Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „Haus am Ölsaer Weg 11“ Abschluss des Vertrages Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Buchung als anerkannt. Der Abschluss von Mietverträgen durch die Ferienwohnungen „Haus am Ölsaer Weg“ erfolgt durch den Eigentümer. Eine Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und gilt für den genannten Zeitraum sowie die gemeldete Zahl von zusätzlichen Personen. Die Buchung wird durch den Eigentümer mit einem schriftlichen Mietvertrag bestätigt und durch die Leistung der Anzahlung bindend. Bezahlung Mit Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises an den Eigentümer zu überweisen. Bleibt die Anzahlung binnen 10 Tagen aus, kann der Eigentümer den Buchungsvorgang stornieren. Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 35 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung auf das Geschäftskonto des Eigentümers. Der Gesamtbetrag wir sofort fällig, wenn Buchungstag und Anreisetag innerhalb von 35 Tagen liegen. Die entsprechenden Zahlungstermine sowie die Bankverbindung sind auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Preise Die vom Eigentümer angegebenen Preise verstehen sich als „Live-Preise“ und ersetzen alle vorher oder auf anderen Webseiten (Partner-Webseiten) gesehenen oder angebotenen Preise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden. Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen rückwirkenden Anspruch auf Preisminderung, falls kurzfristige oder stornierte Termine, im Nachhinein oder zum Sonderpreis angeboten werden. An- und Abreise Bei Anreise kann das Mietobjekt, sofern nichts anders in der Objektbeschreibung / Buchung steht oder mit dem Vermieter vereinbart, ab 15:00Uhr bis spätestens 18:00Uhr übernommen werden. Die Abreise muss bis 10:00Uhr erfolgen. Haftung Die Ausschreibung des Mietobjektes wurde vom Eigentümer erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt. z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen, wird nicht gehaftet. Ist das Mietobjekt nicht nutzbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe, der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung bei Diebstahl. Schäden Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden umgehend dem Eigentümer vor Ort zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seinen Mitreisenden oder Besuchern verursachten Schäden. Rücktritt Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten ( ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: - bis 49 Tage vor Mietbeginn: bis 35 Tage vor Mietbeginn: bis 21 Tage vor Mietbeginn: bis 14 Tage vor Mietbeginn: ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 10% des Mietpreises 30% des Mietpreises 60% des Mietpreises 90% des Mietpreises 100% des Mietpreises Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter muss in schriftlicher Form (per e-Mail oder Telefax) erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Übernachtung oder Stornierung wird nicht erhoben. Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung! Rücktrittsrecht des Eigentümers Der Eigentümer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. a) wenn der Mieter, ein Mitreisender oder Gäste mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichten. b) wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an die bestehende Hausordnung hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet. Rechtswahl Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben. Salvatorische Klausel Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
© Copyright 2024 ExpyDoc