2 Tage Fresh up Seminar in Marklkofen

Hauptgeschäftsstelle des Schwimmbad-Fachverband e.V.
Ludwig-Erhard-Str. 15 – 92237 Sulzbach-Rosenberg
: 0160 120 4925 - : 09661 / 811560 - E-Mail: [email protected] - Internet: www.sfv-ev.de
2 Tage Fresh up Seminar in Marklkofen
Erste-Hilfe-Training mit HLW & Frühdefibrillation
sowie Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung
gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 (2015) und DGUV Information 205-023
und Atemschutzunterweisung lt. DGUV Regel 112-190
in 84163 Marklkofen / Steinberg / Niederbayern
im Landgasthof Baumgartner
Referent
Peter Rochart und Josef Zitzelsberger, Regionalausbilder
Termin
Mittwoch und Donnerstag, den 08. und 09. März 2017
im Landgasthof Baumgartner, 84163 Marklkofen, Milchstraße 76
Marklkofen - Steinberg / Niederbayern, www.baumgartner-gasthof.de
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Programm am 08.03.2017
Beginn: 9:00 Uhr
Begrüßung Ottmar Maly, Regionalleiter
Einführung durch den Ausbildungsleiter Peter Rochart in folgendem Themenbereich:
Atemschutzunterweisung
Ausbildung für Atemmasken nach DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten für Kurzzeitatemschutzträger (zum Wechseln von Chlorflaschen) durch den
Ausbildungsleiter Peter Rochart mit Zertifikat zur Vorlage bei Kontrolle durch die
Berufsgenossenschaft.
Themenkreise:

Atemorgane

Atmung (Funktion)

Atmung -Totraum (anatomisch, gerätetechnisch)

Atemluft – Zusammensetzung

Atemkrise

Atemluft - Auswirkungen des Sauerstoffgehalts

Atemschutzmaske – Aufbau

Atemschutzmaske – Weg der Atemluft

Atemschutzmaske – Einsatzbereitmachung, aufsetzen und Dichtprüfung

Atemfilter – Aufbau

Atemschutz – Einsatzfähigkeit

Atemschutzmaske – Wartung und Prüfung
Hinweis:
Die Teilnahme ist nur in Verbindung mit dem Brandschutzhelfer - Ausbildung und
Befähigung Seminar möglich!
Die Unterweisung ist jährlich laut DGUV Regel 112-190 zu wiederholen!
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Beginn: 10:30 Uhr
Einführung durch den Ausbildungsleiter Peter Rochart in folgendem Themenbereich:
Theorie
 Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, BGV A1, DGUV Information 205-023
 Grundzüge des Brandschutzes
 Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
 Betriebliche Brandschutzorganisation
 DIN 14096 Teil 1-3: Brandschutzordnung
 Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
 Gefahr durch Brände
 Verhalten im Brandfall
Praxis
o
o
o
o
o
o
Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik
realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
betriebsspezifische Besonderheiten
Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Ende ca. 16.30 Uhr
Wichtiger Hinweis für den Praxisteil im Freien:
Bitte ziehen Sie sich entsprechend der Witterung warm an - ggf. auch Regenbekleidung.
Änderungen im Programmablauf behalten wir uns vor!
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Hintergrund
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die
Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die
öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses
Thema.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige
Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die
Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus
der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
„Brandschutzhelfer“.
Im Seminar zum Brandschutzhelfer vermittelt unser Experte die Kenntnisse aller
relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen
Brandschutzes bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern nach dem
Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023.
Zielgruppe
o Alle Fachkräfte und qualifizierte Hilfskräfte im Bäderbereich, die zum EH und
Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben
oder
o Führungskräfte z.B. Betriebsleiter, Fachbereichsleiter
o Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
o Haustechnisches Personal
o Sicherheitsbeauftragte
o Brandschutzverantwortliche
o Planungsingenieure
o Kindergärten
o Schulen etc.
Ihr Nutzen
 Sie erfüllen als Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen
 Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in
Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung
 Sie gewinnen Anerkennung im betrieblichen Umfeld
 Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen
 Sie erwerben die relevanten Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und
organisatorischen Brandschutzes
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Programm am 09.03.2017
Im Vortragsprogramm werden die fachlichen Aspekte für den Betrieb praxisnah dargestellt,
bewertet und anhand von Beispielen (Training) erläutert.
09:00 Uhr Josef Zitzelsberger, Regionalausbilder
Begrüßung und Einführung in folgende Themenbereiche
Grundlagen „Erste-Hilfe“
Medizinproduktegesetz
Rechtliche Grundlagen „Erste-Hilfe“ ( UVV / DGUV )
Notfallrettung /-management
Notruf - Erkennen lebensbedrohlicher Zustände
Lebensbedrohliche Störungen - Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
Schock
Äußere Verletzungen / Wundversorgung
Akute Erkrankungen
HLW - Erwachsene, Kleinkinder und Säuglinge
Grundsätze zur Früh-Defibrillation („AED“)
Angst nehmen durch "hands on" mittels automatisierten externen Defibrillator
(AED)
Gerätebeatmung (Beutelbeatmung) inkl. Sauerstoffbehandlung
Unfälle mit Gefahrstoffen (GefStoffV)
Dokumentation, Einsatznachsorge, Fragerunde / Diskussion
Ende ca. 17:00 Uhr
Änderungen im Programmablauf behalten wir uns vor!
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Grundsätzlich: Die Lehrgänge werden nach den Sicherheitsregeln für Bäder DGUV Regel 107001der Unfallverhütungsvorschrift durchgeführt. Jeder Bäderbedienstete sollte im angemessenen
Zeitraum einen Erste-Hilfe sowie einem Herz-Lungen-Wiederbelebungskurs nachweisen. Als
angemessener Zeitraum haben sich 2 Jahre für EH u. 1 Jahr für HLW und “Defi“ bewährt.
Die Betreiber von Bädern sind laut Vorschrift des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (KUVB
Bayern) verpflichtet, die Unfallverhütung sicherzustellen und für die Ausbildung der Bediensteten
Sorge zu tragen!
Teilnehmerkreis
Fachkraft mit Berufsausbildung im Bäderbereich z.B. MFB, FAB, SM, SMG sowie
Rettungsschwimmer, Kindergärten etc.
Dieses Seminar dient auch zur Vorbereitung für die Abschlussprüfung für Auszubildende
oder Umschüler/innen zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
Teilnahmegebühr
SFV- Mitglieder: 250,00 €
Nicht-Mitglieder: 285,00 €
Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen, sowie 2-mal
Mittagessen und 1-mal Abendessen mit einem Getränk nach Wahl.
Hinweis:
Die Zimmer müssen von den Teilnehmern eigenständig gebucht und auch vor Ort selbst gezahlt
werden.
Ihre Anmeldung
Anmeldung per Fax, per Post, per E-Mail oder online auf unserer Webseite im Formularservice. Bitte
nennen Sie Vor- und Nachnamen, Ihren Titel, Firmen-/Rechnungsanschrift, Ihre Abteilung, Telefon,
Fax, Kurztitel und Datum der Veranstaltung. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung.
www.sfv-ev.de/docs/sfv_online_anmeldeformular_06.doc / Fax: 09661 / 811560
Schwimmbad-Fachverband e.V. Ludwig-Erhard-Str. 15 92237 Sulzbach-Rosenberg
Unsere AGB
Sie finden unsere AGB im Internet unter www.sfv-ev.de
Teilnahmegebühren des SFV e.V. sind gem. § 4 Nr. 22 USTG umsatzsteuerfrei.
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Wir erwarten Sie am Mittwoch, den 08.03.2017 um 09:00 Uhr
im Landgasthof Baumgartner, 84163 Marklkofen-Steinberg / Niederbayern, Milchstraße 76
Anreise planen
Routenplanung unter:
http://www.baumgartner-gasthof.de/leistungen/kontakt/kontakt_baumgartner.htm
Unser Veranstaltungsangebot
Unser breitgefächertes Veranstaltungsangebot finden Sie online unter www.sfv-ev.de
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