Häusliches Arbeitszimmer absetzen

Häusliches Arbeitszimmer absetzen: Die
1.250-Euro-Grenze gilt pro Person
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Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das können Sie unter
bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter. Dann allerdings sind die
absetzbaren Kosten gedeckelt, und zwar auf 1.250 Euro. Gilt das pro Person? Oder
pro Arbeitszimmer? Der BFH sagt: pro Person! Freuen können sich darüber alle
Steuerzahler, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• häusliches Arbeitszimmer
• Absetzbarkeit
• Beschränkung auf 1.250 Euro
• Bundesfinanzhof
Im Streitfall ging es um ein Ehepaar. Es nutzte einen Raum in seinem Einfamilienhaus
als gemeinsames Büro, weil beim jeweiligen Arbeitgeber kein entsprechender Raum zur
Verfügung stand.
Da das heimische Büro bei keinem der beiden der Mittelpunkt der gesamten
beruflichen und betrieblichen Tätigkeit war, stand von Anfang an fest: Die steuerlichen
Abzugsmöglichkeiten waren auf 1.250 Euro beschränkt.
Ehepaar machte 1.250 Euro fürs Arbeitszimmer zwei Mal
geltend
Kosten von insgesamt 2.800 Euro waren dem Ehepaar im Streitjahr entstanden. Davon
wollte es - verteilt auf zwei Personen - 2.500 Euro absetzen, also pro Person 1.250 Euro.
Nix da, sagte das Finanzamt. Es bezog die absetzbaren Kosten auf das eine Arbeitszimmer
statt auf die zwei Personen und gewährte besagte 1.250 Euro deshalb nur einmal.
Entscheidend ist die Zahl der Personen und nicht der Räume
Der Bundesfinanzhof gab aber dem Ehepaar Recht. Entscheidend sei hier nicht, dass es nur
ein Arbeitszimmer gab. Sondern entscheidend sei vielmehr, dass zwei Personen es nutzten.
Entsprechend könne jede dieser Personen den absetzbaren Maximalbetrag ausschöpfen.
Ein steuerzahlerfreundliches Urteil, das Sie sich merken sollten (BFH, Urteil v. 15.12.2016,
VI R 53/12).
meineimmobilie.de-Tipp
Das gilt auch für Mietwohnungen
Wichtig für Sie: Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu können,
brauchen Sie nicht der Eigentümer einer Immobilie zu sein. Auch als Mieter können Sie
dadurch Steuern sparen. Sie machen einfach die flächenanteilige Miete mitsamt den
Nebenkosten in der Steuererklärung geltend. Möglich ist das immer, wenn Ihnen anderswo
kein brauchbares Büro zur Verfügung steht.
Kosten sind nur einmal absetzbar
Eines allerdings sollten Sie beachten, gerade wenn die Arbeitszimmer-Kosten unter
2.500 Euro liegen: Sie können die Kosten nur einmal absetzen. Das heißt: Liegen
die gemeinsamen Kosten bei zwei Personen unter 2.500 Euro, dann lässt sich der
Maximalbetrag nicht vollständig nutzen. Denn dass ein Teil der Kosten zweimal geltend
gemacht wird, das ist nicht erlaubt.
So gehen Sie vor
Ermitteln Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr gesamtes Eigenheim bzw. Ihre gesamte
Mietwohnung. Flächenanteilig berechnen Sie dann die Arbeitszimmer-Kosten. Wenn Ihr
Arbeitszimmer also 20 Prozent der Wohnfläche ausmacht, dann setzen Sie 20 Prozent der
gesamten Kosten ab.
Dann teilen Sie diese durch die Zahl der Personen, die das Arbeitszimmer gemeinsam
nutzen (bei Ehepaaren also durch zwei). Jede dieser Personen macht dann die Hälfte
geltend # bis maximal zum persönlichen Höchstbetrag von 1.250 Euro.