Anlagen zur Ausschreibung 201700002

Ausschreibungsunterlagen
Zur
Ausschreibung der
LUFA Nord-West
Ausschreibungsnummer: 201700002
Status: Fassung vom
24.02.2017
Gesamtseitenzahl: 43
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1. Leistung
Die LUFA Nord-West bzw. deren Institut für Düngemittel und Saatgut ist eine
Einrichtung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und somit eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Für das vorgenannte Institut mit dem Bereich Spektroskopie
soll ein ICP-OES zur Elementanalyse beschafft werden. Das Gerät soll eingesetzt
werden bei der Elementbestimmung der Spurenanalytik in matrixreichen Proben,
Düngemitteln, Böden, Pflanzen, Wässern und Abfallstoffe der verschiedensten
Herkünfte (Klärschlamm, Bioabfall, Gärsubstrate, Mineralien).
2. Anzahl
Die LUFA Nord- West hat zur Zeit ein Bedarf von 1 ICP-OES Analysensystem zur
Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen. Die
Mindestanforderungen an das Gerät sind in dem beigefügten Leistungsverzeichnis
beschrieben.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit ist in den Angebotsunterlagen zu benennen.
Evtl. Kosten die aus Lieferverzögerungen oder verspäteter Information der LUFA
Nord-West über die Lieferzeit durch den Auftragnehmer resultieren, sind vom
Auftragnehmer zu tragen.
4. Rechnungen
Der erfolgreiche Bieter hat die Rechnung an folgende Adresse zu senden:
LUFA Nord-West
Buchhaltung
DMSTAG <4210>
Jägerstraße 23-27
26121 Oldenburg
5. Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt am Standort in Hameln.
LUFA Nord-West
Finkenborner Weg 1A
31787 Hameln
Lieferung frei Haus
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6. Angebotsunterlagen
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in
der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen erfüllt werden. Die Preise sind
jeweils zu den entsprechenden Leistungspositionen anzugeben. Der Preis für die
Bedarfspositionen ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck einzutragen.
7. Anlagen zum Angebot
Die Bieter haben dem Angebot deutschsprachiges Prospektmaterial über das
angebotene Gerät beizulegen, geeignete allgemein zugängliche Fundstellen für
entsprechende Informationen im Internet zu benennen oder ggf. auf Anforderung der
LUFA Nord-West binnen drei Werktagen nachzureichen.
8. Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen.
9. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der
wirtschaftlichsten Angebote werden durch die Bewertungsgruppe der LUFA Nord-West
die Angebote geprüft und gemäß nachstehenden Kriterien bewertet. Das Angebot mit
der insgesamt höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Der Bieter bleibt bis zum
31.03.2018 an das Angebot gebunden.
Preis
15 %
Qualität
20 %
Technischer Wert
20 %
Zweckmäßigkeit
20 %
Betriebskosten
15 %
Kundendienst und technische Hilfe
10 %
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10. Auskünfte
Auskünfte zu der Ausschreibung können eingeholt werden bei:
LUFA Nord-West
Dr. Hoffmann
Finkenborner Weg 1a
31787 Hameln
Telefax: 05151 9871 11
[email protected]
Fragen sind ausschließlich in Textform per E-Mail oder Telefax an die oben genannten
Ansprechpartner zu richten und werden ebenfalls nur auf diesem Wege beantwortet.
Telefonische Anfragen sind unzulässig. Eingereichte Fragen und Antworten werden
anonymisiert allen Bietern auf www.lwk-niedersachsen.de zur Verfügung gestellt.
Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 24.03.2017.
11. Vergabekammer
Die zuständige Vergabekammer in diesem Vergabeverfahren ist:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Regierungsvertretung Lüneburg, -VergabekammerAuf der Hude 2
21339 Lüneburg
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Nachfolgend aufgelistete Nachweise sind auszufüllen und zu unterschreiben. Je nach
Kennzeichnung haben der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder jeder
Nachunternehmer entsprechende Daten und Unterschriften zu leisten.
Anlagennummer
Bezeichnung der Dokumente
1
Eignungsprüfung und Referenzen
2
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte
Unternehmen
3
Erklärung nach § 4 NTVergG
4
Leistungsbeschreibung
5
Nebenangebote
6
7
Bieter
Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
Ansprechpartner während des
Vergabeverfahrens
Erklärung zur Richtigkeit der Angaben im
Angebot
8
Benennung von Nachunternehmern
9
Verpflichtungserklärung der
Nachunternehmer
10
Fremdfirmenunterweisung
11
Erklärung der Bietergemeinschaft
12
Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des
Hinweises zu § 165 GWB
13
Verpflichtungserklärung zur Wahrung der
Informationssicherheit und des
Datenschutzes
14
Angebotskennzettel (für Etiketten zusätzlich
als separates Dokument)
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Anlage 1: Eignungsprüfung und Referenzen
1
Fragenkatalog
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Eignung sind vom Bieter
wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Feststellung, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben
gemacht wurden, kann zur Aufhebung des Vertrages und Schadensersatzpflichten führen.
Die Anforderungen sind speziell im Hinblick auf das betroffene Marktsegment zu beantworten
(ein Verweis auf ein anderes Dokument, z.B. eine Bilanz, ist nicht zulässig und führt zur
Abwertung) und ermöglichen der Vergabestelle eine Entscheidung darüber, ob der Bieter
-
die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
die wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV)
und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
besitzt. Fehlende Eignung führt zum Ausschluss des Bieters.
Neu gegründete Unternehmen, die die geforderten Nachweise oder Angaben noch nicht oder
nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere
Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller,
wirtschaftlicher sowie in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
1.1
Bieterprofil / Marktposition
1.1.1
Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens an.
Name:
Gründungsjahr:
Gesellschaftsform:
1.1.2
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar.
Hinweis: Antworten können auch auf einem gesondertem Blatt gemacht werden (sofern
notwendig).
1.1.3 Geben Sie den Jahresumsatz (in Euro) Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
31.12.2013:
31.12.2014
31.12.2015:
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1.1.4 Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre.
31.12.2013:
31.12.2014:
31.12.2015:
1.1.5 Wo ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens? In welchen Orten besitzen Sie
Niederlassungen?
Hauptsitz:
Niederlassungen:
1.2
Projektspezifische Angaben
1.2.1
Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
☐ Ja ☐ Nein
1.2.2
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
☐ Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
☐ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
1.2.3
Die Nachweise über Ihren Partnerstatus sind dem Angebot beizufügen.
☐ Ja ☐ Nein ☐ entfällt
1.2.4
Auf Anforderung werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handelskammer, Bescheinigung über den Partner-Status.
1.2.5
Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
Auftragsausführung anwendet:
☐ entfällt
☐
1.2.6
Folgende Teile des Auftrags beabsichtigen wir als Unteraufträge zu vergeben:
1.2.7
Anzahl und Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
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Qualifikation
2
Anzahl
Referenzen
Es ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren zu nennen, bei denen der
Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands vergleichbar ist. Zur Angabe der
Referenzen sind ausschließlich die nachfolgenden Formblätter zu nutzen.




Die Angaben zu den Referenzen müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unzulässige
Angaben können zum Ausschluss führen.
Sofern vom Bieter mehr Referenzen als gefordert eingereicht werden, hat der Bieter die
Referenz auszuwählen und der Vergabestelle mit Angebotsabgabe bekannt zu geben, die
in die Bewertung einfließen sollen.
Es muss sich um erfolgreich abgenommene Referenzen handeln! • Bei dem
Auftragsvolumen reicht die Angabe einer Größenordnung, wie z. B. > EUR 150.000,
ca. EUR 100.000 oder < EUR 50.000 aus.
Der Ansprechpartner soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt
sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Für jedes Projekt ist ein separates Formblatt auszufüllen. Die geforderten Angaben sind,
insoweit sie bekannt sind, einzutragen.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits
überschritten haben!
Mindestens eine Referenzbescheinigung ist vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass bereits
eine Dienstleistung wie die ausgeschriebene Leistung in vergleichbarem Umfang erbracht
worden ist!
2.1 Referenzprojekt Nr. 1
Name des Projekts
Auftraggeber
Ansprechpartner
Telefon, E-Mail
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Ihr Beitrag zum Projekterfolg
☐ General-/Alleinunternehmer
☐ Nachunternehmer
☐ Teil einer Bietergemeinschaft
Gesamtprojekt
Ihr Anteil
Leistungszeitraum
Auftragsvolumen (netto)
Angefallene Personentage
Ihre Projektinhalte
Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
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2.2 Referenzprojekt Nr. 2
Name des Projekts
Auftraggeber
Ansprechpartner
Telefon, E-Mail
Ihr Beitrag zum Projekterfolg
☐ General-/Alleinunternehmer
☐ Nachunternehmer
☐ Teil einer Bietergemeinschaft
Gesamtprojekt
Ihr Anteil
Leistungszeitraum
Auftragsvolumen (netto)
Angefallene Personentage
Ihre Projektinhalte
Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
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2.3 Referenzprojekt Nr. 3
Name des Projekts
Auftraggeber
Ansprechpartner
Telefon, E-Mail
Ihr Beitrag zum Projekterfolg
☐ General-/Alleinunternehmer
☐ Nachunternehmer
☐ Teil einer Bietergemeinschaft
Gesamtprojekt
Ihr Anteil
Leistungszeitraum
Auftragsvolumen (netto)
Angefallene Personentage
Ihre Projektinhalte
Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
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Anlage 2:
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren mit der
Nummer 201700002
zum Angebot über folgende Leistung / Lieferung:
ICP-OES Analysensystem zur Quantifizierung von Schwermetallen und
Spurenelementen
Vergabeart
______________________________________________________________
☐ Öffentliche Ausschreibung
☒ Offenes Verfahren
☐ Beschränkte Ausschreibung
☐ Nichtoffenes Verfahren
☐ Freihändige Vergabe
☐ Verhandlungsverfahren
☐ Internationale NATO-Ausschreibung
☐ Wettbewerblicher Dialog
☐ Bieter*)
☐ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*)
☐ Nachunternehmer*)
☐ anderes Unternehmen*)
*)
zutreffendes ankreuzen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
☐ Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
☐ Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir
ihn vorlegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Auf Anforderung werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 sowie
eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
2
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde
ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
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Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 123 ff GWB)
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb
der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§
129 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253
StGB), Geldwäsche (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§
283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298
StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),
Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232 ff StGB)
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind oder
gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen,
sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union müssen erfüllt werden.
Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
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Beachtung der ILO[3]-Konventionen
☐ Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der
ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
Ich/Wir sichere(n) verbindlich zu, dass
☐ das angebotene Produkt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der
ILO-Konventionen hergestellt und/oder bearbeitet wurde.
Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus der
• ILO-Konvention Nr. 29: Beseitigung von Zwangsarbeit,
• ILO-Konvention Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und Recht zur Bildung von
Organisationen,·
• ILO-Konvention Nr. 98: Kollektive Lohnfindung,
• ILO-Konvention Nr. 100: Gleiche Entlohnung von Männern und Frauen,
• ILO-Konvention Nr. 105: Abschaffung von Zwangsarbeit,
• ILO-Konvention Nr. 111: Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz,
• ILO-Konvention Nr. 138: Mindestalter für Beschäftigung und der
• ILO-Konvention Nr. 182: Eliminierung der schlimmsten Formen von
Kinderarbeit.
Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG
Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt,
stellt er sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur
unwesentlich mitwirkt, die
• schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
• unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d.
§ 18 Abs. 1 SGB III war oder
• sich in der Berufsausbildung befindet.
Kontrolle
Der Auftraggeber ist gem. § 14 NTVergG berechtigt, Kontrollen beim Auftragnehmer
und ggf. dem jeweiligen Nachunternehmer durchzuführen, um die Einhaltung der sich
aus dem NTVergG ergebenden Verpflichtungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer und
der Nachunternehmer sind verpflichtet, dem Auftraggeber die Einhaltung dieser
Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht
vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
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☐ Diese Erklärung gilt auch hinsichtlich der Aktivitäten aller Lieferanten und
Subunternehmer zu diesem Beschaffungsvorgang.*
oder, falls die vorgenannte Zusicherung nicht möglich ist:
☐ von dem produzierten Unternehmen, seinen Lieferanten und Subunternehmern
aktive und zielführende Maßnahmen gegen die Missachtung der o. g.
Kernarbeitsnormen eingeleitet wurden.*
(* Zutreffendes bitte ankreuzen)
Des Weiteren sichere(n) ich/wir verbindlich zu, dass im Auftragsfalle die zu liefernden
Produkte den folgenden Sozialstandards entsprechen:
Bei Produktion und ggf. Veredelung der von mir/uns angebotenen Produkte achte/n
ich/wir auf die Berücksichtigung der international gültigen Sozialstandards.
Die wesentlichen Grundsätze neben den vorgenannten ILO-Konventionen sind:
• Einhaltung von Gesetzen, Arbeitsplatz- und Arbeitszeitvorschriften, sowie den
jeweils gültigen lokalen sozialen Mindeststandards
• Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (vgl. auch
ILO-Konventionen Nr. 187)
Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 12 Abs. 2 NTVergG für bestimmte
Produktgruppen oder Herstellungsverfahren ggf. entsprechende Zertifikate einer
anerkannten unabhängigen Zertifizierungsstelle als Nachweis anzufordern.
Angaben zur Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinie
Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich
etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder
Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes führen können,
eingeholt wurden.
Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von
der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten (§ 124 GWB)1).
Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss
vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages
wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das
Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern
und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur
Weiterbeauftragung vorzulegen.
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Datum, Unterschrift / Firmenstempel
1)
Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren
führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der
Funktion des Täters oder Beteiligten - insbesondere:
-
Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug,
Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr - oder Vorteilsgewährung,
-
das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die
Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich
Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe
oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und
Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum
Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das
Vergabeverfahren hindeuten.
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Anlage 3
Erklärung zu § 4 Abs. 1
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb
des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen.
1.meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1
Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
• den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
• den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes
• den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtverordnungen
sowie
aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie
§§ 5 und 6 Absatz 2 des AentG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe).
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Nachunternehmereinsatz
Soweit Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die nach § 5 Abs.1
NTVergG jeweils maßgebliche Erklärung gesondert vorlegen.
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Anlage 4:
Leistungsbeschreibung
Lfd.
1
Menge Leistungsbeschreibung
Einzeleinheit
Gesamteinheit
in EUR
in EUR
Grundforderung:
Lieferung eines ICP-OES-Analysensystems zur
Quantifizierung von Schwermetallen und
Spurenelementen einschließlich aller zum Betrieb
benötigten Aggregate, Zusatzgeräte.
1.1
Das Gerät muss geeignet sein zur präzisen und
richtigen Quantifizierung von Schwermetallen und
Spurenelementen (Na, K, Li, Mg, Ca, Sr, Ba, Ti, V,
Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Cd, B, Al, Si, Pb, P, S,
Bi) in wässrigen Eluaten und Aufschlusslösungen
oder weiteren Extrakten wie:

Königswasser (inkl. Zusatz von HF)

Salpetersäure und schwächere org. Säuren
wie Ameisensäure und Citronensäure

neutrales Ammoniumcitrat

Calciumchlorid und
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA)
(CAT-Extrakt) sowie weiteren
Komplexbildnern

und in alkalischen Lösungen
Dies gilt für auch für weitere ggf. hoch matrixhaltige
bzw. salzhaltige Lösungen oder Tenside.
1.2
Die Leistungsfähigkeit des Gerätes muss
mindestens geeignet sein, die Anforderungen der
nachfolgend aufgeführten Normen zu erfüllen:
1.2.1
DIN EN ISO 11885, E22 Wasserbeschaffenheit –
Bestimmung von ausgewählten Elementen durch
induktiv gekoppeltes Plasma-Atom
Emissionsspektrometrie ICP-OES.
1.2.2
DIN 38414 Aufschluß mit Königswasser zur
nachfolgenden Bestimmung des säurelöslichen
Anteils von Metallen, ggf. ergänzt durch HF.
1.2.3
VDLUFA I ,A6.4.1,3 Teilfg.2002 Bestimmung von
Seite 18 von 43
Magnesium, Natrium und den Spurennährstoffen
wie Kupfer, Zink und Bor im Calciumchlorid/DTPA
Auszug.
1.2.4
VDLUFA I , A6.3.1,3. Teillieferung 2002
Bestimmung von löslichem Schwefel in
Bodenprofilen (S-min).
2
Allgemeine Anforderungen.
Routinegeeignetes, vollautomatisches ohne
Betriebspersonal auch nachts arbeitendes
ICP-optisches Emissionsspektrometer sowie
weitere zugehörige Aggregate (Kühler,
Autosampler etc.).
2.1
Vollständiges ICP-OES Spektrometer,
geräuscharm und / oder als gekapselte Ausführung.
2.2
Anschlüsse für die Gasversorgung.
2.3
Lieferung eines geeigneten Kühlers.
Der Anschluss an den Kühler erfolgt
Lieferantenseitig im Rahmen der Installation des
ICP-OES Spektrometers.
Es ist eine Kühlleitung für den ca. 20 m entfernt
stehenden ICP-OES Spektrometer zu installieren.
Optional kann ein die Spezifikationen des
Spektrometers einhaltender Kühler der
geräuscharm unmittelbar am Gerät (Aufstellung
unter Tisch) mit maximalem Schalldruckpegel von
44 dB(A) gemessen in ca. 2 m Abstand ohne
Reflexion angeboten werden.
2.4
Eingehauster matrixinerter Autosampler (240
Probenpositionen, 6 Standardpositionen,
Waschposition, Nullposition, geschlossener
Abfallbehälter (Säure/Laugenfest)).
2.5
System mit geringem Wartungsaufwand
2.6
System vollständig Softwaregesteuert
3
Beschreibung ICP-OES
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3.1
Detektionsseite
3.1.1
Gekühlter Detektor für niedriges Rauschen, geringe
Drift und höchste Nachweisgrenzen.
3.1.2
Nutzbarer Spektralbereiches von 160 bis 900 nm.
3.1.3
Detektor mit weitem dynamischen Bereich mit einer
NG bei Cd von 0,001 mg/l wässrige Lsg., für S
analog zu Vorgenanntem bei 0,01 mg/l. Bei Angabe
des S/N und der Messzeit.
3.1.4
Zuverlässiger, dauerhaft arbeitender Detektor für
die Gerätelebensdauer.
3.1.5
Simultanmessendes ICP mit Halbleiterdetektor
(CCD,CID,SCD)
Pixelgröße angeben:
Pixelpunkte pro Wellenlänge [nm] bei 181,972
(Schwefel), 455,403 (Barium) und 766,491 (Kalium)
3.1.6
Dynamischer Bereich des CCD inkl. Verstärker:
AD Wandler [bit]:
Ausleserate [MHz]:
3.1.7
Echelle Optik Auflösung bei 181,972 (Schwefel),
455,403 (Barium) und 766,491 nm (Kalium)
3.1.8
Signal Rausch Verhältnis für die vorgenannten
Spektralbereiche [nm]:
181,972 (S):
455,403 (Ba):
766,491 (Kalium):
Angabe aller Messparameter für die vorgenannten
Parameter (S, Ba, K) bei der Ermittlung des
S/N-Verhältnisses
3.1.9
Sensitivität (S= SNR/QE) für die Frequenzen
(181,972 (S), 455,403 (Ba) und 766,491 nm (K))
3.2
Gasversorgung
3.2.1
Einfach anschließbare Gasversorgung (Swagelock
[europ. Normmaße] oder vergleichbar) mit
möglichst geringem Gasverbrauch.
3.2.2
Sämtliche Teilgasströme sind mittels jeweils
eigenen Controllern für die verschiedenen
Gasströme zu steuern. Die Steuerungsdaten sind
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EDV-technisch für den Bediener änderbar
darzustellen.
3.2.3
Angabe des Gesamt-Argonverbrauchs unter
Routinemessbedingungen
3.2.4
Routineeinsatz mit möglichst geringer Anzahl
verschiedener Gasarten (Gasarten benennen!) für
Trägergas, Plasma- und Kühlgas, Schergas.
3.3
Kühlung
3.3.1
Leistungsstarker zuverlässiger Kühler der mind. 20
m entfernt steht, dabei die Spezifikationen für den
Betrieb des ICP-OES Systems einhält.
3.3.2
Externe Steuereinheit für den Kühler am
Arbeitsplatz des ICP-OES Gerätes oder
vollständige Integration in die Gerätesoftware des
Spektrometers.
3.3.3
Optional:
Alternativer geräuscharmer Kühler für unter Tisch
Aufstellung.
3.3.4
Geräuscharm und / oder als gekapselte
Ausführung.
3.4
Plasma
3.4.1
Stromsparender freilaufender HF- Generator auf
Halbleiterbasis, mit geringem Energieverbrauch für
die Zündung und Betrieb.
3.4.2
Die Leistung des Plasmagenerators hat für den
genannten Leistungsbereich ohne Einschränkung
zur Verfügung zu stehen und ist für den Bediener
einsehbar.
3.4.3
Der Plasmagenerator hat sich selbst zu
stabilisieren und eigenständig auf das Sollniveau
zu regeln sichtbar für den Anwender über die
Gerätesoftware dargestellt.
3.4.4
Hohe Matrixverträglichkeit bei geringem
Optimierungsaufwand.
3.4.5
Leistungsbereich angeben:
Seite 21 von 43
3.4.6
Möglichst senkrechte Stellung des Plasmabrenners
3.5
Probenzuführung (Zerstäuber, Sprühkammer,
Fackel)
3.5.1
Inertes Probeneinführungssystem für salzhaltige
Proben (Miramist und Crossflow oder Seaspray
Zerstäuber)
3.5.2
Wartungsarme, leicht demontierbare Plasmatorch.
3.5.3
Fackel-Ladevorrichtung die beim Einsetzen die
Gasverbindungen weitestgehend automatisch
herstellt und die richtige Beobachtungsposition
justiert.
4
Energie, Gasverbrauch und Geräuschpegel im
Routinebetrieb.
4.1
Gerät optimiert auf geringen Energieverbrauch.
Daten:
4.2
Gerät optimiert auf geringen Gasverbrauch. Daten:
4.3
Gerät optimiert auf geringen Geräuschpegel
verursacht durch Fackel- bzw. Injektorgase. Daten
(maximalem Schalldruckpegel):
5
Spektrenaufnahme
5.1
Spektrenaufnahme axial und/oder radial
unabhängig von weiteren Messbedingungen bei
simultaner Messung aller gewählten Elemente bzw.
deren Linien.
5.2
Freie Auswahl der Beobachtungslinien für die zu
analysierenden Elemente.
5.3
Angabe des durchschnittlichen Zeitbedarfs für die
Messung einer Probe mit je 3 Wiederholungen bei
axialer und/oder radialer Beobachtung unter
Standardbedingungen (für 8 Elemente S (181), B
(249), Cr (267), Cu (324), Sr (407), Ba (455), Na
(588), K (766) bitte S/N der Linien bei üblichen
Messzeiten angeben:
Axial:
Radial:
Seite 22 von 43
Axial/Radial:
5.4
Elementspezifische automatische
Untergrundkorrektur ohne manuelle Punktsetzung
um den Einfluss verschiedener Anwender zu
minimieren.
5.5
Manuelle Untergrund Definition links, rechts oder
links und rechts.
5.6
Vollständig automatische Untergrundkorrektur.
5.7
Softwaregesteuerte Frequenz- bzw. Linienwahl.
6
Autosampler
6.1
Unbeaufsichtigter Lauf über Nacht muss möglich
sein.
6.2
Zuverlässiger Autosampler für 240 Proben von ca.
10-15 ml.
6.3
Der Autosampler muss vollständig über Software
steuerbar sein.
6.4
Im Lieferumfang: Anzahl Probenracks für maximale
Belegung.
6.5
Einschlusshaube für Autosampler mit
Absaugstutzen mit einer während der technischen
Realisation frei zu definierenden Nennweite.
7
Probenzuführung
7.1
Steuerbares schnelles Probenzuführungssystem
mit pulsationsfreier Förderung (mindestens 12
Rollen).
7.2
Volle Softwarekontrolle und – Integration der
Probenzuführung.
7.3
Förderpumpe muss mindestens 3 Kanäle
aufweisen.
7.4
Schläuche und andere notwendige Kleinteile und
Verbrauchsmaterial für ca. 2 Jahre Betrieb sofern
nicht in der Gewährleistung – bzw. erweiterte
Gewährleistung – enthalten.
8
PC Ausstattung
8.1
Leistungsfähiger PC mit aktuellem Windows
Seite 23 von 43
Betriebssystem und MS Office Paket (Word, Excel,
Access, Power Point, Outlook) netzwerkfähig,
deutsche Versionen! LAN- Anschluss, USB 3.0,
optische Maus
8.2
2 Tb Speicher
8.3
Full HD Monitor DVI, 24’’
8.4
Leistungsfähiger sw-Laserdrucker, doppelseitig
druckend ohne manuellen Eingriff.
8.5
Remote Anschluss für Fernsteuereinheit für Zugriff
über Netzwerk inkl. zugehöriger Software. Alternativ
Fehlermeldungen auf mobile Endgeräte.
9
Software
9.1
Stabile, Multitasking fähige Steuer- und
Auswertesoftware in deutscher Sprache.
9.2
Weitgehende Steuerung und Überwachung der
Gerätefunktionen.
9.3
Rückverfolgbarkeit der Ergebnisse und
Geräteparameter.
9.4
Elektronische Ablage der Ergebnisse und
Geräteparameter.
9.5
Datenexport in Standardsoftware.
9.6
Funktionen zur Qualitätskontrolle (bitte die
Funktionen vollständig benennen)!
9.7
Alle Auswerteoptionen müssen nachträglich
anwendbar sein, auch wenn die Probe nicht mehr
messbar ist und es soll keine zusätzliche
Analysenzeit benötigt werden (Nachauswertungen).
9.8
Während der Analyse müssen neue Methoden und
Sequenzen vorzubereiten sein bzw. Proben in eine
aktuell laufende Sequenz einfügbar sein.
9.9
10 Jahre Software-Update ohne Berechnung,
regelmäßige Informationen über Updates (email)
10
ICP-OES Verbrauchsmaterialien, Zubehör
10.1
Zusätzliche Ersatzzerstäuber für die jeweils
gelieferten.
10.2
2 zusätzliche Plasmafackeln.
Seite 24 von 43
10.3
1 zusätzliche Zerstäuberkammer
10.4
Ersatzteilkit für das ICP-OES
10.5
Zerstäuber Seaspray, Miramist, Crossflow
10.6
Zerstäuberkammer für Messungen mit HF für
Messung von Si.
11
Applikationserstellung vor Ort
11.1
Mind. 2 Tage durch Applikationschemiker inkl.
Reisekosten/Übernachtung
12
Service
12.1
Service - Angabe der Kosten für 1 Technikerstunde:
12.2
Service - Angabe der Kosten für Anfahrtspauschale:
12.3
Vollgarantieerweiterung auf 24 Monate nach
Abnahme
12.4
Kosten der Wartungsvertragsvarianten zum
Abschluss nach der Garantieerweiterung auf 24
Monate:
Wartungsvertrag (jährlich Vollkostenübernahme):
Wartungsvertrag (reduzierter aber sinnvoller
Umfang):
Wartungsvertrag (minimalst):
Sollte der Platz für die Informationen hier nicht
ausreichen bitte auf gesondertem Blatt aufführen!
12.5
Lieferung einer Preisliste für Ersatzteile
13
Sonstiges
13.1
Verbrauchsmitteilung des Ar Gasverbrauchs [l/h
Normalbedingungen] für Routinebetrieb:
13.2
Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb
[W/h] wässriges Medium, ICP-Spektrometer
13.3
Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb
[W/h] Raumtemperatur, Kühler
13.4
Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb
[W/h] Autosampler
13.5
Versicherte Lieferung frei Installationsort
13.6
Installation, Funktionstest und Einweisung in
Bedienung, Übergabe, Dokumentation hierüber.
Seite 25 von 43
13.7
Exemplarische Erstellung einer Applikation und
Überprüfung an zertifiziertem Material
13.8
Kostenloser Zugriff auf Applikationsschriften
(online)
13.9
Optional:
Mehrtägiges, zusätzliches Anwendungstraining vor
Ort für 2 Mitarbeiter
13.10
Optional:
1 Kurs Software- und Hardwaretraining nach
Einarbeitungsphase (Beispiel nach 6 Monaten) für 2
Mitarbeiter vor Ort.
14
Testmessungen mit folgenden Lösungen/Matrices
Königswasser Aufschlüsse von Klärschlämmen,
Böden, Düngemitteln, CAT/Salzlösungen mit
verschiedenen Konzentrationen diverser Elemente.
14.1
Durchführung von Testmessungen zugesandter
Proben (s.o.).
14.2
Optional sofern die unter 14.1 durchgeführten
Testmessungen keine Differenzierung ermöglicht:
Durchführung von Testmessungen mit
mitgebrachten Proben (s.o.) im Demolabor
15
Option:
Wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses in
gleicher Weise wie bei einem Neugerät erfüllt
werden, kann auch ein Demogerät angeboten
werden
Netto
Zuzüglich Ust
Brutto
Angebotssumme
Seite 26 von 43
Anlage 5
Nebenangebote
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nebenangebote sind zugelassen.
ICP-OES Analysensystem zur Quantifizierung von Schwermetallen und
Spurenelementen
Seite 27 von 43
Anlage 6:
Ansprechpartner während des Vergabeverfahrens
Name des Bieters:
Rechtsform:
Straße:
PLZ / Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
,
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Seite 28 von 43
Anlage 7:
Erklärung zur Erfüllung der Vertragsbedingungen und Richtigkeit der Angaben im
Angebot
Hiermit sichern wir Ihnen zu, dass die Angaben aus dem gemachten Angeben in der
Leistungsbeschreibung (extra Datenblatt) dieser Ausschreibung, den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechen. Wir sichern insbesondere zu, dass die Preisangaben im Angebot
richtig sind.
,
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Seite 29 von 43
Anlage 8:
Benennung von Nachunternehmern
Nachunternehmer sind nicht vorgesehen.
,
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Nachunternehmer sind vorgesehen. Nachfolgende Unternehmen sind als solche für Teile
der zu vergebenden Leistungen und/oder die Eignungsleihe deklariert:
(Reichen die aufgeführten Felder nicht aus, ist dieser Vordruck gegebenenfalls zu
vervielfältigen.)
Vollständige Bezeichnung des Nachunternehmers Nr.:
Adresse des Nachunternehmers: ____________________________________
Ansprechpartner:
Telefon:
Leistung des Nachunternehmers :
Vollständige Bezeichnung des Nachunternehmers Nr.:
Adresse des Nachunternehmers: ____________________________________
Ansprechpartner:
Telefon:
Leistung des Nachunternehmers :
Seite 30 von 43
Anlage 9:
Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer
Name des Bieters:
Straße:
PLZ / Ort:
Name des erklärenden Nachunternehmers:
Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe den o. g. Bieter, die in der Anlage II
„Benennung von Nachunternehmern" aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser
Unternehmen als Nachunternehmer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist.
(Dieser Vordruck ist von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen, gegebenenfalls ist er
dafür zu vervielfältigen.)
,
Ort, Datum
Unterschrift des Nachunternehmers
Seite 31 von 43
Anlage 10
Fremdfirmenunterweisung
Erklärung zu den Arbeitsschutzbestimmungen der LUFA Nord-West für Fremdfirmen
(z. B. Handwerksbetriebe zur Gebäudeinstandhaltung, Reinigungsfirmen, Dienstleister
aufgrund von Wartungsverträgen, Servicetechniker etc.)
Bitte dem Ausschreibungsverfahren beifügen.
Einsatzort (Standort/Institut):
LUFA Nord-West, Institut für Düngemittel
und Saatgut
Finkenborner Weg 1 A, 31787 Hameln
Vergabe-Nr.:
201700002
Tätigkeits-/Auftragsbeschreibung:
ICP-OES Analysensystems zur
Quantifizierung von Schwermetallen und
Spurenelementen
Dauer vom/bis:
Ausschreibender (LUFA Nord-West)
Name:
Dr. Andreas Hoffmann
Bieter:
Name:
Anschrift:
Finkenborner Weg 1A,
31787 Hameln
Anschrift:
Bereichsverantwortlicher/Telefon:
Dr. Andreas Hoffmann/ 05151 / 987 - 10
Verantwortlicher/Telefon:
Sicherheitsfachkraft/Telefon:
Herr Strube (ADO) / 0441 93020 -0
Sicherheitsfachkraft/Telefon:
Koordinator/Telefon:
Herr Röpcke, 05151 / 9871 – 23
Herr Damm, 05151 / 9871 - 0
Ansprechpartner bzw.
Koordinator/Telefon:
Gefährdungsbeurteilung für den Bereich
vorhanden:
Gefährdungsbeurteilung für die
durchzuführenden Tätigkeiten vorhanden:
☒ ja
☐ nein
☐ ja
☐ nein
Subunternehmereinsatz:☐ ja ☐ nein
Seite 32 von 43
Grundlegende Maßnahmen vor Auftragsbeginn:
1. Gefährdungsbeurteilung der Fremdfirma ist zur Prüfung und Erstellung
einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung zu übermitteln
2. Vor Arbeitsbeginn einzuholende Genehmigungen
 Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, etc.):
 Arbeiten auf Dachflächen (Absturzgefahren):
 Sonstige _________________________:
☐ja
☐ja
☐ja
☒ nein
☒ nein
☒ nein
3. Nutzung von technischen Arbeitsmitteln
☐ja
☒ nein
der LUFA (Gabelstapler, Leitern,
Kettenzüge, …)
4. Anmeldung/Abmeldung in der LUFA Nord-West vor Arbeitsbeginn bzw.
nach Arbeitsende bei
Organisationseinheit/Name ggf. Telefon (Eintragung durch die LUFA
Nord-West)
LUFA Nord-West, Herr Cipra, 05151/987-136
5. Erstunterweisung unter Berücksichtigung der aktuellen gemeinsamen
Gefährdungsbeurteilung in der LUFA Nord-West vor Arbeitsbeginn bei
Organisationseinheit/Name ggf. Telefon (Eintragung durch die LUFA
Nord-West)
LUFA Nord-West Herr Cipra, 05151/987-136
Der Bieter verpflichtet sich, sofern eine Auftragserteilung erfolgt, nach Einweisung des
Verantwortlichen (Fremdfirma) durch den Koordinator der LUFA Nord-West und
gemeinsamer Festlegung der o. g. Gefährdungen, alle von Ihm entsandten Mitarbeiter
zu unterweisen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung der geltenden
Arbeitsschutzvorschriften und Einhaltung diesbezüglicher Anweisungen durch die
LUFA Nord-West. Werden weiter Gefährdungen erkannt sind die Vertragspartner
verpflichtet gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.
LUFA Nord-West
Name
Bieter
Name
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Seite 33 von 43
Handlungsanleitung für Fremdfirmen
1. Auftrag übernehmen
2. „Arbeitsschutzbestimmungen der LUFA Nord-West für Fremdfirmen“ beachten
3. Auftragsverantwortlichen bei Auftraggeber erfragen
4. Verantwortlichen „vor Ort“ festlegen und bekannt geben
5. Zum Einsatz kommende Mitarbeiter / Subunternehmer unterweisen / einweisen;
bei wiederkehrenden Terminen min. 1 x pro Jahr
6. Arbeitsablaufplan erstellen
7. Gegenseitig Gefährdungen ermitteln und Sicherheitsmaßnahmen festlegen
8. Koordinator (bei gegenseitigen Gefährdungen) in Abstimmung mit Auftraggeber
festlegen und bekannt geben
9. Aufsichtführenden (bei besonderen Gefahren) in Abstimmung mit Auftraggeber
festlegen und bekannt geben
10. Im Arbeitsbereich anmelden bzw. abmelden
11. Mitarbeiter auftragsbezogen unterweisen
12. Auftrag durchführen und getroffene Sicherheitsmaßnahmen kontrollieren
13. Ergebnis kontrollieren
Seite 34 von 43
Anlage 11:
Erklärung der Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen.
,
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Eine Bietergemeinschaft ist vorgesehen und besteht aus nachfolgenden Unternehmen:
dem Mitglied 1 und bevollmächtigten Vertreter
:
dem Mitglied 2
:
dem Mitglied 3
:
dem Mitglied 4
:
dem Mitglied 5
:
dem Mitglied 6
:
Die Mitglieder erklären,
•
dass o.g. Bietergemeinschaft im Auftragsfall gebildet wird oder bereits besteht,
•
dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich
vertritt,
•
dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens
uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
•
dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform des Mitglieds 1
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
Rechtsform des Mitglieds 2
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
Rechtsform des Mitglieds 3
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
,
,
,
Seite 35 von 43
Rechtsform des Mitglieds 4
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
Rechtsform des Mitglieds 5
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
Firmenstempel
:
Rechtsform des Mitglieds 6
:
Name des Unterschriftleistenden
:
Ort, Datum und Unterschrift
:
,
,
,
Seite 36 von 43
Anlage 12:
Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu
§ 165 GWB
(Dieser Vordruck ist von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem
Nachunternehmer zu unterzeichnen, gegebenenfalls ist er dafür zu vervielfältigen.)
(Name des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers)
Nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 15.07.2005 - BGBl. S. 2114,
haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen (bspw. im Nachprüfungsverfahren §§ 155 ff.
GWB) Anspruch auf Akteneinsicht und können sich Ausfertigungen, Abschriften oder
Auszüge erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,
insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen geboten ist.
Da die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Vergabestelle bei Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens verpflichtet ist, die Vergabeakte, inklusive aller Angebote, der
Nachprüfungsstelle zur Verfügung zu stellen (§ 165 GWB) hat der Beteiligte nach § 165 Abs. 3
GWB mit Übersendung der Unterlagen auf genannte Tatbestände hinzuweisen und sie bereits
bei der Erstellung des Angebotes entsprechend kenntlich zu machen. Die Vergabestelle geht
sonst von einer Zustimmung zur Einsicht aus.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, von diesem Hinweis Kenntnis genommen zu haben.
,
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters/ Mitglieds der
Bietergemeinschaft/Nachunternehmers
Seite 37 von 43
Anlage 13: Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes
______________________________________________
(Name, Vorname, Firma)
Einleitung
Zur Wahrung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bei der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen werden Sie hiermit im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mit der o. g. Firma und
der damit verbundenen Tätigkeit bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wie folgt
verpflichtet:
1. Verschwiegenheitspflicht
Ich verpflichte mich, alle mir direkt oder indirekt bei meiner LWK Niedersachsen-bezogenen
Tätigkeit zur Kenntnis kommenden vertraulichen Informationen, Daten und Dokumente in
meinem Einflussbereich strikt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erledigung meines
Auftrags zu verwenden. Jede - auch auszugsweise - Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte,
kommerzielle Verwertung oder Verwendung zu anderen als zu den beauftragten Zwecken ist
ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nicht
erlaubt.
Ferner verpflichte ich mich, die vertraulichen Informationen nur solchen Beschäftigten der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder Firmenangehörigen zugänglich zu machen, für die
deren Kenntnis im Rahmen des mir erteilten Auftrags zwingend erforderlich ist, und den
Beschäftigten der o. g. Firma eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen,
soweit diese nicht bereits gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. der o. g.
Firma durch schriftliche Erklärung zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit dauert auch nach Beendigung der Auftragsarbeiten bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. nach Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages mit
der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an.
Nach Beendigung des Auftrags, nach Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages und bei
vorzeitiger Kündigung sind alle ausgehändigten Unterlagen - einschließlich angefertigter Kopien an die bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fachlich zuständige Führungskraft zurück
zu geben.
Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann nur schriftlich durch die bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen fachlich zuständige Führungskraft erfolgen.
2. Pflichtverletzungen
Mir ist bekannt, dass eine Verletzungen der mir obliegenden Pflichten zum Umgang mit
vertraulichen Informationen und Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung, gegen
Rechtsvorschriften und gegen sonstige verbindliche Vorgaben zur Informationssicherheit und
zum Datenschutz sowie gegen mir bekannt gegebene Anweisungen eine Verletzung des
zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses mit der o. g. Firma darstellen und zu entsprechenden
haftungsrechtlichen Konsequenzen führen können.
______________________ ______________________
Ort, Datum
Unterschrift
Seite 38 von 43
Anlage 14: Angebotskennzettel
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte reichen Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag ein. Das Angebot sollte für Dritte
nicht einsehbar sein.
Der Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen.
Bringen Sie den nachstehenden Angebotskennzettel bitte gut sichtbar von außen auf dem
verschlossenen Umschlag an.
(Zur Nutzung von vorgefertigten Etiketten können Sie das separat eingestellte Dokument
„Angebotskennzettel“ verwenden!)
Seite 39 von 43
1.
Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeordnung (VgV).
2.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die
Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
3.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende
Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter, auf Verlangen
Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
4.
4.1.
4.2.
Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegeben Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zulässig.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden,
sind zu dem der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne
Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise
anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise.
Deshalb werden Angebote bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner
Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreis, Pauschalpreis, Verrechnungssätze etc.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
Seite 40 von 43
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
-
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme
gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stellen aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
5
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
6.
6.1.
6.2.
Nebenangebote
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist
mit
Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist,
soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leitung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen,
zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsummen)
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der
Wertung ausgeschlossen.
Bieterinformationen
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zu Angebotsabgabe aus
Seite 41 von 43
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7.
Kapazitäten andere Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu
lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem
Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie
die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmern vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung
abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8.
Eignung
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur
Interessenbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung,
Angaben, Bescheinigung und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als
vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes
Verlagen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
Seite 42 von 43
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt,
soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im
Teilnehmerwettbewerb nachgewiesen ist.
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