Informationen des NGG - Arbeitskreises Ruhr - Lippe für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks in NRW 3. Jahrgang Ausgabe Altersvorsorge NR.2 / 2004 Bäckerrente in Nordrhein-Westfalen Zusätzlicher Regional-Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen! Neue Tarife ab 1.4.2004 Gesellen Std./Euro ab dem 5. Gesellenjahr im 3. u. 4. Gesellenjahr im 2. Gesellenjahr im 1. Gesellenjahr 11,61 10,93 10,07 9,78 Verkaufsfahrer mit Inkasso ab dem 21. Lebensjahr 11,15 Kraftfahrer ab dem 21. Lebensjahr 11,08 Ungelernte Arbeitskräfte in der Produktion ab dem 22. Lebensjahr nach 24 Mon. i. Betrieb nach 48 Mon. i. Betrieb nach 72 Mon. i. Betrieb 9,62 9,72 10,09 10,44 Ungelernte Arbeitskräfte ab dem 22. Lebensjahr 7,82 Fachverkäuferinnen (gelernt) im 1. Berufsjahr im 2. Berufsjahr im 3. Berufsjahr im 4. Berufsjahr ab dem 5. Berufsjahr 7,80 7,95 8,49 9,62 10,04 Fachverkäuferinnen ohne Abschluss i. Nahrungsmittelhandwerk o. Lebensmitteleinzelhandel erhalten 90% der genannten Beträge. Fillialleiterinnen (190 Std.) 11,44 Fillialleiterinnen (120 Std.) 10,74 Bessere Tarife gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft NGG! Deshalb: Jetzt Mitglied werden! F ür die rund 70.000 Beschäftigten der Backstuben in Nordrhein-Westfalen, Kolblenz und Trier gibt es gute Neuigkeiten. Die Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten einerseits und der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks sowie der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe andererseits haben einen regionalen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Die Grundlagen des neuen Regelwerks bilden das Altersvermögensgesetz (AvmG) und die bereits bundesweit geltende Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk aus dem Jahr 2002, die von der „SIGNAL IDUNA“ Pensionskasse aG durchgeführt wird. Durch die zusätzlich getroffene Vereinbarung werden die Möglichkeiten, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks zur finanziellen Absicherung ihres Ruhestandes bestehen, ausgeweitet und verbessert. Neu: Jährlich bis zu 160 € vom Arbeitgeber Zur bereits bestehenden Anschubzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 80 Euro jährlich, kommen ab 2004 zusätzliche 80 Euro vom Chef, wenn Beschäftigte jeweils durch eigene Entgeltumwandlung diesen Betrag um mindestens 150 Euro pro Jahr aufstocken (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Arbeitgeberbeträge anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeit). Sie kommen Auch verpachtete Verkaufsstellen sind Betriebe des Bäckerhandwerks! dabei in den Genuss der Ersparnis von Sozialabgaben sowie Steuern und können alle Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse nutzen. Vorteilhafte Durchführung Denn durch den Rahmenvertrag mit der „Signal IDUNA“, die über eine langjährige Erfahrung im Bäckerhandwerk verfügt, erhalten die Beschäftigten deutlich bessere Konditionen, als sie einzelvertraglich erzielen könnten. Und noch einen Vorteil hat dieser verbindlich festgelegte Durchführungsweg. Wenn Kolleginnen oder Kollegen bundesweit im Bäckerhandwerk die Firma wechseln, nehmen sie ihre Altersvorsorge mit. Erfolgreiche NGG Tarifpolitik Die vergangene Tarifrunde verlief alles andere als einfach. Doch zahlreiche Aktivitäten der Beschäftigten wie Unterschriftensammlungen in den Betrieben, Flugblattaktionen in mehreren Innenstädten Foto: BGN und Protestveranstaltungen u.a. beim Start der Weltmesse des Backens (iba) unterstützten unsere NGG-Tarifkommission, deren beharrliche Appelle an die soziale Verantwortung der Arbeitgeber sich letztendlich auszahlten. Für unsere verhandelnden Kolleginnen und Kollegen war es sehr wichtig, die bundeseinheitlich für das gesamte Bäckerhandwerk geltende Tarifvereinbarung um eine regionale Komponente zu ergänzen. Denn durch die „Rentenreform“ 2001, die wegen der beschlossenen Deckelung der Beitragshöhe zur Rentenversicherung eine kontinuierliche Senkung der Höhe der gesetzlichen Zahlungen zur Folge haben wird, sind die Beschäftigten gezwungen, verstärkt private Eigenvorsorge zu betreiben. Durch einen größeren Arbeitgeberbeitrag fällt es dabei leichter entstehende Versorgungslücken wieder zu schließen. Damit alt werden nicht arm sein heißt! friwu Eckpunkte der Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk vom 18.12.2002 X X X X X X Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und der Hauptvorstand der Gewerkschaft NGG leisten mit dem Tarifvertrag einen Beitrag zur Zukunftssicherung der Beschäftigten, indem sie einen tariflichen Altersvorsorgebetrag für sie vereinbaren und ihnen die Möglichkeit geben, durch Entgeltumwandlung eine Zusatzrente aufzubauen. Robert Pattai, Bäcker (Brot u. Printenbäckerei Drouven, Aachen) Dass die Gewerkschaft NGG mit den Innungsverbänden der Handwerksbäckereien Tarifverträge zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, ist nicht nur wichtig sondern absolut notwendig. Denn allen sollte inzwischen klar geworden sein, dass uns die gesetzliche Rente, die wir nach dem Arbeitsleben zu erwarten haben, kaum noch einen ausreichenden Lebensstandart ermöglichen wird. Rita Vaz, Fachverkäuferin und Betriebsratsvorsitzende (Bäckerei u. Konditorei Fork, Bochum) Ich bin sicher, dass Eigenvorsorge immer wichtiger wird. Entgeltumwandlung in die Pensionskasse scheint mir dabei wegen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein besonders lohnender Weg zu sein. Leider ist diese absolute Befreiung nur bis 2008 vorgesehen. Das sollte nicht das letzte Wort sein. Mit vereinten Kräften müssen wir versuchen, hier noch eine Änderung zu erreichen. Die Durchführung der tariflichen Anna Borchert, kaufm. Angestellte und Betriebsratsmitglied Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL (Malzer‘s Backstube / Scherpel Brot, Gelsenkirchen) IDUNA“ Pensionskasse aG. Das Thema tarifliche Altersvorsorge stieß bei den Kolleginnen und Kollegen Der Arbeitgeber ist verpflichtet für schon sofort nach Abschluss der natiojede/n Beschäftigte/n jährlich 80 nalen Rahmenvereinbarung Anfang Euro in die Pensionskasse einzu- 2003 auf reges Interesse. Ein Großteil zahlen. Teilzeitkräfte, auch „400-€- von ihnen wandelt inzwischen auch BeKräfte“, die auf ihre Versicherungs- standteile des Entgelts zur Altersvorsorfreiheit verzichtet haben, erhalten ge um. Das liegt sicherlich nicht zuletzt den Betrag des Arbeitgebers antei- daran, dass sie ausführlich und gut lig im Verhältnis ihrer individuellen durch die Mitarbeiter der „SIGNAL IDUArbeitszeit zur Vollzeit. Der Arbeit- NA“ beraten wurden. geberbetrag muss entsprechend mehrfacher deutlicher Erklärung Annette Pohlmann, Fachverkäuferin des Zentralverbandes nicht extra (Ihr Bäcker Schüren, Hilden) beantragt werden. Der Anspruch Wichtig ist, dass sich die Beschäftigten entsteht nach einer Betriebszugeumfassend über ihre Möglichkeiten und hörigkeit von 12 Monaten. Ansprüche informieren. Den Arbeitgeberbeitrag aus dem regionalen TarifverBeschäftigte haben auf Antrag die trag gibt‘s nicht automatisch. Anders, als Möglichkeit, zur Altersvorsorge Teiin der bundesweiten Vereinbarung vorle ihres Brutto-Entgelts umzuwangesehen, muss er zusammen mit der deln. Mindestbetrag i. Jahr: 150 €. Mitteilung über die Höhe des beabsichtigten Entgeltumwandlungsbetrages Alle eingezahlten Beträge sind sobeim Chef beantragt werden. Wer sich fort unverfallbar. nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen. Zur Förderung und Umsetzung der Altersvorsorge richten die Tarifpar- Durch einen monatlichen Nettoaufwand von ca. 6,25 Euro erhöht sich Ihr teien einen gemeinsamen Beirat Altersvorsorgekonto bei der Pensionskasse jährlich um folgenden Betrag: ein, der auch für die Zusammenar- Altersvorsorgebetrag gem. nationalerRahmenvereinbarung 80 Euro beit mit der Pensionskasse zustän- Altersvorsorgebetrag gem. NRW-Tarifvertrag 80 Euro Entgeltumwandlung (12,50 € pro Monat -brutto- siehe Seite 4) 150 Euro dig ist. Jährliche Altersvorsorgeleistung 2 Eckpunkte des Tarifvertrages zur Altersvorsorge für das Bäckerhandwerk in NRW, Koblenz und Trier v. 14.1.2004 Was meinen ............. X Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe einerseits und die Gewerkschaft NGG, Landesbezirk NRW andererseits, leisten mit dem Tarifvertrag, gem. der in der bundesweiten Rahmenvereinbarung vorgesehenen Möglichkeit, einen zusätzlichen regionalen Beitrag zum Aufbau einer individuellen Altersvorsorge. X Die Durchführung der tariflichen Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL IDUNA“ Pensionskasse aG. X Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gegen den Arbeitgeber zusätzlich zum Anspruch aus der Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk vom 18.12.2002 einen weiteren Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung in Höhe von 80 Euro, wenn sie ihrerseits tarifliche oder außertarifliche Bezüge in Höhe von mindestens 80 Euro zum Zwecke der Altersvorsorge umwandeln. Beträge, die bereits aufgrund der bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung umgewandelt wurden, werden angerechnet. X Teilzeitkräfte (außer 400-€-Kräfte) erhalten den Arbeitgeberbetrag anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeit. X Der Anspruch ist schriftlich geltend zu machen. Auf Wunsch hilft NGG dabei. X Der Altersvorsorgebetrag wird vom Arbeitgeber jeweils bis zum 15. Dezember eines Jahres dem Versorgungsträger zugesandt. 310 Euro „Backpapier“ Nr. 2 / 2004 Die Vorteile der Bäcker-Rente auf Backpapier sprach mit Ernst Busch, Geschäftsführer einen Blick: der NGG-Region Köln : ⇒ Steuer- & sozialversicherungsfreie Beiträge. ⇒ Fortführung bei Arbeitgeberwechsel. ⇒ Flexible Beitragsgestaltung: Sie können die Höhe Ihrer Beitrage verändern. ⇒ Hohe Renditen. ⇒ Hohe Anlagesicherheit. ⇒ Geringe Verwaltungskosten. ⇒ Einbringen Riestergeförderter Beiträge möglich. ⇒ Einfache Handhabung. ⇒ Einheitliche Branchenlösung. Das finde ich gut! Diese Ansprüche will ich mir sichern! Deshalb werde ich NGG-Mitglied! Warum hat die Gewerkschaft NGG zusätzlich noch einen regionalen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen? Die Altersrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden infolge der Rentenreform 2001 sinken. Um die entstehenden Rentenlücken zu schließen, ist es notwendig, die vom Gesetzgeber geförderten Möglichkeiten der kapitalgedeckten zusätzlichen Rente im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ständig besser zu nutzen. Die Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk war ein gelungener erster Schritt in die richtige Rich- Zuständig für das Handwerk tung. Mit unserem Tarifvertrag für NRW haben wir in NRW: Ernst Busch den begonnenen Weg ausgebaut. Wie wichtig ist die tarifliche Altersvorsorge für das Bäckerhandwerk? Die Einkommen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bäckerhandwerk sind nicht sehr üppig. Einen akzeptablen Lebensstandart erreichen sie oft nur durch die steuerbefreiten Nachtzuschläge. Angesichts der drohenden Versorgungslücke kann hier das Erwachen beim Renteneintritt besonders groß sein, wenn sich der monatlich zur Verfügung stehende Geldbetrag um die Hälfte reduziert. Deshalb ist besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt gerade mal so über die Runden kommen, der Aufbau einer Zusatzrente unerlässlich. Arbeitnehmer erhalten den zusätzlichen Arbeitgeberbetrag aus dem neuen NRW-Tarifvertrag nur, wenn sie bereit sind Entgelt umzuwandeln. Warum? Allein von den Arbeitgeberbeträgen wird es nicht möglich sein, eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Nur die zusätzliche Entgeltumwandlung kann vielfach verhindern, dass alt werden nicht arm sein heißt. Und umgewandelte 150 Euro brutto im Jahr - das sind 12,50 Euro pro Monat - bringen bis zu 310 Euro auf´s Konto! Da die Pensionskasse durch einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand viel günstiger arbeiten kann als z.B. eine Lebensversicherung, lohnt sich das. Die „SIGNAL IDUNA“ bietet dazu genauere Beratungen an. So nah, wie das Telefon: Ihre Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in den Regionen Aachen Ostwestfalen (Bielefeld) Dortmund Düsseldorf-Wuppertal Duisburg Gelsenkirchen-Herten Südwestfalen (Hagen) Kleve Köln Krefeld-Neuss (Düsseldorf) Ruhr (Mülheim) Münsterland (Münster) „Backpapier“ Nr. 2 / 2004 Dennewartstr. 17 Marktstr. 10-14 Ostwall 17-21 Wiesenstr. 70 A1 Am Stapeltor 17-19 Overwegstraße 47 Körnerstraße 43 Lindenallee 10 Hans-Böckler-Platz 1 Wiesenstr. 70 A1 Friedrichstraße 24 Zumsandestraße 35 (02 41) (0521) (0231) (0211) (0203) (0209) (02331) (02821) (0221) (0211) (0208) (0251) 946740 986290 5579790 5066950 22331 22736 14028 21055 9514240 5066950 380457 36492 3 Umwandeln lohnt B ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Zusatzrente an die Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€ (12,50€ pro Monat) umwandeln. Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele. Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive Effekte erzielt. Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich Bruttoarbeitslohn monatlich steuerpflichtig Lohnsteuer (1/0) Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsbeiträge (21%) Netto - Auszahlungsbetrag Nettoaufwand ohne Umwandlung 2.200,00 2.200,00 324,50 17,84 462,00 1.395,66 Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich Bruttoarbeitslohn monatlich steuerpflichtig Lohnsteuer (1/0) Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsbeiträge (21%) Netto - Auszahlungsbetrag Nettoaufwand ohne Umwandlung 1.677,00 1.677,00 177,75 9,77 352,17 1.137,31 Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich Bruttoarbeitslohn monatlich steuerpflichtig Lohnsteuer (5/0) Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsbeiträge (21%) Netto - Auszahlungsbetrag Nettoaufwand ohne Umwandlung 1.004,00 1.004,00 194,25 10,68 210,84 588,23 mit Umwandlung 2.200,00 2.100,00 295,08 16,22 441,00 1.347,70 47,96 mit Umwandlung 1.677,00 1.664,50 174,41 9,59 349,44 1.131,06 6,25 mit Umwandlung 1.004,00 904,00 149,25 8,20 189,84 556,71 31,52 Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch diese Ansprüche können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln. Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und 60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder? Impressum Bäckerprojekt der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: [email protected] Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter www.ngg-dortmund.de 4 Fragen zum Tarif und zur Bäckerrente? Tel. 0211-388 398 17 oder 0170 4571152 Was wird aus der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Bäckerhandwerks? T arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere NGG auch in Sachen Altersvorsorge, schon immer verfolgte. So gelang es ihr im Jahre 1970 mit den Arbeitgebern die Einrichtung der Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG zu vereinbaren. Aus dieser Kasse erhalten viele ehemalige Beschäftigte auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro pro Monat. Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses der “neuen Bäckerrente“, für die Arbeitgeber die Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an die ZVK. Ab diesem Zeitpunkt erwerben Beschäftigte auch keine Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare Teilansprüche bestehen. Für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35. Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens 10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten, können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind die regionalen Büros unserer NGG weiterhin gerne behilflich. „Backpapier“ Nr. 2 / 2004
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