Erasmus+ Strategische Partnerschaften im Schulbereich Merkblatt zur Leitaktion 2 Antragsrunde 2017 Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch guter Praxis Version 1.1 vom 20.02.2017 Strategische Schulpartnerschaften (S2S) Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP) Strategische Innovations-Partnerschaften (IN) Inhalt 1. Antragstellung allgemein ............................................................................................. 2 2. Online-Antragstellung .................................................................................................. 3 3. Antragsformular KA2: Spezifische Hinweise ................................................................ 5 4. Budget......................................................................................................................... 8 5. Anhänge .....................................................................................................................11 6. Begutachtungskriterien ...............................................................................................12 7. Weiterer zeitlicher Ablauf ............................................................................................13 8. Erasmus+-Links .........................................................................................................14 9. Abgrenzung der Projektarten ......................................................................................15 10. Inhaltliche Beratung und Kontakt ................................................................................16 2 1. Antragstellung allgemein Strategische Partnerschaften im Schulbereich haben zum Ziel, die Entwicklung und Anwendung innovativer Ansätze auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu fördern. Von allen Projekten in dieser Förderlinie wird ein klarer Bezug zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit "Allgemeine und berufliche Bildung 2020" (ET 2020) und zu den bildungspolitischen Zielen der Strategie "Europa 2020" erwartet. Maßgeblich sind die Ausführungen im Programmleitfaden. Gefördert werden: Der transnationale Austausch guter Praxis unter den beteiligten Einrichtungen aus dem Schulbereich. Die Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden sowie innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen. Die Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung. Die europäische Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich. Kurz- und Langzeitmobilitäten zu Lernzwecken von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in laufenden Strategischen Partnerschaften. Für den Schulbereich sind zwei Projekttypen zu unterscheiden: Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP), dazu zählen als Sonderform die Strategischen Schulpartnerschaften, an denen ausschließlich Schulen bzw. vorschulische Einrichtungen beteiligt sind (S2S). Strategische Innovations-Partnerschaften, an denen unterschiedliche Einrichtungen mit thematischem Bezug zum Schulbereich beteiligt sind (IN). Hinweis zu Regiopartnerschaften: Ab der Antragsrunde 2017 sind Regiopartnerschaften nicht mehr als offizieller Projekttyp vertreten. Regiopartnerschaften können aber weiterhin als Strategische Partnerschaft im Schulbereich (BP oder IN) beantragt werden. Einzig eine Förderung bilateraler Projekte ist nicht mehr möglich. Alle strategischen Partnerschaften sind multilaterale Partnerschaften, d.h. sie bestehen aus mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmstaaten. Eine Ausnahme bilden Strategische Schulpartnerschaften, die auch zwischen Einrichtungen aus zwei Programmstaaten bestehen können. Teilnehmerstaaten: Teilnahmeberechtigt am EU-Programm Erasmus+ sind als „Programmstaaten“ die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Darüber hinaus können bei IN und BP (nicht bei S2S) weitere Partnerländer über die Programmstaaten hinaus beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung an der Partnerschaft notwendig zur Erreichung der Projektziele ist. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Beteiligung einer Einrichtung aus einem Partnerstaat planen. Schweiz: Bitte beachten Sie, dass die Schweiz auch zum Antragstermin 2017 nicht als Programmstaat, sondern nur mit dem Status eines Partnerstaates am Programm Erasmus+ teilnimmt. Eine Beteiligung von Schulen aus der Schweiz an einer Strategischen Schulpartnerschaft ist daher ausgeschlossen. 3 Dauer: Die Dauer einer Strategischen Partnerschaft kann flexibel zwischen 12 und 36 Monaten betragen und ist im Antrag anzugeben. Das Projekt muss zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2017 beginnen. Spätestmögliches Projektende ist der 31.08.2020. Eine Verlängerung im Projektverlauf ist nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von 36 Monaten bzw. bis zum 31.08.2020 und ohne Erhöhung des Zuschusses möglich. Antragsberechtigung: Strategische Schulpartnerschaften (S2S): Antragsberechtigt sind für den Schulbereich in Deutschland vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen. Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP) und Innovations-Partnerschaften (IN): Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung mit thematischem Bezug zum Schulbereich. 2. Online-Antragstellung Europaweiter Antragstermin 2017 für die Leitaktion 2 ist Mittwoch, der 29. März 2017, 12:00:00 Uhr MESZ. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Die koordinierende Einrichtung der Partnerschaft reicht den gemeinsam erstellten Antrag elektronisch für die gesamte Partnerschaft bei der Nationalen Agentur des Sitzlandes der koordinierenden Einrichtung ein; das Einreichen einer Papierversion an die NA im PAD entfällt. Zum Antragstermin 2017 gibt es im Schulbereich zwei gültige Antragsformulare: KA219: Antragsformular für Strategische Schulpartnerschaften (S2S) (Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen bzw. vorschulischen Einrichtungen) KA201: Antragsformular für alle anderen Strategischen Partnerschaften im Schulbereich (BP, IN) Die Online-Einreichung ist verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal förderfähig ist, wenn er vollständig und fristgerecht spätestens bis Mittwoch, 29.03.2017, 12:00:00 Uhr MESZ eingereicht wurde. Bitte rechnen Sie einen ausreichenden Zeitpuffer für eventuelle technische Schwierigkeiten bei der Einreichung ein. Verfahren Online-Antragstellung: Registrierung der Einrichtung bei URF/ PIC-Code Jede Einrichtung, die im Rahmen von Erasmus+ einen Antrag stellen möchte, benötigt hierfür einen Programmteilnehmer-Identifikations-Code (PIC). Dies gilt sowohl für koordinierende Einrichtungen als auch für Partnereinrichtungen. Ohne den PIC können Sie das Antragsformular nicht vollständig ausfüllen. Um einen PIC zu erhalten, müssen Sie Ihre Einrichtung im Teilnehmerportal der EU-Kommission (Unique Registration Facility, URF) registrieren. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=506. Die Online-Einreichung erfolgt nur durch die koordinierende Einrichtung. Für deutsche Partnereinrichtungen erfolgt die Einreichung des Online-Formulars also ausschließlich über die koordinierende Einrichtung. 4 Das Formular für die Online-Antragstellung ist eine PDF-Datei. Zur Bearbeitung wird die jeweils aktuellste Version des Adobe Readers empfohlen: http://get.adobe.com/de/reader. Achtung: Die Version 15.8 des Adobe Readers darf auf keinen Fall benutzt werden. Bitte nutzen Sie entweder den älteren Reader Version 11 oder aktualisieren Sie Ihren Adobe Reader. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den PAD. Deutsche koordinierende Schulen laden die PDF-Datei direkt von unserer Homepage (https://www.kmk-pad.org/index.php?id=441) herunter. Sie können dabei zwischen einem deutsch- und einem englischsprachigen Formular wählen. Bitte speichern Sie das Formular auf Ihrem Rechner ab und füllen Sie es anschließend vollständig aus. Für das Ausfüllen des Formulars ist aufgrund der Berechnungen im Budget z.T. eine Internetverbindung notwendig. Speichern Sie das Formular während der Eingabe regelmäßig. Achtung: Nicht gespeicherte Daten gehen bei der Online-Einreichung verloren. Felder im Antragsformular: Farbig umrandete Felder sind Pflichtfelder. Bleiben diese leer, kann das Formular nicht eingereicht werden. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, denn auch die nicht umrandeten Felder werden zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme benötigt. Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder bereits ausgefüllt sind (z.B. mit Registrierungsdaten aus URF) oder durch Einträge an anderer Stelle automatisch gefüllt werden. Anhänge (Antragsteil N.): Für jeden Antrag müssen je nach Aktionstyp bestimmte Anhänge elektronisch beigefügt werden. Hierzu müssen Sie Formulare z.T. ausdrucken, unterschreiben lassen und anschließend einscannen. Die eingescannten Dokumente werden zum Antrag hochgeladen. Übermittlung (Antragsteil O.): O.1.: Bestätigung der Daten: Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie nach Betätigung des Buttons „Bestätigen“ die Meldung „Das Formular ist gültig“. Andernfalls erhalten Sie einen Hinweis auf noch fehlende Angaben. Bitte speichern Sie das vollständige, gültige Formular nochmals. O.2.: Übermittlung per Standardverfahren: Gültige Formulare können jetzt bei bestehender Internetverbindung eingereicht werden („Online übermitteln“). Nach erfolgreicher Einreichung erscheint auf der letzten Seite des Formulars unter O.4. eine Übermittlungsbestätigung. Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die Übertragung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt. O.3.: Alternatives Verfahren zur Übermittlung: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht möglich, können Sie alternativ eine E-Mail an Ihre Nationale Agentur versenden. Die E-Mail muss den vollständigen Antrag (PDF) sowie alle notwendigen Anhänge enthalten. Weiterhin ist ein Bildschirmausdruck des Antragsteils O. beizufügen, der belegt, dass die elektronische Einreichung nicht erfolgreich war. Für diesen Fall gilt ein Ausdruck der E-Mail an den PAD als Übermittlungsbestätigung. Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (s. Liste am Ende des Merkblatts). Achtung: Die Einreichung des Antrags über das alternative Einreichungsverfahren ist maximal bis 2 Stunden nach Verstreichen der Antragsfrist möglich. 5 Übermittlung des eingereichten Antrags an die Partnereinrichtungen (optional): Versenden Sie das abgespeicherte Formular nach der Online-Einreichung per E-Mail an alle Partnereinrichtungen. Hierzu fügen Sie das abgespeicherte Formular (im PDF-Format) als Anhang der E-Mail bei. Achtung: Die Partnereinrichtungen dürfen den Antrag auf keinen Fall erneut über „Online übermitteln“/„Submit Online“ einreichen. Die Online-Einreichung erfolgt nur durch die koordinierende Einrichtung. Verfahren Schulpartnerschaften: Spezielles Verfahren für Strategische Schulpartnerschaften: Deutsche koordinierende Schulen formulieren den Antrag (Formular KA219) gemeinsam mit den Partnern, reichen den Antrag im Online-Verfahren ein (s. 2.1), senden einen Ausdruck oder eine elektronische Kopie (PDF) des Antrags an die Partnerschulen und die zuständige Landesbehörde (nicht an den PAD). Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Regelungen für Ihr Bundesland unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242. Deutsche Partnerschulen formulieren den Antrag gemeinsam mit der koordinierenden Schule und den übrigen Partnern, lassen sich von ihrer koordinierenden Einrichtung per E-Mail eine elektronische Kopie des eingereichten Antrags (PDF) schicken, senden einen Ausdruck oder eine elektronische Kopie (PDF) des Antrags an die zuständige Landesbehörde (nicht an den PAD). Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Regelungen für Ihr Bundesland unter: https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242. 3. Antragsformular KA2: Spezifische Hinweise Bitte beachten Sie auch die ausführliche Anleitung des PAD zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsformulars auf unserer Website: https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2partnerschaften/antragstellung.html. Antragsteil B. Kontext: Für die Leitaktion 2 gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare: Antragsformular für Strategische Schulpartnerschaften (KA219) Nutzen Sie dieses Formular für Partnerschaften, die ausschließlich zwischen Schulen bzw. vorschulischen Einrichtungen durchgeführt werden. Antragsformular für alle anderen Strategischen Partnerschaften im Schulbereich (KA201) Das Formular KA201 gilt für Strategische Innovations-Partnerschaften und Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis. Auswahl der Projektart: Es werden in der Leitaktion 2 zwei unterschiedliche Projektarten unterschieden. Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (im Programmleitfaden auch Strategische Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren genannt). 6 Diese Partnerschaften widmen sich in erster Linie der stärkeren Vernetzung und dem Austausch von Verfahren und Methoden auf europäischer Ebene. Projekte vom Typ 1 können keine Mittel für Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“) und Multiplikatorenveranstaltungen beantragen. Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen Innovations-Partnerschaften zielen darauf ab, innovative Konzepte und Materialien zu entwickeln und diese gezielt an die Nutzergruppen zu verbreiten. Projekttyp 2 ermöglicht weitergehende Fördermöglichkeiten, da für die Entwicklung und Verbreitung hochwertiger Produkte höhere Kosten entstehen können. Eine ausführliche Beschreibung der Projektarten finden Sie im Programmleitfaden auf Seite 139. Eine grafische Abgrenzung finden Sie am Ende dieses Merkblatts. Strategische Schulpartnerschaften (KA219) sind automatisch der Projektart „Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis“ zugeordnet. Alle übrigen strategischen Partnerschaften im Schulbereich (KA201) müssen im Antragsformular eine der beiden Projektarten auswählen. Entscheidend ist hier die Frage nach dem Hauptziel des Projekts („Main objective of the project“). Für die Aktionen gelten unterschiedliche Förderbedingungen: Strategische Schulpartnerschaft (KA219): Bilateral oder multilateral; jede Einrichtung erhält den Zuschuss von der eigenen Nationalen Agentur. Projektart immer Typ 1. Strategische Partnerschaft im Schulbereich (KA201): Konsortialprinzip. Projektart Typ 1 oder Typ 2. Multilateral, Zuschuss nach dem Antragssprache: Der Antrag ist in einer der Amtssprachen der Programmstaaten einzureichen. Projektdauer (Antragsteil B.1.): Geben Sie an, über wie viele Monate sich das Projekt erstrecken soll. Möglich ist eine Projektdauer zwischen 12 und 36 Monaten. Der Programmstart kann zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2017 liegen. Spätestmögliches Projektende ist jedoch der 31.08.2020. Nationale Agentur (Antragsteil B.2.): Hier wird die Nationale Agentur der koordinierenden Einrichtung angegeben, für deutsche koordinierende Einrichtungen wählen Sie bitte „DE03 (DEUTSCHLAND)“ aus. Antragsteil C. Prioritäten: Projektanträge im Bereich KA2 müssen zwingend einen Bezug zu den Zielen und Prioritäten des Programms Erasmus+ aufweisen. Sie finden eine Zusammenstellung der allgemeinen Programmziele (horizontale Prioritäten) sowie der spezifischen Prioritäten für den Schulbereich im Programmleitfaden auf den Seiten 139-141. Für eine Antragstellung ist es erforderlich, dass mindestens eine horizontale oder eine spezifische Priorität für den Schulbereich mit dem Projektvorhaben bearbeitet wird. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Prioritäten benannt werden. Die per Drop-down-Menü ausgewählte(n) Priorität(en) ist/sind im dazugehörigen Kommentarfeld im Antragsformular mit Bezug zum Projekt zu erläutern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 7 Antragsteil D. Beteiligte Einrichtungen: Geben Sie beginnend mit der antragstellenden, koordinierenden Einrichtung die Daten zu den beteiligten Einrichtungen an. PIC: Für jede Einrichtung ist der PIC einzugeben. Mit „PIC prüfen“ werden die Daten aus URF ins Formular eingelesen (Internetverbindung!). Stimmen die eingelesenen Daten nicht, müssen diese in URF korrigiert und nach der Aktualisierung erneut mit Klick auf „PIC prüfen“ eingelesen werden. Die Angaben zur Kontaktperson sowie zur zeichnungsberechtigten Person werden nicht automatisch eingelesen und müssen manuell eingegeben werden. Korrekte Daten: Bitte überprüfen Sie neben der Adresse der Einrichtung insbesondere die Richtigkeit der E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung und der Kontaktperson, da wichtige Informationen an diese Adresse geschickt werden. Partner hinzufügen: Nutzen Sie diesen Button, um weitere Partner hinzuzufügen. Antragsteile E. Projektbeschreibung, F. Vorbereitung, G. Durchführung: Dies sind die inhaltlichen Teile des Formulars. Die Gewichtung der einzelnen Fragen können Sie der Bewertungsskala im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter auf unserer Website entnehmen. Projektaktivitäten: Die unter G1 erstellten Aktivitäten Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sowie die nur bei Typ 2 möglichen Geistigen Leistungen und Multiplikatorenveranstaltungen sind budgetrelevant. Nur wenn Sie unter G entsprechende Aktivitäten in den Kategorien Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten, Geistige Leistungen und Multiplikatorenveranstaltungen angegeben haben, können Sie im Budgetteil des Antrags Mittel in diesen Kategorien beantragen. G.1 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: (Nummerierung kann variieren) Wenn Sie in Ihrem Projekt Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten für eine der beteiligten Partnereinrichtungen vorsehen, müssen Sie an dieser Stelle deren Mehrwert in Bezug auf die Erreichung der Projektziele erläutern. Fügen Sie für jede geplante Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivität eine Aktivität hinzu. Für jede dieser Aktivitäten geben Sie bitte die Gesamtzahl aller reisenden Personen an. Beteiligte Einrichtungen an einer Aktivität sind alle reisenden Einrichtungen (nicht die gastgebende Einrichtung). Bitte beachten Sie, dass Kurzzeitaustausche für Schüler/-innengruppen nur in Begleitung von mindestens einer Lehrkraft durchgeführt werden dürfen. Im Drop-Down-Menü „Bereich“ wählen Sie bitte die Option „School Education“ aus. Bei Schulpartnerschaften (Antragsformular KA219) ist dieses Feld bereits ausgefüllt. Mögliche Mobilitätstypen unter „Art der Aktivität“ sind: Gemeinsame Kurzzeit-Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen (Mindestdauer: 3 Arbeitstage, ggf. zzgl. Reisetage) Kurzzeitaustausche für Schülergruppen (Mindestdauer: 5 Arbeitstage, ggf. zzgl. Reisetage) Langzeit-Lehraufenthalt (2 bis 12 Monate) Langzeit-Lernmobilität von Schüler/-innen (2 bis 12 Monate) Blended Mobility von Schüler/-innen (Mindestdauer: 5 Arbeitstage, ggf. zzgl. Reisetage) 8 4. Budget Grundsätzliches zur Finanzierung in Leitaktion 2: Zuschüsse unter der Leitaktion Stückkostensätzen gewährt. Nachweispflichtig sind in der Regel nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern der „Kostenauslöser“ einer Aktivität. Zuschüsse können in sieben verschiedenen Kostenkategorien beantragt werden. Mittel für Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“) und Multiplikatorenveranstaltungen können nur von Anträgen des Typs 2 („Unterstützung von Innovationen“) beantragt werden. Für die einzelnen Kostenkategorien gelten z.T. Obergrenzen für das Gesamtprojekt. Der maximale Zuschuss für ein Projekt beträgt 150.000 EUR pro Jahr (12.500 EUR pro Monat). Die Berechnung der Zuschüsse im Antragsformular erfolgt automatisch in Abhängigkeit von Teilnehmerzahl, Dauer, etc. Es muss kein Eigenanteil nachgewiesen werden (Ausnahme: „Außergewöhnliche Kosten“ bzw. „Reisekosten für Überseeländer“ werden nur mit 75 % bzw. 80 % der tatsächlichen Kosten bezuschusst). Entfernungskategorien: In einigen Kategorien wird der Mobilitätszuschuss in Abhängigkeit von der Entfernung zum Zielort gewährt. Die Anzahl der Entfernungskategorien wurde ab der Antragsrunde 2017 in der Kategorie AUL auf 8 erhöht. Maßgeblich für die Auswahl der jeweiligen Entfernungskategorie ist der Entfernungsrechner der EU-Kommission auf unserer Website unter: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/tools/distance_de.htm. Reisetage: Reisetage werden zwar nicht mitgezählt, wenn es um die Mindestdauer einer Mobilität geht, sie werden aber bezuschusst. Beispiel: Wenn die Mindestdauer für eine Mobilität 5 Tage beträgt, muss die eigentliche Aktivität mindestens 5 Arbeitstage betragen, es können aber 5+2 Tage (Arbeitszeit + An-/Abreise) beantragt und abgerechnet werden. 2 werden grundsätzlich unter Verwendung von Zuschüsse können in den folgenden Kategorien beantragt werden: Antragsteil I.1. Projektmanagement und -durchführung: Hierbei handelt es sich um Kosten für die allgemeine Projektverwaltung wie z.B. Kommunikation, lokale Aktivitäten, Website, Herstellung kleinerer Produkte, etc. Kosten in dieser Kategorie müssen nicht gesondert begründet werden. Stückkostensatz: 500 EUR/Monat für die koordinierende Einrichtung, 250 EUR/Monat für die Partnereinrichtungen. Maximale Bezuschussung von 10 Einrichtungen (1 Koordinator + 9 Partner = maximal 2.750 EUR/Monat). Gibt es mehr als 9 Partner, wird der Anteil für die Partner (2.250 EUR) durch die Anzahl der Partner geteilt und jede Partnereinrichtung erhält einen entsprechend geringeren Anteil. 9 Antragsteil I.2. Länderübergreifende Projekttreffen: Kosten für kürzere Planungstreffen, die in der Regel am Ort einer der beteiligten Einrichtungen stattfinden und eher zur Projektorganisation dienen. Keine Mindestdauer, der Zuschuss ist unabhängig von der Dauer, auch Schülerinnen und Schüler können teilnehmen, wenn dies für den Projektverlauf sinnvoll erscheint. Stückkostensatz: 575 EUR/Person (Entfernung zur Partnereinrichtung 100 km bis 1.999 km) bzw. 760 EUR/Person (Entfernung zur Partnerschule ab 2.000 km). Keine Finanzierung von Treffen an Einrichtungen, die weniger als 100 km entfernt sind. Antragsteil I.3. Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: (Nummerierung kann variieren) Kosten für Kurz- und Langzeitlernaufenthalte von Lehrkräften, Bildungspersonal und/oder Schüler/innen im Staat einer Partnereinrichtung. Alle Kosten in dieser Kategorie sind im Antrag (G.1.) detailliert und im Projektzusammenhang zu begründen. Steht eine Aktivität nicht im direkten Zusammenhang mit den Projektzielen, werden die hierfür beantragten Kosten nicht bewilligt. Bei Projekten des Typs 1 (Austausch bewährter Verfahren) können maximal 100 Mobilitäten für alle Einrichtungen und den gesamten Projektzeitraum beantragt werden. Kurzzeitaufenthalte von Schüler/-innen und/oder Lehrermobilität: Bezeichnungen im deutschen Antragsformular: Gemeinsame Kurzzeit-Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen (3-60 Arbeitstage) Kurzzeitaustausche von Schüler/-innengruppen (5-60 Arbeitstage) Blended Mobility von Schüler/-innen (5-60 Arbeitstage) Fahrtkosten: Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der Entfernungsrechner der EU-Kommission Aufenthaltskosten: Lehrkräfte: 1.-14. Tag: 100 EUR/Tag, 15.-60. Tag: 70 EUR/Tag und Person Schüler/-innen: 1.-14. Tag: 55 EUR/Tag, 15.-60. Tag: 40 EUR/Tag und Person Langzeit-Lernmobilität von Schüler/-innen Individuelle Mobilität einzelner Schülerinnen oder Schüler an die Partnereinrichtung, Dauer 2 bis 12 Monate, Mindestalter der Schüler/-innen: 14 Jahre Fahrtkosten: Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der Entfernungsrechner der EU-Kommission Aufenthaltskosten: monatlicher zielstaatenabhängiger Satz, s. Budgettabellen im Programmleitfaden, S. 159. Langzeit-Lehraufenthalt Individuelle Lehrermobilität einzelner Lehrkräfte an die Partnereinrichtung, Dauer 2 bis 12 Monate. Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der Entfernungsrechner der EU-Kommission Aufenthaltskosten: Tagessätze (Lehrkräfte) in Abhängigkeit vom Zielstaat, s. Budgettabellen im Programmleitfaden, S. 159. 10 Antragsteil I. Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“): (Nummerierung kann variieren) Mittel in dieser Kategorie können nur von Projekten des Typs 2 „Unterstützung von Innovationen“ beantragt werden. (Personal-)Kosten für die Erstellung besonders aufwändiger, innovativer und zur weiteren Verbreitung geeigneter Projektergebnisse (Curricula, Kurse, OER, Studien). Personalkosten für reguläres Projektmanagement und die Projektdurchführung können in dieser Kategorie nicht angesetzt werden. Alle Kosten dieser Kategorie sind im Antrag (G) detailliert und im Projektzusammenhang zu begründen. Stückkostensatz: Arbeitszeit in Abhängigkeit von der Personalkategorie und dem Herkunftsstaat (vgl. Programmleitfaden S. 157f.). Antragsteil I. Multiplikatorenveranstaltungen: (Nummerierung kann variieren) Mittel in dieser Kategorie können nur von Projekten des Typs 2 beantragt werden. Förderfähig sind Kosten für die Organisation einer Veranstaltung zur Verbreitung der erstellten, hochwertigen Projektergebnisse. Kosten in dieser Kategorie können nur beantragt werden, wenn in der Kategorie „Geistige Leistungen“ Zuschüsse beantragt wurden. Alle Kosten in dieser Kategorie sind im Antrag (G) detailliert und im Projektzusammenhang zu begründen. Stückkostensatz: 100 EUR pro inländischem/-r Teilnehmer/-in, 200 EUR pro ausländischem/-r Teilnehmer/-in an der Konferenz, Maximum 30.000 EUR pro Projekt. Der Zuschuss ist für die Organisation der Veranstaltung, nicht zur Finanzierung der Reisekosten der Teilnehmenden gedacht. Als budgetrelevante Teilnehmende werden nur externe Personen, also nicht Angehörige der am Projekt beteiligten Einrichtungen gezählt. Antragsteil I.4. Zuschuss zu Kosten für Teilnehmer/-innen mit Behinderung: (Nummerierung kann variieren) Teilnehmende mit Behinderung (sowie in diesem Zusammenhang benötigte Begleitpersonen) können Reisekosten und Aufenthaltskosten entweder als Pauschalen oder unter "Zuschuss zu Kosten für Teilnehmer/-innen mit Behinderung" abrechnen. Diese Kosten müssen im Antragsformular nach Kostenarten aufgeschlüsselt und der Bedarf begründet werden. Im Antrag empfiehlt es sich allerdings, für die teilnehmende Person mit Behinderung und deren Begleitperson den regulären Kostensatz z.B. in der Kategorie Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten zu beantragen und zusätzlich die eventuell entstehenden Mehrkosten in der Kategorie „Zuschuss zu Kosten für Teilnehmer/-innen mit Behinderung“ einzutragen. Nach erfolgter Mobilität wird entschieden, ob die Kostenpauschale ausreicht, oder ob die Ausgaben diesen Satz übersteigen und somit als tatsächlich angefallene Kosten (für die vollständige Belege vorliegen müssen) abgerechnet werden sollen. Antragsteil I.5. Sonderkosten/Außergewöhnliche Kosten: (Nummerierung kann variieren) Es handelt sich hierbei um Kosten für z.B. Unterverträge, wenn Dienstleistungen nicht von den beteiligten Einrichtungen selbst erbracht werden können, oder um Kosten für besondere Ausrüstungsgegenstände (keine normale Büroausstattung, keine Beamer, keine Laptops). Kosten hierfür sind detailliert im Antrag zu begründen, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Kosten. Es werden maximal 75% der förderfähigen Kosten erstattet. Maximaler Förderbetrag für das Gesamtprojekt: 50.000 EUR. 11 5. Anhänge Antragsteile K. Checkliste, M. Ehrenwörtliche Erklärung und N. Anhänge: Vor der Einreichung vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle in der Checkliste (K) genannten Kriterien erfüllen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Sie die geforderten Anhänge im Antragsteil Anhänge (N) zum Antrag hochgeladen haben. Hierzu füllen Sie die Vorlagen aus, drucken sie aus und lassen sie unterschreiben. Stempel und Ausweisnummern werden nicht benötigt. Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und speichern es im Format PDF ab. Laden Sie es dann zum Antrag hoch, indem Sie im Antragsteil N auf „Hinzufügen“ klicken. Bitte beachten Sie, dass maximal 10 Dateien mit einer maximalen Größe von insgesamt 5 MB hochgeladen werden können. Folgende Anhänge müssen hochgeladen werden: Ehrenwörtliche Erklärung (M) Da keine Einreichung des Antrags in Papierversion erfolgt, muss die Ehrenwörtliche Erklärung ausgedruckt, von der zeichnungsberechtigten Person der koordinierenden Einrichtung unterschrieben und eingescannt werden. Die Datei muss anschließend unter Punkt N (Annexes / Anhänge) hochgeladen werden. Mandate (Ausnahmen: Partnerschulen in Strategischen Schulpartnerschaften) Partnereinrichtungen brauchen keine Ehrenerklärung einzureichen, sie müssen allerdings eine Absichtserklärung (Mandat) unterschreiben, die zum Antrag hochgeladen, bzw. spätestens beim Vertragsabschluss vorgelegt werden muss. Verwenden Sie hierfür die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Vorlage unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=441. (Reiter „Antragstellung für Innovationspartnerschaften…“). Partnerschulen in Strategischen Schulpartnerschaften (S2S) müssen keine Mandate einreichen. Zeitplan Der Zeitplan dient dazu, Ihre Projektaktivitäten zeitlich im Projektverlauf anzuzeigen. Bitte bemühen Sie sich um eine kurze, prägnante und möglichst aussagekräftige Beschreibung Ihrer geplanten Aktivitäten. Verwenden Sie hierfür die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Vorlage, die Sie auf unserer Website unter den jeweiligen Antragsformularen finden https://www.kmkpad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html: Um die Excel-Tabelle inhaltsreicher zu gestalten, sollten Sie statt eines „X“ die jeweilige Aktivität mit einem Stichwort benennen. Alternativ steht Ihnen die vom PAD erstellte Word-Vorlage zur Verfügung, in der Sie die Aktivitäten kurz erläutern können. 12 Bonitätsprüfung (Financial Capacity Check) Wenn die antragstellende Einrichtung keine öffentliche Einrichtung oder keine internationale Organisation ist, müssen Sie zusätzliche Unterlagen für eine Bonitätsprüfung einreichen (vgl. S. 278 im Programmleitfaden). Wenn bei solchen Einrichtungen der beantragte Zuschuss niedriger als 60.000 EUR ist, muss die antragstellende Einrichtung eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass sie finanziell in der Lage ist, das Projekt durchzuführen. Wenn eine solche Einrichtung einen Zuschuss von mehr als 60.000 EUR beantragt, müssen neben der ehrenwörtlichen Erklärung die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz für das letzte abgeschlossene Haushaltsjahr vorgelegt werden. Die Unterlagen sind im URF-Eintrag der Einrichtung als Dokumente hochzuladen. Falls die Bonität Ihrer Einrichtung als nicht ausreichend erachtet wird, müssen Sie für eine Vorauszahlung eine zusätzliche finanzielle Sicherheit (Bankbürgschaft) erbringen. 6. Begutachtungskriterien Bezug zu den Programmzielen Projektanträge im Bereich KA2 müssen zwingend einen Bezug zu den Zielen und Prioritäten des Programms Erasmus+ aufweisen, s. 4.2. Kriterienliste Alle Anträge werden von externen Gutachter/-innen nach einheitlichen inhaltlichen Kriterien bewertet. Überprüft wird der Antrag in den vier Kategorien Relevanz des Projekts Qualität der Projektkonzeption und -durchführung Qualität der Zusammensetzung des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen Wirkung und Verbreitung Damit Ihr Antrag bewilligt wird, ist es erforderlich, dass Sie in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der jeweils maximalen Punktzahl erreichen. Insgesamt muss ein Antrag von maximal 100 erreichbaren Qualitätspunkten mindestens 60 Punkte erhalten, um für eine Förderung in Betracht zu kommen. Sie finden die Liste mit den inhaltlichen Kriterien sowie weitere Angaben zum Thema im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter. 13 7. Weiterer zeitlicher Ablauf Eingangsbestätigung Nach Eingang des Online-Antrags erhalten Eingangsbestätigung von der NA im PAD. deutsche koordinierende Einrichtungen eine Antragsprüfung, Bewilligung Nach Prüfung aller Anträge nach formalen und inhaltlichen Kriterien erhält die antragstellende Einrichtung im Fall der Bewilligung ihres Antrages mit einem entsprechenden Schreiben von der NA im PAD eine Finanzhilfevereinbarung (FHV), in der die konkreten Einzelheiten zur Verwendung der Mittel, Berichterstattung, Abrechnung etc. erläutert sind. Im Fall des Konsortialprinzips ist die koordinierende Einrichtung für die Weiterleitung der Mittel an die Partner verantwortlich, bei Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen erhält jede Partnereinrichtung den ihr zustehenden Zuschuss von ihrer eigenen Nationalen Agentur. Die FHV tritt erst nach Unterzeichnung durch den Zuschussempfänger und Gegenzeichnung durch die Nationale Agentur in Kraft. Bei einer Ablehnung wird die antragstellende Einrichtung schriftlich über die Gründe informiert. Zahlungsmodalitäten Wird das Projekt bewilligt, erhält der Zuschussempfänger nach fristgerechter Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung (FHV) eine Vorauszahlung. Die Höhe und Anzahl der Vorauszahlungen richtet sich nach der Projektdauer: Projektdauer bis 24 Monate: Abschlagszahlung in Höhe von voraussichtlich 80% des Gesamtzuschusses nach Unterzeichnung der FHV, Schlusszahlung nach Projektende und nach Prüfung des Schlussberichtes. Projektdauer 25-36 Monate: Abschlagszahlung in Höhe von 40% des Gesamtzuschusses nach Unterzeichnung der FHV, ggf. weitere Vorauszahlung in Höhe von 40%, frühestens nach Einreichung eines Zwischenberichts. Schlusszahlung nach Projektende und nach Prüfung des Schlussberichtes. Berichterstattung Gemäß den Bestimmungen der FHV sind je nach Projektdauer einer oder mehrere Zwischenberichte bei der Nationalen Agentur einzureichen. Nach Abschluss des Projekts reicht die koordinierende Einrichtung einen inhaltlichen und finanziellen Abschlussbericht bei der Nationalen Agentur ein. Bei Strategischen Schulpartnerschaften reicht jede Partnereinrichtung einen finanziellen Abschlussbericht bei der eigenen Nationalen Agentur ein. Die Berichterstattung erfolgt über das Mobility Tool der EU-Kommission. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor den Berichtsterminen. 14 8. Erasmus+-Links Erasmus+ allgemein http://www.kmk-pad.org/nc/programme/erasmus.html Programmleitfaden (in dt. Sprache) http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf Programmleitfaden (in engl. Sprache) http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_en.pdf Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (in engl. Sprache) unter „Grundlagen“ https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html Technischer Leitfaden der EU-Kommission zum Ausfüllen elektronischer Antragsformulare (in engl. Sprache, Version 2016) http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/eform-technical-guide_en.pdf Antragsformulare KA219 (Schulpartnerschaften) und KA201 (Innovationspartnerschaften und Partnerschaften zum Austausch guter Praxis) sowie Anleitung des PAD zum Ausfüllen des Antragsformulars https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html Zusammenstellung von beispielhaften Antworten auf Fragen im Antragsformular aus der Antragsrunde 2014 Hinweise zu den Begutachtungskriterien für Schulpartnerschaften unter „FAQ-Liste und hilfreiche Dokumente für die Planung und Antragstellung“ auf unserer Website https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html Registrierung vor Antragstellung (URF) https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/antragstellung/teilnehmerportal-urf.html Abkürzungsverzeichnis: MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit OER: Open Educational Resources PIC: Programmteilnehmer-Identifikations-Code URF: Unique Registration Facility FHV: Finanzhilfevereinbarung 15 9. Abgrenzung der Projektarten Merkmale der Projektarten 16 10. Inhaltliche Beratung und Kontakt Der PAD und die zuständigen Stellen in den Ländern (https://www.kmkpad.org/programme/erasmusplus/beratung.html) beraten Sie gerne, wenn Sie einen Förderantrag zu Erasmus+ im Schulbereich stellen möchten. Für eine Erstberatung können Sie die kostenfreie Telefon-Hotline (9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr) anrufen: 0800 372 76 87 Sie können sich auch direkt mit Ihrem/Ihrer Berater/-in nach Länderzuständigkeit in Verbindung setzen: Bundesland Ansprechpartner/in E-Mail-Adresse Telefonnummer Baden-Württemberg N.N [email protected] 0228/501-607 Bayern Ort der Einrichtung (A – E) Frau Rose [email protected] 0228/501-319 Bayern Ort der Einrichtung (F – Z) Herr Schwarz [email protected] 0228/501-303 Berlin Frau Brockmann [email protected] 0228/501-365 Brandenburg Frau Heine [email protected] 0228/501-358 Bremen Frau Heine [email protected] 0228/501-358 Hamburg Frau Fior [email protected] 0228/501-218 Hessen Frau Fior [email protected] 0228/501-218 Mecklenburg-Vorpommern Frau Fior [email protected] 0228/501-218 Niedersachsen Frau Vogt [email protected] 0228/501-604 Nordrhein-Westfalen Ort der Einrichtung (A – G) Frau Eßwein [email protected] 0228/501-364 Nordrhein-Westfalen Ort der Einrichtung (H-M) Frau Schmitz [email protected] 0228/501-234 Nordrhein-Westfalen Ort der Einrichtung (N – Z) Frau Nussbaumer [email protected] 0228/501-359 Rheinland-Pfalz Frau Brüggemann [email protected] 0228/501-239 Saarland Frau Brüggemann [email protected] 0228/501-239 Sachsen Frau Rose [email protected] 0228/501-319 Sachsen-Anhalt Frau Brockmann [email protected] 0228/501-365 Schleswig-Holstein Frau Heine [email protected] 0228/501-358 Thüringen Frau Brockmann [email protected] 0228/501-365 Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Projektskizze mit Ihren Fragen zu schicken (Einreichungsfrist: 17.02.2017). Wir rufen Sie zurück und beraten Sie gerne. Sie finden das Projektskizzenformular unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242. Zu Ihrer Information finden Sie Titel und Kurzbeschreibungen geförderter Projekte aus den vorherigen Antragsrunden auf unserer Website unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=571. Lesen Sie auch die Zusammenstellung von beispielhaften Antworten auf Fragen im Antragsformular aus dem Jahr 2014, den Kurzleitfaden für Schulen sowie die Hinweise zu den Begutachtungskriterien für Schulpartnerschaften. Diese Informationen finden Sie auf unserer Website https://w w w .kmkpad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html und dort unter „FAQ-Liste und hilfreiche Dokumente für die Planung und Antragstellung“. Pädagogischer Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich Postfach 2240 53012 Bonn Telefax: 0228/501-333 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.kmk-pad.org/programme/erasmus/leitaktion-2.html kmk-pad.org
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