Für das Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 27 am 04.07,1996

Für das Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 18/16 am 06.05.2016
Bitte auch an die Lokalpresse weiterleiten mit der Bitte, einen Hinweis (keine Anzeige!) im Lokalteil der Tageszeitun gen unterzubringen!
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jena
Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
Der Stadtrat Jena hat am 24.02.2016 unter der Beschlussnummer 15/0713-BV entschieden, ein
Planverfahren der Innenentwicklung für den o.g. Bebauungsplan einzuleiten. Hiermit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungsabsichten unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Erörterung.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat die bauliche Wiedernutzbarmachung der zwischen der Grenzstraße, der Brunnengasse, der Geraer Straße und der Straße Hintrem Gut im
Ortsteil Burgau gelegenen Flurstücke 76/3, 76/4, 76/ 6, 76/7 77, 78 und 81 der Flur 1 der Gemarkung Burgau zum Ziel. Das Bebauungsplanverfahren ist erforderlich, um die vorgesehene Wohnnutzung planungsrechtlich vorzubereiten. Die räumliche Lage des Plangebietes ist im folgenden
Luftbild weiß dargestellt.
Luftbild mit Darstellung des Geltungsbereiches der Bauleitplanung
© GeoBasisDE / TLVermGeo
Die bisher verfügbaren Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.05.2016 bis einschließlich
27.05.2016 im Fachdienst Stadtplanung, Am Anger 26 (ehemaliges Anger-Gymnasium), 2.
Stock, Gangaufweitung gegenüber vom Sekretariat (Zimmer 2_13) täglich von 9.00 bis 12.00
Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr (außer freitags) bzw. am Sprechtag (donnerstags) von
14.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen schriftlich niedergelegt oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel zur Auslegung Am Anger 26 besteht vom 16.05.2016 bis einschließlich 27.05.2016 die
Möglichkeit, Hinweise und Anregungen elektronisch an die Stadtverwaltung einzusenden. Die
ausgelegten Unterlagen sind im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Jena
(www.jena.de) unter den weiterführenden Links „Ausschreibungen und Auslegungen“ → „öffentliche Auslegungen“ → „Bebauungsplan 'Altes Gut Burgau'“ einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch abgegebene Hinweise zur Planung nur entgegen genommen werden können, wenn Absender und Inhalt verifizierbar sind. Deshalb müssen zusammen mit dem Hinweis
auch Name und Anschrift des Absenders angegeben werden. Weiterhin wird darauf verwiesen,
dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren
ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Zusätzlich können die verfügbaren Unterlagen im genannten Zeitraum vom 16.05.2016 bis einschließlich 27.05.2016 im Schaukasten des Ortsteilrates Burgau am Kindergarten „Burgauzwerge“ in der Geraer Straße eingesehen werden, jedoch ohne Rückfragemöglichkeit.
Jena, den 29.04.2016
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dr. Albrecht Schröter
Siegel
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 06.05.2016 im Amtsblatt der Stadt Jena veröffentlicht worden.
Jena, den 07.05.2016
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dr. Albrecht Schröter
Siegel