Die gesammelten Informationen zur Anmeldung an der FOS

STAATLICHE BERUFLICHE OBERSCHULE
KITZINGEN
Thomas-Ehemann-Straße 13a 97318 Kitzingen
Postfach 188 97303 Kitzingen
Telefon: 09321 46 56 Telefax: 09321 219 88
[email protected]
www.fosbos-kitzingen.de
Sprechzeiten Sekretariat:
Mo – Do: 7:30 – 16:15 Uhr · Fr: 7:30 – 14:00 Uhr
FACHOBERSCHULE
Sozialwesen · Technik · Wirtschaft & Verwaltung
BERUFSOBERSCHULE
Sozialwesen · Technik · Wirtschaft & Verwaltung
Information zur Anmeldung an der Fachoberschule (FOS)
für das Schuljahr 2016/2017
Anmeldezeitraum:
06.03.2017 - 17.03.2017
Anmeldung:
Staatliche Berufliche Oberschule Kitzingen:
Thomas-Ehemann-Str. 13a
Uhr
97318 Kitzingen
Montag - Donnerstag:
Freitag:
08:00 - 15:30 Uhr
08:00 - 12:30
Einschreibung
Persönlich, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten; sofern die im Internet zum Download bereitstehenden Anmeldeunterlagen vollständig von den Erziehungsberechtigten zu Hause unterschrieben werden, kann auch der
Minderjährige die Anmeldung persönlich vornehmen.
Notwendige Unterlagen
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Geburtsurkunde, Geburtsschein oder Familienstammbuch
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zur Schullaufbahn
Zeugnis zum Nachweis über den mittleren Schulabschluss (10. Klasse; falls nicht vorhanden, entsprechendes
aktuelles Zeugnis) im Original
Passbild (bitte nicht am Lebenslauf anbringen und rückseitig namentlich kennzeichnen)
Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch (bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen)
Anmeldebogen der Schule mit Unterschrift
Erklärung zum Anmeldebogen mit Unterschrift
Erklärung zum Infektionsschutzgesetz mit Unterschrift
Formblatt zum Nachweis über den schulischen und beruflichen Werdegang mit Unterschrift
Erklärung zur Fachpraktischen Ausbildung
Die Unterlagen (6 – 10) stehen ab 15.02.2017 zum Download auf unserer Homepage bereit.
Sonstige Hinweise
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Unterlagen, die zum Anmeldezeitraum nicht vollständig vorgelegt werden können, müssen bis spätestens
02.08.2017 nachgereicht werden. Falls die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt werden, muss die
Schule einen Ablehnungsbescheid erteilen. In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag Fristverlängerung
gewährt werden.
Beachten Sie bitte bei der örtlichen Auswahl der Fachoberschule:
Wenn Sie sich nicht an der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Fachoberschule zum Schulbesuch anmelden, verlieren Sie jeden möglichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Verbindliche Auskünfte können nur die für die
Genehmigung der Fahrtkostenerstattung zuständigen Stellen erteilen.
Beihilfen
Fachoberschüler können gegebenenfalls eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten.
Aufnahmevoraussetzung
für die 11. Jahrgangsstufe FOS und Eignung
Aufnahme
Mittlerer Schulabschluss, z. B. an der Realschule oder der Wirtschaftsschule, Oberstufenreife am
Gymnasium, 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule (M10).
Eignung
-
Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
-
Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im
Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
-
Es findet keine Aufnahmeprüfung bei vorliegenden schlechteren Noten statt.
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Schüler, die in einem der drei genannten Fächer keine Note im maßgebenden Zeugnis nachweisen, müssen sich in diesem Fach einer Feststellungsprüfung unterziehen. Diese erreichte Note geht in die Notendurchschnittsberechnung ein.
Termin der Feststellungsprüfung ist voraussichtlich der 26.07.2017.
Erkrankungen am Prüfungstermin sind unverzüglich mit schulärztlichem Zeugnis nachzuweisen.
Probezeit
Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit (schulischer Erfolg und erfolgreiche Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung), die bis zum Ende
des ersten Schulhalbjahres andauert.
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht im Schuljahr 2017/2018 beginnt am 12. September 2017
um 08:00 Uhr.
Fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 der
FOS
Fachpraktische
Ausbildung
in der Jahrgangsstufe 11 der
(alle Ausbildungsrichtungen)
FOS
Allgemeine Information zur fachpraktischen Ausbildung
1.
Allgemeine Ziele der fachpraktischen Ausbildung
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2.
Organisation der fachpraktischen Ausbildung
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3.
Wechsel von zwei Unterrichts- und Praxisblöcken (jeweils 4 - 5 Wochen) pro Schulhalbjahr
In jeder zweiten Woche während der Schulphase Praxisanleitung von den Fachlehrkräften.
Ergänzung durch Betriebserkundungen und Gespräche mit Fachleuten nach Ausbildungsrichtungen möglich.
Einteilung der fachpraktischen Ausbildung und Wahl der Ausbildungsstelle
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4.
Berufsorientierung und berufliche Grundbildung
Kennenlernen der Praxis und Mitarbeit in Betrieben
Selbstüberprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
Bewusstwerden eigener Motive und Neigungen
Planmäßige Einführung in die Arbeits- und Berufswelt
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen
zur Vorbereitung auf die praktischen Semester an einer Fachhochschule
Die Praktikumsstelle wird während des Schuljahrs einmal gewechselt.
Die Einweisung in eine Praktikumsstelle erfolgt in der Regel durch die Schule.
In eine selbst gesuchte Praktikumsstelle kann eingewiesen werden, wenn diese den Anforderungen der fachpraktischen Ausbildung entspricht. In diesem Fall ist die Zusage der entsprechenden Ausbildungseinrichtung der Schule zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen
rechtzeitig schriftlich vorzulegen.
Praktikumstellen nach Ausbildungsrichtungen
Technik
Wirtschaft u.
Verwaltung
Sozialwesen
5.
Schriftliche Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung
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6.
- Handwerk, Industrie, Ingenieurbüro
- Schulwerkstatt
- Behörden
- Öffentliche Verwaltung, z. B. Stadt- u. Gemeindeverwaltung, Landratsamt, Justiz
- Banken, Groß- u. Einzelhandel, Industrie, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater
- Versicherungen, Verlage
- Kindergärten, Tagesstätten, Jugendarbeit, Förderschulen
(mit Ganztagsbetreuung). Soziale Dienste
- Krankenhäuser, Altenheime, Behinderteneinrichtungen
Tätigkeitsnachweise für jede Praktikumswoche
Funktionsbericht bzw. Bearbeitung fachlicher Themen zu speziellem Arbeitsablauf oder vorgegebenem Thema je nach Ausbildungsrichtung
„Bestehen“ der fachpraktischen Ausbildung
Lehr- und Ausbildungskräfte entscheiden zum Schulhalbjahr und auch am Ende des Schuljahrs, ob
die fachpraktische Ausbildung mit oder ohne Erfolg durchlaufen wurde.
Wurden mehr als 15 Tage der fachpraktischen Ausbildung versäumt (oder 6 Tage ohne ausreichende Entschuldigung), so ist im Regelfall das Praktikum ohne Erfolg durchlaufen.
Die Probezeit bzw. das Schuljahr ist in der Regel nicht bestanden, wenn die Leistung in der fachpraktischen Ausbildung durch ein Gesamturteil „ohne Erfolg durchlaufen“ bewertet wird.