Drucksache 16/1666 - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1666
16. Wahlperiode
21. 02. 2017
Gesetzentwurf
der Fraktion GRÜNE,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der SPD und
der Fraktion der FDP/DVP
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung
des Abgeordnetengesetzes
A. Zielsetzung
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Aufhebung der am 10. Februar 2017 beschlossenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes, die die Altersversorgung betreffen. Dies soll ermöglichen, dass sich eine unabhängige Expertenkommission
mit der Frage der angemessenen Altersversorgung von Abgeordneten auseinandersetzen kann.
B. Wesentlicher Inhalt
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz zur Änderung der Regelungen zur
Altersversorgung vom 10. Februar 2017, Landtagsdrucksache 16/1595, aufgehoben wird.
C. Alternativen
Verzicht auf die Aufhebung des Gesetzes.
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Keine.
E. Kosten für Private
Keine.
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Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 21. 02. 2017
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Der Landtag wolle beschließen,
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu
erteilen:
Gesetz zur Aufhebung
des Gesetzes zur Änderung
des Abgeordnetengesetzes
Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur
Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes,
das vom Landtag von Baden-Württemberg am 10. Februar 2017 beschlossen wurde, Landtagsdrucksache
16/1595, wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
Kraft.
21. 02. 2017
Schwarz, Andreas
und Fraktion
Dr. Reinhart
und Fraktion
Stoch
und Fraktion
Dr. Rülke
und Fraktion
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Drucksache 16 / 1666
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1666
Begründung
I. Zu Artikel 1 (Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes)
Die am 10. Februar 2017 beschlossene Änderung des Abgeordnetengesetzes unter
der Landtagsdrucksache 16/1595 wird aufgehoben. Dies soll ermöglichen, dass
sich eine unabhängige Expertenkommission mit der Frage der angemessenen Altersversorgung von Abgeordneten auseinandersetzen kann.
II. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
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