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Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei
privat Krankenversicherten
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet?
Hinweis
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird vom
Programm anhand der vorgegebenen Prämie und des sozialversicherungspflichtigen Entgelts
automatisch berechnet.
Nach Eingabe dieser Beträge werden im Bereich Netto-Bezüge / Netto-Abzüge auf der
Lohnabrechnung folgende Lohnarten mit den ermittelten Beträgen ausgewiesen:
•
9075 - AG-Zuschuss zur privaten KV
•
9080 - AG-Zuschuss zur privaten PV
Eingaben im Programm
1. Öffnen Sie die Mitarbeiterstammdaten über das Menü Datei - Personalmanager.
2. Wechseln Sie auf die Seite Kassen.
3. Wählen Sie unter KV den Beitragsgruppenschlüssel 0-privat aus.
4. Erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag, welchen der Arbeitnehmer an die
Krankenversicherung bezahlt. Entnehmen Sie die Prämie aus der vorgelegten
Bescheinigung.
5. Wählen Sie für die Pflegeversicherung unter PV den Beitragsgruppenschlüssel 0-privat
und erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag zur Pflegeversicherung.
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Inhalt
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
1. Zuschuss zu privaten Krankenversicherung ………………………………………………… 3
2. Zuschuss zu privaten Pflegeversicherung ………………………………………………… 3-4
2.1 Beispiele zur Berechnung des max. Zuschusses …………………………………………4
3. Besonderheiten bei Einmalzahlung …………………………………………………………… 5-7
3.1 Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Teils ………………………………… 6-7
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Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
1. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine
Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt herangezogen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (ohne duchschnittlichen KV-Zusatzbeitrag von
1,1 %).
Übersteigt das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt jedoch die monatliche
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV wird der maximale Zuschuss ermittelt. Bei dieser
Berechnung wird die monatliche BBG KV/PV zugrunde gelegt.
Der maximale Zuschuss errechnet sich so:
Monatliche BBG KV/PV * 14,6% / 2 = maximaler Zuschuss KV
2. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Pflegeversicherung werden das monatliche
sozialversicherungspflichtige Entgelt maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) KV/PV und der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,55%
herangezogen. Der hieraus errechnete Betrag wird dann halbiert.
Der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25%) wird bei der Berechnung des Zuschusses nicht
berücksichtigt.
Der maximale Zuschuss errechnet sich so:
Monatliche BBG KV/PV * 2,55% / 2 = maximaler Zuschuss PV
Ausnahme: In Sachsen haben die Arbeitnehmer den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe
von 1% alleine zu tragen. Ausschließlich der Erhöhungsbetrag von 1,55% wird zur Hälfte
vom Arbeitgeber bezuschusst. Daher hat in Sachsen der Arbeitgeber als Zuschuss zur
Pflegeversicherung nur 0,775% des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der
Pflegeversicherung zu zahlen.
Der Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte der Prämie,
die er tatsächlich bezahlt.
Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nur dann einen steuerfreien Zuschuss zu seiner
privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausbezahlen, wenn der Arbeitnehmer eine
Bescheinigung für den Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V über die Höhe des zu zahlenden
Versicherungsbeitrags vorlegt.
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2.1 Beispiele zur Berechnung des maximalen Zuschusses zur privaten Krankenund Pflegeversicherung
Monatliches Bruttoentgelt = 4.500 EUR
Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR
Zuschussberechnung KV:
4.500 EUR > 4.350 EUR monatliche BBG KV/PV 2017
4.350 EUR * 14,6% / 2 = 317,55 EUR
Aber: Maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie darf bezuschusst werden.
Prämie 600 EUR / 2 = 300 EUR
In diesem Fall kann der Arbeitgeber als maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 300 EUR ausbezahlen.
Zuschussberechnung PV:
4.350 EUR * 2,55% / 2 = 55,46 EUR
Aber: Maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie darf bezuschusst werden.
Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR
In diesem Fall kann der Arbeitgeber als maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen.
Monatliches Bruttoentgelt = 4.000 EUR
Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR
Zuschussberechnung KV:
4.000 EUR < 4.350 EUR monatliche BBG KV/PV 2017
4.000 EUR * 14,6% / 2 = 292,00 EUR
In diesem Fall kann der Arbeitgeber als maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 292 EUR ausbezahlen.
Zuschussberechnung PV:
4.000 EUR * 2,55% / 2 = 51,00 EUR
Aber: Maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie darf bezuschusst werden.
Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR
In diesem Fall kann der Arbeitgeber als maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen.
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3. Besonderheit bei Einmalzahlung
Wird die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV aufgrund von Einmalzahlungen überschritten,
wird in den Monaten der Einmalzahlungen ein höherer Zuschuss zur privaten Kranken- und
Pflegeversicherung gezahlt.
Es ist nicht zulässig, unabhängig vom tatsächlich abgerechneten Entgelt einen monatlich
gleich bleibenden Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen (gleichmäßige
Verteilung des Jahres-Zuschusses auf die Monate).
Beispiel:
Monatliches Bruttoentgelt = 4.000 EUR
Einmalzahlung November = 5.500 EUR
Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR
4.000 EUR * 14,6% / 2 = 292,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfreier
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Zuschussberechnung PV:
4.000 EUR * 2,55% / 2 = 51,00 EUR
Aber: Maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie darf bezuschusst werden.
Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR
In diesem Fall kann der Arbeitgeber als maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen.
Im Monat der Einmalzahlung wird geprüft, ob das Gesamt-Brutto die anteilige
Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Ermittlung des Gesamt-Brutto einschließlich November
Brutto bis November
44.000
EUR
Einmalzahlung November
5.500
EUR
Gesamt-Brutto bis November
49.500
EUR
Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze 2017
Anteilige Beitragsbemessungsgrenze
(4.350 EUR * 11 Monate)
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47.850
EUR
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Das Gesamt-Brutto bis November einschließlich der Einmalzahlung in Höhe von 49.500 EUR
ist größer als die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 47.850 EUR.
Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird im Monat der
Einmalzahlung nach folgenden Berechnungen erhöht:
3.1 Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Teils der Einmalzahlung
Anteilige Beitragsbemessungsgrenze
(4.350 EUR * 11 Monate)
47.850 EUR
Laufendes Arbeitsentgelt bis einschl. November ohne
Einmalzahlung (4.000 EUR * 11 Monate)
44.000 EUR
Differenz = SV-Luft
3.850 EUR
Aus der Einmalzahlung in Höhe von 5.500 EUR unterläge bei KV-Pflicht ein Anteil von 3.850
EUR der Beitragspflicht. Dies ergibt einen Zuschussbetrag von 281,05 EUR (3.850 EUR *
14,6% / 2).
a) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private
Krankenversicherung bis zum Monat November
Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 600 EUR. Der Arbeitnehmer hat
bis einschließlich November insgesamt 6.600 EUR an die private Krankenversicherung
abgeführt.
Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers:
11 x 292,00 EUR (Jan. - Nov.) = 3.212,00 EUR
Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich
erbrachten Aufwendungen abgezogen.
Die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
3.300,00
EUR
Vom Arbeitgeber bereits bezahlte Zuschüsse
3.212,00
EUR
88,00
EUR
Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung
Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss KV in Höhe von
292,00 EUR addiert.
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monatlicher Zuschuss
Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung
Gesamt-Zuschuss im Monat November
292,00
EUR
88,00
EUR
380,00
EUR
Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2017 einen Zuschuss zur
privaten Krankenversicherung in Höhe von 380,00 EUR.
b) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private
Pflegeversicherung bis zum Monat November
Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 90 EUR. Der Arbeitnehmer hat
bis einschließlich November insgesamt 990 EUR an die private Pflegeversicherung abgeführt.
Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers:
11 x 45,00 EUR (Jan. - Nov.) = 495,00 EUR
Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich
erbrachten Aufwendungen abgezogen.
Die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
495,00 EUR
Vom Arbeitgeber bereits bezahlte Zuschüsse
495,00 EUR
Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung
0,00
EUR
Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss PV in Höhe von
45,00 EUR addiert.
monatlicher Zuschuss
Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung
Gesamt-Zuschuss im Monat November
45,00
EUR
0,00
EUR
45,00
EUR
Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2017 einen Zuschuss zur
privaten Pflegeversicherung in Höhe von 45,00 EUR.
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