Förderrichtlinien Deutsche Postcode Lotterie (Stand Februar 2017) Die Deutsche Postcode Lotterie ist eine Lotterie mit einer sozialen Mission. Als Soziallotterie basiert sie auf dem weltweit erfolgreichen Konzept der Postcode Lotterien in den Niederlanden, Großbritannien und Schweden. Die Postcode Lotterien generieren Fördermittel für gemeinnützige Projekte. Soziales Engagement in allen Bereichen, Umweltschutz und Chancengleichheit, die Investition in eine partizipierende Gesellschaft und ein essenzieller Beitrag zur Information über die Arbeit von Förderprojekten waren nie wichtiger. Die Postcode Lotterien setzen sich dafür ein, unsere Welt zu einem besseren und grüneren Ort zu machen. Diesem hohen Anspruch sind die Postcode Lotterien in den vergangenen 27 Jahren bereits gerecht geworden. Heute haben wir dank der sechseinhalb Millionen Teilnehmer an unseren Postcode Lotterien rund sieben Milliarden Euro für soziale Zwecke sammeln können. Mehr als 344 Organisationen konnten so unterstützt werden. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert – im Namen ihrer Teilnehmer – sowohl Projekte mit regionalem als auch überregionalem Bezug in den einzelnen Bundesländern. Dies soll den Teilnehmern auch die Möglichkeit eröffnen zu sehen, an welche gemeinnützigen Projekte in ihrer Nähe die 30 Prozent ihres Loseinsatzes gegangen sind. Derzeit werden die Projekte mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Die Zahl der Förderprojekte in Deutschland und die Höhe der Förderbeiträge wächst analog zu der Anzahl der Lotterieteilnehmer. Ziel ist, eine begrenzte Anzahl von Organisationen zukünftig langfristig und nachhaltig zu unterstützen Die Förderbereiche der Deutschen Postcode Lotterie umfassen: • Chancengleichheit: Wir fördern Projekte, die benachteiligten Menschen am und unter dem Existenzminimum oder mit eingeschränkten Fähigkeiten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. • Umwelt- und Naturschutz: Wir unterstützen Projekte zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland und möchten außerdem durch Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit/RessourcenNutzung auf wichtige und dringliche Punkte aufmerksam machen. • Sozialer Zusammenhalt: Nur eine starke Gesellschaft hat Zukunft. Daher fördern wir Projekte, die hilfsbedürftigen Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher sozialer wie ethnischer Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Integration und freie Entfaltung geben. Die Postcode Lotterien sind im wahrsten Sinn Lotterien von Menschen für Menschen. Zusammen können wir viel bewegen. Seite 1 von 4 I. Förderzwecke 1. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte freier, gemeinnütziger und sozialer Organisationen und Einrichtungen (Träger). 2. Gefördert werden Bereiche, die im Beispielkatalog des § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgeführt werden. II. Fördergrundsätze 1. Gefördert werden nur Projekte von freien, gemeinnützigen, sozialen Trägern, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit sind. 2. Auf der Grundlage dieser Förderrichtlinien entscheidet der Beirat der Deutschen Postcode Lotterie über Bewilligung und Höhe der Förderbeiträge. 3. Ein Förderbeitrag der Deutschen Postcode Lotterie setzt den Einsatz von Eigenmitteln des Antragstellers (auch in natura) und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten voraus. Liegt der Anteil der Eigenmittel unter 20 Prozent, sollte dieser den Förderbeitrag der Deutschen Postcode Lotterie nicht unterschreiten. 4. Gegenüber öffentlichen Zuwendungen gilt der Förderbeitrag der Deutschen Postcode Lotterie als Eigenmittel des Antragstellers und muss gesondert im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. 5. Die Förderung der Deutschen Postcode Lotterie kann durch Beiträge anderer privater Förderorganisationen ergänzt werden. Diese können Eigenmittel ersetzen und müssen im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. 6. Die Deutsche Postcode Lotterie behält sich vor, Projekte gesondert zu prüfen, die bereits durch Lotterien wie etwa „Aktion Mensch“ und „Glücksspirale“, die Stiftung Deutsches Hilfswerk der „Deutschen Fernsehlotterie“ oder mit Lotto- und Toto-Mitteln gefördert werden. 7. Die Förderung der Deutschen Postcode Lotterie kann entweder anteilig zu einem festgelegten Prozentsatz der förderfähigen Gesamtkosten (Anteilsfinanzierung) oder als pauschalierter Festbetrag (Festbetragsfinanzierung) erfolgen. Zusätzlich zur Anteilsfinanzierung kann ein Beitrag zu den projektgebundenen Verwaltungskosten gewährt werden. 8. Die Förderung der Deutschen Postcode Lotterie ist wirtschaftlich und sparsam einzusetzen, eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. 9. Die mehrfache direkte oder indirekte Förderung eines Projektes durch die Deutsche Postcode Lotterie ist ausgeschlossen. 10. Im Rahmen eines Projektes können – nach vorheriger Bewilligung – bis zu 50 Prozent des Förderbeitrags für Personal- und Betriebskosten verwendet werden. 11. Für laufende Personal- und Betriebskosten der Deutschen Postcode Lotterie werden keine Fördermittel bereitgestellt. 12. Projekte, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind von einer Förderung durch die Deutsche Postcode Lotterie ausgeschlossen. Voraussetzung für die Antragsbearbeitung ist das Datum des Antragseingangs bei der Deutschen Postcode Lotterie. Erst aus dem Bestätigungsschreiben der Deutschen Postcode Lotterie für die Projektförderung kann ein Anspruch auf die Förderung abgeleitet werden. Seite 2 von 4 III. Förderfähigkeit von Antragstellern und Projekten 1. Es können ausschließlich Projekte von freien, gemeinnützigen, sozialen Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland gemäß II.1 gefördert werden. 2. Nicht gefördert werden: 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden unmittelbar; natürliche Personen; gewerbliche Organisationen; juristische Personen, die von einzelnen Personen oder der öffentlichen Hand gelenkt werden; Organisationen, die das Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB (Insichgeschäft nach deutschsprachigem Privatrecht) generell außer Kraft setzen; Immobilieninvestitionen von Organisationen, die bei Auflösung ihr Restvermögen nicht einer freien, gemeinnützigen, sozialen Organisationen zukommen lassen; Informationsveranstaltungen, Konferenzen und Seminare, Tagesausflüge, Galas, Festivals oder Wochenendaktivitäten; Trainings oder Bildungsworkshops, die keine nachhaltigen Resultate für Teilnehmer erbringen. IV. Förderinstrumente 1. Projektförderung von Projekten mit deutlich definiertem Zeitraum (Beginn und Ende des Projektes) 1.1. 1.2. Anteilsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 2. Starthilfeförderung von neuen, auf Dauer angelegten Projekten auf der Basis von bereits bestehenden Projekten. 3. Investitionsförderung: 3.1. 3.2. 3.3. Fördermaterial Nutzfahrzeuge Bauten und Inventar V. Förderspektrum 1. Ein Förderbeitrag beträgt maximal 10.000 Euro je Projekt für den gesamten Förderzeitraum. 2. Eine flexible Projektförderung über einen begrenzten Zeitraum von maximal einem Jahr ist möglich. VI. Antragsverfahren Förderanträge an die Deutsche Postcode Lotterie sind nach Möglichkeit im Online-Verfahren zu stellen. Die Antragsvorlagen werden auf der Webseite der Deutschen Postcode Lotterie bereitgestellt. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sollten nach Möglichkeit in digitaler Form beigefügt werden. Die Deutsche Postcode Lotterie behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrages zusätzliche Unterlagen anzufordern. Seite 3 von 4 VII. Fördervertrag 1. Bei der Bewilligung des Förderantrages wird auf der Grundlage der bei Antragsstellung geltenden Förderrichtlinien ein Fördervertrag zwischen dem Förderungsempfänger und der Deutschen Postcode Lotterie geschlossen. Darin werden die Rechte und Pflichten des Förderungsempfängers geregelt. 2. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Abschluss des Fördervertrages. 3. Gemäß des Fördervertrages ist direkt nach Endabrechnung bei Beendigung des Förderprojektes ein Verwendungsnachweis einzureichen. Für den Verwendungsnachweis stellt die Deutsche Postcode Lotterie auf ihrer Webseite Formblätter zur Verfügung. Der Verwendungsnachweis gilt gleichzeitig als Unterlage für eine Prüfung durch die Lotterieaufsichtsbehörde. 4. Der Förderungsempfänger ist verpflichtet, die bewilligten Fördermittel zurückzuzahlen, wenn diese nicht zweckentsprechend verwendet wurden oder wenn der Verwendungszweck nach Antragsstellung geändert wurde. VIII. Rechtsanspruch Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Deutsche Postcode Lotterie. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Beirates ist ausgeschlossen. Seite 4 von 4
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