Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

Volksabstimmung
vom 12. Februar 2017
⁄ 4
Zonenplaninitiative
«Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter
Tageshort auf der Sömmerliwiese»
und Gegenvorschlag des Stadtparlaments
⁄ 5
Nachtrag V zur Gemeindeordnung
(Wahl des Stadtpräsidiums und der
übrigen Mitglieder des Stadtrats)
Darüber wird abgestimmt
onenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Z
Tageshort auf der Sömmerliwiese»
Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats)
Seite 3
Seite 15
Erste Vorlage
Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein
überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» und Gegenvorschlag des Stadtparlaments
Abstimmungsfragen
Die Abstimmungsfragen lauten:
Wollen Sie die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» annehmen?
Wollen Sie den Gegenvorschlag des Stadtparlaments annehmen?
•
•
Stichfrage
Falls sowohl die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» als auch der Gegenvorschlag des Stadtparlaments angenommen werden:
Soll die Zonenplaninitiative oder der Gegenvorschlag in Kraft treten?
Abstimmungsempfehlung
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese»
abzulehnen und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments anzunehmen.
3
Auf einen Blick
Die Stadt hat die Sömmerliwiese als geeigneten Standort für eine Tagesbetreuung der beiden Schulquartiere Schönenwegen-Lachen und Feldli evaluiert. Die
Sömmerliwiese befindet sich gemäss Zonenplan in der Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen. Das Initiativbegehren hat zum Ziel, die Sömmerliwiese
vollumfänglich der Grünzone A zuzuteilen. Dort sind keine Bauten, aber Sport-,
Park- und Erholungsanlagen erlaubt (Art. 59 Bauordnung, sRS 731.1).
Die Stadt beabsichtigt nach einer umfassenden Standortanalyse, auf dem
nordöstlichen Teil der Sömmerliwiese für die Quartiere Schönenwegen-Lachen
und Feldli einen Neubau für die Tagesbetreuung zu erstellen. Die Annahme der
Initiative würde dies verhindern.
Das Initiativkomitee ist der Auffassung, dass die Spielwiese in ihrer gesamten
Grösse erhalten bleiben sollte. Die Zusammenlegung der Tagesbetreuung
zweier Standorte an einem Ort wird grundsätzlich in Frage gestellt.
Stadtrat, Stadtparlament und Initiativkomitee sind sich einig, dass die Sömmerliwiese einen bedeutenden Freiraum für das Quartier darstellt und durch die
Zuweisung zur Grünzone A in ihrer Funktion erhalten werden soll. Stadtrat und
Stadtparlament legen jedoch einen Gegenvorschlag vor, der nicht die gesamte
Sömmerliwiese erfasst. Der Grossteil der Wiese (rund 80 % der Gesamtfläche)
soll der Grünzone A zugeschlagen werden. Die benötigte Fläche für einen
Neubau zur Tagesbetreuung (rund 20 % der Gesamtfläche) bliebe ausgespart.
Gemäss Stadtrat und Stadtparlament können mit dem Gegenvorschlag sowohl
die Interessen des Initiativkomitees wie auch jene der Stadt berücksichtigt
werden. Mit der Zuweisung des grössten Teils der Sömmerliwiese zur Grünzone A ist sichergestellt, dass diese Fläche in Zukunft nicht überbaut werden
kann. Damit bleibt die Sömmerliwiese auch mit dem Gegenvorschlag als
Spielwiese und als Begegnungsort für Jung und Alt erhalten. Die Anliegen aus
dem Quartier, die Sportspielfelder wie auch den Schlittelhang unangetastet zu
lassen, werden mit dem Gegenvorschlag somit vollumfänglich berücksichtigt.
4
Die Vorlage im Detail
Familienergänzende Betreuung in der Stadt St.Gallen
Die familienergänzende Betreuung stellt Angebote für Kinder im Alter von vier
(Kindergarten) bis zwölf Jahren (6. Primarschulklasse) zur Verfügung. Die Eltern
haben die Möglichkeit, ihre Kinder entsprechend den Familienbedürfnissen
anzumelden. Familienergänzende Betreuung hat in der Stadt St.Gallen eine
lange Tradition. Die Betreuungsangebote fördern die geistige, körperliche und
soziale Entwicklung der Kinder. Sie ermöglichen Chancengerechtigkeit, können
einen positiven Beitrag zum Schulerfolg leisten und tragen zur besseren Integration in unsere Gesellschaft bei. In der Stadt St.Gallen wird an zehn Standorten von Montag bis Freitag eine Tagesbetreuung inklusive Ferienbetreuung
angeboten.
Wie in allen Schweizer Städten nimmt auch in St.Gallen die Zahl der betreuten
Kinder ständig zu. Zurzeit werden gesamtstädtisch rund 1‘200 Kinder betreut.
In den letzten Jahren war eine jährliche Zunahme von rund 10 % zu verzeichnen. Langfristig rechnet die Stadt St.Gallen damit, dass 50 % der beschulten
Kinder ein Betreuungsangebot besuchen werden. 70 % von ihnen werden am
Spitzentag betreut. Die entsprechenden Trends in anderen Städten unterstreichen diese Entwicklung.
Gemeinsamer Standort für die Quartiere Feldli, Schönenwegen-Lachen
Das Betreuungsangebot für die Kinder aus dem Einzugsgebiet Feldli befindet
sich zurzeit am Gerbeweg 15 (Parzelle Nr. W2869). Bis Ende 2015 war das
ehemalige Wohngebäude am Rosenfeldweg 12, unmittelbar bei der Schulanlage Feldli gelegen, als Mittagstisch in Betrieb. Die Stadt trat dieses im
Tausch gegen ein Grundstück hinter dem Hauptbahnhof ab. Als Ersatz wurden
Container im Aussenraum der Tagesbetreuung am Gerbeweg 15 installiert. Das
Gebäude Gerbeweg 15 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Es wurde in
den 50er Jahren als Kindergarten erbaut und 1988 um einen zweigeschossigen
Pavillon erweitert und in eine Tagesbetreuungsstätte umgenutzt. Eine Gebäudesanierung lässt sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht rechtfertigen.
Auf dem Areal der Primarschule Schönenwegen besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein ausreichendes Raumangebot für die Tagesbetreuung. Es muss aber
aufgrund der Prognosen für die Schülerzahlen davon ausgegangen werden,
dass in einigen Jahren ebenfalls ein neuer Standort gefunden werden muss, da
die Flächenreserven auf dem Schulareal Schönenwegen benötigt werden.
Unter diesen Umständen drängte sich eine langfristige Betrachtung für die
Standorte der Tagesbetreuung auf, welche sich nicht auf das Einzugsgebiet
Feldli beschränkt. Würde heute ein auf das Einzugsgebiet der Primarschule
5
Feldli-Schoren beschränkter Neubau für die Tagesbetreuung geplant, bestünde
das Risiko, dass in den nächsten Jahren in näherer Umgebung ein weiterer
Betreuungsstandort geschaffen werden müsste. Eine solche Planung wäre
weder vorausschauend noch wirtschaftlich. Deshalb sollen für die beiden
Einzugsgebiete langfristig Räumlichkeiten an einem einzigen Standort für die
Betreuung von insgesamt 180 Kindern geschaffen werden.
Standortevaluation für die Zusammenführung der Angebote und
Projektwettbewerb
Für die Zusammenführung der beiden Angebote in einem Ersatzneubau wurden in zumutbarer Gehdistanz sechs Standorte anhand von 22 betrieblichen,
baulichen resp. allgemeinen Kriterien evaluiert und einander gegenübergestellt.
Es waren dies folgende Standorte:
•
•
•
•
•
N
•
amiliengartenareal Feldli (Parzelle Nr. W4971)
F
Schönaustrasse 62/64 und 70/ 72, Areal Notwohnungen (Nr. W1770)
Waldaupärkli (Nr. W3225)
Feldbachstrasse 18, Parzellen für Neubau Migros (Nr. W1514 und W1516)
Gerbeweg 15 (Nr. W2869)
Sömmerliwiese (Nr. W1896)
Schulhaus Feldli
Gerbeweg 15
Sömmerliwiese
Schulhaus
Schönenwegen
6
Abbildung 1: Situationsplan Feldli, Sömmerli, Schönenwegen
Aufgrund der Standortevaluation ergab sich eine klare Präferenz für einen Neubau der Tagesbetreuung für die Quartiere Schönenwegen-Lachen und Feldli
auf einem Teilbereich der Sömmerliwiese. Das städtische Hochbauamt führte
im Jahr 2015 einen anonymen Projektwettbewerb durch. Aus 80 eingereichten
Wettbewerbsbeiträgen empfahl das Preisgericht einstimmig das Projekt
«Nasibus» zur Weiterbearbeitung. Das Projekt bringt die beiden Horteinheiten
in zwei etappierbaren Hauptkörpern unter, die zusammen mit einem niedrigen
Verbindungstrakt um einen zur Sömmerliwiese offenen
Hof gruppiert sind.
8
W3215
W2918
22
W3224
W2788
10
62
W29
Feldli
W2692
W0604
g
W3239
ldwe
nfe
ose
W3195
R
W2921
rin
Isen
9
le
24
Schu
le
Schu
26
36
42
40
38
15
24
66
W2922
Sömmerli
28
W
g
we
29
eld
nf
se
39 37
W2854
W2855
9
13
3
42
1
7
ten
g
Kin
ar
rg
de
W3102
15
Ise
W3041
W4357
32
42 1
W 423 0
W 423
29
W
W
we
2
ing
lv
Ma
W3042
53
W2908
w
en
14
W2967
nr
W1
eg
Ise
30
83
se
W2959
W1896
W
Ro
W2925
12
8 10
9
11
7
W2960
W
67
W3084
51
W29
W2868
W2968
28
2835
W3046
W3043
tras
16
W3048
24
27
W2858
W2863
W2862
W2861
W2860
11
erlis
23
27 25
W2859
13
26
29
W2857
W3047
W3045
W3044
W2849
ömm
W2856
W5257
W
33
35
W2853
b
15a 13
15b
19
31 29
W2851
W2852
17
17a
35 33
W2923
W1894
30
28
26
34
32
Lilienstrasse
41
13
rten
erga
Kind
halle
Turn
W2782
W2864
45
g
W2781
W5255
W26
21 19
W2865
47
gwe
e
Schul
17 15
W2869
ing
nr
W2834
we
Sömmerliwiese
g
3
e
ss
tra
4
W2735
35
32
12
7
16
W
7
W1538
18
5
01
W
10
7
75
1
12203
0
W0206
94
01 04
02
W
5
W
W
e
ss
tra
ds
Ba
14
3
6a
63
W1536
1
Fö
05
02
W 153
W
6
7
Abbildung 2: Einzonung gemäss geltendem Zonenplan
rst
95
W
14
3
15
8
W
26
Übriges Gemeindegebiet
W
e
se
ss
as
20
tra
str
mo
Ka
96
01
W
16
rlis
me
9
hö
na
u
11
05
W
Sc
10W1542 öm
S
10
W1540
12 01
Wohn-Gewerbe-Zone
WG4a
18
02
8
4a
9
W0190
161535
Sömmerliwiese
W1896)
Parzelle W1896 (Parzelle
W
89
09
W
65
ise
W0200
4
W0208
s
tra
ns
52
16
Me
Wohnzone
W4a1
W0211
Grünzone A
W0564
05
2
15
W
W5273
W5272
15
8
W
se
W0202
Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen
W
W3225
W2691
1
12
eg
W
6
W152
6a
N
W0198
1
a
uw
W1541
9
0
31
29
14
16
11
15
W
11
W0188
W0199
Wohnzone
W2
7
W1117
11
Waldau
da
11
13
Wohnzone
W2a
W0209
al
9
15
W
16
as
str
au
ald
W
Gemäss geltendem Zonenplan
5
A
1
11
7
se
W
18
18 1114
W
12
14
18
W
67
W
W1547
43
W1208
W
13
W1544
10
41
W2515
W1771
11
8
39
W1549
W
W1946
W4202
A
28
W1945
S
6
W
us
na
ö
ch
46
48
50
7
Diese Anordnung ermöglicht es, dass in einer ersten Bauetappe nur das
Raumprogramm für das Betreuungsangebot der Kinder aus dem Gebiet Feldli
(90 Betreuungsplätze) realisiert wird. Auf zwei Geschossen werden je rund
45 Kinder betreut, welche pro Geschoss je nach Zusammensetzung der Kinder
in jeweils zwei bis drei Gruppen aufgeteilt werden. Durch diese Entflechtung
entstehen gut zu betreuende Gruppen.
8
22
W2788
10
62
W29
Feldli
W2692
W3215
W2918
W3224
W0604
g
W3239
ldwe
nfe
ose
W3195
R
W2921
rin
Isen
9
le
24
Schu
le
Schu
26
36
42
40
38
15
24
66
W2922
Sömmerli
28
W
g
we
eld
29
nf
se
39 37
W2854
W2855
W2857
29
42
9
13
11
7
1
g
3
32
42 1
W 423 0
W 423
W
we
15
Kin
Ise
W2869
nr
W2834
ten
ar
rg
de
W3102
A
W3041
ing
g
we
Ro
Sömmerliwiese
3
e
ss
tra
4
W2735
35
W
18
15
W
32
12
se
e
7
as
ss
7
16
3
15
W
18
5
01
W
10
7
75
1
12203
0
W0206
94
01 04
02
W
5
3
63
6a
05
W
W1536
1
Fö
Abbildung 3: Einzonung gemäss Gegenvorschlag
05
02
W 153
W
6
7
4a
W
W
50
48
e
ss
tra
ds
Ba
14
161535
Sömmerliwiese
W1896)
Parzelle W1896 (Parzelle
W
89
rst
95
W
14
tra
str
16
lis
er
9
hö
na
u
mo
Ka
96
01
W
20
Grünzone A
09
8
10
8
W
26
Übriges Gemeindegebiet
W
W
5
9
W0190
W1540
12 01
Wohn-Gewerbe-Zone
WG4a
18
02
W1538
W0564
56
ise
W0200
4
W0208
s
tra
ns
52
16
Me
Wohnzone
W4a1
W0211
8
Sc
m
10W1542 öm
S
11
W
W5273
W5272
2
8
W
se
W0202
Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen
31
W3225
15
12
eg
W2691
1
1
a
uw
W1541
09
29
6
W152
6a
N
W0198
W0199
Wohnzone
W2
7
W1117
11
Waldau
15
14
14
15
16
11
W
11
W0188
Wohnzone
W2a
W0209
da
11
13
Gemäss Gegenvorschlag
5
al
9
W
11
W
16
as
str
au
ald
W
14
7
se
W
12
18
W1547
43
18
A
67
W
W2515
W
1
11
W1544
10
41
W1208
W
13
11
8
39
W1771
W
W1946
W4202
W1549
28
W1945
S
6
W
us
na
ö
ch
A
W4357
W
ing
2
nr
lv
Ma
W3042
53
w
en
14
W2967
W2908
7
W1
eg
Ise
se
W2959
W1896
83
9
tras
W2960
W
W
W3043
27
W3084
67
W3046
W2925
12
8 10
28
29
16
51
W29
W2868
W2968
11
erlis
W2863
W2862
W2861
W2860
13
24
30
ömm
W2858
W3048
W2849
26
23
27 25
W2859
W3047
W3045
W3044
2835
W2856
W5257
W
33
35
W2853
b
15a 13
15b
19
31 29
W2851
W2852
17
17a
35 33
W2923
W1894
30
28
26
34
32
Lilienstrasse
41
13
rten
erga
Kind
halle
Turn
W2782
W2864
45
g
W2781
W5255
W26
21 19
W2865
47
gwe
e
Schul
17 15
46
Der zweite Hauptkörper für die Ergänzung des Betreuungsangebots für die
Kinder aus dem Gebiet Schönenwegen-Lachen (weitere 90 Betreuungsplätze)
lässt sich in einer späteren Etappe erstellen, sofern sich die Prognosezahlen
bestätigen. Diese Lösung lässt der Stadt betrieblich wie baulich verschiedene
Handlungsoptionen offen, um auf Entwicklungen angemessen reagieren zu
können.
Initiativbegehren und Gegenvorschlag
Die Sömmerliwiese befindet sich gemäss Zonenplan in der Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen (vgl. Abbildung 2). Das Initiativbegehren bezweckt die
vollständige Zuteilung der Sömmerliwiese in die Grünzone A.
Stadtrat und Stadtparlament sind wie die Initianten der Auffassung, dass die
Sömmerliwiese ein bedeutender Freiraum für das Quartier ist und in ihrer
Funktion erhalten werden soll; sie soll in angemessener Form den nötigen
rechtlichen Schutz erhalten. Stadtrat und Stadtparlament legen jedoch einen
Gegenvorschlag vor, welcher nicht die gesamte Sömmerliwiese erfasst, sondern so ausgestaltet ist, dass die benötigte Fläche zugunsten eines Neubaus
für die Tagesbetreuung möglich bleibt (vgl. Abbildung 3).
Das Initiativkomitee hält am Initiativbegehren fest und lehnt den Gegenvorschlag ab – die Sömmerliwiese soll also vollständig in die Grünzone A umgezont werden.
Das Initiativkomitee begründet seine Haltung mit dem nachfolgenden Text.
Die Argumente des Initiativkomitees
Ein Ja zur Initiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort
auf der Sömmerliwiese» bewirkt die Umteilung der ganzen Wiese in die Grünzone. Damit ist sie vor einer Überbauung geschützt. Lanciert wurde diese
Zonenplaninitiative von der IG Sömmerliwiese, einer Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern des Lachen-Quartiers. Dies, weil es falsch ist, die letzte
grosse öffentliche Grünfläche eines Quartiers in der Talsohle von St.Gallen
anzuknabbern, das derzeit sowieso baulich stark verdichtet wird. Die Quartiere,
ihre Bewohner und vor allem ihre Kinder brauchen Grünflächen – als Raum für
Bewegung, Sport und Spiel, aber auch als Ort der Begegnung. Grüne Wiesen
im Siedlungsgebiet, die verkleinert werden, werden aber nie wieder auf ihre
ursprüngliche Grösse wachsen.
Mit ihrem Bauprojekt gehen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung nach
Meinung der IG Sömmerliwiese den einfachsten Weg. Andere Lösungen zur
dringend nötigen Erneuerung der Infrastruktur für die Tagesbetreuung von
Schulkindern sind vorhanden. Allerdings müsste die Stadt dafür von ihrer Idee
9
abrücken, die Tagesbetreuung für zwei Schulhäuser auf der grünen Wiese zu
zentralisieren. Was aus Sicht der IG Sömmerliwiese auch aus pädagogischen
Gründen richtig wäre: In einem sowieso stark mit Integrationsaufgaben und
Integrationsproblemen belasteten Quartier ist die Konzentration der Tagesbetreuung nicht zielführend. Die Einrichtungen für die Tagesbetreuung gehören
gerade in diesen Gebieten in die unmittelbare Nähe der Schulhäuser.
Aus diesen Gründen ist die IG Sömmerliwiese für ein
8 Ja zur Initiative.
22
W2788
10
62
W29
Feldli
W2692
W0604
ldwe
nfe
ose
g
W3239
W3195
R
W2921
rin
Isen
9
le
24
Schu
g
W2781
le
Schu
26
36
42
40
38
15
24
66
W2922
Sömmerli
28
W
g
we
eld
29
nf
se
39 37
W2854
W2855
W2857
9
11
7
13
W
29
42
1
ten
g
3
32
42 1
W 423 0
W 423
W
we
15
Ise
W2869
ing
nr
W2834
Kin
ar
rg
de
W3102
A
W3041
W4357
W
ing
2
nr
lv
Ma
W3042
53
w
en
14
W2967
W2908
7
W1
eg
Ise
se
W2959
W1896
W1896
83
9
tras
W2960
W
W3043
27
W3084
67
W3046
Ro
W2925
12
8 10
28
29
16
51
W29
W2868
W2968
11
erlis
W2863
W2862
W2861
W2860
13
24
30
ömm
W2858
W3048
W2849
26
23
27 25
W2859
W3047
W3045
W3044
2835
W2856
W5257
W
33
35
W2853
b
15a 13
15b
19
31 29
W2851
W2852
17
17a
35 33
W2923
W1894
30
28
26
34
32
Lilienstrasse
41
13
rten
erga
Kind
halle
Turn
W2782
W2864
W5255
W26
21 19
W2865
45
gwe
e
Schul
17 15
47
W3215
W2918
W3224
we
Sömmerliwiese
g
3
e
ss
tra
4
W2735
35
32
12
lis
ss
7
16
3
15
W
e
7
18
5
01
W
10
7
75
1
12203
0
W0206
94
01 04
02
W
5
3
63
05
6a
W
W1536
1
Fö
Abbildung 4: Einzonung gemäss Initiativbegehren
05
02
W 153
W
6
7
4a
W
W
50
48
e
ss
tra
ds
Ba
14
161535
Sömmerliwiese
W1896)
Parzelle W1896 (Parzelle
W
89
rst
95
W
14
tra
e
16
er
9
tra
ss
11
hö
na
us
mo
Ka
96
01
W
20
8
Sc
m
10W1542 öm
S
10
W1540
12 01
Wohn-Gewerbe-Zone
WG4a
18
02
Grünzone A
09
10
9
W0190
8
W
26
Übriges Gemeindegebiet
W
W
65
ise
W0200
4
W0208
tra
ns
52
16
Me
Wohnzone
W4a1
W0211
W1538
W0564
05
2
15
W
W
W5273
W5272
15
8
W
e
ss
W0202
Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen
31
W3225
W2691
1
12
eg
W
6
W152
6a
N
W0198
1
a
uw
W1541
09
29
14
16
11
15
W
11
W0188
W0199
Wohnzone
W2
7
W1117
11
Waldau
da
11
13
Wohnzone
W2a
W0209
al
9
15
W
16
as
str
au
ald
W
Gemäss Gegenvorschlag
Initiativbegehren
Gemäss
5
A
1
11
7
se
W
18
18 1114
W
12
14
18
W
67
W
W1547
43
W1208
W
13
W1544
10
41
W2515
W1771
11
8
39
W1549
W
W1946
W4202
A
28
W1945
S
6
W
us
na
ö
ch
46
Die Argumente von Stadtrat und Stadtparlament
Für den Gegenvorschlag und für einen Verzicht auf eine vollständige Umzonung sprechen folgende Argumente:
•
•
•
•
•
it dem Gegenvorschlag wird die bisherige Nutzung der Sömmerliwiese nur
M
marginal eingeschränkt. Lediglich knapp 20 Prozent (1‘697 m2) der Gesamtfläche der Wiese (8‘593 m2) werden in der Zone für öffentliche Bauten und
Anlagen belassen. Die Sportspielfelder und der Schlittelhang werden vom
Neubauprojekt nicht tangiert.
D
ie Sömmerliwiese bleibt auch mit dem Gegenvorschlag als Spielwiese und als
Begegnungsort für Jung und Alt erhalten. Zu erwarten ist, dass die Spielwiese
dank des Tagesbetreuungsangebots mit mehr Kindern belebt sein wird als früher und damit an Bedeutung für das Leben im Quartier gewinnt. Die Tagesbetreuung im Verbund mit der Spielwiese schafft und erhält einen lebendigen
Lebensraum für die Kinder und Erwachsenen im Zentrum des Lachen-Quartiers.
ntgegen der Forderung des Initiativkomitees wäre es aufgrund der vorliegenE
den Prognosen der Schülerzahlen nicht sinnvoll, die Standortplanung für die
Tagesbetreuung auf das Einzugsgebiet Feldli zu beschränken. Es bestünde
das Risiko, dass in den nächsten Jahren in näherer Umgebung ein weiterer
Betreuungsstandort für das Einzugsgebiet der Schule Schönenwegen geschaffen werden müsste. Eine solche Planung wäre weder vorausschauend
noch wirtschaftlich.
ie Stadt hat bislang kein konkretes Bauprojekt für eine neue Tagesbetreuung
D
am nordöstlichen Rand der Sömmerliwiese ausarbeiten lassen. Sie hat nach
einer umfassenden Standortanalyse mit dem Entscheid für den erwähnten
Standort einen Architekturwettbewerb durchgeführt, aus dem das Siegerprojekt «Nasibus» hervorging.
er Standort Sömmerliwiese weist gegenüber dem Standort Gerbeweg 15
D
erhebliche Vorteile auf:
–A
uf der Sömmerliwiese kann aufgrund der vorhandenen Fläche in einer
ersten Etappe das Raumprogramm für das Betreuungsangebot der Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet Feldli realisiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Erweiterung um das Angebot für die Kinder
aus dem Einzugsgebiet Schönenwegen-Lachen möglich. Hingegen müsste
am Gerbeweg 15, damit das Raumprogramm erfüllt werden kann, eine
viergeschossige Überbauung realisiert werden. Aus betrieblicher Sicht wäre
jedoch eine zweigeschossige Überbauung ideal. Auch eine Etappierung ist
aufgrund der begrenzten Fläche am Gerbeweg nur schwer realisierbar.
11
–A
uf der Sömmerliwiese steht der Tagesbetreuung unmittelbar angrenzend
ein hochwertiger Aussenraum zur Verfügung. Beim Gerbeweg 15 hingegen
kann aufgrund der beengten Verhältnisse nur ein sehr beschränkter Aussenraum als Spiel- und Aufenthaltsfläche für die Kinder geschaffen werden.
Dieser ist zudem durch die mehrgeschossigen Wohnbauten in der unmittelbaren Nachbarschaft stark beschattet. Die Nutzung der Sömmerliwiese als
alternativer Aussenraum für den Gerbeweg 15 käme nur für die grösseren
Kinder in Frage. Die kleineren Kinder müssten begleitet und beaufsichtigt
werden, was die Betreuungskosten erhöhen würde.
–A
ls weiterer Vorteil beim Standort am Rande der Sömmerliwiese erweist
sich, dass während der Erstellung des Neubaus der bestehende Hort am
Gerbeweg 15 weiterbetrieben werden kann. Damit können die Kosten für
ein Provisorium von rund CHF 1 Mio. eingespart werden.
•
12
Insgesamt können mit dem Gegenvorschlag von Stadtrat und Stadtparlament
sowohl die Interessen des Initiativkomitees wie auch jene der Stadt berücksichtigt werden. Mit der Zuweisung des grössten Teils der Sömmerliwiese zur
Grünzone A ist sichergestellt, dass diese Fläche in Zukunft von Überbauungen
freigehalten wird. Für den Neubau der Tagesbetreuung wird im Zonenplan nur
die minimal notwendige Fläche in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen belassen.
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, die
Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» abzulehnen und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments
anzunehmen.
St.Gallen, 24. November 2016
Für das Präsidium des Stadtparlaments
Der Präsident:
Heini Seger
Der Stadtschreiber:
Manfred Linke
Beschluss des Stadtparlaments
Das Stadtparlament hat am 13. September 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Initiativbegehren «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter
Tageshort auf der Sömmerliwiese» wird abgelehnt.
2. Der Bürgerschaft wird folgender Gegenvorschlag zum Initiativbegehren
vorgelegt:
Die Parzelle Nr. W1896 («Sömmerliwiese», Gesamtfläche 8‘593 m2) wird,
mit Ausnahme einer Fläche von 1‘697 m2, der Grünzone A
zugeteilt.
Weitere Informationen
www.abstimmungen.stadt.sg.ch
Die Vorlage des Stadtrats an das Stadtparlament kann auch bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, angefordert werden
([email protected] oder Telefon +41 71 224 53 25).
Städtische Vorlagen können bei der Schweizer Bibliothek für Blinde, Sehund Lesebehinderte (SBS) als DAISY-Hörzeitschrift abonniert
werden: [email protected] oder Telefon +41 43 333 32 32
13
Zweite Vorlage
Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des
Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des
Stadtrats)
Abstimmungsfrage
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums
und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) annehmen?
Abstimmungsempfehlung
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats)
anzunehmen.
15
Auf einen Blick
Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde die getrennte
Wahl des oder der Vorsitzenden des Stadtrats und der übrigen Mitglieder des
Gremiums eingeführt. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird die kommunale
Gemeindeordnung nachgeführt und dem übergeordneten kantonalen Recht
angepasst. Der Nachtrag untersteht dem obligatorischen Referendum.
Die Vorlage im Detail
Ausgangslage
Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde in Art. 64 des
Gemeindegesetzes (GG; sGS 151.2) die getrennte Wahl des oder der Vorsitzenden des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats und der übrigen Mitglieder des
Gremiums eingeführt. Bis dahin war es so, dass die oder der Vorsitzende der
Exekutive aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden musste. Theoretisch
wäre es daher möglich gewesen, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat zwar
als Vorsitzende oder als Vorsitzender des Gremiums gewählt worden wäre, nicht
aber auch gleichzeitig als Mitglied. In einem solchen Fall hätte diese Person das
Amt nicht antreten können.
Die aktuelle Regelung in Art. 5 der Gemeindeordnung (GO; sRS 111.1) sieht immer noch vor, dass der Stadtpräsident aus der Mitte der Mitglieder des Stadtrats
gewählt wird. Das kantonale Gemeindegesetz steht jedoch höher und geht vor.
Lösungsvorschlag
Mit dem vorgelegten Nachtrag V zur Gemeindeordnung soll das kommunale
Recht nun mit dem kantonalen Recht in Übereinstimmung gebracht werden, indem auch in der Gemeindeordnung die oder der Vorsitzende des Stadtrats direkt
gewählt wird und nicht mehr aus der Mitte des Gremiums. Bei dieser Gelegenheit wird der gesamte Artikel neu gefasst, da er aufgrund des übergeordneten
Rechts bereits früher schon einmal angepasst werden musste. Die Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2016 fanden bereits nach dem neuen System statt,
da kantonales Recht dem kommunalen Recht vorgeht. Es ist dennoch notwendig, die Gemeindeordnung nachzuführen.
Das Amt für Gemeinden des Kantons St.Gallen hat den Nachtrag V zur Gemeindeordnung vorgeprüft und die Genehmigung in Aussicht gestellt.
16
Nachtrag V zur Gemeindeordnung vom 8. Februar 20041
vom 23. Februar 2016
I.
Die Gemeindeordnung vom 8. Februar 20041 wird wie folgt
geändert:
Zuständigkeit
1. Wahlen
Art. 5
Die Bürgerschaft wählt:
1. die Mitglieder des Stadtparlaments;
2. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten;
3. die übrigen Mitglieder des Stadtrats.
2
Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich für:
1. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten;
2. die übrigen Mitglieder des Stadtrats.
1
II.Dieser Nachtrag untersteht dem obligatorischen Referendum.
Er bedarf der Genehmigung des zuständigen kantonalen
Departements.2
III.
Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten.3
St.Gallen, 23. Februar 2016
Im Namen des Stadtparlaments
Der Präsident:
Heini Seger
Der Ratssekretär:
Manfred Linke
1
sRS 111.1
genehmigt durch das …
3
Inkrafttreten: …
2
17
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums
und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) anzunehmen.
St.Gallen, 24. November 2016
Für das Präsidium des Stadtparlaments
Der Präsident:
Heini Seger
Der Stadtschreiber:
Manfred Linke
Beschluss des Stadtparlaments
Das Stadtparlament hat am 23. Februar 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Es wird ein Nachtrag V zur Gemeindeordnung gemäss Beilage erlassen.
2. Es wird festgestellt, dass dieser Beschluss gemäss Art. 7 Ziff. 1 der
Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum untersteht.
Weitere Informationen
www.abstimmungen.stadt.sg.ch
Die Vorlage des Stadtrats an das Stadtparlament kann auch bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, angefordert werden
([email protected] oder Telefon +41 71 224 53 25).
Städtische Vorlagen können bei der Schweizer Bibliothek für Blinde, Sehund Lesebehinderte (SBS) als DAISY-Hörzeitschrift abonniert
werden: [email protected] oder Telefon +41 43 333 32 32
18
Stadt St. Gallen
Stadtkanzlei
Rathaus
CH-9001 St. Gallen
Telefon +41 71 224 53 25
stadtkanzlei @ stadt.sg.ch
www.stadtkanzlei.stadt.sg.ch
20