Messeunterlagen mit Anmeldung (2,0 MiB)

Veranstalter
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Veranstalter
Messe- und Ausstellungszentrum Mühlengeez GmbH
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ANMELDUNG
17.2. bis 19.2.2017
Paderborn
Ausstellungsgelände Schützenhallen
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Unter diesem Buchstaben möchten wir im
Register des Ausstellerverzeichnisses erscheinen:
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Mittwoch 15.02.2017 von 08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 16.02.2017 von 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 17.02.2017 von 07.00 bis 11.00 Uhr
Anmeldung zurück an:
Brigitta Bergmeier-Tillmann
Robert-Koch-Str. 34, 33102 Paderborn
Telefon: 05251-56671
Messe- und Ausstellungszentrum
Mühlengeez GmbH
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Abbau des Standes
Sonntag 19.02.2017 ab 18.30 bis 24.00 Uhr
Montag 20.02.2017 ab 07.00 bis 14.00 Uhr
Vereinbarungen:
Fax: 05251-58752
Veranstalter:
Genehmigungsvermerk:
Alle Standbauten und
Konstruktionen über 2,50 m
sind genehmigungspflichtig
Wir beantragen den Standbau über 2,50 m Höhe
Ort/Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Besondere Teilnahmebedingungen Paderbau in Paderborn
1. Veranstaltung/Veranstalter
Die Paderbau wird von der MAZ GmbH auf dem Messegelände
Paderborn veranstaltet.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung
stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der
Veranstaltung.
Die MAZ GmbH ist insbesondere berechtigt, die Zusammensetzung der
Aussteller nach Branchen und Produktgruppen sowie deren Gewichtung
vorzugeben. Die Zusammensetzung der Aussteller nach Länderherkunft,
Unternehmensgröße und Marktbedeutung sowie andere sachliche
Merkmale stellen unter anderem Auswahlkriterien dar. Die MAZ GmbH ist
jedoch keinesfalls an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen gleicher Art gebunden.
3. Rücktritt vom Vertrag
Nach erfolgter Zulassung gelten die Regelungen des Punktes 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der
MAZ GmbH. Dies gilt auch für den Rücktritt von der Bestellung des MAZKomplettstandes.
4. Zahlungsbedingungen
Die gesamte Standmiete ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung
bzw. Anzahlungsrechnung, spätestens bis zum auf der Rechnung genannten Datum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der Messe- und Ausstellungszentrum Mühlengeez GmbH zu
überweisen. Um Angabe der Rechnungsnummer und Kundennummer
wird gebeten. Nicht enthalten ist jede Form einer Versicherung.
5. Technische Richtlinien
Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Technischen Richtlinien
der MAZ GmbH mit allen darin enthaltenen Ausführungs-, Brandschutz-,
Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen. Er ist außerdem
verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) einzuhalten.
6. GEMA-Gebühren
Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlich geschützter Musik mittels
CDs und sonstiger Tonträger sowie für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunk und Fernsehsendungen bedarf es der Genehmigung
der GEMA.
7. Lärmbelästigung
Die Lautstärke für Produktpräsentationen muss jederzeit so bemessen
sein, dass die anliegenden Aussteller nicht gestört werden. Sollte sich ein
Aussteller trotz Aufforderung durch den Veranstalter nicht daran halten,
ist dieser berechtigt, die Art und Weise der Produktpräsentation für die
komplette Veranstaltung zu untersagen. Für Veranstaltungen am Stand
(z.B. Empfänge) besteht eine Anmeldepflicht, ebenso für Veranstaltungen, die über die tägliche Öffnungszeit hinausgehen.
8. Bauaufsichts- und Brandschutzbestimmungen
Notausgänge, Zu- und Abgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungen und Schalttafeln, Fernsprechverteiler und
Be- und Entlüftungsschlitze müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht
verbaut werden. Die Verwendung von offenem Feuer zu Koch-, Heizund Betriebszwecken ist verboten. Packmaterial, Papier und andere
leicht brennbare Materialien dürfen in den Hallen nicht herumliegen
oder gelagert werden. Außerhalb der Hallen dürfen Fahrzeuge, Container, sonstige Lager, Lagerbehälter und Materialien erst ab 5,00 m von der
Hallenwand abgestellt werden.
9. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den § 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen sind ebenfalls die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen
der MAZ GmbH.
Messe- und Ausstellungszentrum
Mühlengeez GmbH
Messe- und Ausstellungszentrum Mühlengeez GmbH, Grabenstraße 16, 18273 Güstrow
Grabenstraße 16
18273 Güstrow
Telefon: 038450 302 0
Telefax: 038450 302 20
E-Mail:[email protected]
Internet:www.maz-messe.de
Werbeplanen - Angebot für Aussteller der PADERBAU 2017
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wir bieten Ihnen die Platzierung Ihrer großen Werbeplanen vor den beiden Eingangsbereichen der PADERBAU 2017 an. Erreichen Sie schon am Eingang die Aufmerksamkeit der Besucher und erteilen Sie uns bitte Ihren Auftrag auf diesem Original:
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Ihren Auftrag senden Sie bitte bis zum 06.01.2017 zu Frau Bergmeier-Tillmann per Fax
unter 0 52 51-5 87 52 oder per Mail. Ihre fertige Druckvorlage senden Sie bitte an:
[email protected].
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Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Geschäftsführung: Christin Weinhold
Amtsgericht Rostock, HRB 58 96
Bankverbindung:Berliner Sparkasse
Kto.-Nr.: 66 000 520 30
IBAN-Nr.: DE38 1005 0000 6600 0520 30
BLZ: 100 500 00
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH
1. Anmeldung
1.1 Standanmeldung
Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt
auf dem Vodruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die MAZ GmbH, an das der Aussteller bis
zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.
1.2 Vertragsinhalt
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind
a) das Anmeldeformular,
b) die besonderen Teilnahmebedingungen,
c) die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben
bezeichneten Reihenfolge.
1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Er hat dafür einzustehen,
dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen
den gesamten Vertrag erhalten.
2. Gemeinschaftsaussteller
Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie
in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die MAZ GmbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für
eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der MAZ GmbH als
Gesamtschuldner.
3. Vertragsschluss
3.1 Auftragsbestätigung
Über die Annahme des Angebotes entscheidet die MAZ GmbH durch
eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers und der
angemeldeten Ausstellungsgüter).
3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter
Die MAZ GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne
Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf
bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung
des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.
3.3 Abweichung von der Anmeldung
Nimmt die MAZ GmbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der
Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen
Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden.
4. Standzuteilung
4.1 Grundsatz
Die MAZ GmbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und
der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung
stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit
beachtet.
4.2 Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
4.3 Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist
ohne entsprechende Vereinbarung mit der MAZ GmbH nicht gestattet.
5. Ausstellungsgüter
5.1 Entfernung, Austausch
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie
dürfen nur nach Vereinbarung mit der MAZ GmbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit
der MAZ GmbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der
täglichen Öffnungszeiten erfolgen.
5.2 Ausschluss
Die MAZ GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden,
die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht
vereinbar sind . Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die
MAZ GmbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des
Ausstellers.
5.3 Direktverkauf
Der Direktverkauf ist gestattet. Die Ausstellungsgüter sind mit deutlich
lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die
gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen
und einzuhalten.
5.4 Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Fälligkeit
Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der
Kunden- und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der MAZ GmbH zu zahlen. Die Beträge werden mit der
Rechnungsstellung fällig.
6.2 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen die MAZ GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.3 Beanstandungen
Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden,
wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der MAZ GmbH erfolgen.
6.4 Vermieterpfandrecht
Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die MAZ GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet
die MAZ GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Haftung, Versicherung
7.1
Die MAZ GmbH haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten der MAZ GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.
7.2
Die MAZ GmbH haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der
Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.
7.3
Die MAZ GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist – so weit nicht ein Fall von Ziffer
7.1 vorliegt – die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt,
mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise
gerechnet werden muss.
7.4
Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer
Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.5
Die verschuldensunabhängige Haftung der MAZ GmbH für anfängliche
Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen.
7.6
Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen.
8. Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der MAZ GmbH
8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der
Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab
und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die MAZ
GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in
Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die MAZ GmbH die vereinbarte Standfläche weiter vermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die
Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass der MAZ GmbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser
Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
8.2 Rücktritt der MAZ GmbH
Die MAZ GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch
nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;
b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist;
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch
nach Abmahnung nicht einstellt;
d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des
angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der MAZ GmbH
nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine
Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall
der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt
der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die MAZ GmbH
über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten.
Die MAZ GmbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung.
9. Höhere Gewalt
9.1 Ausfall der Veranstaltung
Kann die MAZ GmbH aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch
der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die MAZ GmbH kann jedoch dem
Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen
Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das
Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.
9.2 Nachholen der Veranstaltung
Sollte die MAZ GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu
unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach
Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt
abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH
9.3 Begonnene Veranstaltung
Muss die MAZ GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen
Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
10. Ausstellerausweise
10.1 Ausstellerausweise
Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich
und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von
Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln
die Teilnahmebedingungen.
10.2 Gemeinsame Vorschriften
Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und sodann eigenhändig zu unterschreiben.
Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für
den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte
Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind
gegen Berechnung erhältlich.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Die MAZ GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und
Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne
dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen
erheben kann.
Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung
der MAZ GmbH anfertigen.
12. Werbung
12.1 Umfang
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes
für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten
oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.
12.2 Genehmigungserfordernis
Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der MAZ GmbH.
Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen,
durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.
13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere
auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz).
14. Ordnungsbestimmungen
14.1 Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten
Gelände dem Hausrecht der MAZ GmbH. Den Anordnungen der bei ihr
Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge
zu leisten.
14.2 Parkplätze
Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände
Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände.
Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist in den Teilnahmebedingungen geregelt.
14.4 Verlassen des Geländes
Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und
das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen.
14.5 Sonstiges
Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von
Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung
kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist
verboten.
14.6 Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten und die
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
15. Allgemeine Vorschriften, Termine
15.1 Termine
Die Auf- und Abbauzeiten werden auf dem Anmeldebogen festgelegt.
15.2 Abbau
Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden.
Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach
Ablauf der Abbauzeit ist die MAZ GmbH berechtigt, den Abbau sowie
den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten
des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für
Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der MAZ
GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen.
Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4).
16. Standgestaltung
16.1 Genehmigungsvermerk
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung
und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen,
eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen
nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen
sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind in
doppelter Ausführung bei der MAZ GmbH zur Genehmigung einzureichen.
16.2 Erscheinungsbild
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst
sein. Die MAZ GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen.
16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet
und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
16.4 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Ziffer 16.2,3), kann die MAZ GmbH nach erfolgloser Abmahnung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro je Tag geltend machen.
17. Allgemeine Aufsicht, Reinigung
a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die MAZ GmbH. Für Schäden
haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch
einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind
wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten.
Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nur nach schriftlicher
Vereinbarung mit der MAZ GmbH eingesetzt werden.
b) Die MAZ GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und
der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie
muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein.
c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige
Vertragsfirma der MAZ GmbH mit der Standreinigung und Bewachung zu
beauftragen.
d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig.
18. Technische Installationen
Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telefon sowie sonstigen
Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die von der MAZ GmbH zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.
19. Fotografieren
Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag
der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der
MAZ GmbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten
dürfen nur diese beauftragt werden.
Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände. Auskünfte erteilt die MAZ GmbH.
20. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die MAZ GmbH firmen/personenbezogene Daten für die Begründung, Durchführung und
Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der MAZ GmbH - auch unter
Einsatz automatischer Datenverarbeitung - speichert, verarbeitet, nutzt
und ggf. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte Dritte weiterleitet. Die Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Schriftform
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der MAZ
GmbH schriftlich bestätigt wurden.
21.2 Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis
und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Paderborn. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Rostock oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.
21.4 Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen die MAZ GmbH verjähren in 6 Monaten,
soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
21.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, das der beabsichtigte
Zweck erreicht wird.
Paderbau – Angebot Technik
Wir bieten Ihnen für Ihre Standgestaltung weitere Dienstleistungen an:
Blendenbeschriftung
Inklusive Montage in allen Farben – Angebot auf Anfrage
Grundspreis für Blendenbeschriftung:
Inkl. Montage und Demontage, 25 Zeichen, max. 150 mm Versalhöhe,
Helvetica condensed bold, pro Blende und Seite für 136,50€ + 19 % MwSt.
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Traverse mit Beleuchtung – gesondertes Angebot nach Standgröße auf Anfrage
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Wir beraten Sie gerne und verweisen auf unser Sonderprospekt.
Neu auf der PADERBAU:
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Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Aussteller-Service-Mappe.
Ansprechpartnerin:
Brigitta Bergmeier-Tillmann
Telefon: 05251-56671
E-Mail: [email protected]
Paderbau – Angebot – Technische Bestellung
Messestand C16 (ab 12m²)
Art.-Nr. 30001: 47,73 Euro/m²
Ausstattung:
- Octanorm-Systemelemente
- Rück- und Seitenwände 2500 mm hoch, weiß
- sichtbare Fläche je Wandelement: H 2255 x B 950 mm
- Blende an den offenen Standseiten, 300 mm hoch, ohne Beschriftung
- Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie, andere Farben laut Formular „Bodenbeläge“
- Beleuchtung durch Langarmstrahler an der Rückwand, 1 Strahler je 4 m², inkl. Verkabelung, ohne Stromanschluss
- 1 Counter, 1 Tisch mit 4 Stühlen
Beispiel Grundriss 12 m²
Beispiel Reihenstand 12 m²
Beispiel Eckstand 12 m²
Messestand C 16 farbige Wandplatten (ab 12 m²)
Art.-Nr. 07119: 58,23
102 lichtgrau
108 dunkelgrün
111 schwarz
104 rot
118 minzgrün
124 ultramarin
Messestand C 27 (ab 15 m²)
Art.-Nr. 04800: 62,07
Euro/m²
Euro/m²
Ausstattung:
- Octanorm-Sytstemelemente, Maxima-Flächenträger an den offenen Standseiten
- Rück- und Seitenwände 2500 mm hoch, weiß
- sichtbare Fläche je Wandelement: H 2340 x B 950 mm, Diagonalwände gelocht, sichtbare Fläche H2340 x B 660 mm
- Kabine 1 x 1 m mit abschließbarer Tür mit 1 Garderobenleiste
- 1 aufgesetzte Blende, beschriftbare Fläche H 455 x B 2340 mm, ohne Beschriftung
- Beleuchtung durch Stromschienensystem, 1 Strahler je 4 m², inkl. Verkabelung, ohne Stromanschluss
- Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie, andere Farben laut Formular „Bodenbeläge“
- 1 Counter mit 1 Barhocker, 1 Tisch mit 4 Stühlen, 1 Prospektablage 1x DIN A4
Beispiel Grundriss 15 m²
Beispiel Reihenstand 15 m²
Beispiel Eckstand 15 m²
Messestand C 27 farbige Wandplatten (ab 15 m²)
Art.-Nr. 07120: 72,57Euro/m²
102 lichtgrau
108 dunkelgrün
111 schwarz
104 rot
118 minzgrün
124 ultramarin
Datum / Unterschrift / Firmenstempel
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Paderbau – Angebot – Technische Bestellung
Stromanschlüsse
Artikel
Euro
Wechselstromanschluss bis 3 kW
230 V / 50 Hz, Schuko
Anzahl
172,00
Art.Nr. 23000
Artikel
Euro
Drehstromanschluss bis 20 kW
287,00
Verbrauch wird extra berechnet.
400 V / 50 Hz, 32 A CEE
Unterverteilung 2-fach Schuko
bis 3 kW
24,00
Art.-Nr. 2399
Zusätzliche Wechselstromleitung 230 V,
Kanalverlg., pro lfd. m ab Anschl.
5,50
Art.-Nr. 04703
Drehstromanschluss bis 5 kW
400 V / 50 Hz, 16 A CEE
196,00
400 V / 50 Hz, 16 A CEE
400 V / 50 Hz, 32 A CEE
248,00
400 V / 50 Hz, 32 A CEE
Art.-Nr. 02318
48,00
Unterverteilung 32 A CEE auf 8x Schuko
+1x 32 A CEE, ab 10 kW
Art.-Nr. 02316
76,00
nur mit Wechselstromanschluss
196,00
70,00
Art.-Nr. 07121
Nachtstrom bis 5 kW
nur mit Drehstromanschluss
248,00
100,00
Art.-Nr. 07125
Nachtstrom bis 10 kW
Art.-Nr. 210001
Nur mit Drehstromanschluss
8,50
Art.-Nr. 04707
Nachtstrom bis 3 kW
Art.-Nr. 25001
Drehstromanschluss bis 10 kW
Unterverteilung 32 A CEE auf 4x Schuko
+1x 16 A CEE, ab 5 kW
Kanalverlg., pro lfd. m ab Anschl.
Art.-Nr. 210000
Drehstromanschluss bis 5 kW
Art.-Nr. 220000
Zusätzliche Drehstromleitung 400 V, bis 32 A
Art.-Nr. 25000
Drehstromanschluss bis 10 kW
Anzahl
130,00
Art.-Nr. 07128
Alle Stromanschlüsse inkl. Montage, Ringleitungsanteil, 1 Schuko- oder
CEE-Kupplung, Stromverbrauch und Bereitschaftdienst.
Drehstromanschluss über 20 kW
Mit Zählermessung
auf Anfrage
Artikel
Artikel
Euro
Euro
Anzahl
Standard-Messebauwand
H 2500 x B 1000 mm
Art.-Nr. 30004
Maxima
Flachträgersystem
24,73
Standard-Messebauwand
H 2500x B 500 mm
Art.-Nr. 30006
13,73
35,70
93,17
36,75
Art.-Nr. 30021
18,42
Art.-Nr. 30014
21,50
Schrägablage/
Buchablage
Weiß, B 100 mm, für Wandmontage
93,17
Kabinenvorhang, grau
Art.-Nr. 30024
Art.-Nr. 04643
gerade Ablage
1000x300 mm
Kabinentür
abschließbar, rechts eingehängt
Art.-Nr. 00768
26,25
Standblende
Weiß, vorgehängt, H 300
mm pro lfd. m
Kabinentür
abschließbar, links eingehängt
Art.-Nr. 00769
pro lfd. m
Art.-Nr. 04751
Aufgesetzte Blende
für Trägersystem
Standard-Messebauwand
farbig H 2500 x B 1000 mm
Farbe bitte unten ankreuzen
Art.-Nr. 07129
Anzahl
Art.-Nr. 07065
21,50
Garderobenleiste
Mit 4 Haken,
für Wandmontage
36,75
Art.-Nr. 30020
21,50
Datum / Unterschrift / Firmenstempel
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Paderbau – Angebot – Technische Bestellung
Artikel
Euro
Anzahl
Artikel
Euro
Empfangstresen
Tischvitrine Newline
Front Lochplatte silber
Deckplatte Buche
H1050/ B2160 /T 1100 mm
Weiß/ Glas, abschließbar
H 1050 / B 950 / T 470 mm
Art.-Nr. 03167
92,95
Art.-Nr. 02107
Infotresen
Hochvitrine Newline
Front Lochplatte silber
Deckplatte Buche
H 1050 / B 1580 T 780 mm
Weiß / Glas, inkl. Spots*
H 1800 / B 950 / T 470 mm
Art.-Nr. 00195
40,45
Art.-Nr. 03258
Counter weiß
Prospektständer P3
Anschlagtüren abschließbar
H 1020/ B 1006 /T 510 mm
3 x DIN A4
Art.-Nr. 05175
85,91
Art.-Nr. 30012
Sideboard
Prospektständer P8
Schiebetür abschließbar
H 820 / B 1006 / T 390 mm
8 x DIN A4
Art.-Nr. 07086
89,25
Art.-Nr. 30013
Lagerregal
Kühlschrank*
Kunststoff
140l
H 860 / B 500 / T 600 mm
Art.-Nr. 01723
61,95
Art.-Nr. 60001
Hochvitrine
Kombiküche* **
Weiß / Glas, inkl. Spots*
H 1800 / B 500 / T 500 mm
Mit Kühlschrank, 2 Kochplatten, Spüle mit
Heißwasserbereiter
Art.-Nr. 50038
30,82
Art.-Nr. 60002
Anzahl
187,95
292,95
45,39
73,10
71,66
231,00
Datum / Unterschrift/ Firmenstempel
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Paderbau – Angebot – Technische Bestellung
Artikel
Euro
Anzahl
Artikel
Schalenstuhl
Gestell chrom /
Schale anthrazit
Art.-Nr: 06262
15,75
Art.-Nr. 20001
19,43
Art.-Nr. 20002
17,18
Art.-Nr. 20003
18,90
Art.-Nr. 20004
Stehtisch,
Gestell chrom /
Polster weiß
Ø 700 / H 1120 mm
Gestell silber / Platte weiß
22,93
Art.-Nr. 20005
Z-Barhocker
Stehtisch,
Gestell chrom /
Polster schwarz
Ø 700 / H 1120 mm
Gestell silber / Platte
schwarz
Art.-Nr. 10005
28,19
Tisch
Ø 700 / H 720 mm
Gestell silber / Platte
schwarz
Z-Barhocker
Art.-Nr. 10004
31,05
Tisch
Ø 700 / H 720 mm
Gestell silber / Platte weiß
Freischwinger
Chrom / weiß
Art.-Nr. 05861
28,19
Tisch
Gestell chrom /
Platte lichtgrau
1200 x 800 mm
Objektstuhl,
gepolstert
Gestell chrom /
Bezug anthrazit
Art.-Nr. 10002
Anzahl
Tisch
Gestell chrom /
Platte lichtgrau
800 x 800 mm
Schalenpolsterstuhl
Gestell chrom /
Bezug anthrazit
Art.-Nr. 10001
Euro
22,93
Art.-Nr. 20006
28,19
43,01
43,01
Tisch
Gestell chrom /
Platte lichtgrau
1200 x 700 mm
Art.-Nr. 06017
Artikel
31,05
Euro
Anzahl
Punktstrahler
für Stromschiene
weiß, 75 W
Art.-Nr. 00916
27,30
Anzahl
Art.-Nr. 01191
61,95
Halogenstrahler
für Stromschiene
weiß, 50 W
31,50
Langarmstrahler
für Wandmontage
weiß, 60 W
Art.-Nr. 30009
Euro
HQI-Strahler
für Stromschiene
Weiß, 150 W
Flächenstrahler
Für Stromschiene
weiß, 150 W
Art.-Nr. 00915
Artikel
Art.-Nr. 03269
30,45
Niedervoltstrahler
für Systemnut
50 W
19,95
Art.-Nr. 03893
30,45
Datum / Unterschrift/ Firmenstempel
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Mietbedingungen.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der
rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der
Lieferpflicht befreit.
Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführten Mietgegenstände. Wir
behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Mietgegenstände zu ersetzen. Änderungen
der angegebenen Maße, Form und Farben bleiben vorbehalten.
3. Mietzeit
Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur
sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw. Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Eine
Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters.
4. Mietpreis
Die genannten Preise sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Der Mietpreis wird nach
Dauer der Mietzeit berechnet.
Bei Auftragserteilung am Veranstaltungsort wird ein Aufschlag
von 25% auf die Einzelpreise erhoben.
5. Technische Installation
Bei betriebsbedingten Störungen bzw. Versorgungsausfällen
und nachfolgenden Beeinträchtigungen kann keine Haftung für
Nachfolgeschäden übernommen werden, so weit dem installierenden Unternehmen keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen
ist. Das Durchleiten und die Verteilung im eigenen Stand müssen
zur eigenen Standversorgung bzw. zur Versorgung Dritter geduldet werden. Eigenmächtiger Umbau der Miet- und Installationsmaterialien sind verboten. Für eventuelle Folgeschäden durch
unsachgemäße Handhabungen bzw. Veränderungen haftet
der Verursacher. Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist generell untersagt. Zuwiderhandlungen können
den Ausschluss der Versorgungsleistung zur Folge haben.
Bei der Einleitung von Abwässern in das städtische Abwassernetz dürfen die haushaltsüblichen Schadstoffmengen nicht
überschritten werden. Eventuelles Verdünnen von Fetten, Säuren und Laugen ist nicht statthaft. Wird mit stark fetthaltigen Abwässern gearbeitet, muss ein entsprechender Fettabscheider
als Vorfilter vom Mieter auf eigene Kosten installiert werden. Es
dürfen keine Speisereste bzw. Fäkalien in die Abwasserleitung
gelangen. Der Mieter haftet eigenverantwortlich für die Schäden, die durch unsachgemäßes Einleiten entstehen.
Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im Messestand haben den entsprechenden Standards und Vorschriften Deutschlands bzw. Europas zu entsprechen. Eventuell entstehende Schäden durch schadhafte Geräte gehen zu Lasten
des Verursachers. Nach Messeschluss hat der Mieter seine Wasserversorgung entsprechend zu sichern, sodass in den Nachtstunden keine Folgeschäden durch Austreten des Wassers bzw.
Abwassers entstehen können. Für Schäden haftet der Mieter.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum Zahlungsziel. Ein
Versorgungsanspruch entsteht erst nach 100%igen Ausgleich
der gesamten Rechnung. Bei Nachbestellungen vor Ort ist der
Beitrag bei Installationen bzw. Lieferungen zu 100% zu begleichen.
Befindet sich der Mieter länger als einen Monat im Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszins als vereinbart.
Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und
Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung bzw. Versorgung im Falle
des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
7. Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in
Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen an
den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
des Vermieters bleibt davon unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters
beginnt bei Anlieferung und endet bei Abholung der Mietsache.
8. Rücktritt
Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist bis zu 4 Wochen vor
dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt zu einem
späteren Zeitpunkt wird der volle Mietpreis berechnet.
9. Lieferung
Die Auslieferung des Mietgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die
Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der
ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung
des Vermieters. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit
abholfertig bereitzustellen.
10. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietmaterial zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind dennoch durch den
Transport Mängelerscheinungen möglich. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter beim Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei
Rücknahme durch den Vermieter. Die Mängelrüge muss der
Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn anzeigen,
da Ansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängel der Mietsache wird der
Vermieter nach seiner Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den
Mieter aus dem Vertrag entlassen. Wird die Mietsache aus Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel
der Mietsache, so hat der Mieter die hierdurch, sowie die durch
etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandene Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder
Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen
Mangels an der Mietsache ausgeschlossen.
Nicht unter die Gewährleistungspflicht des Vermieters fallen
nach Übergabe an den Mieter ausgefallende Leuchtmittel. Diese sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus
dem Mietvertrag ist Rostock.
Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, auch aus dessen Gültigkeit
Rostock nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des
Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Inneneinrichtung und Dekoration
Werben Sie für Ihren Auftritt
Sehr geehrte Aussteller der PADERBAU,
wir möchten Sie bei Ihrer Werbung für die PADERBAU 2017 unterstützen. Daher stellen wir Ihnen
folgende Werbemittel, die Sie für verschiedene Kundenaktionen nutzen können, zur Verfügung:
Flyer
Die kostenfreien Flyer erhalten sie im Format DIN lang. Sie enthalten, bei einer neutralen Gestaltung, alle wichtigen Informationen zur PADERBAU. Der Leser erfährt also, was – wann – wo
stattfindet. Versehen mit Ihrem Firmenstempel können Sie der täglichen Geschäftspost beigelegt werden oder in Geschäftsräumen ausgelegt werden – der Flyer stößt garantiert auf großes
Interesse.
Plakate
Die ebenfalls kostenfreien Poster im Format DIN A3 eignen sich für Schaufenster. Ausstellungsräume, Fahrzeuge, etc. – auch bei Ihren Geschäftspartnern. Ein Hinweis „Wir stellen aus – besuchen Sie uns in Halle…“ weckt sicher großes Interesse.
Aufkleber
Wir
sind dabei!
Ehrenkarten
Für Ihre besonderen Kunden, die Sie zur Messe einladen möchten stellen wir Ihnen Ehrenkarten
zur Verfügung. Ihr Kunde erhält dadurch freien Eintritt zur PADERBAU. Ihnen werden pro eingelöster Ehrenkarte lediglich 3,- Euro (inkl. Mwst.) berechnet.
Unsere Bestellung:
Stück
Besucherflyer DIN lang
kostenlos
Stück
Plakate, DIN A3
kostenlos
Stück
Aufkleber, 15 St./Bogen
kostenlos
Stück
Ehrenkarten
3,- Euro bei Einlösung
Firma, Ansprechpartner:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift/Stempel:
Inneneinrichtung und Dekoration
ACHTUNG!!!
WICHTIGE INFORMATION FÜR AUSSTELLER
Teure Katalogeinträge in Internetverzeichnissen
Verschiedene Unternehmen, mit Sitz im Ausland, verschicken an Messeteilnehmer der
MAZ Mühlengeez GmbH und andere Messegesellschaften Formulare, die der Registrierung in ein von denen zusammen gestelltes und im Internet zugängliches Ausstellerverzeichnis dienen sollen. Hierbei wird sich auf von uns durchgeführte Messen
und Ausstellungen bezogen, so dass der Eindruck entsteht, es handle sich um den Ausstellungskatalog unserer Veranstaltung. Im Kleingedruckten des Angebotsformulars findet sich eine Klausel, wonach sich der Aussteller bei Unterzeichnung verpflichtet, über
mehrere Jahre einen jährlichen Beitrag in vierstelliger Höhe an diese Unternehmen zu
zahlen.
Wir, die MAZ Mühlengeez GmbH, stehen in keinerlei Geschäftsbeziehung mit diesen
Firmen. Der Eintrag in das offizielle Ausstellerverzeichnis erfolgt nur durch uns. Hierzu
entnehmen wir die Daten aus Ihrer Anmeldung. Jeglicher Schriftverkehr unsererseits
erfolgt immer eindeutig mit dem PADERBAU Logo.
Wir raten Ihnen daher, entsprechende Angebote genau zu prüfen und uns im Zweifelsfall zu kontaktieren.
Ihr Messeteam des
Messe- und Ausstellungszentrums
Mühlengeez GmbH