Kurzinfo zur fpA - FOS BOS für Wirtschaft, München

Therese-von-Bayern-Schule
Staatliche Berufliche Oberschule für Wirtschaft
Fachoberschule und Berufsoberschule
München
Kurzinformation zur fachpraktischen Ausbildung (fpA)
1.
Die Fachoberschule vermittelt in drei Jahrgangsstufen (11. bis 13. Klasse) sowohl Allgemein- als auch
berufliche Bildung und schließt nach der 12. Jahrgangsstufe mit dem Fachabitur ab. Besonders
befähigte AbsolventInnen der 12. Jahrgangsstufe können mit erfolgreichem Abschluss der 13. Klasse
und Nachweis einer zweiten Fremdsprache das allgemeine Abitur erwerben.
2.
In der 11. Jahrgangsstufe muss von den SchülerInnen zur Berufsorientierung und späteren Studienwahlerleichterung ein schulbegleitendes Praktikum (=fachpraktische Ausbildung) in Unternehmen,
Verwaltungen oder Organen der Rechtspflege (z. B. Gerichten) absolviert werden. Die fachpraktische
Ausbildung dauert insgesamt ein halbes Schuljahr und ist in mehrere Intervalle von durchschnittlich drei
Wochen Dauer aufgeteilt. Dabei befindet sich immer eine Gruppe in der fachpraktischen Ausbildung
und die Parallelgruppe in der Schule, so dass jeder Praktikumsplatz abwechselnd von zwei SchülerInnen besetzt ist. Zum Halbjahr findet ein Wechsel der Ausbildungsstelle statt.
3.
Die SchülerInnen behalten auch im Betrieb den Schülerstatus bei und sind für die Zeit der fachpraktischen Ausbildung durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Zusätzlich wird für jede/n
SchülerIn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Praktikumsbetriebe müssen daher ihre
Praktikanten nicht versichern und auch bei keiner Behörde anmelden. Das Führen eines Kraftfahrzeugs
während des Praktikums ist jedoch nicht versichert.
4.
Während der fachpraktischen Ausbildung unterliegen die SchülerInnen dem Weisungs- und Dispositionsrecht des Praktikumsbetriebes. Eine Entlohnung ist laut Schulordnung ausgeschlossen. Fahrtkosten dürfen übernommen, Essenszuschüsse und kleine Aufmerksamkeiten können gewährt werden.
5.
Die SchülerInnen sollen in den betrieblichen Ablauf, ihren Fähigkeiten entsprechend, eingegliedert
werden und mehrere Aufgabenbereiche des Unternehmens bzw. der Verwaltung kennen lernen. Sie
dürfen im gesamten Spektrum der kaufmännisch-verwaltenden und rechtspflegerischen Aufgaben
eingesetzt werden.
6.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Ausbildungsstelle, sie darf aber nur in Ausnahmefällen 40 Stunden pro Woche über- und 35 Stunden unterschreiten. Samstage, Ferien sowie
schulfreie Tage (z.B. Buß- und Bettag) sind grundsätzlich frei. Ausnahmen müssen mit der fpA-Betreuung abgestimmt werden.
7.
Laut Ausbildungsplan müssen die SchülerInnen einen schriftlichen Nachweis über ihre Tätigkeiten im
jeweiligen Ausbildungsabschnitt anfertigen (= Wochenberichte). Zusätzlich sind einmal pro Halbjahr
ausführliche Berichte über eine bestimmte Tätigkeit / Vorgänge etc. im Praktikum zu schreiben (= Themenberichte). Die Firmen werden gebeten, diese Berichte hinsichtlich fachlicher Richtigkeit durchzusehen und abzuzeichnen.
8.
Bei Abwesenheit sind die SchülerInnen verpflichtet, sich sowohl im Betrieb unverzüglich zu entschuldigen und für jeden Fehltag ein ärztliches Attest in Kopie vorzulegen. (Original geht an die Schule.) Die
Fehltage sind im Wochenbericht zu dokumentieren.
8.
Die SchülerInnen werden von den Ausbildungsbetrieben auf Formblättern der Schule beurteilt. Diese
Beurteilung entscheidet mit über das Bestehen der Probezeit. Sie ist auch maßgebend für die Vorrückungserlaubnis in die 12. Jahrgangsstufe. Ein/e SchülerIn kann sowohl wegen ungenügender Leistungen als auch wegen zu häufiger Abwesenheit die fachpraktische Ausbildung nicht bestehen. Ein
Ausgleich mit schulischen Leistungen ist nicht möglich.
9.
Die SchülerInnen werden während der fachpraktischen Ausbildung von Lehrkräften der Fachoberschule
betreut, die auch zur Klärung von Fragen oder von Problemen jederzeit zur Verfügung stehen.
Hausanschrift:
Lindwurmstraße 90
80337 München
Telefon: 089-233-32500
Telefax: 089-233-32538
E-Mail:[email protected]
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