Drucksache 17/6768 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Unterrichtung (zu Drs. 17/6702) Der Präsident des Niedersächsischen Landtages – Landtagsverwaltung – Hannover, den 26.10.2017 Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/6702 Der Landtag hat in seiner 108. Sitzung am 26.10.2016 folgende Entschließung angenommen: Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Die nach § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) zu erfolgende Anpassung der Höhe der Grundentschädigung zum 1. Juli 2016 auf 6 682,88 Euro wird bestätigt. (Ausgegeben am 27.10.2016)
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