Lift-Nottelefon, pagine 1-2

Lifttelefonie: Jetzt handeln
Die Lifttelefonie wird definitiv per Ende 2017 umgestellt.
Immobilienverwalter und -eigentümer sollten jetzt handeln und neue Kommunikationslösungen in die Wege leiten. Das gilt auch für Alarm- und Brandmeldeanlagen.
Die herkömmliche Festnetztechnologie ist veraltet.
Bis Ende 2017 plant Swisscom daher die Umstellung
auf die moderne IP-Technologie. Das hat Folgen für
die Lifttelefonie. Als Bindeglied zwischen Vermieter
und Eigentümer kommt Immobilienverwaltern bei
diesem Technologiewechsel eine Schlüsselrolle zu.
SVIT Ostschweiz-Präsident Thomas Mesmer hat sich
mit Christoph Koch, Leiter Sonderanwendungen im
Programm All IP Transformation von Swisscom, zusammengesetzt, um die wichtigsten Fragen zu klären.
In welchem Umfang dürften sich die Umrüstkosten
gesamthaft bewegen?
Koch: Wir beobachten im Markt, dass sich diese in
einer Bandbreite zwischen 900 und 1 500 Franken
bewegen.
Wie werden künftige Anpassungen geregelt? Erneute Investitionskosten oder regelbar über den
Servicevertrag?
Koch: Bei Mobilfunklösungen vom Liftserviceanbieter
sind die Kosten abhängig vom Vertrag mit dem Serviceanbieter. Die meisten Anbieter bieten einen allfälligen
Wechsel von 2G auf 3G/4G Übermittlung im Rahmen
des Servicevertrages an. Am besten lassen sich
Eigentümer und Verwaltungen schriftlich bestätigen,
dass diese Anpassung im Rahmen des Servicevertrags
ausgeführt wird bis 2020.
SVIT Ostschweiz-Präsident Thomas Mesmer im Gespräch mit Christoph Koch,
Leiter Sonderanwendungen im Programm All IP Transformation von Swisscom.
Welche Lösungen gibt es für analoge Lifttelefone?
Christoph Koch: Grundsätzlich bieten die meisten Liftfirmen eine Mobilfunklösung an, Swisscom empfiehlt
dies als Lösung für die Lifttelefonie. Sollte es damit
Probleme geben, ist der Wechsel auf einen IP-Festnetzanschluss möglich. Das ist aus unserer Sicht eine
mögliche Alternative, es ist aber zu beachten, dass der
Router eine USV-Anlage (unterbruchsfreie Stromversorgung mit Batterie) benötigt, die voraussichtlich alle
fünf bis sechs Jahre ausgewechselt werden muss.
Ist bei der Umsetzung mit Engpässen zu rechnen?
Koch: Das ist schwierig zu sagen und vor allem von
den Kapazitäten und Fortschritten der einzelnen
Liftserviceanbieter abhängig. Wir rechnen damit,
dass viele Anbieter Engpässe haben werden. Daher
empfehlen wir den Eigentümern und Verwaltern von
Immobilien, sich jetzt mit dem Thema zu beschäftigen und den Wechsel vor Ende 2017 zu realisieren.
Seit Anfang 2014 hat Swisscom über den Wechsel
zu All IP informiert. Hatten Bauherren das Wahlrecht bei der Installation?
Koch: Die Liftanlage inkl. Notrufsystem wird oft sehr
frühzeitig in einem Bauvorhaben bestimmt, da der Lift
das ganze Gebäude entscheidend mitdefiniert. Deshalb haben wir Verständnis für Liftanlagen, die auch
noch im 2014 und 2015 mit analoger Technik ausgeliefert wurden, die Bestellung liegt oft Jahre zurück.
Kann der Bauherr haftbar gemacht werden, wenn
er nicht bei der Installation vorausgedacht hat und
heute der Stockwerkeigentümer dafür zahlen muss?
Koch: Ich bin selber seit drei Jahren Stockwerkeigentümer und somit Miteigentümer einer Liftanlage, die leider noch analog installiert wurde. Aus
obigen Gründen habe ich Verständnis für diese.
Wird der Lift oder die Alarmanlage abgeschaltet,
wenn die Umstellung nicht vollzogen wird?
Koch: Swisscom schaltet weder Lift- noch andere
Anlagen ab, die über eine Festnetzleitung betrieben
werden. Wir informieren unsere Kunden, dass der
betroffene Telefonanschluss auf IP Telefonie migriert
wird. Es ist wichtig, dass Kunden sich bei uns melden,
falls eine Sonderanwendung wie ein Lifttelefon hinter
einem Anschluss steckt, denn das wissen wir in der
Regel nicht. Meldet sich der Kunde, kann mit ihm ein
individuelles Migrationsdatum vereinbart werden. Ab
Januar 2018 werden wir die alte Telefonie-Infrastruktur
regionenweise ausser Betrieb nehmen und zurückbauen.
In letzter Konsequenz werden wir Anschlüsse auch
kündigen müssen.
Was sollten Immobilienverwalter oder -eigentümer
jetzt tun?
«Swisscom empfiehlt Mobilfunklösungen für die künftige Lifttelefonie».
Kann der Bauherr haftbar gemacht werden, wenn
er nicht bei der Installation vorausgedacht hat
und heute der Stockwerkeigentümer dafür zahlen
muss?
Koch: Ich bin selber seit drei Jahren Stockwerkeigentümer und somit Miteigentümer einer Liftanlage, die leider noch analog installiert wurde. Aus obigen Gründen
habe ich Verständnis für diese Situation. Ich sehe keine
Möglichkeit, dass wir die Umrüstungskosten auf den
Bauherrn abwälzen können. Hätte ich die Wohnung erst
nach 2014 gekauft, würde ich mindestens das Gespräch
mit dem Bauherrn suchen und ihn fragen, wie es sein
kann, dass trotz kommunizierter Umstellung weiterhin
die analoge Technik eingesetzt worden ist. Daraus
einen rechtlichen Anspruch abzuleiten dürfte schwierig
sein und hängt auch von der Vertragssituation ab.
Koch: Sie sollten jetzt ein Inventar erstellen und
klären, welche analogen Einzelanschlüsse für die
Lifttelefonie, für Brandmeldeanlagen oder andere
Anwendungen existieren respektive aktiv sind. Als
nächsten Schritt empfehlen wir die Kontaktaufnahme
mit den Lieferanten der betroffenen Anlagen, damit
diese Angebote unterbreiten können. Danach kann die
Umstellung beauftragt werden. Wichtig ist es, jetzt
zu handeln, um nicht unter Zeitdruck zu kommen.
Interview: Thomas Mesmer
Fotos: Martin Sinzig
Information zu All IP allgemein: www.swisscom.ch/ip
Lösung für die Ausfallsicherung: www.swisscom.ch/ausfallsicherung