ab Einanlegerfonds nach Schweizer Recht Infrastrukturkonzept mit nachhaltigen Vorteilen Das schweizerische Kollektivanlagengesetz (KAG) ermöglicht professionellen Marktteilnehmern wie Vorsorgeeinrichtungen sowie Lebensversicherungen, Einanlegerfonds mit eigener Vermögensverwaltung zu lancieren. Für Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie (Pensionskassen, Anlagestiftungen und sonstige Einrichtungen der 2. Säule), beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen (Lebensversicherungen) sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften (steuerbefreite Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen) können gemäss Art. 7 Abs. 3 KAG sogenannte Einanlegerfonds aufgelegt werden. Die einzige Anlegerin vertritt dabei in der Regel die Interessen einer Vielzahl von Endbegünstigten. Sie hat die Möglichkeit, mit Genehmigung der FINMA die Vermögensverwaltung selber wahrzunehmen, ohne sich dabei selbst der FINMA-Aufsicht unterstellen zu müssen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Vermögensverwaltung auch an Banken, Effektenhändler oder an andere von der FINMA, einer kantonalen Aufsichtsbehörde oder gleichwertigen ausländischen Behörden überwachte externe Vermögensverwalter zu delegieren. Mögliche Lösung Auswahl einer Schweizer Fondsleitung und Depotbank zwecks Bewilligung und Lancierung von Schweizer Einanlegerfonds. Die Vermögensverwaltung wird weiterhin von der Einanlegerin oder von externen Vermögensverwaltern wahrgenommen und die Lancierung kann mittels Sacheinlagen erfolgen, womit die Einanlegerin keine Direktanlagen, sondern nur noch Anteile des jeweiligen Einanlegerfonds hält. Einanleger Zeichnung Anteile Private Label Einanlegerfonds Balanced Multi-Manager Einanlegerfonds nach KAG mit täglicher NAV-Berechnung und täglichen Zeichnungen / Rücknahmen Ausgangslage Sie haben Ihr Anlagekonzept mit Direkt- und Kollektivanlagen umgesetzt und die Vermögensverwaltung wird intern sowie extern wahrgenommen. Es bestehen Optimierungsmöglichkeiten in den Bereichen Governance, Compliance, Transparenz und Kosten. Genereller Vermögensverwalter: Einanleger PM: X PM: Y PM: Z PM: W PM: … Aktien CHF Aktien CHF Obligationen CHF Obligationen FW … UBS Fondsleitung & Institutional Custody Hauptdienstleistungen – Strukturierung – FINMA-Genehmigung – Anlagebewertung – Fonds-Buchhaltung – NAV Berechnung – NAV Reporting – Jahresbericht – Registration (ISIN) – Berechnung und Belastung der Fees – Investment Compliance Governance – Fonds-Aufsicht – Asset Management Aufsicht – – – – Added Value Dienstleistungen – Factsheet – Investment Reporting – Online Reporting System – Online Investment Compliance System – Online Portfolio Management System Juristische Hülle Multi-Manager / Portfolio Multi-Share / Währungsklasse Prüfung Dienstleistungserbringer – Fondsleitung – Vermögensverwalter – – – Prüfgesellschaft Depotbank Custodian der Fondsanteile 1 mit UBS Switzerland AG als Sub-Custodian FINMA FINMA, kantonale Aufsichtsbehörde oder gleichwertige ausländische Behörde Schweizer Fonds Möglich Möglich Notwendig UBS Fund Management (Switzerland) AG UBS AM, Pensionskasse, Versicherung oder Dritte Ernst & Young AG, Basel UBS Switzerland AG UBS Switzerland AG oder Dritte1 Nachhaltige Governance durch das Kollektivanlagengesetz (KAG) Gemäss KAG ist die Fondsleitung verpflichtet, stets im Interesse der Anleger zu handeln und ihre Entscheide im Rahmen der ihr auferlegten Treuepflicht zu fällen. Dabei kontrolliert sie täglich die Einhaltung der Anlagerichtlinien und regelmässig die Qualität der Arbeit der ausgewählten Vermögensverwalter. Zudem verfügt sie über einen unabhängigen Prozess zur Wahrnehmung der Stimmrechte und kümmert sich gemäss interner Weisung um die Vertretung der Anleger bei Sammelklagen (Class Actions). Volle Transparenz dank Fonds-Buchhaltung Für jeden Anlagefonds gibt es einen Fondsvertrag mit Angaben zu den Anlagerichtlinien sowie einen Jahresbericht, welcher durch die externe Prüfgesellschaft der Fondsleitung revidiert wird. Des Weiteren wird pro Anlagefonds eine Buchhaltung geführt, womit es der Fondsleitung möglich ist – sofern die Informationen vorhanden sind – Ihnen eine Übersicht der angefallenen Kosten zur Verfügung zu stellen. Administrativer Minderaufwand Die Lancierung von eigenen Einanlegerfonds führt zu einer substantiellen Vereinfachung und zu reduziertem Aufwand, da pro Anlageklasse nur noch ein Valor – anstatt der Direktanlagen – geführt werden muss. Der Nettoinventarwert des jeweiligen Einanlegerfonds beinhaltet alle zurückgeforderten Verrechnungs- und Quellensteuern und die unterjährig ausbezahlten Dividenden und Zinszahlungen, welche einmal im Jahr dem Anleger ausgeschüttet oder thesauriert werden. Kosteneffizienz Schweizerische Anlagefonds sind für die Wertschriftentransaktionen von der Umsatzabgabe bzw. Stempelsteuer befreit und auf viele direkte Dienstleistungen im Rahmen eines Anlagefonds entfällt die Mehrwertsteuer (z.B. Vermögensverwaltungsmandate, Depotbanktätigkeit). Kompetenz und Erfahrungen von UBS Als Schweizer Fondsleitung bietet UBS Fund Management (Switzerland) AG in Basel ihren Kunden seit mehr als 10 Jahren Lösungen im Bereich von Private Label Funds und anderen Kollektivanlageformen (z.B. Anlagegruppen von Anlagestiftungen, UBS Managed Accounts) an. Ihre Vorteile Dank der Einanlegerfondslösung können Sie Ihr Anlagekonzept wie folgt optimieren: Auf taktischer Ebene: – – – Die ausgewählte Fondsleitung ist gesetzlich verpflichtet, die Interessen der Anlegerin jederzeit zu wahren Die Anlegerin zeichnet massgeschneiderte und FINMA‑ regulierte Anlagefonds mit jährlich revidierten Berichten und transparenter Buchhaltung Täglich wird die Einhaltung der Anlagerichtlinien überwacht und bei Verstoss gegen diese, nimmt die Fondsleitung umgehend Einfluss auf den Vermögensverwalter Auf strategischer Ebene: – – – – Die Flexibilität bei der Auswahl von regulierten Vermögensverwaltern sowie bei der Abbildung der taktischen Anlagestrategien wird durch die Anteile des Einanlegerfonds gewährleistet Die volle Transparenz der Kosten und Erträge innerhalb der Fondsbuchhaltung wird sichergestellt Eine integrierte Wertpapierleihe (Securities Lending) mit Sicherheiten (Collateral) nach KAG kann angeboten werden Durch die Zusammenlegung der Vermögenswerte (Pooling) können zusätzliche Skaleneffekte auf allen Ebenen der Vermögensverwaltung erzielt werden Voraussetzungen für Einanlegerfonds Folgende Kriterien müssen erfüllt werden: – Nur für folgende qualifizierte Anleger: – beaufsichtigte Lebensversicherungseinrichtungen – Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorge einrichtungen mit professioneller Tresorerie – Mindestvolumen: CHF 100 Mio. – Anlagekonzept mit hohem Anteil an Direktanlagen Kontakt UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 Postfach CH–4002 Basel Hubert Zeller: +41 61 288 18 90 Eugène Del Cioppo: +41 61 288 91 91 www.ubs.com/fms Für Marketing- und Informationszwecke von UBS Fund Management (Switzerland) AG.NurfürqualifizierteAnleger.HerausgeberindesvorliegendenDokumentes istdieunterschweizerischemRechtregistrierteUBSFundManagement(Switzerland)AG,einehundertprozentigeKonzerngesellschaftderUBSGroupAG.Dasvorliegende DokumentwurdeunabhängigvonspezifischenoderkünftigenAnlagezielen,einerbesonderenfinanziellenodersteuerlichenSituationoderindividuellenBedürfnisseneines bestimmtenEmpfängerserstellt.DasDokumentdientreinenInformationszweckenundstelltwedereineAufforderungnocheineEinladungzurOffertstellung,zumVertragsabschluss, Kauf oder Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder verwandten Finanzinstrumenten dar. Die im vorliegenden Dokument beschriebenen Produkte bzw. Wertpapiere können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder für gewisse Anlegergruppen für den Verkauf ungeeignet oder unzulässig sein. Die im vorliegenden Dokument zusammengetragenen Informationen und erlangten Meinungen basieren auf vertrauenswürdigen Angaben aus verlässlichen Quellen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich der im Dokument erwähnten Wertpapiere, Märkte und Entwicklungen. Die Angaben in diesem Dokument werden ohne jegliche Garantie oder Zusicherung zur Verfügung gestellt, dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und sind lediglich zum persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. © UBS 2017. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten..
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