Lifttelefonie: Jetzt handeln Die Lifttelefonie wird definitiv per Ende 2017 umgestellt. Immobilienverwalter und -eigentümer sollten jetzt handeln und neue Kommunikationslösungen in die Wege leiten. Das gilt auch für Alarm- und Brandmeldeanlagen. Die herkömmliche Festnetztechnologie ist veraltet. Bis Ende 2017 plant Swisscom daher die Umstellung auf die moderne IP-Technologie. Das hat Folgen für die Lifttelefonie. Als Bindeglied zwischen Vermieter und Eigentümer kommt Immobilienverwaltern bei diesem Technologiewechsel eine Schlüsselrolle zu. SVIT Ostschweiz-Präsident Thomas Mesmer hat sich mit Christoph Koch, Leiter Sonderanwendungen im Programm All IP Transformation von Swisscom, zusammengesetzt, um die wichtigsten Fragen zu klären. In welchem Umfang dürften sich die Umrüstkosten gesamthaft bewegen? Koch: Wir beobachten im Markt, dass sich diese in einer Bandbreite zwischen 900 und 1 500 Franken bewegen. Wie werden künftige Anpassungen geregelt? Erneute Investitionskosten oder regelbar über den Servicevertrag? Koch: Bei Mobilfunklösungen vom Liftserviceanbieter sind die Kosten abhängig vom Vertrag mit dem Serviceanbieter. Die meisten Anbieter bieten einen allfälligen Wechsel von 2G auf 3G/4G Übermittlung im Rahmen des Servicevertrages an. Am besten lassen sich Eigentümer und Verwaltungen schriftlich bestätigen, dass diese Anpassung im Rahmen des Servicevertrags ausgeführt wird bis 2020. SVIT Ostschweiz-Präsident Thomas Mesmer im Gespräch mit Christoph Koch, Leiter Sonderanwendungen im Programm All IP Transformation von Swisscom. Welche Lösungen gibt es für analoge Lifttelefone? Christoph Koch: Grundsätzlich bieten die meisten Liftfirmen eine Mobilfunklösung an, Swisscom empfiehlt dies als Lösung für die Lifttelefonie. Sollte es damit Probleme geben, ist der Wechsel auf einen IP-Festnetzanschluss möglich. Das ist aus unserer Sicht eine mögliche Alternative, es ist aber zu beachten, dass der Router eine USV-Anlage (unterbruchsfreie Stromversorgung mit Batterie) benötigt, die voraussichtlich alle fünf bis sechs Jahre ausgewechselt werden muss. Ist bei der Umsetzung mit Engpässen zu rechnen? Koch: Das ist schwierig zu sagen und vor allem von den Kapazitäten und Fortschritten der einzelnen Liftserviceanbieter abhängig. Wir rechnen damit, dass viele Anbieter Engpässe haben werden. Daher empfehlen wir den Eigentümern und Verwaltern von Immobilien, sich jetzt mit dem Thema zu beschäftigen und den Wechsel vor Ende 2017 zu realisieren. Seit Anfang 2014 hat Swisscom über den Wechsel zu All IP informiert. Hatten Bauherren das Wahlrecht bei der Installation? Koch: Die Liftanlage inkl. Notrufsystem wird oft sehr frühzeitig in einem Bauvorhaben bestimmt, da der Lift das ganze Gebäude entscheidend mitdefiniert. Deshalb haben wir Verständnis für Liftanlagen, die auch noch im 2014 und 2015 mit analoger Technik ausgeliefert wurden, die Bestellung liegt oft Jahre zurück. Kann der Bauherr haftbar gemacht werden, wenn er nicht bei der Installation vorausgedacht hat und heute der Stockwerkeigentümer dafür zahlen muss? Koch: Ich bin selber seit drei Jahren Stockwerkeigentümer und somit Miteigentümer einer Liftanlage, die leider noch analog installiert wurde. Aus obigen Gründen habe ich Verständnis für diese. Wird der Lift oder die Alarmanlage abgeschaltet, wenn die Umstellung nicht vollzogen wird? Koch: Swisscom schaltet weder Lift- noch andere Anlagen ab, die über eine Festnetzleitung betrieben werden. Wir informieren unsere Kunden, dass der betroffene Telefonanschluss auf IP Telefonie migriert wird. Es ist wichtig, dass Kunden sich bei uns melden, falls eine Sonderanwendung wie ein Lifttelefon hinter einem Anschluss steckt, denn das wissen wir in der Regel nicht. Meldet sich der Kunde, kann mit ihm ein individuelles Migrationsdatum vereinbart werden. Ab Januar 2018 werden wir die alte Telefonie-Infrastruktur regionenweise ausser Betrieb nehmen und zurückbauen. In letzter Konsequenz werden wir Anschlüsse auch kündigen müssen. Was sollten Immobilienverwalter oder -eigentümer jetzt tun? «Swisscom empfiehlt Mobilfunklösungen für die künftige Lifttelefonie». Kann der Bauherr haftbar gemacht werden, wenn er nicht bei der Installation vorausgedacht hat und heute der Stockwerkeigentümer dafür zahlen muss? Koch: Ich bin selber seit drei Jahren Stockwerkeigentümer und somit Miteigentümer einer Liftanlage, die leider noch analog installiert wurde. Aus obigen Gründen habe ich Verständnis für diese Situation. Ich sehe keine Möglichkeit, dass wir die Umrüstungskosten auf den Bauherrn abwälzen können. Hätte ich die Wohnung erst nach 2014 gekauft, würde ich mindestens das Gespräch mit dem Bauherrn suchen und ihn fragen, wie es sein kann, dass trotz kommunizierter Umstellung weiterhin die analoge Technik eingesetzt worden ist. Daraus einen rechtlichen Anspruch abzuleiten dürfte schwierig sein und hängt auch von der Vertragssituation ab. Koch: Sie sollten jetzt ein Inventar erstellen und klären, welche analogen Einzelanschlüsse für die Lifttelefonie, für Brandmeldeanlagen oder andere Anwendungen existieren respektive aktiv sind. Als nächsten Schritt empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit den Lieferanten der betroffenen Anlagen, damit diese Angebote unterbreiten können. Danach kann die Umstellung beauftragt werden. Wichtig ist es, jetzt zu handeln, um nicht unter Zeitdruck zu kommen. Interview: Thomas Mesmer Fotos: Martin Sinzig Information zu All IP allgemein: www.swisscom.ch/ip Lösung für die Ausfallsicherung: www.swisscom.ch/ausfallsicherung
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