ARAG Verbrauchertipps - WLAN - Assekuranz-INFO

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21.02.2017
ARAGVerbrauchertipps-WLANBetreiber/Arbeitszimmer/Kontoführungsgebühren
ARAGTowerundUmgebung
©ARAG
DerHerstellerhaftet,wenndasWLANgehacktwird-WerbeiseinemTelefonanbietereinenWLAN-Routerbestellt,
istnachAuskunftderARAGExpertennichtdazuverpflichtet,diewerkseitigeVerschlüsselungdesGeräteszu
ändern.Mandarfvielmehrdavonausgehen,dassdervomHerstellervergebeneCodedenRoutersicher
verschlüsselt,sofernessichdabeiumeinenindividuellfürdasGerätvergbenenCodehandelt.
IneinemkonkretenFallsollteeineWLAN-Nutzerin750EuroAbmahnkostenzahlen,weilsieangeblichillegaleinenFilm
zumDownloadangebotenhatte.Wiesichjedochherausstellte,warenHackeramWerk.Bereitsbeiderwerkseitigen
Generierungder16-stelligenZiffernfolgezumSichernihresRouterswarenFehleraufgetaucht,sodassHackerleichtes
Spielhatten.DiegeschädigteFilmfirmaargumentierte,dassdieFraudazuverpflichtetsei,denwerkseitigvergebenen
Codedurcheineneigenenzuersetzen.DochdasmusssienachInformationderARAGExpertenebennicht.Zumeinen
istdersogenannteWPA2-Schlüssel,mitdemdasGeräteigentlichabWerkgesichertseinsollte,alshinreichendsicher
anerkannt.ZudemkonntesiebeimKaufdesRoutersnichtwissen,dasseinfehlerhafterCodegeneriertwordenwar.
ErsteinJahrspäterwiesderAnbieterseineKundendaraufhin(Bundesgerichtshof,Az.:IZR220/15).
HäuslichesArbeitszimmervonderSteuerabsetzbar
WirdeinhäuslichesArbeitszimmerinderSteuererklärungalsWerbekostengeltendgemacht,schautdasFinanzamtin
derRegelsehrgenauhin.AkzeptiertwerdendieAufwendungenmeistnurdann,wenndemSteuerpflichtigenfürseine
beruflicheTätigkeitkeinandererArbeitsplatzzurVerfügungsteht.DochesgibtimmerwiederAusnahmen.Nach
AuskunftvonARAGExpertenistesbeispielsweisedennochmöglich,wenndasvomArbeitgeberzurVerfügunggestellte
Bürounzureichendausgestattetist.DabeiverweisensieaufeinenkonkretenFall,indemeinHochschuldozentsich
gegendasFinanzamtdurchsetzenkonnte.ImInstitutseinesFachbereichesChemiestandihmlediglicheinLaborraum
zurVerfügung.DarinbefandensichwederDruckernochScanneroderdiefürseinenLehrauftragerforderliche
Fachliteratur.AlsoarbeiteteervielvonzuHauseaus.AmEndedurfteer1.250EuroalsWerbungskostenabsetzen.Die
ARAGExpertenweisenabschließenddaraufhin,dasseinAbzuginunbegrenzterHöhehiernichteingeräumtwurde,
weildashäuslicheArbeitszimmernichtdenqualitativenMittelpunktdergesamtenberuflichenBetätigungdesDozenten
darstellte(FinanzgerichtRheinland-Pfalz,Az.:1K2571/14).
PreiserhöhungfürsKontonichtimmerwirksam
ErhöhendieBankendieKontoführungsgebühren,müssensieihreKundenschriftlichdarüberinformieren.Aber
Achtung!DieARAGExpertenratenVerbrauchern,einengenauenBlickaufdiesesSchreibenzuwerfen.Dabeigibtes
zweiDingeinderFormulierungzubeachten.ErstensmussdieAnkündigungderBankmindestenszweiMonatevorder
Preisänderungerfolgen.DarüberhinausmussdasGeldinstitutseineKundendaraufhinweisen,dassdieKunden
anlässlichderErhöhungihrKontokündigenkönnen–undzwarkostenfreiundfristlos.FehlteinerderbeidenPunkteim
Schreiben,istdiePreisänderungunwirksam.DannmüssendieGeldhäuserihrenKundenzuvielgezahlteBeträgeauch
rückwirkenderstatten.
Pressekontakt:
BrigittaMehring
Telefon:0211/963-2560
Fax:0211/963-2025
E-Mail:[email protected]
Unternehmen
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Internet:www.arag.de
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