Die Flugregeln: 1. Alle Piloten stellen sich an einer Seite der Halle zum Fliegen auf! Dieses ist in der Regel die nächstgelegene Lange Hallenseite zum Eingang. 2. Jeder Pilot muss den anderen Anwesenden die Möglichkeit geben, dass sie hinter dem Piloten hergehen können. Sollte ein Pilot sitzen wollen, haftet er alleine für Schäden, die entstehen, wenn eine andere Person vor ihm hergeht und das Modell nichtmehr gesehen wird. Bei dem Betrieb von Nicht-Koaxialhelis gilt grundsätzlich, der Pilot hat mindestens eine Gasse von 1 Meter hinter sich zur Wand (Bank) zu lassen, so dass die anderen Personen ohne Probleme hinter ihm durchgehen können. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Pilot jederzeit das Modell sehen kann. 3. Jeder Pilot hat dafür zu sorgen, dass er mit seinem Modell keine Personen gefährdet! Sollte sich eine Person gefährdet fühlen, hat der Pilot die gefährdenden Flugmanöver direkt zu unterlassen. Jeder hat das Recht, den Piloten auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn um Unterlassung zu bitten. Sollte der Pilot dieser Bitte nicht nachkommen, hat der Flugleiter das Recht, dem Piloten für den Rest des Abends ein Flugverbot zu erteilen. Sollten sich die Vorkommnisse häufiger wiederholen, hat der Flugleiter auch das Recht, dem Piloten bis auf Widerruf ein Flugverbot zu erteilen. Widerrufen kann nur der Flugleiter. 4. Beim Fliegen dürfen keine Personen direkt angeflogen werden! 5. Der Pilot hat immer zwischen seinem Modell und den Zuschauern zu stehen. 6. Wer Kunstflug in der Halle machen möchte, darf dieses nur bei geringem Flugbetrieb und ohne jemanden zu gefährden. Wenn der Flugleiter entscheidet, es sind zu viele Modelle in der Luft, darf kein Kunstflug gemacht werden. Sollte ein Großteil der Halle oder gar die gesamte Halle für den Kunstflug benötigt werden ist dieses nur nach Absprache mit dem Flugleiter möglich. 7. Es dürfen im normalen Flugbetrieb nur Modelle (auch Flugzeuge und Muliticopter) bis 600 Gramm Abfluggewicht und oder Hubschrauber bis 480ger Baugröße geflogen werden. Der Flugleiter kann eine Ausnahmegenehmigung für größere Modelle erteilen, wenn er der Meinung ist, dass diese in der Halle betrieben werden können. Allerdings dürfen diese Modelle nur alleine geflogen werden und nur nachdem alle anwesenden Personen in sicherem Abstand sind. Eine Ausnahmeregelung kann für Muliticopter je nach Bauart und dem Einverständnis der anwesenden Piloten vorausgesetzt. Der Pilot ist selber verantwortlich für eventuelle Schäden an der Halle durch den Flugbetrieb. 8. Es dürfen maximal 2 größere Hubschrauber (350er -480er Baugröße) gleichzeitig in der Halle fliegen, solange diese im Schwebeflug sind. Sollte Rundflug gemacht werden, ist nur ein Hubschrauber erlaubt, wenn sich die Piloten vorher absprechen sind mehr Modelle möglich aber nicht mehr als 3 Modelle. Jeder Pilot hat Rücksicht auf andere zu nehmen! 8.1 Sollte die Möglichkeit bestehen eine Größere Halle nutzen zu können ist gemeinsam mit der Flugleitung zu entscheiden wie viele Modell maximal genutzt werden dürfen. Die Piloten sollten sich hier aber auch gegenseitig absprechen da die Gleichzeitige Flugaufsicht in Zwei hallen nicht möglich ist. Die Normale Halle hat hier Vorrang. 9. Null Promillegrenze! Das Fliegen unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandlung droht längeres Flugverbot. Alle Piloten werden auch im eigenen Interesse darum gebeten darauf zu achten, dass die 0 Promillegrenze eingehalten wird.
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