AGB Kauf

1.
Vertragspartner
Verkäufer der Anlage ist die Stadtwerke Hilden GmbH, Am Feuerwehrhaus 1,
40724 Hilden, E-Mail: [email protected], Telefon 02103 795-0, Telefax
02103 795-130, Handelsregister AG Düsseldorf Nummer HRB 45055, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE 121 396 845.
2.
Vertragsschluss
2.1
Die Präsentation von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen sowie
Angaben zur Errichtung derselben auf der Website, in Verkaufsprospekten oder
in anderer Art und Weise stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Der Käufer kann über die Website über den entsprechenden Button, im Online-Chat oder
telefonisch ein Angebot anfordern.
2.2
Anschließend vereinbaren die Parteien einen Ortstermin zur Begutachtung der
technischen Machbarkeit. Im Anschluss an den Ortstermin werden die Details der
Leistung schriftlich fixiert. Sodann erhält der Käufer von dem Verkäufer ein
schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Käufer
schriftlich die Annahme des Angebotes erklärt.
3.
Vorkasse
Die Verkäufer braucht die Anlagen nicht zu ordern, bevor der Kaufpreis entrichtet
ist.
4.
Gefahrübergang
Mit Herstellung der Betriebsbereitschaft geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5.
Termine
Nach Vertragsschluss bemüht sich der Verkäufer, die Anlage schnellstmöglich zu
installieren und in Betriebsbereitschaft zu versetzen. Es gelten jedoch keine fixen
Termine. Die Parteien sprechen einander ab. Nennt der Verkäufer einen Termin,
dann allein zum Zwecke der Koordination mit dem Käufer und unverbindlich.
AGB SWH-Kaufvertrag
Seite 1 von 3
6.
Montage
Zu den Pflichten des Verkäufers gehören auch die Installation aller für die Stromerzeugung erforderlichen Nebenanlagen, die Verbindung mit dem Gebäudenetz
und falls erforderlich die technische Verbindung der PV-Anlagen mit dem Netz
der öffentlichen Versorgung.
7.
Zutritt
Der Käufer gewährt dem Verkäufer und den von dem Verkäufer beauftragten
Personen Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen, soweit dies für die Vertragserfüllung durch den
Verkäufer erforderlich ist.
8.
Gewährleistung
8.1
Die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen und ihre Komponenten
unterliegen einer altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten
kommen kann. Dies stellt keinen Mangel der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen dar.
8.2
Soweit durch den Verkäufer oder durch in deren Auftrag tätige Dritte oder auf der
Website Prognosen über den Stromertrag, die erzielbare Einspeisevergütung, die
erzielbare Stromeinsparung oder ähnliche Prognosen erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Gewähr dar. Die Prognosen stellen
auch keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
9.
Obliegenheiten des Käufers
9.1
Dem Käufer obliegt es, alle tatschlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung und den Betrieb der Anlagen schaffen. Es obliegt dem Käufer insbesondere, einen Netzanschlusses herstellen zu lassen, einen Netznutzungsvertrag
zu schließen, eine Baugenehmigung zu beschaffen und alle notwendigen Mitteilungen gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu machen.
9.2
Der Verkäufer unterstützt den Käufer dabei nach Möglichkeit, allerdings besteht
darauf kein klagbarer Anspruch.
AGB SWH-Kaufvertrag
Seite 2 von 3
10.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt
sind.
11.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Abreden sind unwirksam. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind ebenfalls unwirksam.
12.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder
sollte die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
13.
Erfüllung durch Dritte
Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen
zu lassen.
14.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Stadtwerke GmbH ist hinsichtlich des Photovoltaikgeschäfts nicht zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. verpflichtet und nimmt auch nicht
freiwillig daran teil.
AGB SWH-Kaufvertrag
Seite 3 von 3