Lärm - Jena

Schallimmissionsprognose
zum Bebauungsplan Nr. B-Bu 06
„Altes Gut Burgau“
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
der Stadt Jena
Gutachten Nr. 25916
Chemnitz, 08.12.2016
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 2
Auftrag:
Erstellung einer Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan
Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena
Auftraggeber:
Ernst-Abbe-Projekt GmbH
Forstweg 31
07745 Jena
Auftragnehmer:
Ingenieurbüro für Lärmschutz
Förster & Wolgast
Inh.: Dipl.-Ing. Lothar Förster
Bayreuther Straße 12
09130 Chemnitz
nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für Geräusche
und DAkkS akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Tel. 0371 / 40 40 501
Umfang:
Fax: 0371 / 40 40 620
42 Blätter mit 7 Tabellen
ANLAGEN
1 Übersichtsluftbild
1 Detailliertes Luftbild
1 Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes
4 Schallimmissionspläne
Fotodokumentation (5 Blätter)
Urteil des VGH Baden-Württemberg (1 Blatt)
Gutachten Nr.:
25916
Datum:
08.12.2016
Verteiler:
3 * Auftraggeber
1 * Auftragnehmer
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. L. Förster
(geprüft)
Dipl.-Ing. J. Wolgast
(erstellt)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 3
Inhalt
Blatt
1
Sachverhalt und Aufgabenstellung
5
2
Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld
7
2.1
2.2
2.3
Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes
Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes
Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes
7
8
9
3
Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen
10
4
Höchstzulässige Beurteilungspegel im Plangebiet
12
4.1
4.2
Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005
Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Geräusche von
gewerblichen Anlagen
12
5
5.1
5.1.1
5.1.2
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
6
6.1
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3
Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen
Ausgangsdaten
Emissionspegel der öffentlichen Straßen
Längenbezogene Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecken
Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen
Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“
Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“
Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene)
Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109
Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche
(Straße/Schiene)
Beurteilung der benachbarten gewerblichen Anlagen und der im Plangebiet
zu erwartenden Geräuschimmissionen
Plangegebene Vorbelastung des geplanten Wohngebietes
Tatsächliche Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes
Allgemeine Angaben
Beschreibung der Geräuschpegelmessungen
Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen
Qualität der Messergebnisse
Gesamtbelastung des geplanten Wohngebietes durch Geräusche von gewerblichen
Anlagen
13
15
15
18
19
20
20
20
21
21
23
24
24
26
27
29
29
32
33
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
8
Berechnung der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb
des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen
Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen in der geplanten Tiefgarage
Geräuschemissionen von den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren
Zufahrten zu den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren
Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und
Schließen des Garagenrolltores
Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel)
Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“
Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächsten Fenstern der geplanten
Wohnanlage bzw. der vorhandenen Wohnnachbarschaft
Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und
Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen
ANLAGEN
Blatt 4
34
34
34
36
37
37
38
39
40
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
1
Blatt 5
Sachverhalt und Aufgabenstellung
Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau.
Die anhaltende positive Stadtentwicklung in Jena führt auch zu einer gestiegenen Wohnraumnachfrage. Insbesondere im inneren Stadtgebiet stehen durch die Tallage der Stadt Wohnbauflächen nur
begrenzt zur Verfügung. Ziel ist daher vor allem eine effektive Bestandsentwicklung im Sinne einer Mobilisierung und Entwicklung vorhandener Flächenpotentiale sowie eine qualitätsvolle Ergänzung der inneren Stadtareale mit Konzentration auf kompakte und intensiv genutzte Bauflächen.
Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose soll die Eignung des vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen
(Verkehrsgeräusche und Geräusche von gewerblichen Anlagen) bewertet werden.
Von den Geräuschquellenarten und Geräuschquellen, die auf das B-Plangebiet „Altes Gut Burgau“
einwirken, sind relevant:
-
die Grenzstraße westlich des Plangebietes, die Keßlerstraße und die Geraer Straße nördlich
des Plangebietes
die Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG (Strecken 6305 und 6307) südwestlich
des Plangebietes
Geräusche von gewerblichen Anlagen (insbesondere südlich des Plangebietes an der Felsbachstraße und am Ernst-Ruska-Ring)
Für das Vorhaben ist eine Schallimmissionsprognose zu erstellen, die Aussagen zur Eignung der
vorgesehenen Planfläche für die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht trifft und insbesondere die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form
von erheblichen Belästigungen durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche im Umfeld vorhanden
oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des
Planvorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen.
Zu diesem Zweck hat die vorliegende Schallimmissionsprognose folgende spezielle Aufgabenstellung zu erfüllen:
1.
Es sind die maßgeblichen Geräuschquellenarten im Umfeld des Planvorhabens zu bestimmen.
2.
Für die für das Planvorhaben maßgeblichen Geräuschquellen sind deren Geräuschemissionen
zu ermitteln.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 6
3.
Mit Hilfe eines digitalen akustischen Berechnungsmodells sind durch eine SchallAusbreitungsrechnung die Beurteilungspegel der Geräusche von den verschiedenen Quellenarten im Plangebiet zu berechnen.
4.
Diese prognostizierten Beurteilungspegel sind unter Anwendung der gültigen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des Immissionsschutzes einer Lärmbewertung zu unterziehen.
5.
In Emissionssituationen, in denen mit erheblichen Belästigungen durch Geräusche im Plangebiet zu rechnen ist, soll das Gutachten Vorschläge für Maßnahmen des Schallschutzes
bzw. für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen unterbreiten.
6.
Darüber hinaus sind Aussagen zu den der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und zu den auf die Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb
des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen zu treffen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 7
2
Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im
Umfeld
2.1
Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich des B-Planes „Altes Gut Burgau“ im Jenaer Ortsteil Burgau umfasst eine
Fläche von 1,86 ha auf den Flurstücken 3 (teilweise), 17 (teilweise), 41 (teilweise), 59 (teilweise),
75, 76/3, 76/4, 76/6, 76/7, 77, 78, 79 (teilweise), 81, Flur 5, Flurstück 149/4 (teilweise) und 161
(teilweise).
Das B-Plangebiet ist umgeben:
-
im Norden von der Keßlerstraße und der Geraer Straße
im Osten von den Straßen „Hinterm Gut“ und „Am Schloßweidigt“
im Süden von den Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“
im Südwesten von Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG (Strecken 6305 / 6307)
im Westen von der Grenzstraße
Die Planfläche liegt auf einer mittleren Höhe von 160 m NHN und steigt mit der Grenzstraße in
Richtung Süden nur leicht an. Während sich die im Norden, Osten und Westen an das B-PlanGebiet angrenzenden Flächen auf weitgehend gleichem Geländeniveau befinden, fällt das Gelände
von der südlichen B-Plan-Grenze mit einer steilen Böschung (ca. 10 m) bis zum Felsbach ab, welcher etwa auf einer Höhe von 150 m NHN vorbeifließt. Die sich in gleicher Richtung anschließenden gewerblichen Nutzungen an der Felsbachstraße und am Ernst-Ruska-Ring befinden sich in
einer Entfernung von wenigstens 70 m vom südlichen Rand des B-Plan-Gebietes. Das Plangebiet
selbst ist überwiegend von Bebauung umgeben. Nördlich, westlich und östlich grenzt eine lockere
Baustruktur mit überwiegend 2- bis 3-geschossigen Wohngebäuden in teilweise offener, teilweise
auch geschlossener Bauweise an.
Gegenwärtig ist das Plangebiet mit 1- bis 2-geschossigen älteren Gebäuden, überwiegend Hallen
für eine ehemals landwirtschaftliche Nutzung, bebaut. Die nördliche Grundstückshälfte ist beräumt, früher vorhandene Gebäude wurden bereits abgebrochen. Die Hallen auf der südlichen
Grundstückshälfte werden derzeit größtenteils vom Katastrophenschutz der Stadt Jena als Lagerräume genutzt. Im Bestand an der Grenzstraße befinden sich weiterhin Gebäude mit einer Werkstatt, Garagen und Büroräume, die zum Abbruch vorgesehen sind.
Die Zufahrt zum B-Plan-Gebiet erfolgt über die Grenzstraße, die Geraer Straße und die Straße
„Hinterm Gut“. Damit besteht ein Anschluss zum übergeordneten städtischen Straßennetz im Norden zur Lobedaer Straße und in Richtung der B 88 (Stadtrodaer Straße) und im Süden zur Rudolstädter Straße. Die Erschließung des B-Plan-Gebietes durch den ÖPNV erfolgt durch verschiedene Straßenbahn- und Buslinien (Entfernung zur Haltestelle Burgaupark“ ca. 350 m).
Planungsrechtlich soll die Gebietseinstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) erfolgen. Damit
ist nach § 4 BauNVO /3/ die Zweckbestimmung verbunden, dass das Gebiet vorwiegend dem
Wohnen dient.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
2.2
Blatt 8
Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes
Von den bestehenden öffentlichen Straßen im Umfeld des Plangebietes sind die
-
Grenzstraße (zwischen Rudolstädter Straße und Geraer Straße)
Keßlerstraße (zwischen Geraer Straße und Göschwitzer Straße)
Geraer Straße (zwischen Grenzstraße und Göschwitzer Straße)
für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung.
Die genannten Straßen tangieren das B-Plangebiet direkt angrenzend. Alle anderen Straßen im
weiteren Umfeld können bei den vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen aufgrund ihrer
vergleichsweise großen Abstände sowie der schallabschirmenden Wirkungen durch vorhandene
Gebäude vernachlässigt werden.
Den schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehr werden die von der Stadtverwaltung
Jena mitgeteilten prognostischen Verkehrsbelegungen der genannten Straßen für den Prognosehorizont 2030 zugrunde gelegt (siehe Punkt 5.1).
Im Umfeld des B-Plan-Gebietes sind zudem die Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG
(Strecke 6305 zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz sowie Strecke 6307
zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz) für die schalltechnischen Berechnungen
und Bewertungen von Bedeutung, weil sie die geplante Bebauungsgrenze des B-Plan-Gebietes in
südwestlicher Richtung in einem Abstand von 33 m tangieren.
Die prognostischen Verkehrsbelegungen der Eisenbahnstrecken für das Jahr 2025 von der Deutschen Bahn AG wurden von der Stadtverwaltung Jena per E-Mail am 03.08.2016 /18/ übergeben.
Die entsprechenden schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen können dem Punkt 5 des
vorliegenden Gutachtens entnommen werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
2.3
Blatt 9
Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes
Aus den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, aus der Internetpräsentation der
Stadt Jena und aus den im Rahmen eines am 13.08.2016 durchgeführten Ortstermins wurden die in
der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Gewerbebetriebe bzw. Gewerbegebiete ermittelt.
Von Bedeutung für das Plangebiet sind insbesondere
-
das Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und
das Gewerbegebiet „Göschwitz“,
die in südlicher Richtung - unterhalb einer etwa 10 m hohen Böschung - zumindest mittelbar an
das geplante Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ angrenzen. Der minimale Abstand beträgt etwa 70 m.
Zu diesen beiden Gewerbegebieten herrscht aufgrund der Hochlage des geplanten Wohngebietes
auf der genannten 10 m hohen Böschung freie Schallausbreitung vor.
In südwestlicher Richtung befinden sich - allerdings in wenigstens bereits 425 m Abstand - gewerbliche Nutzflächen im
-
B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 für das Gewerbegebiet „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“,
zu dem wegen der Hochlage des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ auf der genannten
10 m hohen Böschung ebenfalls weitgehend freie Schallausbreitung vorherrscht.
In westlicher Richtung befinden sich ab etwa 100 m Abstand
-
das Gewerbegebiet „E.ON“
und ab etwa 475 m Abstand
-
das Gewerbegebiet „Rudolstädter Straße / Stadtwerke“
In nordwestlicher bzw. nördlicher Richtung befinden sich zudem ab etwa 400 m bzw. 250 m Abstand
-
das Gewerbegebiet „Damaschkeweg“ bzw.
das Gewerbegebiet „Am Reifestein“.
Eine schalltechnische Relevanz der 3 letztgenannten Gewerbegebiete für die Planfläche ist jedoch
ausgeschlossen, weil - neben den genannten ausreichend großen Abständen - die auf dem Ausbreitungsweg des Schalls bereits vorhandene Wohnbebauung deutliche Pegelminderungen verursacht.
Darüber hinaus müssen die schalltechnischen Anforderungen bereits an diesen zu den 3 Gewerbegebieten vorgelagerten Wohnnutzungen erfüllt sein, d.h., die Geräuschbelastung der Planfläche
kann demzufolge bestenfalls durch die „tatsächliche“ Geräuschbelastung der südlich unmittelbar
benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ sowie durch die „plangegebene“
Geräuschbelastung des in südwestlicher Richtung gelegenen Gewerbegebietes „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ bestimmt werden. Die entsprechenden schalltechnischen Ermittlungen
und Bewertungen können dem Punkt 6 des vorliegenden Gutachtens entnommen werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 10
3
Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen
/1/
„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) m.W.v. 08.09.2015
/2/
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I
S. 1474) geändert worden ist
/3/
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548)
/4/
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung,
Ausgabe Juli 2002 und
/5/
Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“, Ausgabe Mai 1987
/6/
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
/7/
RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, herausgegeben vom Bundesminister für
Verkehr (Ausgabe 1990)
/8/
Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RBLärm-92 -, Ausgabe
1992 (BMV ARS 35/1992 vom 15.10.1998, FGSV 334/2)
/9/
Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, vom 18.12.2014
/10/ DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989
/11/ DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“
Entwurf September 1997
/12/ DIN 45645-1, „Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen”
Teil 1: „Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft”, Ausgabe Juli 1996
/13/ VDI 2714, „Schallausbreitung im Freien“, Ausgabe Januar 1988
/14/ VDI 2719: „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ August 1987
/15/ VDI 2720/01, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Entwurf November 1987
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 11
/16/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA LÄRM) vom 26.08.1998
GMBl. 1998, S.503
/17/ Planzeichnung, Entwurf zum Bebauungsplan „Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt
Jena, Planungsstand 04.01.2017, erstellt vom Büro quaas stadtplaner aus Weimar
Originalmaßstab: 1 : 500
/18/ Prognostische Verkehrsbelegungen der Eisenbahnstrecken 6305 und 6307 in Jena für das
Jahr 2025 der Deutsche Bahn AG,
bereitgestellt vom Auftraggeber per E-Mail am 03.08.2016
/19/ Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena
Südwest“ der Stadt Jena
Gutachten Nr. 10411 vom 23.02.2011, Ing.-Büro für Lärmschutz Förster & Wolgast Chemnitz
/20/ Parkplatzlärmstudie „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“
6. überarbeitete Auflage 2007, Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg 2007
(Bearbeitung: Möhler + Partner, Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik,
München)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
4
Höchstzulässige Beurteilungspegel im Plangebiet
4.1
Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005
Blatt 12
Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch /2/ und der Baunutzungsverordnung /3/ werden
den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen)
in einem Plangebiet die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005
/4/ für den Beurteilungspegel zugeordnet. Für die Planfläche soll im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06
„Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena als Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgelegt werden.
Die schalltechnischen Orientierungswerte nach /5/ betragen insofern für die geplante Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“:
55 dB(A) tags (für alle Geräuschquellenarten)
45 dB(A) nachts (für Verkehrsgeräusche)
40 dB(A) nachts (für alle anderen Geräuschquellenarten)
Die genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen.
Da auf die Planfläche Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) und Geräusche von gewerblichen
Anlagen einwirken, werden demzufolge die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte des
Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ der Lärmbewertung zugrunde gelegt:
Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene):
55 / 45 dB(A) tags / nachts
Geräusche von gewerblichen Anlagen:
55 / 40 dB(A) tags / nachts
Die Einhaltung oder Unterschreitung der genannten Werte ist nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte
sollen dabei bereits an den Baufeldgrenzen eingehalten werden.
Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere
Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
4.2
Blatt 13
Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Geräusche von gewerblichen Anlagen
Die dem Plangebiet benachbarten Gewerbebetriebe sind zumeist immissionsschutzrechtlich nicht
genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne der §§ 22 ff. BImSchG. Solche Anlagen sind nach dem
§ 22 (1) BImSchG /1/ so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (Vermeidungsgebot), und dass
unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Mindestmaßgebot).
Diese Betriebe fallen damit unter den Anwendungsbereich der TA Lärm /16/, die in ihrer jüngsten
Fassung von 11/98 sowohl für die Beurteilung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger als auch nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen gilt. In dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift /16/ zum BImSchG /1/ sind für die verschiedenen Gebietsnutzungen Immissionsrichtwerte
festgelegt. Die Art der Gebietsnutzung ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen
bzw. ist entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Für die hier zu beurteilenden zukünftigen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebäude) befindet
sich der Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena in Aufstellung, so dass
entsprechend Punkt 6.6 der TA Lärm /16/ die Art der Gebietsnutzung den Festsetzungen des
B-Planes zu entnehmen ist.
Die geplanten Wohngebäude werden sich danach in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ befinden.
Bei der späteren Überwachung der bestehenden bzw. noch entstehenden und dem Plangebiet benachbarten gewerblichen Anlagen müssen daher die folgenden Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 d) der TA Lärm /16/ zur Anwendung kommen, die im Übrigen mit den im Punkt 4.1 benannten schalltechnischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ identisch
sind:
55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts
Die zitierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /16/ beziehen sich auf einen Beurteilungspegel
Lr (rating level), der für die Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche nach
einem in /16/ beschriebenen Verfahren aus den A-bewerteten Schalldruckpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale
(Töne, Impulse) gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen
wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels Lr während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt.
Zusätzlich ist ein Spitzenpegelkriterium einzuhalten, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) tags und um nicht mehr als 20 dB(A)
nachts überschreiten dürfen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 14
Erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch die
Geräusche einer Anlage können im Allgemeinen ausgeschlossen werden, wenn an den Immissionsnachweisorten (IO) die genannten Immissionsrichtwerte unterschritten werden und
wenn das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird.
Verkehrsgeräusche auf den Grundstücken der bestehenden bzw. noch entstehenden und dem Plangebiet benachbarten gewerblichen Anlagen sind nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ der jeweiligen
Anlage zuzuordnen und wie Anlagengeräusche zu ermitteln und zu beurteilen. Das gilt auch für
die durch das Ein- und Ausfahren entstehenden Geräusche.
Geräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf der öffentlichen Straße
Nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ sind Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf
öffentlichen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Grundstück der Anlage nicht gemeinsam mit den Geräuschen der Anlage auf dem betrieblichen Grundstück zu ermitteln. Diese
Geräusche sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden,
wenn
-
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um
mindestes 3 dB(A) erhöhen,
-
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist,
-
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /6/ erstmals
oder weitergehend überschritten werden.
Die Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen sind nach den Richtlinien
für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 /7/ zu berechnen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 15
5
Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen
5.1
Ausgangsdaten
Öffentliche Straßen - zukünftiger Zustand des Straßennetzes
Nach den Darlegungen im Punkt 2.2 sind die Emissionen der Straßen
-
Grenzstraße, zwischen Rudolstädter Straße und Geraer Straße
Keßlerstraße, zwischen Geraer Straße und Göschwitzer Straße
Geraer Straße, zwischen Grenzstraße und Göschwitzer Straße
bestimmend für die Belastung der Planfläche mit Straßenverkehrsgeräuschen.
Die weiter nördlich verlaufenden Straßen „Göschwitzer Straße“ und „Lobedaer Straße“ können auf
Grund ihrer bereits recht großen Entfernung und den Abschirmwirkungen der auf dem Ausbreitungsweg vorhandenen Bebauung keinen maßgeblichen Schalleintrag im Plangebiet verursachen.
Alle weiteren im näheren Umfeld des Plangebietes befindlichen Straßen führen vorwiegend nur
Anliegerverkehr und können demzufolge bei den Untersuchungen ebenfalls vernachlässigt werden.
Die Verkehrsdaten der für das Plangebiet genannten relevanten Straßen wurden von der Stadtverwaltung Jena benannt. Sie beziehen sich auf das Verkehrsmodell des Prognosehorizontes 2030.
Die Straßen werden nach Tabelle 3 der RLS-90 /7/ der Straßengattung „Gemeindestraßen“ zugeordnet.
Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ werden angesetzt:
Grenzstraße
DTV = 5.700 Kfz/24 h
-
MTag = 5.700 Kfz/24h * 0,06
= 342 Fahrzeuge je Stunde
MNacht = 5.700 Kfz/24h * 0,011 = 63 Fahrzeuge je Stunde
pTag = 2,0 %
pNacht = 1,0 %
Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h
Korrekturwert Straßenoberfläche : 0 dB(A)
Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Keßlerstraße
DTV = 6.200 Kfz/24 h
-
MTag = 6.200 Kfz/24h * 0,06
= 372 Fahrzeuge je Stunde
MNacht = 6.200 Kfz/24h * 0,011 = 68 Fahrzeuge je Stunde
pTag = 1,1 %
pNacht = 0,6 %
Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h
Korrekturwert Straßenoberfläche : 0 dB(A)
Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A)
Geraer Straße
DTV = 1.200 Kfz/24 h
-
MTag = 1.200 Kfz/24h * 0,06
= 72 Fahrzeuge je Stunde
MNacht = 1.200 Kfz/24h * 0,011 = 13 Fahrzeuge je Stunde
pTag = 0,5 %
pNacht = 0,3 %
Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h
Korrekturwert Straßenoberfläche : 3 dB(A) nach Zeile 4 Tabelle 4 RLS-90 /7/
Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A)
Blatt 16
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 17
Öffentliche Schienenwege
Für die hier vorliegende Schallimmissionsprognose wurden als Schienenwege im Umfeld des
B-Planes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena die südwestlich des Plangebietes gelegenen Eisenbahnstrecken (Strecken 6305 und 6307) berücksichtigt. Die prognostischen Verkehrsbelegungen dieser Eisenbahnstrecken für das Jahr 2025 der Deutsche Bahn AG wurden vom Auftraggeber per E-Mail am 03.08.2016 /18/ bereitgestellt.
Tabelle 1: Übersicht der erforderlichen Parameter zu den Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn
AG in Jena im Bereich Burgau (Strecken 6305 und 6307)
Anzahl Züge
Tag
Nacht
Zugart
v-max
Fahrzeugkategorien gem. Schall03-2012
im Zugverband
Traktion
km/h
Fahrzeugkategorie
Anzahl
Strecke 6305
Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz
45
17
GZ-E*
48
8
32
2
20
2
0
2
AZ/D-E
16
0
ICE
RV-ET
100
120
160
7-Z5_A4
1
10-Z5
24
10-Z2
6
10-Z18
6
10-Z15
1
5-Z5_A14
1
5-Z5_A10
2
6_A8
2
7-Z5_A4
1
4-V1
2
Strecke 6307
Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz
2
2
32
4
6
2
32
26
GZ-V*
RV-VT
100
100
8_A6
1
10-Z5
24
10-Z2
6
10-Z18
6
10-Z15
1
6_A4
6_A8
3
4
3
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Blatt 18
GZ = Güterzug
RV = Regionalzug (Citybahn)
-ET, -VT = Elektro-, Dieseltriebzüge
-E, -V = mit E- bzw. Diesellok bespannte Züge
ICE = Elektrotriebzug des HGV (hier: mit Neigetechnik)
AZ/D = Saison- oder sonstiger Fernreisezug
5.1.1 Emissionspegel der öffentlichen Straßen
Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /7/ errechnen sich mit den im Punkt 5.1 des Gutachtens genannten Ausgangsdaten die folgenden Emissionspegel Lm,E für die relevanten Straßen im Umfeld des
Plangebietes.
Grenzstraße
Lm,E,Tag = 55,3 dB(A)
Lm,E,Nacht = 47,3 dB(A)
Keßlerstraße
Lm,E,Tag
= 55,1 dB(A)
Lm,E,Nacht = 47,4 dB(A)
Geraer Straße
Lm,E,Tag
= 50,5 dB(A)
Lm,E,Nacht = 43,0 dB(A)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 19
5.1.2 Längenbezogene Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecken
Die Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel LW'A für die beiden Eisenbahnstrecken
im Bereich Burgau in Jena (Strecken 6305 und 6307, Summe in beiden Fahrtrichtungen, vgl. Angaben in der Tabelle 1 im Punkt 5.1) erfolgt softwareseitig mit dem Programmsystem „LIMA“ des
Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund, gemäß der Vorschrift „Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege“ /9/ für die Tages- und Nachtzeit.
Mit den in Tabelle 1 angegebenen Eingangsdaten sowie unter Berücksichtigung der Fahrbahnart
„Schotterbett Betonschwelle“ ergeben sich folgende A-bewertete längenbezogene Schallleistungspegel für die genannten Eisenbahnstrecken:
Strecke 6305, Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz
LW'A,Tag = 90,2 dB(A)/m
LW'A,Nacht = 88,3 dB(A)/m
Strecke 6307, Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz
LW'A,Tag = 82,1 dB(A)/m
LW'A,Nacht = 80,2 dB(A)/m
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
5.2
Blatt 20
Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen
Für die Berechnung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ an den Immissionsnachweisorten wurde das Programmsystem „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund (Version 11) verwendet.
Dabei wurde die Geländetopografie für die Planfläche und ihre Umgebung mit der vorhandenen
Bebauung in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die im Punkt 5.1.1 berechneten Emissionspegel
Lm,E für die Grenzstraße, die Keßlerstraße und die Geraer Straße sowie die im Punkt 5.1.2 berechneten A-bewerteten längenbezogenen Schallleistungspegel für die Eisenbahnstrecken im Bereich
Burgau (Strecken 6305 und 6307) wurden im digitalen akustischen Berechnungsmodell den Verkehrsgeräuschquellen zugeordnet.
Die Software bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel in einem Geländeraster
(z.B. 5 m) durchgeführt werden können. Daraus lassen sich Schallimmissionspläne aufbereiten, die
einen Gesamtüberblick über die Schallausbreitung von den Verkehrsgeräuschquellen bis auf die
Planfläche bieten (siehe ANLAGEN 3/1 bis 3/4).
Außerdem können für die relevanten Immissionsorte fassaden- und stockwerksbezogene Beurteilungspegel berechnet werden (vgl. Tabelle 2 im Punkt 5.6).
Zum Vergleich mit den im Punkt 4.1 genannten schalltechnischen Orientierungswerten sind die
berechneten Einzelwerte nach Tabelle 2 (siehe Punkt 5.6) heranzuziehen.
Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen eine einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um
Emissionsort und Immissionsort.
5.3
Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“
Die Tabelle 2 im Punkt 5.6 zeigt die Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ für den vorgesehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena.
5.4
Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“
Die Tabelle 2 im Punkt 5.6 zeigt weiterhin die Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ für
den vorgesehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt
Jena.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Schallausbreitungsrechnungen gemäß § 43 BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG /1/ der „Schienenbonus“ von - 5 dB nach Punkt 6 der „Schall
03“ /9/ nicht in Ansatz gebracht wurde.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
5.5
Blatt 21
Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene)
Die Tabelle 2 im folgenden Punkt 5.6 zeigt in ihrer 3. Doppelspalte die Gesamt-Beurteilungspegel
„Verkehrsgeräusche“ (Summe Straße und Schiene) für die geplanten Wohngebäude im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena.
Diese Werte wurden durch energetische Überlagerung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ mit den Beurteilungspegeln „Schienenverkehrsgeräusche“ ermittelt.
Es wird weiterhin der Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1
/5/ zu DIN 18005 /4/ geführt, und es sind die Unter- bzw. Überschreitungen dieser Werte in dB
angegeben.
5.6
Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109
Die „maßgeblichen Außenlärmpegel“, die im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der
Stadt Jena festgesetzt werden sollten, ergeben sich aus den ermittelten Gesamt-Beurteilungspegeln
„Verkehrsgeräusche“ für die Tageszeit zzgl. eines Wertes von + 3 dB, vgl. Nummer 5.5.2 und
5.5.3 der DIN 4109. Sie sind ebenfalls in der folgenden Tabelle 2 angegeben, ebenso wie der dazugehörige Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 /10/.
Tabelle 2: Ergebnisse für die prognostischen Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ sowie für die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im Plangebiet
(mit Berücksichtigung der geplanten Bebauung) sowie die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und die Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109
Immissionsort
(siehe ANLAGEN
3/1 und 3/2)
Tag
Nacht
Tag
Nacht
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
59,2
59,3
58,9
65,1
64,2
63,2
55,9
56,0
55,6
51,5
51,6
51,2
57,1
56,2
55,2
47,9
48,0
47,6
47,9
49,1
49,3
39,5
41,9
50,0
44,9
47,2
50,7
46,1
47,3
47,5
37,7
40,2
48,2
43,1
45,4
48,9
59,5
59,7
59,4
65,1
64,2
63,4
56,2
56,5
56,8
West
EG
1.OG
2.OG
64,4
63,2
62,2
56,5
55,2
54,2
47,5
50,2
51,7
45,8
48,4
50,0
West
EG
1.OG
2.OG
58,4
58,8
58,3
50,4
50,9
50,3
50,5
52,1
53,8
Süd
EG
1.OG
2.OG
59,6
59,7
59,4
51,6
51,7
51,4
Süd
EG
1.OG
2.OG
40,4
41,3
44,8
52,6
53,0
52,7
57,2
56,3
56,0
49,2
49,9
51,3
+5
+5
+4
+ 10
+9
+8
+1
+2
+2
+8
+8
+8
+ 12
+ 11
+ 11
+4
+5
+6
64,5
63,4
62,6
56,8
56,1
55,6
+ 10
+8
+8
48,8
50,3
52,1
59,0
59,7
59,6
52,7
53,6
54,3
58,0
60,4
63,9
56,2
58,6
62,1
61,9
63,1
65,2
57,5
59,4
62,5
32,4
33,3
36,8
58,7
59,3
60,0
56,9
57,5
58,2
58,8
59,4
60,2
Süd
EG
1.OG
2.OG
36,6
37,1
38,1
28,6
29,1
30,1
55,6
56,2
56,6
53,8
54,4
54,8
Ost
EG
1.OG
2.OG
30,3
32,4
35,0
22,4
24,5
27,1
39,8
39,8
41,7
Ost
EG
1.OG
2.OG
31,9
33,6
40,2
24,0
25,8
32,4
39,7
39,4
46,0
IO 3
West
IO 8
IO 9
IO 10
Tag
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
gemäß DIN4109
in dB(A)
Lärmpegelbereich
gemäß Tabelle 8
der
DIN 4109
Tag
Nacht
63
63
62
68
67
66
59
60
60
III
III
III
IV
IV
IV
II
II
II
III
III
III
IV
IV
IV
II
II
II
+ 12
+ 11
+ 11
68
66
66
IV
IV
IV
IV
IV
IV
+4
+5
+5
+8
+9
+9
62
63
63
III
III
III
+7
+8
+ 10
+ 13
+ 14
+ 18
65
66
68
III
IV
IV
III
III
III
IV 1)
V 1)
V 1)
56,9
57,6
58,3
+4
+4
+5
+ 12
+ 13
+ 13
62
62
63
III
III
III
IV 1)
IV 1)
IV 1)
55,7
56,2
56,7
53,8
54,4
54,8
+1
+1
+2
+9
+9
+ 10
59
59
60
II
II
II
III 1)
III 1)
III 1)
38,0
38,0
39,9
40,3
40,5
42,5
38,2
38,2
40,1
- 15
- 14
- 12
-7
-7
-5
43
44
46
I
I
I
I
I
I
37,9
37,6
44,2
40,3
40,4
47,0
38,1
37,9
44,5
- 15
- 15
-8
-7
-7
±0
43
43
50
I
I
I
I
I
I
55
Nacht
Über (+) Unter (-) schreitung
in dB
Nacht
Nord
IO 7
Orientierungswert
in
dB(A)
Tag
IO 2
IO 6
GesamtBeurteilungspegel
„Straße/Schiene“
in dB(A)
Nacht
Nord
IO 5
Etage
Beurteilungspegel
„Schienenverkehr“
in dB(A)
Tag
IO 1
IO 4
1)
Fassade
Beurteilungspegel
„Straßenverkehr“
in dB(A)
45
Abweichend von den Regelungen gemäß DIN 4109 wird für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume ein um 1 Stufe höherer Lärmpegelbereich angegeben. Dies erscheint im Hinblick auf im Nachtzeitraum hohe
anteilige Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ und der damit verbundenen geringen Pegeldifferenzen Tageszeit/Nachtzeit in den Gesamt-Beurteilungspegeln der Verkehrsgeräusche als sinnvoll.
Diese Vorgehensweise erfolgte dann, wenn die Pegeldifferenzen zwischen den Gesamt-Beurteilungspegeln Tag/Nacht einen geringeren Wert als 5 dB annehmen und die schalltechnischen Orientierungswerte überschritten sind. Somit wird der im Nachtzeitraum entsprechend höheren Geräuscheinwirkung Rechnung getragen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
5.7
Blatt 23
Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene)
Die in der Tabelle 2 angegebenen Gesamt-Beurteilungspegel „Straße/Schiene“ sind wie folgt zu
bewerten:
(1)
Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für „Allgemeine Wohngebiete“ von 55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts werden im östlichen
Bereich des Plangebietes an den Baufeldgrenzen der geplanten Wohnbebauungen IO 9
und IO 10 (und darüber hinaus im Inneren des geplantes Wohngebietes) durch die GesamtBeurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ eingehalten bzw. deutlich unterschritten.
(2)
Im westlichen Bereich sowie an den NW- und SW-Ecken des Plangebietes werden an den
Baufeldgrenzen der geplanten Wohnbebauungen IO 1 bis 8 die schalltechnischen Orientierungswerte durch die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ allerdings um bis zu
10 dB tags und um bis zu 18 dB nachts überschritten. Grund hierfür sind die geringen Abstände zur westlich benachbarten Grenzstraße und insbesondere zu den in südwestlicher
Richtung vorbeiführenden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307.
Die um 4 dB höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Gebietskategorie
„Allgemeine Wohngebiete“ von 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts werden an den IO 1 bis
IO 8 tags um bis zu 6 dB sowie nachts um bis zu 14 dB überschritten.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Gebietskategorie „Mischgebiet“ von
64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts, die als eine erste obere Grenze des Abwägungsspielraumes bei festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß
Beiblatt 1 zu DIN 18005 angesehen werden können, werden im Tageszeitraum nahezu eingehalten (nur noch geringfügig um 1 dB überschritten) und im Nachtzeitraum um bis zu 9 dB
überschritten. Die höchsten Beurteilungspegel wurden für den Immissionsort IO 6 ermittelt,
die SW-Ecke der Planfläche.
(3)
Im Bebauungsplan sollte insofern eine textliche Festsetzung dahingehend getroffen werden,
dass die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) so weit wie möglich an zu den maßgeblichen Verkehrsgeräuschquellen (Straßen
und Schienen) abgewandten Fassaden der geplanten Wohnbebauung angeordnet werden,
d.h., möglichst in Richtung Osten bzw. im Inneren des Plangebietes (vgl. auch Schallimmissionsplan in der ANLAGE 3/2).
(4)
Für die zur Tages- bzw. Nachtzeit schutzbedürftigen Räume, die an Fassaden mit festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte angeordnet werden (vgl.
auch Schallimmissionspläne in den ANLAGEN 3/1 und 3/2), müssen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. der Einbau von geeigneten Schallschutzfenstern. Für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume sollten zusätzlich schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden.
- siehe Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unter dem folgenden Punkt 7 -
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 24
6
Beurteilung der benachbarten gewerblichen Anlagen und der im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen
6.1
Plangegebene Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes
Eine maßgebliche „plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch gewerbliche und Anlagen im Umfeld besteht lediglich aus dem B-Plan-Gebiet Nr. B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena, in dem für die verschiedenen Gewerbeflächen
höchstzulässige Emissionskontingente LEK gemäß DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (früher
als „immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel“ bezeichnet) festgesetzt wurden,
die sich aus der Schallimmissionsprognose Nr. 10411 vom 23.02.2011 /19/ des Ing.-Büro für
Lärmschutz Förster & Wolgast aus Chemnitz ergaben.
Auch wenn das B-Plan-Gebiet derzeit einerseits noch nicht vollständig belegt ist und andererseits
die vorhandenen Betriebe ihrerseits die festgesetzten höchstzulässigen Emissionskontingente nicht
ausschöpfen, d.h., insofern gegenwärtig die höchstmöglichen Immissionen in der Nachbarschaft
gar nicht ausgeschöpft sein können, müssen die gemäß den Festsetzungen des B-Planes B - GÖ 07
„Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena in der Nachbarschaft verfügbaren Immissionskontingente LIK der Lärmbewertung zugrunde gelegt werden. Dies gilt für die
vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des B-Planes B - GÖ 07 „Jena21 –
Technologiepark Jena Südwest“ ebenso wie für das neu geplante Wohngebiet Nr. B-Bu 06 „Altes
Gut Burgau“.
Als maßgeblicher Immissionsort in nördlicher Richtung vom B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 –
Technologiepark Jena Südwest“ wurde das Wohnhaus IO 1 „Grenzstraße 15“ untersucht, für das
aus der genannten Schallimmissionsprognose für das Gewerbegebiet ein Gesamt-Immissionskontingent (verursacht von allen geplanten Gewerbeflächen in Summe) von
LIK,Tag = 50,1 dB(A)
und
LIK,Nacht = 35,1 dB(A)
resultiert.
Den für das hier zu untersuchende neue Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ maßgebliche Immissionsort stellt das vorhandene Wohngrundstück „Grenzstraße 1a“ an der SW-Ecke der Planfläche dar,
das sich nur etwa 250 m weiter nordöstlich vom genannten IO 1 „Grenzstraße 15“ gemäß der
Schallimmissionsprognose /19/ befindet.
Der Gutachter hat mit dem noch vorhandenen digitalen akustischen Berechnungsmodell, das im
Rahmen der Schallimmissionsprognose Nr. 10411 vom 23.02.2011 /19/ für das B-Plan-Gebiet
B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena entwickelt worden war, mit
dem damaligen Emissionsansatz für das Wohngebäude IO 1 „Grenzstraße 15“ die sich für die hier
in Rede stehende SW-Ecke des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ ergebenden Immissionskontingente LIK berechnet. Es ergaben sich die folgenden Werte:
LIK,Tag = 47,2 dB(A)
und
LIK,Nacht = 32,2 dB(A)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 25
Diese Zahlenwerte erscheinen dem Gutachter aufgrund des etwas größeren Abstandes des Plangebietes „Altes Gut Burgau“ vom B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ gegenüber dem damals untersuchten Wohngebäude IO 1 „Grenzstraße 15“ als plausibel.
Damit liegt die plangegebene Geräuschbelastung der Planfläche „Altes Gut Burgau“ durch
gewerbliche Anlagen im Umfeld um ca.
∆L = 8 dB
unterhalb der im Punkt 4.2 genannten Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1. d) der TA
Lärm.
In Anlehnung an Nummer 3.2.1 Abs. 2 der TA Lärm wird diese Geräuschbelastung als irrelevant angesehen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
6.2
Blatt 26
Tatsächliche Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes
Über die im Punkt 6.1. dargestellte „plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch gewerbliche Anlagen muss jedoch auch noch die „tatsächliche“ Geräuschbelastung berücksichtigt
werden, die durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe verursacht werden. Die wesentlichen
dieser Anlagen (vgl. Ausführungen im Punkt 2.3.) befinden sich ebenfalls im Geltungsbereich von
Bebauungsplänen wie z.B.
-
Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und
-
Gewerbegebiet „Göschwitz“,
nur mit dem Unterschied zum B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“
(vgl. Punkt 6.1.), dass keine Festsetzungen zu höchstzulässigen Emissionskontingenten LEK gemäß
DIN 45691 getroffen wurden.
Aus diesem Grunde müssen konkrete mess- oder rechentechnische Ermittlungen vorgenommen
werden, mit welchen tatsächlichen Immissionen aus den anderen Gewerbegebieten im B-PlanGebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ zu rechnen ist.
Da in der Stadtverwaltung Jena keine Angaben zu den betreffenden gewerblichen Anlagen vorliegen, wären im Idealfall detaillierte schalltechnische Analysen jedes einzelnen Gewerbebetriebes
erforderlich. Dies konnte im Hinblick auf den Aufwand und die Kosten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Eine Berechnung von Immissionen anhand pauschaler Emissionsansätze gemäß Punkt 5.2.3. der
DIN 18005 - wie oftmals von den Behörden vorgeschlagen wird - führt in aller Regel zu nicht belastbaren Ergebnissen und wird vom Gutachter daher aus fachlicher Sicht nicht favorisiert.
Die einzig sinnvolle Möglichkeit, mit einfachen und verhältnismäßigen Mitteln belastbare Ergebnisse zu erzielen, besteht darin, am südlichen Rand des Plangebietes Immissionsmessungen (als
Langzeitmessung) durchführen und die Schalldruckpegel aus den benachbarten Gewerbegebieten
messtechnisch zu bestimmen. Dies ist gemäß DIN 18005 /4/ ausdrücklich zugelassen.
Derartige Schalldruckpegelmessungen wurden im Zeitraum vom 29.08. bis 31.08.2016 am
südlichen Rand der Planfläche vorgenommen, d.h., es wurden insbesondere die Geräusche
aus den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ gemessen,
die unterhalb einer ca. 10 m hohen Böschung zumindest mittelbar an das geplante Wohngebiet angrenzen.
Dies war ausreichend, weil sich in allen übrigen Richtungen vom Plangebiet bereits schutzbedürftige Bebauung in deutlich geringeren Abständen von den gewerblichen Nutzflächen befindet, die
in westlicher und nördlicher Richtung deutlich weiter entfernt von der Planfläche liegen und - wie
beschrieben - durch eine Vielzahl zwischengelagerter Gebäude wirkungsvoll abgeschirmt werden.
Zudem ist mit der schon derzeit erforderlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA
Lärm an diesen vorgelagerten Nutzungen (Wohngebäude) sichergestellt, dass auch im Plangebiet
keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte vorhanden sein können.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 27
6.2.1 Allgemeine Angaben
Messzeitraum:
vom 29.08.2016, 16 Uhr bis 31.08.2016, 9.20 Uhr
Messgerät:
Umweltschallanalysator Typ 140, Fa. Norsonic A/S, Tranby, Norwegen, Gerät
der Klasse 1 nach DIN EN 61672-1:2003
Serien-Nr. 1404903
Vorverstärker
Typ 1209,
Serien-Nr. 14302
Mikrofonkapsel
Typ 1225,
Serien-Nr. 142449
Schallkalibrator
Typ 1251,
Serien-Nr. 33284
Das Messgerät wurde vor und nach den Geräuschpegelmessungen kalibriert. Die
angezeigten Pegel lagen jeweils innerhalb der zulässigen Toleranz von ± 0,5 dB
vom eingespeisten Kalibriersignal. Die aktuellen Eichscheine liegen beim Auftragnehmer vor.
Zubehör zur Schallpegelmesstechnik:
-
1 Windschirm, Typen 1434 / 1451, Norsonic Norwegen
1 Stativ, Höhe über Gelände: max. 4 m
Messort:
südlicher Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
in ca. 2 m Abstand vor der Süd-Fassade eines Lagerschuppens der ZEVD Jena
und in h = 4 m Höhe über Gelände, d.h., oberhalb der Traufkante des Gebäudes
(vgl. Fotos Nr. 8 und 9 in der ANLAGE 4)
Messgrößen:
Bei den Immissionsmessungen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut
Burgau“ wurden auf dem Schallpegelanalysator vom Typ 140 der Fa. NORSONIC für die gewählte Messdauer die Pegel-Zeit-Verläufe im 1-s-Takt der im Folgenden genannten Messgrößen
aufgezeichnet:
-
die A- und C-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel LAeq und LCeq
die AF- und CF-bewerteten maximalen Schalldruckpegel LAFmax und LCFmax
die Z-bewerteten äquivalenten Terzschalldruckpegel LTerz,eq für die Mittenfrequenzen
von f = 8 Hz bis f = 20 kHz
die Z-bewerteten maximalen Terzschalldruckpegel LTerz,Fmax für die Mittenfrequenzen
von f = 8 Hz bis f = 20 kHz
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 28
Witterungsbedingungen:
In der folgenden Tabelle 3 sind die meteorologischen Bedingungen bei den Geräuschpegelmessungen vom 29.08.2016 ab 16 Uhr bis zum 31.08.2016 um 9 Uhr für die Uhrzeiten, 6 Uhr, 12 Uhr,
18 Uhr und 24 Uhr angegeben:
Tabelle 3: Meteorologische Bedingungen bei den Geräuschpegelmessungen
6 Uhr
12 Uhr
18 Uhr
24 Uhr
Temperatur
-
-
31
21
Luftfeuchte in %
-
-
35
60
Windstärke
-
-
2
2
Montag, 29.08.2015
Richtung
Ost / Südost
Dienstag, 30.08.2016
Temperatur
18
31
32
19
Luftfeuchte in %
65
32
35
85
2 ... 3
3
3 ... 4
2
Windstärke
Richtung
Nordost / Ost
Mittwoch, 31.08.2016
Temperatur
18
22
-
-
Luftfeuchte in %
90
55
-
-
2
3
-
-
Windstärke
Richtung
Süd / Südwest
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 29
6.2.2 Beschreibung der Geräuschpegelpegelmessungen
Die im Punkt 6.2.1 genannte Schallpegelmesstechnik wurde an dem beschriebenen Messpunkt am
Montag, 29.08.2016, um 16 Uhr in Betrieb genommen.
Mit den dabei festgestellten Schalldruckpegeln von ca. LAeq = 45 dB(A) ergab sich die Erkenntnis,
dass diese Werte nichts anderes als den Grundgeräuschpegel der Umgebung darstellten, die insbesondere vom Straßenverkehr in größerer Entfernung sowie durch Blätterrauschen auf dem Grundstück der ZEVD Jena verursacht werden, auf dem die Messungen vorgenommen wurden. Geräusche aus den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ oder von
anderen gewerblichen Anlagen wurden jedenfalls nicht festgestellt.
Am letzten Messtag (31.08.2016) wurden die Geräuschpegelmessungen um 9.20 Uhr beendet.
Beim Abbau der Messtechnik ergab sich für den Gutachter ein unverändertes Bild, d.h., maßgebliche Geräuschimmissionen aus den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und
„Göschwitz“ waren nicht feststellbar.
Auch zu diesem Zeitpunkt wurden die erhobenen Messwerte lediglich vom Grundgeräusch der
Umgebung bestimmt.
6.2.3 Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen
In der folgenden Tabelle 4 sind die Gesamt-Messwerte der vorgenommenen Geräuschpegelmessungen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ zusammengestellt.
Sie werden wesentlich bestimmt durch Verkehrsgeräusche auf Straßen in größerer Entfernung,
durch vorbeifahrende Züge auf den in südwestlicher Richtung vorbeiführenden Eisenbahnstrecken
und durch Flugzeuggeräusche. Darüber hinaus leisteten gelegentliche Geräusche aus der Wohnnachbarschaft „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ nicht zu vernachlässigende Beiträge.
Die ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel LAeq, die mit den Beurteilungspegeln Lr gleichzusetzen sind, werden den Immissionsrichtwerten gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm gegenüber
gestellt, die der Lärmbewertung der Geräusche von gewerblichen Anlagen zugrunde zu legen sind.
Bei den in der dann folgenden Tabelle 5 ausgewiesenen Schalldruckpegeln wurden mit Hilfe der
vorliegenden Tonaufzeichnungen die wesentlichen der vorangehend genannten Fremdgeräusche
aus den Pegel-Zeit-Aufzeichnungen herausgerechnet. Der Gutachter weist allerdings darauf hin,
dass auch diese Werte noch dominierend durch das verbleibende Grundgeräusch der Umgebung
bestimmt wurden und nicht etwa durch Geräusche von gewerblichen Anlagen aus den südlich benachbarten Gewerbegebieten. In der ersten und in der letzten gemessenen Nachtstunde wurden die
angegebenen erhöhten Pegelwerte durch erhöhten Fahrverkehr auf den angrenzenden öffentlichen
Straßen „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ bestimmt, so dass zur Minimierung des Aufwandes auf deren Herausrechnung verzichtet wurde.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Tabelle 4:
Blatt 30
Gesamt-Schalldruckpegel in dB(A) am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes
im B-Plan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ für die Tageszeit und Nachtzeit und
Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm für die
Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“
- einschließlich aller Fremdgeräusche LAeq
in
dB(A)
LAFTeq
in
dB(A)
LAFmax
in
dB(A)
Richtwerte
Tag/Nacht
in dB(A)
Über (+) - /
Unter (-) schreitung in dB
45,0
47,8
71,4
55
- 10
22 Uhr bis 23 Uhr
51,8
55,1
80,1
+ 12
23 Uhr bis 24 Uhr
42,0
46,7
68,1
+2
00 Uhr bis 01 Uhr
42,4
44,1
62,8
+2
01 Uhr bis 02 Uhr
37,1
38,7
46,1
02 Uhr bis 03 Uhr
35,8
37,5
45,1
03 Uhr bis 04 Uhr
35,8
38,0
59,6
-4
04 Uhr bis 05 Uhr
35,2
37,3
49,7
-5
05 Uhr bis 06 Uhr
38,2
41,0
52,9
-2
43,8
48,4
75,6
22 Uhr bis 23 Uhr
45,2
47,2
67,1
+5
23 Uhr bis 24 Uhr
45,4
47,3
67,0
+5
00 Uhr bis 01 Uhr
37,7
39,4
50,1
- 2
01 Uhr bis 02 Uhr
37,7
39,5
53,6
02 Uhr bis 03 Uhr
52,2
53,7
74,3
03 Uhr bis 04 Uhr
37,7
39,2
47,5
-2
04 Uhr bis 05 Uhr
47,8
50,8
71,2
+8
05 Uhr bis 06 Uhr
42,4
44,4
59,4
+2
46,0
48,8
67,6
Zeitraum
29.08.2016
Tageszeit
16 Uhr bis 22 Uhr
Nachtstunden
40
-3
-4
30.08.2016
Tageszeit
06 Uhr bis 22 Uhr
55
- 11
Nachtstunden
40
-2
+ 12
31.08.2016
Tageszeit
06 Uhr bis 09 Uhr
55
-9
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Tabelle 5:
Blatt 31
Fremdgeräuschbereinigte Schalldruckpegel in dB(A) am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes im B-Plan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ für die Nachtzeit und
Vergleich mit dem Immissionsrichtwert „Nacht“ gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm
für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“
- ohne wesentliche Fremdgeräusche LAeq
in
dB(A)
LAFTeq
in
dB(A)
LAFmax
in
dB(A)
Nachtstunden
22 Uhr bis 23 Uhr
23 Uhr bis 24 Uhr
40,7
38,6
41,8
40,1
46,8
48,2
+ 1 2)
00 Uhr bis 01 Uhr
39,8
41,3
49,0
±0
01 Uhr bis 02 Uhr
37,1
38,7
46,1
02 Uhr bis 03 Uhr
35,8
37,5
45,1
03 Uhr bis 04 Uhr
35,8
38,0
59,6
-4
04 Uhr bis 05 Uhr
35,2
37,3
49,7
-5
05 Uhr bis 06 Uhr
38,2
41,0
52,9
-2
22 Uhr bis 23 Uhr
40,0
41,7
52,7
±0
23 Uhr bis 24 Uhr
38,9
40,7
57,2
-1
00 Uhr bis 01 Uhr
37,7
39,4
50,1
-2
01 Uhr bis 02 Uhr
37,7
38,6
39,5
53,6
40,3
51,0
39,2
47,5
-2
04 Uhr bis 05 Uhr
37,7
39,2
40,8
53,1
-1
05 Uhr bis 06 Uhr
42,4
44,4
59,4
+ 2 2)
Zeitraum
Richtwerte
Tag/Nacht
in dB(A)
Über (+) - /
Unter (-) schreitung in dB
29.08.2016
-1
40
-3
-4
30.08.2016
Nachtstunden
02 Uhr bis 03 Uhr
03 Uhr bis 04 Uhr
40
-2
-1
1)
Wesentliche Fremdgeräusche durch die öffentlichen Straßen, Zugvorbeifahrten, Flugverkehr
sowie durch Geräusche aus der Nachbarschaft (z.B. Hundegebell) wurden herausgerechnet.
2)
Der Messwert wird maßgeblich durch die Fremdgeräusche des öffentlichen Verkehrs auf den
Straßen „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ bestimmt. Auf eine Herausrechnung dieser
Fremdgeräuschanteile wurde verzichtet. Die dargestellte „Überschreitung“ ist für die Beurteilung der Geräusche von gewerblichen Anlagen nicht relevant.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 32
Aus den Angaben in der Tabelle 4 lässt sich ableiten, dass die derzeitige Gesamtbelastung im
Tageszeitraum durch Geräusche am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut
Burgau“ so gering ist, dass der gültige schalltechnische Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu
DIN 18005 /4/ bzw. der gültigen Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm /16/ um größenordnungsmäßig 10 dB unterschritten wird. Aufgrund der vorangegangenen Beschreibungen (Punkte 6.2.2
und 6.2.3) lässt sich die Aussage treffen, dass die „tatsächliche“ Geräuschbelastung durch die
derzeit bestehenden Gewerbebetriebe um einen Betrag von mindestens 5 dB unterhalb des gemittelten Messwertes von LAeq,Tag ≈ 45 dB(A) liegen muss, also bei höchstens:
Lr,Tag = 40 dB(A)
Aus den Angaben in der Tabelle 5 lässt sich ableiten, dass die derzeitige Gesamtbelastung im
Nachtzeitraum durch Geräusche am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut
Burgau“ den gültigen schalltechnischen Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/
bzw. den gültigen Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm /16/ mit Sicherheit einhält und nicht überschreitet. Aufgrund der vorangegangenen Beschreibungen (Punkte 6.2.2 und 6.2.3) lässt sich vielmehr die weitergehende Aussage treffen, dass die „tatsächliche“ Geräuschbelastung durch die
derzeit bestehenden Gewerbebetriebe um einen Betrag von mindestens 5 dB unterhalb der
höchsten Messwerte von LAeq,Nacht ≈ 40 dB(A) liegen muss, also bei höchstens:
Lr,Nacht = 35 dB(A)
6.2.4 Qualität der Messergebnisse
Aufgrund des Messabstandes von s ≈ 70 m der gewählten Immissionsmessorte zum Rand der südlich benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ kann davon ausgegangen
werden, dass die Messunsicherheit der erhobenen Messwerte bei ± 1 dB liegt (= Messunsicherheit
gemäß Punkt 8. der DIN 45645-1 /12/).
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
6.3
Blatt 33
Gesamtbelastung des geplanten Wohngebietes durch Geräusche von gewerblichen
Anlagen
Die Gesamtbelastung am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ durch
Geräusche von gewerblichen Anlagen ergibt sich in energetischer Addition der „plangegebenen“
Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“
der Stadt Jena und aus der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden
Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am
Felsbach“ und „Göschwitz“).
Die Berechnungen erfolgen in der nachfolgenden Tabelle 6:
Tabelle 6: Berechnung der Beurteilungspegel der Gesamt-Geräuschbelastung durch gewerbliche
Anlagen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der
Stadt Jena
Geräusche von
gewerblichen Anlagen
Tageszeit
Nachtzeit
plangegebene Geräuschbelastung
LIK in dB(A) gemäß Punkt 6.1
47,2
32,2
tatsächliche Geräuschbelastung
Lr,tat in dB(A) gemäß Punkt 6.2.3
40,0
35,0
Gesamt-Geräuschbelastung
Lr,ges - gerundet in dB(A)
48
37
Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm
55
40
Über (+) - / Unter (-)
schreitung in dB
-7
-3
Die Tabelle 6 zeigt, dass am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 der TA Lärm /16/ für die Gebieteskategorie „Allgemeines
Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden.
Am westlichen, nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes befinden sich eine Vielzahl bereits
bestehender Wohngebäude an den Straßen „Grenzstraße“, Geraer Straße“, „Hinterm Gut“ und
„Am Schloßweidigt“, an denen von den weiter entfernt gelegenen Gewerbebetrieben (insbesondere
von den westlich, nordwestlich und nördlich des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
gelegenen Gewerbebetrieben) die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden
müssen. Aus diesem Grund ist auch am westlichen, nördlichen und östlichen Rand der Planfläche
mit ähnlich hohen Unterschreitungen der höchstzulässigen Werte zu rechnen wie gemäß Tabelle 6
am südlichen Rand der Planfläche nachgewiesen wurde.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 34
7
Berechnung der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden
Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb und
außerhalb des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen
7.1
Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen in der geplanten Tiefgarage
Die Geräuschemissionen, die von den geplanten ca. 100 Tiefgaragenstellplätzen verursacht werden, können nach der 6. überarbeiteten Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ aus dem
Jahre 2007 prognostiziert werden.
Vom Auftraggeber konnten keine Anzahlen von Fahrzeugbewegungen auf den geplanten PkwStellplätzen genannt werden. In Ermangelung solcher projektbezogener Daten werden deshalb für
die schalltechnischen Berechnungen die Anhaltswerte nach /20/, Tabelle 33 herangezogen. Diese
sind:
Tiefgaragenstellplätze (100 Pkw-Stellplätze)
-
Tageszeit:
0,15 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und h
-
Nachtzeit:
0,09 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz in der ungünstigsten Nachtstunde
Es wird der im Punkt 8.3 der Studie genannte Fall für Tiefgaragen für die Berechnungen angewendet.
7.2
Geräuschemissionen von den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren
In den folgenden Berechnungen wird nach den vorliegenden Planungsunterlagen davon ausgegangen, dass die Einfahrt zu den ca. 100 Pkw-Stellplätzen über die westliche Tiefgaragen-Einfahrt an
der Grenzstraße stattfindet und die Ausfahrt der Fahrzeuge über die östliche Tiefgaragen-Ausfahrt
zur Straße „Hinterm Gut“ erfolgt.
Der flächenbezogene Schallleistungspegel der Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore wird nach der
Gleichung (12) in Punkt 8.3.2 der Studie wie folgt berechnet:
LW``,1h = 50 dB(A) + 10 * lg (B * N)
B
Bezugsgröße, im vorliegenden Fall: Anzahl der Pkw-Stellplätze (die Bewegungen erfolgen anteilig zu 50 % von der Grenzstraße und anteilig zu 50
% zur Straße „Hinterm Gut“
N
Bewegungshäufigkeit pro Bezugsgröße und Stunde, im vorliegenden Fall:
N = 0,15 tags und N = 0,09 nachts
B * N Bewegungshäufigkeit, Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 35
Mit den im Punkt 7.1 genannten Zahlenwerten ergibt sich eine Bewegungshäufigkeit - anteilig für
die westliche Tiefgaragen-Einfahrt und die östliche Tiefgaragen-Ausfahrt - von jeweils
B * N = 7,5 Pkw-Bewegungen/h in der Tageszeit
B * N = 4,5 Pkw-Bewegungen/h in der ungünstigsten Nachtstunde
Mit der genannten Berechnungsformel ergeben sich als flächenbezogene Schallleistungspegel für
die beiden Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore:
LW``,1h = 50 dB(A) + 10 * lg ( B * N )
LW``,1h,Tag = 58,8 dB(A)
LW``,1h,Nacht = 56,5 dB(A)
Die für LW``,1h berechneten Werte wurden jeder den beiden Flächen der Tiefgaragen-Ein- und
-Ausfahrtstore im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 7.5) zugeordnet.
Bei den Schallausbreitungsrechnungen ist zu beachten, dass die für den Tiefgaragentoren jeweils
gegenüberliegenden (vorhandenen) Nachbargebäude die genannten vollen Werte LW``,1h in Ansatz
zu bringen sind.
Die Schallausbreitung zu den auf der Planfläche nächstgelegenen Fenstern der geplanten Wohngebäude (über der Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt) findet in 90° zur Hauptabstrahlrichtung des Tores statt, so dass gemäß Punkt 8.3.2 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ ein Abschlag in Höhe von
dL(90°) = - 8 dB
in Ansatz gebracht werden darf. Um genau diesen Betrag verringern sich die oben genannten
Emissionen bei den Schallausbreitungsrechnungen für die seitlich und oberhalb der TiefgaragenEin- und Ausfahrtstore befindlichen Immissionsorte innerhalb des B-Plan-Gebietes.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
7.3
Blatt 36
Zufahrten zu den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren
Auf den beiden Fahrstrecken westlich der Tiefgaragen-Einfahrt bzw. östlich der TiefgaragenAusfahrt ergeben sich ebenfalls jeweils 7,5 Fahrzeugbewegungen pro Stunde im Tageszeitraum
und 4,5 Fahrzeug-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde (vgl. Punkt 7.2).
Diese Fahrstrecken, die ebenfalls als Anlagengeräusche im Sinne der TA Lärm bewertet werden,
beginnen auf der öffentlichen Grenzstraße und enden am Tor der Tiefgaragen-Einfahrt. bzw.
beginnen am Tor der Tiefgaragen-Ausfahrt und enden auf der öffentlichen Straße „Hinterm Gut“.
Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ werden angesetzt:
-
MTag
= 7,5 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke im Tageszeitraum
MNacht = 4,5 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke im Nachtzeitraum
Geschwindigkeit der Pkw
: 30 km/h
Korrekturwert für die Straßenoberfläche : 0 dB(A), Asphaltdeckschicht
Korrekturwert für Steigungen/Gefälle
: 0 dB(A) (Steigung ≤ 5 %)
Nach Punkt 8.2.2.2 der Studie /20/ ist für nicht asphaltierte Fahrgassen ein Zuschlag KStrO* in
Höhe von 1 bis 5 dB(A) für die lautere Straßenoberfläche zu berücksichtigen (vgl. DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90 /7/). Im vorliegenden Fall wird die Zufahrt jedoch entweder in einer Asphaltoberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche hergestellt. Insofern wird kein Korrekturwert für die Straßenoberfläche berücksichtigt (KStrO* = 0 dB(A)).
Das Gefälle der Tiefgaragen-Einfahrt an der Grenzstraße wird etwa g = 15 % betragen, so dass
gemäß Punkt 4.4.1.1.4 der RLS-90 /7/ eigentlich ein Zuschlag von
DStg = [ 0,6 * │g │ - 3 ] dB = + 6 dB
bei der Berechnung des Emissionspegels Lm,E zu berücksichtigen wäre. Auf die Vergabe dieses
Zuschlages verzichtet jedoch der Gutachter, weil die genannte Straße ausschließlich abwärts befahren wird. Die Tiefgaragen-Ausfahrt an der Straße „Hinterm Gut“ weist eine Längsneigung von
g < 5 % auf, so dass bauch dort die Vergabe eines Steigungszuschlages nicht in Betracht kommt.
Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /7/ errechnen sich die folgenden Emissionspegel Lm,E für jede
der beiden Fahrstrecken:
Lm,E,Tag = 37,3 dB(A)
Lm,E,Nacht = 35,1 dB(A)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
7.4
Blatt 37
Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und Schließen
des Garagenrolltores
Da davon auszugehen ist, dass bei der geplanten Tiefgaragenzufahrt die Abdeckung der Regenrinne „lärmarm“ ausgebildet wird (z.B. mit verschraubten Gusseisenplatten), wird sie akustisch nicht
auffällig sein und muss nach den Ausführungen im Punkt 8.3.3 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ auch nicht berücksichtigt werden.
Gleiches gilt für das Öffnen und Schließen des Garagentores. Schließlich geht der Gutachter davon
aus, dass auch das Garagentor dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen wird, vgl. Ausführungen im Punkt 8.3.4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/.
- siehe auch Anstriche (6) und (7) im Punkt 8 des vorliegenden Gutachtens -
7.5
Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel)
Für die Berechnung der Beurteilungspegel an den Immissionsnachweisorten wurde das EDVProgramm „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund verwendet (vgl. Ausführungen unter Punkt 5.2).
Die in den Punkten 7.2 und 7.3 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissionspegel wurden den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren sowie den Pkw-Fahrstrecken im Berechnungsmodell zugeordnet.
Der Rechner bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel durchgeführt werden können. Für die relevanten Immissionsorte innerhalb und außerhalb des Plangebietes wurden fassaden- und stockwerksbezogene Beurteilungspegel berechnet (vgl. Tabelle 7 im folgenden Punkt
7.6). Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen auch einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort.
Zum Vergleich mit den im Punkt 4.1 genannten schalltechnischen Orientierungswerten bzw. den
im Punkt 4.2 genannten Immissionsrichtwerten sind die berechneten Einzelwerte nach der Tabelle
7 (siehe Punkt 7.6) heranzuziehen.
Mit der Schall-Ausbreitungsrechnung ergeben sich sofort die Beurteilungspegel, weil alle Zu- und
Abschläge mit der Eingabe der in den Punkten 7.2 und 7.3 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissionspegel bereits berücksichtigt wurden.
Aufgrund der vergleichsweise sehr geringen Abstände der Immissionsorte wird keine meteorologische Korrektur Cmet nach Nummer A.1.4 der TA Lärm /16/ eingerechnet, weil die Bedingung in
Gleichung (21) der DIN ISO 9613 Teil 2 /11/ für die Vergabe der Korrektur Cmet nicht erfüllt ist:
Cmet = 0 dB(A)
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
7.6
Blatt 38
Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“
Die folgende Tabelle 7 zeigt die Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen
Geräusche der geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore sowie der Pkw-Fahrstrecken für die
maßgeblichen Immissionsorte.
Tabelle 7: Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von den geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren sowie den Pkw-Fahrstrecken
IO
Nr.
Straße
Fass.
Etage
Beurteilungspegel
in
dB(A)
Tag
Nacht
Immissionsrichtwert
in
dB(A)
Über (+) Unter (-) schreitung
in dB
Tag
Tag
Nacht
Nacht
a
Fenster über der
Tiefgaragen-Einfahrt
West
EG
44,1
41,9
- 11
+2
b
Fenster über der
Tiefgaragen-Ausfahrt
Ost
EG
44,9
42,6
- 10
+3
c
vorhandenes
Wohngebäude
„Grenzstraße 2“
SO
EG
39,7
37,5
- 15
-2
d
vorhandenes
Wohngebäude
„Geraer Straße 48“
West
EG
39,8
37,5
- 15
-2
55
40
Danach ist zu erkennen, dass der Immissionsrichtwert für die Gebietskategorie „Allgemeines
Wohngebiet“ in der Tageszeit an den Immissionsorten a und b innerhalb des Plangebietes - direkt
über der Tiefgaragenzufahrten - eingehalten und um 10 dB unterschritten wird. An den nächstgelegenen vorhandenen Wohngebäuden c und d in der Nachbarschaft beträgt die Höhe der Unterschreitungen sogar 15 dB.
In der ungünstigsten Nachtstunde wird der zutreffende Immissionsrichtwert an den Immissionsorten a und b innerhalb des Plangebietes nur geringfügig um bis zu 3 dB überschritten, an den
nächstgelegenen vorhandenen Wohngebäuden c und d in der Nachbarschaft aber um 2 dB unterschritten.
In den Anstrichen (5) bis (8) im Punkt 8 werden Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
7.7
Blatt 39
Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächsten Fenstern der geplanten Wohnanlage bzw. der vorhandenen Wohnnachbarschaft
Es erfolgen Abschätzungen zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /16/ auf der
Grundlage der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /20/ und der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2
/11/.
Die Pkw passieren bei ihrer Fahrt auf dem Grundstück der geplanten Wohnanlage die nächstgelegenen Fenster der beiden bereits vorhandenen nächstgelegenen Wohngebäude „Grenzstraße 2“ und
„Geraer Straße 48“ in minimal 12 m Abstand. Nach Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ ist bei der „beschleunigten Abfahrt von Pkw“ mit mittleren Spitzenpegeln von 67 dB(A)
zu rechnen, die in 7,5 m Abstand aus Messungen ermittelt wurden.
Die Umrechnung des genannten Messwertes in die minimale Entfernung von ca. 12 m bis zu den
nächsten Fenstern der beiden bereits vorhandenen nächstgelegenen Wohngebäude führt unter Anwendung der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /11/ zu folgendem Ergebnis:
LAFmax = [ 67 - 20 * lg ( 12 m / 7,5 m ) ] dB(A)
LAFmax = 62,9 dB(A),
ein Wert, der die höchstzulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die
Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ zur Tagezeit um 22 dB unterschreitet, zur Nachtzeit
jedoch geringfügig um 3 dB überschreitet.
Die Umrechnung des genannten Messwertes in eine Entfernung von ca. 5 m bis zu den nächsten
Fenster der beiden bereits vorhandenen Wohngebäude führt unter Anwendung der Gleichung (3)
der DIN ISO 9613-2 /11/ zu folgendem Ergebnis:
LAFmax = [ 67 - 20 * lg ( 5 m / 7,5 m ) ] dB(A)
LAFmax = 70,5 dB(A),
ein Wert, der die höchstzulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die
Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ zur Tagezeit um 14 dB unterschreitet, zur Nachtzeit
jedoch um 11 dB überschreitet.
Wenn das Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94), das in
der ANLAGE 5 als Kopie beigefügt ist, berücksichtigt wird, kann nach den dort dargelegten Gründen auf die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums allerdings verzichtet werden. Diese Auffassung
des Gerichtes wird vom Gutachter ausdrücklich unterstützt.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
8
Blatt 40
Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und
Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen
Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau.
Im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose soll die Eignung dieses vorgesehenen
neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen bewertet werden.
Verkehrsgeräusche von den Straßen „Grenzstraße“, „Keßlerstraße“ und „Geraer Straße“
sowie von den Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB /2/ sollte aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen (vgl. Punkte 5.6 und 5.7) im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06
„Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena festgesetzt werden:
(1)
An den im Planteil gekennzeichneten und von Verkehrslärm besonders betroffenen
Fassadenbereichen ist auf die Anordnung von zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen
(z.B. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) so weit wie möglich zu verzichten.
(2)
Ist eine solche Grundrissorientierung nicht vollständig möglich, müssen für die an den im
Planteil gekennzeichneten Fassadenbereichen verbleibenden zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume und auch für die zur Tageszeit schutzbedürftigen Räume entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. der Einbau geeigneter Schallschutzfenster.
Für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume sind zusätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
(3)
Die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Fenster von schutzbedürftigen Räumen an
den im Planteil gekennzeichneten Fassadenbereichen sind in Abhängigkeit von der Lage
der Außenbauteile zu den Verkehrsgeräuschquellen sowie der Raumnutzung und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 detailliert nachzuweisen,
wobei jedoch die Anforderungen an die Schallschutzklasse 3 (Ssk III) nicht unterschritten
werden dürfen.
(4)
Für die zur Tages- und/oder Nachtzeit schutzbedürftigen Räume an allen übrigen Fassadenbereichen im Plangebiet ist von vornherein der Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 3 (Ssk III) vorzusehen. Anderenfalls ist die erforderliche Schallschutzklasse
im Baugenehmigungsverfahren detailliert nachzuweisen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 41
Geräusche von gewerblichen Anlagen
In der Umgebung des B-Plan-Gebietes befinden sich die folgenden relevanten Gewerbegebiete:
-
Gewerbegebiet „Am Felsbach“,
Gewerbegebiet „Göschwitz“
„Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“
Im Ergebnis schalltechnischer Berechnungen der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem
B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus messtechnischen Ermittlungen der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden
Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von den südlich angrenzenden Gewerbegebieten
„Am Felsbach“ und „Göschwitz“) wurde für den südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06
„Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena nachgewiesen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte
gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 der
TA Lärm /16/ für die Gebieteskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB
und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden.
Insofern sind mit dem derzeitigen Betrieb von gewerblichen Anlagen keine schalltechnischen
Probleme im Plangebiet verbunden, d.h., der Gutachter schließt immissionsschutzrechtliche
Konflikte aus. Mit der Höhe der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Tag“ um 7 dB steht auch ein ausreichend hohes Immissionskontingent für eine weitere Entwicklung der Gewerbegebiete und -betriebe zur Verfügung. Die Schallemissionen
könnten auf das 5-fache (das entspricht einer Pegelerhöhung um 7 dB) gesteigert werden,
ohne dass der Immissionsrichtwert „Tag“ für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand
des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird.
Die gleiche Aussage kann auch für den Nachtzeitraum getroffen werden, obgleich in Gewerbegebieten (im Gegensatz zu Industriegebieten) die nächtliche Geräuschentwicklung eher
weniger hoch ist. Dennoch steht mit der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Nacht“ um 3 dB ein noch ausreichend hohes Immissionskontingent für die
weitere gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das Doppelte (das entspricht einer Pegelerhöhung um 3 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird.
Am westlichen, nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes befinden sich eine Vielzahl bereits
bestehender Wohngebäude an den Straßen „Grenzstraße“, Geraer Straße“, „Hinterm Gut“ und
„Am Schloßweidigt“, an denen von den weiter entfernt gelegenen Gewerbebetrieben (insbesondere
von den westlich, nordwestlich und nördlich des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
gelegenen Gewerbebetrieben) die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden
müssen. Aus diesem Grund ist auch am westlichen, nördlichen und östlichen Rand der Planfläche
mit ähnlich hohen Unterschreitungen der höchstzulässigen Werte zu rechnen wie für den südlichen
Rand der Planfläche nachgewiesen wurde.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Blatt 42
Zu den in südwestlicher, westlicher, nordwestlicher und nördlicher Richtung benachbarten Gewerbegebieten rückt die Planfläche gegenüber den bereits bestehenden Wohngebäuden nicht näher
heran, vielmehr befinden sich die vorhandenen Wohngebäude deutlich näher und vorgelagert zu
diesen Gewerbegebieten.
Anmerkung des Gutachters:
Die aus den Ergebnissen der vorgenommenen Geräuschpegelmessungen (vgl. Tabelle 4 im Punkt
6.2.3) hinsichtlich der Verkehrsgeräusche resultierende „ruhige“ Wohnlage (im Vergleich zu den
Berechnungsergebnissen gemäß Tabelle 2 im Punkt 5.6 des vorliegenden Gutachtens) ergibt sich
einerseits aufgrund der Wahl des Immissionsmesspunktes in der Nähe der SW-Ecke der Planfläche, d.h., in größtmöglichem Abständen von den bedeutsamen Verkehrsgeräuschquellen und von
diesen teilweise abgeschirmt.
Andererseits werden die Verkehrsmengen auf den beiden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und 6307
prognostisch ansteigen, wodurch sich sowohl die Emissionen als auch die Immissionen von den
beiden Schienenwegen gegenüber dem derzeitigen Zustand erhöhen werden. Vor diesem Hintergrund erscheinen die in der Tabelle 2 im Punkt 5.6 ausgewiesenen z.T. recht hohen prognostischen
Beurteilungspegel als plausibel.
Geräusche von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten
In den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sollte hinsichtlich der von
den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Schallemissionen folgendes festgesetzt werden:
(5)
Die Fahrbahnoberflächen der geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten in einer Asphaltoberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche herzustellen.
(6)
Die Abdeckungen der Regenrinnen an den geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten
sind „lärmarm“ auszubilden (z.B. mit verschraubten Gusseisenplatten), so dass die Regenrinnen akustisch nicht auffällig sind.
(7)
Die beiden Tore der geplanten Tiefgarage sind dem Stand der Lärmminderungstechnik
entsprechend zu planen und bauauszuführen.
(8)
In dem Geschoss unmittelbar über den beiden Toren der geplanten Tiefgarage dürfen keine Fenster von zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen angeordnet werden, die zur Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt zeigen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
ANLAGEN
ANLAGEN
Luftbilder/Lagepläne
ANLAGE 1/1:
Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr.
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena
Maßstab: ca. 1 : 50.000
ANLAGE 1/2:
Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten
Maßstab: ca. 1 : 15.000
ANLAGE 2:
Planzeichnung Teil A Entwurf
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
Maßstab: ca. 1 : 1.315
Schallimmissionspläne, Maßstab: 1 : 1.500
Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der
Stadt Jena
MIT Berücksichtigung der geplanten Bebauung
ANLAGE 3/1:
Tageszeit (6 bis 22 Uhr)
ANLAGE 3/2:
Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
OHNE Berücksichtigung der geplanten Bebauung
ANLAGE 3/3:
Tageszeit (6 bis 22 Uhr)
ANLAGE 3/4:
Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
Fotodokumentation
ANLAGE 4:
5 Blätter
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Übersichtsluftbild
ANLAGE 1/1
ANLAGE 1/1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr.
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena
Maßstab: ca. 1 : 50.000
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Übersichtsluftbild
ANLAGE 1/2
B-Plan
Felsbach
B-Plan
E.ON
B-Plan
Göschwitz
ANLAGE 1/2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten
Maßstab: ca. 1 : 15.000
ANLAGE 2:
Planzeichnung Teil A Entwurf
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
(Stand: 02.09.2016)
Maßstab: ca. 1 : 1.315
Jena
Quelle:
Ernst-Abbe-Projekt GmbH
Quelle:
Ernst-Abbe-Projekt GmbH
Quelle:
Ernst-Abbe-Projekt GmbH
Quelle:
Ernst-Abbe-Projekt GmbH
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Fotodokumentation
ANLAGE 4
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 1: Blick von der Einmündung der Brunnengasse in die Straße „Hinterm Gut“ über die
Planfläche in Richtung Westen.
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 2: Blick von der Grenzstraße über die Planfläche in Richtung Osten.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Fotodokumentation
ANLAGE 4
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 3: Blick von der Straßenkreuzung Grenzstraße/Geraer Straße (an der NW-Ecke des Plangebietes) entlang der Grenzstraße in Richtung Norden.
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 4: Blick über die Straßenkreuzung Grenzstraße/Geraer Straße in Richtung Südwesten.
Der Pfeil kennzeichnet die NW-Ecke des Plangebietes.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Fotodokumentation
ANLAGE 4
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 5: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang der Grenzstraße in Richtung Norden.
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 6: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang der unterhalb einer 10 m hohen Böschung verlaufenden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und 6307 in Richtung Nordwesten.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Fotodokumentation
ANLAGE 4
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 7: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang des Weges „Am Schloßweidigt“ in
Richtung Osten. Der linke Pfeil kennzeichnet des südlichen Rand der Planfläche, der
rechte den nördlichen Rand des unterhalb einer 10 m hohen Böschung gelegenen Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“.
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 8: Blick in Richtung Osten auf den Standort des Messmikrofons am südlichen Rand der
Planfläche, vor der Südfassade eines derzeitigen Lagerschuppens der ZEVD Jena.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
Fotodokumentation
ANLAGE 4
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 9:
Blick in Richtung Westen auf den Standort des Messmikrofons am südlichen Rand der
Planfläche, vor der Südfassade eines derzeitigen Lagerschuppens der ZEVD Jena.
Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz
Foto 10: Blick vom südlichen Rand der Planfläche in Richtung Süden auf die unterhalb einer ca.
10 m hohen Böschung liegenden Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916
ANLAGE 5
ANLAGE 5: Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94
1. Ergänzung zur
Schallimmissionsprognose
zum Bebauungsplan Nr. B-Bu 06
„Altes Gut Burgau“
der Stadt Jena
Gutachten Nr. 25916-1
Chemnitz, 08.12.2016
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
1
Sachverhalt und Aufgabenstellung
1.1
Sachverhalt
Blatt 2
Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau. Für dieses Vorhaben
wurde im Rahmen der Schallimmissionsprognose die Eignung des vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen
(Verkehrsgeräusche und Geräusche von gewerblichen Anlagen) bewertet.
Mit dieser Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 wurde die Frage beantwortet, ob
und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen
durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens verbundene Erwartung auf
angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen.
Im Ergebnis aller schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen wurden im Punkt 8 der
Schallimmissionsprognose Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unterbreitet:
Verkehrsgeräusche von den Straßen „Grenzstraße“, „Keßlerstraße“ und „Geraer Straße“
sowie von den Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307
Zum Schutz vor den von außen einwirkenden Verkehrsgeräuschen sollen im Bebauungsplan Nr.
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena textliche Festsetzungen gemäß den Anstrichen (1) bis
(4) im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose getroffen werden.
Geräusche von gewerblichen Anlagen
Im Ergebnis schalltechnischer Berechnungen der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem
B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena 21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus messtechnischen Ermittlungen der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden
Gewerbebetriebe in den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“
wurde nachgewiesen, dass die höchstzulässigen Werte für die Gebieteskategorie „Allgemeines
Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden.
Aus den vorgenannten Gründen wurde es nicht für erforderlich angesehen, Schallschutzmaßnahmen oder aber textliche Festsetzungen zum B-Plan vorgeschlagen, die die Einwirkung von Geräuschen von Gewerbe- und Industriegebieten zum Inhalt haben.
Geräusche von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten
Zum Schutz vor den von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschen
sollen im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena textliche Festsetzungen
gemäß den Anstrichen (5) bis (8) im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose getroffen werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
1.2
Blatt 3
Aufgabenstellung
Speziell zu den Geräuschen aus den beiden mittelbar südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am
Felsbach“ und „Göschwitz (vgl. ANLAGE 1) wurden in den zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen zum 4. Entwurf (Stand 19.09.2016) der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 seitens
des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena sowie insbesondere von der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH Bedenken dahingehend geäußert, dass mit dem Heranrücken des Allgemeinen Wohngebiets zumindest die weitere Entwicklung der beiden Gewerbegebiete behindert sein
könnte.
In der Stellungnahme der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH vom 30.09.2016 heißt es:
Zitat:
Zitat Ende
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 4
Gemäß der mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena abgestimmten Vorgehensweise sind weitere schalltechnische Untersuchungen wie folgt vorzunehmen:
(1)
Erweiterung des digitalen akustischen Berechnungsmodells um die beiden südlich benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“. Bei den beiden Gebieten werden
nur die jeweils nördlichsten GE-Flächen berücksichtigt, für die nach den Angaben des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH
ein „Nachverdichtungsbedarf“ besteht.
(2)
Berechnung der höchstzulässigen Geräuschemissionen (in Form höchstzulässiger Emissionskontingente gemäß DIN 45691) für jeden der beiden Teilbereiche der Gewerbegebiete, mit
denen die anteiligen und um 6 dB reduzierten Immissionsrichtwerte an der jeweils nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung „Am Schloßweidigt“ ausgeschöpft werden.
Ausgehend von der Beurteilung des Fachdienstes Stadtplanung der Stadtverwaltung Jena
handelt es sich bei der Umgebung, in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, um eine
Gemengelage, die tendenziell wie ein Allgemeines Wohngebiet betrachtet werden kann, vgl.
Mitteilung an die Ernst-Abbe-Projekt GmbH vom 03.08.2016 16:58:27 Uhr:
Zitat:
Der Fachdienst Stadtplanung ging im Bereich der Ortslage Burgau aufgrund der
vorhandenen Nutzungen von einer Gemengelage (§ 34 (1) BauGB) aus. In den letzten Jahren hat sich die gewachsene Ortsstruktur bezüglich der Art der baulichen
Nutzung dergestalt verändert, dass diese Gemengelage tendenziell wie ein Allgemeines Wohngebiet (WA) betrachtet werden kann.
Zitat Ende
Hieraus ergeben sich die Immissionsrichtwerte für die vorhandene Wohnbebauung „Am
Schloßweidigt“ wie folgt:
(A)
55 dB(A) tags
und
40 dB(A) nachts
Vorsorglich wird die Untersuchung zusätzlich für die Annahme einer „Gemengelage mit
Tendenz zum Mischgebiet“ durchgeführt. Hieraus ergeben sich die Immissionsrichtwerte für
die vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ wie folgt:
(B)
(3)
58 dB(A) tags
und
43 dB(A) nachts
Mit dem jeweils gleichen Emissionsansatz gemäß Anstrich (2) werden dann die Beurteilungspegel am jeweils ungünstigsten Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet „Altes Gut Burgau“ berechnet.
Danach wird die Frage beantwortet, ob und in welcher Höhe schalltechnische Probleme bei
der „Nachverdichtung“ am nördlichen Rand der beiden Gewerbegebiet entstehen.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
2
Blatt 5
Beschreibung der relevanten Gewerbegebiete im Umfeld des Plangebietes
Von Bedeutung für das Plangebiet sind nach den Angaben in der Schallimmissionsprognose insbesondere
-
das Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und
das Gewerbegebiet „Göschwitz“,
die in südlicher Richtung - unterhalb einer etwa 10 m hohen Böschung - zumindest mittelbar an
das geplante Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ angrenzen. Der minimale Abstand beträgt etwa 70 m.
Zu diesen beiden Gewerbegebieten herrscht aufgrund der Hochlage des geplanten Wohngebietes
auf der genannten 10 m hohen Böschung freie Schallausbreitung vor.
Die weiteren in der Schallimmissionsprognose genannten Gewerbegebiete - in westlicher Richtung
sowie in deutlich größeren Abständen - sind für das Plangebiet weniger von Bedeutung, so dass
aus den vorliegenden Stellungnahmen des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena und der
Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH hierzu kein Konfliktpotential gesehen wird.
Über die im Punkt 6.1. der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 dargestellte
„plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch das zum B-Plan-Gebiet B - GÖ 07
„Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ musste die „tatsächliche“ Geräuschbelastung berücksichtigt werden, die durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe im Geltungsbereich des
-
Gewerbegebietes „Am Felsbach“ und
-
Gewerbegebietes „Göschwitz“
verursacht wird.
Da in der Stadtverwaltung Jena keine Angaben zu den dort vorhandenen gewerblichen Anlagen
vorlagen, wurden am südlichen Rand des Plangebietes Schalldruckpegelmessungen (als LangzeitImmissionsmessungen) vorgenommen, weil detaillierte schalltechnische Analysen jedes einzelnen
Gewerbebetriebes im Hinblick auf den Aufwand und die Kosten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden konnten.
Die Gesamtbelastung am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ durch
Geräusche von gewerblichen Anlagen ergibt sich in energetischer Addition der „plangegebenen“
Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“
der Stadt Jena und aus der messtechnisch für den Istzustand festgestellten „tatsächlichen“
Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von
den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“).
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 6
Zitat aus der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016:
Tabelle 6: Berechnung der Beurteilungspegel der Gesamt-Geräuschbelastung durch gewerbliche
Anlagen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der
Stadt Jena
Geräusche von
gewerblichen Anlagen
Tageszeit
Nachtzeit
plangegebene Geräuschbelastung
LIK in dB(A) gemäß Punkt 6.1
47,2
32,2
tatsächliche Geräuschbelastung
Lr,tat in dB(A) gemäß Punkt 6.2.3
40,0
35,0
Gesamt-Geräuschbelastung
Lr,ges - gerundet in dB(A)
48
37
Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm
55
40
Über (+) - / Unter (-)
schreitung in dB
-7
-3
Zitat Ende
Insofern sind mit dem derzeitigen Betrieb von gewerblichen Anlagen keine schalltechnischen
Probleme im Plangebiet verbunden, d.h., der Gutachter schließt immissionsschutzrechtliche Konflikte aus. Mit der Höhe der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes
„Tag“
um
7 dB steht auch ein ausreichend hohes Immissionskontingent für eine weitere Entwicklung der
Gewerbegebiete und -betriebe zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das 5-fache (das
entspricht einer Pegelerhöhung um 7 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert
„Tag“ für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird.
Die gleiche Aussage kann auch für den Nachtzeitraum getroffen werden, obgleich in Gewerbegebieten (im Gegensatz zu Industriegebieten) die nächtliche Geräuschentwicklung eher weniger hoch
ist. Dennoch steht mit der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes
„Nacht“ um 3 dB ein noch ausreichend hohes Immissionskontingent für die weitere gewerbliche
Entwicklung zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das Doppelte (das entspricht einer
Pegelerhöhung um 3 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert für „Allgemeine
Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird.
Im Folgenden werden die mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena weitergehenden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse entsprechend bewertet.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 7
3
Durchführung und Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen
3.1
Maßgebliche Immissionsorte und Emissionsansätze für flächenbezogene Schallleistungspegel
Gewerbegebiet „Am Felsbach“
Bei dem nördlichsten Bereich des Gewerbegebietes „Am Felsbach“, der der vorhandenen Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ und der geplanten Wohnbebauung am nächsten gelegen ist, handelt
es sich insbesondere um das Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2, auf dem sich das ehemalige SicoGebäude befindet.
Dieses ist derzeit ungenutzt und soll nach den Angaben der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena
mbH durch den Projektträger, die Nagelschneider Projektentwicklungsgesellschaft mbH einer
Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Den bisher maßgeblichen Immissionsort für die insgesamt ca. 7.665 m2 große nördliche Teilfläche
des Gewerbegebietes „Am Felsbach“, auf der sich das genannte Sico-Gebäude befindet, stellt das
Wohngebäude „Am Schloßweidigt 5“ in ca. 75 m Abstand von der Mitte der Gewerbefläche in
nördlicher Richtung dar.
Den durch das B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ neu hinzukommenden Immissionsort stellt die SO-Ecke der geplanten Baukörper dar, die sich in ca. 135 m Abstand von der Mitte
der Gewerbefläche in nordwestlicher Richtung befindet.
Nach Ansicht des Gutachters darf durch eine neue Nutzung im Gewerbegebiet „Am Felsbach“
bestenfalls ein um 6 dB gegenüber dem Immissionsrichtwert reduzierter Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ verursacht werden, der sich in Anlehnung an Nummer 4.2 c) der TA
Lärm i.V.m. Nummer 3.2.1 Abs. (2) der TA Lärm ergibt.
Mit Schallausbreitungsrechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ (Entwurf September 1997) wurden Emissionskontingente von
(A)
LEK,Tag = 58 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 43 dB(A)/m2
(B)
LEK,Tag = 61 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 46 dB(A)/m2
ermittelt, mit denen die Immissionsrichtwerte gemäß den Angaben im Anstrich (2) des Punktes 1.2
am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ um die geforderten 6 dB unterschritten werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 8
Gewerbegebiet „Göschwitz“
Bei dem nordwestlichsten Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“, der der vorhandenen Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ und der geplanten Wohnbebauung am nächsten gelegen ist, handelt
es sich insbesondere um das Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2, für die nach den Angaben der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht.
Den bisher maßgeblichen Immissionsort für die insgesamt ca. 5.270 m2 große nordwestliche Teilfläche des Gewerbegebietes „Göschwitz“, für die das beschriebene „Nachverdichtungspotential
besteht, stellt das Wohngebäude „Am Schloßweidigt 4“ in ca. 170 m Abstand von der Mitte der
Gewerbefläche in nördlicher Richtung dar.
Den durch das B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ neu hinzukommenden Immissionsort stellt die SO-Ecke der geplanten Baukörper dar, die sich in ca. 160 m Abstand von der Mitte
der Gewerbefläche ebenfalls in nördlicher Richtung befindet.
Nach Ansicht des Gutachters darf durch eine neue Nutzung im Gewerbegebiet „Göschwitz“ bestenfalls ein um 6 dB gegenüber dem Immissionsrichtwert reduzierter Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ verursacht werden, der sich in Anlehnung an Nummer 4.2 c) der TA
Lärm i.V.m. Nummer 3.2.1 Abs. 2 der TA Lärm ergibt.
Mit Schallausbreitungsrechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ (Entwurf September 1997) wurden Emissionskontingente von
(A)
LEK,Tag = 64 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 49 dB(A)/m2
(B)
LEK,Tag = 67 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 52 dB(A)/m2
ermittelt, mit denen die Immissionsrichtwerte gemäß den Angaben im Anstrich (2) des Punktes 1.2
am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um die geforderten 6 dB unterschritten werden.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
3.2
Blatt 9
Vergleich der anteiligen Beurteilungspegel an den derzeit maßgeblichen Immissionsorten mit denen an den neu hinzukommenden Immissionsorten im B-Plan-Gebiet
Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
Gewerbegebiet „Am Felsbach“
Mit den Emissionskontingenten von
(A)
LEK,Tag = 58 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 43 dB(A)/m2
(B)
LEK,Tag = 61 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 46 dB(A)/m2
für die nördlichste Teilfläche im Gewerbegebiet „Am Felsbach“, die im Punkt 3.1 genannt sind,
ergeben sich am derzeit vorhandenen maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ und am
maßgeblichen Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet die in der folgenden Tabelle 1 genannten
Beurteilungspegel.
Tabelle 1:
Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von der nördlichsten
Teilfläche im Gewerbegebiet „Am Felsbach“
IO Straße
Nr.
Nr. Fass. Etage
Beurteilungspegel
in
dB(A)
Immissionsrichtwerte
IRWR
in dB(A)
Über (+) - /
Unter (-) schreitung
in dB
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Fall A
1
Am Schloßweidigt
5
S
1.OG
49,0
34,0
49
34
±0
±0
2
B-Plan (SO-Ecke)
-
S
1.OG
46,4
31,4
49
34
-3
-3
Fall B
1
Am Schloßweidigt
5
S
1.OG
52,0
37,0
52
37
±0
±0
2
B-Plan (SO-Ecke)
-
S
1.OG
49,4
34,4
49
34
±0
±0
Aus der Tabelle 1 ist für den „Fall B“ zu erkennen, dass selbst dann, wenn die Immissionsrichtwerte von 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts durch den Betrieb von gewerblichen Anlagen auf dem
Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2, auf dem sich das ehemalige Sico-Gebäude befindet, am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ um 6 dB unterschritten werden, gleichzeitig sichergestellt ist, dass auch im neuen Plan Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ die Immissionsrichtwerte (hier von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) um ebenfalls 6 dB unterschritten werden.
Damit ist nachgewiesen, dass für die gewerblichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Am Felsbach“, für das nach den Hinweisen der Wirtschaftförde-
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 10
rungsgesellschaft Jena mbH noch ein „Entwicklungspotential“ besteht, das heranrückende
Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ ohne schalltechnische Bedeutung ist, d.h., dieses keine höheren einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
Dieses Ergebnis begründet sich aus dem etwas größeren Abstand des Wohngebietes „Altes Gut
Burgau“ von der nördlichsten Teilfläche des Gewerbegebietes „Am Felsbach“ im Vergleich zur
bereits bestehenden Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
Gewerbegebiet „Göschwitz“
Mit den Emissionskontingenten von
(A)
LEK,Tag = 64 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 49 dB(A)/m2
(B)
LEK,Tag = 67 dB(A)/m2
und
LEK,Nacht = 52 dB(A)/m2
für die nordwestlichste Teilfläche im Gewerbegebiet „Göschwitz“, die im Punkt 3.1 genannt sind,
ergeben sich am derzeit vorhandenen maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ und am
maßgeblichen Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet die in der folgenden Tabelle 2 genannten
Beurteilungspegel.
Tabelle 2:
Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von der nordwestlichsten Teilfläche im Gewerbegebiet „Göschwitz“
IO Straße
Nr.
Nr. Fass. Etage
Beurteilungspegel
in
dB(A)
Immissionsrichtwerte
IRWR
in dB(A)
Über (+) - /
Unter (-) schreitung
in dB
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Fall A
1
Am Schloßweidigt
4
S
1.OG
48,9
33,9
49
34
±0
±0
2
B-Plan (SO-Ecke)
-
S
1.OG
48,7
33,7
49
34
±0
±0
Fall B
1
Am Schloßweidigt
4
S
1.OG
51,9
36,9
52
37
±0
±0
2
B-Plan (SO-Ecke)
-
S
1.OG
51,7
36,7
49
34
+3
+3
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Blatt 11
Aus der Tabelle 2 ist zu erkennen, dass dann, wenn
(1)
die Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts durch den Betrieb von
zusätzlichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um 6 dB unterschritten werden, gleichzeitig sichergestellt ist,
dass auch im neuen B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ die Immissionsrichtwerte (hier von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) um ebenfalls 6 dB unterschritten werden.
(2)
die Immissionsrichtwerte von 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts durch den Betrieb von
zusätzlichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um 6 dB unterschritten werden, die Immissionsrichtwerte für
das neue B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ (hier von 55 dB(A) tags und
40 dB(A) nachts) um nur 3 dB unterschritten werden.
Eine weitere Entwicklung im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“
würde dadurch aber nicht verhindert.
Es wird lediglich ersichtlich, dass unter Annahme des vorsorglichen Betrachtungsansatzes
im Fall B“ für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“, für die nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft
Jena mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes
Gut Burgau“ lediglich um 3 dB höhere einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt
als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
Dieses Ergebnis begründet sich aus dem etwa gleichen Abstand des Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ von der nordwestlichsten Teilfläche des Gewerbegebietes „Göschwitz“ im Vergleich zur bereits bestehenden Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
4
Blatt 12
Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise
Mit der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 wurde die Frage beantwortet, ob
und in welchem Maß im B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 für das Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut
Burgau“ der Stadt Jena schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen
durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens verbundene Erwartung auf
angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen.
Im Ergebnis aller schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen wurden im Punkt 8 der
Schallimmissionsprognose Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unterbreitet.
Speziell zu den Geräuschen aus den beiden mittelbar südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am
Felsbach“ und „Göschwitz (vgl. ANLAGE 1) wurden in den zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen zum 4. Entwurf (Stand 19.09.2016) der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 seitens
des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena sowie insbesondere von der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH Bedenken dahingehend geäußert, dass mit dem Heranrücken des Allgemeinen Wohngebiets zumindest die weitere Entwicklung der beiden Gewerbegebiete behindert sein
könnte.
Gemäß der mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena geführten Abstimmungen
wurden weitere schalltechnische Untersuchungen gemäß Punkt 1.2 der vorliegenden Ergänzung
vorgenommen.
Diese ergaben, dass eine gewerbliche Entwicklung sowohl im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes „Am Felsbach“ aus auch im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebiets
„Göschwitz“ nicht gefährdet ist.
Die im Punkt 3.2 dargestellten Ergebnisse zeigen im Einzelnen, dass
(1)
für die gewerblichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2 im Gewerbegebiet
„Am Felsbach“, für das nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena
mbH noch ein „Entwicklungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut
Burgau“ ohne schalltechnische Bedeutung ist, d.h., dieses keine höheren einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
(2A)
für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“, für die nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena
mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut
Burgau“ unter der Annahme von „Fall A“ keine höheren einschränkenden Bedingungen
an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am
Schloßweidigt“.
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
(2B)
Blatt 13
für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“ das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ selbst unter der
Annahme des vorsorglichen Betrachtungsansatzes im „Fall B“ lediglich um 3 dB höhere
einschränkende Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“.
Die aus dem Anstrich (2B) zu erkennende Problematik wird allerdings nicht dazu führen, dass die
weitere Entwicklung im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“ behindert
wird.
Zusätzliche schalltechnische Anforderungen in Höhe von lediglich 3 dB sollten kein wirkliches
Problem darstellen und sich im Zuge von Änderungen der bestehenden gewerblichen Anlagen
bzw. bei ggf. entstehenden zusätzlichen gewerblichen Anlagen durch eine schalltechnische sinnvolle Planung (z.B. Ausnutzen der neu entstehender Baukörper als Schallschirme) lösen lassen.
Chemnitz, 08.12.2016
Dipl.-Ing.. L. Förster
Auftraggeber:
Ernst-Abbe- Projekt GmbH
Forstweg 31
07745 Jena
Verteiler:
3 * Auftraggeber
1 * Auftragnehmer
ANLAGEN
3 Blätter
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
ANLAGEN
ANLAGEN
Luftbilder
ANLAGE 1:
Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr.
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena
Maßstab: ca. 1 : 50.000
ANLAGE 2:
Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten
Gewerbegebieten
Maßstab: ca. 1 : 15.000
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
ANLAGE 1:
Übersichtsluftbild
ANLAGE 1
Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr.
B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena
Maßstab: ca. 1 : 50.000
Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1
Detailliertes Luftbild
ANLAGE 2
B-Plan
Felsbach
B-Plan
Göschwitz
ANLAGE 2:
Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten
Gewerbegebieten
Maßstab: ca. 1 : 15.000