AMTSBLATT DER GEMEINDE Jahrgang 2017 Freitag, den 17. Februar 2017 Nummer 7 Ball der Vereine 2017 Samstag, 18.02.2017 um 20.00 Uhr Schenk-Konrad-Halle in Baindt Eintritt: 7 Euro Die Baindter Vereine freuen sich auf einen unvergesslichen Abend mit Euch und der Partyband Lolly Pop. Überraschen werden wir Euch mit verschiedenen Einlagen und Programmpunkten. Es freuen sich auf Euch: s freue•nDamenfußballmannschaft sich auf Euch: Narrenzunft Raspler e.V.EBaindt des SV Baindt Freiwillige Feuerwehr Baindt • Schützengilde Baindt • Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Bain!dt scht DamK enos futü ßbm allie mru anng nscer haw ft ün des SV Baindt Frfür eiwJugendliche illige Feuaber16 weJahren hr Banur ind t Party-Pass !!! Achtung: Einlass mit Schützengilde Baindt Musikverein Baindt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: [email protected], Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Elmar Buemann oder sein Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10. E-Mail Anzeigen: [email protected]. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Achtung: Einlass für Jugendliche ab 16 Jahren nur mit Party-Pass !!! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Rathaussturm 2017 Am Donnerstag, den 23.02.2017, um 11.15 Uhr werden die „Narren“ das Rathaus stürmen und die Amtsgeschäfte von Herrn Bürgermeister Buemann bis Aschermittwoch übernehmen. Zuvor werden sie Kindergärten, Schulen und unsere Seniorenresidenz „Selige Irmgard“ aufsuchen, um dort die Schüler und Senioren zu befreien. Wie uns bekannt wurde, werden am Freitag, den 24.02.2017, die Baindter Holzhändler im Dorf und dessen Teilorten erwartet. Letztes Jahr wurden diese düsteren Gesellen im gesamten Dorfgebiet festgestellt. Ihre „Weiber“ zogen die schweren „Holzleiterwägelchen“ den Marsweiler hoch, während die düsteren Holzhändler die Bewohner bei ihren Haustürgeschäften übers Ohr schlugen. Mit einem schwäbischen Obstler (Obstler & Schwarzwurst mit Senf) ließen sich die meisten der düsteren Gesellen jedoch milde stimmen. Grundsteuerbescheide 2017 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde des Bürgermeisters Am Mittwoch, 22.02.2017 von 16:30 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig. Die Gemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ eine Erzieherin/einen Erzieher als Krankheitsvertretung. Darüber hinaus wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine Studierende des Berufskollegs (1. Ausbildungsjahr zur Erzieherin) eingestellt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 03. März 2017 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Rückfragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Plangg, Tel. (07502) 940611 bzw. die Kindergartenleiterin Frau Stoll, Tel. (07502) 94114140 gerne zur Verfügung. In den letzten Tagen wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2017 übersandt. Die Steuern sind wie folgt fällig: Ratenzahler am 15.02.2017 / 15.05.2017 / 15.08.2017 / 15.11.2017. Jahreszahler am 01.07.2017. Alle, die NICHT am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir um rechtzeitige Überweisung. Vielen Dank. Jährliche Entrichtung der Grundsteuer: Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes festgesetzt und erhoben. Nach dem Grundsteuergesetz kann die Grundsteuer auf Antrag des Steuerschuldners am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres beim zuständigen Steueramt gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird. Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, ergeht dieser Bescheid an diese mit Wirkung für und gegen alle Miteigentümer. Der Grundsteuerbetrag bezieht sich auf das ge- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt samte Grundstück und wird nur einmal belastet bzw. ist nur einmal zu entrichten und nicht pro Eigentümer. Eventuelle anteilige Zahlungen eines Miteigentümers sind direkt an den/die anderen Eigentümer zu entrichten, der die Steuerschuld bei der Gemeinde begleicht. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt (als Träger des Versorgungsbetriebes) und dem „Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt ” (als Eigenbetrieb der Gemeinde Baindt ) vom 07.02.2017 Inhaltsverzeichnis § 1 Versorgungspflicht, Versorgungs- und Benutzungsrecht, finanzieller Ausgleich § 2 Betriebsleitung § 3 Planung, Baumaßnahmen § 4 Folgekosten § 5 Inkrafttreten, Übergangsregelung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 07.02.2017 folgende GRUNDSÄTZE der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt (als Träger des Versorgungsbetriebes) - im Folgenden “Gemeinde” genannt - und dem “Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt” (als Eigenbetrieb der Gemeinde Baindt) - im Folgenden u.a. “Wasserversorgung Baindt“ genannt beschlossen: §1 Versorgungspflicht, Versorgungs- und Benutzungsrecht, Finanzieller Ausgleich 1. Die „Wasserversorgung Baindt“ betreibt die öffentliche Wasserversorgung im Gemarkungsbereich der Gemeinde Baindt. Sie versorgt das Gemeindegebiet mit leitungsgebundenem Trinkwasser nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die „Wasserversorgung Baindt“ ist zur Erfüllung dieser Versorgungsaufgaben allein berechtigt, die der Gemeinde gehörenden oder ihrer Verfügung unterliegenden öffentlichen Verkehrsräume (Straßen, Wege usw.) zum Bau, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Leitungen und Anlagen zu benutzen, soweit nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Zum Eigenbetrieb gehören die technischen und baulichen Einrichtungen der Gemeinde für die Speicherung und Verteilung von Wasser. 2. Die im Privateigentum der Gemeinde stehenden Flächen fallen nicht unter die Regelung nach Abs.1. Für sie ist im Einzelfall eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich. 3. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Veräußerung von Grundstücken nach Abs. 1, in oder auf denen Versorgungsanlagen der „Wasserversorgung Baindt“ liegen, in den Kaufverträgen Grunddienstbarkeiten zugunsten der „Wasserversorgung Baindt“ zu bestellen. 4. Werden von Dritten Rechte zur Verlegung von Leitungen beantragt, (für Privatgebrauch oder Durchleitungen) ist die „Wasserversorgung Baindt“ hinzuzuziehen. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt jährlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushalts über die Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Eine Verlustübernahme im Bereich der Wasserversorgung ist nicht vorgesehen. 6. Die Verzinsung des Kassenbestandes (Kassenmehreinnahmen) bzw. des Kassenvorgriffs (Kassenmehrausgaben) der „Wasserversorgung Baindt“ wird grundsätzlich in Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 BGB Seite 3 festgesetzt. Bei Kassenmehreinnahmen von mehr als 30.000 Euro, sind die Zinssätze der Festgeldkonten der Gemeinde bei der entsprechenden Bank maßgeblich. Sollte der o. g. Basiszinssatz negativ sein, wird ein Zinssatz von 0 % angenommen. Schuldsalden (bei Kassenmehrausgaben) sind mit 1% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. §2 Planung, Baumaßnahmen 1. Die Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde und der „Wasserversorgung Baindt“ werden aufeinander abgestimmt. An der Aufstellung und Änderung von Bauleitplanungen wird die „Wasserversorgung Baindt“ beteiligt. 2. Die Gemeinde und „Wasserversorgung Baindt“ unterrichten sich gegenseitig vor Beginn eines Wirtschaftsjahres über die vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen unter Angabe des voraussichtlichen Baubeginns. Die im Laufe eines Jahres notwendigen Änderungen sowie der tatsächliche Baubeginn sind unverzüglich bei Bekanntwerden mitzuteilen. 3. Eine Änderung der Planung der „Wasserversorgung Baindt“ wird nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit mit Rücksicht auf die sonstigen Anlagen der Gemeinde oder aus wichtigen städtebaulichen Gründen verlangt. 4. Nach Beendigung der Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum stellt die „Wasserversorgung Baindt“ den früheren Zustand wieder her. Die innerhalb von 2 Jahren nach Wiederherstellung notwendigen Nachbesserungen sind von der “Wasserversorgung Baindt“ auf Verlangen der Gemeinde vorzunehmen. 5. Die Gemeinde und die „Wasserversorgung Baindt“ verpflichten die von ihnen beauftragten Unternehmer oder sonstigen berechtigten Dritten, sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage der jeweiligen Leitungen und Anlagen zu unterrichten. Gleichzeitig ist ihnen vertraglich die Haftpflicht für alle Beschädigungen aufzuerlegen. §3 Folgekosten 1. Die Gemeinde ist berechtigt, von der „Wasserversorgung Baindt“ die Änderung der in den öffentlichen Verkehrsräumen liegenden Versorgungsanlagen zu verlangen, soweit dies zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendig ist. Die Kosten trägt die „Wasserversorgung Baindt“. 2. Verlangt die Gemeinde die Änderung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung, trägt die Gemeinde die Kosten. Dasselbe gilt, wenn die Änderung nicht im öffentlichen Interesse liegt. §4 Inkrafttreten, Übergangsregelung 1. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. 2. § 3 gilt erstmals für die Kosten und den Bau von Anlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Regelung zahlungsfällig werden. Baindt, den 07.02.2017 Gez. Buemann Bürgermeister Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt (als Träger des Entsorgungsbetriebes) und des „Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung Baindt“ (als Eigenbetrieb der Gemeinde Baindt) vom 07.02.2017 Inhaltsverzeichnis § 1 Entsorgungspflicht, Entsorgungs- und Benutzungsrecht, finanzieller Ausgleich § 2 Planung, Baumaßnahmen § 3 Folgekosten § 4 Inkrafttreten, Übergangsregelung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss am 07.02.2017 folgende GRUNDSÄTZE der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt (als Träger des Entsorgungsbetriebes) - im Folgenden „Gemeinde” genannt - und des „Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Baindt” (als Eigenbetrieb der Gemeinde Baindt) - im folgenden „Eigenbetrieb” genannt. §1 Entsorgungspflicht, Entsorgungs- und Benutzungsrecht, Finanzieller Ausgleich 1. Die „Eigenbetrieb“ betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung im Gemarkungsbereich der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er ist zur Erfüllung dieser Entsorgungsaufgabe allein berechtigt, die der Gemeinde gehörenden oder ihrer Verfügung unterliegenden öffentlichen Verkehrsräume (Straßen, Wege usw.) zum Bau, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Leitungen und Anlagen zu benutzen, soweit nicht öffentliche Belange entgegenstehen. 2. Die im Privateigentum der Gemeinde stehenden Flächen fallen nicht unter die Regelung nach Abs. 1. Für sie ist im Einzelfall eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich. 3. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Veräußerung von Grundstücken nach Abs. 1, in oder auf denen Entsorgungsanlagen des Eigenbetriebes liegen, in den Kaufverträgen Grunddienstbarkeiten zugunsten des Eigenbetriebes zu bestellen. 4. Werden von Dritten Rechte zur Verlegung von Leitungen beantragt, (für Privatgebrauch oder Durchleitungen), ist der Eigenbetrieb hinzuzuziehen. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt jährlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushalts über die Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Eine Verlustübernahme im Bereich der Abwasserbeseitigung ist nicht vorgesehen. 6. Die Verzinsung des Kassenbestandes (Kassenmehreinnahmen) bzw. des Kassenvorgriffs (Kassenmehrausgaben) des Eigenbetriebs wird grundsätzlich in Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 BGB festgesetzt. Bei Kassenmehreinnahmen von mehr als 30.000 Euro, sind die Zinssätze der Festgeldkonten der Gemeinde bei der entsprechenden Bank maßgeblich. Sollte der o. g. Basiszinssatz negativ sein, wird ein Zinssatz von 0 % angenommen. Schuldsalden (bei Kassenmehrausgaben) sind mit 1 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 1. 2. Nummer 7 §2 Planung, Baumaßnahmen Die Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde und des Eigenbetriebes werden aufeinander abgestimmt. An der Aufstellung und Änderung von Bauleitplanungen wird der Eigenbetrieb beteiligt. Die Gemeinde und der Eigenbetrieb unterrichten sich gegenseitig vor Beginn eines Wirtschaftsjahres über die vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen unter Angabe des voraussichtlichen Baubeginns. Die im Laufe eines Jahres notwendigen Änderungen sowie der tatsächliche Baubeginn sind unverzüglich bei Bekanntwerden mitzuteilen. Eine Änderung der Planung des Eigenbetriebes wird nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit mit Rücksicht auf die sonstigen Anlagen der Gemeinde oder aus wichtigen gemeindebaulichen Gründen verlangt. Nach Beendigung der Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum stellt der Eigenbetrieb den früheren Zustand wieder her. Die innerhalb von 2 Jahren nach Wiederherstellung notwendigen Nachbesserungen sind von dem Eigenbetrieb auf Verlangen der Gemeinde vorzunehmen. Die Gemeinde und der Eigenbetrieb verpflichten die von ihnen beauftragten Unternehmer oder sonstigen berechtigten Dritten, sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage der jeweiligen Leitungen und Anlagen zu unterrichten. Gleichzeitig ist ihnen vertraglich die Haftpflicht für alle Beschädigungen aufzuerlegen. §3 Folgekosten Die Gemeinde ist berechtigt, von dem Eigenbetrieb die Änderung der in den öffentlichen Verkehrsräumen liegenden Versorgungsanlagen zu verlangen, soweit dies zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendig ist. Die Kosten trägt der Eigenbetrieb. Verlangt die Gemeinde die Änderung nach Abs. 1 innerhalb der ersten 5 Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung, trägt die Gemeinde die Kosten. Dasselbe gilt, wenn die Änderung nicht im öffentlichen Interesse liegt. §4 Inkrafttreten, Übergangsregelung Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. § 3 gilt erstmals für die Kosten und den Bau von Anlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Regelung zahlungsfällig werden. Baindt, den 07.02.2017 gez. Buemann Bürgermeister Landratsamt Ravensburg Roden von Gehölzen nur noch bis Ende Februar möglich - Vegetationszeit beginnt am 1. März Im Zeitraum 1. März bis 30. September gelten für manche Arbeiten im eigenen Garten besondere gesetzliche Regelungen: Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen während der Vegetationsperiode nicht gerodet oder auf Stock gesetzt (sehr weit heruntergeschnitten) werden. Wer die Entfernung eines Gehölzes oder einen radikalen Rückschnitt plant, sollte diese Maßnahmen bis Ende Februar durchführen. Lediglich schonende und fachgerechte Form- oder Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Das liegt daran, dass in Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt die Vegetationsperiode im Frühjahr und Sommer auch die Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der heimischen Singvögel fällt. Diese sind zur Aufzucht ihres Nachwuchses angewiesen auf Sträucher, Hecken und Gehölze. Daher kommt den privaten Gärten in stark besiedelten Gebieten eine wichtige Bedeutung zu, denn sie sind oft die letzten Rückzugsgebiete für viele Tiere. Bei Bäumen gilt das Verbot nur außerhalb von Haus- und Ziergärten. Bei allen Arbeiten sind stets die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, so dass geschützte Arten nicht zu Schaden kommen. Auch deren Nester und Höhlen dürfen nicht beschädigt, zerstört oder entnommen werden. Damit könne jeder Einzelne zur Erhaltung der Artenvielfalt beitragen, appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts an alle Gartenbesitzer. Fragen dazu und zu anderen artenschutzrechtlichen Themen können an die Untere Naturschutzbehörde beim Bauund Umweltamt des Landratsamts gerichtet werden unter Telefon 0751/85-4245 oder 0751/85-4210. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises, www.landkreis-ravensburg.de, erhältlich. Boschstraße 1/5 3 (Einzelpersonen) Gesamt 129 (bzw. 139) nachrichtlich 10 Personen Berg/Kanzach II.) Aufteilung Asylbewerber vorläufige Unterbringung bzw. Anschlussunterbringung Standort Vorläufige Anschluss Unterbringungunterbringung Containeranlage Baindter Straße 40 11 Containeranlage Friesenhäusler Straße 16 29 Buchenstraße 12 5 Buchenstraße 6 5 Rosenstraße 8 11 Klosterhof 4 4 Sperlingweg 26 2 Iltisstraße 1 3 Boschstraße 1/5 3 Gesamt 6168 III.) Weiterer Wohnraum - Haus Neuner - Varia-Home-Haus - Wohnung Klosterhof 4 - Wohnung Klosterhof 4 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 7. Februar 2017 TOP 1 Bürgerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 2 Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Aktuelle Verteilungsquote von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg Bürgermeister Buemann teilte mit, dass die Gemeinde Baindt nach der Quotenfortschreibung (Verteilungsquote von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg) zum 31.12.2017 insgesamt 107 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufzunehmen hat. Nach dem derzeitigen Stand wird es bis zum Ende des Jahres keine Flüchtlinge mehr in der vorläufigen Unterbringung geben. Im Anschluss daran gibt Hauptamtsleiter Plangg eine Übersicht über die in der Gemeinde Baindt untergebrachten Asylbewerber Aktuelle Verteilungsquote von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg I.) Übersicht über die in der Gemeinde Baindt untergebrachten Asylbewerber Standort Containeranlage Baindterstraße Containeranlage Friesenhäuslerstraße Buchenstraße 12 Buchenstraße 6 Rosenstraße 8 Klosterhof 4 Sperlingweg 26 Iltisstraße 1 Anzahl Personen 51 männliche Einzelpersonen 45 (10 syrische Familien) 5 (Familie) 5 (Familie) 11 (Familie) 4 (Familie) 2 (Einzelpersonen) 3 (Einzelpersonen) Seite 5 6 Personen 10 Personen 6 Personen 6 Personen IV.) Fazit Die Gemeinde Baindt kann insgesamt 61 Asylsuchende (ohne die Containeranlagen in der Baindter Straße bzw. Friesenhäusler Straße) unterbringen. Innerhalb der nächsten 4 Wochen werden Gespräche mit dem Landratsamt Ravensburg stattfinden, zu welchen Konditionen die Containeranlage in der Friesenhäusler Straße übernommen werden kann. Grundsätzlich ist diese Anlage für die Anschlussunterbringung geeignet. Im Container in der Friesenhäusler Straße könnte man 35 - 40 Personen unterbringen, so dass wir die Quote beinahe erfüllt hätten. TOP 3 Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Flst. 224/6, Annabergstraße in Baindt Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bauherr und seine Schwester haben nach dem Tod des Vaters das Grundstück mit 3.131 m² geerbt. Sie wollen das Grundstück veräußern und im Vorfeld abklären, ob eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich ist. Der größte Teil des Grundstücks liegt im Naturschutzgebiet Annaberg und kann nicht bebaut werden. Das Gelände fällt steil gegen Süden ab. In Vorgesprächen wurde mit der Baurechtsbehörde abgeklärt, dass es sich hier um eine Baulücke handelt. Das Bauvorhaben wird somit dem Innenbereich zugeordnet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Bauvorbescheids zum Neubau eines Mehrfamilienhauses wir erteilt, sofern es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt TOP 4 Eigenkontrollverordnung: Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatsitzung vom 05.04.2016 wurde das Sanierungsprogramm (Bereich Marsweilerstraße, Rosenstraße, Veilchenstraße, Fliederstraße und Nelkenstraße) beschlossen und das Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein beauftragt die oben genannten Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 09.12.2016 im Staatsanzeiger BW und am 10.12.2016 in der Schwäbischen Zeitung veröffentlicht. Beim Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein haben 15 Bewerber die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 17.01.2017 11.00 Uhr. Bei der Angebotseröffnung lagen 10 Angebote vor. Der Zeitpunkt der Ausschreibung ergab jahreszeitlich bedingt, günstige Einheitspreise. Im Vergleich zum bepreisten LV liegt der günstigste Bieter bei 90,5 %. Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma AKS GmbH aus Neu- Ulm mit einer Angebotssumme von 203.362,92 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Firma AKS GmbH aus Neu-Ulm besitzt die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit die Arbeiten termingerecht auszuführen. Beschluss: Die Arbeiten zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wird an die Firma AKS GmbH aus Neu-Ulm zum Angebotspreis von 203.362,92 € brutto vergeben. TOP 5 Neuvergabe eines Geoinformationssystems (GIS) Bauamtsleiterin Frau Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Seit 2006 besteht mit der Firma DIGITERRA ein Vertrag für das kommunale Geoinformationssystem der Gemeinde. Auf digitalen Karten sind z. B. Daten von Eigentümern, Bebauungspläne, der Flächennutzungsplan, Umweltdaten, Luftbilder und Baulasten hinterlegt. Benötigt wird dies vor allem vom Bauamt und von der Kämmerei. Ebenfalls ist ein Friedhofsprogramm aufgespielt, das von Hauptamt verwaltet wird. Beim Friedhofsprogramm und bei den Baulasten können Eintragungen vorgenommen werden, für alle anderen Arbeitsplätze sind es reine Auskunftsversionen. Nur auf dem Arbeitsplatz von Herrn Elbs war es möglich, kleine Zeichnungen anzufertigen. Diese werden immer wieder für Sitzungsvorlagen oder Anfragen bei Fachämtern benötigt. Da dieses System seit Jahren nicht mehr von DIGITERRA vertrieben wurde, gab es auch keine Updates und keine Wartung mehr. Mit dem Weggang von Herrn Elbs wurde dieses Programm auf Drängen unserer Systembetreuer abgeschalten. Versuche über DIGITERRA eine vergleichbar einfache Version zu bekommen, führten zu keinem akzeptablen Ergebnis. Es liegen nun 2 Angebote vor, deren Systeme logisch aufgebaut, einfach zu bedienen und auch mit zusätzlichen Modulen zukunftstauglich sind. Beide Firmen sind in der näheren Umgebung ansässig. Das System GeoAS wird vom Vermessungsbüro Klein und Leber GbR in Weingarten angeboten. Das System FIGZ vom Ingenieurbüro Fassnacht in Bad Wurzach. Beide Systeme wurden vom Bauamt für die Zwecke der Gemeindeverwaltung Baindt als gleichwertig gut eingestuft. Nummer 7 Da die Abrechnung unterschiedlich ist, wurden die Werte für einen Zeitraum von 5 Jahren hochgerechnet. Das Programm von DIGITERRA soll auf Ende 2017 gekündigt und das neue System aber schon dieses Jahr installiert werden, damit ein problemloser Übergang geschaffen werden kann. Die Firma Fassnacht verzichtet in der Übergangszeit auf die Kosten für die Wartung, so dass die Zahlungen erst ab 2018 fällig werden. Ebenfalls werden keine Kosten für die Einspielung von Daten fällig, für die das Ingenieurbüro die Erschließungsplanung macht. Da der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt bereits das System GeoAS hat, müssten die Kosten für die Einspielung der Wasserdaten nur 1 x bezahlt werden. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt ein neues Geoinformationssystem bei der Firma Klein und Leber GbR (GeoAS) in Weingarten zu beschaffen. TOP 6 Bildung von Haushaltsresten für die Jahresrechnung 2016 Kämmerer Abele teilt mit: a) Hintergrundinfo zu Haushaltsausgaberesten Als Haushaltsausgaberest werden in der Kameralistik nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze bezeichnet, die am Jahresende nicht verfallen, sondern ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung gelten Ausgabeansätze nur für ein Jahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen darf jedoch eine Gemeinde beim Jahresabschluss Haushaltsreste bilden. Wird ein Haushaltsausgaberest gebildet, dann sind diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit und bleiben im folgenden Jahr verfügbar. Für die betreffende Ausgabe muss also kein erneuter Haushaltsansatz gebildet werden. Haushaltsausgabereste dürfen ausschließlich für die Maßnahmen Verwendung finden für die sie ursprünglich veranschlagt sind. Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung eines Haushaltsausgaberestes, nur ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ausgabe durch einen Planvermerk im Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurde und dass diese Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert. Im Verwaltungshaushalt sind keine Haushaltsausgabereste vorgesehen. Es sollen noch im Mai die nichtkommunalen Kindergärten und die Verwaltungskostenumlage beim Zweckverband Breitbandversorgung schlussgerechnet werden. Im Vermögenshaushalt (Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen) bleiben im Gegensatz zum Verwaltungshaushalt kraft Gesetzes alle Ansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen ist die Verfügbarkeit jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres begrenzt, in welchem der Bau oder der beschaffte Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Die Übertragung der von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabereste beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung oder vorweg durch gesonderten Beschluss. Im Vermögenshaushalt sollen aus Gründen der Haushaltsklarheit und -wahrheit nur die notwendigsten Haushaltsausgabereste gebildet werden. Soweit wie möglich wurden die Reste reduziert bzw. es wurden im Haushalt 2016 Neuansätze gebildet Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten wird das abgelaufene Haushaltsjahr belastet. Die Buchung des Ausgaberestes führt zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses. Umgekehrt führen die Haushaltseinnahmereste zu einer Verbesserung. b) Vorausblick auf die Jahresrechnung 2016 Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt (laufende Ein- und Ausgaben) an den Vermögenshaushalt (Investitionen, Veränderung des Anlagevermögen) wird aufgrund verbesserter Einnahmesituation (Mehreinnahmen Gewerbesteuer +1,1 Mio. €, Schlüsselzuweisung und kommunale Investitionspauschale +250.000 €, Gemeindeanteil an der EKSt +80.000 €) um ca. 1 Mio. € über dem Planansatz liegen (Zuführungsrate geschätzt 1,3 Mio. €). Es fehlen im Verwaltungshaushalt noch die Abrechnungen der nichtkommunalen Kindergärten, Ausgaben im Kindergartenwesen im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs sowie die Berechnungen des Straßenentwässerungskostenanteil und evtl. Niederschlagungen/ Erlässe. Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste liegen mit 1.686.300 €‚ (Vj. 1.355.000 €) über dem Niveau des Vorjahres. Die weiteren Haushaltsausgabereste sind notwendig, da entsprechende Vergaben erfolgt sind oder Abrechnungen noch ausstehen bzw. um eine Nachtragssatzung 2017 zu vermeiden. Folgende Projekte werden laut Fahrplan des Bauamts noch im Frühjahr auf 2016 schlussgerechnet: Radweg Friesenhäusle - Sulpach, Sanierung von Gemeindestraßen, Brücke Badweg, Abrechnung Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung. Für die folgenden Projekte: weiterer Erwerb von Grundstücken, weitere Investitionen im Bereich Asyl, Planung Bauhoflagerhalle wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet (insgesamt wären weitere Haushaltsausgabereste im Haushalt 2016 in Höhe von über 2,0 Mio. € möglich), da 2016 vermutlich hierzu keine Ausgaben anfallen werden bzw. Ansätze 2016 enthalten sind oder im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 neue Haushaltsansätze gebildet werden. Die Rücklageentnahme entfällt aufgrund der verbesserten Zuführungsrate und aufgrund der Kreditaufnahme in Höhe von 630.000 €. Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1,85 Mio. €. Aufgrund verbesserter Einnahmesituation und vor allem wegen Ausgabenverschiebungen in die Folgejahre gestaltet sich das Jahresergebnis freundlicher. Der Rücklagenstand betrug zum 31.12.2016: 5,99 Mio. € Rücklagenzufuhr 2016 (voraussichtl. ca. 0,1 Mio €) 0,10 Mio. € Rücklagenbestand voraussichtlich zum 31.12.2016 ca. 6,09 Mio. € Detaillierte Angaben können letztendlich erst mit der Jahresrechnung 2016 gemacht werden, welche voraussichtlich im Juli beschlossen wird. Im Haushaltsplan 2017 ist eine Rücklagenentnahme von 2,7 Mio. € vorgesehen. Die Höhe der Haushaltsausgabereste war in den letzten Jahren beim Beschluss der Haushaltsrechnung ein kleiner Kritikpunkt. Dies lässt sich doch zum Teil wie folgt begründen: Bei einigen Investitionsvorhaben der Gemeinde, war oder ist der politische Willensbildungsprozess noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. verzögert sich, so dass es noch nicht zur Bindung von Haushaltsmitteln über Ausschreibungen oder gar Vergaben kommen konnte, obwohl die Finanzierung der Projekte bereits im Haushalt geplant wurde. Seite 7 Bei anderen Investitionsvorhaben wurden bereits bei der Beratung und Beschluss der Haushaltsplanansätze 2016 keine Ansätze gebildet, da vorhergesehen war diese Mittel aus 2016 zu übertragen. Teilweise haben Vergaben 2016, wie z. B. bei Schlussrechnung Breitband, Straßenverkehrsprojekte etc. schon stattgefunden. Beschluss: Der Bildung der Haushaltsausgabereste im Rahmen der Jahresrechnung 2016 in Höhe von 1.686.300 € wird zugestimmt. TOP 7 Erlass von Folgekostenregelungen zwischen Gemeinde und den Eigenbetrieben a) Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung b) Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden am 01.01.1992 bzw. am 01.01.1996 gegründet. Der Grund für die Ausgliederung war die bessere Kostentransparenz in den kostendeckenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Bisher ist es versäumt worden, die Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde und den Eigenbetrieben bezüglich Folgekosten schriftlich zu regeln. Insbesondere zur steuerlichen Anerkennung bedarf es aber klarer und eindeutiger Regelungen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt die Kostentragung bei Änderung der Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung infolge von Baumaßnahmen der Gemeinde in einer Folgekostenvereinbarung noch schriftlich festzulegen. Unter „Folgekostenregelungen“ sind Regelungen zwischen Kommune und Versorgungsunternehmen zu verstehen, in denen die Kostentragung für (z. B. in Folge Veränderung der Straßenführung) von der Kommune veranlasste Leitungsverlegungen durch das Versorgungsunternehmen vereinbart wird. In der Regel sind bei fremden oder eigenen Versorgungsunternehmen in Privatrechtsform die „Folgekostenregelungen“ bei Versorgungsunternehmen in Eigenbetriebsform in entsprechenden internen Verwaltungsregelungen enthalten. Bei Versorgungsunternehmen in Eigenbetriebsform sind sie vor allem aus steuerlichen Gründen (s. a. Abschn. 28 Abs.2 KStR 95) erforderlich. Die Ausgestaltung der Folgekostenregelungen sollte dem Ziel Rechnung tragen, die Belastungen für den kommunalen Haushalt und die Steuerlast beim Versorgungsunternehmen zu minimieren. Hierzu sind steuerliche, zuwendungsrechtliche und vertragsgestalterische Fragestellungen zu berücksichtigen: Die Höhe der aus Folgekostenerstattung resultierenden finanziellen Belastungen für die kommunalen Haushalte hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Folgekostenregelung ab. Hinsichtlich des öffentlichen Interesses empfiehlt sich eine Konkretisierung. Wenn bei den internen Regelungen eines Eigenbetriebs auf das überwiegende öffentliche Interesse abgestellt wird, könnte dies dazu führen, dass durch Kanalbaumaßnahmen verursachte Folgekosten durch die Abwasserbeseitigung zu tragen wären, weil auch hinsichtlich der Versorgungsleitungen des Eigenbetriebs ein gleichberechtigtes Interesse besteht. Ziel ist stets ein ausgewogenes und die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde wahrendes Vertragswerk. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Die Gemeindeprüfungsanstalt hat uns auf das sog. „Schorndorfer Modell“ hingewiesen. Danach trägt die Stadt die Leistungsverlegungskosten, wenn die Änderung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung verlangt wird oder die Änderung nicht im öffentlichen Interesse liegt. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Grundsätzen zwischen der Gemeinde Baindt und a) dem Eigenbetrieb Wasserversorgung zu. b) dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu. Notfallpraxis Ravensburg TOP 8 Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH - Konzept zur Erweiterung der Gesellschaft Bürgermeister Buemann berichtet: Die Gemeinde Baindt ist seit April 2014 an der „Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH“ beteiligt. Die ReKo GmbH soll erweitert werden. 35 weitere Städte und Gemeinden in der Region Bodensee-Oberschwaben haben eine Mitgliedschaft beantragt. Mit dem Konzept zur Erweiterung soll der Gemeinderat informiert werden. Eine Beschlussfassung in den Gremien der bisherigen Gesellschafter ist nach Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes derzeit nicht erforderlich, sondern erst wenn über den neuen Gesellschaftsvertrag zu entscheiden ist. Derzeit ist auch nicht klar, ob alle interessierten Gemeinden zu den im Konzept dargelegten Konditionen mitmachen werden. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Erweiterung der „Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH“ zur Kenntnisnahme. Notfallpraxis Weingarten TOP 9 Anfragen und Bekanntgaben a) Baumaßnahmen - Sanierung in der Tulpen- und Lilienstraße Bürgermeister Buemann teilte mit, dass die betroffenen Anlieger zu einer Informationsveranstaltung am 13.02.2017 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen werden. b) Abgemeldetes Fahrzeug Gemeinderat Beer teilt der Verwaltung mit, dass in der Baienfurter Straße auf der linken Seite in Richtung Baienfurt schon seit einiger Zeit ein abgemeldetes Schrottauto abgestellt wurde. Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 8 – 13 Uhr und 14 – 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Krankenhaus 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 39, 88250 Weingarten Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9:00 bis 18:00 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Februar/Sonntag, 19. Februar Tierärztliche Fachklinik für Klein- und Heimtiere, Tel. (0751) 363140 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel. 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Februar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel. (0751) 3524405 Sonntag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel. (0751) 48080 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. [email protected] Lebensräume für Jung und Alt Lebensräume Notdienste Sicherheit für Ihre Zukunft Lebendige Gemeinschaft Eigene vier Wände Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt Gemeinwesenarbeiterin Carola Schmachtl Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: [email protected] Wohl-Fühl-Treff Fachärztlicher Notfalldienst Augenarzt Kinderarzt Zahnarzt: Arzt Tel. 01801 92 93 46 Tel. 01801 92 92 88 Tel. 0180 591 16 30 Tel. 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen Jeden Dienstag, 14 – 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Ansprechpartnerin: Carola Schmachtl, siehe Lebensräume Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Kirchliche Sozialstation Ravensburg Pflege und Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Tel. 0751 22434 Miriam von der Heydt Unsere Jubilare Wir gratulieren Herr Horst Waltinger am 13. Februar zum 70. Geburtstag und Herr Horst Ziegler am 14. Februar zum 75. Geburtstag. Den Jubilaren nachträglich herzlichen Glückwunsch, alles Gute, besonders Gesundheit. Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Veranstaltungskalender Februar 17.2.Kinderball Schenk-Konrad-Halle 18.2. Ball der Vereine Schenk-Konrad-Halle 23.2.Schüler-/Kindergartenbefreiung, Rathaussturm Dorfplatz 26.2.Schalmeienball Schenk-Konrad-Halle 28.2.Maskenvertreiben Schenk-Konrad-Halle März 01. - 02.3.Ski-Ferienkurs 03.3. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 03.3. Weltgebetstag Frauen ev. Kirche Baienfurt Störungs-Rufnummer Strom 04. - 05.3.Ski-Ferienkurs Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) 05.3. Funken Landjugend Kiesgrube Internet netze BW 07.3. GemeinderatssitzungRathaus https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ 10.3. Tennisclub Jahreshauptstoerungsmeldungen/index.html versammlung Bischof-Sproll-Saal 11.3. Schützengilde Jahreshauptversammlung Wasserversorgung 11.3. Basar „Rund ums Kind“ Schule Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss 12.3. Musikverein JahresTel.: 0160 44 94 235 hauptversammlungSchenk-Konrad-Halle 12.3. Vortrag Jakobsweg Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/Hofmann FG Neue Orgel Bischof-Sproll-Saal Bad Waldsee 15.3.Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) 17.3. Sportverein JahresTel.: 0800/35 30 300 hauptversammlung Vereinsraum Loch 17.3. Reitergruppe JahresHotline Landratsamt Ravensburg hauptversammlung Bischof-Sproll-Saal (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) 26.3. Beginn Sommerzeit Tel.: (0751) 85-2345 Bei Störung der Gasversorgung Tel.: (0751) 804 20 00 Asylbewerberhelferkreis Nähmaschine gesucht Der Helferkreis sucht für die Flüchtlinge eine Koffernähmaschine. Wer eine solche Nähmaschine abzugeben hat, bitte bei der Gemeindeverwaltung, Herr Plangg (07502) 9406-11 oder Frau Heine (07502) 9406-0 melden Kindergartenachrichten Fasnetsgottesdienst „1,2,3 - hier geht es rund“ Ein ganz besonderes Erlebnis war unser festlicher Fasnets-Gottesdienst am Freitag, 10.02.17. In der katholischen Kirche feierte der evangelische Pfarrer E. Seyboldt und der katholische Pfarrer B. Staudacher einen lebendigen und lustigen Kindergottesdienst mit uns. Vielen herzlichen Dank dafür! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Kreativ geschminkt und fantasiereich verkleidet durften die Kinder in die Kirche kommen. Völlig überrascht wurden die Kinder von zwei Clowns die lustige Späßchen machten und die Kirche bunt dekorierten. Nummer 7 die Organisation und den anschließenden Verkauf von den warmen Getränken. Begeistert sangen die Kinder viele fröhliche Lieder. Herzlichen Dank an die Eltern-, Geschwister- und Erzieherinnen Musikgruppe für die schöne musikalische Umrahmung unseres Gottesdienstes. Voller Spannung hörten die Kinder die Geschichte des „König Hüpf“ und erfuhren wie wichtig es ist zu lachen. Denn Gott hat uns die Freude geschenkt. Er will, dass wir glücklich sind, weil er uns sehr lieb hat. Wenn wir voller Freude sind, dann können wir lachen und fröhlich sein - und Gott lacht mit uns. Zum Abschluss sangen die Kinder voller Freude das Lied: „1,2,3 - hier geht es rund!“ und begleiteten das Lied mit verschiedenen Bewegungen. Beim anschließenden Beisammensein bei Glühwein und Punsch ließen wir den Nachmittag gemütlich ausklingen. Ein ganz besonderer Dank gilt unserem Elternbeirat, für Schulnachrichten Schule für Blinde und Sehbehinderte stiftung st. franziskus heiligenbronn Baindter Blindenschulklasse bekommt in der DRK-Leitstelle Anschauungsunterricht Die Berufsschulstufenklasse an der Schule für Blinde und Sehbehinderte Baindt mit ihren Lehrerinnen Simone Großmann und Nicole Spänle befasste sich nicht nur theoretisch mit dem Thema Erste Hilfe, sondern machte auch einen Besuch auf der Leitstelle des Roten Kreuzes in Ravensburg. Schon der Unterricht war ganz praktisch ausgerichtet. So wurde ein Notruf bei der Leitstelle geübt: die Schüler riefen von einem Telefon an, auf dem andern spielten die Lehrer die Angerufenen. Dann wurde praktisch geübt, wie Pflaster und Verbände angelegt werden, was gar nicht so einfach ist mit Sehbehinderung oder einer Spastik. Spannend war die Ausfahrt zur DRK-Leitstelle, zu der Leitstellendisponent Gero Denner die Klasse eingeladen hatte. Den sechs Schülern und den beiden Lehrerinnen erklärte er zunächst die Arbeit der Rettungsdienste im Landkreis, nannte Zahlen und Fakten zu Einsätzen und Mitarbeitern der Leitstelle. Geduldig beantwortete Denner die vielen Fragen der Baindter Schüler: Wer kommt als erstes an die Unfallstelle? Wie sieht der Alltag eines Notarztes aus? Was ist alles in einem Rettungswagen? Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Die Berufsstufenschüler durften dann auch die Einsatzzentrale besichtigen, was nur wenigen Besuchern erlaubt ist. Von den vielen Computern aus werden die Rettungswägen im Landkreis alarmiert. Mit Gero Denner spielten die Jugendlichen einen Notruf durch. Die Schüler waren die Anrufer und der Disponent stellte die typischen Rückfragen wie in einem Ernstfall: Wer ruft an? Wie viele Verletzte? Was ist passiert? Wo ist der Unfallort? Ist die Person ansprechbar? Ein Highlight für die Schüler war die Besichtigung eines Krankenwagens, den sie von innen anschauen durften. Dabei konnten sie verschiedene Instrumente ausprobieren, auf die Krankenliege sitzen und sogar das Blaulicht einschalten. Im Unterricht wird das Thema nun weitergeführt. Demnächst kommt eine Rettungssanitäterin in die Schule und macht mit den Jugendlichen einen Erste-Hilfe-Kurs mit einfachen Verbänden. Auch der Notruf wird nochmals simuliert – damit die Schüler im Ernstfall bestens gerüstet sind und anderen helfen können. Sogar auf die Krankenliege eines Rettungswagens legen konnten sich die blinden und sehbehinderten Schüler aus Baindt bei ihrem Lerngang in die DRK-Leitstelle Ravensburg. Foto: Stiftung St. Franziskus Zur Information Diabetiker-Selbsthilfegruppe Die Diabetiker-Selbsthilfegruppe trifft sich am Dienstag, den 21. Februar um 19.30 in der Achtal-Apotheke, Ravensburger Str. 6, Baienfurt zu einer Gesprächsrunde mit dem Thema „Blutzuckermessgeräte - welches passt zu mir?“. Info-Telefon: 07502/911035 (Dr. Eberle) Offener Mittagstisch Wir laden alle herzlich zum Offenen Mittagstisch ein, am Mittwoch, 22. Februar um 12.00 Uhr, am Dorfplatz 2/1 im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Es gibt folgendes Menü: Paniertes Putenschnitzel mit Spätzle und Salat. Genießen Sie ein gemeinsames Essen in netter Runde! Unkostenbeitrag für das Essen, Getränke und Kaffee und Kuchen: 6,00 €. Dieser Betrag wird nach dem Essen kassiert. Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 21.02., 11.30 Uhr bei der Bürgertheke in Baindt an, Tel.: 07502/940612 oder 07502/940672. Lebensräume Sicherheit für Ihre Zukunft Lebendige Gemeinschaft Eigene vier Wände Seite 11 Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. Öffnungszeiten der Cafeteria im Altenzentrum Die Cafeteria ist jeden Dienstagnachmittag von 14 - 17 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Sie Förderverein Ambulanter Hospizdienst Weingarten Baienfurt - Baindt - Berg Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht? ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger, in der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut ausdrückt. Dieses Thema treibt viele Menschen um, sie machen sich Sorgen um die nachlassende Nahrungsaufnahme eines kranken Menschen. Die Bedürfnisse nach Essen und Trinken sind in dieser Zeit häufig sehr reduziert. Für Angehörige ist meistens nur schwer auszuhalten, wenn der Kranke nichts mehr isst und kaum mehr trinkt. In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit dem Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verhält, welche Vorteile es hat, niemanden zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und wie Angehörige dennoch einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so dass dieser auch ohne Essen und Trinken Lebensqualität erfahren kann. Referentin: Dorothea Baur, Leiterin ambulanter Hospizdienst, Dipl. Pädagogin, Palliative Care Zusatzqualifikation Donnerstag, 23.2.2017, 19 Uhr Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Humpis-Schule Dein Ziel: Mittlere Reife + beruflicher Einstieg Wir bieten Dir: 2-jährige Berufsfachschule Wirtschaft oder kurz: Wirtschaftsschule Hier kannst Du die mittlere Reife und zusätzlich eine kaufmännische Grundbildung erreichen. Wo: an der Humpis-Schule (berufliche Schule des Landkreises Ravensburg), gelbes Gebäude in Ravensburg. Für wen: alle Jugendliche nach der 8. oder 9. Klasse - Hauptschule, - Werkrealschule, - Gemeinschaftsschule, - Realschule oder - Gymnasium. Haben wir Dein Interesse geweckt: Weitere Infos unter: • www.humpis-schule.de • Tel.: 0751/368 303 • E-Mail: [email protected] Anmeldeschluss ist der 1. März 2017 Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium an der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf - Kompetenz in Gesundheit, Pflege und Sozialem Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Am Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasium bietet die Edith-Stein-Schule Schülerinnen und Schülern mit einem mittleren Bildungsabschluss (oder Versetzungszeugnis des Gymnasiums nach Klasse 10) die Möglichkeit, in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit einer naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Ausrichtung zu erlangen. Besonderes Plus in diesem Bildungsgang ist die enge Verzahnung der Lehre am Beruflichen Gymnasium mit der beruflichen Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen, die ebenfalls an den beiden Standorten Ravensburg und Aulendorf stattfindet. So erhalten die Schülerinnen und Schüler des Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasiums nicht nur Einblicke in die berufliche Ausbildung und Praxis. In profilergänzenden Fächern erlernen die Schülerinnen und Schüler auch Grundlagen über soziale Organisationen mit ihren Strukturen und Führungsaufgaben und werden so optimal auf die berufliche und die akademische Ausbildung vorbereitet. Anmeldeschluss ist der 1. März 2017 (www.ess-rv.de). Erster Blutspendetermin in Baindt Nichts ist spannender als Leben zu retten. Helfen Sie mit und spenden Sie Blut beim Deutschen Roten Kreuz! Freitag, 3. März 2017, 15.00 - 19.30 Uhr erstmalig in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Aus diesem Anlass erhalten alle Spender einen Piccolo! Helfen auch Sie und spenden Sie Ihr Blut für Kranke und Verletzte! Ihr Blut wird dringend gebraucht, um die Blutversorgung ausreichend und bedarfsgerecht sichern zu können. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich mit einem exklusiven DRK-Rucksack für das Mitbringen eines neuen Blutspenders. Nach der Blutspende erhalten Sie wie immer einen Imbiss mit Getränk. Bitte bringen Sie zur Blutspende Ihren Personalausweis mit. Ihre DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt in Zusammenarbeit mit dem DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg/Hessen Helfer vor Ort Baindt Die elf Mitglieder der Helfer vor Ort (HvO) Gruppe Baindt waren auch im Jahr 2016 wieder ehrenamtlich für Sie unterwegs. Nummer 7 Unterstützt wurden sie bei einigen Einsätzen auch durch Helfer der HvO Gruppe Baienfurt. Nicole Gerhard, Thomas Haußmann, Christian Heine, Benjamin Maucher, Tatjana Pralle, Elisabeth Riexinger, Simon Rude, Fabian Stach, Philipp Willam und Sophia Willam kamen bei über 151 Notfällen zum Einsatz. Unser neuer Helfer, Sven Stiefvater, ist seit Ende des letzten Jahres für Sie im Einsatz. Wir wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Tätigkeit. Außer der medizinischen Erstversorgung von Notfallpatienten gehört im Einsatzfall auch die Absicherung der Feuerwehr zu den Aufgaben der HvO Gruppe. Bei den 151 Einsätzen waren die Helfer im letzten Jahr u.a. gefordert bei: • 80 internistischen Notfällen (wie z.B. Herzinfarkten, Schlaganfällen, Krampfanfällen...), • 49 chirurgischen Notfällen (wie z.B. Knochenbrüchen, Kopfplatzwunden, Hausunfällen, Betriebsunfällen...), • 11 Verkehrsunfällen, • 6 Einsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr, sowie bei • 5 sonstigen Notfällen (wie z.B. Vergiftungen, allergische Reaktionen…). Im Schnitt sind wir mit 2 Helfern im Einsatz. Legt man eine Einsatzdauer von 45 Minuten und eine Fahrstrecke von 10 km pro Helfer zu Grunde, waren wir für Sie 227 Stunden im Einsatz und legten dabei über 3000 km zurück. Wir bedanken uns für jegliche Unterstützung, die unsere ehrenamtliche Tätigkeit erleichtert - seien es Einsatzrückmeldungen oder auch finanzielle Unterstützungen. Eine besonders großzügige Spende kam im vergangenen Jahr von der Volksbank Weingarten, mit der wir uns zwei weitere Defibrillatoren (AED) anschaffen konnten. Dringende Bitte: Nutzen Sie bei Notfällen immer und SOFORT die bekannte Notrufnummer 112 und verständigen Sie uns NICHT privat. Leider kommt das immer wieder vor - der Einsatzablauf verzögert sich dadurch aber immens! Weiterhin beste Gesundheit wünscht Ihnen Ihre HvO Gruppe Baindt Interesse an weiteren Informationen oder an einer Mitarbeit im DRK? Informieren Sie sich unverbindlich bei uns persönlich, unter www.drk-baienfurt-baindt.de, per e-m@il ([email protected]) oder telefonisch (0176 - 45 90 80 40). Landratsamt Ravensburg Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Gemeinsamen Antrag 2017 Das Landwirtschaftsamt informiert in acht Abendveranstaltungen über das Gemeinsame Antragsverfahren 2017 und das Antragsprogramm FIONA. Besonderes Augenmerk wird auf folgende Punkte gelegt: Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt grafische Beantragung der Flächen über FIONA, Änderungen und Neuerungen im Antrag 2017 sowie Berücksichtigung von betrieblichen Änderungen bei der Antragstellung. Außerdem beantwortet das Landwirtschaftsamt auch Fragen zum Gemeinsamen Antrag. Die Informationsabende finden jeweils um 20 Uhr an folgenden Terminen statt: Dienstag, 21. Februar, im Gasthaus Hasen in Berg Donnerstag, 2. März, Gasthaus Paradies in Vogt Freitag, 3. März, im Gasthaus Adler in Hauerz Montag, 6. März, im Gasthof Adler in Gaisbeuren Dienstag, 7. März, in der Dorfhalle Urlau Mittwoch, 8. März, im Gasthof Goldenes Kreuz in Pfrungen Donnerstag, 9. März, im Gasthaus Ochsen in Kißlegg Mittwoch, 15. März, im Gasthaus Silberdistel in Christazhofen. Seite 13 Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH (früher St. Gallus-Hilfe) Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg Telefon 0751 977123-0 www.stiftung-liebenau.de/teilhabe Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Veranstaltungsreihe zum Thema Betriebskontrollen Das Landwirtschaftsamt bietet drei Veranstaltungen zum Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfungen an. Die kostenfreien Infoabende finden am 22. Februar im Gasthaus Bräuhaus in Zussdorf, am 8. März in der Silberdistel in Christazhofen und am 15. März im Gasthaus Post in Wolfegg statt, jeweils mittwochs um 20 Uhr. Betriebskontrollen gibt es aus vielerlei Gründen. Man unterscheidet beispielsweise zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechtskontrollen. Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben erfahrene Kontrolleure Hinweise, wie der Betrieb kontrollsicher werden kann. Neuer Lehrgang ab März - Anmeldefrist bis 3. März: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz Wer Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten oder die Mittel verkaufen möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Für den Erwerb der Sachkunde bietet das Landwirtschaftsamt Ravensburg im März einen Lehrgang mit anschließender Abschlussprüfung an. Unterrichts- und Übungseinheiten zur Sachkunde werden an folgenden Terminen in den Räumen des Landwirtschaftsamts, Frauenstraße 4, in Ravensburg angeboten: am 13., 15., 17., 20. und 24. März, jeweils von 18:30 bis 21 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Am 3. April werden die Anwender von 8:30 bis 16 Uhr im Bildungszentrum DEULA in Kirchheim unter Teck in der Gerätetechnik geschult und anschließend geprüft. Die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung findet am 7. April ab 9 Uhr statt, im Anschluss die praktische Prüfung für Abgeber. Die Lehrgangsgebühr beträgt 60 Euro pro Person für Anwender und 85 Euro pro Person für Abgeber. Hinzu kommt eine Gebühr für den Lehrgang zur Gerätetechnik und weitere Lehrgangsunterlagen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; eine Anmeldung ist bis 3. März erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter 0751/85-6010. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und können Sie sich vorstellen, ein Kind oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für: - behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Senioren, die nicht mehr alleine leben können. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Abgabefrist für Einkommensteuererklärung verlängern Steuerzahler und Finanzverwaltung würden von bürokratischem Aufwand entlastet Der Bund der Steuerzahler hat die baden-württembergische Finanzministerin Sitzmann aufgefordert, dem Beispiel Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nordrhein-Westfalens zu folgen und die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016, zumindest für diejenigen Steuerzahler um zwei Monate bis zum 31. Juli 2017 zu verlängern, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln. Noch besser wäre es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler, die Frist für alle Steuerzahler, unabhängig von der Form der Steuererklärung, zu verlängern Für eine automatische Fristverlängerung spricht die geänderte Rechtslage. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabefrist für die Steuererklärungen bereits um zwei Monate bis zum 31. Juli des Folgejahres verlängert. Begründet wird dies damit, dass mit der Erstellung der Steuererklärung erst ab März begonnen werden kann, da viele Bescheinigungen erst zum 28. Februar vorliegen. Oft gehen dem Steuerzahler Abrechnungen, wie z. B. Nebenkostenabrechnungen von vermieteten Wohnungen, sogar noch später zu. Die Neuregelung der Abgabefristen gilt aber erst ab der Steuererklärung 2018. Die beschriebenen Probleme bestehen aber bereits heute. Daher sollte das ohnehin geplante Verfahren eher eingeführt werden. Durch diese Maßnahme würden die Steuerzahler im Südwesten entlastet, weil mehr Zeit für die Erstellung der oft komplizierten Steuererklärung bliebe und bürokratischer Aufwand entfiele. Die Verlängerung der Abgabefrist für elektronisch abgegebene Steuererklärungen hätte auch einen Anreizeffekt für die Steuerzahler, von den Papierformularen auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen. Wie eine vom Bund der Steuerzahler 2016 durchgeführte Umfrage bei den Finanzämtern in Baden-Württemberg ergab, werden Fristverlängerungen bei den allermeisten Ämtern bis zum 31. Juli des Folgejahres, ohne Angabe von besonderen Gründen, gewährt. Es wäre also auch im Interesse der Finanzverwaltung, wenn die bisher notwendigen Fristverlängerungsanträge nicht bearbeitet werden müssten. Kirchliche Nachrichten 18.02. 26.02.2017 Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Willst du immer weiter schweifen? Sieh, dass Gute liegt so nah. Lerne nur das Glück ergreifen, denn das Glück ist immer da. Johann Wolfgang von Goethe Nummer 7 Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Samstag, 18. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Sonntag, 19. Februar 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier 10.00 Uhr Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Samstag, 18. Februar 18.30 Uhr Eucharistiefeier († Fam. Josef Veeser, Fam. Hugo Schmidt, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angeh., Maria Benkel) Sonntag, 19. Februar - 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Eucharistiefeier († Luise und Johannes Schuler, Maria Jaudas, Agathe Leser) 10.00 Uhr „Kirche für Kinder“ in der Kapelle der Blindenschule 11.15 Uhr Tauffeier Niklas Steinhauser Lektorendienst: Gruppe IV Kommunionhelferdienst: Gruppe IV Montag, 20. Februar Kein Gottesdienst! Dienstag, 21. Februar 07.50 Uhr Schülergottesdienst Klasse „3 und 4“ Mittwoch, 22. Februar 19.00 Uhr Hl. Messe in der Kapelle in Sulpach Donnerstag, 23. Februar Kein Gottesdienst! Freitag, 24. Februar 08.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle der Blindenschule 09.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle der Blindenschule Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Eucharistiefeier († Kurt Brugger, Angela und Hygenius Thomalla; Jahrtag: † Lydia, Ernst und Reinhold Fischer) Sonntag, 26. Februar - 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Fasnetsgottesdienst mit Instrumentalkreis und Raspler 10.45 Uhr Wort-Gottes-Feier im Pflegeheim „Selige Irmgard“ Lektorendienst: Gruppe V Kommunionhelferdienst: Gruppe V Ministrantendienst 18. - 21.02.2017 Samstag, 18. Februar 18.30 Uhr Nadine Haug, Jonas Pfister, Marisa Pfister, Luise Traudt Sonntag, 19. Februar 10.00 Uhr Hannah Beihl, Leon Bogenrieder, Julian Kurz, Laura Kurz, Anna Spähn, Benjamin Stiefvater Dienstag, 21. Februar 07.50 Uhr Schüler Klasse „3 und 4“ Mittwoch, 22. Februar 19.00 Uhr „Sulpacher Ministranten“ Freitag, 23. Februar 09.00 Uhr Minis Blindenschule Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623), Thumbstraße 55 E-Mail-Adresse: [email protected] Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann, Nelkenstraße 1: Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 943630). Das Büro der Gemeindereferentin befindet sich in Baienfurt, Kirchstraße 8 im Pfarrhaus. (Tel. 0751 / 5576199). Fax über das Kath. Pfarramt Baienfurt (Fax 0751 / 58812) oder über das Kath. Pfarramt Baindt (Fax 7452). E-Mail-Adresse: [email protected] Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes, Gartenstraße 23: Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0751 / 56969624). Das Büro der Gemeindereferentin befindet sich in Baienfurt, Kirchstraße 8 im Pfarrhaus. Fax über das Kath. Pfarramt Baienfurt (Fax 0751 / 58812). E-Mail-Adresse: GR.Regina. [email protected] Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Information zur Belegung des Gemeindehauses (Bischof-Sproll-Saal groß und / oder klein und Konferenzzimmer sowie Foyer) erhalten Sie bei Frau Gudrun Moosherr (Tel. 07502 - 911666; E-Mail: [email protected]. Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: Kreissparkasse Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Pfarramtssekretärin Frau Gudrun Dettling Telefon07502 - 1349 Telefax07502 - 7452 E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] www.katholisch-baienfurt-baindt.de Dienstag 09.30Uhr - 11.30 Uhr Gumpiger Donnerstag geschlossen! Freitag 09.30Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633, Telefax 0751 - 58812 E-Mail-Adresse: [email protected] „Kirche für Kinder“ Herzliche Einladung zum Gottesdienst „Kirche für Kinder“ am Sonntag, 19. Februar um 10 Uhr in der Kapelle der Blindenschule. „Alle Kinder dürfen verkleidet kommen!“ Bi-Ba-Butzemann-Treff für Kinder von 0 - 3 Jahre Wir treffen uns am Donnerstag, 23. Februar um 9.45 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Es gibt ein großes Frühstück und wir machen eine Fasnetsfeier. Seite 15 Fasnetsgottesdienst Am Sonntag, 26. Februar feiern wir um 10 Uhr den Fasnetsgottesdienst, der mitgestaltet wird von der Narrenzunft Raspler, Schalmeien und Instrumentalkreis. Herzliche Einladung zu diesem schönen Gottesdienst! Die Kinder dürfen verkleidet kommen! Helferkreis Die Helferkreisfrauen können ab Dienstag, 07. März im Pfarramt die Plastiksäcke für die Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ abholen. Aktion Hoffnung Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag 18.03.2017 sein. Bitte richten Sie schon mal die Kleider dafür zusammen. Einladung zum Weltgebetstag 2017 Philippinen Was ist denn fair? Mit dieser Frage laden uns dieses Jahr philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 3. März zum Gottesdienst zusammenkommen. Wir feiern den Weltgebetstag gemeinsam mit den Baienfurter Frauen. Am Freitag, 3. März 2017 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche in Baienfurt. Anschließend treffen wir uns im Katholischen Gemeindehaus St. Anna, Baienfurt. Dort wollen wir ins Gespräch kommen und beim gemeinsamen Essen philippinische Eindrücke auf uns wirken lassen. Wir bieten Mitfahrgelegenheit vom Dorfplatz Baindt um 18.45 Uhr an. Das Weltgebetstagteam Baienfurt - Baindt. Einladung zum Besinnungstag Vater unser im… … so auch auf… für Mitarbeiter/innen im liturgischen Dienst (Lektoren, Eucharistiehelfer, Kantoren, Leiter von Wort-Gottes-Feiern) vom Dekanat Allgäu-Oberschwaben Freitag, 17. März 2017 im Kath. Gemeindezentrum St. Ulrich, Wangen i. Allgäu Freitag, 24. März 2017 im Kath. Gemeindehaus Hl. Kreuz, Ravensburg Der Flyer dazu mit näheren Infos und Anmeldeformular dazu liegt in der Kirche am Schriftenstand aus. Herzliche Einladung zu Exerzitien im Alltag 2017 „Aus Gnade seid Ihr! Tägliche Impulse (schriftlich) und wöchentlicher Austausch in der Gruppe begleiten den Einzelnen durch die sechs Wochen der Fastenzeit. 1. Treffen: 6. und letztes Treffen: Zeit: Anmeldeschluss: Kursgebühr: Anmeldung und Information: Montag, 6. März 2017 Montag, 10. April 2017 jeweils 19.30 - 21.00 Uhr Montag, 20. Februar 2017 25 € Sr. M. Carola Pötter Klosterhof 3 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt 88255 Baindt / Telefon 07502/4891 Begleitung: Sr. M. Carola Sr. M. Johannella „Mögen alle, die den 6-wöchigen Exerzitienweg in ihrem Alltag mitgehen, zu einer erneuten und vertieften Gebetserfahrung geführt werden, dass Gott und Christus die Fülle seiner Gnade schenkt.“ Auszug aus dem Vorwort v. Weihbischof Josef Graf Pilgerreise nach Lourdes vom 10. - 17. Mai 2017 Geistliche Reisebegleitung: Pfr. i. R. Heinz Leuze. Zu dieser Pilgerreise ergeht herzliche Einladung! Nähere Infos zu dieser Reise liegen am Schriftenstand auf. Anmeldung bitte bei: Reinhard Rapp Schweriner Straße 1 - 88512 Mengen Tel.: +49 7572-9748 oder 0176 90789990 [email protected] Ihre Unterlagen erhalten Sie von dort. Nummer 7 Dr Huat isch alt, aus Opas Schrank, Des Nachthemd, längs gestreift, macht schlank. An bunta Schal noch um dr Hals, Denn an dr Fasnet isches immer kalt. Damit ma sei Gsicht it sieht, Ma an Strumpf sich überzieht. Zwoi Auga schlitzt ma no do nei, A Loch für’s Nasenboi muaß au do sei. Zwoi Socka dann, links an Grüna, rechts oiner in rot, So ziehet dia Fraua dann als Narra los. Es stürzet dia Fraua sich ins Getümmel, Als Narra verklärt, als Fraua verstümmelt. Doch dia Fraua schert’s it, denn so an luschtiga Mittag, gibt’s jo eh bloß oimol im Jahr! Am Mittwoch drauf isch dia Fasnet dann sowieso vorbei. und ma isch zrück im Alltagseinerlei, D‘Frauafasnet hält dia Frau fit und gibt ra Kraft; Damit se alles guat bis zur nägschta Fasnet schafft. Drum send luschtig und schreiet ganz laut: Henkerhaus, loß d’Narra raus! Mir freuet uns auf euch! Des ganze Fasnetsteam Männer und Frauen sind herzlich willkommen. Es gibt Kaffee und selber backene Kuchen und a Vespr. Eintritt für Mitglieder und deren Ehegatten: 6,50 € Nichtmitglieder 8,50 €. Im Eintritt ist enthalten: Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen. Also mir sehet uns am Mittwoch, 22.2. um 14.00 Uhr in unserem Gemeindehaus in Fut la Boi! Freitag, 3.3.17: Weltgebetstag der Frauen 19.00 Uhr Gottesdienst in der ev. Kirche Anschließend Treffen im Kath. Gemeindehaus, Bergatreuter Str. 6, Thema „Philippinen“ „Was ist denn fair?“ Globale Gerechtigkeit steht im Zentrum des Weltgebetstags von Frauen der Philippinen „Was ist denn fair?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im Alltag ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst recht um, wenn wir lesen, wie ungleich der Wohlstand auf unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Kommen Sie zu uns in die ev. Kirche bzw. ins kath. Gemeindehaus! Zeigen wir uns solidarisch mit den Frauen auf den Philippinen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Kath. Frauenbund Baiafurter und Baindter Fraua erschrecket, denn jetzt isch klar, am 22. Februar isch jo dia Frauafasnet im Gemeindehaussaal. Vom Programm hend mir no koin Schimmer, doch s’Motto lautet: Ebbes isch immer!“ Dia Fraua kriaget fascht die Motta, und suachet im Keller dia Fasnetsklamotta. Pfarrer E. Seyboldt, Tel. (0751) 43656, Fax (0751) 43941, E-Mail: [email protected] Internet: www.evangelisch-Baienfurt-Baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel. (0751) 43656 (Dienstag u. Donnerstag, 7.30 - 11.00 Uhr) Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Sonntag, 19. Februar 9.30 Uhr Bdt Gottesdienst D-B-Saal 10.30 Uhr Bft Gottesdienst 14.30 Uhr Café Kirche Bdt im D-B-Saal Montag, 20. Februar 8.30 Uhr Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindehaus Dienstag, 21. Februar 9.30 Uhr Krabbelgruppe Mittwoch, 22. Februar 9.30 Uhr Krabbelgruppe „Sonnenschein“ Freitag, 24. Februar 9.30 Uhr Krabbelgruppe „Rasselbande“ Sonntag, 26. Februar 10.30 Uhr Bft Gottesdienst 19.00 Uhr Taizéandacht Bdt D-B-Saal 06.3. Seite 17 Thoma: „Wir bringen Papier zum Blühen“ Sträuße zur Deko Welle-Lebherz: „Federn“ - Aquarell Beckert: „Ostereier – individuell bemalt“ 13.3. 20.3. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: [email protected] Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Samstag Sonntag: Kinderchor (7 - 12 Jahre) Kindergruppen (6 - 12 Jahre) Teenie (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit Jugend (Ab 16 Jahre) Gottesdienst (Sonntagsschule 18.00 - 19.00 Uhr 19.00 - 20.30 Uhr 19.00 - 20.30 Uhr 19.00 - 20.30 Uhr 19.00 - 20.30 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr 11.00 – 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e. V. Der Bezirksarbeitskreis Ravensburg des Evang. Bauernwerks und die Evang. Kirchengemeinde Bavendorf laden ein zu einem Vortragsabend zum Thema: Reformation und Freiheit - am Beispiel der Bauernbewegung Referentin: Dr. Vasile Hristea, Dozent für Evang. Theologie an der PH Weingarten Termin: 22. Februar 2017 um 20.00 Uhr Ort: Evang. Gemeindehaus 88213 Bavendorf, Ständlerweg 4 Kreativ-Tage im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem ausgeschriebenen Termin, bei einer der folgenden Adressen: Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. 07502-4103 Tel. 0751-52501 Tel. 0751-59316 [email protected]@gmx.de Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Unkostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch. 20.2. Hillmayr: „Fantasie-Landschaft“ - Aquarell 27.2. Gerster: „Narren, Narren, Narren“ - Schreibwerkstatt Jugendfußball D-Juniorinnen: WFV Hallenverbandsmeisterschaft, Turnierbericht vom 12.02.2017 D1-Juniorinnen in der Zwischenrunde der Verbandsmeisterschaften ausgeschieden Ohne unsere gefährlichste Stürmerin war für unsere D1 Mädels bei der Zwischenrunde der Hallen-Verbandsmeisterschaften leider kein Sieg zu holen und wir mussten mit nur 2 Unentschieden in 5 Spielen die Verbandsmeisterschaften beenden. Trotzdem können wir stolz sein, diese Runde erreicht zu haben und zu den 24 besten D-Juniorinnen Mannschaften in Würtemberg zu gehören. Es spielten: Laura Bauhofer, Heidi Eberlen, Vanessa Klimaschewski (T), Marie Lochmaier, Emma Schaumann, Hanna Steidle, Magdalena Valentin Abteilung Tischtennis Ergebnisse vom Sa, 11.02.2017 Jungen U 18: SV Baindt I SV Blitzenreute 6:3 Jungen U18: SV Baindt II TG Bad Waldsee II 4:6 Herren I: SV Baindt I - SG Aulendorf IV 4:9 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Herren II: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren III Herren I: Aulendorf IV zu stark 2:9 Bereits nach den Eingangsdoppeln lagen wir mit 0:3-Punkten im Rückstand. Alle Doppel gingen mit 1:3-Sätzen an unseren Gegner. Raubald verlor gegen Haarmann sein Spiel knapp im fünften Satz und auch Rauch musste seinem Gegner zum 1:3-Satzerfolg gratulieren. Auch Baumhauer spielte gegen Bitz nur im ersten Satz gut mit; den er aber leider mit 12:14-Punkten abgeben musste, danach lief nichts mehr und Aulendorf ging mit 6:0-Punkten in Führung. Besser agierte Spöri gegen Wenzel und brachte uns den ersten Erfolg mit einem hart erkämpften 3:1-Sieg. Markwart fand in seinem Spiel gegen Weingardt nie zu seiner starken Form der letzten Spiele und gab sein Spiel mit 1:3-Sätzen ab. Seinen überragender Siegeswille demonstrierte „Schorle“ Sonntag in seinem Match gegen Rimmele, den er in einem Tischtenniskrimi im fünften Satz mit 17:15-Punkten niederringen konnte. Raubald erzielte im Spitzenspiel gegen Zähnle mit einer starken Leistung den dritten Punkt für uns. Rauch musste sich denkbar knapp mit 13:11-Punkten im fünften Satz gegen Haarmann geschlagen geben. Den vierten Punkt erreichte Baumhauer kampflos, da sein Gegner verletzungsbedingt nicht mehr antreten konnte. Spöri unterlag anschließend gegen Bitz mit 1:3-Sätzen, sodass unsere Niederlage gegen einen stark aufgestellten Tabellenzweiten besiegelt war. Am nächsten Wochenende erwartet uns ebenfalls ein schwieriges Match, es geht nach Ettenkirch zum Tabellenführer der Kreisliga B. Nächster Spieltag Sa, 18.02.2017 Jungen U 18: 13:30 Uhr SVW Weingarten - SV Baindt I Jungen U18: 13 Uhr SG Aulendorf - SV Baindt II Herren I: 15 Uhr SV Ettenkirch II - SV Baindt I Herren II: 18 Uhr TV Kressbronn 1898 - SV Baindt II Damen: 15 Uhr TSV Meckenbeuren - SV Baindt TC-Baindt e. V. ,,Wandertreff-Rendezvous“ Am Dienstag 21.02.2017 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Kessel-Bunter-Umweg Gehzeit: ca. 1,5 Std Musikverein Baindt Hauptversammlung 2017 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 12.03.2017 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.Begrüßung 2.Totenehrung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Jugendleiters 6. Bericht des Kassierers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9.Ehrungen 10.Wahlen: 1. Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassier (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) Nummer 7 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12.Vorschau 2017 13.Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 05.03.2017 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spahlinger, Grünenbergstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e. V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderverein Musikverein Baindt e. V. findet am Sonntag 12.03.2017 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Jugendleiters 5. Entlastung der Vorstandschaft 6.Wahlen 7. Vorschau 2017 8.Anträge Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 05.03.2017 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Berthold Steinhauser, Marsweilerstr. 86, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e. V. Fasnetstermine 2017 Folgende Termine beachten! Fr., 17.02.2017, 14.00 Uhr Kinderball Treffpunkt: 16:00 Uhr Dorfplatz Fr., 17.02.2017, 19.31 Uhr Nachtumzug Gebrazhofen (Aufstellungsplatz-Nr. 17) Treffpunkt: 18:00 Uhr Parkplatz Tennishalle Sa., 18.02.2017, 14.00 Uhr Umzug Haidgau (Aufstellungsplatz-Nr. 14) Treffpunkt: 12:45 Uhr Parkplatz Tennishalle Sa., 18.02.2017, 20.00 Uhr Ball der Vereine Beginn: 20:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Da wir zur Eröffnung dieses Balles wieder in die Halle einspringen, bitten wir alle Mitglieder, die nicht gleich in der ersten Schicht zum Arbeiten eingeteilt sind, im kompletten Waldschrat-Häs zu erscheinen. So., 19.02.2017, 14.00 Uhr Umzug Reute (Aufstellungsplatz-Nr. 10) Treffpunkt: 12:00 Uhr (1. Abfahrt) und 13:00 Uhr (2. Abfahrt) Parkplatz Tennishalle Do., 23.02.2017, Kindergarten- und Schülerbefreien sowie Rathaussturm 08:20 Uhr Waldorf- und Regenbogen-Kindergarten 09:15 Uhr St. Martin-Kindergarten 10:15 Uhr Sonne, Mond und Sterne-Kindergarten 11:00 Uhr Klosterwiesenschule 14:00 Uhr Heimsonderschule 15:30 Uhr Seniorenheim Selige Irmgard Fr., 24.02.2017, ab 09.00 Uhr Holzhändler in und um Baindt Treffpunkt: 09:00 Uhr Dorfplatz Fr., 24.02.2017, 16.00 Uhr Umzug in Mochenwangen (Aufstellungsplatz-Nr. 16) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Treffpunkt: 15.00 Uhr Parkplatz Tennishalle Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Närrische Grüße Euer Zunftrat Letzter Spieltag vor den Playoffs Der letzte „normale“ Spieltag beginnt für die Baindter Lumberjack`s erst am Samstagabend, dafür mit 2 Spielen an einem Abend. Zuerst geht es zu den Müllmännern nach Oberzell. Die Jungs von der Dorfreinigung dürften kein großes Problem darstellen. Direkt im Anschluss geht es weiter zum Heimspiel nach Baindt in die Schenk-Konrad-Halle zum „Ball der Vereine“. Auf dieses Heimspiel freuen sich die Lumberjack`s besonders, da es zuhause doch am schönsten ist! Am Sonntag gibt es dann nochmals ein Auswärtsspiel zusammen mit den Rasplern, dieses Mal in Reute. Nach diesem Wochenende ist dann natürlich schnelle Regeneration angesagt. Denn die Playoffs stehen an und darauf haben wir ein ganzes Jahr hin gearbeitet! Schalmeienball 2017 – SKBowl 2017 Am Fasnetssonntag, 26.02.2017 trifft man sich nach einem harten Spiel in der Spieler-Bar oder stärkt sich mit echtem American-Food an Kiosk. Wer noch genügend Kraft in den Armen hat, kann sich mit seiner Treffsicherheit ein Freigetränk erwerfen und sich danach gemütlich auf den Abend freuen. Damit auch die müden Knochen richtig bewegt werden und sich kein Muskelkater einstellt, sorgt wieder Marco Mzee für die richtige Musik und Stimmung. Der bekannte „DJ aus den Bergen“ hat wieder alles was für eine gute Stimmung gebraucht wird im Gepäck. Wer letztes Jahr bereits dabei war weiß, dass Marco Mzee weit mehr als ein gewöhnlicher DJ ist! Mit den Interpretationen bekannter Party-Klassiker oder mit seinen eigenen Liedern muss man Ihm fast das Mikrofon aus der Hand reissen, um eine Einlage anzusagen... Einlagen kommen vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt, dem Fanfarenzug Ankenreute, der Lumpenkapelle Räuberbande Baienfurt - Baindt und der Tanzgarde Kehlen. Wir freuen uns schon sehr, mit euch den SKBowl 2017 zu feiern! Karten gibt es im Vorverkauf bei allen Spielern, der Gaststätte „Grüner Berg“ in Baindt und bei Frisör „Geng“ in Baienfurt für 7,-€ Für Sparfüchse haben wir ein spezielles Angebot: Bei Abnahme von min. 5 Karten (oder mehr) beträgt der Kartenpreis nur 6,- €/Karte. Sprecht uns oder die VVK-Stellen einfach an oder sendet eine Mail an: [email protected] Kein Einlass unter 18 Jahren. Landjugend Baindt Funken 2016 Die Landjugend Baindt veranstaltet auch in diesem Jahr einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich täglich ab 17.00 Uhr bei Daniel Binder (Handy 01734728067) anmelden. Einladung zu der Jahreshauptversammlung 2017 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung Seite 19 der Landjugend am 22.03.2017 um 20:00 Uhr in den Gruppenraum der Landjugend Baindt e. V. ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Florian Kränkle Janina Siegel 1. Vorsitzender 1. Vorständin Förderverein Landjugend Einladung zu der Jahreshauptversammlung 2016 Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am 22.03.2017 um 19:00 Uhr in den Gruppenraum der Landjugend Baindt e. V. ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Matthias Bader 1. Vorstand Schützengilde Baindt Ligarundenwettkampf LP Unsere Luftpistolenmannschaft durfte am 9.2. zu ihrem Gegner nach Bergatreute fahren. Dort schossen sie ihren Ligakampf mit folgenden Ergebnissen Mateja Salaj 363 Ringe (Super) Werner Weissenberg 349 Ringe (P) Alojz Salaj 335 Ringe (P) Florian Weissenberg 368 Ringe (P) Günter Schnetz 321 Ringe Somit konnten sie mit einem Punktesieg von 3 zu 2 nach Hause fahren. Herzlichen Glückwunsch. Schriftführerin B. Albrecht Was sonst noch interessiert Blumen- und Gartenfreunde Baienfurt e. V. Einladung Die Garten- und Blumenfreunde bieten auch in diesem Jahr wieder den Obstbaumschnittkurs am 3. März 2017 im Garten von Frau M. Warbinek in Baindt-Schachen, Schachenerstraße 108/2 an. Wir treffen uns dazu um 15 Uhr und laden alle Interessierten ganz herzlich ein. Erfreulicherweise hat sich, wie auch in den vergangenen Jahren, Herr Daniel Fricker wieder bereit erklärt, uns den richtigen Baumschnitt zu zeigen und auch zu erklären. Sollte das Wetter allzu unpassend sein, so wird der Kurs auf den 10. März verlegt. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Wir hoffen aber auf trockenes Wetter und würden gerne viele Gartenfreunde begrüßen. G. Rittler, Pressewartin Repair-Café Ravensburg im Februar Am Samstag, 18.02.2017 findet das nächste Repair-Café im Mehrgenerationenhaus in Ravensburg, Weinbergstraße 11 statt, von 11 - 14 Uhr. Annahmeschluss ist um 13.30 Uhr. Beim Repair-Café werden defekte Alltagsgegenstände von freiwilligen Bastlern und Tüftlern gegen eine Spende repariert: Fahrräder, Spielzeuge, Möbel, Textilien, Haushaltsgeräte und andere Dinge. Auch steht Ihnen eine Nähmaschine für Ihre eigenen Näharbeiten zur Verfügung. Auch bei unverständlichen Bedienungsanleitungen und ähnlichen Problemen bekommen Sie Hilfestellung. Die Motivation vom Repair-Café ist es, die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern zu verlängern und dadurch Müll zu vermeiden, Ressourcen zu sparen und nachhaltige Lebensweisen in der Praxis zu erproben. Interessierte und Tüftler können dort Erfahrungen austauschen und Wissen weitergeben. Erwünscht ist auch, dass die Eigentümer der zu reparierenden Gegenstände mit einbezogen sind und dabei zum Beispiel lernen, wie man einen Fahrradschlauch flickt. Parallel gibt es für die Gäste Kaffee und Kuchen, damit in angenehmer Atmosphäre gewartet und repariert werden kann. Weitere Mitmacher für die Reparatur von elektronischen Geräten, für Holz- und Näharbeiten sind willkommen. Das Repair-Café in Ravensburg ist eine Initiative vom Schussentaler Tauschring und vom Mehrgenerationenhaus, in Kooperation mit dem Seniorentreff am Hirschgraben. Nähere Informationen zur Idee des Repair-Café finden Sie auf der Internetseite: www.repaircafe-rv.de, oder Mail an [email protected], oder 01522 5243760 anrufen. K. B. Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg Bodensee-Oberschwaben am Samstag, 18. Februar mit speziellem Programm für Mädchen und Frauen auf der Bildungsmesse Ravensburg vertreten Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben bietet Mädchen und Frauen am Samstag mit einem speziellen Info-Stand „Wiedereinstieg“ und verschiedenen Impuls-Vorträgen die Möglichkeit, sich individuell über Berufswahl, Wiedereinstieg und Lebensplanung zu informieren. Zum Auftakt präsentieren Ausbildungsbotschafterinnen aus technischen und techniknahen Berufen ab 10:30 Uhr auf der Aktionsbühne ihre persönlichen Erfahrungen mit ihrem Beruf und ihrer Ausbildung. Um 11:30 Uhr erläutert Nicole Frister, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, welche Unterstützungsmöglichkeiten es beim Wiedereinstieg nach der Familienzeit gibt. Im Vortrag von Petra Schnierle, Impressio, Training für Umgangsformen, mit dem Titel „Smart zum Erfolg - der Bewerbungsknigge“ geht es um 13:00 Uhr um korrekte Umgangsformen und angemessenes Outfit beim Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran gibt Rita Hafner-Degen vom Regionalbüro Netzwerk Fortbildung praktische Anregungen und Strategien, wie Frauen ihre beruflichen Ideen und Weiterbildungsaktivitäten mit neuen Strategien bereits in der Familienzeit auffrischen, anpassen und optimieren können. Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein Landesprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und in der Region angesiedelt bei der WiR- Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Nummer 7 Landkreis Ravensburg mbH. Neben Vorträgen und Workshops bietet die Kontaktstelle auch persönliche Einzelberatung an zu Themen wie Berufsorientierung, Berufsrückkehr, Stellensuche, Bewerbung, Karriereplanung, Weiterbildung und Existenzgründung. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vertraulich. Telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter 0751/35906-63 oder E-Mail: [email protected]. 22-jähriger Jubiläums-Dorfumzug in Mochenwangen Die Narrenzunft Mochenwangen „Drecketer Bläse“ e. V. veranstaltet am Fasnetsfreitag, 24.02.17 um 16:00 Uhr ihren traditionellen Dorfumzug. Danach Stimmungsparty im ganzen Ort. Landratsamt Ravensburg Informationsreihe ab 21. Februar im Haus der Familie in Weingarten: Eltern bleiben Eltern trotz Trennung und Scheidung Wenn Eltern sich trennen, erleben Kinder und Eltern eine radikale Veränderung ihrer Lebenssituation und es stellen sich viele Fragen. Mit einer siebenteiligen Informationsreihe rund um das Thema Trennung und Scheidung lädt die Arbeitsgemeinschaft Trennung/Scheidung im Landkreis Ravensburg ab 21. Februar (jeweils dienstags ab 19.30 Uhr) in das Haus der Familie in Weingarten ein. Der Eintritt ist frei. Bei der Auftaktveranstaltung referiert Diplom-Psychologe Sebastian Töpfer darüber, was Kindern im Falle einer Trennung und Scheidung helfen kann. An den darauffolgenden Abenden gibt es Informationen zum Kindesunterhalt, zu rechtlichen Aspekten einer Trennung oder Scheidung, zu pädagogischen und finanziellen Hilfen der Jugendhilfe, zur außergerichtlichen Streitschlichtung (Mediation) und - neu in der diesjährigen Reihe - zum sogenannten Wechselmodell, wenn Kinder nach einer Trennung in beiden Haushalten zeitlich gleichwertig betreut werden. Im Landkreis Ravensburg werden jedes Jahr rund 500 Kinder und Jugendliche mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern und der darauffolgenden neuen Lebenssituation konfrontiert. Weitere Informationen erteilt das Jugendamt Ravensburg, Ansprechpartner Edwin Hess, Telefon 0751/85-3241, E-Mail [email protected]. AOK Thema: Häusliche Pflege attraktiver machen Oma und Opa haben bisher noch ziemlich selbstständig in den eigenen vier Wänden gelebt. Doch in Zukunft werden sie Hilfe benötigen. Oma hat immer mehr körperliche Beeinträchtigungen, Opa wird zunehmend dement. Angehörige, die das alte Ehepaar unterstützen oder gar pflegen könnten, gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Da stellen sich den Angehörigen Fragen: Sind Oma und Opa in einem Pflegeheim am besten aufgehoben? Oder gibt es ausreichend Hilfsangebote für eine weitgehend häusliche Pflege? Welche Kosten übernimmt in beiden Fällen die Pflegekasse? Seit 1. Januar 2017 gibt es dazu neue Regelungen, denn seitdem ist das „Pflegestärkungsgesetz II“ in Kraft. „Bisher gab es drei Pflegestufen, nun gibt es fünf Pflegegrade“, so Roland Beierl, Geschäftsführer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Wer seither in eine Pflegestufe eingruppiert war, ist nun von seiner Pflegekasse automatisch in das neue System mit Pflegegraden umgruppiert worden.“ Dies erfolgt in einem „Stufensprung“. „Wer bisher in Pflegestufe 2 eingruppiert war, ist nun automatisch Pflegegrad 3 zugeordnet.“ Psychische Veränderungen spielen bei der neuen Eingruppierung eine größere Rolle als im Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt bisherigen Begutachtungssystem. Wenn sich ein Mensch alleine waschen kann, aber nicht mehr weiß, wie viel Uhr es ist, so wird diese geistig bedingte Pflegebedürftigkeit nun genauso berücksichtigt wie eine körperliche. Als „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ bezeichnen Fachleute diesen Demenzfaktor. Roland Beierl: „In solchen Fällen kommt bei der Umgruppierung von der Pflegestufe in den Pflegegrad ein „doppelter Stufensprung“ zustande. „Wer bisher in Pflegestufe 0 eingruppiert war und eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz hat, wird jetzt nicht in Pflegegrad 1 umgruppiert, sondern in Pflegegrad 2.“ Damit wird die individuelle Situation von Pflegebedürftigen besser berücksichtigt. Der Bestandsschutz bei der Überleitung in die neuen Pflegegrade garantiert keine Schlechterstellung. Ab 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zusätzlich zum Pflegegeld einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das heißt: Versicherte können Rechnungen für Leistungen zur Unterstützung im Alltag einreichen und bis zu 125 Euro monatlich erstattet bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um hauswirtschaftliche Hilfen oder Hilfen zur Betreuung des Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sind. Sie müssen nicht vorab beantragt werden. Pflegebedürftige AOK-Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein. Die AOK-Pflegeberater kennen Leistungserbringer, niedrigschwellige Betreuungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung besser mit einbinden. Bei Bedarf koordinieren die AOK-Pflegeexperten auch die Organisation der notwendigen Leistungen für den Pflegebedürftigen. Eine Wohnung oder ein Haus ist in der Regel nicht optimal für eine Pflegesituation geplant und eingerichtet. Zu den typischen Barrieren zählen schmale Türrahmen, hohe Türschwellen, Treppenstufen oder ein zu hoher Einstieg in die Badewanne oder Dusche. Dies kann zum Beispiel Stürze des Pflegebedürftigen verursachen und die Pflege erschweren. Um das zu vermeiden, können sinnvolle Veränderungen oder ein Umbau des Wohnraums notwendig werden. Die AOK-Pflegekasse zahlt für notwendige Wohnraumanpassungen Zuschüsse bis 4.000 Euro pro Maßnahme. Die AOK unterstützt moderne Versorgungsformen. Sollte die Pflege aber zu Hause nicht mehr möglich sein, beraten die Pflegeberater bei der Auswahl weiterer Alternativen, wie die Suche nach geeigneten stationären Einrichtungen. Auf diesem Weg erhält jeder Pflegebedürftige, mit Einverständnis auch die pflegenden Angehörigen, eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. Wer nach einer passgenauen Unterstützung für Pflegebedürftige sucht, findet auch Hilfe beim Pflegenavigator der AOK. Die umfangreiche Datenbank bietet die Möglichkeit, unter Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Tages- und Nachtpflege, Pflegedienste) gezielt nach Adress-, Preis- und Zusatzdaten zu recherchieren. Der Pflegenavigator informiert über das Leistungsspektrum sowie die pflegefachlichen Schwerpunkte der jeweiligen Einrichtungen. Neben den Preisen werden für jede Einrichtung auch die Eigenanteile der Versicherten angezeigt. Diese Angaben basieren auf den Daten der AOK. Die AOK-Pflegekasse übernimmt einen Teil der entstandenen Kosten für die Betreuung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Wie bei der häuslichen Pflege sind die Beträge für die vollstationäre Pflege nach Pflegegraden gestaffelt. Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, übernimmt der Pflegebedürftige. Dazu zählen zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen Seite 21 wie beispielsweise die Reparatur privater Gegenstände, und sogenannte Investitionskosten, beispielsweise für Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung. Ist der monatliche Leistungsbetrag höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt die AOK auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Leistungsbetrages. „Reicht das persönliche Einkommen oder Vermögen nicht aus, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu finanzieren, so empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen“, betont AOK-Geschäftsführer Roland Beierl. Weitere Infos und persönliche Beratung erhalten Betroffene in allen AOK-KundenCentern vor Ort sowie online unter www.aok-bw.de/pflege Ski- und Snowboardfreizeiten in den Faschingsferien Für alle zwischen 16 und 19 Jahren hat das Jugendwerk der AWO Württemberg in den Faschingsferien vom 25. Februar bis 04. März 2017 noch Plätze für eine actionreiche Ski- und Snowboardfreizeit frei. Die Freizeit geht ins Skigebiet Hoch-Ybrig, dass Wintersportparadies in der Schweiz. Top präparierte Pisten, inklusive Tiefschneeabfahrten und Freestyle Funparks stehen bereit, entdeckt zu werden. Die gruppeneigene Unterkunft, eine urige Skihütte mit traumhaftem Panoramablick, liegt mitten im Skigebiet. Für 14- bis 17-Jährige geht es im gleichen Zeitraum in die atemberaubende Bergarena der Sonnenalpe Nassfeld in Österreich. Das größte und beliebteste Skigebiet Kärntens bietet top moderne Lifte, Funparks und eine der längsten Talabfahrten Europas. Die Freizeiten sind sowohl für Anfänger wie auch Fortgeschrittene bestens geeignet und werden von wintersporterfahrenen Betreuungsteams geleitet, die zudem mit einem abwechslungsreichen Programm dafür sorgen, dass jede Freizeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Die Hin- und Rückfahrt findet von Stuttgart aus statt. Wer daran interessiert ist, selbst Jugendgruppen zu leiten, kann sich in einer Workshopreihe des Jugendwerks hierfür qualifizieren. Die Wochenend-Ausbildung beginnt im März. Hierfür kann sich ab sofort beworben werden. Weitere Informationen, auch zu Freizeiten und Sprachreisen in den Oster-, Pfingst- und Sommerfreizeiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf der Homepage www.jugendwerk24.de. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle auch gerne telefonisch unter (0711) 945729111. VERSCHIEDENES Sonderverkauf Reitsportartikel Do. 16.02. + Fr. 17.02. 10 - 18 Uhr Sa. 18.02. 10 - 15 Uhr 10.000 Artikel mind. 50 % reduziert Reithosen nur 30,- €, Kinderreithosen 15,- € u.a. Westen, gefütterte Reitstiefel, Winterdecken... Veranstalter: REIT-VEIT Ort: bei VOM FASS (Ölmuseum) Am Langholz 17 88289 Waldburg-Hannober Mehr bei Facebook: facebook.com/reitveit Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Ihrer Wer Sie mit b ganz gezie ung jetzt lt 13.000 Ha mehr als Landkreis ushalte im Ravensbu rg an! Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne. 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