Merkblatt - Pädagogischer Austauschdienst

Erasmus+
Strategische Partnerschaften im Schulbereich
Merkblatt zur Leitaktion 2
Antragsrunde 2017
Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch
guter Praxis
Version 1.1 vom 20.02.2017

Strategische Schulpartnerschaften (S2S)

Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP)

Strategische Innovations-Partnerschaften (IN)
Inhalt
1.
Antragstellung allgemein ............................................................................................. 2
2.
Online-Antragstellung .................................................................................................. 3
3.
Antragsformular KA2: Spezifische Hinweise ................................................................ 5
4.
Budget......................................................................................................................... 8
5.
Anhänge .....................................................................................................................11
6.
Begutachtungskriterien ...............................................................................................12
7.
Weiterer zeitlicher Ablauf ............................................................................................13
8.
Erasmus+-Links .........................................................................................................14
9.
Abgrenzung der Projektarten ......................................................................................15
10.
Inhaltliche Beratung und Kontakt ................................................................................16
2
1. Antragstellung allgemein
Strategische Partnerschaften im Schulbereich haben zum Ziel, die Entwicklung und Anwendung
innovativer Ansätze auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu fördern. Von allen Projekten in
dieser Förderlinie wird ein klarer Bezug zum strategischen Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit "Allgemeine und berufliche Bildung 2020" (ET 2020) und zu den bildungspolitischen
Zielen der Strategie "Europa 2020" erwartet. Maßgeblich sind die Ausführungen im
Programmleitfaden. Gefördert werden:

Der transnationale Austausch guter Praxis unter den beteiligten Einrichtungen aus dem
Schulbereich.

Die Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden sowie innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch
zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen.

Die Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der
Lehreraus- und -fortbildung.

Die europäische Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich.

Kurz- und Langzeitmobilitäten zu Lernzwecken von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften
in laufenden Strategischen Partnerschaften.
Für den Schulbereich sind zwei Projekttypen zu unterscheiden:

Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP), dazu zählen als Sonderform
die Strategischen Schulpartnerschaften, an denen ausschließlich Schulen bzw. vorschulische
Einrichtungen beteiligt sind (S2S).

Strategische Innovations-Partnerschaften, an denen unterschiedliche Einrichtungen mit
thematischem Bezug zum Schulbereich beteiligt sind (IN).
Hinweis zu Regiopartnerschaften: Ab der Antragsrunde 2017 sind Regiopartnerschaften nicht mehr
als offizieller Projekttyp vertreten. Regiopartnerschaften können aber weiterhin als Strategische
Partnerschaft im Schulbereich (BP oder IN) beantragt werden. Einzig eine Förderung bilateraler
Projekte ist nicht mehr möglich.
Alle strategischen Partnerschaften sind multilaterale Partnerschaften, d.h. sie bestehen aus
mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmstaaten. Eine Ausnahme bilden Strategische
Schulpartnerschaften, die auch zwischen Einrichtungen aus zwei Programmstaaten bestehen können.
Teilnehmerstaaten:
Teilnahmeberechtigt am EU-Programm Erasmus+ sind als „Programmstaaten“ die

28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien
Darüber hinaus können bei IN und BP (nicht bei S2S) weitere Partnerländer über die
Programmstaaten hinaus beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung an der Partnerschaft notwendig zur
Erreichung der Projektziele ist. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Beteiligung einer
Einrichtung aus einem Partnerstaat planen.
Schweiz: Bitte beachten Sie, dass die Schweiz auch zum Antragstermin 2017 nicht als
Programmstaat, sondern nur mit dem Status eines Partnerstaates am Programm Erasmus+ teilnimmt.
Eine Beteiligung von Schulen aus der Schweiz an einer Strategischen Schulpartnerschaft ist daher
ausgeschlossen.
3
Dauer:
Die Dauer einer Strategischen Partnerschaft kann flexibel zwischen 12 und 36 Monaten betragen und
ist im Antrag anzugeben. Das Projekt muss zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2017 beginnen.
Spätestmögliches Projektende ist der 31.08.2020. Eine Verlängerung im Projektverlauf ist nur in
begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von 36 Monaten bzw. bis zum 31.08.2020 und
ohne Erhöhung des Zuschusses möglich.
Antragsberechtigung:

Strategische Schulpartnerschaften (S2S): Antragsberechtigt sind für den Schulbereich in
Deutschland vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich
genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen.

Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (BP) und Innovations-Partnerschaften
(IN): Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung mit thematischem Bezug zum
Schulbereich.
2. Online-Antragstellung

Europaweiter Antragstermin 2017 für die Leitaktion 2 ist Mittwoch, der 29. März 2017, 12:00:00
Uhr MESZ. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Die koordinierende
Einrichtung der Partnerschaft reicht den gemeinsam erstellten Antrag elektronisch für die
gesamte Partnerschaft bei der Nationalen Agentur des Sitzlandes der koordinierenden
Einrichtung ein; das Einreichen einer Papierversion an die NA im PAD entfällt.

Zum Antragstermin 2017 gibt es im Schulbereich zwei gültige Antragsformulare:

KA219: Antragsformular für Strategische Schulpartnerschaften (S2S) (Partnerschaften
ausschließlich zwischen Schulen bzw. vorschulischen Einrichtungen)

KA201: Antragsformular für alle anderen Strategischen Partnerschaften im Schulbereich
(BP, IN)
Die Online-Einreichung ist verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal
förderfähig ist, wenn er vollständig und fristgerecht spätestens bis Mittwoch, 29.03.2017, 12:00:00 Uhr
MESZ eingereicht wurde. Bitte rechnen Sie einen ausreichenden Zeitpuffer für eventuelle technische
Schwierigkeiten bei der Einreichung ein.
Verfahren Online-Antragstellung:

Registrierung der Einrichtung bei URF/ PIC-Code
Jede Einrichtung, die im Rahmen von Erasmus+ einen Antrag stellen möchte, benötigt hierfür
einen Programmteilnehmer-Identifikations-Code (PIC). Dies gilt sowohl für koordinierende
Einrichtungen als auch für Partnereinrichtungen. Ohne den PIC können Sie das Antragsformular
nicht vollständig ausfüllen.
Um einen PIC zu erhalten, müssen Sie Ihre Einrichtung im Teilnehmerportal der EU-Kommission
(Unique Registration Facility, URF) registrieren. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf
unserer Internetseite unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=506.

Die Online-Einreichung erfolgt nur durch die koordinierende Einrichtung. Für deutsche
Partnereinrichtungen erfolgt die Einreichung des Online-Formulars also ausschließlich über die
koordinierende Einrichtung.
4
Das Formular für die Online-Antragstellung ist eine PDF-Datei. Zur Bearbeitung wird die jeweils
aktuellste Version des Adobe Readers empfohlen: http://get.adobe.com/de/reader.
Achtung: Die Version 15.8 des Adobe Readers darf auf keinen Fall benutzt werden. Bitte nutzen
Sie entweder den älteren Reader Version 11 oder aktualisieren Sie Ihren Adobe Reader. Bei
Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den PAD.

Deutsche koordinierende Schulen laden die PDF-Datei direkt von unserer Homepage
(https://www.kmk-pad.org/index.php?id=441) herunter. Sie können dabei zwischen einem
deutsch- und einem englischsprachigen Formular wählen. Bitte speichern Sie das Formular auf
Ihrem Rechner ab und füllen Sie es anschließend vollständig aus. Für das Ausfüllen des
Formulars ist aufgrund der Berechnungen im Budget z.T. eine Internetverbindung notwendig.
Speichern Sie das Formular während der Eingabe regelmäßig.
Achtung: Nicht gespeicherte Daten gehen bei der Online-Einreichung verloren.

Felder im Antragsformular: Farbig umrandete Felder sind Pflichtfelder. Bleiben diese leer, kann
das Formular nicht eingereicht werden. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus,
denn auch die nicht umrandeten Felder werden zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme
benötigt. Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder bereits ausgefüllt sind (z.B. mit
Registrierungsdaten aus URF) oder durch Einträge an anderer Stelle automatisch gefüllt werden.

Anhänge (Antragsteil N.):
Für jeden Antrag müssen je nach Aktionstyp bestimmte Anhänge elektronisch beigefügt werden.
Hierzu müssen Sie Formulare z.T. ausdrucken, unterschreiben lassen und anschließend
einscannen. Die eingescannten Dokumente werden zum Antrag hochgeladen.

Übermittlung (Antragsteil O.):
O.1.: Bestätigung der Daten: Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie nach Betätigung
des Buttons „Bestätigen“ die Meldung „Das Formular ist gültig“. Andernfalls erhalten Sie einen
Hinweis auf noch fehlende Angaben. Bitte speichern Sie das vollständige, gültige Formular
nochmals.
O.2.: Übermittlung per Standardverfahren: Gültige Formulare können jetzt bei bestehender
Internetverbindung eingereicht werden („Online übermitteln“). Nach erfolgreicher Einreichung
erscheint auf der letzten Seite des Formulars unter O.4. eine Übermittlungsbestätigung.
Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist. Bitte
überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die Übertragung evtl. zu
einem späteren Zeitpunkt.
O.3.: Alternatives Verfahren zur Übermittlung: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht
möglich, können Sie alternativ eine E-Mail an Ihre Nationale Agentur versenden. Die E-Mail muss
den vollständigen Antrag (PDF) sowie alle notwendigen Anhänge enthalten. Weiterhin ist ein
Bildschirmausdruck des Antragsteils O. beizufügen, der belegt, dass die elektronische
Einreichung nicht erfolgreich war. Für diesen Fall gilt ein Ausdruck der E-Mail an den PAD als
Übermittlungsbestätigung. Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie sich bitte an die für
Sie zuständigen genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (s. Liste am Ende des Merkblatts).
Achtung: Die Einreichung des Antrags über das alternative Einreichungsverfahren ist maximal
bis 2 Stunden nach Verstreichen der Antragsfrist möglich.
5

Übermittlung des eingereichten Antrags an die Partnereinrichtungen (optional): Versenden
Sie das abgespeicherte Formular nach der Online-Einreichung per E-Mail an alle
Partnereinrichtungen. Hierzu fügen Sie das abgespeicherte Formular (im PDF-Format) als
Anhang der E-Mail bei.
Achtung: Die Partnereinrichtungen dürfen den Antrag auf keinen Fall erneut über „Online
übermitteln“/„Submit Online“ einreichen. Die Online-Einreichung erfolgt nur durch die
koordinierende Einrichtung.
Verfahren Schulpartnerschaften:
Spezielles Verfahren für Strategische Schulpartnerschaften:
Deutsche koordinierende Schulen

formulieren den Antrag (Formular KA219) gemeinsam mit den Partnern,

reichen den Antrag im Online-Verfahren ein (s. 2.1),

senden einen Ausdruck oder eine elektronische Kopie (PDF) des Antrags an die Partnerschulen
und die zuständige Landesbehörde (nicht an den PAD). Bitte beachten Sie hierzu die
spezifischen Regelungen für Ihr Bundesland unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242.
Deutsche Partnerschulen

formulieren den Antrag gemeinsam mit der koordinierenden Schule und den übrigen Partnern,

lassen sich von ihrer koordinierenden Einrichtung per E-Mail eine elektronische Kopie des
eingereichten Antrags (PDF) schicken,

senden einen Ausdruck oder eine elektronische Kopie (PDF) des Antrags an die zuständige
Landesbehörde (nicht an den PAD). Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Regelungen für
Ihr Bundesland unter: https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242.
3. Antragsformular KA2: Spezifische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die ausführliche Anleitung des PAD zum Ausfüllen des jeweiligen
Antragsformulars auf unserer Website: https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2partnerschaften/antragstellung.html.
Antragsteil B. Kontext:
Für die Leitaktion 2 gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare:

Antragsformular für Strategische Schulpartnerschaften (KA219)
Nutzen Sie dieses Formular für Partnerschaften, die ausschließlich zwischen Schulen bzw.
vorschulischen Einrichtungen durchgeführt werden.

Antragsformular für alle anderen Strategischen Partnerschaften im Schulbereich (KA201)
Das Formular KA201 gilt für Strategische Innovations-Partnerschaften und Strategische
Partnerschaften zum Austausch guter Praxis.
Auswahl der Projektart: Es werden in der Leitaktion 2 zwei unterschiedliche Projektarten
unterschieden.

Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis (im Programmleitfaden auch
Strategische Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren genannt).
6
Diese Partnerschaften widmen sich in erster Linie der stärkeren Vernetzung und dem Austausch von
Verfahren und Methoden auf europäischer Ebene. Projekte vom Typ 1 können keine Mittel für
Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“) und Multiplikatorenveranstaltungen beantragen.

Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen
Innovations-Partnerschaften zielen darauf ab, innovative Konzepte und Materialien zu entwickeln und
diese gezielt an die Nutzergruppen zu verbreiten. Projekttyp 2 ermöglicht weitergehende
Fördermöglichkeiten, da für die Entwicklung und Verbreitung hochwertiger Produkte höhere Kosten
entstehen können.
Eine ausführliche Beschreibung der Projektarten finden Sie im Programmleitfaden auf Seite 139. Eine
grafische Abgrenzung finden Sie am Ende dieses Merkblatts.
Strategische
Schulpartnerschaften
(KA219)
sind
automatisch
der
Projektart
„Strategische
Partnerschaften zum Austausch guter Praxis“ zugeordnet. Alle übrigen strategischen
Partnerschaften im Schulbereich (KA201) müssen im Antragsformular eine der beiden Projektarten
auswählen. Entscheidend ist hier die Frage nach dem Hauptziel des Projekts („Main objective of the
project“).
Für die Aktionen gelten unterschiedliche Förderbedingungen:
Strategische Schulpartnerschaft (KA219): Bilateral oder multilateral; jede Einrichtung erhält den
Zuschuss von der eigenen Nationalen Agentur. Projektart immer Typ 1.
Strategische Partnerschaft im Schulbereich (KA201):
Konsortialprinzip. Projektart Typ 1 oder Typ 2.
Multilateral, Zuschuss nach dem
Antragssprache: Der Antrag ist in einer der Amtssprachen der Programmstaaten einzureichen.
Projektdauer (Antragsteil B.1.): Geben Sie an, über wie viele Monate sich das Projekt erstrecken
soll. Möglich ist eine Projektdauer zwischen 12 und 36 Monaten. Der Programmstart kann zwischen
dem 01.09. und dem 31.12.2017 liegen. Spätestmögliches Projektende ist jedoch der 31.08.2020.
Nationale Agentur (Antragsteil B.2.): Hier wird die Nationale Agentur der koordinierenden
Einrichtung angegeben, für deutsche koordinierende Einrichtungen wählen Sie bitte „DE03
(DEUTSCHLAND)“ aus.
Antragsteil C. Prioritäten:
Projektanträge im Bereich KA2 müssen zwingend einen Bezug zu den Zielen und Prioritäten des
Programms Erasmus+ aufweisen. Sie finden eine Zusammenstellung der allgemeinen Programmziele
(horizontale Prioritäten) sowie der spezifischen Prioritäten für den Schulbereich im Programmleitfaden
auf den Seiten 139-141. Für eine Antragstellung ist es erforderlich, dass mindestens eine horizontale
oder eine spezifische Priorität für den Schulbereich mit dem Projektvorhaben bearbeitet wird.
Zusätzlich können bis zu zwei weitere Prioritäten benannt werden.
Die per Drop-down-Menü ausgewählte(n) Priorität(en) ist/sind im dazugehörigen Kommentarfeld im
Antragsformular mit Bezug zum Projekt zu erläutern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich
gerne an uns wenden.
7
Antragsteil D. Beteiligte Einrichtungen:
Geben Sie beginnend mit der antragstellenden, koordinierenden Einrichtung die Daten zu den
beteiligten Einrichtungen an.
PIC: Für jede Einrichtung ist der PIC einzugeben. Mit „PIC prüfen“ werden die Daten aus URF ins
Formular eingelesen (Internetverbindung!). Stimmen die eingelesenen Daten nicht, müssen diese in
URF korrigiert und nach der Aktualisierung erneut mit Klick auf „PIC prüfen“ eingelesen werden.
Die Angaben zur Kontaktperson sowie zur zeichnungsberechtigten Person werden nicht automatisch
eingelesen und müssen manuell eingegeben werden.
Korrekte Daten: Bitte überprüfen Sie neben der Adresse der Einrichtung insbesondere die Richtigkeit
der E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung und der Kontaktperson, da wichtige Informationen an diese
Adresse geschickt werden.
Partner hinzufügen: Nutzen Sie diesen Button, um weitere Partner hinzuzufügen.
Antragsteile E. Projektbeschreibung, F. Vorbereitung, G. Durchführung:
Dies sind die inhaltlichen Teile des Formulars. Die Gewichtung der einzelnen Fragen können Sie der
Bewertungsskala im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter auf unserer Website entnehmen.
Projektaktivitäten: Die unter G1 erstellten Aktivitäten Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten
sowie die nur bei Typ 2 möglichen Geistigen Leistungen und Multiplikatorenveranstaltungen sind
budgetrelevant. Nur wenn Sie unter G entsprechende Aktivitäten in den Kategorien Ausbildungs-,
Unterrichts- und Lernaktivitäten, Geistige Leistungen und Multiplikatorenveranstaltungen angegeben
haben, können Sie im Budgetteil des Antrags Mittel in diesen Kategorien beantragen.
G.1 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: (Nummerierung kann variieren)
Wenn Sie in Ihrem Projekt Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten für eine der beteiligten
Partnereinrichtungen vorsehen, müssen Sie an dieser Stelle deren Mehrwert in Bezug auf die
Erreichung der Projektziele erläutern.
Fügen Sie für jede geplante Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivität eine Aktivität hinzu. Für jede
dieser Aktivitäten geben Sie bitte die Gesamtzahl aller reisenden Personen an. Beteiligte
Einrichtungen an einer Aktivität sind alle reisenden Einrichtungen (nicht die gastgebende Einrichtung).
Bitte beachten Sie, dass Kurzzeitaustausche für Schüler/-innengruppen nur in Begleitung von
mindestens einer Lehrkraft durchgeführt werden dürfen.
Im Drop-Down-Menü „Bereich“ wählen Sie bitte die Option „School Education“ aus. Bei
Schulpartnerschaften (Antragsformular KA219) ist dieses Feld bereits ausgefüllt.
Mögliche Mobilitätstypen unter „Art der Aktivität“ sind:

Gemeinsame Kurzzeit-Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen (Mindestdauer: 3 Arbeitstage, ggf.
zzgl. Reisetage)

Kurzzeitaustausche für Schülergruppen (Mindestdauer: 5 Arbeitstage, ggf. zzgl. Reisetage)

Langzeit-Lehraufenthalt (2 bis 12 Monate)

Langzeit-Lernmobilität von Schüler/-innen (2 bis 12 Monate)

Blended Mobility von Schüler/-innen (Mindestdauer: 5 Arbeitstage, ggf. zzgl. Reisetage)
8
4. Budget
Grundsätzliches zur Finanzierung in Leitaktion 2:

Zuschüsse unter der Leitaktion
Stückkostensätzen gewährt.

Nachweispflichtig sind in der Regel nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern der
„Kostenauslöser“ einer Aktivität.

Zuschüsse können in sieben verschiedenen Kostenkategorien beantragt werden.

Mittel für Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“) und Multiplikatorenveranstaltungen können
nur von Anträgen des Typs 2 („Unterstützung von Innovationen“) beantragt werden.

Für die einzelnen Kostenkategorien gelten z.T. Obergrenzen für das Gesamtprojekt.

Der maximale Zuschuss für ein Projekt beträgt 150.000 EUR pro Jahr (12.500 EUR pro Monat).

Die Berechnung der Zuschüsse im Antragsformular erfolgt automatisch in Abhängigkeit von
Teilnehmerzahl, Dauer, etc.

Es muss kein Eigenanteil nachgewiesen werden (Ausnahme: „Außergewöhnliche Kosten“ bzw.
„Reisekosten für Überseeländer“ werden nur mit 75 % bzw. 80 % der tatsächlichen Kosten
bezuschusst).

Entfernungskategorien: In einigen Kategorien wird der Mobilitätszuschuss in Abhängigkeit von
der Entfernung zum Zielort gewährt. Die Anzahl der Entfernungskategorien wurde ab der
Antragsrunde 2017 in der Kategorie AUL auf 8 erhöht. Maßgeblich für die Auswahl der jeweiligen
Entfernungskategorie ist der Entfernungsrechner der EU-Kommission auf unserer Website unter:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/tools/distance_de.htm.

Reisetage: Reisetage werden zwar nicht mitgezählt, wenn es um die Mindestdauer einer Mobilität
geht, sie werden aber bezuschusst. Beispiel: Wenn die Mindestdauer für eine Mobilität 5 Tage
beträgt, muss die eigentliche Aktivität mindestens 5 Arbeitstage betragen, es können aber 5+2
Tage (Arbeitszeit + An-/Abreise) beantragt und abgerechnet werden.
2
werden
grundsätzlich
unter
Verwendung
von
Zuschüsse können in den folgenden Kategorien beantragt werden:
Antragsteil I.1. Projektmanagement und -durchführung:
Hierbei handelt es sich um Kosten für die allgemeine Projektverwaltung wie z.B. Kommunikation,
lokale Aktivitäten, Website, Herstellung kleinerer Produkte, etc.
Kosten in dieser Kategorie müssen nicht gesondert begründet werden.
Stückkostensatz: 500 EUR/Monat für die koordinierende Einrichtung, 250 EUR/Monat für die
Partnereinrichtungen. Maximale Bezuschussung von 10 Einrichtungen (1 Koordinator + 9 Partner =
maximal 2.750 EUR/Monat). Gibt es mehr als 9 Partner, wird der Anteil für die Partner (2.250 EUR)
durch die Anzahl der Partner geteilt und jede Partnereinrichtung erhält einen entsprechend geringeren
Anteil.
9
Antragsteil I.2. Länderübergreifende Projekttreffen:
Kosten für kürzere Planungstreffen, die in der Regel am Ort einer der beteiligten Einrichtungen
stattfinden und eher zur Projektorganisation dienen. Keine Mindestdauer, der Zuschuss ist
unabhängig von der Dauer, auch Schülerinnen und Schüler können teilnehmen, wenn dies für den
Projektverlauf sinnvoll erscheint.
Stückkostensatz: 575 EUR/Person (Entfernung zur Partnereinrichtung 100 km bis 1.999 km) bzw. 760
EUR/Person (Entfernung zur Partnerschule ab 2.000 km). Keine Finanzierung von Treffen an
Einrichtungen, die weniger als 100 km entfernt sind.
Antragsteil I.3. Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: (Nummerierung kann
variieren)
Kosten für Kurz- und Langzeitlernaufenthalte von Lehrkräften, Bildungspersonal und/oder Schüler/innen im Staat einer Partnereinrichtung. Alle Kosten in dieser Kategorie sind im Antrag (G.1.)
detailliert und im Projektzusammenhang zu begründen. Steht eine Aktivität nicht im direkten
Zusammenhang mit den Projektzielen, werden die hierfür beantragten Kosten nicht bewilligt. Bei
Projekten des Typs 1 (Austausch bewährter Verfahren) können maximal 100 Mobilitäten für alle
Einrichtungen und den gesamten Projektzeitraum beantragt werden.
Kurzzeitaufenthalte von Schüler/-innen und/oder Lehrermobilität:
Bezeichnungen im deutschen Antragsformular:

Gemeinsame Kurzzeit-Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen (3-60 Arbeitstage)

Kurzzeitaustausche von Schüler/-innengruppen (5-60 Arbeitstage)

Blended Mobility von Schüler/-innen (5-60 Arbeitstage)
Fahrtkosten: Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der
Entfernungsrechner der EU-Kommission
Aufenthaltskosten: Lehrkräfte: 1.-14. Tag: 100 EUR/Tag, 15.-60. Tag: 70 EUR/Tag und Person
Schüler/-innen: 1.-14. Tag: 55 EUR/Tag, 15.-60. Tag: 40 EUR/Tag und Person
Langzeit-Lernmobilität von Schüler/-innen
Individuelle Mobilität einzelner Schülerinnen oder Schüler an die Partnereinrichtung, Dauer 2 bis 12
Monate, Mindestalter der Schüler/-innen: 14 Jahre
Fahrtkosten: Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der
Entfernungsrechner der EU-Kommission
Aufenthaltskosten: monatlicher zielstaatenabhängiger Satz, s. Budgettabellen im Programmleitfaden,
S. 159.
Langzeit-Lehraufenthalt
Individuelle Lehrermobilität einzelner Lehrkräfte an die Partnereinrichtung, Dauer 2 bis 12 Monate.
Zwischen 20 und 1.300 EUR/Person je nach Entfernung zum Zielort. Maßgeblich ist der
Entfernungsrechner der EU-Kommission
Aufenthaltskosten: Tagessätze (Lehrkräfte) in Abhängigkeit vom Zielstaat, s. Budgettabellen im
Programmleitfaden, S. 159.
10
Antragsteil I. Geistige Leistungen („Intellectual Outputs“): (Nummerierung kann variieren)
Mittel in dieser Kategorie können nur von Projekten des Typs 2 „Unterstützung von Innovationen“
beantragt werden.
(Personal-)Kosten für die Erstellung besonders aufwändiger, innovativer und zur weiteren Verbreitung
geeigneter Projektergebnisse (Curricula, Kurse, OER, Studien). Personalkosten für reguläres
Projektmanagement und die Projektdurchführung können in dieser Kategorie nicht angesetzt werden.
Alle Kosten dieser Kategorie sind im Antrag (G) detailliert und im Projektzusammenhang zu
begründen.
Stückkostensatz: Arbeitszeit in Abhängigkeit von der Personalkategorie und dem Herkunftsstaat (vgl.
Programmleitfaden S. 157f.).
Antragsteil I. Multiplikatorenveranstaltungen: (Nummerierung kann variieren)
Mittel in dieser Kategorie können nur von Projekten des Typs 2 beantragt werden.
Förderfähig sind Kosten für die Organisation einer Veranstaltung zur Verbreitung der erstellten,
hochwertigen Projektergebnisse. Kosten in dieser Kategorie können nur beantragt werden, wenn in
der Kategorie „Geistige Leistungen“ Zuschüsse beantragt wurden. Alle Kosten in dieser Kategorie sind
im Antrag (G) detailliert und im Projektzusammenhang zu begründen.
Stückkostensatz: 100 EUR pro inländischem/-r Teilnehmer/-in, 200 EUR pro ausländischem/-r
Teilnehmer/-in an der Konferenz, Maximum 30.000 EUR pro Projekt. Der Zuschuss ist für die
Organisation der Veranstaltung, nicht zur Finanzierung der Reisekosten der Teilnehmenden gedacht.
Als budgetrelevante Teilnehmende werden nur externe Personen, also nicht Angehörige der am
Projekt beteiligten Einrichtungen gezählt.
Antragsteil I.4. Zuschuss zu Kosten für Teilnehmer/-innen mit Behinderung:
(Nummerierung kann variieren)
Teilnehmende mit Behinderung (sowie in diesem Zusammenhang benötigte Begleitpersonen) können
Reisekosten und Aufenthaltskosten entweder als Pauschalen oder unter "Zuschuss zu Kosten für
Teilnehmer/-innen mit Behinderung" abrechnen. Diese Kosten müssen im Antragsformular nach
Kostenarten aufgeschlüsselt und der Bedarf begründet werden. Im Antrag empfiehlt es sich allerdings,
für die teilnehmende Person mit Behinderung und deren Begleitperson den regulären Kostensatz z.B.
in der Kategorie Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten zu beantragen und zusätzlich die
eventuell entstehenden Mehrkosten in der Kategorie „Zuschuss zu Kosten für Teilnehmer/-innen mit
Behinderung“ einzutragen. Nach erfolgter Mobilität wird entschieden, ob die Kostenpauschale
ausreicht, oder ob die Ausgaben diesen Satz übersteigen und somit als tatsächlich angefallene
Kosten (für die vollständige Belege vorliegen müssen) abgerechnet werden sollen.
Antragsteil I.5. Sonderkosten/Außergewöhnliche Kosten: (Nummerierung kann variieren)
Es handelt sich hierbei um Kosten für z.B. Unterverträge, wenn Dienstleistungen nicht von den
beteiligten Einrichtungen selbst erbracht werden können, oder um Kosten für besondere
Ausrüstungsgegenstände (keine normale Büroausstattung, keine Beamer, keine Laptops). Kosten
hierfür sind detailliert im Antrag zu begründen, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Kosten. Es
werden maximal 75% der förderfähigen Kosten erstattet. Maximaler Förderbetrag für das
Gesamtprojekt: 50.000 EUR.
11
5. Anhänge
Antragsteile K. Checkliste, M. Ehrenwörtliche Erklärung und N. Anhänge:
Vor der Einreichung vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle in der Checkliste (K) genannten
Kriterien erfüllen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Sie die geforderten Anhänge im Antragsteil
Anhänge (N) zum Antrag hochgeladen haben. Hierzu füllen Sie die Vorlagen aus, drucken sie aus und
lassen sie unterschreiben. Stempel und Ausweisnummern werden nicht benötigt. Scannen Sie das
unterschriebene Formular ein und speichern es im Format PDF ab. Laden Sie es dann zum Antrag
hoch, indem Sie im Antragsteil N auf „Hinzufügen“ klicken. Bitte beachten Sie, dass maximal 10
Dateien mit einer maximalen Größe von insgesamt 5 MB hochgeladen werden können.
Folgende Anhänge müssen hochgeladen werden:

Ehrenwörtliche Erklärung (M)
Da keine Einreichung des Antrags in Papierversion erfolgt, muss die Ehrenwörtliche Erklärung
ausgedruckt, von der zeichnungsberechtigten Person der koordinierenden Einrichtung unterschrieben
und eingescannt werden. Die Datei muss anschließend unter Punkt N (Annexes / Anhänge)
hochgeladen werden.

Mandate (Ausnahmen: Partnerschulen in Strategischen Schulpartnerschaften)
Partnereinrichtungen brauchen keine Ehrenerklärung einzureichen, sie müssen allerdings eine
Absichtserklärung (Mandat) unterschreiben, die zum Antrag hochgeladen, bzw. spätestens beim
Vertragsabschluss vorgelegt werden muss. Verwenden Sie hierfür die von der EU-Kommission zur
Verfügung gestellte Vorlage unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=441. (Reiter „Antragstellung
für Innovationspartnerschaften…“).
Partnerschulen in Strategischen Schulpartnerschaften (S2S) müssen keine Mandate einreichen.

Zeitplan
Der Zeitplan dient dazu, Ihre Projektaktivitäten zeitlich im Projektverlauf anzuzeigen. Bitte bemühen
Sie sich um eine kurze, prägnante und möglichst aussagekräftige Beschreibung Ihrer geplanten
Aktivitäten.
Verwenden Sie hierfür die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Vorlage, die Sie auf
unserer
Website
unter
den
jeweiligen
Antragsformularen
finden
https://www.kmkpad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html:
Um die Excel-Tabelle inhaltsreicher zu gestalten, sollten Sie statt eines „X“ die jeweilige Aktivität mit
einem Stichwort benennen.
Alternativ steht Ihnen die vom PAD erstellte Word-Vorlage zur Verfügung, in der Sie die Aktivitäten
kurz erläutern können.
12
Bonitätsprüfung (Financial Capacity Check)
Wenn die antragstellende Einrichtung keine öffentliche Einrichtung oder keine internationale
Organisation ist, müssen Sie zusätzliche Unterlagen für eine Bonitätsprüfung einreichen (vgl. S. 278
im Programmleitfaden).
Wenn bei solchen Einrichtungen der beantragte Zuschuss niedriger als 60.000 EUR ist, muss die
antragstellende Einrichtung eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass sie finanziell in der
Lage ist, das Projekt durchzuführen.
Wenn eine solche Einrichtung einen Zuschuss von mehr als 60.000 EUR beantragt, müssen neben
der ehrenwörtlichen Erklärung die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz für das letzte
abgeschlossene Haushaltsjahr vorgelegt werden. Die Unterlagen sind im URF-Eintrag der Einrichtung
als Dokumente hochzuladen.
Falls die Bonität Ihrer Einrichtung als nicht ausreichend erachtet wird, müssen Sie für eine
Vorauszahlung eine zusätzliche finanzielle Sicherheit (Bankbürgschaft) erbringen.
6. Begutachtungskriterien
Bezug zu den Programmzielen
Projektanträge im Bereich KA2 müssen zwingend einen Bezug zu den Zielen und Prioritäten des
Programms Erasmus+ aufweisen, s. 4.2.
Kriterienliste
Alle Anträge werden von externen Gutachter/-innen nach einheitlichen inhaltlichen Kriterien bewertet.
Überprüft wird der Antrag in den vier Kategorien

Relevanz des Projekts

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung

Qualität der Zusammensetzung des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen

Wirkung und Verbreitung
Damit Ihr Antrag bewilligt wird, ist es erforderlich, dass Sie in jeder Kategorie mindestens die Hälfte
der jeweils maximalen Punktzahl erreichen. Insgesamt muss ein Antrag von maximal 100
erreichbaren Qualitätspunkten mindestens 60 Punkte erhalten, um für eine Förderung in Betracht zu
kommen. Sie finden die Liste mit den inhaltlichen Kriterien sowie weitere Angaben zum Thema im
Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter.
13
7. Weiterer zeitlicher Ablauf
Eingangsbestätigung
Nach Eingang des Online-Antrags erhalten
Eingangsbestätigung von der NA im PAD.
deutsche
koordinierende
Einrichtungen
eine
Antragsprüfung, Bewilligung
Nach Prüfung aller Anträge nach formalen und inhaltlichen Kriterien erhält die antragstellende
Einrichtung im Fall der Bewilligung ihres Antrages mit einem entsprechenden Schreiben von der NA
im PAD eine Finanzhilfevereinbarung (FHV), in der die konkreten Einzelheiten zur Verwendung der
Mittel, Berichterstattung, Abrechnung etc. erläutert sind. Im Fall des Konsortialprinzips ist die
koordinierende Einrichtung für die Weiterleitung der Mittel an die Partner verantwortlich, bei
Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen erhält jede Partnereinrichtung den ihr zustehenden
Zuschuss von ihrer eigenen Nationalen Agentur. Die FHV tritt erst nach Unterzeichnung durch den
Zuschussempfänger und Gegenzeichnung durch die Nationale Agentur in Kraft.
Bei einer Ablehnung wird die antragstellende Einrichtung schriftlich über die Gründe informiert.
Zahlungsmodalitäten
Wird das Projekt bewilligt, erhält der Zuschussempfänger nach fristgerechter Unterzeichnung der
Finanzhilfevereinbarung (FHV) eine Vorauszahlung. Die Höhe und Anzahl der Vorauszahlungen
richtet sich nach der Projektdauer:
Projektdauer bis 24 Monate: Abschlagszahlung in Höhe von voraussichtlich 80% des
Gesamtzuschusses nach Unterzeichnung der FHV, Schlusszahlung nach Projektende und nach
Prüfung des Schlussberichtes.
Projektdauer 25-36 Monate: Abschlagszahlung in Höhe von 40% des Gesamtzuschusses nach
Unterzeichnung der FHV, ggf. weitere Vorauszahlung in Höhe von 40%, frühestens nach Einreichung
eines Zwischenberichts. Schlusszahlung nach Projektende und nach Prüfung des Schlussberichtes.
Berichterstattung
Gemäß den Bestimmungen der FHV sind je nach Projektdauer einer oder mehrere Zwischenberichte
bei der Nationalen Agentur einzureichen. Nach Abschluss des Projekts reicht die koordinierende
Einrichtung einen inhaltlichen und finanziellen Abschlussbericht bei der Nationalen Agentur ein.
Bei Strategischen Schulpartnerschaften reicht jede Partnereinrichtung einen finanziellen
Abschlussbericht bei der eigenen Nationalen Agentur ein. Die Berichterstattung erfolgt über das
Mobility Tool der EU-Kommission. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor den
Berichtsterminen.
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8. Erasmus+-Links
Erasmus+ allgemein
http://www.kmk-pad.org/nc/programme/erasmus.html
Programmleitfaden (in dt. Sprache)
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf
Programmleitfaden (in engl. Sprache)
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_en.pdf
Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (in engl. Sprache)
unter „Grundlagen“
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html
Technischer Leitfaden der EU-Kommission zum Ausfüllen elektronischer Antragsformulare (in
engl. Sprache, Version 2016)
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/eform-technical-guide_en.pdf
Antragsformulare KA219 (Schulpartnerschaften) und KA201 (Innovationspartnerschaften und
Partnerschaften zum Austausch guter Praxis) sowie
Anleitung des PAD zum Ausfüllen des Antragsformulars
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html
Zusammenstellung von beispielhaften Antworten auf Fragen im Antragsformular aus der
Antragsrunde 2014
Hinweise zu den Begutachtungskriterien für Schulpartnerschaften
unter „FAQ-Liste und hilfreiche Dokumente für die Planung und Antragstellung“ auf unserer Website
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html
Registrierung vor Antragstellung (URF)
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/antragstellung/teilnehmerportal-urf.html
Abkürzungsverzeichnis:
MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit
OER: Open Educational Resources
PIC: Programmteilnehmer-Identifikations-Code
URF: Unique Registration Facility
FHV: Finanzhilfevereinbarung
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9. Abgrenzung der Projektarten
Merkmale der Projektarten
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10. Inhaltliche Beratung und Kontakt
Der
PAD
und
die
zuständigen
Stellen
in
den
Ländern
(https://www.kmkpad.org/programme/erasmusplus/beratung.html) beraten Sie gerne, wenn Sie einen Förderantrag zu
Erasmus+ im Schulbereich stellen möchten.
Für eine Erstberatung können Sie die kostenfreie Telefon-Hotline (9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis
15:30 Uhr) anrufen:
0800 372 76 87
Sie können sich auch direkt mit Ihrem/Ihrer Berater/-in nach Länderzuständigkeit in Verbindung
setzen:
Bundesland
Ansprechpartner/in
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Baden-Württemberg
N.N
[email protected]
0228/501-607
Bayern
Ort der Einrichtung (A – E)
Frau Rose
[email protected]
0228/501-319
Bayern
Ort der Einrichtung (F – Z)
Herr Schwarz
[email protected]
0228/501-303
Berlin
Frau Brockmann
[email protected]
0228/501-365
Brandenburg
Frau Heine
[email protected]
0228/501-358
Bremen
Frau Heine
[email protected]
0228/501-358
Hamburg
Frau Fior
[email protected]
0228/501-218
Hessen
Frau Fior
[email protected]
0228/501-218
Mecklenburg-Vorpommern
Frau Fior
[email protected]
0228/501-218
Niedersachsen
Frau Vogt
[email protected]
0228/501-604
Nordrhein-Westfalen
Ort der Einrichtung (A – G)
Frau Eßwein
[email protected]
0228/501-364
Nordrhein-Westfalen
Ort der Einrichtung (H-M)
Frau Schmitz
[email protected]
0228/501-234
Nordrhein-Westfalen
Ort der Einrichtung (N – Z)
Frau Nussbaumer
[email protected]
0228/501-359
Rheinland-Pfalz
Frau Brüggemann
[email protected]
0228/501-239
Saarland
Frau Brüggemann
[email protected]
0228/501-239
Sachsen
Frau Rose
[email protected]
0228/501-319
Sachsen-Anhalt
Frau Brockmann
[email protected]
0228/501-365
Schleswig-Holstein
Frau Heine
[email protected]
0228/501-358
Thüringen
Frau Brockmann
[email protected]
0228/501-365
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Projektskizze mit Ihren Fragen zu schicken
(Einreichungsfrist: 17.02.2017). Wir rufen Sie zurück und beraten Sie gerne. Sie finden das
Projektskizzenformular unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=242.
Zu Ihrer Information finden Sie Titel und Kurzbeschreibungen geförderter Projekte aus den vorherigen
Antragsrunden auf unserer Website unter https://www.kmk-pad.org/index.php?id=571.
Lesen Sie auch die Zusammenstellung von beispielhaften Antworten auf Fragen im Antragsformular
aus dem Jahr 2014, den Kurzleitfaden für Schulen sowie die Hinweise zu den Begutachtungskriterien
für Schulpartnerschaften. Diese Informationen finden Sie auf unserer Website https://w w w .kmkpad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2-partnerschaften/antragstellung.html und dort unter
„FAQ-Liste und hilfreiche Dokumente für die Planung und Antragstellung“.
Pädagogischer Austauschdienst
des Sekretariats der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich
Postfach 2240
53012 Bonn
Telefax: 0228/501-333
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kmk-pad.org/programme/erasmus/leitaktion-2.html
kmk-pad.org