Änderungen und Ergänzungen zur Satzung

Änderungen und Ergänzungen zur Satzung
Zum Tagesordnungspunkt 8) der Hauptversammlung möchte der Vorstand den Mitgliedern
einige Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorschlagen und diese zur Abstimmung
bringen.
Ich möchte Euch im Folgenden die Änderungen und Ergänzungen, wie wir sie Euch zur
Abstimmung vorlegen wollen, im jeweiligen Wortlaut vorstellen (fett, kursiv, unterstrichen
geduckter Text) und anschließend kurz erläutern:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Allgemeiner Sportverein Glonn e.V.“
Die Vereinsfarben sind weiß und blau.
Bisher hatten wir in der Satzung keine Vereinsfarben festgelegt. Da über viele Jahre
jedoch die Farben „Weiß“ und „Blau“ im ASV überall präsent sind und sich durchgesetzt
haben, sollen diese auch in der Satzung festgeschrieben werden. Hiermit ist die klare
Identität und Kontinuität im Vereinsnamen und den Vereinsfarben gesichert.
§ 3 Vereinstätigkeit
…….
(2) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Er spricht sich mit seinen Mitgliedern ausdrücklich gegen Gewalt und jegliche
Form der der Diskriminierung aus.
Wir halten diese innere Einstellung unserer Mitglieder für selbstverständlich.
Durch die Aufnahme in die Satzung beziehen wir hier ausdrücklich eine eindeutige
Position.
Dies halten wir für angemessen und wichtig!
ALLGEMEINER SPORTVEREIN ASV GLONN E.V.
1. Vorsitzender des ASV Glonn e.V. · Jo Stefer · Tel: 08093-9046-11 · E-Mail: [email protected]
Erster Vorsitzender: Joachim Stefer · Stellvertreter: Detlef Frase, Sandra Straßmaier, Martin Esterl
Kassierer: Sebastian Zehetmaier · Schriftführerin: Monika Wilken · Vereinsjugendsprecher: Julia Hartl
Bankverbindung: Kreissparkasse Ebersberg, IBAN: DE17 7025 0150 0000 1812 30, BIC: BYLADEM1KMS
§ 10 Erweiterter Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus
 den Mitgliedern des Vorstandes
 den Abteilungsvorständen
Der 1. Vorsitzende kann in Abstimmung mit den Abteilungsleitern jederzeit
weitere Mitglieder zur Beratung hinzuziehen.
Bei der Zusammensetzung der Mitglieder des erweiterten Vorstandes erreichen wir mit
dieser Änderung die Übereinstimmung von Satzung und Abteilungsordnung. Zudem
kann der erw. Vorstand durch das hinzuziehen weiterer Mitglieder auf die besonderen
Belange der Abteilungen ( z.B. Jugendarbeit, Platzwart usw. ) entsprechend eingehen.
(4) Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte plus ein
Mitglied anwesend sind.
Bisher fehlte eine Regelung über die Beschlussfähigkeit des erweiterten Vorstandes.
§ 11 Mitgliederversammlung
…….
(5) ….
d) Beschlussfassung über das Beitragswesen, insbesondere über die Höhe und Fälligkeit
des Beitrags. Über eine mögliche Anpassung des Beitrags ist in regelmäßigen
Abständen, spätestens alle vier Jahre, ein Beschluss in der Mitgliederversammlung
herbei zu führen.
Beitragsanpassungen sind nicht immer angenehm, manchmal aber eben notwendig.
Ob der Beitrag angepasst werden soll oder muss, soll mit den Mitgliedern regelmäßig
diskutiert werden. Das Ergebnis ist in einem Beschluss fest zu halten.
Durch diese Erweiterung stellen wir sicher, dass die Beiträge regelmäßig in der
Mitgliederversammlung zur Sprache gebracht werden, um unseren Verein mit einer
stabilen Haushaltslage handlungsfähig zu halten.
Diese Änderung ist ebenfalls bereits im selben Wortlaut in die Abteilungsordnung
aufgenommen worden.
Joachim Stefer
1.Vorsitzender
ALLGEMEINER SPORTVEREIN ASV GLONN E.V.
1. Vorsitzender des ASV Glonn e.V. · Jo Stefer · Tel: 08093-9046-11 · E-Mail: [email protected]
Erster Vorsitzender: Joachim Stefer · Stellvertreter: Detlef Frase, Sandra Straßmaier, Martin Esterl
Kassierer: Sebastian Zehetmaier · Schriftführerin: Monika Wilken · Vereinsjugendsprecher: Julia Hartl
Bankverbindung: Kreissparkasse Ebersberg, IBAN: DE17 7025 0150 0000 1812 30, BIC: BYLADEM1KMS