Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz der Stadt Jena Gutachten Nr. 25916 Chemnitz, 08.12.2016 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 2 Auftrag: Erstellung einer Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Auftraggeber: Ernst-Abbe-Projekt GmbH Forstweg 31 07745 Jena Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast Inh.: Dipl.-Ing. Lothar Förster Bayreuther Straße 12 09130 Chemnitz nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für Geräusche und DAkkS akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Tel. 0371 / 40 40 501 Umfang: Fax: 0371 / 40 40 620 42 Blätter mit 7 Tabellen ANLAGEN 1 Übersichtsluftbild 1 Detailliertes Luftbild 1 Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes 4 Schallimmissionspläne Fotodokumentation (5 Blätter) Urteil des VGH Baden-Württemberg (1 Blatt) Gutachten Nr.: 25916 Datum: 08.12.2016 Verteiler: 3 * Auftraggeber 1 * Auftragnehmer Bearbeiter: Dipl.-Ing. L. Förster (geprüft) Dipl.-Ing. J. Wolgast (erstellt) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 3 Inhalt Blatt 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5 2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld 7 2.1 2.2 2.3 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes 7 8 9 3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen 10 4 Höchstzulässige Beurteilungspegel im Plangebiet 12 4.1 4.2 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Geräusche von gewerblichen Anlagen 12 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 6 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 6.3 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen Ausgangsdaten Emissionspegel der öffentlichen Straßen Längenbezogene Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecken Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene) Beurteilung der benachbarten gewerblichen Anlagen und der im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen Plangegebene Vorbelastung des geplanten Wohngebietes Tatsächliche Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes Allgemeine Angaben Beschreibung der Geräuschpegelmessungen Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen Qualität der Messergebnisse Gesamtbelastung des geplanten Wohngebietes durch Geräusche von gewerblichen Anlagen 13 15 15 18 19 20 20 20 21 21 23 24 24 26 27 29 29 32 33 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 8 Berechnung der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen in der geplanten Tiefgarage Geräuschemissionen von den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren Zufahrten zu den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und Schließen des Garagenrolltores Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächsten Fenstern der geplanten Wohnanlage bzw. der vorhandenen Wohnnachbarschaft Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen ANLAGEN Blatt 4 34 34 34 36 37 37 38 39 40 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 1 Blatt 5 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau. Die anhaltende positive Stadtentwicklung in Jena führt auch zu einer gestiegenen Wohnraumnachfrage. Insbesondere im inneren Stadtgebiet stehen durch die Tallage der Stadt Wohnbauflächen nur begrenzt zur Verfügung. Ziel ist daher vor allem eine effektive Bestandsentwicklung im Sinne einer Mobilisierung und Entwicklung vorhandener Flächenpotentiale sowie eine qualitätsvolle Ergänzung der inneren Stadtareale mit Konzentration auf kompakte und intensiv genutzte Bauflächen. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose soll die Eignung des vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen (Verkehrsgeräusche und Geräusche von gewerblichen Anlagen) bewertet werden. Von den Geräuschquellenarten und Geräuschquellen, die auf das B-Plangebiet „Altes Gut Burgau“ einwirken, sind relevant: - die Grenzstraße westlich des Plangebietes, die Keßlerstraße und die Geraer Straße nördlich des Plangebietes die Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG (Strecken 6305 und 6307) südwestlich des Plangebietes Geräusche von gewerblichen Anlagen (insbesondere südlich des Plangebietes an der Felsbachstraße und am Ernst-Ruska-Ring) Für das Vorhaben ist eine Schallimmissionsprognose zu erstellen, die Aussagen zur Eignung der vorgesehenen Planfläche für die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht trifft und insbesondere die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche im Umfeld vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hat die vorliegende Schallimmissionsprognose folgende spezielle Aufgabenstellung zu erfüllen: 1. Es sind die maßgeblichen Geräuschquellenarten im Umfeld des Planvorhabens zu bestimmen. 2. Für die für das Planvorhaben maßgeblichen Geräuschquellen sind deren Geräuschemissionen zu ermitteln. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 6 3. Mit Hilfe eines digitalen akustischen Berechnungsmodells sind durch eine SchallAusbreitungsrechnung die Beurteilungspegel der Geräusche von den verschiedenen Quellenarten im Plangebiet zu berechnen. 4. Diese prognostizierten Beurteilungspegel sind unter Anwendung der gültigen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des Immissionsschutzes einer Lärmbewertung zu unterziehen. 5. In Emissionssituationen, in denen mit erheblichen Belästigungen durch Geräusche im Plangebiet zu rechnen ist, soll das Gutachten Vorschläge für Maßnahmen des Schallschutzes bzw. für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen unterbreiten. 6. Darüber hinaus sind Aussagen zu den der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und zu den auf die Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen zu treffen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 7 2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld 2.1 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des B-Planes „Altes Gut Burgau“ im Jenaer Ortsteil Burgau umfasst eine Fläche von 1,86 ha auf den Flurstücken 3 (teilweise), 17 (teilweise), 41 (teilweise), 59 (teilweise), 75, 76/3, 76/4, 76/6, 76/7, 77, 78, 79 (teilweise), 81, Flur 5, Flurstück 149/4 (teilweise) und 161 (teilweise). Das B-Plangebiet ist umgeben: - im Norden von der Keßlerstraße und der Geraer Straße im Osten von den Straßen „Hinterm Gut“ und „Am Schloßweidigt“ im Süden von den Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ im Südwesten von Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG (Strecken 6305 / 6307) im Westen von der Grenzstraße Die Planfläche liegt auf einer mittleren Höhe von 160 m NHN und steigt mit der Grenzstraße in Richtung Süden nur leicht an. Während sich die im Norden, Osten und Westen an das B-PlanGebiet angrenzenden Flächen auf weitgehend gleichem Geländeniveau befinden, fällt das Gelände von der südlichen B-Plan-Grenze mit einer steilen Böschung (ca. 10 m) bis zum Felsbach ab, welcher etwa auf einer Höhe von 150 m NHN vorbeifließt. Die sich in gleicher Richtung anschließenden gewerblichen Nutzungen an der Felsbachstraße und am Ernst-Ruska-Ring befinden sich in einer Entfernung von wenigstens 70 m vom südlichen Rand des B-Plan-Gebietes. Das Plangebiet selbst ist überwiegend von Bebauung umgeben. Nördlich, westlich und östlich grenzt eine lockere Baustruktur mit überwiegend 2- bis 3-geschossigen Wohngebäuden in teilweise offener, teilweise auch geschlossener Bauweise an. Gegenwärtig ist das Plangebiet mit 1- bis 2-geschossigen älteren Gebäuden, überwiegend Hallen für eine ehemals landwirtschaftliche Nutzung, bebaut. Die nördliche Grundstückshälfte ist beräumt, früher vorhandene Gebäude wurden bereits abgebrochen. Die Hallen auf der südlichen Grundstückshälfte werden derzeit größtenteils vom Katastrophenschutz der Stadt Jena als Lagerräume genutzt. Im Bestand an der Grenzstraße befinden sich weiterhin Gebäude mit einer Werkstatt, Garagen und Büroräume, die zum Abbruch vorgesehen sind. Die Zufahrt zum B-Plan-Gebiet erfolgt über die Grenzstraße, die Geraer Straße und die Straße „Hinterm Gut“. Damit besteht ein Anschluss zum übergeordneten städtischen Straßennetz im Norden zur Lobedaer Straße und in Richtung der B 88 (Stadtrodaer Straße) und im Süden zur Rudolstädter Straße. Die Erschließung des B-Plan-Gebietes durch den ÖPNV erfolgt durch verschiedene Straßenbahn- und Buslinien (Entfernung zur Haltestelle Burgaupark“ ca. 350 m). Planungsrechtlich soll die Gebietseinstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) erfolgen. Damit ist nach § 4 BauNVO /3/ die Zweckbestimmung verbunden, dass das Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 2.2 Blatt 8 Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes Von den bestehenden öffentlichen Straßen im Umfeld des Plangebietes sind die - Grenzstraße (zwischen Rudolstädter Straße und Geraer Straße) Keßlerstraße (zwischen Geraer Straße und Göschwitzer Straße) Geraer Straße (zwischen Grenzstraße und Göschwitzer Straße) für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung. Die genannten Straßen tangieren das B-Plangebiet direkt angrenzend. Alle anderen Straßen im weiteren Umfeld können bei den vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen aufgrund ihrer vergleichsweise großen Abstände sowie der schallabschirmenden Wirkungen durch vorhandene Gebäude vernachlässigt werden. Den schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehr werden die von der Stadtverwaltung Jena mitgeteilten prognostischen Verkehrsbelegungen der genannten Straßen für den Prognosehorizont 2030 zugrunde gelegt (siehe Punkt 5.1). Im Umfeld des B-Plan-Gebietes sind zudem die Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn Netz AG (Strecke 6305 zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz sowie Strecke 6307 zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz) für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung, weil sie die geplante Bebauungsgrenze des B-Plan-Gebietes in südwestlicher Richtung in einem Abstand von 33 m tangieren. Die prognostischen Verkehrsbelegungen der Eisenbahnstrecken für das Jahr 2025 von der Deutschen Bahn AG wurden von der Stadtverwaltung Jena per E-Mail am 03.08.2016 /18/ übergeben. Die entsprechenden schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen können dem Punkt 5 des vorliegenden Gutachtens entnommen werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 2.3 Blatt 9 Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes Aus den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, aus der Internetpräsentation der Stadt Jena und aus den im Rahmen eines am 13.08.2016 durchgeführten Ortstermins wurden die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Gewerbebetriebe bzw. Gewerbegebiete ermittelt. Von Bedeutung für das Plangebiet sind insbesondere - das Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und das Gewerbegebiet „Göschwitz“, die in südlicher Richtung - unterhalb einer etwa 10 m hohen Böschung - zumindest mittelbar an das geplante Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ angrenzen. Der minimale Abstand beträgt etwa 70 m. Zu diesen beiden Gewerbegebieten herrscht aufgrund der Hochlage des geplanten Wohngebietes auf der genannten 10 m hohen Böschung freie Schallausbreitung vor. In südwestlicher Richtung befinden sich - allerdings in wenigstens bereits 425 m Abstand - gewerbliche Nutzflächen im - B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 für das Gewerbegebiet „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“, zu dem wegen der Hochlage des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ auf der genannten 10 m hohen Böschung ebenfalls weitgehend freie Schallausbreitung vorherrscht. In westlicher Richtung befinden sich ab etwa 100 m Abstand - das Gewerbegebiet „E.ON“ und ab etwa 475 m Abstand - das Gewerbegebiet „Rudolstädter Straße / Stadtwerke“ In nordwestlicher bzw. nördlicher Richtung befinden sich zudem ab etwa 400 m bzw. 250 m Abstand - das Gewerbegebiet „Damaschkeweg“ bzw. das Gewerbegebiet „Am Reifestein“. Eine schalltechnische Relevanz der 3 letztgenannten Gewerbegebiete für die Planfläche ist jedoch ausgeschlossen, weil - neben den genannten ausreichend großen Abständen - die auf dem Ausbreitungsweg des Schalls bereits vorhandene Wohnbebauung deutliche Pegelminderungen verursacht. Darüber hinaus müssen die schalltechnischen Anforderungen bereits an diesen zu den 3 Gewerbegebieten vorgelagerten Wohnnutzungen erfüllt sein, d.h., die Geräuschbelastung der Planfläche kann demzufolge bestenfalls durch die „tatsächliche“ Geräuschbelastung der südlich unmittelbar benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ sowie durch die „plangegebene“ Geräuschbelastung des in südwestlicher Richtung gelegenen Gewerbegebietes „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ bestimmt werden. Die entsprechenden schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen können dem Punkt 6 des vorliegenden Gutachtens entnommen werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 10 3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen /1/ „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) m.W.v. 08.09.2015 /2/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist /3/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548) /4/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 und /5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“, Ausgabe Mai 1987 /6/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) /7/ RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr (Ausgabe 1990) /8/ Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RBLärm-92 -, Ausgabe 1992 (BMV ARS 35/1992 vom 15.10.1998, FGSV 334/2) /9/ Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, vom 18.12.2014 /10/ DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989 /11/ DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ Entwurf September 1997 /12/ DIN 45645-1, „Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen” Teil 1: „Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft”, Ausgabe Juli 1996 /13/ VDI 2714, „Schallausbreitung im Freien“, Ausgabe Januar 1988 /14/ VDI 2719: „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ August 1987 /15/ VDI 2720/01, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Entwurf November 1987 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 11 /16/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA LÄRM) vom 26.08.1998 GMBl. 1998, S.503 /17/ Planzeichnung, Entwurf zum Bebauungsplan „Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena, Planungsstand 04.01.2017, erstellt vom Büro quaas stadtplaner aus Weimar Originalmaßstab: 1 : 500 /18/ Prognostische Verkehrsbelegungen der Eisenbahnstrecken 6305 und 6307 in Jena für das Jahr 2025 der Deutsche Bahn AG, bereitgestellt vom Auftraggeber per E-Mail am 03.08.2016 /19/ Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena Gutachten Nr. 10411 vom 23.02.2011, Ing.-Büro für Lärmschutz Förster & Wolgast Chemnitz /20/ Parkplatzlärmstudie „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“ 6. überarbeitete Auflage 2007, Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg 2007 (Bearbeitung: Möhler + Partner, Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik, München) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 4 Höchstzulässige Beurteilungspegel im Plangebiet 4.1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Blatt 12 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch /2/ und der Baunutzungsverordnung /3/ werden den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) in einem Plangebiet die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für den Beurteilungspegel zugeordnet. Für die Planfläche soll im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena als Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgelegt werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte nach /5/ betragen insofern für die geplante Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“: 55 dB(A) tags (für alle Geräuschquellenarten) 45 dB(A) nachts (für Verkehrsgeräusche) 40 dB(A) nachts (für alle anderen Geräuschquellenarten) Die genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Da auf die Planfläche Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) und Geräusche von gewerblichen Anlagen einwirken, werden demzufolge die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ der Lärmbewertung zugrunde gelegt: Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene): 55 / 45 dB(A) tags / nachts Geräusche von gewerblichen Anlagen: 55 / 40 dB(A) tags / nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der genannten Werte ist nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte sollen dabei bereits an den Baufeldgrenzen eingehalten werden. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 4.2 Blatt 13 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Geräusche von gewerblichen Anlagen Die dem Plangebiet benachbarten Gewerbebetriebe sind zumeist immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne der §§ 22 ff. BImSchG. Solche Anlagen sind nach dem § 22 (1) BImSchG /1/ so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (Vermeidungsgebot), und dass unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Mindestmaßgebot). Diese Betriebe fallen damit unter den Anwendungsbereich der TA Lärm /16/, die in ihrer jüngsten Fassung von 11/98 sowohl für die Beurteilung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger als auch nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen gilt. In dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift /16/ zum BImSchG /1/ sind für die verschiedenen Gebietsnutzungen Immissionsrichtwerte festgelegt. Die Art der Gebietsnutzung ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen bzw. ist entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Für die hier zu beurteilenden zukünftigen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebäude) befindet sich der Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena in Aufstellung, so dass entsprechend Punkt 6.6 der TA Lärm /16/ die Art der Gebietsnutzung den Festsetzungen des B-Planes zu entnehmen ist. Die geplanten Wohngebäude werden sich danach in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ befinden. Bei der späteren Überwachung der bestehenden bzw. noch entstehenden und dem Plangebiet benachbarten gewerblichen Anlagen müssen daher die folgenden Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 d) der TA Lärm /16/ zur Anwendung kommen, die im Übrigen mit den im Punkt 4.1 benannten schalltechnischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ identisch sind: 55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts Die zitierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /16/ beziehen sich auf einen Beurteilungspegel Lr (rating level), der für die Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche nach einem in /16/ beschriebenen Verfahren aus den A-bewerteten Schalldruckpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels Lr während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Zusätzlich ist ein Spitzenpegelkriterium einzuhalten, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) tags und um nicht mehr als 20 dB(A) nachts überschreiten dürfen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 14 Erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch die Geräusche einer Anlage können im Allgemeinen ausgeschlossen werden, wenn an den Immissionsnachweisorten (IO) die genannten Immissionsrichtwerte unterschritten werden und wenn das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird. Verkehrsgeräusche auf den Grundstücken der bestehenden bzw. noch entstehenden und dem Plangebiet benachbarten gewerblichen Anlagen sind nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ der jeweiligen Anlage zuzuordnen und wie Anlagengeräusche zu ermitteln und zu beurteilen. Das gilt auch für die durch das Ein- und Ausfahren entstehenden Geräusche. Geräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf der öffentlichen Straße Nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ sind Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Grundstück der Anlage nicht gemeinsam mit den Geräuschen der Anlage auf dem betrieblichen Grundstück zu ermitteln. Diese Geräusche sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestes 3 dB(A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist, - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /6/ erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 /7/ zu berechnen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 15 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen 5.1 Ausgangsdaten Öffentliche Straßen - zukünftiger Zustand des Straßennetzes Nach den Darlegungen im Punkt 2.2 sind die Emissionen der Straßen - Grenzstraße, zwischen Rudolstädter Straße und Geraer Straße Keßlerstraße, zwischen Geraer Straße und Göschwitzer Straße Geraer Straße, zwischen Grenzstraße und Göschwitzer Straße bestimmend für die Belastung der Planfläche mit Straßenverkehrsgeräuschen. Die weiter nördlich verlaufenden Straßen „Göschwitzer Straße“ und „Lobedaer Straße“ können auf Grund ihrer bereits recht großen Entfernung und den Abschirmwirkungen der auf dem Ausbreitungsweg vorhandenen Bebauung keinen maßgeblichen Schalleintrag im Plangebiet verursachen. Alle weiteren im näheren Umfeld des Plangebietes befindlichen Straßen führen vorwiegend nur Anliegerverkehr und können demzufolge bei den Untersuchungen ebenfalls vernachlässigt werden. Die Verkehrsdaten der für das Plangebiet genannten relevanten Straßen wurden von der Stadtverwaltung Jena benannt. Sie beziehen sich auf das Verkehrsmodell des Prognosehorizontes 2030. Die Straßen werden nach Tabelle 3 der RLS-90 /7/ der Straßengattung „Gemeindestraßen“ zugeordnet. Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ werden angesetzt: Grenzstraße DTV = 5.700 Kfz/24 h - MTag = 5.700 Kfz/24h * 0,06 = 342 Fahrzeuge je Stunde MNacht = 5.700 Kfz/24h * 0,011 = 63 Fahrzeuge je Stunde pTag = 2,0 % pNacht = 1,0 % Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h Korrekturwert Straßenoberfläche : 0 dB(A) Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Keßlerstraße DTV = 6.200 Kfz/24 h - MTag = 6.200 Kfz/24h * 0,06 = 372 Fahrzeuge je Stunde MNacht = 6.200 Kfz/24h * 0,011 = 68 Fahrzeuge je Stunde pTag = 1,1 % pNacht = 0,6 % Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h Korrekturwert Straßenoberfläche : 0 dB(A) Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) Geraer Straße DTV = 1.200 Kfz/24 h - MTag = 1.200 Kfz/24h * 0,06 = 72 Fahrzeuge je Stunde MNacht = 1.200 Kfz/24h * 0,011 = 13 Fahrzeuge je Stunde pTag = 0,5 % pNacht = 0,3 % Geschwindigkeit Pkw und LKW : 30 km/h Korrekturwert Straßenoberfläche : 3 dB(A) nach Zeile 4 Tabelle 4 RLS-90 /7/ Korrekturwert Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) Blatt 16 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 17 Öffentliche Schienenwege Für die hier vorliegende Schallimmissionsprognose wurden als Schienenwege im Umfeld des B-Planes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena die südwestlich des Plangebietes gelegenen Eisenbahnstrecken (Strecken 6305 und 6307) berücksichtigt. Die prognostischen Verkehrsbelegungen dieser Eisenbahnstrecken für das Jahr 2025 der Deutsche Bahn AG wurden vom Auftraggeber per E-Mail am 03.08.2016 /18/ bereitgestellt. Tabelle 1: Übersicht der erforderlichen Parameter zu den Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn AG in Jena im Bereich Burgau (Strecken 6305 und 6307) Anzahl Züge Tag Nacht Zugart v-max Fahrzeugkategorien gem. Schall03-2012 im Zugverband Traktion km/h Fahrzeugkategorie Anzahl Strecke 6305 Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz 45 17 GZ-E* 48 8 32 2 20 2 0 2 AZ/D-E 16 0 ICE RV-ET 100 120 160 7-Z5_A4 1 10-Z5 24 10-Z2 6 10-Z18 6 10-Z15 1 5-Z5_A14 1 5-Z5_A10 2 6_A8 2 7-Z5_A4 1 4-V1 2 Strecke 6307 Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz 2 2 32 4 6 2 32 26 GZ-V* RV-VT 100 100 8_A6 1 10-Z5 24 10-Z2 6 10-Z18 6 10-Z15 1 6_A4 6_A8 3 4 3 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 1) 2) 3) 4) 5) 6) Blatt 18 GZ = Güterzug RV = Regionalzug (Citybahn) -ET, -VT = Elektro-, Dieseltriebzüge -E, -V = mit E- bzw. Diesellok bespannte Züge ICE = Elektrotriebzug des HGV (hier: mit Neigetechnik) AZ/D = Saison- oder sonstiger Fernreisezug 5.1.1 Emissionspegel der öffentlichen Straßen Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /7/ errechnen sich mit den im Punkt 5.1 des Gutachtens genannten Ausgangsdaten die folgenden Emissionspegel Lm,E für die relevanten Straßen im Umfeld des Plangebietes. Grenzstraße Lm,E,Tag = 55,3 dB(A) Lm,E,Nacht = 47,3 dB(A) Keßlerstraße Lm,E,Tag = 55,1 dB(A) Lm,E,Nacht = 47,4 dB(A) Geraer Straße Lm,E,Tag = 50,5 dB(A) Lm,E,Nacht = 43,0 dB(A) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 19 5.1.2 Längenbezogene Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecken Die Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel LW'A für die beiden Eisenbahnstrecken im Bereich Burgau in Jena (Strecken 6305 und 6307, Summe in beiden Fahrtrichtungen, vgl. Angaben in der Tabelle 1 im Punkt 5.1) erfolgt softwareseitig mit dem Programmsystem „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund, gemäß der Vorschrift „Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege“ /9/ für die Tages- und Nachtzeit. Mit den in Tabelle 1 angegebenen Eingangsdaten sowie unter Berücksichtigung der Fahrbahnart „Schotterbett Betonschwelle“ ergeben sich folgende A-bewertete längenbezogene Schallleistungspegel für die genannten Eisenbahnstrecken: Strecke 6305, Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-Paradies und Jena-Göschwitz LW'A,Tag = 90,2 dB(A)/m LW'A,Nacht = 88,3 dB(A)/m Strecke 6307, Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Jena-West und Jena-Göschwitz LW'A,Tag = 82,1 dB(A)/m LW'A,Nacht = 80,2 dB(A)/m Schallimmissionsprognose Nr. 25916 5.2 Blatt 20 Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen Für die Berechnung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ an den Immissionsnachweisorten wurde das Programmsystem „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund (Version 11) verwendet. Dabei wurde die Geländetopografie für die Planfläche und ihre Umgebung mit der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die im Punkt 5.1.1 berechneten Emissionspegel Lm,E für die Grenzstraße, die Keßlerstraße und die Geraer Straße sowie die im Punkt 5.1.2 berechneten A-bewerteten längenbezogenen Schallleistungspegel für die Eisenbahnstrecken im Bereich Burgau (Strecken 6305 und 6307) wurden im digitalen akustischen Berechnungsmodell den Verkehrsgeräuschquellen zugeordnet. Die Software bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel in einem Geländeraster (z.B. 5 m) durchgeführt werden können. Daraus lassen sich Schallimmissionspläne aufbereiten, die einen Gesamtüberblick über die Schallausbreitung von den Verkehrsgeräuschquellen bis auf die Planfläche bieten (siehe ANLAGEN 3/1 bis 3/4). Außerdem können für die relevanten Immissionsorte fassaden- und stockwerksbezogene Beurteilungspegel berechnet werden (vgl. Tabelle 2 im Punkt 5.6). Zum Vergleich mit den im Punkt 4.1 genannten schalltechnischen Orientierungswerten sind die berechneten Einzelwerte nach Tabelle 2 (siehe Punkt 5.6) heranzuziehen. Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen eine einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort. 5.3 Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 2 im Punkt 5.6 zeigt die Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ für den vorgesehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena. 5.4 Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 2 im Punkt 5.6 zeigt weiterhin die Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ für den vorgesehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Schallausbreitungsrechnungen gemäß § 43 BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG /1/ der „Schienenbonus“ von - 5 dB nach Punkt 6 der „Schall 03“ /9/ nicht in Ansatz gebracht wurde. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 5.5 Blatt 21 Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) Die Tabelle 2 im folgenden Punkt 5.6 zeigt in ihrer 3. Doppelspalte die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Summe Straße und Schiene) für die geplanten Wohngebäude im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena. Diese Werte wurden durch energetische Überlagerung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ mit den Beurteilungspegeln „Schienenverkehrsgeräusche“ ermittelt. Es wird weiterhin der Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ geführt, und es sind die Unter- bzw. Überschreitungen dieser Werte in dB angegeben. 5.6 Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 Die „maßgeblichen Außenlärmpegel“, die im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena festgesetzt werden sollten, ergeben sich aus den ermittelten Gesamt-Beurteilungspegeln „Verkehrsgeräusche“ für die Tageszeit zzgl. eines Wertes von + 3 dB, vgl. Nummer 5.5.2 und 5.5.3 der DIN 4109. Sie sind ebenfalls in der folgenden Tabelle 2 angegeben, ebenso wie der dazugehörige Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 /10/. Tabelle 2: Ergebnisse für die prognostischen Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ sowie für die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im Plangebiet (mit Berücksichtigung der geplanten Bebauung) sowie die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und die Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 Immissionsort (siehe ANLAGEN 3/1 und 3/2) Tag Nacht Tag Nacht EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 59,2 59,3 58,9 65,1 64,2 63,2 55,9 56,0 55,6 51,5 51,6 51,2 57,1 56,2 55,2 47,9 48,0 47,6 47,9 49,1 49,3 39,5 41,9 50,0 44,9 47,2 50,7 46,1 47,3 47,5 37,7 40,2 48,2 43,1 45,4 48,9 59,5 59,7 59,4 65,1 64,2 63,4 56,2 56,5 56,8 West EG 1.OG 2.OG 64,4 63,2 62,2 56,5 55,2 54,2 47,5 50,2 51,7 45,8 48,4 50,0 West EG 1.OG 2.OG 58,4 58,8 58,3 50,4 50,9 50,3 50,5 52,1 53,8 Süd EG 1.OG 2.OG 59,6 59,7 59,4 51,6 51,7 51,4 Süd EG 1.OG 2.OG 40,4 41,3 44,8 52,6 53,0 52,7 57,2 56,3 56,0 49,2 49,9 51,3 +5 +5 +4 + 10 +9 +8 +1 +2 +2 +8 +8 +8 + 12 + 11 + 11 +4 +5 +6 64,5 63,4 62,6 56,8 56,1 55,6 + 10 +8 +8 48,8 50,3 52,1 59,0 59,7 59,6 52,7 53,6 54,3 58,0 60,4 63,9 56,2 58,6 62,1 61,9 63,1 65,2 57,5 59,4 62,5 32,4 33,3 36,8 58,7 59,3 60,0 56,9 57,5 58,2 58,8 59,4 60,2 Süd EG 1.OG 2.OG 36,6 37,1 38,1 28,6 29,1 30,1 55,6 56,2 56,6 53,8 54,4 54,8 Ost EG 1.OG 2.OG 30,3 32,4 35,0 22,4 24,5 27,1 39,8 39,8 41,7 Ost EG 1.OG 2.OG 31,9 33,6 40,2 24,0 25,8 32,4 39,7 39,4 46,0 IO 3 West IO 8 IO 9 IO 10 Tag Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN4109 in dB(A) Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 Tag Nacht 63 63 62 68 67 66 59 60 60 III III III IV IV IV II II II III III III IV IV IV II II II + 12 + 11 + 11 68 66 66 IV IV IV IV IV IV +4 +5 +5 +8 +9 +9 62 63 63 III III III +7 +8 + 10 + 13 + 14 + 18 65 66 68 III IV IV III III III IV 1) V 1) V 1) 56,9 57,6 58,3 +4 +4 +5 + 12 + 13 + 13 62 62 63 III III III IV 1) IV 1) IV 1) 55,7 56,2 56,7 53,8 54,4 54,8 +1 +1 +2 +9 +9 + 10 59 59 60 II II II III 1) III 1) III 1) 38,0 38,0 39,9 40,3 40,5 42,5 38,2 38,2 40,1 - 15 - 14 - 12 -7 -7 -5 43 44 46 I I I I I I 37,9 37,6 44,2 40,3 40,4 47,0 38,1 37,9 44,5 - 15 - 15 -8 -7 -7 ±0 43 43 50 I I I I I I 55 Nacht Über (+) Unter (-) schreitung in dB Nacht Nord IO 7 Orientierungswert in dB(A) Tag IO 2 IO 6 GesamtBeurteilungspegel „Straße/Schiene“ in dB(A) Nacht Nord IO 5 Etage Beurteilungspegel „Schienenverkehr“ in dB(A) Tag IO 1 IO 4 1) Fassade Beurteilungspegel „Straßenverkehr“ in dB(A) 45 Abweichend von den Regelungen gemäß DIN 4109 wird für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume ein um 1 Stufe höherer Lärmpegelbereich angegeben. Dies erscheint im Hinblick auf im Nachtzeitraum hohe anteilige Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ und der damit verbundenen geringen Pegeldifferenzen Tageszeit/Nachtzeit in den Gesamt-Beurteilungspegeln der Verkehrsgeräusche als sinnvoll. Diese Vorgehensweise erfolgte dann, wenn die Pegeldifferenzen zwischen den Gesamt-Beurteilungspegeln Tag/Nacht einen geringeren Wert als 5 dB annehmen und die schalltechnischen Orientierungswerte überschritten sind. Somit wird der im Nachtzeitraum entsprechend höheren Geräuscheinwirkung Rechnung getragen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 5.7 Blatt 23 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene) Die in der Tabelle 2 angegebenen Gesamt-Beurteilungspegel „Straße/Schiene“ sind wie folgt zu bewerten: (1) Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für „Allgemeine Wohngebiete“ von 55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts werden im östlichen Bereich des Plangebietes an den Baufeldgrenzen der geplanten Wohnbebauungen IO 9 und IO 10 (und darüber hinaus im Inneren des geplantes Wohngebietes) durch die GesamtBeurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ eingehalten bzw. deutlich unterschritten. (2) Im westlichen Bereich sowie an den NW- und SW-Ecken des Plangebietes werden an den Baufeldgrenzen der geplanten Wohnbebauungen IO 1 bis 8 die schalltechnischen Orientierungswerte durch die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ allerdings um bis zu 10 dB tags und um bis zu 18 dB nachts überschritten. Grund hierfür sind die geringen Abstände zur westlich benachbarten Grenzstraße und insbesondere zu den in südwestlicher Richtung vorbeiführenden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307. Die um 4 dB höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Gebietskategorie „Allgemeine Wohngebiete“ von 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts werden an den IO 1 bis IO 8 tags um bis zu 6 dB sowie nachts um bis zu 14 dB überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Gebietskategorie „Mischgebiet“ von 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts, die als eine erste obere Grenze des Abwägungsspielraumes bei festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 angesehen werden können, werden im Tageszeitraum nahezu eingehalten (nur noch geringfügig um 1 dB überschritten) und im Nachtzeitraum um bis zu 9 dB überschritten. Die höchsten Beurteilungspegel wurden für den Immissionsort IO 6 ermittelt, die SW-Ecke der Planfläche. (3) Im Bebauungsplan sollte insofern eine textliche Festsetzung dahingehend getroffen werden, dass die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) so weit wie möglich an zu den maßgeblichen Verkehrsgeräuschquellen (Straßen und Schienen) abgewandten Fassaden der geplanten Wohnbebauung angeordnet werden, d.h., möglichst in Richtung Osten bzw. im Inneren des Plangebietes (vgl. auch Schallimmissionsplan in der ANLAGE 3/2). (4) Für die zur Tages- bzw. Nachtzeit schutzbedürftigen Räume, die an Fassaden mit festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte angeordnet werden (vgl. auch Schallimmissionspläne in den ANLAGEN 3/1 und 3/2), müssen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. der Einbau von geeigneten Schallschutzfenstern. Für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume sollten zusätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden. - siehe Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unter dem folgenden Punkt 7 - Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 24 6 Beurteilung der benachbarten gewerblichen Anlagen und der im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen 6.1 Plangegebene Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes Eine maßgebliche „plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch gewerbliche und Anlagen im Umfeld besteht lediglich aus dem B-Plan-Gebiet Nr. B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena, in dem für die verschiedenen Gewerbeflächen höchstzulässige Emissionskontingente LEK gemäß DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (früher als „immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel“ bezeichnet) festgesetzt wurden, die sich aus der Schallimmissionsprognose Nr. 10411 vom 23.02.2011 /19/ des Ing.-Büro für Lärmschutz Förster & Wolgast aus Chemnitz ergaben. Auch wenn das B-Plan-Gebiet derzeit einerseits noch nicht vollständig belegt ist und andererseits die vorhandenen Betriebe ihrerseits die festgesetzten höchstzulässigen Emissionskontingente nicht ausschöpfen, d.h., insofern gegenwärtig die höchstmöglichen Immissionen in der Nachbarschaft gar nicht ausgeschöpft sein können, müssen die gemäß den Festsetzungen des B-Planes B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena in der Nachbarschaft verfügbaren Immissionskontingente LIK der Lärmbewertung zugrunde gelegt werden. Dies gilt für die vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des B-Planes B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ ebenso wie für das neu geplante Wohngebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“. Als maßgeblicher Immissionsort in nördlicher Richtung vom B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ wurde das Wohnhaus IO 1 „Grenzstraße 15“ untersucht, für das aus der genannten Schallimmissionsprognose für das Gewerbegebiet ein Gesamt-Immissionskontingent (verursacht von allen geplanten Gewerbeflächen in Summe) von LIK,Tag = 50,1 dB(A) und LIK,Nacht = 35,1 dB(A) resultiert. Den für das hier zu untersuchende neue Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ maßgebliche Immissionsort stellt das vorhandene Wohngrundstück „Grenzstraße 1a“ an der SW-Ecke der Planfläche dar, das sich nur etwa 250 m weiter nordöstlich vom genannten IO 1 „Grenzstraße 15“ gemäß der Schallimmissionsprognose /19/ befindet. Der Gutachter hat mit dem noch vorhandenen digitalen akustischen Berechnungsmodell, das im Rahmen der Schallimmissionsprognose Nr. 10411 vom 23.02.2011 /19/ für das B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena entwickelt worden war, mit dem damaligen Emissionsansatz für das Wohngebäude IO 1 „Grenzstraße 15“ die sich für die hier in Rede stehende SW-Ecke des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ ergebenden Immissionskontingente LIK berechnet. Es ergaben sich die folgenden Werte: LIK,Tag = 47,2 dB(A) und LIK,Nacht = 32,2 dB(A) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 25 Diese Zahlenwerte erscheinen dem Gutachter aufgrund des etwas größeren Abstandes des Plangebietes „Altes Gut Burgau“ vom B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ gegenüber dem damals untersuchten Wohngebäude IO 1 „Grenzstraße 15“ als plausibel. Damit liegt die plangegebene Geräuschbelastung der Planfläche „Altes Gut Burgau“ durch gewerbliche Anlagen im Umfeld um ca. ∆L = 8 dB unterhalb der im Punkt 4.2 genannten Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1. d) der TA Lärm. In Anlehnung an Nummer 3.2.1 Abs. 2 der TA Lärm wird diese Geräuschbelastung als irrelevant angesehen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 6.2 Blatt 26 Tatsächliche Geräuschbelastung des geplanten Wohngebietes Über die im Punkt 6.1. dargestellte „plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch gewerbliche Anlagen muss jedoch auch noch die „tatsächliche“ Geräuschbelastung berücksichtigt werden, die durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe verursacht werden. Die wesentlichen dieser Anlagen (vgl. Ausführungen im Punkt 2.3.) befinden sich ebenfalls im Geltungsbereich von Bebauungsplänen wie z.B. - Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und - Gewerbegebiet „Göschwitz“, nur mit dem Unterschied zum B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ (vgl. Punkt 6.1.), dass keine Festsetzungen zu höchstzulässigen Emissionskontingenten LEK gemäß DIN 45691 getroffen wurden. Aus diesem Grunde müssen konkrete mess- oder rechentechnische Ermittlungen vorgenommen werden, mit welchen tatsächlichen Immissionen aus den anderen Gewerbegebieten im B-PlanGebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ zu rechnen ist. Da in der Stadtverwaltung Jena keine Angaben zu den betreffenden gewerblichen Anlagen vorliegen, wären im Idealfall detaillierte schalltechnische Analysen jedes einzelnen Gewerbebetriebes erforderlich. Dies konnte im Hinblick auf den Aufwand und die Kosten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Eine Berechnung von Immissionen anhand pauschaler Emissionsansätze gemäß Punkt 5.2.3. der DIN 18005 - wie oftmals von den Behörden vorgeschlagen wird - führt in aller Regel zu nicht belastbaren Ergebnissen und wird vom Gutachter daher aus fachlicher Sicht nicht favorisiert. Die einzig sinnvolle Möglichkeit, mit einfachen und verhältnismäßigen Mitteln belastbare Ergebnisse zu erzielen, besteht darin, am südlichen Rand des Plangebietes Immissionsmessungen (als Langzeitmessung) durchführen und die Schalldruckpegel aus den benachbarten Gewerbegebieten messtechnisch zu bestimmen. Dies ist gemäß DIN 18005 /4/ ausdrücklich zugelassen. Derartige Schalldruckpegelmessungen wurden im Zeitraum vom 29.08. bis 31.08.2016 am südlichen Rand der Planfläche vorgenommen, d.h., es wurden insbesondere die Geräusche aus den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ gemessen, die unterhalb einer ca. 10 m hohen Böschung zumindest mittelbar an das geplante Wohngebiet angrenzen. Dies war ausreichend, weil sich in allen übrigen Richtungen vom Plangebiet bereits schutzbedürftige Bebauung in deutlich geringeren Abständen von den gewerblichen Nutzflächen befindet, die in westlicher und nördlicher Richtung deutlich weiter entfernt von der Planfläche liegen und - wie beschrieben - durch eine Vielzahl zwischengelagerter Gebäude wirkungsvoll abgeschirmt werden. Zudem ist mit der schon derzeit erforderlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an diesen vorgelagerten Nutzungen (Wohngebäude) sichergestellt, dass auch im Plangebiet keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte vorhanden sein können. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 27 6.2.1 Allgemeine Angaben Messzeitraum: vom 29.08.2016, 16 Uhr bis 31.08.2016, 9.20 Uhr Messgerät: Umweltschallanalysator Typ 140, Fa. Norsonic A/S, Tranby, Norwegen, Gerät der Klasse 1 nach DIN EN 61672-1:2003 Serien-Nr. 1404903 Vorverstärker Typ 1209, Serien-Nr. 14302 Mikrofonkapsel Typ 1225, Serien-Nr. 142449 Schallkalibrator Typ 1251, Serien-Nr. 33284 Das Messgerät wurde vor und nach den Geräuschpegelmessungen kalibriert. Die angezeigten Pegel lagen jeweils innerhalb der zulässigen Toleranz von ± 0,5 dB vom eingespeisten Kalibriersignal. Die aktuellen Eichscheine liegen beim Auftragnehmer vor. Zubehör zur Schallpegelmesstechnik: - 1 Windschirm, Typen 1434 / 1451, Norsonic Norwegen 1 Stativ, Höhe über Gelände: max. 4 m Messort: südlicher Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ in ca. 2 m Abstand vor der Süd-Fassade eines Lagerschuppens der ZEVD Jena und in h = 4 m Höhe über Gelände, d.h., oberhalb der Traufkante des Gebäudes (vgl. Fotos Nr. 8 und 9 in der ANLAGE 4) Messgrößen: Bei den Immissionsmessungen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ wurden auf dem Schallpegelanalysator vom Typ 140 der Fa. NORSONIC für die gewählte Messdauer die Pegel-Zeit-Verläufe im 1-s-Takt der im Folgenden genannten Messgrößen aufgezeichnet: - die A- und C-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel LAeq und LCeq die AF- und CF-bewerteten maximalen Schalldruckpegel LAFmax und LCFmax die Z-bewerteten äquivalenten Terzschalldruckpegel LTerz,eq für die Mittenfrequenzen von f = 8 Hz bis f = 20 kHz die Z-bewerteten maximalen Terzschalldruckpegel LTerz,Fmax für die Mittenfrequenzen von f = 8 Hz bis f = 20 kHz Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 28 Witterungsbedingungen: In der folgenden Tabelle 3 sind die meteorologischen Bedingungen bei den Geräuschpegelmessungen vom 29.08.2016 ab 16 Uhr bis zum 31.08.2016 um 9 Uhr für die Uhrzeiten, 6 Uhr, 12 Uhr, 18 Uhr und 24 Uhr angegeben: Tabelle 3: Meteorologische Bedingungen bei den Geräuschpegelmessungen 6 Uhr 12 Uhr 18 Uhr 24 Uhr Temperatur - - 31 21 Luftfeuchte in % - - 35 60 Windstärke - - 2 2 Montag, 29.08.2015 Richtung Ost / Südost Dienstag, 30.08.2016 Temperatur 18 31 32 19 Luftfeuchte in % 65 32 35 85 2 ... 3 3 3 ... 4 2 Windstärke Richtung Nordost / Ost Mittwoch, 31.08.2016 Temperatur 18 22 - - Luftfeuchte in % 90 55 - - 2 3 - - Windstärke Richtung Süd / Südwest Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 29 6.2.2 Beschreibung der Geräuschpegelpegelmessungen Die im Punkt 6.2.1 genannte Schallpegelmesstechnik wurde an dem beschriebenen Messpunkt am Montag, 29.08.2016, um 16 Uhr in Betrieb genommen. Mit den dabei festgestellten Schalldruckpegeln von ca. LAeq = 45 dB(A) ergab sich die Erkenntnis, dass diese Werte nichts anderes als den Grundgeräuschpegel der Umgebung darstellten, die insbesondere vom Straßenverkehr in größerer Entfernung sowie durch Blätterrauschen auf dem Grundstück der ZEVD Jena verursacht werden, auf dem die Messungen vorgenommen wurden. Geräusche aus den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ oder von anderen gewerblichen Anlagen wurden jedenfalls nicht festgestellt. Am letzten Messtag (31.08.2016) wurden die Geräuschpegelmessungen um 9.20 Uhr beendet. Beim Abbau der Messtechnik ergab sich für den Gutachter ein unverändertes Bild, d.h., maßgebliche Geräuschimmissionen aus den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ waren nicht feststellbar. Auch zu diesem Zeitpunkt wurden die erhobenen Messwerte lediglich vom Grundgeräusch der Umgebung bestimmt. 6.2.3 Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen In der folgenden Tabelle 4 sind die Gesamt-Messwerte der vorgenommenen Geräuschpegelmessungen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ zusammengestellt. Sie werden wesentlich bestimmt durch Verkehrsgeräusche auf Straßen in größerer Entfernung, durch vorbeifahrende Züge auf den in südwestlicher Richtung vorbeiführenden Eisenbahnstrecken und durch Flugzeuggeräusche. Darüber hinaus leisteten gelegentliche Geräusche aus der Wohnnachbarschaft „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ nicht zu vernachlässigende Beiträge. Die ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel LAeq, die mit den Beurteilungspegeln Lr gleichzusetzen sind, werden den Immissionsrichtwerten gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm gegenüber gestellt, die der Lärmbewertung der Geräusche von gewerblichen Anlagen zugrunde zu legen sind. Bei den in der dann folgenden Tabelle 5 ausgewiesenen Schalldruckpegeln wurden mit Hilfe der vorliegenden Tonaufzeichnungen die wesentlichen der vorangehend genannten Fremdgeräusche aus den Pegel-Zeit-Aufzeichnungen herausgerechnet. Der Gutachter weist allerdings darauf hin, dass auch diese Werte noch dominierend durch das verbleibende Grundgeräusch der Umgebung bestimmt wurden und nicht etwa durch Geräusche von gewerblichen Anlagen aus den südlich benachbarten Gewerbegebieten. In der ersten und in der letzten gemessenen Nachtstunde wurden die angegebenen erhöhten Pegelwerte durch erhöhten Fahrverkehr auf den angrenzenden öffentlichen Straßen „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ bestimmt, so dass zur Minimierung des Aufwandes auf deren Herausrechnung verzichtet wurde. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Tabelle 4: Blatt 30 Gesamt-Schalldruckpegel in dB(A) am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes im B-Plan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ für die Tageszeit und Nachtzeit und Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ - einschließlich aller Fremdgeräusche LAeq in dB(A) LAFTeq in dB(A) LAFmax in dB(A) Richtwerte Tag/Nacht in dB(A) Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB 45,0 47,8 71,4 55 - 10 22 Uhr bis 23 Uhr 51,8 55,1 80,1 + 12 23 Uhr bis 24 Uhr 42,0 46,7 68,1 +2 00 Uhr bis 01 Uhr 42,4 44,1 62,8 +2 01 Uhr bis 02 Uhr 37,1 38,7 46,1 02 Uhr bis 03 Uhr 35,8 37,5 45,1 03 Uhr bis 04 Uhr 35,8 38,0 59,6 -4 04 Uhr bis 05 Uhr 35,2 37,3 49,7 -5 05 Uhr bis 06 Uhr 38,2 41,0 52,9 -2 43,8 48,4 75,6 22 Uhr bis 23 Uhr 45,2 47,2 67,1 +5 23 Uhr bis 24 Uhr 45,4 47,3 67,0 +5 00 Uhr bis 01 Uhr 37,7 39,4 50,1 - 2 01 Uhr bis 02 Uhr 37,7 39,5 53,6 02 Uhr bis 03 Uhr 52,2 53,7 74,3 03 Uhr bis 04 Uhr 37,7 39,2 47,5 -2 04 Uhr bis 05 Uhr 47,8 50,8 71,2 +8 05 Uhr bis 06 Uhr 42,4 44,4 59,4 +2 46,0 48,8 67,6 Zeitraum 29.08.2016 Tageszeit 16 Uhr bis 22 Uhr Nachtstunden 40 -3 -4 30.08.2016 Tageszeit 06 Uhr bis 22 Uhr 55 - 11 Nachtstunden 40 -2 + 12 31.08.2016 Tageszeit 06 Uhr bis 09 Uhr 55 -9 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Tabelle 5: Blatt 31 Fremdgeräuschbereinigte Schalldruckpegel in dB(A) am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes im B-Plan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ für die Nachtzeit und Vergleich mit dem Immissionsrichtwert „Nacht“ gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ - ohne wesentliche Fremdgeräusche LAeq in dB(A) LAFTeq in dB(A) LAFmax in dB(A) Nachtstunden 22 Uhr bis 23 Uhr 23 Uhr bis 24 Uhr 40,7 38,6 41,8 40,1 46,8 48,2 + 1 2) 00 Uhr bis 01 Uhr 39,8 41,3 49,0 ±0 01 Uhr bis 02 Uhr 37,1 38,7 46,1 02 Uhr bis 03 Uhr 35,8 37,5 45,1 03 Uhr bis 04 Uhr 35,8 38,0 59,6 -4 04 Uhr bis 05 Uhr 35,2 37,3 49,7 -5 05 Uhr bis 06 Uhr 38,2 41,0 52,9 -2 22 Uhr bis 23 Uhr 40,0 41,7 52,7 ±0 23 Uhr bis 24 Uhr 38,9 40,7 57,2 -1 00 Uhr bis 01 Uhr 37,7 39,4 50,1 -2 01 Uhr bis 02 Uhr 37,7 38,6 39,5 53,6 40,3 51,0 39,2 47,5 -2 04 Uhr bis 05 Uhr 37,7 39,2 40,8 53,1 -1 05 Uhr bis 06 Uhr 42,4 44,4 59,4 + 2 2) Zeitraum Richtwerte Tag/Nacht in dB(A) Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB 29.08.2016 -1 40 -3 -4 30.08.2016 Nachtstunden 02 Uhr bis 03 Uhr 03 Uhr bis 04 Uhr 40 -2 -1 1) Wesentliche Fremdgeräusche durch die öffentlichen Straßen, Zugvorbeifahrten, Flugverkehr sowie durch Geräusche aus der Nachbarschaft (z.B. Hundegebell) wurden herausgerechnet. 2) Der Messwert wird maßgeblich durch die Fremdgeräusche des öffentlichen Verkehrs auf den Straßen „Am Schloßweidigt“ und „Hinterm Gut“ bestimmt. Auf eine Herausrechnung dieser Fremdgeräuschanteile wurde verzichtet. Die dargestellte „Überschreitung“ ist für die Beurteilung der Geräusche von gewerblichen Anlagen nicht relevant. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 32 Aus den Angaben in der Tabelle 4 lässt sich ableiten, dass die derzeitige Gesamtbelastung im Tageszeitraum durch Geräusche am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ so gering ist, dass der gültige schalltechnische Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. der gültigen Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm /16/ um größenordnungsmäßig 10 dB unterschritten wird. Aufgrund der vorangegangenen Beschreibungen (Punkte 6.2.2 und 6.2.3) lässt sich die Aussage treffen, dass die „tatsächliche“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe um einen Betrag von mindestens 5 dB unterhalb des gemittelten Messwertes von LAeq,Tag ≈ 45 dB(A) liegen muss, also bei höchstens: Lr,Tag = 40 dB(A) Aus den Angaben in der Tabelle 5 lässt sich ableiten, dass die derzeitige Gesamtbelastung im Nachtzeitraum durch Geräusche am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ den gültigen schalltechnischen Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. den gültigen Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm /16/ mit Sicherheit einhält und nicht überschreitet. Aufgrund der vorangegangenen Beschreibungen (Punkte 6.2.2 und 6.2.3) lässt sich vielmehr die weitergehende Aussage treffen, dass die „tatsächliche“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe um einen Betrag von mindestens 5 dB unterhalb der höchsten Messwerte von LAeq,Nacht ≈ 40 dB(A) liegen muss, also bei höchstens: Lr,Nacht = 35 dB(A) 6.2.4 Qualität der Messergebnisse Aufgrund des Messabstandes von s ≈ 70 m der gewählten Immissionsmessorte zum Rand der südlich benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ kann davon ausgegangen werden, dass die Messunsicherheit der erhobenen Messwerte bei ± 1 dB liegt (= Messunsicherheit gemäß Punkt 8. der DIN 45645-1 /12/). Schallimmissionsprognose Nr. 25916 6.3 Blatt 33 Gesamtbelastung des geplanten Wohngebietes durch Geräusche von gewerblichen Anlagen Die Gesamtbelastung am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ durch Geräusche von gewerblichen Anlagen ergibt sich in energetischer Addition der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“). Die Berechnungen erfolgen in der nachfolgenden Tabelle 6: Tabelle 6: Berechnung der Beurteilungspegel der Gesamt-Geräuschbelastung durch gewerbliche Anlagen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Geräusche von gewerblichen Anlagen Tageszeit Nachtzeit plangegebene Geräuschbelastung LIK in dB(A) gemäß Punkt 6.1 47,2 32,2 tatsächliche Geräuschbelastung Lr,tat in dB(A) gemäß Punkt 6.2.3 40,0 35,0 Gesamt-Geräuschbelastung Lr,ges - gerundet in dB(A) 48 37 Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm 55 40 Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB -7 -3 Die Tabelle 6 zeigt, dass am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 der TA Lärm /16/ für die Gebieteskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden. Am westlichen, nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes befinden sich eine Vielzahl bereits bestehender Wohngebäude an den Straßen „Grenzstraße“, Geraer Straße“, „Hinterm Gut“ und „Am Schloßweidigt“, an denen von den weiter entfernt gelegenen Gewerbebetrieben (insbesondere von den westlich, nordwestlich und nördlich des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ gelegenen Gewerbebetrieben) die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist auch am westlichen, nördlichen und östlichen Rand der Planfläche mit ähnlich hohen Unterschreitungen der höchstzulässigen Werte zu rechnen wie gemäß Tabelle 6 am südlichen Rand der Planfläche nachgewiesen wurde. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 34 7 Berechnung der von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen 7.1 Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen in der geplanten Tiefgarage Die Geräuschemissionen, die von den geplanten ca. 100 Tiefgaragenstellplätzen verursacht werden, können nach der 6. überarbeiteten Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ aus dem Jahre 2007 prognostiziert werden. Vom Auftraggeber konnten keine Anzahlen von Fahrzeugbewegungen auf den geplanten PkwStellplätzen genannt werden. In Ermangelung solcher projektbezogener Daten werden deshalb für die schalltechnischen Berechnungen die Anhaltswerte nach /20/, Tabelle 33 herangezogen. Diese sind: Tiefgaragenstellplätze (100 Pkw-Stellplätze) - Tageszeit: 0,15 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und h - Nachtzeit: 0,09 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz in der ungünstigsten Nachtstunde Es wird der im Punkt 8.3 der Studie genannte Fall für Tiefgaragen für die Berechnungen angewendet. 7.2 Geräuschemissionen von den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren In den folgenden Berechnungen wird nach den vorliegenden Planungsunterlagen davon ausgegangen, dass die Einfahrt zu den ca. 100 Pkw-Stellplätzen über die westliche Tiefgaragen-Einfahrt an der Grenzstraße stattfindet und die Ausfahrt der Fahrzeuge über die östliche Tiefgaragen-Ausfahrt zur Straße „Hinterm Gut“ erfolgt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel der Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore wird nach der Gleichung (12) in Punkt 8.3.2 der Studie wie folgt berechnet: LW``,1h = 50 dB(A) + 10 * lg (B * N) B Bezugsgröße, im vorliegenden Fall: Anzahl der Pkw-Stellplätze (die Bewegungen erfolgen anteilig zu 50 % von der Grenzstraße und anteilig zu 50 % zur Straße „Hinterm Gut“ N Bewegungshäufigkeit pro Bezugsgröße und Stunde, im vorliegenden Fall: N = 0,15 tags und N = 0,09 nachts B * N Bewegungshäufigkeit, Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 35 Mit den im Punkt 7.1 genannten Zahlenwerten ergibt sich eine Bewegungshäufigkeit - anteilig für die westliche Tiefgaragen-Einfahrt und die östliche Tiefgaragen-Ausfahrt - von jeweils B * N = 7,5 Pkw-Bewegungen/h in der Tageszeit B * N = 4,5 Pkw-Bewegungen/h in der ungünstigsten Nachtstunde Mit der genannten Berechnungsformel ergeben sich als flächenbezogene Schallleistungspegel für die beiden Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore: LW``,1h = 50 dB(A) + 10 * lg ( B * N ) LW``,1h,Tag = 58,8 dB(A) LW``,1h,Nacht = 56,5 dB(A) Die für LW``,1h berechneten Werte wurden jeder den beiden Flächen der Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 7.5) zugeordnet. Bei den Schallausbreitungsrechnungen ist zu beachten, dass die für den Tiefgaragentoren jeweils gegenüberliegenden (vorhandenen) Nachbargebäude die genannten vollen Werte LW``,1h in Ansatz zu bringen sind. Die Schallausbreitung zu den auf der Planfläche nächstgelegenen Fenstern der geplanten Wohngebäude (über der Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt) findet in 90° zur Hauptabstrahlrichtung des Tores statt, so dass gemäß Punkt 8.3.2 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ ein Abschlag in Höhe von dL(90°) = - 8 dB in Ansatz gebracht werden darf. Um genau diesen Betrag verringern sich die oben genannten Emissionen bei den Schallausbreitungsrechnungen für die seitlich und oberhalb der TiefgaragenEin- und Ausfahrtstore befindlichen Immissionsorte innerhalb des B-Plan-Gebietes. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 7.3 Blatt 36 Zufahrten zu den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren Auf den beiden Fahrstrecken westlich der Tiefgaragen-Einfahrt bzw. östlich der TiefgaragenAusfahrt ergeben sich ebenfalls jeweils 7,5 Fahrzeugbewegungen pro Stunde im Tageszeitraum und 4,5 Fahrzeug-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde (vgl. Punkt 7.2). Diese Fahrstrecken, die ebenfalls als Anlagengeräusche im Sinne der TA Lärm bewertet werden, beginnen auf der öffentlichen Grenzstraße und enden am Tor der Tiefgaragen-Einfahrt. bzw. beginnen am Tor der Tiefgaragen-Ausfahrt und enden auf der öffentlichen Straße „Hinterm Gut“. Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ werden angesetzt: - MTag = 7,5 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke im Tageszeitraum MNacht = 4,5 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke im Nachtzeitraum Geschwindigkeit der Pkw : 30 km/h Korrekturwert für die Straßenoberfläche : 0 dB(A), Asphaltdeckschicht Korrekturwert für Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) (Steigung ≤ 5 %) Nach Punkt 8.2.2.2 der Studie /20/ ist für nicht asphaltierte Fahrgassen ein Zuschlag KStrO* in Höhe von 1 bis 5 dB(A) für die lautere Straßenoberfläche zu berücksichtigen (vgl. DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90 /7/). Im vorliegenden Fall wird die Zufahrt jedoch entweder in einer Asphaltoberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche hergestellt. Insofern wird kein Korrekturwert für die Straßenoberfläche berücksichtigt (KStrO* = 0 dB(A)). Das Gefälle der Tiefgaragen-Einfahrt an der Grenzstraße wird etwa g = 15 % betragen, so dass gemäß Punkt 4.4.1.1.4 der RLS-90 /7/ eigentlich ein Zuschlag von DStg = [ 0,6 * │g │ - 3 ] dB = + 6 dB bei der Berechnung des Emissionspegels Lm,E zu berücksichtigen wäre. Auf die Vergabe dieses Zuschlages verzichtet jedoch der Gutachter, weil die genannte Straße ausschließlich abwärts befahren wird. Die Tiefgaragen-Ausfahrt an der Straße „Hinterm Gut“ weist eine Längsneigung von g < 5 % auf, so dass bauch dort die Vergabe eines Steigungszuschlages nicht in Betracht kommt. Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /7/ errechnen sich die folgenden Emissionspegel Lm,E für jede der beiden Fahrstrecken: Lm,E,Tag = 37,3 dB(A) Lm,E,Nacht = 35,1 dB(A) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 7.4 Blatt 37 Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und Schließen des Garagenrolltores Da davon auszugehen ist, dass bei der geplanten Tiefgaragenzufahrt die Abdeckung der Regenrinne „lärmarm“ ausgebildet wird (z.B. mit verschraubten Gusseisenplatten), wird sie akustisch nicht auffällig sein und muss nach den Ausführungen im Punkt 8.3.3 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ auch nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für das Öffnen und Schließen des Garagentores. Schließlich geht der Gutachter davon aus, dass auch das Garagentor dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen wird, vgl. Ausführungen im Punkt 8.3.4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/. - siehe auch Anstriche (6) und (7) im Punkt 8 des vorliegenden Gutachtens - 7.5 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) Für die Berechnung der Beurteilungspegel an den Immissionsnachweisorten wurde das EDVProgramm „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund verwendet (vgl. Ausführungen unter Punkt 5.2). Die in den Punkten 7.2 und 7.3 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissionspegel wurden den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren sowie den Pkw-Fahrstrecken im Berechnungsmodell zugeordnet. Der Rechner bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel durchgeführt werden können. Für die relevanten Immissionsorte innerhalb und außerhalb des Plangebietes wurden fassaden- und stockwerksbezogene Beurteilungspegel berechnet (vgl. Tabelle 7 im folgenden Punkt 7.6). Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen auch einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort. Zum Vergleich mit den im Punkt 4.1 genannten schalltechnischen Orientierungswerten bzw. den im Punkt 4.2 genannten Immissionsrichtwerten sind die berechneten Einzelwerte nach der Tabelle 7 (siehe Punkt 7.6) heranzuziehen. Mit der Schall-Ausbreitungsrechnung ergeben sich sofort die Beurteilungspegel, weil alle Zu- und Abschläge mit der Eingabe der in den Punkten 7.2 und 7.3 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissionspegel bereits berücksichtigt wurden. Aufgrund der vergleichsweise sehr geringen Abstände der Immissionsorte wird keine meteorologische Korrektur Cmet nach Nummer A.1.4 der TA Lärm /16/ eingerechnet, weil die Bedingung in Gleichung (21) der DIN ISO 9613 Teil 2 /11/ für die Vergabe der Korrektur Cmet nicht erfüllt ist: Cmet = 0 dB(A) Schallimmissionsprognose Nr. 25916 7.6 Blatt 38 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ Die folgende Tabelle 7 zeigt die Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen Geräusche der geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstore sowie der Pkw-Fahrstrecken für die maßgeblichen Immissionsorte. Tabelle 7: Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von den geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstoren sowie den Pkw-Fahrstrecken IO Nr. Straße Fass. Etage Beurteilungspegel in dB(A) Tag Nacht Immissionsrichtwert in dB(A) Über (+) Unter (-) schreitung in dB Tag Tag Nacht Nacht a Fenster über der Tiefgaragen-Einfahrt West EG 44,1 41,9 - 11 +2 b Fenster über der Tiefgaragen-Ausfahrt Ost EG 44,9 42,6 - 10 +3 c vorhandenes Wohngebäude „Grenzstraße 2“ SO EG 39,7 37,5 - 15 -2 d vorhandenes Wohngebäude „Geraer Straße 48“ West EG 39,8 37,5 - 15 -2 55 40 Danach ist zu erkennen, dass der Immissionsrichtwert für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ in der Tageszeit an den Immissionsorten a und b innerhalb des Plangebietes - direkt über der Tiefgaragenzufahrten - eingehalten und um 10 dB unterschritten wird. An den nächstgelegenen vorhandenen Wohngebäuden c und d in der Nachbarschaft beträgt die Höhe der Unterschreitungen sogar 15 dB. In der ungünstigsten Nachtstunde wird der zutreffende Immissionsrichtwert an den Immissionsorten a und b innerhalb des Plangebietes nur geringfügig um bis zu 3 dB überschritten, an den nächstgelegenen vorhandenen Wohngebäuden c und d in der Nachbarschaft aber um 2 dB unterschritten. In den Anstrichen (5) bis (8) im Punkt 8 werden Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 7.7 Blatt 39 Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächsten Fenstern der geplanten Wohnanlage bzw. der vorhandenen Wohnnachbarschaft Es erfolgen Abschätzungen zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /16/ auf der Grundlage der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /20/ und der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /11/. Die Pkw passieren bei ihrer Fahrt auf dem Grundstück der geplanten Wohnanlage die nächstgelegenen Fenster der beiden bereits vorhandenen nächstgelegenen Wohngebäude „Grenzstraße 2“ und „Geraer Straße 48“ in minimal 12 m Abstand. Nach Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ ist bei der „beschleunigten Abfahrt von Pkw“ mit mittleren Spitzenpegeln von 67 dB(A) zu rechnen, die in 7,5 m Abstand aus Messungen ermittelt wurden. Die Umrechnung des genannten Messwertes in die minimale Entfernung von ca. 12 m bis zu den nächsten Fenstern der beiden bereits vorhandenen nächstgelegenen Wohngebäude führt unter Anwendung der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /11/ zu folgendem Ergebnis: LAFmax = [ 67 - 20 * lg ( 12 m / 7,5 m ) ] dB(A) LAFmax = 62,9 dB(A), ein Wert, der die höchstzulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ zur Tagezeit um 22 dB unterschreitet, zur Nachtzeit jedoch geringfügig um 3 dB überschreitet. Die Umrechnung des genannten Messwertes in eine Entfernung von ca. 5 m bis zu den nächsten Fenster der beiden bereits vorhandenen Wohngebäude führt unter Anwendung der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /11/ zu folgendem Ergebnis: LAFmax = [ 67 - 20 * lg ( 5 m / 7,5 m ) ] dB(A) LAFmax = 70,5 dB(A), ein Wert, der die höchstzulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ zur Tagezeit um 14 dB unterschreitet, zur Nachtzeit jedoch um 11 dB überschreitet. Wenn das Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94), das in der ANLAGE 5 als Kopie beigefügt ist, berücksichtigt wird, kann nach den dort dargelegten Gründen auf die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums allerdings verzichtet werden. Diese Auffassung des Gerichtes wird vom Gutachter ausdrücklich unterstützt. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 8 Blatt 40 Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau. Im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose soll die Eignung dieses vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen bewertet werden. Verkehrsgeräusche von den Straßen „Grenzstraße“, „Keßlerstraße“ und „Geraer Straße“ sowie von den Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307 Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB /2/ sollte aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen (vgl. Punkte 5.6 und 5.7) im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena festgesetzt werden: (1) An den im Planteil gekennzeichneten und von Verkehrslärm besonders betroffenen Fassadenbereichen ist auf die Anordnung von zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen (z.B. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) so weit wie möglich zu verzichten. (2) Ist eine solche Grundrissorientierung nicht vollständig möglich, müssen für die an den im Planteil gekennzeichneten Fassadenbereichen verbleibenden zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume und auch für die zur Tageszeit schutzbedürftigen Räume entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. der Einbau geeigneter Schallschutzfenster. Für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume sind zusätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen. (3) Die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Fenster von schutzbedürftigen Räumen an den im Planteil gekennzeichneten Fassadenbereichen sind in Abhängigkeit von der Lage der Außenbauteile zu den Verkehrsgeräuschquellen sowie der Raumnutzung und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 detailliert nachzuweisen, wobei jedoch die Anforderungen an die Schallschutzklasse 3 (Ssk III) nicht unterschritten werden dürfen. (4) Für die zur Tages- und/oder Nachtzeit schutzbedürftigen Räume an allen übrigen Fassadenbereichen im Plangebiet ist von vornherein der Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 3 (Ssk III) vorzusehen. Anderenfalls ist die erforderliche Schallschutzklasse im Baugenehmigungsverfahren detailliert nachzuweisen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 41 Geräusche von gewerblichen Anlagen In der Umgebung des B-Plan-Gebietes befinden sich die folgenden relevanten Gewerbegebiete: - Gewerbegebiet „Am Felsbach“, Gewerbegebiet „Göschwitz“ „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ Im Ergebnis schalltechnischer Berechnungen der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus messtechnischen Ermittlungen der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“) wurde für den südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena nachgewiesen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 der TA Lärm /16/ für die Gebieteskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden. Insofern sind mit dem derzeitigen Betrieb von gewerblichen Anlagen keine schalltechnischen Probleme im Plangebiet verbunden, d.h., der Gutachter schließt immissionsschutzrechtliche Konflikte aus. Mit der Höhe der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Tag“ um 7 dB steht auch ein ausreichend hohes Immissionskontingent für eine weitere Entwicklung der Gewerbegebiete und -betriebe zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das 5-fache (das entspricht einer Pegelerhöhung um 7 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert „Tag“ für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird. Die gleiche Aussage kann auch für den Nachtzeitraum getroffen werden, obgleich in Gewerbegebieten (im Gegensatz zu Industriegebieten) die nächtliche Geräuschentwicklung eher weniger hoch ist. Dennoch steht mit der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Nacht“ um 3 dB ein noch ausreichend hohes Immissionskontingent für die weitere gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das Doppelte (das entspricht einer Pegelerhöhung um 3 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird. Am westlichen, nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes befinden sich eine Vielzahl bereits bestehender Wohngebäude an den Straßen „Grenzstraße“, Geraer Straße“, „Hinterm Gut“ und „Am Schloßweidigt“, an denen von den weiter entfernt gelegenen Gewerbebetrieben (insbesondere von den westlich, nordwestlich und nördlich des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ gelegenen Gewerbebetrieben) die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist auch am westlichen, nördlichen und östlichen Rand der Planfläche mit ähnlich hohen Unterschreitungen der höchstzulässigen Werte zu rechnen wie für den südlichen Rand der Planfläche nachgewiesen wurde. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Blatt 42 Zu den in südwestlicher, westlicher, nordwestlicher und nördlicher Richtung benachbarten Gewerbegebieten rückt die Planfläche gegenüber den bereits bestehenden Wohngebäuden nicht näher heran, vielmehr befinden sich die vorhandenen Wohngebäude deutlich näher und vorgelagert zu diesen Gewerbegebieten. Anmerkung des Gutachters: Die aus den Ergebnissen der vorgenommenen Geräuschpegelmessungen (vgl. Tabelle 4 im Punkt 6.2.3) hinsichtlich der Verkehrsgeräusche resultierende „ruhige“ Wohnlage (im Vergleich zu den Berechnungsergebnissen gemäß Tabelle 2 im Punkt 5.6 des vorliegenden Gutachtens) ergibt sich einerseits aufgrund der Wahl des Immissionsmesspunktes in der Nähe der SW-Ecke der Planfläche, d.h., in größtmöglichem Abständen von den bedeutsamen Verkehrsgeräuschquellen und von diesen teilweise abgeschirmt. Andererseits werden die Verkehrsmengen auf den beiden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und 6307 prognostisch ansteigen, wodurch sich sowohl die Emissionen als auch die Immissionen von den beiden Schienenwegen gegenüber dem derzeitigen Zustand erhöhen werden. Vor diesem Hintergrund erscheinen die in der Tabelle 2 im Punkt 5.6 ausgewiesenen z.T. recht hohen prognostischen Beurteilungspegel als plausibel. Geräusche von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten In den Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sollte hinsichtlich der von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Schallemissionen folgendes festgesetzt werden: (5) Die Fahrbahnoberflächen der geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten in einer Asphaltoberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche herzustellen. (6) Die Abdeckungen der Regenrinnen an den geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten sind „lärmarm“ auszubilden (z.B. mit verschraubten Gusseisenplatten), so dass die Regenrinnen akustisch nicht auffällig sind. (7) Die beiden Tore der geplanten Tiefgarage sind dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend zu planen und bauauszuführen. (8) In dem Geschoss unmittelbar über den beiden Toren der geplanten Tiefgarage dürfen keine Fenster von zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen angeordnet werden, die zur Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt zeigen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 ANLAGEN ANLAGEN Luftbilder/Lagepläne ANLAGE 1/1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Maßstab: ca. 1 : 50.000 ANLAGE 1/2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten Maßstab: ca. 1 : 15.000 ANLAGE 2: Planzeichnung Teil A Entwurf Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ Maßstab: ca. 1 : 1.315 Schallimmissionspläne, Maßstab: 1 : 1.500 Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena MIT Berücksichtigung der geplanten Bebauung ANLAGE 3/1: Tageszeit (6 bis 22 Uhr) ANLAGE 3/2: Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) OHNE Berücksichtigung der geplanten Bebauung ANLAGE 3/3: Tageszeit (6 bis 22 Uhr) ANLAGE 3/4: Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) Fotodokumentation ANLAGE 4: 5 Blätter Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Übersichtsluftbild ANLAGE 1/1 ANLAGE 1/1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Maßstab: ca. 1 : 50.000 Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Übersichtsluftbild ANLAGE 1/2 B-Plan Felsbach B-Plan E.ON B-Plan Göschwitz ANLAGE 1/2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten Maßstab: ca. 1 : 15.000 ANLAGE 2: Planzeichnung Teil A Entwurf Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ (Stand: 02.09.2016) Maßstab: ca. 1 : 1.315 Jena Quelle: Ernst-Abbe-Projekt GmbH Quelle: Ernst-Abbe-Projekt GmbH Quelle: Ernst-Abbe-Projekt GmbH Quelle: Ernst-Abbe-Projekt GmbH Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Fotodokumentation ANLAGE 4 Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 1: Blick von der Einmündung der Brunnengasse in die Straße „Hinterm Gut“ über die Planfläche in Richtung Westen. Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 2: Blick von der Grenzstraße über die Planfläche in Richtung Osten. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Fotodokumentation ANLAGE 4 Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 3: Blick von der Straßenkreuzung Grenzstraße/Geraer Straße (an der NW-Ecke des Plangebietes) entlang der Grenzstraße in Richtung Norden. Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 4: Blick über die Straßenkreuzung Grenzstraße/Geraer Straße in Richtung Südwesten. Der Pfeil kennzeichnet die NW-Ecke des Plangebietes. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Fotodokumentation ANLAGE 4 Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 5: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang der Grenzstraße in Richtung Norden. Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 6: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang der unterhalb einer 10 m hohen Böschung verlaufenden Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und 6307 in Richtung Nordwesten. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Fotodokumentation ANLAGE 4 Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 7: Blick von der SW-Ecke des Plangebietes entlang des Weges „Am Schloßweidigt“ in Richtung Osten. Der linke Pfeil kennzeichnet des südlichen Rand der Planfläche, der rechte den nördlichen Rand des unterhalb einer 10 m hohen Böschung gelegenen Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“. Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 8: Blick in Richtung Osten auf den Standort des Messmikrofons am südlichen Rand der Planfläche, vor der Südfassade eines derzeitigen Lagerschuppens der ZEVD Jena. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 Fotodokumentation ANLAGE 4 Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 9: Blick in Richtung Westen auf den Standort des Messmikrofons am südlichen Rand der Planfläche, vor der Südfassade eines derzeitigen Lagerschuppens der ZEVD Jena. Foto: IfL Förster & Wolgast, Chemnitz Foto 10: Blick vom südlichen Rand der Planfläche in Richtung Süden auf die unterhalb einer ca. 10 m hohen Böschung liegenden Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“. Schallimmissionsprognose Nr. 25916 ANLAGE 5 ANLAGE 5: Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94 1. Ergänzung zur Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Gutachten Nr. 25916-1 Chemnitz, 08.12.2016 Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 1.1 Sachverhalt Blatt 2 Die Stadt Jena hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Jenas, westlich der Bundesstraße B 88 und der Saale sowie westlich der Altstadt Lobeda im Ortsteil Burgau. Für dieses Vorhaben wurde im Rahmen der Schallimmissionsprognose die Eignung des vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen (Verkehrsgeräusche und Geräusche von gewerblichen Anlagen) bewertet. Mit dieser Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 wurde die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Im Ergebnis aller schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen wurden im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unterbreitet: Verkehrsgeräusche von den Straßen „Grenzstraße“, „Keßlerstraße“ und „Geraer Straße“ sowie von den Eisenbahnstrecken Nr. 6305 und Nr. 6307 Zum Schutz vor den von außen einwirkenden Verkehrsgeräuschen sollen im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena textliche Festsetzungen gemäß den Anstrichen (1) bis (4) im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose getroffen werden. Geräusche von gewerblichen Anlagen Im Ergebnis schalltechnischer Berechnungen der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena 21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus messtechnischen Ermittlungen der „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe in den südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“ wurde nachgewiesen, dass die höchstzulässigen Werte für die Gebieteskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ durch die Gesamt-Beurteilungspegel der Geräusche von gewerblichen Anlagen eingehalten und tags um wenigstens 7 dB und nachts um wenigstens 3 dB unterschritten werden. Aus den vorgenannten Gründen wurde es nicht für erforderlich angesehen, Schallschutzmaßnahmen oder aber textliche Festsetzungen zum B-Plan vorgeschlagen, die die Einwirkung von Geräuschen von Gewerbe- und Industriegebieten zum Inhalt haben. Geräusche von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten Zum Schutz vor den von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschen sollen im Bebauungsplan Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena textliche Festsetzungen gemäß den Anstrichen (5) bis (8) im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose getroffen werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 1.2 Blatt 3 Aufgabenstellung Speziell zu den Geräuschen aus den beiden mittelbar südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz (vgl. ANLAGE 1) wurden in den zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen zum 4. Entwurf (Stand 19.09.2016) der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 seitens des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena sowie insbesondere von der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH Bedenken dahingehend geäußert, dass mit dem Heranrücken des Allgemeinen Wohngebiets zumindest die weitere Entwicklung der beiden Gewerbegebiete behindert sein könnte. In der Stellungnahme der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH vom 30.09.2016 heißt es: Zitat: Zitat Ende Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 4 Gemäß der mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena abgestimmten Vorgehensweise sind weitere schalltechnische Untersuchungen wie folgt vorzunehmen: (1) Erweiterung des digitalen akustischen Berechnungsmodells um die beiden südlich benachbarten Gewerbegebiete „Am Felsbach“ und „Göschwitz“. Bei den beiden Gebieten werden nur die jeweils nördlichsten GE-Flächen berücksichtigt, für die nach den Angaben des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH ein „Nachverdichtungsbedarf“ besteht. (2) Berechnung der höchstzulässigen Geräuschemissionen (in Form höchstzulässiger Emissionskontingente gemäß DIN 45691) für jeden der beiden Teilbereiche der Gewerbegebiete, mit denen die anteiligen und um 6 dB reduzierten Immissionsrichtwerte an der jeweils nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung „Am Schloßweidigt“ ausgeschöpft werden. Ausgehend von der Beurteilung des Fachdienstes Stadtplanung der Stadtverwaltung Jena handelt es sich bei der Umgebung, in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, um eine Gemengelage, die tendenziell wie ein Allgemeines Wohngebiet betrachtet werden kann, vgl. Mitteilung an die Ernst-Abbe-Projekt GmbH vom 03.08.2016 16:58:27 Uhr: Zitat: Der Fachdienst Stadtplanung ging im Bereich der Ortslage Burgau aufgrund der vorhandenen Nutzungen von einer Gemengelage (§ 34 (1) BauGB) aus. In den letzten Jahren hat sich die gewachsene Ortsstruktur bezüglich der Art der baulichen Nutzung dergestalt verändert, dass diese Gemengelage tendenziell wie ein Allgemeines Wohngebiet (WA) betrachtet werden kann. Zitat Ende Hieraus ergeben sich die Immissionsrichtwerte für die vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ wie folgt: (A) 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts Vorsorglich wird die Untersuchung zusätzlich für die Annahme einer „Gemengelage mit Tendenz zum Mischgebiet“ durchgeführt. Hieraus ergeben sich die Immissionsrichtwerte für die vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ wie folgt: (B) (3) 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts Mit dem jeweils gleichen Emissionsansatz gemäß Anstrich (2) werden dann die Beurteilungspegel am jeweils ungünstigsten Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet „Altes Gut Burgau“ berechnet. Danach wird die Frage beantwortet, ob und in welcher Höhe schalltechnische Probleme bei der „Nachverdichtung“ am nördlichen Rand der beiden Gewerbegebiet entstehen. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 2 Blatt 5 Beschreibung der relevanten Gewerbegebiete im Umfeld des Plangebietes Von Bedeutung für das Plangebiet sind nach den Angaben in der Schallimmissionsprognose insbesondere - das Gewerbegebiet „Am Felsbach“ und das Gewerbegebiet „Göschwitz“, die in südlicher Richtung - unterhalb einer etwa 10 m hohen Böschung - zumindest mittelbar an das geplante Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ angrenzen. Der minimale Abstand beträgt etwa 70 m. Zu diesen beiden Gewerbegebieten herrscht aufgrund der Hochlage des geplanten Wohngebietes auf der genannten 10 m hohen Böschung freie Schallausbreitung vor. Die weiteren in der Schallimmissionsprognose genannten Gewerbegebiete - in westlicher Richtung sowie in deutlich größeren Abständen - sind für das Plangebiet weniger von Bedeutung, so dass aus den vorliegenden Stellungnahmen des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena und der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH hierzu kein Konfliktpotential gesehen wird. Über die im Punkt 6.1. der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 dargestellte „plangegebene“ Geräuschbelastung der Planfläche durch das zum B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ musste die „tatsächliche“ Geräuschbelastung berücksichtigt werden, die durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe im Geltungsbereich des - Gewerbegebietes „Am Felsbach“ und - Gewerbegebietes „Göschwitz“ verursacht wird. Da in der Stadtverwaltung Jena keine Angaben zu den dort vorhandenen gewerblichen Anlagen vorlagen, wurden am südlichen Rand des Plangebietes Schalldruckpegelmessungen (als LangzeitImmissionsmessungen) vorgenommen, weil detaillierte schalltechnische Analysen jedes einzelnen Gewerbebetriebes im Hinblick auf den Aufwand und die Kosten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden konnten. Die Gesamtbelastung am südlichen Rand des geplanten Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ durch Geräusche von gewerblichen Anlagen ergibt sich in energetischer Addition der „plangegebenen“ Geräuschbelastung aus dem B-Plan-Gebiet B - GÖ 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ der Stadt Jena und aus der messtechnisch für den Istzustand festgestellten „tatsächlichen“ Geräuschbelastung durch die derzeit bestehenden Gewerbebetriebe (insbesondere verursacht von den südlich benachbarten Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz“). Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 6 Zitat aus der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016: Tabelle 6: Berechnung der Beurteilungspegel der Gesamt-Geräuschbelastung durch gewerbliche Anlagen am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Geräusche von gewerblichen Anlagen Tageszeit Nachtzeit plangegebene Geräuschbelastung LIK in dB(A) gemäß Punkt 6.1 47,2 32,2 tatsächliche Geräuschbelastung Lr,tat in dB(A) gemäß Punkt 6.2.3 40,0 35,0 Gesamt-Geräuschbelastung Lr,ges - gerundet in dB(A) 48 37 Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 d) der TA Lärm 55 40 Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB -7 -3 Zitat Ende Insofern sind mit dem derzeitigen Betrieb von gewerblichen Anlagen keine schalltechnischen Probleme im Plangebiet verbunden, d.h., der Gutachter schließt immissionsschutzrechtliche Konflikte aus. Mit der Höhe der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Tag“ um 7 dB steht auch ein ausreichend hohes Immissionskontingent für eine weitere Entwicklung der Gewerbegebiete und -betriebe zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das 5-fache (das entspricht einer Pegelerhöhung um 7 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert „Tag“ für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird. Die gleiche Aussage kann auch für den Nachtzeitraum getroffen werden, obgleich in Gewerbegebieten (im Gegensatz zu Industriegebieten) die nächtliche Geräuschentwicklung eher weniger hoch ist. Dennoch steht mit der derzeit vorhandenen Unterschreitung des Immissionsrichtwertes „Nacht“ um 3 dB ein noch ausreichend hohes Immissionskontingent für die weitere gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Die Schallemissionen könnten auf das Doppelte (das entspricht einer Pegelerhöhung um 3 dB) gesteigert werden, ohne dass der Immissionsrichtwert für „Allgemeine Wohngebiete“ am südlichen Rand des B-Plan-Gebietes „Altes Gut Burgau“ überschritten wird. Im Folgenden werden die mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena weitergehenden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse entsprechend bewertet. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 7 3 Durchführung und Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen 3.1 Maßgebliche Immissionsorte und Emissionsansätze für flächenbezogene Schallleistungspegel Gewerbegebiet „Am Felsbach“ Bei dem nördlichsten Bereich des Gewerbegebietes „Am Felsbach“, der der vorhandenen Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ und der geplanten Wohnbebauung am nächsten gelegen ist, handelt es sich insbesondere um das Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2, auf dem sich das ehemalige SicoGebäude befindet. Dieses ist derzeit ungenutzt und soll nach den Angaben der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH durch den Projektträger, die Nagelschneider Projektentwicklungsgesellschaft mbH einer Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Den bisher maßgeblichen Immissionsort für die insgesamt ca. 7.665 m2 große nördliche Teilfläche des Gewerbegebietes „Am Felsbach“, auf der sich das genannte Sico-Gebäude befindet, stellt das Wohngebäude „Am Schloßweidigt 5“ in ca. 75 m Abstand von der Mitte der Gewerbefläche in nördlicher Richtung dar. Den durch das B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ neu hinzukommenden Immissionsort stellt die SO-Ecke der geplanten Baukörper dar, die sich in ca. 135 m Abstand von der Mitte der Gewerbefläche in nordwestlicher Richtung befindet. Nach Ansicht des Gutachters darf durch eine neue Nutzung im Gewerbegebiet „Am Felsbach“ bestenfalls ein um 6 dB gegenüber dem Immissionsrichtwert reduzierter Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ verursacht werden, der sich in Anlehnung an Nummer 4.2 c) der TA Lärm i.V.m. Nummer 3.2.1 Abs. (2) der TA Lärm ergibt. Mit Schallausbreitungsrechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ (Entwurf September 1997) wurden Emissionskontingente von (A) LEK,Tag = 58 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 43 dB(A)/m2 (B) LEK,Tag = 61 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 46 dB(A)/m2 ermittelt, mit denen die Immissionsrichtwerte gemäß den Angaben im Anstrich (2) des Punktes 1.2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ um die geforderten 6 dB unterschritten werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 8 Gewerbegebiet „Göschwitz“ Bei dem nordwestlichsten Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“, der der vorhandenen Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“ und der geplanten Wohnbebauung am nächsten gelegen ist, handelt es sich insbesondere um das Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2, für die nach den Angaben der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht. Den bisher maßgeblichen Immissionsort für die insgesamt ca. 5.270 m2 große nordwestliche Teilfläche des Gewerbegebietes „Göschwitz“, für die das beschriebene „Nachverdichtungspotential besteht, stellt das Wohngebäude „Am Schloßweidigt 4“ in ca. 170 m Abstand von der Mitte der Gewerbefläche in nördlicher Richtung dar. Den durch das B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ neu hinzukommenden Immissionsort stellt die SO-Ecke der geplanten Baukörper dar, die sich in ca. 160 m Abstand von der Mitte der Gewerbefläche ebenfalls in nördlicher Richtung befindet. Nach Ansicht des Gutachters darf durch eine neue Nutzung im Gewerbegebiet „Göschwitz“ bestenfalls ein um 6 dB gegenüber dem Immissionsrichtwert reduzierter Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ verursacht werden, der sich in Anlehnung an Nummer 4.2 c) der TA Lärm i.V.m. Nummer 3.2.1 Abs. 2 der TA Lärm ergibt. Mit Schallausbreitungsrechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ (Entwurf September 1997) wurden Emissionskontingente von (A) LEK,Tag = 64 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 49 dB(A)/m2 (B) LEK,Tag = 67 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 52 dB(A)/m2 ermittelt, mit denen die Immissionsrichtwerte gemäß den Angaben im Anstrich (2) des Punktes 1.2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um die geforderten 6 dB unterschritten werden. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 3.2 Blatt 9 Vergleich der anteiligen Beurteilungspegel an den derzeit maßgeblichen Immissionsorten mit denen an den neu hinzukommenden Immissionsorten im B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ Gewerbegebiet „Am Felsbach“ Mit den Emissionskontingenten von (A) LEK,Tag = 58 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 43 dB(A)/m2 (B) LEK,Tag = 61 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 46 dB(A)/m2 für die nördlichste Teilfläche im Gewerbegebiet „Am Felsbach“, die im Punkt 3.1 genannt sind, ergeben sich am derzeit vorhandenen maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ und am maßgeblichen Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet die in der folgenden Tabelle 1 genannten Beurteilungspegel. Tabelle 1: Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von der nördlichsten Teilfläche im Gewerbegebiet „Am Felsbach“ IO Straße Nr. Nr. Fass. Etage Beurteilungspegel in dB(A) Immissionsrichtwerte IRWR in dB(A) Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Fall A 1 Am Schloßweidigt 5 S 1.OG 49,0 34,0 49 34 ±0 ±0 2 B-Plan (SO-Ecke) - S 1.OG 46,4 31,4 49 34 -3 -3 Fall B 1 Am Schloßweidigt 5 S 1.OG 52,0 37,0 52 37 ±0 ±0 2 B-Plan (SO-Ecke) - S 1.OG 49,4 34,4 49 34 ±0 ±0 Aus der Tabelle 1 ist für den „Fall B“ zu erkennen, dass selbst dann, wenn die Immissionsrichtwerte von 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts durch den Betrieb von gewerblichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2, auf dem sich das ehemalige Sico-Gebäude befindet, am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 5“ um 6 dB unterschritten werden, gleichzeitig sichergestellt ist, dass auch im neuen Plan Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ die Immissionsrichtwerte (hier von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) um ebenfalls 6 dB unterschritten werden. Damit ist nachgewiesen, dass für die gewerblichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Am Felsbach“, für das nach den Hinweisen der Wirtschaftförde- Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 10 rungsgesellschaft Jena mbH noch ein „Entwicklungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ ohne schalltechnische Bedeutung ist, d.h., dieses keine höheren einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Dieses Ergebnis begründet sich aus dem etwas größeren Abstand des Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ von der nördlichsten Teilfläche des Gewerbegebietes „Am Felsbach“ im Vergleich zur bereits bestehenden Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Gewerbegebiet „Göschwitz“ Mit den Emissionskontingenten von (A) LEK,Tag = 64 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 49 dB(A)/m2 (B) LEK,Tag = 67 dB(A)/m2 und LEK,Nacht = 52 dB(A)/m2 für die nordwestlichste Teilfläche im Gewerbegebiet „Göschwitz“, die im Punkt 3.1 genannt sind, ergeben sich am derzeit vorhandenen maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ und am maßgeblichen Immissionsort im neuen B-Plan-Gebiet die in der folgenden Tabelle 2 genannten Beurteilungspegel. Tabelle 2: Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von der nordwestlichsten Teilfläche im Gewerbegebiet „Göschwitz“ IO Straße Nr. Nr. Fass. Etage Beurteilungspegel in dB(A) Immissionsrichtwerte IRWR in dB(A) Über (+) - / Unter (-) schreitung in dB Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Fall A 1 Am Schloßweidigt 4 S 1.OG 48,9 33,9 49 34 ±0 ±0 2 B-Plan (SO-Ecke) - S 1.OG 48,7 33,7 49 34 ±0 ±0 Fall B 1 Am Schloßweidigt 4 S 1.OG 51,9 36,9 52 37 ±0 ±0 2 B-Plan (SO-Ecke) - S 1.OG 51,7 36,7 49 34 +3 +3 Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Blatt 11 Aus der Tabelle 2 ist zu erkennen, dass dann, wenn (1) die Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts durch den Betrieb von zusätzlichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um 6 dB unterschritten werden, gleichzeitig sichergestellt ist, dass auch im neuen B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ die Immissionsrichtwerte (hier von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) um ebenfalls 6 dB unterschritten werden. (2) die Immissionsrichtwerte von 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts durch den Betrieb von zusätzlichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 am derzeit maßgeblichen Immissionsort „Am Schloßweidigt 4“ um 6 dB unterschritten werden, die Immissionsrichtwerte für das neue B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ (hier von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) um nur 3 dB unterschritten werden. Eine weitere Entwicklung im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“ würde dadurch aber nicht verhindert. Es wird lediglich ersichtlich, dass unter Annahme des vorsorglichen Betrachtungsansatzes im Fall B“ für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“, für die nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ lediglich um 3 dB höhere einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Dieses Ergebnis begründet sich aus dem etwa gleichen Abstand des Wohngebietes „Altes Gut Burgau“ von der nordwestlichsten Teilfläche des Gewerbegebietes „Göschwitz“ im Vergleich zur bereits bestehenden Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 4 Blatt 12 Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise Mit der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 vom 08.12.2016 wurde die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß im B-Plan-Gebiet Nr. B-Bu 06 für das Allgemeine Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Verkehrs- oder Gewerbegeräusche vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Im Ergebnis aller schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen wurden im Punkt 8 der Schallimmissionsprognose Vorschläge für textliche Festsetzungen zum B-Plan unterbreitet. Speziell zu den Geräuschen aus den beiden mittelbar südlich angrenzenden Gewerbegebieten „Am Felsbach“ und „Göschwitz (vgl. ANLAGE 1) wurden in den zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen zum 4. Entwurf (Stand 19.09.2016) der Schallimmissionsprognose Nr. 25916 seitens des Fachdienstes Umweltschutz der Stadt Jena sowie insbesondere von der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH Bedenken dahingehend geäußert, dass mit dem Heranrücken des Allgemeinen Wohngebiets zumindest die weitere Entwicklung der beiden Gewerbegebiete behindert sein könnte. Gemäß der mit dem Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena geführten Abstimmungen wurden weitere schalltechnische Untersuchungen gemäß Punkt 1.2 der vorliegenden Ergänzung vorgenommen. Diese ergaben, dass eine gewerbliche Entwicklung sowohl im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes „Am Felsbach“ aus auch im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebiets „Göschwitz“ nicht gefährdet ist. Die im Punkt 3.2 dargestellten Ergebnisse zeigen im Einzelnen, dass (1) für die gewerblichen Anlagen auf dem Flurstück Nr. 8/84 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Am Felsbach“, für das nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH noch ein „Entwicklungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ ohne schalltechnische Bedeutung ist, d.h., dieses keine höheren einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. (2A) für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“, für die nach den Hinweisen der Wirtschaftförderungsgesellschaft Jena mbH ein „Nachverdichtungspotential“ besteht, das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ unter der Annahme von „Fall A“ keine höheren einschränkenden Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 (2B) Blatt 13 für zusätzliche gewerbliche Anlagen auf dem Flurstück Nr. 3/3 Burgau 2 im Gewerbegebiet „Göschwitz“ das heranrückende Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ selbst unter der Annahme des vorsorglichen Betrachtungsansatzes im „Fall B“ lediglich um 3 dB höhere einschränkende Bedingungen an deren Betrieb stellt als die bereits derzeit vorhandene Wohnbebauung „Am Schloßweidigt“. Die aus dem Anstrich (2B) zu erkennende Problematik wird allerdings nicht dazu führen, dass die weitere Entwicklung im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes „Göschwitz“ behindert wird. Zusätzliche schalltechnische Anforderungen in Höhe von lediglich 3 dB sollten kein wirkliches Problem darstellen und sich im Zuge von Änderungen der bestehenden gewerblichen Anlagen bzw. bei ggf. entstehenden zusätzlichen gewerblichen Anlagen durch eine schalltechnische sinnvolle Planung (z.B. Ausnutzen der neu entstehender Baukörper als Schallschirme) lösen lassen. Chemnitz, 08.12.2016 Dipl.-Ing.. L. Förster Auftraggeber: Ernst-Abbe- Projekt GmbH Forstweg 31 07745 Jena Verteiler: 3 * Auftraggeber 1 * Auftragnehmer ANLAGEN 3 Blätter Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 ANLAGEN ANLAGEN Luftbilder ANLAGE 1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Maßstab: ca. 1 : 50.000 ANLAGE 2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten Maßstab: ca. 1 : 15.000 Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 ANLAGE 1: Übersichtsluftbild ANLAGE 1 Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena Maßstab: ca. 1 : 50.000 Schallimmissionsprognose Nr. 25916-1 Detailliertes Luftbild ANLAGE 2 B-Plan Felsbach B-Plan Göschwitz ANLAGE 2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Stadt Jena sowie mit den benachbarten Gewerbegebieten Maßstab: ca. 1 : 15.000
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