MerkblattPassbeantragung - Deutsche Botschaft Amman

Beantragung eines Reisepasses
Sie möchten einen deutschen Reisepass beantragen?
Dann beachten Sie bitte, dass eine Antragstellung nur mit Termin und persönlicher Vorsprache erfolgen kann. Bei
der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind müssen beide Elternteile vorsprechen. Den
Termin buchen Sie bitte über die Internetseite der Botschaft Amman (www.amman.diplo.de). Für jeden
Antragsteller muss ein Termin gebucht werden.
Von Antragstellung bis zur Aushändigung des Reisepasses benötigen Sie circa sechs Wochen, es gibt aber auch
ein Schnellverfahren, welches allerdings mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
Im Notfall (Passverlust/Diebstahl oder ähnliches) melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail unter der unten
genannten Anschrift/Telefonnummer.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Dokumente im Original sowie jeweils einer Kopie mit:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular für Erwachsene/verheiratete Minderjährige bzw. für
unverheiratete Minderjährige, welches Sie bitte erst in der Botschaft am Schalter unterschreiben (bei
Minderjährigen werden die Unterschriften der Sorgeberechtigten benötigt)
zwei biometriefähige Passfotos (Hinweise für Kinder bis 10 Jahre und Erwachsene auf der Internetseite)
Ihre Geburtsurkunde (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung)
das bisherige Reisedokument
bei Passverlust/Diebstahl: Passverlustanzeige der Polizei und weiteres Identitätspapier mit Lichtbild
(Personalausweis, evtl. vorhandener jordanischer Pass, Führerschein)
Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes (falls im aktuellen Reisedokument ein deutscher Wohnort
eingetragen ist)
jordanisches Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis oder jordanischer Pass
bei Minderjährigen: Kopien der Pässe der Eltern sowie deren Ehevertrag und Heiratsurkunde (ggf. mit
deutscher oder englischer Übersetzung); Sorgeberechtigte/Sorgeberechtigter des Kindes müssen/muss
bei der Passbeantragung persönlich anwesend sein
Falls bei Ihnen zutreffend, sind ebenfalls folgende Dokumente vorzulegen:
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Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung der Namensführung
Urkunde über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung
Nachweise über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
Promotionsurkunde des Doktortitels
Bei Erstbeantragung für Kinder:
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Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung)
Geburtsurkunde beider Elternteile (ggf. mit deutscher Übersetzung)
Ehevertrag und Heiratsurkunde der Eltern (ggf. mit deutscher Übersetzung)
Passkopie der Eltern
Bei Scheidung der Eltern: Scheidungsurkunde (ggf. mit deutscher Übersetzung)
Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
Persönliche Vorsprache von Kind und Eltern
Jordanische Originalurkunden müssen vom jordanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein!
Hausanschrift: Benghazi Str. 25 Jabal Amman Postanschrift: P.O.Box 183, Amman 11118,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amman.diplo.de
Telefon + 962-6-5901 170
Telefax + 962-6-5901 235
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Stand: 03/2017
Jordanische Urkunden bedürfen einer Legalisation der Botschaft Amman. Dazu muss die jordanische
Originalurkunde vom jordanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein!
Andere ausländische Urkunden müssen entweder mit einer Legalisation oder mit einer Apostille versehen sein.
Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen
des Auswärtigen Amts unter
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/1845796/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inD
eutschland.pdf
Haben die Eltern nicht denselben Familiennamen, so ist nach deutschem Recht eine Erklärung zum
Familiennamen des Kindes nötig. Bitte nehmen Sie in diesem Fall VOR Buchung eines Termins Kontakt mit der
Botschaft unter folgender E-Mail auf: [email protected]
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Gebühren und Gültigkeitsdauer:
Passart
Gebühr bei Wohnsitz in
Jordanien
Gebühr bei Wohnsitz
außerhalb Jordaniens
Gültigkeitsdauer
Pass für Antragsteller ab
24 Jahren
81,00 Euro
141,00 Euro
10 Jahre
Pass für Antragsteller unter
24 Jahren
58,50 Euro
96,00 Euro
6 Jahre
vorläufiger Reisepass
39,00 Euro
65,00 Euro
Max.1 Jahr
Kinderreisepass
26,00 Euro
39,00 Euro
6 Jahre, jedoch max.
bis zur Vollendung des
12. Lebensjahres
Die Gebühr ist bei Antragstellung in jordanischen Dinar (JOD) zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in bar
oder mit Visa/Master Kreditkarte zu bezahlen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier bis sechs Wochen.
Vorläufige Reisepässe können nur noch in dringenden Ausnahmefällen ausgestellt und nur bei gleichzeitiger
Beantragung eines ePasses bearbeitet werden.
Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt. So ist
z.B. für die USA ein Visum vor Einreise einzuholen.
Generelle Sprechzeiten für Reisepassbeantragungen sind donnerstags von 08:15 bis 11:00 Uhr. Termine
können nur online unter
www.amman.diplo.de
vereinbart werden!
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen kann keine
Gewähr übernommen werden.
Hausanschrift: Benghazi Str. 25 Jabal Amman Postanschrift: P.O.Box 183, Amman 11118,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amman.diplo.de
Telefon + 962-6-5901 170
Telefax + 962-6-5901 235
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