Landesbezirk NRW

Informationen des NGG - Arbeitskreises Ruhr - Lippe für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks in NRW
3. Jahrgang
Ausgabe Altersvorsorge
NR.2 / 2004
Bäckerrente in Nordrhein-Westfalen
Zusätzlicher Regional-Tarifvertrag
zur Altersvorsorge abgeschlossen!
Neue Tarife ab 1.4.2004
Gesellen
Std./Euro
ab dem 5. Gesellenjahr
im 3. u. 4. Gesellenjahr
im 2. Gesellenjahr
im 1. Gesellenjahr
11,61
10,93
10,07
9,78
Verkaufsfahrer mit Inkasso
ab dem 21. Lebensjahr
11,15
Kraftfahrer
ab dem 21. Lebensjahr
11,08
Ungelernte Arbeitskräfte in
der Produktion
ab dem 22. Lebensjahr
nach 24 Mon. i. Betrieb
nach 48 Mon. i. Betrieb
nach 72 Mon. i. Betrieb
9,62
9,72
10,09
10,44
Ungelernte Arbeitskräfte
ab dem 22. Lebensjahr
7,82
Fachverkäuferinnen (gelernt)
im 1. Berufsjahr
im 2. Berufsjahr
im 3. Berufsjahr
im 4. Berufsjahr
ab dem 5. Berufsjahr
7,80
7,95
8,49
9,62
10,04
Fachverkäuferinnen ohne Abschluss i. Nahrungsmittelhandwerk
o. Lebensmitteleinzelhandel erhalten 90% der genannten Beträge.
Fillialleiterinnen (190 Std.) 11,44
Fillialleiterinnen (120 Std.) 10,74
Bessere Tarife gibt es nur mit einer
starken Gewerkschaft NGG!
Deshalb:
Jetzt Mitglied werden!
F
ür die rund 70.000 Beschäftigten der Backstuben in
Nordrhein-Westfalen, Kolblenz
und Trier gibt es gute Neuigkeiten. Die Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten einerseits
und der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks sowie
der Bäckerinnungs-Verband
Westfalen-Lippe andererseits
haben einen regionalen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Die Grundlagen des
neuen Regelwerks bilden das
Altersvermögensgesetz (AvmG)
und die bereits bundesweit geltende Rahmenvereinbarung zur
Altersvorsorge im deutschen
Bäckerhandwerk aus dem Jahr
2002, die von der „SIGNAL IDUNA“ Pensionskasse aG durchgeführt wird.
Durch die zusätzlich getroffene
Vereinbarung werden die Möglichkeiten, die für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks zur finanziellen Absicherung ihres Ruhestandes bestehen, ausgeweitet und verbessert.
Neu: Jährlich bis zu 160 €
vom Arbeitgeber
Zur bereits bestehenden Anschubzahlung des Arbeitgebers in
Höhe von 80 Euro jährlich, kommen ab 2004 zusätzliche 80 Euro
vom Chef, wenn Beschäftigte jeweils durch eigene Entgeltumwandlung diesen Betrag um mindestens 150 Euro pro Jahr aufstocken (Teilzeitbeschäftigte erhalten
die Arbeitgeberbeträge anteilig im
Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeit). Sie kommen
Auch verpachtete Verkaufsstellen sind Betriebe des Bäckerhandwerks!
dabei in den Genuss der Ersparnis
von Sozialabgaben sowie Steuern
und können alle Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge über
eine Pensionskasse nutzen.
Vorteilhafte Durchführung
Denn durch den Rahmenvertrag mit der „Signal IDUNA“, die
über eine langjährige Erfahrung im
Bäckerhandwerk verfügt, erhalten
die Beschäftigten deutlich bessere
Konditionen, als sie einzelvertraglich erzielen könnten. Und noch
einen Vorteil hat dieser verbindlich
festgelegte Durchführungsweg.
Wenn Kolleginnen oder Kollegen
bundesweit im Bäckerhandwerk
die Firma wechseln, nehmen sie
ihre Altersvorsorge mit.
Erfolgreiche NGG Tarifpolitik
Die vergangene Tarifrunde verlief
alles andere als einfach. Doch
zahlreiche Aktivitäten der Beschäftigten wie Unterschriftensammlungen in den Betrieben, Flugblattaktionen in mehreren Innenstädten
Foto: BGN
und Protestveranstaltungen u.a.
beim Start der Weltmesse des
Backens (iba) unterstützten unsere
NGG-Tarifkommission, deren beharrliche Appelle an die soziale
Verantwortung der Arbeitgeber
sich letztendlich auszahlten. Für
unsere verhandelnden Kolleginnen
und Kollegen war es sehr wichtig,
die bundeseinheitlich für das gesamte Bäckerhandwerk geltende
Tarifvereinbarung um eine regionale Komponente zu ergänzen.
Denn durch die „Rentenreform“
2001, die wegen
der beschlossenen Deckelung
der Beitragshöhe
zur Rentenversicherung eine kontinuierliche Senkung der Höhe der gesetzlichen
Zahlungen zur Folge haben wird,
sind die Beschäftigten gezwungen,
verstärkt private Eigenvorsorge zu
betreiben. Durch einen größeren
Arbeitgeberbeitrag fällt es dabei
leichter entstehende Versorgungslücken wieder zu schließen. Damit alt werden nicht arm sein
heißt!
friwu
Eckpunkte der
Rahmenvereinbarung
zur Altersvorsorge
im deutschen
Bäckerhandwerk
vom 18.12.2002
X
X
X
X
X
X
Der Zentralverband des Deutschen
Bäckerhandwerks e.V. und der
Hauptvorstand der Gewerkschaft
NGG leisten mit dem Tarifvertrag
einen Beitrag zur Zukunftssicherung der Beschäftigten, indem sie
einen tariflichen Altersvorsorgebetrag für sie vereinbaren und ihnen
die Möglichkeit geben, durch Entgeltumwandlung eine Zusatzrente
aufzubauen.
Robert Pattai, Bäcker
(Brot u. Printenbäckerei Drouven, Aachen)
Dass die Gewerkschaft NGG mit den
Innungsverbänden der Handwerksbäckereien Tarifverträge zur Altersvorsorge
abgeschlossen hat, ist nicht nur wichtig
sondern absolut notwendig. Denn allen
sollte inzwischen klar geworden sein,
dass uns die gesetzliche Rente, die wir
nach dem Arbeitsleben zu erwarten haben, kaum noch einen ausreichenden
Lebensstandart ermöglichen wird.
Rita Vaz, Fachverkäuferin und Betriebsratsvorsitzende
(Bäckerei u. Konditorei Fork, Bochum)
Ich bin sicher, dass Eigenvorsorge immer wichtiger wird. Entgeltumwandlung
in die Pensionskasse scheint mir dabei
wegen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein besonders lohnender Weg zu
sein. Leider ist diese absolute Befreiung
nur bis 2008 vorgesehen. Das sollte
nicht das letzte Wort sein. Mit vereinten
Kräften müssen wir versuchen, hier
noch eine Änderung zu erreichen.
Die Durchführung der tariflichen Anna Borchert, kaufm. Angestellte und Betriebsratsmitglied
Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL (Malzer‘s Backstube / Scherpel Brot, Gelsenkirchen)
IDUNA“ Pensionskasse aG.
Das Thema tarifliche Altersvorsorge
stieß bei den Kolleginnen und Kollegen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet für schon sofort nach Abschluss der natiojede/n Beschäftigte/n jährlich 80 nalen Rahmenvereinbarung Anfang
Euro in die Pensionskasse einzu- 2003 auf reges Interesse. Ein Großteil
zahlen. Teilzeitkräfte, auch „400-€- von ihnen wandelt inzwischen auch BeKräfte“, die auf ihre Versicherungs- standteile des Entgelts zur Altersvorsorfreiheit verzichtet haben, erhalten ge um. Das liegt sicherlich nicht zuletzt
den Betrag des Arbeitgebers antei- daran, dass sie ausführlich und gut
lig im Verhältnis ihrer individuellen durch die Mitarbeiter der „SIGNAL IDUArbeitszeit zur Vollzeit. Der Arbeit- NA“ beraten wurden.
geberbetrag muss entsprechend
mehrfacher deutlicher Erklärung Annette Pohlmann, Fachverkäuferin
des Zentralverbandes nicht extra (Ihr Bäcker Schüren, Hilden)
beantragt werden. Der Anspruch
Wichtig ist, dass sich die Beschäftigten
entsteht nach einer Betriebszugeumfassend über ihre Möglichkeiten und
hörigkeit von 12 Monaten.
Ansprüche informieren. Den Arbeitgeberbeitrag aus dem regionalen TarifverBeschäftigte haben auf Antrag die
trag gibt‘s nicht automatisch. Anders, als
Möglichkeit, zur Altersvorsorge Teiin der bundesweiten Vereinbarung vorle ihres Brutto-Entgelts umzuwangesehen, muss er zusammen mit der
deln. Mindestbetrag i. Jahr: 150 €.
Mitteilung über die Höhe des beabsichtigten Entgeltumwandlungsbetrages
Alle eingezahlten Beträge sind sobeim Chef beantragt werden. Wer sich
fort unverfallbar.
nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen.
Zur Förderung und Umsetzung der
Altersvorsorge richten die Tarifpar- Durch einen monatlichen Nettoaufwand von ca. 6,25 Euro erhöht sich Ihr
teien einen gemeinsamen Beirat Altersvorsorgekonto bei der Pensionskasse jährlich um folgenden Betrag:
ein, der auch für die Zusammenar- Altersvorsorgebetrag gem. nationalerRahmenvereinbarung
80 Euro
beit mit der Pensionskasse zustän- Altersvorsorgebetrag gem. NRW-Tarifvertrag
80 Euro
Entgeltumwandlung (12,50 € pro Monat -brutto- siehe Seite 4)
150 Euro
dig ist.
Jährliche Altersvorsorgeleistung
2
Eckpunkte des
Tarifvertrages zur
Altersvorsorge für
das Bäckerhandwerk
in NRW, Koblenz
und Trier v. 14.1.2004
Was meinen .............
X
Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe
einerseits und die Gewerkschaft
NGG, Landesbezirk NRW andererseits, leisten mit dem Tarifvertrag,
gem. der in der bundesweiten Rahmenvereinbarung vorgesehenen
Möglichkeit, einen zusätzlichen
regionalen Beitrag zum Aufbau
einer individuellen Altersvorsorge.
X
Die Durchführung der tariflichen
Altersvorsorge obliegt der „SIGNAL
IDUNA“ Pensionskasse aG.
X
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gegen den Arbeitgeber
zusätzlich zum Anspruch aus der
Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk vom 18.12.2002 einen
weiteren Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung in Höhe
von 80 Euro, wenn sie ihrerseits
tarifliche oder außertarifliche Bezüge in Höhe von mindestens 80
Euro zum Zwecke der Altersvorsorge umwandeln. Beträge, die bereits
aufgrund der bundesweit geltenden
Rahmenvereinbarung umgewandelt wurden, werden angerechnet.
X
Teilzeitkräfte (außer 400-€-Kräfte)
erhalten den Arbeitgeberbetrag
anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeit.
X
Der Anspruch ist schriftlich geltend zu machen. Auf Wunsch hilft
NGG dabei.
X
Der Altersvorsorgebetrag wird vom
Arbeitgeber jeweils bis zum 15.
Dezember eines Jahres dem Versorgungsträger zugesandt.
310 Euro
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004
Die Vorteile der Bäcker-Rente auf Backpapier sprach mit
Ernst Busch, Geschäftsführer
einen Blick:
der NGG-Region Köln :
⇒
Steuer- & sozialversicherungsfreie Beiträge.
⇒
Fortführung bei Arbeitgeberwechsel.
⇒
Flexible Beitragsgestaltung:
Sie können die Höhe Ihrer Beitrage verändern.
⇒
Hohe Renditen.
⇒
Hohe Anlagesicherheit.
⇒
Geringe Verwaltungskosten.
⇒
Einbringen Riestergeförderter Beiträge möglich.
⇒
Einfache Handhabung.
⇒
Einheitliche Branchenlösung.
Das finde ich gut!
Diese Ansprüche will ich mir sichern!
Deshalb werde ich NGG-Mitglied!
Warum hat die Gewerkschaft NGG zusätzlich noch einen regionalen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen?
Die Altersrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden
infolge der Rentenreform 2001 sinken. Um die entstehenden Rentenlücken zu schließen, ist es notwendig, die vom Gesetzgeber geförderten Möglichkeiten der kapitalgedeckten zusätzlichen Rente im
Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ständig
besser zu nutzen. Die Rahmenvereinbarung zur
Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk war
ein gelungener erster Schritt in die richtige Rich- Zuständig für das Handwerk
tung. Mit unserem Tarifvertrag für NRW haben wir in NRW: Ernst Busch
den begonnenen Weg ausgebaut.
Wie wichtig ist die tarifliche Altersvorsorge für das Bäckerhandwerk?
Die Einkommen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Bäckerhandwerk sind nicht sehr üppig. Einen akzeptablen Lebensstandart erreichen sie oft nur durch die steuerbefreiten Nachtzuschläge.
Angesichts der drohenden Versorgungslücke kann hier das Erwachen
beim Renteneintritt besonders groß sein, wenn sich der monatlich zur
Verfügung stehende Geldbetrag um die Hälfte reduziert. Deshalb ist
besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt gerade mal so
über die Runden kommen, der Aufbau einer Zusatzrente unerlässlich.
Arbeitnehmer erhalten den zusätzlichen Arbeitgeberbetrag aus
dem neuen NRW-Tarifvertrag nur, wenn sie bereit sind Entgelt umzuwandeln. Warum?
Allein von den Arbeitgeberbeträgen wird es nicht möglich sein, eine
ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Nur die zusätzliche Entgeltumwandlung kann vielfach verhindern, dass alt werden nicht arm sein
heißt. Und umgewandelte 150 Euro brutto im Jahr - das sind 12,50
Euro pro Monat - bringen bis zu 310 Euro auf´s Konto! Da die Pensionskasse durch einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand viel
günstiger arbeiten kann als z.B. eine Lebensversicherung, lohnt sich
das. Die „SIGNAL IDUNA“ bietet dazu genauere Beratungen an.
So nah, wie das
Telefon:
Ihre Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
in den Regionen
Aachen
Ostwestfalen (Bielefeld)
Dortmund
Düsseldorf-Wuppertal
Duisburg
Gelsenkirchen-Herten
Südwestfalen (Hagen)
Kleve
Köln
Krefeld-Neuss (Düsseldorf)
Ruhr (Mülheim)
Münsterland (Münster)
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004
Dennewartstr. 17
Marktstr. 10-14
Ostwall 17-21
Wiesenstr. 70 A1
Am Stapeltor 17-19
Overwegstraße 47
Körnerstraße 43
Lindenallee 10
Hans-Böckler-Platz 1
Wiesenstr. 70 A1
Friedrichstraße 24
Zumsandestraße 35
(02 41)
(0521)
(0231)
(0211)
(0203)
(0209)
(02331)
(02821)
(0221)
(0211)
(0208)
(0251)
946740
986290
5579790
5066950
22331
22736
14028
21055
9514240
5066950
380457
36492
3
Umwandeln lohnt
B
ei der Entgeltumwandlung wird auf Ihr Verlangen ein Teil der Bruttoarbeitsvergütung nicht bar ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber steuer– und sozialabgabenfrei
zum Aufbau einer Zusatzrente an die Pensionskasse überwiesen. Die Höhe des Umwandlungsbetrages legen Sie individuell fest. Er kann jährlich unter Anrechnung des tariflichen Arbeitgeberbeitrags bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung betragen (2004: 2472€). Mindestens müssen Sie aber im Jahr 150€
(12,50€ pro Monat) umwandeln.
Wie lohnend Entgeltumwandlung sein kann, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele. Auch bei anderer Einkommenshöhe bzw. Steuerklasse werden ähnlich positive
Effekte erzielt.
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich
Bruttoarbeitslohn monatlich
steuerpflichtig
Lohnsteuer (1/0)
Solidaritätszuschlag
Sozialversicherungsbeiträge (21%)
Netto - Auszahlungsbetrag
Nettoaufwand
ohne Umwandlung
2.200,00
2.200,00
324,50
17,84
462,00
1.395,66
Entgeltumwandlung 12,50 Euro monatlich
Bruttoarbeitslohn monatlich
steuerpflichtig
Lohnsteuer (1/0)
Solidaritätszuschlag
Sozialversicherungsbeiträge (21%)
Netto - Auszahlungsbetrag
Nettoaufwand
ohne Umwandlung
1.677,00
1.677,00
177,75
9,77
352,17
1.137,31
Entgeltumwandlung 100 Euro monatlich
Bruttoarbeitslohn monatlich
steuerpflichtig
Lohnsteuer (5/0)
Solidaritätszuschlag
Sozialversicherungsbeiträge (21%)
Netto - Auszahlungsbetrag
Nettoaufwand
ohne Umwandlung
1.004,00
1.004,00
194,25
10,68
210,84
588,23
mit Umwandlung
2.200,00
2.100,00
295,08
16,22
441,00
1.347,70
47,96
mit Umwandlung
1.677,00
1.664,50
174,41
9,59
349,44
1.131,06
6,25
mit Umwandlung
1.004,00
904,00
149,25
8,20
189,84
556,71
31,52
Tipp: In Nordrhein-Westfalen bestehen tarifliche Ansprüche auf Sonderzahlungen
(Urlaubs– und Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen. Auch diese Ansprüche können sie komplett oder anteilig in Beiträge zur Pensionskasse umwandeln.
Durch Steuer– und Sozialabgabenerleichterung sparen Sie auch dabei zwischen 30 und
60 Prozent. Äußerst vorteilhaft, oder?
Impressum
Bäckerprojekt der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
Redaktion: Ruth, Monika, Eberhard, Siggi, Friedel
Fritz Neumann (V.i.S.d.P.), Wiesenstraße 70 A1, 40549 Düsseldorf,
Tel.: 0211 / 388 398-0 Fax: 0211 / 388 398 19 Email: [email protected]
Backpapier und weitere Informationen, Mitteilungen und Hinweise, nicht nur aus dem
Bereich des Bäckerhandwerks, gibt es unter
www.ngg-dortmund.de
4
Fragen zum Tarif
und zur
Bäckerrente?
Tel. 0211-388 398 17
oder 0170 4571152
Was wird aus der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Bäckerhandwerks?
T
arifpolitik mit Weitsicht, ein Ziel, das unsere NGG
auch in Sachen Altersvorsorge,
schon immer verfolgte. So gelang es ihr im
Jahre 1970 mit den Arbeitgebern die Einrichtung der Zusatzversorgungskasse für
die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG zu vereinbaren. Aus
dieser Kasse erhalten viele ehemalige Beschäftigte
auch weiterhin eine Zusatzrente von bis zu rd. 42 Euro
pro Monat.
Mit Beginn des Jahres 2003 entfiel, infolge des Abschlusses der “neuen Bäckerrente“, für die Arbeitgeber
die Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen an die ZVK. Ab
diesem Zeitpunkt erwerben Beschäftigte auch keine
Anwartschaften mehr auf Leistungen aus der ZVK. Bis
dahin entstandene Ansprüche bleiben aber als unverfallbare Teilansprüche bestehen. Für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks heißt das, wenn sie am 31.12.2002 das 35.
Lebensjahr vollendet hatten und dabei auf eine mindestens 10-jährige Versorgungszusage zurückblicken konnten, können sie bei Rentenantritt ihre Ansprüche bei der
ZVK geltend machen. Beim Ausfüllen der Anträge sind
die regionalen Büros unserer NGG weiterhin gerne behilflich.
„Backpapier“ Nr. 2 / 2004