Pflegerahmenvertrag • Die Pflege ist durch uns verordnet, wird professionell ausgeführt und dokumentiert. Die Zusammenarbeit und Absprache mit dem zuständigen Facharzt und/ oder Hausarzt ist durch uns gewährleistet. • Die Arbeitszeit und der Arbeitsbeginn ist in gegenseitiger Absprache und nach Kapazität von uns vereinbart. Es muss eine Toleranz gewährt werden von 30 Minuten. Falls wir uns länger verspäten sollten, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. • Berichten Sie uns mindestens 24 Stunden vorher, wenn Sie den vereinbarten Pflegeeinsatz nicht wahrnehmen können oder verschieben möchten. Sie sparen sich damit die Berechnung der Pflegevisite. • Die Abtretungserklärung der uns zustehenden Restfinanzierungsbeiträge Ihrer Wohngemeinde, ist vor Pflegebeginn zu unterzeichnen und an uns zu retournieren. • Sie sind über den täglichen Beitrag von CHF 15.95 zu Ihren Lasten informiert und leisten diesen direkt, per monatlich zugestellten Rechnung an uns. • Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit laufend und kündbar innert 3 Arbeitstagen im gegenseitigen Einverständnis. • Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Ihre Daten gegenüber der Krankenkasse und zusätzlichen eingebundenen medizinischen Diensten transparent gemacht werden dürfen. Somit können wir die Pflege optimal auf Sie abgestimmt gestalten. Datum, Ort: Pflegefachpersonen: Frau Dolores Soldati Frau Livia Zgraggen Pflegeempfänger/In:
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