Praxiswissen Damit die Kauflust online nicht zum Kauffrust offline führt, gilt es ein paar Dinge zu beachten. Foto: Pixabay, WerbeFabrik Das Geschäft mit dem „Klick“ Onlineshopping boomt in Deutschland. Es wird ein Umsatz von über 40 Mrd. € prognostiziert. Der Käufer hat hohe Erwartungen und auch online sollte der Einkauf ein Erlebnis sein. Handelsberater Hans-Günther Lemke hat Tipps dazu. Hans-Günter Lemke ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Lemke Beratung UG in Porta Westfalica und seit 1998 als Trainer im Einzelhandel tätig. www.lemke-training.de 18 Ein professioneller Webauftritt und ein Online-Shop sind unverzichtbare Bausteine für Marketing und Vertrieb im eigenen Unternehmen. Wer aber sein Unternehmen im Internet präsentiert oder dort Produkte anbietet, muss zahlreiche Rechtsvorschriften beachten. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen oft geändert und durch neue Urteile fortgeschrieben werden, ist von den Unternehmen permanente Aufmerksamkeit gefordert. Widerrufsbelehrung Der wohl relevanteste Themenkomplex im E-Commerce-Recht betrifft das seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Widerrufsrecht und die Belehrung des Käufers. Händler müssen Verbrauchern ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Die Formulierungen sind gesetzlich vorgegeben, auf „freie“ Abänderungen der Texte sollte verzichtet werden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung bietet dabei sehr viele unterschiedliche Optionen, die individuell für den pet 2|2017 einzelnen Shop ausgewählt werden müssen. lien, Lebensmittel, Spielzeug und viele Artikelgruppen mehr). Bestellbutton Bereits seit dem 1. August 2012 ist die so genannte „Button-Lösung“ in Kraft. Die bis zur Gesetzesänderung üblichen Buttons wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen danach nicht mehr aus. Sie müssen durch Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „Jetzt kaufen“ ersetzt werden. Preise Artikel müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) ausgezeichnet werden. Das heißt, in den Angeboten müssen Endpreise als Bruttopreise angegeben werden. Außerdem ist der Hinweis „inklusive Mehrwertsteuer“ oder „inkl. MwSt.“ erforderlich. Zusätzlich müssen zum Endpreis eventuelle Versandkosten angeben werden, inklusive ihrer Höhe, sowie bei bestimmten Waren und Verpackungsarten den Grundpreis nach zulässigen Mengeneinheiten. Bestätigungen Das Gesetz verlangt, jedem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen. Seit dem 13. Juni 2014 ist zusätzlich eine Vertragsbestätigung erforderlich, die den gesamten Inhalt der Bestellung einschließlich etwaiger AGB wiedergibt. Diese kann dem Kunden per E-Mail oder auf Papier mit der Warenlieferung zugesendet werden. lichkeiten etc. Auch wenn die Kundendaten für Werbung usw. verwendet werden sollen, ist dazu vorher das Einverständnis des Kunden einzuholen. Urheberrecht Wer fremde Produktfotos unberechtigt für den eigenen OnlineShop verwendet, ist dem Urheber oder Nutzungsberechtigten gegenüber zu Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verpflichtet. Wichtig ist daher, dass vom Hersteller eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Nutzung seiner Produktbilder vorliegt. Außerdem ist grundsätzlich die korrekte Nennung des Urhebers im Online-Shop erforderlich, wenn dieser nicht ausnahmsweise darauf verzichtet hat. AGBs Seit dem 13. Juni 2014 muss der Händler dem Verbraucher Anzeige GESUND - SCHÖN - LEISTUNGSSTARK eine „Vertragsbestätigung“, die Nahrungsergänzung und Pflegeprodukte für Tiere ... tierisch gesund! alle gesetzlichen Pflichtinformationen enthält, zur Verfügung stellen. Es bietet sich daher insMarktplätze 12501 Kleinanzeige Mouseklick + Logo 10.12.2012 43x10.indd 10:10:51 1 besondere im B2C-Bereich an, Während in Online-Shops nur alle Informationen in AGB zu- das Verhältnis Händler/Kunde Anzeige sammenzustellen und dem Ver- zu regeln ist, stellen Plattformen, braucher zu übersenden. Dabei denen eine Vielzahl von Händlern dürfen die AGB keine unzuläs- angeschlossen sind, rechtlich sigen Klauseln enthalten. Viele eine besondere HerausfordeKlauseln, die im B2B-Geschäft rung dar. Wegen der beteiligten üblich sind, sind beim Verkauf Betreiber/Händler/Kunden müsArtikelbeschreibung 14-0296_BB_Textteilanzeige_PET_141209_NM_PFADE.indd 09.12.14 16:36 1 Verbraucher unzulässig und sen frühzeitig Konzepte dazu erOnline ist der Kunde auf Produkt- an stellt werden, wie der Vertragsbilder und eine ausführliche Ar- können abgemahnt werden. schluss mit dem Endkunden tikelbeschreibung angewiesen. Datenschutz erfolgen soll, wer der VertragsDie Informationspflichten im Fernabsatz erfordern deshalb Eine eigene Seite „Datenschutz“ partner des Endkunden wird, wer die Darstellung aller „wesent- oder „Datenschutzinformation“ die Zahlungsabwicklung und das lichen Eigenschaften“. Welche ist einzurichten, die Besucher Forderungsmanagement überdas sind (etwa Größe, Gewicht, und Kunden über alle daten- nimmt, welche MarketingmaßFarbe, Funktion etc.), hängt von schutzrechtlichen Aspekte des nahmen vorgesehen sind und den jeweiligen Artikeln ab. Den- Shops informiert. Das betrifft ob diese konform gehen mit den ken Sie auch an mögliche Son- etwa Social Media Plug-ins, Tra- Datenschutzvorschriften. n dervorschriften (z.B. für Texti- cking Tools, Widerspruchsmög- pet 2|2017 19
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