AGB - Ferienwohnung Uhlemann

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „Haus am Ölsaer Weg 11“
Abschluss des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Buchung als anerkannt. Der Abschluss von Mietverträgen durch die
Ferienwohnungen „Haus am Ölsaer Weg“ erfolgt durch den Eigentümer.
Eine Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und gilt für den genannten Zeitraum sowie
die gemeldete Zahl von zusätzlichen Personen. Die Buchung wird durch den Eigentümer mit einem schriftlichen Mietvertrag
bestätigt und durch die Leistung der Anzahlung bindend.
Bezahlung
Mit Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises an den Eigentümer zu überweisen.
Bleibt die Anzahlung binnen 10 Tagen aus, kann der Eigentümer den Buchungsvorgang stornieren. Die Restzahlung der
vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung, wenn nicht anders vereinbart, bis
spätestens 35 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung auf das Geschäftskonto des Eigentümers. Der
Gesamtbetrag wir sofort fällig, wenn Buchungstag und Anreisetag innerhalb von 35 Tagen liegen. Die entsprechenden
Zahlungstermine sowie die Bankverbindung sind auf der Buchungsbestätigung vermerkt.
Preise
Die vom Eigentümer angegebenen Preise verstehen sich als „Live-Preise“ und ersetzen alle vorher oder auf anderen Webseiten
(Partner-Webseiten) gesehenen oder angebotenen Preise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden. Der
Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen rückwirkenden Anspruch auf Preisminderung, falls kurzfristige oder stornierte
Termine, im Nachhinein oder zum Sonderpreis angeboten werden.
An- und Abreise
Bei Anreise kann das Mietobjekt, sofern nichts anders in der Objektbeschreibung / Buchung steht oder mit dem Vermieter
vereinbart, ab 15:00Uhr bis spätestens 18:00Uhr übernommen werden. Die Abreise muss bis 10:00Uhr erfolgen.
Haftung
Die Ausschreibung des Mietobjektes wurde vom Eigentümer erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere
Gewalt. z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf
Nachbargrundstücken und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen, wird nicht gehaftet. Ist das
Mietobjekt nicht nutzbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe, der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie
Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung bei Diebstahl.
Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit
auftretenden Schäden umgehend dem Eigentümer vor Ort zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seinen
Mitreisenden oder Besuchern verursachten Schäden.
Rücktritt
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu
denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen
Mieten ( ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
-
bis 49 Tage vor Mietbeginn:
bis 35 Tage vor Mietbeginn:
bis 21 Tage vor Mietbeginn:
bis 14 Tage vor Mietbeginn:
ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn)
10% des Mietpreises
30% des Mietpreises
60% des Mietpreises
90% des Mietpreises
100% des Mietpreises
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Der Rücktritt vom Vertrag
durch den Mieter muss in schriftlicher Form (per e-Mail oder Telefax) erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der
Erklärung bei dem Vermieter. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Übernachtung oder Stornierung wird nicht erhoben.
Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung!
Rücktrittsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
a) wenn der Mieter, ein Mitreisender oder Gäste mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichten.
b) wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an die bestehende Hausordnung hält und andere Personen unangemessen
stört oder gefährdet.
Rechtswahl
Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts
vorschreiben.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag lückenhaft erweist.