Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6768

Drucksache 17/6768
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
(zu Drs. 17/6702)
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 26.10.2017
Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion der FDP - Drs. 17/6702
Der Landtag hat in seiner 108. Sitzung am 26.10.2016 folgende Entschließung angenommen:
Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Die nach § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) zu erfolgende Anpassung der Höhe der Grundentschädigung zum 1. Juli 2016 auf 6 682,88 Euro wird bestätigt.
(Ausgegeben am 27.10.2016)