Hinweise zur Anmeldung Klinik - Stiftung Tierärztliche Hochschule

Hinweise zur Anmeldung Klinik
Tierarten: Schweine (inkl. Minipigs) / Schafe / Ziegen / Neuweltkameliden / Wildwiederkäuer
Bitte nehmen Sie auch in Notfällen vor der Abfahrt an Ihrem Heimatort
telefonisch Kontakt mit unserer Klinik auf.
Bei Notfällen ist grundsätzlich eine vorherige Untersuchung durch ihren
Haustierarzt und eine anschließende Überweisung mit detailliertem Vorbericht
durch ihren Haustierarzt empfehlenswert.
Bitte beachten Sie, dass auch in Notfällen die unten genannten, erforderlichen
Papiere und Unterlagen mitzubringen sind.
Allgemeine Informationen
Für eine Behandlung in der Klinik ist eine telefonische Voranmeldung auf jeden Fall erforderlich.
Eine Vergabe von ambulanten Terminen ist für die folgenden Untersuchungen möglich:
Impfungen
Einfache Zahn- und Klauenkorrektur (Schaf/Ziege/Neuweltkameliden)
Trächtigkeitsuntersuchung
Kastration von Schaf- und Ziegenböcken (Burdizzo)
Einfache Geburtshilfe (Schafe/Ziegen)
Alle übrigen Untersuchungen erfordern in der Regel einen stationären Aufenthalt in unserer Klinik. Einen
entsprechenden Termin vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch zu den rechts angegebenen Zeiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Schweinen (auch Minipigs), Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden aus rechtlicher
Sicht um lebensmittelliefernde Tiere handelt:
Die Haltung dieser Tierarten muss nach §26 Viehverkehrsverordnung gemeldet werden. Es ist daher erforderlich,
dass Sie uns bei der Aufnahme Ihres Tieres Ihre Bestandsregistriernummer mitteilen. Sollten Sie Ihre Haltung
bisher nicht gemeldet haben, sind wir verpflichtet diese Meldung für Sie vorzunehmen.
Beim Transport von Schafen und Ziegen muss ein sog. Transportbegleitpapier (download) mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Tierarten eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Diese Kennzeichnung kann
sowohl durch eine Ohrmarke (Schweine -auch Minipigs - Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden) als auch durch
einen Mikrochiptransponder (Neuweltkameliden) erfolgen. Ohrmarke oder Pass mit eingetragener
Transpondernummer müssen das jeweilige Tier grundsätzlich, für eine eindeutige Identifizierung, begleiten und
folglich mitgebracht werden. Auch wenn Sie die Ohrmarken bei Ihrem Tier nicht eingezogen haben, ist das
Mitbringen der Ohrmarke zur Aufnahme Ihres Tieres zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bei lebensmittelliefernden Tieren die Verabreichung einiger Medikamente rechtlich nicht
gestattet ist. Sollten Sie dennoch eine entsprechende Behandlung wünschen, bringen Sie bitte eine
Ausnahmegenehmigung, ausgestellt durch das für Sie zuständige Veterinäramt, mit.
Ferndiagnosen am Telefon sind grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten Sie daher zuerst Ihren Haustierarzt zu Rate zu
ziehen, welcher, nach einer klinischen Untersuchung ihres Tieres, gemeinsam mit Ihnen über eine Überweisung in unsere
Klinik entscheiden kann.
Eine reine Medikamentenabgabe ohne vorherige Untersuchung des Tieres ist rechtlich nicht zulässig.
Minipigbesitzer beachten bitte zusätzlich die spezifischen Informationen/Vorgaben für Minipighalter.
Mitzubringende Unterlagen
Unterlagen
Tierart
Vorbericht; Angaben zum bisherigen Erkrankungsverlauf inkl. bisher verabreichter
Medikamente (Handelsnamen)
alle
Angaben zu Standardbehandlungen: Impfungen / Entwurmungen (welche
Präparate?)
alle
Transportbegleitpapier
Schafe / Ziegen
Bestandsregistriernummer
alle
Ohrmarke
Schweine inkl. Minipigs, Schafe, Ziegen (immer) /
Neuweltkameliden (so vorhanden)
Pass mit Mikrochipnummer
Neuweltkameliden (so vorhanden)
Untersuchungsergebnisse der Auschlussdiagnostik auf Klassische Schweinepest,
Afrikanische Schweinepest, Aujeszky-Krankheit
Schweine (auch Minipigs)
Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes zur Behandlung
alle (so vorhanden)
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Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes:20. Februar 2017
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