Wirkstoff / Fertigarzneimittel (Beschluss in Kraft getreten am) Lomitapid – ® Lojuxta (05.06.2014) (Aufgehoben am 27.11.2015) Neue Bewertung (27.11.2015) Zugelassenes Anwendungsgebiet ® Lomitapid (Lojuxta ) wird angewendet begleitend zu einer fettarmen Diät und anderen lipidsenkenden Arzneimitteln mit oder ohne Low-Density-LipoproteinApherese (LDL-Apherese) bei erwachsenen Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HoFH). Indikation / Patientengruppe a1) Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind. a2) Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind und die zugleich eine LDLApheresebehandlung erhalten b) Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind. Zweckmäßige Vergleichstherapie a1+2) LDL-Apherese (als „ultima ratio” bei therapierefraktären Verläufen) ggf. mit begleitender medikamentöser lipidsenkender Therapie G-BA-Bewertung Preisverhandlung/ Praxisbesonderheit (Hersteller & GKV-Spitzenverband) a1) Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt. Opt-Out (Der pharmazeutische ® Hersteller hat Lojuxta aufgrund der FNB in Deutschland vom Markt genommen.) a2) Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. b) Eine maximale tolerierte medikamentöse und diätische Therapie zur Lipidsenkung b) Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt. Hinweis: Es bestehen ausführliche Informationen zu den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Haben Sie vor einer Verordnung Interesse oder Bedarf an Detail- und Hintergrundinformationen zu dem Verfahren oder dem Beschluss, so finden Sie diese über die folgenden Links beim G-BA und im Arzneimittel-Informations-Service (AIS) der KBV. G-BA: Frühe Nutzenbewertung http://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/ AIS der KBV: Liste aller Wirkstoffe http://www.kbv.de/html/2308.php Zu Indikationen, Patientengruppen und Zielpopulationen werden nähere Angaben gemacht. Therapiekosten werden verglichen und detailliert dargestellt. Anforderungen für eine qualitätsgesicherte Anwendung könnten z. B. Beschränkungen bei der Verordnung auf Fachärzte oder bestimmte definierte Patientengruppen vorsehen. Die KBV gibt einen zusammenfassenden Überblick zu jedem Beschluss des G-BA und die zugrunde liegenden Sachverhalte, beispielsweise bei der Bewertung berücksichtigte Studieninhalte.
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