28 WIRTSCHAFT Donnerstag, 23. Februar 2017 Mit GPS und Kamera ■ Karlheinz Lind In regelmäßigen Abständen müssen laut Forstgesetz alle steirischen Wildbäche kontrolliert werden. Diese Dienstleistung bietet seit einigen Jahren auch der Maschinenring an. In Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Steiermark W Verklausungen in Wildbächen können bei Starkregen verheerende Katastrophen auslösen. Foto: Maschinenring enn Maschinenring-Mitarbeiter Mario Pirker unterwegs ist, dann meist fern ab jeglicher Zivilisation: Er ist nämlich Wildbach-Begeher und das aus Leidenschaft. Der Absolvent der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck übt eine wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit aus. Jeder Wildbach in den steirischen Gemeinden muss mindestens alle eineinhalb Jahre auf Verklausungen kontrolliert werden, um bei Hochwasserereignissen schlimmere Schäden zu vermeiden. Dabei ist der 32-jährige Fohnsdorfer mit GPS-Gerät und Fotoapparat ausgestattet und kontrolliert die Wildbäche, oft unter schwierigen INTERVIEW Foto: kk Kontrollieren bevor etwas passiert NEUES LAND: Seit wann bietet der Maschinenring die Dienstleistung Wildbachkon trolle an? Norbert Griebl: Schon vor etlichen Jahren sind vereinzelt Gemeinden an den Maschinenring herangetreten mit der Frage, ob wir für sie die Wildbachbegehung übernehmen könnten. Deshalb bildeten wir in der gesamten Steiermark geprüfte Wildbachbegeher aus, die ortskundig sind und diese Tätig- ■ NEUES LAND im Gespräch mit Norbert Griebl, Maschinenring Personal und Service eGen keit professionell durchführen können. Diese als solche deklarierten Gewässer sind unser Arbeitsplatz. Diese Daten dienen uns als Unterlage für die Kontrollarbeit. NL: Warum ist es für Gemein den so wichtig, die Wildbäche zu kontrollieren? Griebl: Nach dem Forstgesetz sind alle Wildbäche in den Gemeindegebieten mindestens einmal im Jahr, am sinnvollsten im Frühjahr nach der Schneeschmelze, beziehungsweise zusätzlich nach Notwendigkeit zu begehen. Das Gesetz schreibt: ,Jede Gemeinde, durch deren Gebiet ein Wildbach fließt, ist verpflichtet, diesen samt Zuflüssen innerhalb der in ihrem Gebiet gelegenen Strecken jährlich mindestens einmal begehen zu lassen und dies der Behörde mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Die Beseitigung vorgefundener Übelstände, wie insbe- sondere das Vorhandensein von Holz oder anderen den Wasserlauf hemmenden Gegenständen, ist sofort zu veranlassen.‘ NL: Wer zählt in diesem Be reich zu Ihren Kunden? Griebl: Die Gemeinden. Wir übernehmen auf Wunsch die Wildbachbegehung, die Verortung der Missstände, das Anschreiben an die Grundbesitzer und gegebenenfalls auch die Beseitigung der Missstände. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (speziell Inserate) dieser Archivseite zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr aufweisen müssen! © 2017 NEUES LAND
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