Aufnahmevertrag Spielgruppe - Freier Kindergarten Deggendorf

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Deggendorf e.V.
Am Stadtpark 23, 94469 Deggendorf
Aufnahmevertrag zur Spielgruppe ab 01.____._______
(Freier Kindergarten Deggendorf)
Hiermit melde ich mein Kind ___________________________, geboren am ___.___.______
verbindlich für die Spielgruppe im Freien Kindergarten, Am Stadtpark 23, 94469 Deggendorf an.
Zeiten:
Die Spielgruppe trifft sich Montags und Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
(Tage/Uhrzeiten können zugunsten des Kindergartenbetriebs einseitig durch den Verein zur Förderung der
Waldorfpädagogik Deggendorf e.V. angepasst werden, nicht jedoch die wöchentliche Dauer)
Schließtage:
An Feiertagen, während der bayerischen Schulferien und an Schließtagen des
Freien Kindergartens findet keine Spielgruppe statt.
Mitarbeit:
Als Unterstützung der Gruppenleiterin ist an diesen Vormittagen - sofern
erforderlich - reihum wechselnd ein(e) Mutter/Vater dabei. Wer an diesem Tag
eingeteilt ist, kümmert sich auch um die Reinigung des Spielgruppenraums. Des
weiteren wird die Mithilfe benötigt bei gemeinsamen Festen und bei
Renovierungsarbeiten, die für die Benutzung der Räume nötig sind.
Beitrag:
Der Spielgruppenbeitrag beträgt 60,- € je Monat und wird immer zum Ersten der
Monate September bis August (jeweils inklusive) per Lastschriftverfahren
abgebucht. Der Beitrag kann zu Beginn jedes Quartals zur Kostendeckung des
Spielgruppenbetriebs angepasst werden. Zusätzlich ist monatlich ein Tee-,
Essens- und Spielgeld von 5,- € an die Gruppenleiterin direkt zu zahlen.
Kündigung:
Die beiden ersten Monate, in denen Ihr Kind die Spielgruppe besucht, gelten als
Probezeit und Sie können in diesem Zeitraum nach Mitteilung an die Gruppenleiterin jederzeit wieder austreten. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine
beiderseitige schriftliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung aus besonders wichtigem
Grund bleibt für beide Vertragspartner daneben bestehen. Im Fall einer Kündigung
wird der für den laufenden Monat entrichtete Kindergartenbeitrag und die
Pauschale nicht anteilig zurückerstattet.
Abholberechtigte: Erziehungsberechtigte und Abholberechtigte sind auf dem für die Waldorfpädagogik notwendigen Lebenslauf vermerkt, der im Kindergarten verbleibt.
Kindergarten:
Durch diesen Spielgruppenvertrag und/oder den Spielgruppenbesuch des Kindes
ergeben sich keinerlei rechtliche Auswirkungen auf einen evtl. abzuschließenden
Betreuungsvertrag für die Kindergartengruppe im Freien Kindergarten. Ein
Betreuungsvertrag für die Kindergartengruppe ist grundsätzlich gesondert
und beiderseits schriftlich abzuschließen.
Streitschlichtung: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in
Verbrauchersachen (VSBG)“ ist der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik
Deggendorf e.V. wie auch der Freie Kindergarten Deggendorf nicht bereit und
nicht verpflichtet.
Sonstiges:
Die Impfhinweise des StMAS, die Kindergartenordnung (insbes. zu
Betriebsunterbrechung / Datenverarbeitung / Photographien / Veröffentlichungen), die Vereinbarung über die Notfall-Betreuung, die Belehrung lt.
IfSG und der Hinweis zur EU-Verordnung Nr. 1169/2011 jeweils in aktueller
Form sind Bestandteil dieses Vertrages, wurden ausgehändigt und sind auf
www.freier-kindergarten-deggendorf.de einsehbar.
Name(n):
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Adresse(n):
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Telefon:
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Datum und
Unterschrift(en): _____________________________
Spielgruppe Aufnahmevertrag.doc, 21.02.2017
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