Ausschreibungsunterlagen Zur Ausschreibung der LUFA Nord-West Ausschreibungsnummer: 201700002 Status: Fassung vom 24.02.2017 Gesamtseitenzahl: 43 Seite 1 von 43 1. Leistung Die LUFA Nord-West bzw. deren Institut für Düngemittel und Saatgut ist eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und somit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für das vorgenannte Institut mit dem Bereich Spektroskopie soll ein ICP-OES zur Elementanalyse beschafft werden. Das Gerät soll eingesetzt werden bei der Elementbestimmung der Spurenanalytik in matrixreichen Proben, Düngemitteln, Böden, Pflanzen, Wässern und Abfallstoffe der verschiedensten Herkünfte (Klärschlamm, Bioabfall, Gärsubstrate, Mineralien). 2. Anzahl Die LUFA Nord- West hat zur Zeit ein Bedarf von 1 ICP-OES Analysensystem zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen. Die Mindestanforderungen an das Gerät sind in dem beigefügten Leistungsverzeichnis beschrieben. 3. Lieferzeit Die Lieferzeit ist in den Angebotsunterlagen zu benennen. Evtl. Kosten die aus Lieferverzögerungen oder verspäteter Information der LUFA Nord-West über die Lieferzeit durch den Auftragnehmer resultieren, sind vom Auftragnehmer zu tragen. 4. Rechnungen Der erfolgreiche Bieter hat die Rechnung an folgende Adresse zu senden: LUFA Nord-West Buchhaltung DMSTAG <4210> Jägerstraße 23-27 26121 Oldenburg 5. Auslieferung Die Auslieferung erfolgt am Standort in Hameln. LUFA Nord-West Finkenborner Weg 1A 31787 Hameln Lieferung frei Haus Seite 2 von 43 6. Angebotsunterlagen Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen erfüllt werden. Die Preise sind jeweils zu den entsprechenden Leistungspositionen anzugeben. Der Preis für die Bedarfspositionen ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck einzutragen. 7. Anlagen zum Angebot Die Bieter haben dem Angebot deutschsprachiges Prospektmaterial über das angebotene Gerät beizulegen, geeignete allgemein zugängliche Fundstellen für entsprechende Informationen im Internet zu benennen oder ggf. auf Anforderung der LUFA Nord-West binnen drei Werktagen nachzureichen. 8. Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen. 9. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote werden durch die Bewertungsgruppe der LUFA Nord-West die Angebote geprüft und gemäß nachstehenden Kriterien bewertet. Das Angebot mit der insgesamt höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Der Bieter bleibt bis zum 31.03.2018 an das Angebot gebunden. Preis 15 % Qualität 20 % Technischer Wert 20 % Zweckmäßigkeit 20 % Betriebskosten 15 % Kundendienst und technische Hilfe 10 % Seite 3 von 43 10. Auskünfte Auskünfte zu der Ausschreibung können eingeholt werden bei: LUFA Nord-West Dr. Hoffmann Finkenborner Weg 1a 31787 Hameln Telefax: 05151 9871 11 [email protected] Fragen sind ausschließlich in Textform per E-Mail oder Telefax an die oben genannten Ansprechpartner zu richten und werden ebenfalls nur auf diesem Wege beantwortet. Telefonische Anfragen sind unzulässig. Eingereichte Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Bietern auf www.lwk-niedersachsen.de zur Verfügung gestellt. Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 24.03.2017. 11. Vergabekammer Die zuständige Vergabekammer in diesem Vergabeverfahren ist: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg, -VergabekammerAuf der Hude 2 21339 Lüneburg Seite 4 von 43 Nachfolgend aufgelistete Nachweise sind auszufüllen und zu unterschreiben. Je nach Kennzeichnung haben der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder jeder Nachunternehmer entsprechende Daten und Unterschriften zu leisten. Anlagennummer Bezeichnung der Dokumente 1 Eignungsprüfung und Referenzen 2 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 3 Erklärung nach § 4 NTVergG 4 Leistungsbeschreibung 5 Nebenangebote 6 7 Bieter Bietergemeinschaft Nachunternehmer Ansprechpartner während des Vergabeverfahrens Erklärung zur Richtigkeit der Angaben im Angebot 8 Benennung von Nachunternehmern 9 Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer 10 Fremdfirmenunterweisung 11 Erklärung der Bietergemeinschaft 12 Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 GWB 13 Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Informationssicherheit und des Datenschutzes 14 Angebotskennzettel (für Etiketten zusätzlich als separates Dokument) Seite 5 von 43 Anlage 1: Eignungsprüfung und Referenzen 1 Fragenkatalog Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Eignung sind vom Bieter wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Feststellung, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden, kann zur Aufhebung des Vertrages und Schadensersatzpflichten führen. Die Anforderungen sind speziell im Hinblick auf das betroffene Marktsegment zu beantworten (ein Verweis auf ein anderes Dokument, z.B. eine Bilanz, ist nicht zulässig und führt zur Abwertung) und ermöglichen der Vergabestelle eine Entscheidung darüber, ob der Bieter - die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) die wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) besitzt. Fehlende Eignung führt zum Ausschluss des Bieters. Neu gegründete Unternehmen, die die geforderten Nachweise oder Angaben noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller, wirtschaftlicher sowie in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen. 1.1 Bieterprofil / Marktposition 1.1.1 Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens an. Name: Gründungsjahr: Gesellschaftsform: 1.1.2 Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar. Hinweis: Antworten können auch auf einem gesondertem Blatt gemacht werden (sofern notwendig). 1.1.3 Geben Sie den Jahresumsatz (in Euro) Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. 31.12.2013: 31.12.2014 31.12.2015: Seite 6 von 43 1.1.4 Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre. 31.12.2013: 31.12.2014: 31.12.2015: 1.1.5 Wo ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens? In welchen Orten besitzen Sie Niederlassungen? Hauptsitz: Niederlassungen: 1.2 Projektspezifische Angaben 1.2.1 Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten. ☐ Ja ☐ Nein 1.2.2 Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes ☐ Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. ☐ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. 1.2.3 Die Nachweise über Ihren Partnerstatus sind dem Angebot beizufügen. ☐ Ja ☐ Nein ☐ entfällt 1.2.4 Auf Anforderung werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Bescheinigung über den Partner-Status. 1.2.5 Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet: ☐ entfällt ☐ 1.2.6 Folgende Teile des Auftrags beabsichtigen wir als Unteraufträge zu vergeben: 1.2.7 Anzahl und Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Seite 7 von 43 Qualifikation 2 Anzahl Referenzen Es ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands vergleichbar ist. Zur Angabe der Referenzen sind ausschließlich die nachfolgenden Formblätter zu nutzen. Die Angaben zu den Referenzen müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unzulässige Angaben können zum Ausschluss führen. Sofern vom Bieter mehr Referenzen als gefordert eingereicht werden, hat der Bieter die Referenz auszuwählen und der Vergabestelle mit Angebotsabgabe bekannt zu geben, die in die Bewertung einfließen sollen. Es muss sich um erfolgreich abgenommene Referenzen handeln! • Bei dem Auftragsvolumen reicht die Angabe einer Größenordnung, wie z. B. > EUR 150.000, ca. EUR 100.000 oder < EUR 50.000 aus. Der Ansprechpartner soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Für jedes Projekt ist ein separates Formblatt auszufüllen. Die geforderten Angaben sind, insoweit sie bekannt sind, einzutragen. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben! Mindestens eine Referenzbescheinigung ist vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass bereits eine Dienstleistung wie die ausgeschriebene Leistung in vergleichbarem Umfang erbracht worden ist! 2.1 Referenzprojekt Nr. 1 Name des Projekts Auftraggeber Ansprechpartner Telefon, E-Mail Seite 8 von 43 Ihr Beitrag zum Projekterfolg ☐ General-/Alleinunternehmer ☐ Nachunternehmer ☐ Teil einer Bietergemeinschaft Gesamtprojekt Ihr Anteil Leistungszeitraum Auftragsvolumen (netto) Angefallene Personentage Ihre Projektinhalte Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen Datum, Unterschrift / Firmenstempel Seite 9 von 43 2.2 Referenzprojekt Nr. 2 Name des Projekts Auftraggeber Ansprechpartner Telefon, E-Mail Ihr Beitrag zum Projekterfolg ☐ General-/Alleinunternehmer ☐ Nachunternehmer ☐ Teil einer Bietergemeinschaft Gesamtprojekt Ihr Anteil Leistungszeitraum Auftragsvolumen (netto) Angefallene Personentage Ihre Projektinhalte Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen Datum, Unterschrift / Firmenstempel Seite 10 von 43 2.3 Referenzprojekt Nr. 3 Name des Projekts Auftraggeber Ansprechpartner Telefon, E-Mail Ihr Beitrag zum Projekterfolg ☐ General-/Alleinunternehmer ☐ Nachunternehmer ☐ Teil einer Bietergemeinschaft Gesamtprojekt Ihr Anteil Leistungszeitraum Auftragsvolumen (netto) Angefallene Personentage Ihre Projektinhalte Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen Datum, Unterschrift / Firmenstempel Seite 11 von 43 Anlage 2: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren mit der Nummer 201700002 zum Angebot über folgende Leistung / Lieferung: ICP-OES Analysensystem zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen Vergabeart ______________________________________________________________ ☐ Öffentliche Ausschreibung ☒ Offenes Verfahren ☐ Beschränkte Ausschreibung ☐ Nichtoffenes Verfahren ☐ Freihändige Vergabe ☐ Verhandlungsverfahren ☐ Internationale NATO-Ausschreibung ☐ Wettbewerblicher Dialog ☐ Bieter*) ☐ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) ☐ Nachunternehmer*) ☐ anderes Unternehmen*) *) zutreffendes ankreuzen Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation ☐ Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. ☐ Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Auf Anforderung werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Seite 12 von 43 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 123 ff GWB) Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232 ff StGB) Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen, sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Seite 13 von 43 Beachtung der ILO[3]-Konventionen ☐ Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Ich/Wir sichere(n) verbindlich zu, dass ☐ das angebotene Produkt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus der • ILO-Konvention Nr. 29: Beseitigung von Zwangsarbeit, • ILO-Konvention Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und Recht zur Bildung von Organisationen,· • ILO-Konvention Nr. 98: Kollektive Lohnfindung, • ILO-Konvention Nr. 100: Gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, • ILO-Konvention Nr. 105: Abschaffung von Zwangsarbeit, • ILO-Konvention Nr. 111: Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, • ILO-Konvention Nr. 138: Mindestalter für Beschäftigung und der • ILO-Konvention Nr. 182: Eliminierung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die • schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder • unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder • sich in der Berufsausbildung befindet. Kontrolle Der Auftraggeber ist gem. § 14 NTVergG berechtigt, Kontrollen beim Auftragnehmer und ggf. dem jeweiligen Nachunternehmer durchzuführen, um die Einhaltung der sich aus dem NTVergG ergebenden Verpflichtungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer und der Nachunternehmer sind verpflichtet, dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Seite 14 von 43 ☐ Diese Erklärung gilt auch hinsichtlich der Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer zu diesem Beschaffungsvorgang.* oder, falls die vorgenannte Zusicherung nicht möglich ist: ☐ von dem produzierten Unternehmen, seinen Lieferanten und Subunternehmern aktive und zielführende Maßnahmen gegen die Missachtung der o. g. Kernarbeitsnormen eingeleitet wurden.* (* Zutreffendes bitte ankreuzen) Des Weiteren sichere(n) ich/wir verbindlich zu, dass im Auftragsfalle die zu liefernden Produkte den folgenden Sozialstandards entsprechen: Bei Produktion und ggf. Veredelung der von mir/uns angebotenen Produkte achte/n ich/wir auf die Berücksichtigung der international gültigen Sozialstandards. Die wesentlichen Grundsätze neben den vorgenannten ILO-Konventionen sind: • Einhaltung von Gesetzen, Arbeitsplatz- und Arbeitszeitvorschriften, sowie den jeweils gültigen lokalen sozialen Mindeststandards • Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (vgl. auch ILO-Konventionen Nr. 187) Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 12 Abs. 2 NTVergG für bestimmte Produktgruppen oder Herstellungsverfahren ggf. entsprechende Zertifikate einer anerkannten unabhängigen Zertifizierungsstelle als Nachweis anzufordern. Angaben zur Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinie Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten (§ 124 GWB)1). Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Seite 15 von 43 Datum, Unterschrift / Firmenstempel 1) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten - insbesondere: - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr - oder Vorteilsgewährung, - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. Seite 16 von 43 Anlage 3 Erklärung zu § 4 Abs. 1 Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen. 1.meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes • den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AentG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe). Datum, Unterschrift / Firmenstempel Hinweis zum Nachunternehmereinsatz Soweit Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die nach § 5 Abs.1 NTVergG jeweils maßgebliche Erklärung gesondert vorlegen. Seite 17 von 43 Anlage 4: Leistungsbeschreibung Lfd. 1 Menge Leistungsbeschreibung Einzeleinheit Gesamteinheit in EUR in EUR Grundforderung: Lieferung eines ICP-OES-Analysensystems zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen einschließlich aller zum Betrieb benötigten Aggregate, Zusatzgeräte. 1.1 Das Gerät muss geeignet sein zur präzisen und richtigen Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen (Na, K, Li, Mg, Ca, Sr, Ba, Ti, V, Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Cd, B, Al, Si, Pb, P, S, Bi) in wässrigen Eluaten und Aufschlusslösungen oder weiteren Extrakten wie: Königswasser (inkl. Zusatz von HF) Salpetersäure und schwächere org. Säuren wie Ameisensäure und Citronensäure neutrales Ammoniumcitrat Calciumchlorid und Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) (CAT-Extrakt) sowie weiteren Komplexbildnern und in alkalischen Lösungen Dies gilt für auch für weitere ggf. hoch matrixhaltige bzw. salzhaltige Lösungen oder Tenside. 1.2 Die Leistungsfähigkeit des Gerätes muss mindestens geeignet sein, die Anforderungen der nachfolgend aufgeführten Normen zu erfüllen: 1.2.1 DIN EN ISO 11885, E22 Wasserbeschaffenheit – Bestimmung von ausgewählten Elementen durch induktiv gekoppeltes Plasma-Atom Emissionsspektrometrie ICP-OES. 1.2.2 DIN 38414 Aufschluß mit Königswasser zur nachfolgenden Bestimmung des säurelöslichen Anteils von Metallen, ggf. ergänzt durch HF. 1.2.3 VDLUFA I ,A6.4.1,3 Teilfg.2002 Bestimmung von Seite 18 von 43 Magnesium, Natrium und den Spurennährstoffen wie Kupfer, Zink und Bor im Calciumchlorid/DTPA Auszug. 1.2.4 VDLUFA I , A6.3.1,3. Teillieferung 2002 Bestimmung von löslichem Schwefel in Bodenprofilen (S-min). 2 Allgemeine Anforderungen. Routinegeeignetes, vollautomatisches ohne Betriebspersonal auch nachts arbeitendes ICP-optisches Emissionsspektrometer sowie weitere zugehörige Aggregate (Kühler, Autosampler etc.). 2.1 Vollständiges ICP-OES Spektrometer, geräuscharm und / oder als gekapselte Ausführung. 2.2 Anschlüsse für die Gasversorgung. 2.3 Lieferung eines geeigneten Kühlers. Der Anschluss an den Kühler erfolgt Lieferantenseitig im Rahmen der Installation des ICP-OES Spektrometers. Es ist eine Kühlleitung für den ca. 20 m entfernt stehenden ICP-OES Spektrometer zu installieren. Optional kann ein die Spezifikationen des Spektrometers einhaltender Kühler der geräuscharm unmittelbar am Gerät (Aufstellung unter Tisch) mit maximalem Schalldruckpegel von 44 dB(A) gemessen in ca. 2 m Abstand ohne Reflexion angeboten werden. 2.4 Eingehauster matrixinerter Autosampler (240 Probenpositionen, 6 Standardpositionen, Waschposition, Nullposition, geschlossener Abfallbehälter (Säure/Laugenfest)). 2.5 System mit geringem Wartungsaufwand 2.6 System vollständig Softwaregesteuert 3 Beschreibung ICP-OES Seite 19 von 43 3.1 Detektionsseite 3.1.1 Gekühlter Detektor für niedriges Rauschen, geringe Drift und höchste Nachweisgrenzen. 3.1.2 Nutzbarer Spektralbereiches von 160 bis 900 nm. 3.1.3 Detektor mit weitem dynamischen Bereich mit einer NG bei Cd von 0,001 mg/l wässrige Lsg., für S analog zu Vorgenanntem bei 0,01 mg/l. Bei Angabe des S/N und der Messzeit. 3.1.4 Zuverlässiger, dauerhaft arbeitender Detektor für die Gerätelebensdauer. 3.1.5 Simultanmessendes ICP mit Halbleiterdetektor (CCD,CID,SCD) Pixelgröße angeben: Pixelpunkte pro Wellenlänge [nm] bei 181,972 (Schwefel), 455,403 (Barium) und 766,491 (Kalium) 3.1.6 Dynamischer Bereich des CCD inkl. Verstärker: AD Wandler [bit]: Ausleserate [MHz]: 3.1.7 Echelle Optik Auflösung bei 181,972 (Schwefel), 455,403 (Barium) und 766,491 nm (Kalium) 3.1.8 Signal Rausch Verhältnis für die vorgenannten Spektralbereiche [nm]: 181,972 (S): 455,403 (Ba): 766,491 (Kalium): Angabe aller Messparameter für die vorgenannten Parameter (S, Ba, K) bei der Ermittlung des S/N-Verhältnisses 3.1.9 Sensitivität (S= SNR/QE) für die Frequenzen (181,972 (S), 455,403 (Ba) und 766,491 nm (K)) 3.2 Gasversorgung 3.2.1 Einfach anschließbare Gasversorgung (Swagelock [europ. Normmaße] oder vergleichbar) mit möglichst geringem Gasverbrauch. 3.2.2 Sämtliche Teilgasströme sind mittels jeweils eigenen Controllern für die verschiedenen Gasströme zu steuern. Die Steuerungsdaten sind Seite 20 von 43 EDV-technisch für den Bediener änderbar darzustellen. 3.2.3 Angabe des Gesamt-Argonverbrauchs unter Routinemessbedingungen 3.2.4 Routineeinsatz mit möglichst geringer Anzahl verschiedener Gasarten (Gasarten benennen!) für Trägergas, Plasma- und Kühlgas, Schergas. 3.3 Kühlung 3.3.1 Leistungsstarker zuverlässiger Kühler der mind. 20 m entfernt steht, dabei die Spezifikationen für den Betrieb des ICP-OES Systems einhält. 3.3.2 Externe Steuereinheit für den Kühler am Arbeitsplatz des ICP-OES Gerätes oder vollständige Integration in die Gerätesoftware des Spektrometers. 3.3.3 Optional: Alternativer geräuscharmer Kühler für unter Tisch Aufstellung. 3.3.4 Geräuscharm und / oder als gekapselte Ausführung. 3.4 Plasma 3.4.1 Stromsparender freilaufender HF- Generator auf Halbleiterbasis, mit geringem Energieverbrauch für die Zündung und Betrieb. 3.4.2 Die Leistung des Plasmagenerators hat für den genannten Leistungsbereich ohne Einschränkung zur Verfügung zu stehen und ist für den Bediener einsehbar. 3.4.3 Der Plasmagenerator hat sich selbst zu stabilisieren und eigenständig auf das Sollniveau zu regeln sichtbar für den Anwender über die Gerätesoftware dargestellt. 3.4.4 Hohe Matrixverträglichkeit bei geringem Optimierungsaufwand. 3.4.5 Leistungsbereich angeben: Seite 21 von 43 3.4.6 Möglichst senkrechte Stellung des Plasmabrenners 3.5 Probenzuführung (Zerstäuber, Sprühkammer, Fackel) 3.5.1 Inertes Probeneinführungssystem für salzhaltige Proben (Miramist und Crossflow oder Seaspray Zerstäuber) 3.5.2 Wartungsarme, leicht demontierbare Plasmatorch. 3.5.3 Fackel-Ladevorrichtung die beim Einsetzen die Gasverbindungen weitestgehend automatisch herstellt und die richtige Beobachtungsposition justiert. 4 Energie, Gasverbrauch und Geräuschpegel im Routinebetrieb. 4.1 Gerät optimiert auf geringen Energieverbrauch. Daten: 4.2 Gerät optimiert auf geringen Gasverbrauch. Daten: 4.3 Gerät optimiert auf geringen Geräuschpegel verursacht durch Fackel- bzw. Injektorgase. Daten (maximalem Schalldruckpegel): 5 Spektrenaufnahme 5.1 Spektrenaufnahme axial und/oder radial unabhängig von weiteren Messbedingungen bei simultaner Messung aller gewählten Elemente bzw. deren Linien. 5.2 Freie Auswahl der Beobachtungslinien für die zu analysierenden Elemente. 5.3 Angabe des durchschnittlichen Zeitbedarfs für die Messung einer Probe mit je 3 Wiederholungen bei axialer und/oder radialer Beobachtung unter Standardbedingungen (für 8 Elemente S (181), B (249), Cr (267), Cu (324), Sr (407), Ba (455), Na (588), K (766) bitte S/N der Linien bei üblichen Messzeiten angeben: Axial: Radial: Seite 22 von 43 Axial/Radial: 5.4 Elementspezifische automatische Untergrundkorrektur ohne manuelle Punktsetzung um den Einfluss verschiedener Anwender zu minimieren. 5.5 Manuelle Untergrund Definition links, rechts oder links und rechts. 5.6 Vollständig automatische Untergrundkorrektur. 5.7 Softwaregesteuerte Frequenz- bzw. Linienwahl. 6 Autosampler 6.1 Unbeaufsichtigter Lauf über Nacht muss möglich sein. 6.2 Zuverlässiger Autosampler für 240 Proben von ca. 10-15 ml. 6.3 Der Autosampler muss vollständig über Software steuerbar sein. 6.4 Im Lieferumfang: Anzahl Probenracks für maximale Belegung. 6.5 Einschlusshaube für Autosampler mit Absaugstutzen mit einer während der technischen Realisation frei zu definierenden Nennweite. 7 Probenzuführung 7.1 Steuerbares schnelles Probenzuführungssystem mit pulsationsfreier Förderung (mindestens 12 Rollen). 7.2 Volle Softwarekontrolle und – Integration der Probenzuführung. 7.3 Förderpumpe muss mindestens 3 Kanäle aufweisen. 7.4 Schläuche und andere notwendige Kleinteile und Verbrauchsmaterial für ca. 2 Jahre Betrieb sofern nicht in der Gewährleistung – bzw. erweiterte Gewährleistung – enthalten. 8 PC Ausstattung 8.1 Leistungsfähiger PC mit aktuellem Windows Seite 23 von 43 Betriebssystem und MS Office Paket (Word, Excel, Access, Power Point, Outlook) netzwerkfähig, deutsche Versionen! LAN- Anschluss, USB 3.0, optische Maus 8.2 2 Tb Speicher 8.3 Full HD Monitor DVI, 24’’ 8.4 Leistungsfähiger sw-Laserdrucker, doppelseitig druckend ohne manuellen Eingriff. 8.5 Remote Anschluss für Fernsteuereinheit für Zugriff über Netzwerk inkl. zugehöriger Software. Alternativ Fehlermeldungen auf mobile Endgeräte. 9 Software 9.1 Stabile, Multitasking fähige Steuer- und Auswertesoftware in deutscher Sprache. 9.2 Weitgehende Steuerung und Überwachung der Gerätefunktionen. 9.3 Rückverfolgbarkeit der Ergebnisse und Geräteparameter. 9.4 Elektronische Ablage der Ergebnisse und Geräteparameter. 9.5 Datenexport in Standardsoftware. 9.6 Funktionen zur Qualitätskontrolle (bitte die Funktionen vollständig benennen)! 9.7 Alle Auswerteoptionen müssen nachträglich anwendbar sein, auch wenn die Probe nicht mehr messbar ist und es soll keine zusätzliche Analysenzeit benötigt werden (Nachauswertungen). 9.8 Während der Analyse müssen neue Methoden und Sequenzen vorzubereiten sein bzw. Proben in eine aktuell laufende Sequenz einfügbar sein. 9.9 10 Jahre Software-Update ohne Berechnung, regelmäßige Informationen über Updates (email) 10 ICP-OES Verbrauchsmaterialien, Zubehör 10.1 Zusätzliche Ersatzzerstäuber für die jeweils gelieferten. 10.2 2 zusätzliche Plasmafackeln. Seite 24 von 43 10.3 1 zusätzliche Zerstäuberkammer 10.4 Ersatzteilkit für das ICP-OES 10.5 Zerstäuber Seaspray, Miramist, Crossflow 10.6 Zerstäuberkammer für Messungen mit HF für Messung von Si. 11 Applikationserstellung vor Ort 11.1 Mind. 2 Tage durch Applikationschemiker inkl. Reisekosten/Übernachtung 12 Service 12.1 Service - Angabe der Kosten für 1 Technikerstunde: 12.2 Service - Angabe der Kosten für Anfahrtspauschale: 12.3 Vollgarantieerweiterung auf 24 Monate nach Abnahme 12.4 Kosten der Wartungsvertragsvarianten zum Abschluss nach der Garantieerweiterung auf 24 Monate: Wartungsvertrag (jährlich Vollkostenübernahme): Wartungsvertrag (reduzierter aber sinnvoller Umfang): Wartungsvertrag (minimalst): Sollte der Platz für die Informationen hier nicht ausreichen bitte auf gesondertem Blatt aufführen! 12.5 Lieferung einer Preisliste für Ersatzteile 13 Sonstiges 13.1 Verbrauchsmitteilung des Ar Gasverbrauchs [l/h Normalbedingungen] für Routinebetrieb: 13.2 Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb [W/h] wässriges Medium, ICP-Spektrometer 13.3 Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb [W/h] Raumtemperatur, Kühler 13.4 Elektrische Leistungsangabe im Normalbetrieb [W/h] Autosampler 13.5 Versicherte Lieferung frei Installationsort 13.6 Installation, Funktionstest und Einweisung in Bedienung, Übergabe, Dokumentation hierüber. Seite 25 von 43 13.7 Exemplarische Erstellung einer Applikation und Überprüfung an zertifiziertem Material 13.8 Kostenloser Zugriff auf Applikationsschriften (online) 13.9 Optional: Mehrtägiges, zusätzliches Anwendungstraining vor Ort für 2 Mitarbeiter 13.10 Optional: 1 Kurs Software- und Hardwaretraining nach Einarbeitungsphase (Beispiel nach 6 Monaten) für 2 Mitarbeiter vor Ort. 14 Testmessungen mit folgenden Lösungen/Matrices Königswasser Aufschlüsse von Klärschlämmen, Böden, Düngemitteln, CAT/Salzlösungen mit verschiedenen Konzentrationen diverser Elemente. 14.1 Durchführung von Testmessungen zugesandter Proben (s.o.). 14.2 Optional sofern die unter 14.1 durchgeführten Testmessungen keine Differenzierung ermöglicht: Durchführung von Testmessungen mit mitgebrachten Proben (s.o.) im Demolabor 15 Option: Wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses in gleicher Weise wie bei einem Neugerät erfüllt werden, kann auch ein Demogerät angeboten werden Netto Zuzüglich Ust Brutto Angebotssumme Seite 26 von 43 Anlage 5 Nebenangebote Sehr geehrte Damen und Herren, Nebenangebote sind zugelassen. ICP-OES Analysensystem zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen Seite 27 von 43 Anlage 6: Ansprechpartner während des Vergabeverfahrens Name des Bieters: Rechtsform: Straße: PLZ / Ort: Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: , Ort, Datum Unterschrift des Bieters Seite 28 von 43 Anlage 7: Erklärung zur Erfüllung der Vertragsbedingungen und Richtigkeit der Angaben im Angebot Hiermit sichern wir Ihnen zu, dass die Angaben aus dem gemachten Angeben in der Leistungsbeschreibung (extra Datenblatt) dieser Ausschreibung, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Wir sichern insbesondere zu, dass die Preisangaben im Angebot richtig sind. , Ort, Datum Unterschrift des Bieters Seite 29 von 43 Anlage 8: Benennung von Nachunternehmern Nachunternehmer sind nicht vorgesehen. , Ort, Datum Unterschrift des Bieters Nachunternehmer sind vorgesehen. Nachfolgende Unternehmen sind als solche für Teile der zu vergebenden Leistungen und/oder die Eignungsleihe deklariert: (Reichen die aufgeführten Felder nicht aus, ist dieser Vordruck gegebenenfalls zu vervielfältigen.) Vollständige Bezeichnung des Nachunternehmers Nr.: Adresse des Nachunternehmers: ____________________________________ Ansprechpartner: Telefon: Leistung des Nachunternehmers : Vollständige Bezeichnung des Nachunternehmers Nr.: Adresse des Nachunternehmers: ____________________________________ Ansprechpartner: Telefon: Leistung des Nachunternehmers : Seite 30 von 43 Anlage 9: Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer Name des Bieters: Straße: PLZ / Ort: Name des erklärenden Nachunternehmers: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe den o. g. Bieter, die in der Anlage II „Benennung von Nachunternehmern" aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Nachunternehmer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. (Dieser Vordruck ist von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen, gegebenenfalls ist er dafür zu vervielfältigen.) , Ort, Datum Unterschrift des Nachunternehmers Seite 31 von 43 Anlage 10 Fremdfirmenunterweisung Erklärung zu den Arbeitsschutzbestimmungen der LUFA Nord-West für Fremdfirmen (z. B. Handwerksbetriebe zur Gebäudeinstandhaltung, Reinigungsfirmen, Dienstleister aufgrund von Wartungsverträgen, Servicetechniker etc.) Bitte dem Ausschreibungsverfahren beifügen. Einsatzort (Standort/Institut): LUFA Nord-West, Institut für Düngemittel und Saatgut Finkenborner Weg 1 A, 31787 Hameln Vergabe-Nr.: 201700002 Tätigkeits-/Auftragsbeschreibung: ICP-OES Analysensystems zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen Dauer vom/bis: Ausschreibender (LUFA Nord-West) Name: Dr. Andreas Hoffmann Bieter: Name: Anschrift: Finkenborner Weg 1A, 31787 Hameln Anschrift: Bereichsverantwortlicher/Telefon: Dr. Andreas Hoffmann/ 05151 / 987 - 10 Verantwortlicher/Telefon: Sicherheitsfachkraft/Telefon: Herr Strube (ADO) / 0441 93020 -0 Sicherheitsfachkraft/Telefon: Koordinator/Telefon: Herr Röpcke, 05151 / 9871 – 23 Herr Damm, 05151 / 9871 - 0 Ansprechpartner bzw. Koordinator/Telefon: Gefährdungsbeurteilung für den Bereich vorhanden: Gefährdungsbeurteilung für die durchzuführenden Tätigkeiten vorhanden: ☒ ja ☐ nein ☐ ja ☐ nein Subunternehmereinsatz:☐ ja ☐ nein Seite 32 von 43 Grundlegende Maßnahmen vor Auftragsbeginn: 1. Gefährdungsbeurteilung der Fremdfirma ist zur Prüfung und Erstellung einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung zu übermitteln 2. Vor Arbeitsbeginn einzuholende Genehmigungen Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, etc.): Arbeiten auf Dachflächen (Absturzgefahren): Sonstige _________________________: ☐ja ☐ja ☐ja ☒ nein ☒ nein ☒ nein 3. Nutzung von technischen Arbeitsmitteln ☐ja ☒ nein der LUFA (Gabelstapler, Leitern, Kettenzüge, …) 4. Anmeldung/Abmeldung in der LUFA Nord-West vor Arbeitsbeginn bzw. nach Arbeitsende bei Organisationseinheit/Name ggf. Telefon (Eintragung durch die LUFA Nord-West) LUFA Nord-West, Herr Cipra, 05151/987-136 5. Erstunterweisung unter Berücksichtigung der aktuellen gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung in der LUFA Nord-West vor Arbeitsbeginn bei Organisationseinheit/Name ggf. Telefon (Eintragung durch die LUFA Nord-West) LUFA Nord-West Herr Cipra, 05151/987-136 Der Bieter verpflichtet sich, sofern eine Auftragserteilung erfolgt, nach Einweisung des Verantwortlichen (Fremdfirma) durch den Koordinator der LUFA Nord-West und gemeinsamer Festlegung der o. g. Gefährdungen, alle von Ihm entsandten Mitarbeiter zu unterweisen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften und Einhaltung diesbezüglicher Anweisungen durch die LUFA Nord-West. Werden weiter Gefährdungen erkannt sind die Vertragspartner verpflichtet gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen. LUFA Nord-West Name Bieter Name Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 33 von 43 Handlungsanleitung für Fremdfirmen 1. Auftrag übernehmen 2. „Arbeitsschutzbestimmungen der LUFA Nord-West für Fremdfirmen“ beachten 3. Auftragsverantwortlichen bei Auftraggeber erfragen 4. Verantwortlichen „vor Ort“ festlegen und bekannt geben 5. Zum Einsatz kommende Mitarbeiter / Subunternehmer unterweisen / einweisen; bei wiederkehrenden Terminen min. 1 x pro Jahr 6. Arbeitsablaufplan erstellen 7. Gegenseitig Gefährdungen ermitteln und Sicherheitsmaßnahmen festlegen 8. Koordinator (bei gegenseitigen Gefährdungen) in Abstimmung mit Auftraggeber festlegen und bekannt geben 9. Aufsichtführenden (bei besonderen Gefahren) in Abstimmung mit Auftraggeber festlegen und bekannt geben 10. Im Arbeitsbereich anmelden bzw. abmelden 11. Mitarbeiter auftragsbezogen unterweisen 12. Auftrag durchführen und getroffene Sicherheitsmaßnahmen kontrollieren 13. Ergebnis kontrollieren Seite 34 von 43 Anlage 11: Erklärung der Bietergemeinschaft Eine Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen. , Ort, Datum Unterschrift des Bieters Eine Bietergemeinschaft ist vorgesehen und besteht aus nachfolgenden Unternehmen: dem Mitglied 1 und bevollmächtigten Vertreter : dem Mitglied 2 : dem Mitglied 3 : dem Mitglied 4 : dem Mitglied 5 : dem Mitglied 6 : Die Mitglieder erklären, • dass o.g. Bietergemeinschaft im Auftragsfall gebildet wird oder bereits besteht, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, • dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Rechtsform des Mitglieds 1 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : Rechtsform des Mitglieds 2 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : Rechtsform des Mitglieds 3 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : , , , Seite 35 von 43 Rechtsform des Mitglieds 4 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : Rechtsform des Mitglieds 5 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : Firmenstempel : Rechtsform des Mitglieds 6 : Name des Unterschriftleistenden : Ort, Datum und Unterschrift : , , , Seite 36 von 43 Anlage 12: Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 165 GWB (Dieser Vordruck ist von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen, gegebenenfalls ist er dafür zu vervielfältigen.) (Name des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers) Nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 15.07.2005 - BGBl. S. 2114, haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen (bspw. im Nachprüfungsverfahren §§ 155 ff. GWB) Anspruch auf Akteneinsicht und können sich Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Da die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Vergabestelle bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet ist, die Vergabeakte, inklusive aller Angebote, der Nachprüfungsstelle zur Verfügung zu stellen (§ 165 GWB) hat der Beteiligte nach § 165 Abs. 3 GWB mit Übersendung der Unterlagen auf genannte Tatbestände hinzuweisen und sie bereits bei der Erstellung des Angebotes entsprechend kenntlich zu machen. Die Vergabestelle geht sonst von einer Zustimmung zur Einsicht aus. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, von diesem Hinweis Kenntnis genommen zu haben. , Ort, Datum Unterschrift des Bieters/ Mitglieds der Bietergemeinschaft/Nachunternehmers Seite 37 von 43 Anlage 13: Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes ______________________________________________ (Name, Vorname, Firma) Einleitung Zur Wahrung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden Sie hiermit im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mit der o. g. Firma und der damit verbundenen Tätigkeit bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wie folgt verpflichtet: 1. Verschwiegenheitspflicht Ich verpflichte mich, alle mir direkt oder indirekt bei meiner LWK Niedersachsen-bezogenen Tätigkeit zur Kenntnis kommenden vertraulichen Informationen, Daten und Dokumente in meinem Einflussbereich strikt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erledigung meines Auftrags zu verwenden. Jede - auch auszugsweise - Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Verwertung oder Verwendung zu anderen als zu den beauftragten Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nicht erlaubt. Ferner verpflichte ich mich, die vertraulichen Informationen nur solchen Beschäftigten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder Firmenangehörigen zugänglich zu machen, für die deren Kenntnis im Rahmen des mir erteilten Auftrags zwingend erforderlich ist, und den Beschäftigten der o. g. Firma eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen, soweit diese nicht bereits gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. der o. g. Firma durch schriftliche Erklärung zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind. Die Pflicht zur Verschwiegenheit dauert auch nach Beendigung der Auftragsarbeiten bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. nach Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an. Nach Beendigung des Auftrags, nach Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages und bei vorzeitiger Kündigung sind alle ausgehändigten Unterlagen - einschließlich angefertigter Kopien an die bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fachlich zuständige Führungskraft zurück zu geben. Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann nur schriftlich durch die bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fachlich zuständige Führungskraft erfolgen. 2. Pflichtverletzungen Mir ist bekannt, dass eine Verletzungen der mir obliegenden Pflichten zum Umgang mit vertraulichen Informationen und Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung, gegen Rechtsvorschriften und gegen sonstige verbindliche Vorgaben zur Informationssicherheit und zum Datenschutz sowie gegen mir bekannt gegebene Anweisungen eine Verletzung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses mit der o. g. Firma darstellen und zu entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen führen können. ______________________ ______________________ Ort, Datum Unterschrift Seite 38 von 43 Anlage 14: Angebotskennzettel Sehr geehrte Damen und Herren, bitte reichen Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag ein. Das Angebot sollte für Dritte nicht einsehbar sein. Der Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen. Bringen Sie den nachstehenden Angebotskennzettel bitte gut sichtbar von außen auf dem verschlossenen Umschlag an. (Zur Nutzung von vorgefertigten Etiketten können Sie das separat eingestellte Dokument „Angebotskennzettel“ verwenden!) Seite 39 von 43 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeordnung (VgV). 2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter, auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 4. 4.1. 4.2. Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegeben Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreis, Pauschalpreis, Verrechnungssätze etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die Seite 40 von 43 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stellen aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 5 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 6. 6.1. 6.2. Nebenangebote Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leitung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsummen) Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bieterinformationen Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zu Angebotsabgabe aus Seite 41 von 43 aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7. Kapazitäten andere Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmern vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8. Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Angaben, Bescheinigung und sonstige Nachweise) - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlagen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Seite 42 von 43 genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnehmerwettbewerb nachgewiesen ist. Seite 43 von 43
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