Änderungen und Ergänzungen zur Satzung Zum Tagesordnungspunkt 8) der Hauptversammlung möchte der Vorstand den Mitgliedern einige Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorschlagen und diese zur Abstimmung bringen. Ich möchte Euch im Folgenden die Änderungen und Ergänzungen, wie wir sie Euch zur Abstimmung vorlegen wollen, im jeweiligen Wortlaut vorstellen (fett, kursiv, unterstrichen geduckter Text) und anschließend kurz erläutern: § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „Allgemeiner Sportverein Glonn e.V.“ Die Vereinsfarben sind weiß und blau. Bisher hatten wir in der Satzung keine Vereinsfarben festgelegt. Da über viele Jahre jedoch die Farben „Weiß“ und „Blau“ im ASV überall präsent sind und sich durchgesetzt haben, sollen diese auch in der Satzung festgeschrieben werden. Hiermit ist die klare Identität und Kontinuität im Vereinsnamen und den Vereinsfarben gesichert. § 3 Vereinstätigkeit ……. (2) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er spricht sich mit seinen Mitgliedern ausdrücklich gegen Gewalt und jegliche Form der der Diskriminierung aus. Wir halten diese innere Einstellung unserer Mitglieder für selbstverständlich. Durch die Aufnahme in die Satzung beziehen wir hier ausdrücklich eine eindeutige Position. Dies halten wir für angemessen und wichtig! ALLGEMEINER SPORTVEREIN ASV GLONN E.V. 1. Vorsitzender des ASV Glonn e.V. · Jo Stefer · Tel: 08093-9046-11 · E-Mail: [email protected] Erster Vorsitzender: Joachim Stefer · Stellvertreter: Detlef Frase, Sandra Straßmaier, Martin Esterl Kassierer: Sebastian Zehetmaier · Schriftführerin: Monika Wilken · Vereinsjugendsprecher: Julia Hartl Bankverbindung: Kreissparkasse Ebersberg, IBAN: DE17 7025 0150 0000 1812 30, BIC: BYLADEM1KMS § 10 Erweiterter Vorstand (1) Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes den Abteilungsvorständen Der 1. Vorsitzende kann in Abstimmung mit den Abteilungsleitern jederzeit weitere Mitglieder zur Beratung hinzuziehen. Bei der Zusammensetzung der Mitglieder des erweiterten Vorstandes erreichen wir mit dieser Änderung die Übereinstimmung von Satzung und Abteilungsordnung. Zudem kann der erw. Vorstand durch das hinzuziehen weiterer Mitglieder auf die besonderen Belange der Abteilungen ( z.B. Jugendarbeit, Platzwart usw. ) entsprechend eingehen. (4) Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte plus ein Mitglied anwesend sind. Bisher fehlte eine Regelung über die Beschlussfähigkeit des erweiterten Vorstandes. § 11 Mitgliederversammlung ……. (5) …. d) Beschlussfassung über das Beitragswesen, insbesondere über die Höhe und Fälligkeit des Beitrags. Über eine mögliche Anpassung des Beitrags ist in regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, ein Beschluss in der Mitgliederversammlung herbei zu führen. Beitragsanpassungen sind nicht immer angenehm, manchmal aber eben notwendig. Ob der Beitrag angepasst werden soll oder muss, soll mit den Mitgliedern regelmäßig diskutiert werden. Das Ergebnis ist in einem Beschluss fest zu halten. Durch diese Erweiterung stellen wir sicher, dass die Beiträge regelmäßig in der Mitgliederversammlung zur Sprache gebracht werden, um unseren Verein mit einer stabilen Haushaltslage handlungsfähig zu halten. Diese Änderung ist ebenfalls bereits im selben Wortlaut in die Abteilungsordnung aufgenommen worden. Joachim Stefer 1.Vorsitzender ALLGEMEINER SPORTVEREIN ASV GLONN E.V. 1. Vorsitzender des ASV Glonn e.V. · Jo Stefer · Tel: 08093-9046-11 · E-Mail: [email protected] Erster Vorsitzender: Joachim Stefer · Stellvertreter: Detlef Frase, Sandra Straßmaier, Martin Esterl Kassierer: Sebastian Zehetmaier · Schriftführerin: Monika Wilken · Vereinsjugendsprecher: Julia Hartl Bankverbindung: Kreissparkasse Ebersberg, IBAN: DE17 7025 0150 0000 1812 30, BIC: BYLADEM1KMS
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