Beantragung eines Reisepasses Sie möchten einen deutschen Reisepass beantragen? Dann beachten Sie bitte, dass eine Antragstellung nur mit Termin und persönlicher Vorsprache erfolgen kann. Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind müssen beide Elternteile vorsprechen. Den Termin buchen Sie bitte über die Internetseite der Botschaft Amman (www.amman.diplo.de). Für jeden Antragsteller muss ein Termin gebucht werden. Von Antragstellung bis zur Aushändigung des Reisepasses benötigen Sie circa sechs Wochen, es gibt aber auch ein Schnellverfahren, welches allerdings mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist. Im Notfall (Passverlust/Diebstahl oder ähnliches) melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail unter der unten genannten Anschrift/Telefonnummer. Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Dokumente im Original sowie jeweils einer Kopie mit: vollständig ausgefülltes Antragsformular für Erwachsene/verheiratete Minderjährige bzw. für unverheiratete Minderjährige, welches Sie bitte erst in der Botschaft am Schalter unterschreiben (bei Minderjährigen werden die Unterschriften der Sorgeberechtigten benötigt) zwei biometriefähige Passfotos (Hinweise für Kinder bis 10 Jahre und Erwachsene auf der Internetseite) Ihre Geburtsurkunde (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung) das bisherige Reisedokument bei Passverlust/Diebstahl: Passverlustanzeige der Polizei und weiteres Identitätspapier mit Lichtbild (Personalausweis, evtl. vorhandener jordanischer Pass, Führerschein) Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes (falls im aktuellen Reisedokument ein deutscher Wohnort eingetragen ist) jordanisches Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis oder jordanischer Pass bei Minderjährigen: Kopien der Pässe der Eltern sowie deren Ehevertrag und Heiratsurkunde (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung); Sorgeberechtigte/Sorgeberechtigter des Kindes müssen/muss bei der Passbeantragung persönlich anwesend sein Falls bei Ihnen zutreffend, sind ebenfalls folgende Dokumente vorzulegen: Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung der Namensführung Urkunde über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung Nachweise über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit Promotionsurkunde des Doktortitels Bei Erstbeantragung für Kinder: Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung) Geburtsurkunde beider Elternteile (ggf. mit deutscher Übersetzung) Ehevertrag und Heiratsurkunde der Eltern (ggf. mit deutscher Übersetzung) Passkopie der Eltern Bei Scheidung der Eltern: Scheidungsurkunde (ggf. mit deutscher Übersetzung) Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss (Aufenthaltsbestimmungsrecht) Persönliche Vorsprache von Kind und Eltern Jordanische Originalurkunden müssen vom jordanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein! Hausanschrift: Benghazi Str. 25 Jabal Amman Postanschrift: P.O.Box 183, Amman 11118, E-Mail: [email protected] Internet: www.amman.diplo.de Telefon + 962-6-5901 170 Telefax + 962-6-5901 235 Seite 1/2 Stand: 03/2017 Jordanische Urkunden bedürfen einer Legalisation der Botschaft Amman. Dazu muss die jordanische Originalurkunde vom jordanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein! Andere ausländische Urkunden müssen entweder mit einer Legalisation oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts unter http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/1845796/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inD eutschland.pdf Haben die Eltern nicht denselben Familiennamen, so ist nach deutschem Recht eine Erklärung zum Familiennamen des Kindes nötig. Bitte nehmen Sie in diesem Fall VOR Buchung eines Termins Kontakt mit der Botschaft unter folgender E-Mail auf: [email protected] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Gebühren und Gültigkeitsdauer: Passart Gebühr bei Wohnsitz in Jordanien Gebühr bei Wohnsitz außerhalb Jordaniens Gültigkeitsdauer Pass für Antragsteller ab 24 Jahren 81,00 Euro 141,00 Euro 10 Jahre Pass für Antragsteller unter 24 Jahren 58,50 Euro 96,00 Euro 6 Jahre vorläufiger Reisepass 39,00 Euro 65,00 Euro Max.1 Jahr Kinderreisepass 26,00 Euro 39,00 Euro 6 Jahre, jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Die Gebühr ist bei Antragstellung in jordanischen Dinar (JOD) zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in bar oder mit Visa/Master Kreditkarte zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier bis sechs Wochen. Vorläufige Reisepässe können nur noch in dringenden Ausnahmefällen ausgestellt und nur bei gleichzeitiger Beantragung eines ePasses bearbeitet werden. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt. So ist z.B. für die USA ein Visum vor Einreise einzuholen. Generelle Sprechzeiten für Reisepassbeantragungen sind donnerstags von 08:15 bis 11:00 Uhr. Termine können nur online unter www.amman.diplo.de vereinbart werden! Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen kann keine Gewähr übernommen werden. Hausanschrift: Benghazi Str. 25 Jabal Amman Postanschrift: P.O.Box 183, Amman 11118, E-Mail: [email protected] Internet: www.amman.diplo.de Telefon + 962-6-5901 170 Telefax + 962-6-5901 235 Seite 2/2 Stand: 03/2017
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