Die Flugregeln:

Die Flugregeln:
1. Alle Piloten stellen sich an einer Seite der Halle zum Fliegen auf! Dieses ist in der Regel die
nächstgelegene Lange Hallenseite zum Eingang.
2. Jeder Pilot muss den anderen Anwesenden die Möglichkeit geben, dass sie hinter dem Piloten
hergehen können. Sollte ein Pilot sitzen wollen, haftet er alleine für Schäden, die entstehen, wenn
eine andere Person vor ihm hergeht und das Modell nichtmehr gesehen wird. Bei dem Betrieb von
Nicht-Koaxialhelis gilt grundsätzlich, der Pilot hat mindestens eine Gasse von 1 Meter hinter sich zur
Wand (Bank) zu lassen, so dass die anderen Personen ohne Probleme hinter ihm durchgehen
können. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Pilot jederzeit das Modell sehen kann.
3. Jeder Pilot hat dafür zu sorgen, dass er mit seinem Modell keine Personen gefährdet! Sollte sich
eine Person gefährdet fühlen, hat der Pilot die gefährdenden Flugmanöver direkt zu unterlassen.
Jeder hat das Recht, den Piloten auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn um
Unterlassung zu bitten. Sollte der Pilot dieser Bitte nicht nachkommen, hat der Flugleiter das Recht,
dem Piloten für den Rest des Abends ein Flugverbot zu erteilen. Sollten sich die Vorkommnisse
häufiger wiederholen, hat der Flugleiter auch das Recht, dem Piloten bis auf Widerruf ein
Flugverbot zu erteilen. Widerrufen kann nur der Flugleiter.
4. Beim Fliegen dürfen keine Personen direkt angeflogen werden!
5. Der Pilot hat immer zwischen seinem Modell und den Zuschauern zu stehen.
6. Wer Kunstflug in der Halle machen möchte, darf dieses nur bei geringem Flugbetrieb und ohne
jemanden zu gefährden. Wenn der Flugleiter entscheidet, es sind zu viele Modelle in der Luft, darf
kein Kunstflug gemacht werden. Sollte ein Großteil der Halle oder gar die gesamte Halle für den
Kunstflug benötigt werden ist dieses nur nach Absprache mit dem Flugleiter möglich.
7. Es dürfen im normalen Flugbetrieb nur Modelle (auch Flugzeuge und Muliticopter) bis 600
Gramm Abfluggewicht und oder Hubschrauber bis 480ger Baugröße geflogen werden. Der
Flugleiter kann eine Ausnahmegenehmigung für größere Modelle erteilen, wenn er der Meinung
ist, dass diese in der Halle betrieben werden können. Allerdings dürfen diese Modelle nur alleine
geflogen werden und nur nachdem alle anwesenden Personen in sicherem Abstand sind. Eine
Ausnahmeregelung kann für Muliticopter je nach Bauart und dem Einverständnis der anwesenden
Piloten vorausgesetzt. Der Pilot ist selber verantwortlich für eventuelle Schäden an der Halle durch
den Flugbetrieb.
8. Es dürfen maximal 2 größere Hubschrauber (350er -480er Baugröße) gleichzeitig in der Halle
fliegen, solange diese im Schwebeflug sind. Sollte Rundflug gemacht werden, ist nur ein
Hubschrauber erlaubt, wenn sich die Piloten vorher absprechen sind mehr Modelle möglich aber
nicht mehr als 3 Modelle. Jeder Pilot hat Rücksicht auf andere zu nehmen!
8.1 Sollte die Möglichkeit bestehen eine Größere Halle nutzen zu können ist gemeinsam mit der
Flugleitung zu entscheiden wie viele Modell maximal genutzt werden dürfen. Die Piloten sollten
sich hier aber auch gegenseitig absprechen da die Gleichzeitige Flugaufsicht in Zwei hallen nicht
möglich ist. Die Normale Halle hat hier Vorrang.
9. Null Promillegrenze! Das Fliegen unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt! Bei
Zuwiderhandlung droht längeres Flugverbot. Alle Piloten werden auch im eigenen Interesse
darum gebeten darauf zu achten, dass die 0 Promillegrenze eingehalten wird.