RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9-17 60313 Frankfurt am Main www.rtw-hessen.de Bekanntmachung Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord Die RTW Planungsgesellschaft mbH plant die Realisierung der sog. Regionaltangente West, eine neue tangentiale Schienenverbindung im Westen des Rhein-Main-Gebietes zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Die geplanten Linien verlaufen zum einen von Bad Homburg und zum anderen von Frankfurt-Praunheim/Gewerbegebiet jeweils über Eschborn, Frankfurt-Höchst, den FlughafenRegionalbahnhof und Neu-Isenburg Bahnhof, von dort zum einen ins Stadtzentrum Neu-Isenburgs und zum anderen zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag. Dabei sollen weitgehend vorhandene Bahnstrecken mit genutzt werden, die wiederum mit neu zu bauenden Teilabschnitten verknüpft werden. Das Vorhaben wurde in insgesamt drei Streckenabschnitte (Nordabschnitt, Mittelabschnitt und Südabschnitt) unterteilt, für die jeweils eigenständige Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Für den Planfeststellungsabschnitt Nord ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 28) durchzuführen. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Der ca. 16,6 km lange Nordabschnitt verläuft von Bad Homburg bzw. vom Gewerbegebiet Praunheim über Eschborn und endet nach der Überführung über die BAB 66 auf der Gemarkung von Frankfurt. Der bisher geplante Trassenverlauf des Gesamtvorhabens mit der vorgenommenen Abschnittsbildung ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt: 1 RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9-17 60313 Frankfurt am Main www.rtw-hessen.de Abb. Trassenverlauf des Gesamtvorhabens mit der vorgenommenen Abschnittsbildung 2 RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9-17 60313 Frankfurt am Main www.rtw-hessen.de Im Hinblick auf die vom hessischen Gesetzgeber eingeführte Regelung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz- HVwVfG) hat sich die RTW Planungsgesellschaft mbH dazu entschlossen, für das vorgenannte Vorhaben eine solche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung pro Planfeststellungsabschnitt durchzuführen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt noch vor Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens. Sie dient dazu, das Vorhaben der Öffentlichkeit so frühzeitig bekannt zu machen, damit Stellungnahmen, Einwände und Anregungen, Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung, von Trägern öffentlicher Belange etc. vom Vorhabenträger in seiner Planung vor der förmlichen Einleitung des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden können. Die Öffentlichkeit hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung des Vorhabens vom 27. Februar bis 03. April 2017 zu beteiligen. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zunächst nur für den Nordabschnitt. Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nordabschnitt liegt ein Erläuterungsbericht mit Informationen insbesondere über die Ziele des Vorhabens, seine voraussichtlichen Auswirkungen und der allgemeinen Beschreibung des Vorhabens vor und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Der Erläuterungsbericht liegt ab dem 27. Februar 2017 in Oberursel Rathaus Adresse: Infocenter Stadtentwicklung 4. Stock des Rathauses Rathausplatz 1 61440 Oberursel von Montag, den 27.02.2017 bis Montag, den 03.04.2017 jeweils werktags von Montag bis Donnerstag 8-12 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr Freitag geschlossen zur Einsichtnahme aus. Ferner steht der Erläuterungsbericht auch im Internet auf der Homepage der RTW Planungsgesellschaft mbH unter www.rtw-hessen.de zum Download zur Verfügung. Auf der Homepage finden Sie zudem weitere Unterlagen, Beschreibungen und Informationen zum Projekt und zum bisherigen Verfahren (u. a. die sog. Scoping-Unterlagen, in denen insbesondere beschrieben wird, welche Untersuchungen bezogen auf die Umwelt durchgeführt werden sollen). Zur Beteiligung stehen der Öffentlichkeit die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Einreichung von Stellungnahmen, Anregungen, Einwänden etc. Es können Stellungnahmen, Einwände, Anregungen, Hinweise etc. per Brief, E-Mail, Fax, telefonisch etc. bei der RTW Planungsgesellschaft mbH bis zum 03.04.2017 3 RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9-17 60313 Frankfurt am Main www.rtw-hessen.de eingereicht werden. Hierzu besteht auch die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, das auf der Internetseite www.rtw-hessen.de zum Download zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Kontaktdaten: Per E-Mail: [email protected] Per Fax 069-21999668 Per Telefon 069-92882625 jeweils von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 15 Uhr 2. Online-Forum Unter der Adresse www.rtw-hessen.de gibt es für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich ab dem 27.02.2017 über ein Online-Forum ebenfalls bis zum 03.04.2017 zu beteiligen und bereits im Online-Forum abgegebene Stellungnahmen einzusehen. 3. Dialog- und Informationsveranstaltung Am Dienstag, 27. März 2017 um 18:30 Uhr Stadthalle Oberursel Rathausplatz 2 61440 Oberursel (Taunus) findet eine Dialog- und Informationsveranstaltung statt. In diesem Rahmen wird das Projekt der Öffentlichkeit mündlich und mittels Informationsständen noch einmal vorgestellt. Es können Fragen gestellt, Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben sowie mit der RTW Planungsgesellschaft mbH und allen Fachplanern erörtert werden. Kontakt: RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9 - 17 60313 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Fax: 069-21999668 Telefon: 069-92882625 jeweils von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 15 Uhr Die RTW Planungsgesellschaft mbH steht auch für weitere Rückfragen zum Vorhaben sowie zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der von der RTW Planungsgesellschaft mbH durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planfeststellungsabschnitt Nord noch nicht um die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens nach § 29 PBefG i. V. m. § 73 Abs. 4 und 6 HVwVfG handelt. Dementsprechend ist die Erhebung von Einwendungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, um die Einwendungen auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren geltend machen zu können. Umgekehrt ist darauf hinzuweisen, dass eine Äußerung im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren form- und fristgerecht wiederholt werden muss, da sie andernfalls in diesem Verfahren u. U. ausgeschlossen ist. Alle per Mail, Fax, Telefon sowie Internet (www.rtw-hessen.de) eingereichten Stellungnahmen, Anregungen und Einwände werden gesammelt, ausgewertet und nach Beendigung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsabschnitt Nord, in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Dieser wird auf der Homepage der RTW Planungsgesellschaft mbH (www.rtw-hessen.de) zur Verfügung gestellt werden. 4 RTW Planungsgesellschaft mbH Stiftstraße 9-17 60313 Frankfurt am Main www.rtw-hessen.de Übersicht Ablauf der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord 5
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