig finanziell an den Kosten einer solchen
Weiterbildung zu beteiligen.
Jede Spitex-Organisation und jede freiberufliche Pflegefachperson mit einer kantonalen
Betriebsbewilligung respektive Berufsausübungsbewilligung und einem gültigen
Leistungsvertrag ist berechtigt, dem Kanton Bern die Schulungskosten für die Weiterbildung
einer diplomierten Pflegefachperson zur Absolvierung einer Weiterbildung auf
Ausbildungsniveau B1 in Palliative Care zu einem Betrag von max. CHF 4'000.00 in
Rechnung zu stellen. Pro Spitex-Organisation/freiberufliche Pflegefachperson kann einmalig
ein Antrag gestellt werden. Der Mitfinanzierungsanspruch gilt rückwirkend ab 2016.
Die Budgeteingabe des ALBA an den Regierungsrat beinhaltet die Mitfinanzierung der
Institutionen an den Weiterbildungskosten für diplomierte Pflegefachpersonen in Palliative
Care auf Ausbildungsniveau B1 gemäss palliative ch bis und mit 2018. Das Budget für 2017
wurde vom Grossen Rat genehmigt.
Sämtliche Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung:
www.gef.be.ch > Alters- und Behindertenamt> Formulare / Bewilligungen / Gesuche>
Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause> Umsetzung Kantonale Strategie für die
Palliative Versorgung.
Bitte lesen Sie die Wegleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise für die
Antragstellung.
Mindestens 80 Stunden (10 Tage) gemäss palliative ch (SwissEduc). Ausbildungsniveaus in Palliative
Care
2 Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Wir machen die Spitex-Organisationen/freiberuflichen Pflegefachpersonen darauf
aufmerksam, dass das ALBA zum heutigen Zeitpunkt die Sicherstellung der Mitfinanzierung
nur für die Jahre 2016 und 2017 gewährleisten kann. Der Grosse Rat als finanzkompetentes
Organ entscheidet jeweils in der Novembersession über das Budget des kommenden Jahres,
das der Regierungsrat eingibt. Das Risiko, bei Ablehnung des vorgesehenen Budgets für
2018 die Weiterbildungskosten teilweise oder vollständig zu tragen, liegt daher bei den
Institutionen.
Wir hoffen, dass sich die Spitex-Organisationen und die freiberuflichen Pflegefachpersonen
zahlreich dazu entschliessen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Sie leisten damit
einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der kantonalen Palliativstrategie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
ALTERS- UND BEHINDERTENAMT
Abteilung Alter
(
Manuela K6pke
Leiterin
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