16/14286 - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14286
20.02.2017
Kleine Anfrage 5614
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Entwicklung der Beförderungen in der Finanzverwaltung im Monat Januar 2017 –
Wie sehen die Beförderungsentscheidungen des Finanzministers nach Beendigung der
einmaligen Beförderungswelle aus?
Beförderungsstellen kommt innerhalb einer Verwaltung eine wichtige Bedeutung zu, um den
leistungsorientierten Bediensteten im öffentlichen Dienst regelmäßig Aufstiegsperspektiven zu
ermöglichen, das Personal an die Dienststelle zu binden, die Betroffenen zu motivieren und
ihnen auch eine positive Entwicklung bei ihren eigenen Bezügen zu ermöglichen. Daher ist es
wünschenswert, dass die Beförderungsstellen in den Ressortbereichen so bemessen sind und
planungssicher ausgebracht werden, dass sie den leistungsbereiten Bediensteten kontinuierlich neue Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Für die Finanzverwaltung ist dieser Aspekt besonders wichtig, da bei der aktuellen Arbeitsmarktlage derzeit vielfältige attraktive Wechseloptionen in die private Wirtschaft bestehen.
Prinzipiell gilt, dass Beförderungen im Hinblick auf Eignung, Leistung und Befähigung dem
Leistungsgrundsatz unterliegen. Einem Bediensteten wird demnach eine neue berufliche
Funktion zugetraut, wenn er sich auf seiner bisherigen Position bewährt hat. Der sogenannte
Bewährungsaufstieg ist im Öffentlichen Dienst die Bezeichnung für die Einreihung in eine höhere Laufbahngruppe oder für eine Höhergruppierung bei Angestellten, wenn sich jeweils der
Betroffene den Anforderungen der bisherigen Position gewachsen gezeigt hat. Jegliche Beförderung ist jedoch stets abhängig von einer freien und besetzbaren avisierten Planstelle.
Beförderungen unterliegen in der Regel der Mitbestimmung des Personalrates. Seit dem
1. Juli 2016 bestimmt ferner eine deutlich verschärfte Frauenquote die Beförderungsoptionen
für die Landesbediensteten, die sogar vorsieht, dass innerhalb einer Vergleichsgruppe eine
leistungsschlechtere Frau einem leistungsbesseren Mann vorzuziehen ist. Diese Abkehr vom
Leistungsprinzip und Beamtenrecht hält die FDP-Landtagsfraktion für verfassungswidrig und
für in hohem Maße demotivierend für die davon nachteilig betroffenen männlichen Beamten.
Die neuen Vorschriften enthält das sogenannte Dienstrechtsmodernisierungsgesetz.
Die Rechtsauffassung der FDP-Landtagsfraktion haben in den letzten Wochen bereits alle
Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen explizit bestätigt. In allen
zugrundeliegenden Fällen haben sich diskriminierte Männer gegen die Bevorzugung von leistungsschlechteren weiblichen Kolleginnen gewandt. Mit Erfolg: Die Verfassungswidrigkeit der
Datum des Originals: 20.02.2017/Ausgegeben: 20.02.2017
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hoch umstrittenen rot/grünen Neuregelung zur Frauenquote ist bislang von allen damit befassten Gerichten in unserem Bundesland bestätigt worden. In den letzten Wochen haben verständlicherweise bereits 85 Landesbeamte Rechtsmittel gegen ihre neue Benachteiligung eingelegt, und weitere dürften folgen.
Die Landesregierung geht ihrerseits offenbar davon aus, auch die weiteren Verfahren vor Verwaltungsgerichten zu verlieren. Um nicht im Wochenrhythmus immer neue Niederlagen vor
Gericht vertreten zu müssen, hat sich das Land daher entschieden, allen Anträgen auf einstweilige Anordnung zur Unterlassung einer unsachgerechten weiblichen Beförderung nun
dadurch zu begegnen, dass die strittigen Personalmaßnahmen nicht vollzogen werden und
den Beschwerdeführern für eine Rücknahme ihres einstweiligen Rechtsschutzgesuches sämtliche Verfahrenskosten und bisherigen Aufwendungen für ihre Rechtsberatung gezahlt werden. Die Landesregierung will sich offenbar aus Gründen der Gesichtswahrung nur auf wenige
Musterverfahren konzentrieren. Der Umstand, dass sie ihrerseits den Klägern alle Kosten erstattet, belegt zugleich, dass sie keine realistische Chance sieht, ihre personellen Entscheidungen als gerichtsfest durchsetzen zu können. Ansonsten wäre es ihr nach gültiger Landeshaushaltsordnung verboten, einen insgesamt fünfstelligen Geldbetrag ohne rechtliche Verpflichtung zu zahlen. Im Falle der Niederlage von Beschäftigten vor Gericht müssen diese
nämlich für die Verfahrenskosten selbst aufkommen. Die Rheinische Post beziffert die auf das
Land zukommenden Kosten auf bis zu 80.000 Euro, falls alle rechtsschutzbegehrenden Beamten das Angebot annehmen.
Die Ankündigung der Landesregierung, auch bei einer Fortsetzung ihrer Niederlagenserie bis
hin zum Europäischen Gerichtshof zu streiten, versetzt die Gewerkschaften, Beamtenbund
und zahlreiche Landesbedienstete in Alarmstimmung. Bereits gegenwärtig sind etliche der Beförderungsverfahren durch Rechtsstreitigkeiten blockiert. In bestimmten Laufbahnen für einen
Zeitraum von wohl mindestens fünf Jahren keine rechtssicheren Beförderungen mehr vollziehen zu können, wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber weiter reduzieren und Nachwuchsgewinnungsoptionen schwächen.
In dieser Woche hat Finanzbeamtin Daniela den Landtagsfraktionen unter Darlegung all ihrer
persönlichen Detailumstände aus Sicht einer weiblichen Landesbediensteten dargelegt, für
wie absurd sie die neue rot/grüne Frauenquote hält. Die Finanzbeamtin erwartet gar keine
Bevorzugung ihrer Person vor besser qualifizierten männlichen Kollegen, sondern die eigene
Beförderung zum ursprünglich nach alter Liste vorgesehenen Termin. Diese bekommt sie nun
auf absehbare Zeit nicht aufgrund der Konkurrentenklagen in ihrer Liste gegen die neue Frauenquote. Wörtlich teilt sie den Abgeordneten mit:
„Die Neufassung des Landesbeamtengesetzes hat nach meiner Erfahrung ein heilloses Chaos
angerichtet und Ungerechtigkeiten verursacht. Zahlreiche Beförderungsstellen sind gesperrt,
bei zu befürchtender Ausschöpfung sämtlicher Rechtswege vielleicht auf viele Jahre. Was
mich jedoch am meisten betrübt, ist die Kompromißlosigkeit der Landesregierung bei der
Durchsetzung dieser verfehlten Politik ohne Rücksicht auf die fatalen Folgen in der Beamtenschaft.“
Immer mehr Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen erwarten die umgehende Abschaffung der
unhaltbaren Frauenquote.
Jeweils zum 15. eines Monats werden für alle rund 26.000 Bediensteten in der nordrheinwestfälischen Finanzverwaltung mittels Intranet die monatlich neuen Beförderungstabellen
sichtbar publiziert. Die Daten sind bei der Verwaltung gespeichert und deshalb problemlos
ohne einen größeren Arbeitsaufwand abrufbar. Der Landtag hat als einen parlamentarischen
Auskunftsanspruch, die Beförderungspolitik des Finanzministers nachvollziehen zu können.
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Ich frage daher die Landesregierung:
1.
Wie sieht im einzelnen die detaillierte monatliche Beförderungstabelle für den Monat Januar 2017 bei der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung vollständig aus? (bitte einfach die im Intranet verfügbare Tabelle 1:1 als Anlage zur Antwort beifügen)
2.
Wie viele von allen tatsächlich im Monat Januar 2017 beförderten Bediensteten in der
Finanzverwaltung sind, jeweils differenziert nach den einzelnen Besoldungen von A 6
bis A 16 Z, jeweils weiblich bzw. männlich gewesen? (bitte alle Angaben in absoluten
Zahlen)
3.
Wie würden die in Frage 2 erbetenen Daten aussehen, wenn die Beförderungen nach
den bis 30. Juni 2016 gültigen Rangreihenfolgen der Beförderungslisten, also weiter
nach dem alten Recht vor Verschärfung der Frauenquote, erfolgt wären? (Angaben in
absoluten Zahlen erbeten)
4.
Konkret welche einzelnen Beförderungslisten bzw. Stellenbesetzungsverfahren sind in
den drei hauptsächlich betroffenen Ressorts Finanzen, Innen und Justiz seit 1. Juli 2016
bis heute von den Konkurrentenklagen im Zusammenhang mit der Frauenquote betroffen gewesen und daher in ihrem Vollzug eingeschränkt? (bitte Bezeichnung der Landesliste oder bei behördenscharfen dezentralen Entscheidungen den betroffenen Stellenbereich genau angeben)
5.
Wie viele Behörden und Landesbeamte sind seit 1. Juli 2016 bislang von den Folgen der
Klagen im Zusammenhang mit der Frauenquote in irgendeiner Weise insgesamt betroffen? (beispielsweise als beklagte Dienststelle oder durch die Sperrwirkungen für eine
Beförderungsliste)
Ralf Witzel
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