Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 ⁄ 4 Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» und Gegenvorschlag des Stadtparlaments ⁄ 5 Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) Darüber wird abgestimmt onenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Z Tageshort auf der Sömmerliwiese» Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) Seite 3 Seite 15 Erste Vorlage Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» und Gegenvorschlag des Stadtparlaments Abstimmungsfragen Die Abstimmungsfragen lauten: Wollen Sie die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» annehmen? Wollen Sie den Gegenvorschlag des Stadtparlaments annehmen? • • Stichfrage Falls sowohl die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» als auch der Gegenvorschlag des Stadtparlaments angenommen werden: Soll die Zonenplaninitiative oder der Gegenvorschlag in Kraft treten? Abstimmungsempfehlung Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» abzulehnen und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments anzunehmen. 3 Auf einen Blick Die Stadt hat die Sömmerliwiese als geeigneten Standort für eine Tagesbetreuung der beiden Schulquartiere Schönenwegen-Lachen und Feldli evaluiert. Die Sömmerliwiese befindet sich gemäss Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Das Initiativbegehren hat zum Ziel, die Sömmerliwiese vollumfänglich der Grünzone A zuzuteilen. Dort sind keine Bauten, aber Sport-, Park- und Erholungsanlagen erlaubt (Art. 59 Bauordnung, sRS 731.1). Die Stadt beabsichtigt nach einer umfassenden Standortanalyse, auf dem nordöstlichen Teil der Sömmerliwiese für die Quartiere Schönenwegen-Lachen und Feldli einen Neubau für die Tagesbetreuung zu erstellen. Die Annahme der Initiative würde dies verhindern. Das Initiativkomitee ist der Auffassung, dass die Spielwiese in ihrer gesamten Grösse erhalten bleiben sollte. Die Zusammenlegung der Tagesbetreuung zweier Standorte an einem Ort wird grundsätzlich in Frage gestellt. Stadtrat, Stadtparlament und Initiativkomitee sind sich einig, dass die Sömmerliwiese einen bedeutenden Freiraum für das Quartier darstellt und durch die Zuweisung zur Grünzone A in ihrer Funktion erhalten werden soll. Stadtrat und Stadtparlament legen jedoch einen Gegenvorschlag vor, der nicht die gesamte Sömmerliwiese erfasst. Der Grossteil der Wiese (rund 80 % der Gesamtfläche) soll der Grünzone A zugeschlagen werden. Die benötigte Fläche für einen Neubau zur Tagesbetreuung (rund 20 % der Gesamtfläche) bliebe ausgespart. Gemäss Stadtrat und Stadtparlament können mit dem Gegenvorschlag sowohl die Interessen des Initiativkomitees wie auch jene der Stadt berücksichtigt werden. Mit der Zuweisung des grössten Teils der Sömmerliwiese zur Grünzone A ist sichergestellt, dass diese Fläche in Zukunft nicht überbaut werden kann. Damit bleibt die Sömmerliwiese auch mit dem Gegenvorschlag als Spielwiese und als Begegnungsort für Jung und Alt erhalten. Die Anliegen aus dem Quartier, die Sportspielfelder wie auch den Schlittelhang unangetastet zu lassen, werden mit dem Gegenvorschlag somit vollumfänglich berücksichtigt. 4 Die Vorlage im Detail Familienergänzende Betreuung in der Stadt St.Gallen Die familienergänzende Betreuung stellt Angebote für Kinder im Alter von vier (Kindergarten) bis zwölf Jahren (6. Primarschulklasse) zur Verfügung. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder entsprechend den Familienbedürfnissen anzumelden. Familienergänzende Betreuung hat in der Stadt St.Gallen eine lange Tradition. Die Betreuungsangebote fördern die geistige, körperliche und soziale Entwicklung der Kinder. Sie ermöglichen Chancengerechtigkeit, können einen positiven Beitrag zum Schulerfolg leisten und tragen zur besseren Integration in unsere Gesellschaft bei. In der Stadt St.Gallen wird an zehn Standorten von Montag bis Freitag eine Tagesbetreuung inklusive Ferienbetreuung angeboten. Wie in allen Schweizer Städten nimmt auch in St.Gallen die Zahl der betreuten Kinder ständig zu. Zurzeit werden gesamtstädtisch rund 1‘200 Kinder betreut. In den letzten Jahren war eine jährliche Zunahme von rund 10 % zu verzeichnen. Langfristig rechnet die Stadt St.Gallen damit, dass 50 % der beschulten Kinder ein Betreuungsangebot besuchen werden. 70 % von ihnen werden am Spitzentag betreut. Die entsprechenden Trends in anderen Städten unterstreichen diese Entwicklung. Gemeinsamer Standort für die Quartiere Feldli, Schönenwegen-Lachen Das Betreuungsangebot für die Kinder aus dem Einzugsgebiet Feldli befindet sich zurzeit am Gerbeweg 15 (Parzelle Nr. W2869). Bis Ende 2015 war das ehemalige Wohngebäude am Rosenfeldweg 12, unmittelbar bei der Schulanlage Feldli gelegen, als Mittagstisch in Betrieb. Die Stadt trat dieses im Tausch gegen ein Grundstück hinter dem Hauptbahnhof ab. Als Ersatz wurden Container im Aussenraum der Tagesbetreuung am Gerbeweg 15 installiert. Das Gebäude Gerbeweg 15 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Es wurde in den 50er Jahren als Kindergarten erbaut und 1988 um einen zweigeschossigen Pavillon erweitert und in eine Tagesbetreuungsstätte umgenutzt. Eine Gebäudesanierung lässt sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht rechtfertigen. Auf dem Areal der Primarschule Schönenwegen besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein ausreichendes Raumangebot für die Tagesbetreuung. Es muss aber aufgrund der Prognosen für die Schülerzahlen davon ausgegangen werden, dass in einigen Jahren ebenfalls ein neuer Standort gefunden werden muss, da die Flächenreserven auf dem Schulareal Schönenwegen benötigt werden. Unter diesen Umständen drängte sich eine langfristige Betrachtung für die Standorte der Tagesbetreuung auf, welche sich nicht auf das Einzugsgebiet Feldli beschränkt. Würde heute ein auf das Einzugsgebiet der Primarschule 5 Feldli-Schoren beschränkter Neubau für die Tagesbetreuung geplant, bestünde das Risiko, dass in den nächsten Jahren in näherer Umgebung ein weiterer Betreuungsstandort geschaffen werden müsste. Eine solche Planung wäre weder vorausschauend noch wirtschaftlich. Deshalb sollen für die beiden Einzugsgebiete langfristig Räumlichkeiten an einem einzigen Standort für die Betreuung von insgesamt 180 Kindern geschaffen werden. Standortevaluation für die Zusammenführung der Angebote und Projektwettbewerb Für die Zusammenführung der beiden Angebote in einem Ersatzneubau wurden in zumutbarer Gehdistanz sechs Standorte anhand von 22 betrieblichen, baulichen resp. allgemeinen Kriterien evaluiert und einander gegenübergestellt. Es waren dies folgende Standorte: • • • • • N • amiliengartenareal Feldli (Parzelle Nr. W4971) F Schönaustrasse 62/64 und 70/ 72, Areal Notwohnungen (Nr. W1770) Waldaupärkli (Nr. W3225) Feldbachstrasse 18, Parzellen für Neubau Migros (Nr. W1514 und W1516) Gerbeweg 15 (Nr. W2869) Sömmerliwiese (Nr. W1896) Schulhaus Feldli Gerbeweg 15 Sömmerliwiese Schulhaus Schönenwegen 6 Abbildung 1: Situationsplan Feldli, Sömmerli, Schönenwegen Aufgrund der Standortevaluation ergab sich eine klare Präferenz für einen Neubau der Tagesbetreuung für die Quartiere Schönenwegen-Lachen und Feldli auf einem Teilbereich der Sömmerliwiese. Das städtische Hochbauamt führte im Jahr 2015 einen anonymen Projektwettbewerb durch. Aus 80 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen empfahl das Preisgericht einstimmig das Projekt «Nasibus» zur Weiterbearbeitung. Das Projekt bringt die beiden Horteinheiten in zwei etappierbaren Hauptkörpern unter, die zusammen mit einem niedrigen Verbindungstrakt um einen zur Sömmerliwiese offenen Hof gruppiert sind. 8 W3215 W2918 22 W3224 W2788 10 62 W29 Feldli W2692 W0604 g W3239 ldwe nfe ose W3195 R W2921 rin Isen 9 le 24 Schu le Schu 26 36 42 40 38 15 24 66 W2922 Sömmerli 28 W g we 29 eld nf se 39 37 W2854 W2855 9 13 3 42 1 7 ten g Kin ar rg de W3102 15 Ise W3041 W4357 32 42 1 W 423 0 W 423 29 W W we 2 ing lv Ma W3042 53 W2908 w en 14 W2967 nr W1 eg Ise 30 83 se W2959 W1896 W Ro W2925 12 8 10 9 11 7 W2960 W 67 W3084 51 W29 W2868 W2968 28 2835 W3046 W3043 tras 16 W3048 24 27 W2858 W2863 W2862 W2861 W2860 11 erlis 23 27 25 W2859 13 26 29 W2857 W3047 W3045 W3044 W2849 ömm W2856 W5257 W 33 35 W2853 b 15a 13 15b 19 31 29 W2851 W2852 17 17a 35 33 W2923 W1894 30 28 26 34 32 Lilienstrasse 41 13 rten erga Kind halle Turn W2782 W2864 45 g W2781 W5255 W26 21 19 W2865 47 gwe e Schul 17 15 W2869 ing nr W2834 we Sömmerliwiese g 3 e ss tra 4 W2735 35 32 12 7 16 W 7 W1538 18 5 01 W 10 7 75 1 12203 0 W0206 94 01 04 02 W 5 W W e ss tra ds Ba 14 3 6a 63 W1536 1 Fö 05 02 W 153 W 6 7 Abbildung 2: Einzonung gemäss geltendem Zonenplan rst 95 W 14 3 15 8 W 26 Übriges Gemeindegebiet W e se ss as 20 tra str mo Ka 96 01 W 16 rlis me 9 hö na u 11 05 W Sc 10W1542 öm S 10 W1540 12 01 Wohn-Gewerbe-Zone WG4a 18 02 8 4a 9 W0190 161535 Sömmerliwiese W1896) Parzelle W1896 (Parzelle W 89 09 W 65 ise W0200 4 W0208 s tra ns 52 16 Me Wohnzone W4a1 W0211 Grünzone A W0564 05 2 15 W W5273 W5272 15 8 W se W0202 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen W W3225 W2691 1 12 eg W 6 W152 6a N W0198 1 a uw W1541 9 0 31 29 14 16 11 15 W 11 W0188 W0199 Wohnzone W2 7 W1117 11 Waldau da 11 13 Wohnzone W2a W0209 al 9 15 W 16 as str au ald W Gemäss geltendem Zonenplan 5 A 1 11 7 se W 18 18 1114 W 12 14 18 W 67 W W1547 43 W1208 W 13 W1544 10 41 W2515 W1771 11 8 39 W1549 W W1946 W4202 A 28 W1945 S 6 W us na ö ch 46 48 50 7 Diese Anordnung ermöglicht es, dass in einer ersten Bauetappe nur das Raumprogramm für das Betreuungsangebot der Kinder aus dem Gebiet Feldli (90 Betreuungsplätze) realisiert wird. Auf zwei Geschossen werden je rund 45 Kinder betreut, welche pro Geschoss je nach Zusammensetzung der Kinder in jeweils zwei bis drei Gruppen aufgeteilt werden. Durch diese Entflechtung entstehen gut zu betreuende Gruppen. 8 22 W2788 10 62 W29 Feldli W2692 W3215 W2918 W3224 W0604 g W3239 ldwe nfe ose W3195 R W2921 rin Isen 9 le 24 Schu le Schu 26 36 42 40 38 15 24 66 W2922 Sömmerli 28 W g we eld 29 nf se 39 37 W2854 W2855 W2857 29 42 9 13 11 7 1 g 3 32 42 1 W 423 0 W 423 W we 15 Kin Ise W2869 nr W2834 ten ar rg de W3102 A W3041 ing g we Ro Sömmerliwiese 3 e ss tra 4 W2735 35 W 18 15 W 32 12 se e 7 as ss 7 16 3 15 W 18 5 01 W 10 7 75 1 12203 0 W0206 94 01 04 02 W 5 3 63 6a 05 W W1536 1 Fö Abbildung 3: Einzonung gemäss Gegenvorschlag 05 02 W 153 W 6 7 4a W W 50 48 e ss tra ds Ba 14 161535 Sömmerliwiese W1896) Parzelle W1896 (Parzelle W 89 rst 95 W 14 tra str 16 lis er 9 hö na u mo Ka 96 01 W 20 Grünzone A 09 8 10 8 W 26 Übriges Gemeindegebiet W W 5 9 W0190 W1540 12 01 Wohn-Gewerbe-Zone WG4a 18 02 W1538 W0564 56 ise W0200 4 W0208 s tra ns 52 16 Me Wohnzone W4a1 W0211 8 Sc m 10W1542 öm S 11 W W5273 W5272 2 8 W se W0202 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 31 W3225 15 12 eg W2691 1 1 a uw W1541 09 29 6 W152 6a N W0198 W0199 Wohnzone W2 7 W1117 11 Waldau 15 14 14 15 16 11 W 11 W0188 Wohnzone W2a W0209 da 11 13 Gemäss Gegenvorschlag 5 al 9 W 11 W 16 as str au ald W 14 7 se W 12 18 W1547 43 18 A 67 W W2515 W 1 11 W1544 10 41 W1208 W 13 11 8 39 W1771 W W1946 W4202 W1549 28 W1945 S 6 W us na ö ch A W4357 W ing 2 nr lv Ma W3042 53 w en 14 W2967 W2908 7 W1 eg Ise se W2959 W1896 83 9 tras W2960 W W W3043 27 W3084 67 W3046 W2925 12 8 10 28 29 16 51 W29 W2868 W2968 11 erlis W2863 W2862 W2861 W2860 13 24 30 ömm W2858 W3048 W2849 26 23 27 25 W2859 W3047 W3045 W3044 2835 W2856 W5257 W 33 35 W2853 b 15a 13 15b 19 31 29 W2851 W2852 17 17a 35 33 W2923 W1894 30 28 26 34 32 Lilienstrasse 41 13 rten erga Kind halle Turn W2782 W2864 45 g W2781 W5255 W26 21 19 W2865 47 gwe e Schul 17 15 46 Der zweite Hauptkörper für die Ergänzung des Betreuungsangebots für die Kinder aus dem Gebiet Schönenwegen-Lachen (weitere 90 Betreuungsplätze) lässt sich in einer späteren Etappe erstellen, sofern sich die Prognosezahlen bestätigen. Diese Lösung lässt der Stadt betrieblich wie baulich verschiedene Handlungsoptionen offen, um auf Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Initiativbegehren und Gegenvorschlag Die Sömmerliwiese befindet sich gemäss Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (vgl. Abbildung 2). Das Initiativbegehren bezweckt die vollständige Zuteilung der Sömmerliwiese in die Grünzone A. Stadtrat und Stadtparlament sind wie die Initianten der Auffassung, dass die Sömmerliwiese ein bedeutender Freiraum für das Quartier ist und in ihrer Funktion erhalten werden soll; sie soll in angemessener Form den nötigen rechtlichen Schutz erhalten. Stadtrat und Stadtparlament legen jedoch einen Gegenvorschlag vor, welcher nicht die gesamte Sömmerliwiese erfasst, sondern so ausgestaltet ist, dass die benötigte Fläche zugunsten eines Neubaus für die Tagesbetreuung möglich bleibt (vgl. Abbildung 3). Das Initiativkomitee hält am Initiativbegehren fest und lehnt den Gegenvorschlag ab – die Sömmerliwiese soll also vollständig in die Grünzone A umgezont werden. Das Initiativkomitee begründet seine Haltung mit dem nachfolgenden Text. Die Argumente des Initiativkomitees Ein Ja zur Initiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» bewirkt die Umteilung der ganzen Wiese in die Grünzone. Damit ist sie vor einer Überbauung geschützt. Lanciert wurde diese Zonenplaninitiative von der IG Sömmerliwiese, einer Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern des Lachen-Quartiers. Dies, weil es falsch ist, die letzte grosse öffentliche Grünfläche eines Quartiers in der Talsohle von St.Gallen anzuknabbern, das derzeit sowieso baulich stark verdichtet wird. Die Quartiere, ihre Bewohner und vor allem ihre Kinder brauchen Grünflächen – als Raum für Bewegung, Sport und Spiel, aber auch als Ort der Begegnung. Grüne Wiesen im Siedlungsgebiet, die verkleinert werden, werden aber nie wieder auf ihre ursprüngliche Grösse wachsen. Mit ihrem Bauprojekt gehen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung nach Meinung der IG Sömmerliwiese den einfachsten Weg. Andere Lösungen zur dringend nötigen Erneuerung der Infrastruktur für die Tagesbetreuung von Schulkindern sind vorhanden. Allerdings müsste die Stadt dafür von ihrer Idee 9 abrücken, die Tagesbetreuung für zwei Schulhäuser auf der grünen Wiese zu zentralisieren. Was aus Sicht der IG Sömmerliwiese auch aus pädagogischen Gründen richtig wäre: In einem sowieso stark mit Integrationsaufgaben und Integrationsproblemen belasteten Quartier ist die Konzentration der Tagesbetreuung nicht zielführend. Die Einrichtungen für die Tagesbetreuung gehören gerade in diesen Gebieten in die unmittelbare Nähe der Schulhäuser. Aus diesen Gründen ist die IG Sömmerliwiese für ein 8 Ja zur Initiative. 22 W2788 10 62 W29 Feldli W2692 W0604 ldwe nfe ose g W3239 W3195 R W2921 rin Isen 9 le 24 Schu g W2781 le Schu 26 36 42 40 38 15 24 66 W2922 Sömmerli 28 W g we eld 29 nf se 39 37 W2854 W2855 W2857 9 11 7 13 W 29 42 1 ten g 3 32 42 1 W 423 0 W 423 W we 15 Ise W2869 ing nr W2834 Kin ar rg de W3102 A W3041 W4357 W ing 2 nr lv Ma W3042 53 w en 14 W2967 W2908 7 W1 eg Ise se W2959 W1896 W1896 83 9 tras W2960 W W3043 27 W3084 67 W3046 Ro W2925 12 8 10 28 29 16 51 W29 W2868 W2968 11 erlis W2863 W2862 W2861 W2860 13 24 30 ömm W2858 W3048 W2849 26 23 27 25 W2859 W3047 W3045 W3044 2835 W2856 W5257 W 33 35 W2853 b 15a 13 15b 19 31 29 W2851 W2852 17 17a 35 33 W2923 W1894 30 28 26 34 32 Lilienstrasse 41 13 rten erga Kind halle Turn W2782 W2864 W5255 W26 21 19 W2865 45 gwe e Schul 17 15 47 W3215 W2918 W3224 we Sömmerliwiese g 3 e ss tra 4 W2735 35 32 12 lis ss 7 16 3 15 W e 7 18 5 01 W 10 7 75 1 12203 0 W0206 94 01 04 02 W 5 3 63 05 6a W W1536 1 Fö Abbildung 4: Einzonung gemäss Initiativbegehren 05 02 W 153 W 6 7 4a W W 50 48 e ss tra ds Ba 14 161535 Sömmerliwiese W1896) Parzelle W1896 (Parzelle W 89 rst 95 W 14 tra e 16 er 9 tra ss 11 hö na us mo Ka 96 01 W 20 8 Sc m 10W1542 öm S 10 W1540 12 01 Wohn-Gewerbe-Zone WG4a 18 02 Grünzone A 09 10 9 W0190 8 W 26 Übriges Gemeindegebiet W W 65 ise W0200 4 W0208 tra ns 52 16 Me Wohnzone W4a1 W0211 W1538 W0564 05 2 15 W W W5273 W5272 15 8 W e ss W0202 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 31 W3225 W2691 1 12 eg W 6 W152 6a N W0198 1 a uw W1541 09 29 14 16 11 15 W 11 W0188 W0199 Wohnzone W2 7 W1117 11 Waldau da 11 13 Wohnzone W2a W0209 al 9 15 W 16 as str au ald W Gemäss Gegenvorschlag Initiativbegehren Gemäss 5 A 1 11 7 se W 18 18 1114 W 12 14 18 W 67 W W1547 43 W1208 W 13 W1544 10 41 W2515 W1771 11 8 39 W1549 W W1946 W4202 A 28 W1945 S 6 W us na ö ch 46 Die Argumente von Stadtrat und Stadtparlament Für den Gegenvorschlag und für einen Verzicht auf eine vollständige Umzonung sprechen folgende Argumente: • • • • • it dem Gegenvorschlag wird die bisherige Nutzung der Sömmerliwiese nur M marginal eingeschränkt. Lediglich knapp 20 Prozent (1‘697 m2) der Gesamtfläche der Wiese (8‘593 m2) werden in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen belassen. Die Sportspielfelder und der Schlittelhang werden vom Neubauprojekt nicht tangiert. D ie Sömmerliwiese bleibt auch mit dem Gegenvorschlag als Spielwiese und als Begegnungsort für Jung und Alt erhalten. Zu erwarten ist, dass die Spielwiese dank des Tagesbetreuungsangebots mit mehr Kindern belebt sein wird als früher und damit an Bedeutung für das Leben im Quartier gewinnt. Die Tagesbetreuung im Verbund mit der Spielwiese schafft und erhält einen lebendigen Lebensraum für die Kinder und Erwachsenen im Zentrum des Lachen-Quartiers. ntgegen der Forderung des Initiativkomitees wäre es aufgrund der vorliegenE den Prognosen der Schülerzahlen nicht sinnvoll, die Standortplanung für die Tagesbetreuung auf das Einzugsgebiet Feldli zu beschränken. Es bestünde das Risiko, dass in den nächsten Jahren in näherer Umgebung ein weiterer Betreuungsstandort für das Einzugsgebiet der Schule Schönenwegen geschaffen werden müsste. Eine solche Planung wäre weder vorausschauend noch wirtschaftlich. ie Stadt hat bislang kein konkretes Bauprojekt für eine neue Tagesbetreuung D am nordöstlichen Rand der Sömmerliwiese ausarbeiten lassen. Sie hat nach einer umfassenden Standortanalyse mit dem Entscheid für den erwähnten Standort einen Architekturwettbewerb durchgeführt, aus dem das Siegerprojekt «Nasibus» hervorging. er Standort Sömmerliwiese weist gegenüber dem Standort Gerbeweg 15 D erhebliche Vorteile auf: –A uf der Sömmerliwiese kann aufgrund der vorhandenen Fläche in einer ersten Etappe das Raumprogramm für das Betreuungsangebot der Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet Feldli realisiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Erweiterung um das Angebot für die Kinder aus dem Einzugsgebiet Schönenwegen-Lachen möglich. Hingegen müsste am Gerbeweg 15, damit das Raumprogramm erfüllt werden kann, eine viergeschossige Überbauung realisiert werden. Aus betrieblicher Sicht wäre jedoch eine zweigeschossige Überbauung ideal. Auch eine Etappierung ist aufgrund der begrenzten Fläche am Gerbeweg nur schwer realisierbar. 11 –A uf der Sömmerliwiese steht der Tagesbetreuung unmittelbar angrenzend ein hochwertiger Aussenraum zur Verfügung. Beim Gerbeweg 15 hingegen kann aufgrund der beengten Verhältnisse nur ein sehr beschränkter Aussenraum als Spiel- und Aufenthaltsfläche für die Kinder geschaffen werden. Dieser ist zudem durch die mehrgeschossigen Wohnbauten in der unmittelbaren Nachbarschaft stark beschattet. Die Nutzung der Sömmerliwiese als alternativer Aussenraum für den Gerbeweg 15 käme nur für die grösseren Kinder in Frage. Die kleineren Kinder müssten begleitet und beaufsichtigt werden, was die Betreuungskosten erhöhen würde. –A ls weiterer Vorteil beim Standort am Rande der Sömmerliwiese erweist sich, dass während der Erstellung des Neubaus der bestehende Hort am Gerbeweg 15 weiterbetrieben werden kann. Damit können die Kosten für ein Provisorium von rund CHF 1 Mio. eingespart werden. • 12 Insgesamt können mit dem Gegenvorschlag von Stadtrat und Stadtparlament sowohl die Interessen des Initiativkomitees wie auch jene der Stadt berücksichtigt werden. Mit der Zuweisung des grössten Teils der Sömmerliwiese zur Grünzone A ist sichergestellt, dass diese Fläche in Zukunft von Überbauungen freigehalten wird. Für den Neubau der Tagesbetreuung wird im Zonenplan nur die minimal notwendige Fläche in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen belassen. Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, die Zonenplaninitiative «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» abzulehnen und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments anzunehmen. St.Gallen, 24. November 2016 Für das Präsidium des Stadtparlaments Der Präsident: Heini Seger Der Stadtschreiber: Manfred Linke Beschluss des Stadtparlaments Das Stadtparlament hat am 13. September 2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Initiativbegehren «Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sömmerliwiese» wird abgelehnt. 2. Der Bürgerschaft wird folgender Gegenvorschlag zum Initiativbegehren vorgelegt: Die Parzelle Nr. W1896 («Sömmerliwiese», Gesamtfläche 8‘593 m2) wird, mit Ausnahme einer Fläche von 1‘697 m2, der Grünzone A zugeteilt. Weitere Informationen www.abstimmungen.stadt.sg.ch Die Vorlage des Stadtrats an das Stadtparlament kann auch bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, angefordert werden ([email protected] oder Telefon +41 71 224 53 25). Städtische Vorlagen können bei der Schweizer Bibliothek für Blinde, Sehund Lesebehinderte (SBS) als DAISY-Hörzeitschrift abonniert werden: [email protected] oder Telefon +41 43 333 32 32 13 Zweite Vorlage Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) Abstimmungsfrage Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) annehmen? Abstimmungsempfehlung Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) anzunehmen. 15 Auf einen Blick Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde die getrennte Wahl des oder der Vorsitzenden des Stadtrats und der übrigen Mitglieder des Gremiums eingeführt. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird die kommunale Gemeindeordnung nachgeführt und dem übergeordneten kantonalen Recht angepasst. Der Nachtrag untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Vorlage im Detail Ausgangslage Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde in Art. 64 des Gemeindegesetzes (GG; sGS 151.2) die getrennte Wahl des oder der Vorsitzenden des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats und der übrigen Mitglieder des Gremiums eingeführt. Bis dahin war es so, dass die oder der Vorsitzende der Exekutive aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden musste. Theoretisch wäre es daher möglich gewesen, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat zwar als Vorsitzende oder als Vorsitzender des Gremiums gewählt worden wäre, nicht aber auch gleichzeitig als Mitglied. In einem solchen Fall hätte diese Person das Amt nicht antreten können. Die aktuelle Regelung in Art. 5 der Gemeindeordnung (GO; sRS 111.1) sieht immer noch vor, dass der Stadtpräsident aus der Mitte der Mitglieder des Stadtrats gewählt wird. Das kantonale Gemeindegesetz steht jedoch höher und geht vor. Lösungsvorschlag Mit dem vorgelegten Nachtrag V zur Gemeindeordnung soll das kommunale Recht nun mit dem kantonalen Recht in Übereinstimmung gebracht werden, indem auch in der Gemeindeordnung die oder der Vorsitzende des Stadtrats direkt gewählt wird und nicht mehr aus der Mitte des Gremiums. Bei dieser Gelegenheit wird der gesamte Artikel neu gefasst, da er aufgrund des übergeordneten Rechts bereits früher schon einmal angepasst werden musste. Die Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2016 fanden bereits nach dem neuen System statt, da kantonales Recht dem kommunalen Recht vorgeht. Es ist dennoch notwendig, die Gemeindeordnung nachzuführen. Das Amt für Gemeinden des Kantons St.Gallen hat den Nachtrag V zur Gemeindeordnung vorgeprüft und die Genehmigung in Aussicht gestellt. 16 Nachtrag V zur Gemeindeordnung vom 8. Februar 20041 vom 23. Februar 2016 I. Die Gemeindeordnung vom 8. Februar 20041 wird wie folgt geändert: Zuständigkeit 1. Wahlen Art. 5 Die Bürgerschaft wählt: 1. die Mitglieder des Stadtparlaments; 2. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten; 3. die übrigen Mitglieder des Stadtrats. 2 Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich für: 1. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten; 2. die übrigen Mitglieder des Stadtrats. 1 II.Dieser Nachtrag untersteht dem obligatorischen Referendum. Er bedarf der Genehmigung des zuständigen kantonalen Departements.2 III. Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten.3 St.Gallen, 23. Februar 2016 Im Namen des Stadtparlaments Der Präsident: Heini Seger Der Ratssekretär: Manfred Linke 1 sRS 111.1 genehmigt durch das … 3 Inkrafttreten: … 2 17 Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ihnen, den Nachtrag V zur Gemeindeordnung (Wahl des Stadtpräsidiums und der übrigen Mitglieder des Stadtrats) anzunehmen. St.Gallen, 24. November 2016 Für das Präsidium des Stadtparlaments Der Präsident: Heini Seger Der Stadtschreiber: Manfred Linke Beschluss des Stadtparlaments Das Stadtparlament hat am 23. Februar 2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Es wird ein Nachtrag V zur Gemeindeordnung gemäss Beilage erlassen. 2. Es wird festgestellt, dass dieser Beschluss gemäss Art. 7 Ziff. 1 der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum untersteht. Weitere Informationen www.abstimmungen.stadt.sg.ch Die Vorlage des Stadtrats an das Stadtparlament kann auch bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, angefordert werden ([email protected] oder Telefon +41 71 224 53 25). Städtische Vorlagen können bei der Schweizer Bibliothek für Blinde, Sehund Lesebehinderte (SBS) als DAISY-Hörzeitschrift abonniert werden: [email protected] oder Telefon +41 43 333 32 32 18 Stadt St. Gallen Stadtkanzlei Rathaus CH-9001 St. Gallen Telefon +41 71 224 53 25 stadtkanzlei @ stadt.sg.ch www.stadtkanzlei.stadt.sg.ch 20
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