Häusliches Arbeitszimmer absetzen: Die 1.250-Euro-Grenze gilt pro Person Foto: © livestockimages - Fotolia.com Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter. Dann allerdings sind die absetzbaren Kosten gedeckelt, und zwar auf 1.250 Euro. Gilt das pro Person? Oder pro Arbeitszimmer? Der BFH sagt: pro Person! Freuen können sich darüber alle Steuerzahler, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen. Autor: Judith Engst Worum geht es? • häusliches Arbeitszimmer • Absetzbarkeit • Beschränkung auf 1.250 Euro • Bundesfinanzhof Im Streitfall ging es um ein Ehepaar. Es nutzte einen Raum in seinem Einfamilienhaus als gemeinsames Büro, weil beim jeweiligen Arbeitgeber kein entsprechender Raum zur Verfügung stand. Da das heimische Büro bei keinem der beiden der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit war, stand von Anfang an fest: Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten waren auf 1.250 Euro beschränkt. Ehepaar machte 1.250 Euro fürs Arbeitszimmer zwei Mal geltend Kosten von insgesamt 2.800 Euro waren dem Ehepaar im Streitjahr entstanden. Davon wollte es - verteilt auf zwei Personen - 2.500 Euro absetzen, also pro Person 1.250 Euro. Nix da, sagte das Finanzamt. Es bezog die absetzbaren Kosten auf das eine Arbeitszimmer statt auf die zwei Personen und gewährte besagte 1.250 Euro deshalb nur einmal. Entscheidend ist die Zahl der Personen und nicht der Räume Der Bundesfinanzhof gab aber dem Ehepaar Recht. Entscheidend sei hier nicht, dass es nur ein Arbeitszimmer gab. Sondern entscheidend sei vielmehr, dass zwei Personen es nutzten. Entsprechend könne jede dieser Personen den absetzbaren Maximalbetrag ausschöpfen. Ein steuerzahlerfreundliches Urteil, das Sie sich merken sollten (BFH, Urteil v. 15.12.2016, VI R 53/12). meineimmobilie.de-Tipp Das gilt auch für Mietwohnungen Wichtig für Sie: Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu können, brauchen Sie nicht der Eigentümer einer Immobilie zu sein. Auch als Mieter können Sie dadurch Steuern sparen. Sie machen einfach die flächenanteilige Miete mitsamt den Nebenkosten in der Steuererklärung geltend. Möglich ist das immer, wenn Ihnen anderswo kein brauchbares Büro zur Verfügung steht. Kosten sind nur einmal absetzbar Eines allerdings sollten Sie beachten, gerade wenn die Arbeitszimmer-Kosten unter 2.500 Euro liegen: Sie können die Kosten nur einmal absetzen. Das heißt: Liegen die gemeinsamen Kosten bei zwei Personen unter 2.500 Euro, dann lässt sich der Maximalbetrag nicht vollständig nutzen. Denn dass ein Teil der Kosten zweimal geltend gemacht wird, das ist nicht erlaubt. So gehen Sie vor Ermitteln Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr gesamtes Eigenheim bzw. Ihre gesamte Mietwohnung. Flächenanteilig berechnen Sie dann die Arbeitszimmer-Kosten. Wenn Ihr Arbeitszimmer also 20 Prozent der Wohnfläche ausmacht, dann setzen Sie 20 Prozent der gesamten Kosten ab. Dann teilen Sie diese durch die Zahl der Personen, die das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen (bei Ehepaaren also durch zwei). Jede dieser Personen macht dann die Hälfte geltend # bis maximal zum persönlichen Höchstbetrag von 1.250 Euro.
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