STAATLICHE BERUFLICHE OBERSCHULE KITZINGEN Thomas-Ehemann-Straße 13a 97318 Kitzingen Postfach 188 97303 Kitzingen Telefon: 09321 46 56 Telefax: 09321 219 88 [email protected] www.fosbos-kitzingen.de Sprechzeiten Sekretariat: Mo – Do: 7:30 – 16:15 Uhr · Fr: 7:30 – 14:00 Uhr FACHOBERSCHULE Sozialwesen · Technik · Wirtschaft & Verwaltung BERUFSOBERSCHULE Sozialwesen · Technik · Wirtschaft & Verwaltung Information zur Anmeldung an der Fachoberschule (FOS) für das Schuljahr 2016/2017 Anmeldezeitraum: 06.03.2017 - 17.03.2017 Anmeldung: Staatliche Berufliche Oberschule Kitzingen: Thomas-Ehemann-Str. 13a Uhr 97318 Kitzingen Montag - Donnerstag: Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr 08:00 - 12:30 Einschreibung Persönlich, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten; sofern die im Internet zum Download bereitstehenden Anmeldeunterlagen vollständig von den Erziehungsberechtigten zu Hause unterschrieben werden, kann auch der Minderjährige die Anmeldung persönlich vornehmen. Notwendige Unterlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Geburtsurkunde, Geburtsschein oder Familienstammbuch Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zur Schullaufbahn Zeugnis zum Nachweis über den mittleren Schulabschluss (10. Klasse; falls nicht vorhanden, entsprechendes aktuelles Zeugnis) im Original Passbild (bitte nicht am Lebenslauf anbringen und rückseitig namentlich kennzeichnen) Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch (bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen) Anmeldebogen der Schule mit Unterschrift Erklärung zum Anmeldebogen mit Unterschrift Erklärung zum Infektionsschutzgesetz mit Unterschrift Formblatt zum Nachweis über den schulischen und beruflichen Werdegang mit Unterschrift Erklärung zur Fachpraktischen Ausbildung Die Unterlagen (6 – 10) stehen ab 15.02.2017 zum Download auf unserer Homepage bereit. Sonstige Hinweise Unterlagen, die zum Anmeldezeitraum nicht vollständig vorgelegt werden können, müssen bis spätestens 02.08.2017 nachgereicht werden. Falls die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt werden, muss die Schule einen Ablehnungsbescheid erteilen. In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden. Beachten Sie bitte bei der örtlichen Auswahl der Fachoberschule: Wenn Sie sich nicht an der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Fachoberschule zum Schulbesuch anmelden, verlieren Sie jeden möglichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Verbindliche Auskünfte können nur die für die Genehmigung der Fahrtkostenerstattung zuständigen Stellen erteilen. Beihilfen Fachoberschüler können gegebenenfalls eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten. Aufnahmevoraussetzung für die 11. Jahrgangsstufe FOS und Eignung Aufnahme Mittlerer Schulabschluss, z. B. an der Realschule oder der Wirtschaftsschule, Oberstufenreife am Gymnasium, 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule (M10). Eignung - Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder - Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. - Es findet keine Aufnahmeprüfung bei vorliegenden schlechteren Noten statt. - Schüler, die in einem der drei genannten Fächer keine Note im maßgebenden Zeugnis nachweisen, müssen sich in diesem Fach einer Feststellungsprüfung unterziehen. Diese erreichte Note geht in die Notendurchschnittsberechnung ein. Termin der Feststellungsprüfung ist voraussichtlich der 26.07.2017. Erkrankungen am Prüfungstermin sind unverzüglich mit schulärztlichem Zeugnis nachzuweisen. Probezeit Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit (schulischer Erfolg und erfolgreiche Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung), die bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres andauert. Unterrichtsbeginn Der Unterricht im Schuljahr 2017/2018 beginnt am 12. September 2017 um 08:00 Uhr. Fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 der FOS Fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 der (alle Ausbildungsrichtungen) FOS Allgemeine Information zur fachpraktischen Ausbildung 1. Allgemeine Ziele der fachpraktischen Ausbildung 2. Organisation der fachpraktischen Ausbildung 3. Wechsel von zwei Unterrichts- und Praxisblöcken (jeweils 4 - 5 Wochen) pro Schulhalbjahr In jeder zweiten Woche während der Schulphase Praxisanleitung von den Fachlehrkräften. Ergänzung durch Betriebserkundungen und Gespräche mit Fachleuten nach Ausbildungsrichtungen möglich. Einteilung der fachpraktischen Ausbildung und Wahl der Ausbildungsstelle 4. Berufsorientierung und berufliche Grundbildung Kennenlernen der Praxis und Mitarbeit in Betrieben Selbstüberprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit Bewusstwerden eigener Motive und Neigungen Planmäßige Einführung in die Arbeits- und Berufswelt Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen zur Vorbereitung auf die praktischen Semester an einer Fachhochschule Die Praktikumsstelle wird während des Schuljahrs einmal gewechselt. Die Einweisung in eine Praktikumsstelle erfolgt in der Regel durch die Schule. In eine selbst gesuchte Praktikumsstelle kann eingewiesen werden, wenn diese den Anforderungen der fachpraktischen Ausbildung entspricht. In diesem Fall ist die Zusage der entsprechenden Ausbildungseinrichtung der Schule zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen rechtzeitig schriftlich vorzulegen. Praktikumstellen nach Ausbildungsrichtungen Technik Wirtschaft u. Verwaltung Sozialwesen 5. Schriftliche Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung 6. - Handwerk, Industrie, Ingenieurbüro - Schulwerkstatt - Behörden - Öffentliche Verwaltung, z. B. Stadt- u. Gemeindeverwaltung, Landratsamt, Justiz - Banken, Groß- u. Einzelhandel, Industrie, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater - Versicherungen, Verlage - Kindergärten, Tagesstätten, Jugendarbeit, Förderschulen (mit Ganztagsbetreuung). Soziale Dienste - Krankenhäuser, Altenheime, Behinderteneinrichtungen Tätigkeitsnachweise für jede Praktikumswoche Funktionsbericht bzw. Bearbeitung fachlicher Themen zu speziellem Arbeitsablauf oder vorgegebenem Thema je nach Ausbildungsrichtung „Bestehen“ der fachpraktischen Ausbildung Lehr- und Ausbildungskräfte entscheiden zum Schulhalbjahr und auch am Ende des Schuljahrs, ob die fachpraktische Ausbildung mit oder ohne Erfolg durchlaufen wurde. Wurden mehr als 15 Tage der fachpraktischen Ausbildung versäumt (oder 6 Tage ohne ausreichende Entschuldigung), so ist im Regelfall das Praktikum ohne Erfolg durchlaufen. Die Probezeit bzw. das Schuljahr ist in der Regel nicht bestanden, wenn die Leistung in der fachpraktischen Ausbildung durch ein Gesamturteil „ohne Erfolg durchlaufen“ bewertet wird.
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