RTW Bekanntmachung Planfeststellungsabschnitt Nord kurz

RTW Planungsgesellschaft mbH
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
www.rtw-hessen.de
Bekanntmachung
Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
für das Schieneninfrastrukturvorhaben
Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord
Die RTW Planungsgesellschaft mbH plant die Realisierung der Regionaltangente West, eine neue
tangentiale Schienenverbindung im Westen der Metropolregion Frankfurt RheinMain zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Die geplanten Linien verlaufen zum einen von Bad Homburg und
zum anderen von Frankfurt-Praunheim/Gewerbegebiet jeweils über Eschborn, Frankfurt-Höchst, den
Flughafen-Regionalbahnhof und Neu-Isenburg Bahnhof, von dort zum einen ins Stadtzentrum NeuIsenburgs und zum anderen zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag. Dabei sollen weitgehend vorhandene
Bahnstrecken mit genutzt werden, die wiederum mit neu zu bauenden Teilabschnitten verknüpft werden.
Das Vorhaben wurde in insgesamt drei Streckenabschnitte (Nordabschnitt, Mittelabschnitt und Südabschnitt) unterteilt, für die jeweils eigenständige Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen.
Für den Planfeststellungsabschnitt Nord ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 28) durchzuführen. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Hinblick auf die vom hessischen Gesetzgeber eingeführte Regelung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz- HVwVfG) hat sich die RTW Planungsgesellschaft mbH dazu entschlossen, für das vorgenannte Vorhaben eine solche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung pro Planfeststellungsabschnitt durchzuführen.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt noch vor Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens. Sie dient dazu, das Vorhaben der Öffentlichkeit so frühzeitig bekannt zu machen, damit Stellungnahmen, Einwände und Anregungen, Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung, von Trägern öffentlicher Belange etc. vom Vorhabenträger in seiner Planung vor der förmlichen Einleitung des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden können.
Die Öffentlichkeit hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung des Planfeststellungsabschnittes Nord (Bad Homburg/Praunheim bis Querung A66) vom 27.
Februar bis 03. April 2017 Stellung zu nehmen.
Dies ist auf folgenden Wegen möglich:
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Auslage des Erläuterungsberichts im Rathaus Oberursel (Adresse: Infocenter Stadtentwicklung, 4. Stock des Rathauses, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel; Öffnungszeiten: jeweils
werktags von Montag bis Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr)
Einreichen von Stellungnahmen, Einwänden, Anregungen, Hinweisen etc. per Brief, E-Mail,
Fax, telefonisch etc. bei der RTW Planungsgesellschaft mbH (Adresse: Stiftstraße 9 – 17,
60313 Frankfurt am Main, per E-Mail: [email protected], per Fax 069-21999668, Per
Telefon 069-92882625 jeweils von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 15 Uhr)
Informieren und Einreichen von Stellungnahmen über die Webseite www.rtw-hessen.de
Teilnahme an der Dialog- und Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. März 2017 um
18:30 Uhr (Stadthalle Oberursel, Rathausplatz 2, 61440 Oberursel (Taunus)
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der von der RTW Planungsgesellschaft mbH durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planfeststellungsabschnitt Nord noch nicht um die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens nach § 29
PBefG i. V. m. § 73 Abs. 4 und 6 HVwVfG handelt. Dementsprechend ist die Erhebung von Einwendungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, um die Einwendungen
auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren geltend machen zu können.
RTW Planungsgesellschaft mbH
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
www.rtw-hessen.de
Umgekehrt ist darauf hinzuweisen, dass eine Äußerung im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren form- und fristgerecht wiederholt werden muss, da sie andernfalls in diesem Verfahren u. U. ausgeschlossen ist.
Alle per Mail, Fax, Telefon sowie Internet (www.rtw-hessen.de) eingereichten Stellungnahmen, Anregungen und Einwände werden gesammelt, ausgewertet und nach Beendigung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsabschnitt Nord, in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Dieser
wird auf der Homepage der RTW Planungsgesellschaft mbH (www.rtw-hessen.de) zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren, der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
zum Projekt erhalten Sie auf der Webseite www.rtw-hessen.de.