Ball der Vereine 2017

AMTSBLATT DER GEMEINDE
Jahrgang 2017
Freitag, den 17. Februar 2017
Nummer 7
Ball der Vereine
2017
Samstag, 18.02.2017 um 20.00 Uhr
Schenk-Konrad-Halle in Baindt
Eintritt: 7 Euro
Die Baindter Vereine freuen sich auf einen
unvergesslichen Abend mit Euch und der
Partyband Lolly Pop.
Überraschen werden wir Euch mit
verschiedenen Einlagen und
Programmpunkten.
Es freuen sich auf Euch:
s freue•nDamenfußballmannschaft
sich auf Euch:
Narrenzunft Raspler e.V.EBaindt
des SV Baindt
Freiwillige Feuerwehr Baindt • Schützengilde Baindt • Musikverein Baindt
Narrenzunft Raspler e.V. Bain!dt
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des SV Baindt
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Achtung: Einlass
mit
Schützengilde Baindt
Musikverein Baindt
Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: [email protected], Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den
amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Elmar Buemann oder sein Stellvertreter im Amt; für die
kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG.
Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10.
E-Mail Anzeigen: [email protected]. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten.
Achtung: Einlass für Jugendliche ab 16 Jahren nur mit Party-Pass !!!
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Nummer 7
Rathaussturm 2017
Am Donnerstag, den 23.02.2017, um 11.15 Uhr werden die „Narren“ das Rathaus
stürmen und die Amtsgeschäfte von Herrn Bürgermeister Buemann bis Aschermittwoch übernehmen. Zuvor werden sie Kindergärten, Schulen und unsere Seniorenresidenz „Selige Irmgard“ aufsuchen, um dort die Schüler und Senioren zu
befreien.
Wie uns bekannt wurde, werden am Freitag, den 24.02.2017, die Baindter Holzhändler im Dorf und dessen Teilorten erwartet. Letztes Jahr wurden diese düsteren
Gesellen im gesamten Dorfgebiet festgestellt. Ihre „Weiber“ zogen die schweren
„Holzleiterwägelchen“ den Marsweiler hoch, während die düsteren Holzhändler
die Bewohner bei ihren Haustürgeschäften übers Ohr schlugen. Mit einem schwäbischen Obstler (Obstler & Schwarzwurst mit Senf) ließen sich die meisten der
düsteren Gesellen jedoch milde stimmen.
Grundsteuerbescheide 2017
Amtliche
Bekanntmachungen
Sprechstunde des Bürgermeisters
Am Mittwoch, 22.02.2017 von 16:30 Uhr – 18:00 Uhr
findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn
Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind
für diese Zeit nicht nötig.
Die Gemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten
„Sonne, Mond und Sterne“
eine Erzieherin/einen Erzieher
als Krankheitsvertretung.
Darüber hinaus wird für das Kindergartenjahr 2017/2018
eine
Studierende des Berufskollegs
(1. Ausbildungsjahr zur Erzieherin)
eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie
bitte bis zum 03. März 2017 an das Bürgermeisteramt
Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt.
Für Rückfragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr
Plangg, Tel. (07502) 940611 bzw. die Kindergartenleiterin
Frau Stoll, Tel. (07502) 94114140 gerne zur Verfügung.
In den letzten Tagen wurden die Grundsteuerbescheide für
das Jahr 2017 übersandt.
Die Steuern sind wie folgt fällig:
Ratenzahler am 15.02.2017 / 15.05.2017 / 15.08.2017 /
15.11.2017.
Jahreszahler am 01.07.2017.
Alle, die NICHT am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir um rechtzeitige Überweisung.
Vielen Dank.
Jährliche Entrichtung der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes festgesetzt und erhoben. Nach dem Grundsteuergesetz kann die Grundsteuer auf Antrag des Steuerschuldners am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet
werden. Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis
zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres
beim zuständigen Steueramt gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine
Änderung gewünscht wird.
Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der
Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres,
in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung
im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur
privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen
Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich rechtliche
Steuerschuldnerschaft nicht auf.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, ergeht dieser
Bescheid an diese mit Wirkung für und gegen alle Miteigentümer. Der Grundsteuerbetrag bezieht sich auf das ge-
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
samte Grundstück und wird nur einmal belastet bzw. ist nur
einmal zu entrichten und nicht pro Eigentümer. Eventuelle
anteilige Zahlungen eines Miteigentümers sind direkt an
den/die anderen Eigentümer zu entrichten, der die Steuerschuld bei der Gemeinde begleicht.
Ihre Gemeindeverwaltung
Grundsätze der Beziehungen zwischen der
Gemeinde Baindt (als Träger des Versorgungsbetriebes) und dem „Eigenbetrieb
Wasserversorgung Baindt ” (als Eigenbetrieb
der Gemeinde Baindt ) vom 07.02.2017
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Versorgungspflicht, Versorgungs- und Benutzungsrecht,
finanzieller Ausgleich
§ 2 Betriebsleitung
§ 3 Planung, Baumaßnahmen
§ 4 Folgekosten
§ 5 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 07.02.2017
folgende
GRUNDSÄTZE der Beziehungen zwischen der Gemeinde
Baindt (als Träger des Versorgungsbetriebes) - im Folgenden “Gemeinde” genannt - und dem “Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt” (als Eigenbetrieb der Gemeinde Baindt)
- im Folgenden u.a. “Wasserversorgung Baindt“ genannt beschlossen:
§1
Versorgungspflicht, Versorgungs- und Benutzungsrecht, Finanzieller Ausgleich
1. Die „Wasserversorgung Baindt“ betreibt die öffentliche Wasserversorgung im Gemarkungsbereich der Gemeinde Baindt. Sie versorgt das Gemeindegebiet mit
leitungsgebundenem Trinkwasser nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen. Die „Wasserversorgung
Baindt“ ist zur Erfüllung dieser Versorgungsaufgaben allein berechtigt, die der Gemeinde gehörenden oder ihrer
Verfügung unterliegenden öffentlichen Verkehrsräume
(Straßen, Wege usw.) zum Bau, zum Betrieb und zur
Unterhaltung von Leitungen und Anlagen zu benutzen,
soweit nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Zum
Eigenbetrieb gehören die technischen und baulichen
Einrichtungen der Gemeinde für die Speicherung und
Verteilung von Wasser.
2. Die im Privateigentum der Gemeinde stehenden Flächen
fallen nicht unter die Regelung nach Abs.1. Für sie ist
im Einzelfall eine besondere schriftliche Vereinbarung
erforderlich.
3. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Veräußerung von
Grundstücken nach Abs. 1, in oder auf denen Versorgungsanlagen der „Wasserversorgung Baindt“ liegen,
in den Kaufverträgen Grunddienstbarkeiten zugunsten
der „Wasserversorgung Baindt“ zu bestellen.
4. Werden von Dritten Rechte zur Verlegung von Leitungen
beantragt, (für Privatgebrauch oder Durchleitungen) ist
die „Wasserversorgung Baindt“ hinzuzuziehen.
5. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt jährlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit
des Gemeindehaushalts über die Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung.
Eine Verlustübernahme im Bereich der Wasserversorgung ist nicht vorgesehen.
6. Die Verzinsung des Kassenbestandes (Kassenmehreinnahmen) bzw. des Kassenvorgriffs (Kassenmehrausgaben) der „Wasserversorgung Baindt“ wird grundsätzlich in Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 BGB
Seite 3
festgesetzt. Bei Kassenmehreinnahmen von mehr als
30.000 Euro, sind die Zinssätze der Festgeldkonten
der Gemeinde bei der entsprechenden Bank maßgeblich. Sollte der o. g. Basiszinssatz negativ sein, wird
ein Zinssatz von 0 % angenommen. Schuldsalden (bei
Kassenmehrausgaben) sind mit 1% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
§2
Planung, Baumaßnahmen
1. Die Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde und
der „Wasserversorgung Baindt“ werden aufeinander abgestimmt. An der Aufstellung und Änderung von Bauleitplanungen wird die „Wasserversorgung Baindt“ beteiligt.
2. Die Gemeinde und „Wasserversorgung Baindt“ unterrichten sich gegenseitig vor Beginn eines Wirtschaftsjahres über die vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen unter Angabe des voraussichtlichen
Baubeginns. Die im Laufe eines Jahres notwendigen
Änderungen sowie der tatsächliche Baubeginn sind
unverzüglich bei Bekanntwerden mitzuteilen.
3. Eine Änderung der Planung der „Wasserversorgung
Baindt“ wird nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit
mit Rücksicht auf die sonstigen Anlagen der Gemeinde
oder aus wichtigen städtebaulichen Gründen verlangt.
4. Nach Beendigung der Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum stellt die „Wasserversorgung Baindt“ den früheren
Zustand wieder her. Die innerhalb von 2 Jahren nach
Wiederherstellung notwendigen Nachbesserungen sind
von der “Wasserversorgung Baindt“ auf Verlangen der
Gemeinde vorzunehmen.
5. Die Gemeinde und die „Wasserversorgung Baindt“ verpflichten die von ihnen beauftragten Unternehmer oder
sonstigen berechtigten Dritten, sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage der jeweiligen Leitungen und Anlagen zu unterrichten. Gleichzeitig ist ihnen vertraglich
die Haftpflicht für alle Beschädigungen aufzuerlegen.
§3
Folgekosten
1. Die Gemeinde ist berechtigt, von der „Wasserversorgung Baindt“ die Änderung der in den öffentlichen Verkehrsräumen liegenden Versorgungsanlagen zu verlangen, soweit dies zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
notwendig ist. Die Kosten trägt die „Wasserversorgung
Baindt“.
2. Verlangt die Gemeinde die Änderung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung, trägt die Gemeinde
die Kosten. Dasselbe gilt, wenn die Änderung nicht im
öffentlichen Interesse liegt.
§4
Inkrafttreten, Übergangsregelung
1. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in
Kraft.
2. § 3 gilt erstmals für die Kosten und den Bau von Anlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Regelung zahlungsfällig werden.
Baindt, den 07.02.2017
Gez. Buemann
Bürgermeister
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Grundsätze der Beziehungen zwischen der
Gemeinde Baindt (als Träger des Entsorgungsbetriebes) und des „Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung Baindt“ (als Eigenbetrieb
der Gemeinde Baindt) vom 07.02.2017
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Entsorgungspflicht, Entsorgungs- und Benutzungsrecht, finanzieller Ausgleich
§ 2 Planung, Baumaßnahmen
§ 3 Folgekosten
§ 4 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss am
07.02.2017 folgende
GRUNDSÄTZE der Beziehungen zwischen der Gemeinde
Baindt (als Träger des Entsorgungsbetriebes) - im Folgenden „Gemeinde” genannt - und des „Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Baindt” (als Eigenbetrieb der Gemeinde
Baindt) - im folgenden „Eigenbetrieb” genannt.
§1
Entsorgungspflicht, Entsorgungs- und Benutzungsrecht, Finanzieller
Ausgleich
1. Die „Eigenbetrieb“ betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung im Gemarkungsbereich der Gemeinde Baindt.
Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und
schadlos abzuleiten. Er ist zur Erfüllung dieser Entsorgungsaufgabe allein berechtigt, die der Gemeinde gehörenden oder ihrer Verfügung unterliegenden öffentlichen Verkehrsräume (Straßen, Wege usw.) zum Bau,
zum Betrieb und zur Unterhaltung von Leitungen und
Anlagen zu benutzen, soweit nicht öffentliche Belange
entgegenstehen.
2. Die im Privateigentum der Gemeinde stehenden Flächen
fallen nicht unter die Regelung nach Abs. 1. Für sie ist
im Einzelfall eine besondere schriftliche Vereinbarung
erforderlich.
3. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Veräußerung von
Grundstücken nach Abs. 1, in oder auf denen Entsorgungsanlagen des Eigenbetriebes liegen, in den Kaufverträgen Grunddienstbarkeiten zugunsten des Eigenbetriebes zu bestellen.
4. Werden von Dritten Rechte zur Verlegung von Leitungen
beantragt, (für Privatgebrauch oder Durchleitungen), ist
der Eigenbetrieb hinzuzuziehen.
5. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt jährlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit
des Gemeindehaushalts über die Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
Eine Verlustübernahme im Bereich der Abwasserbeseitigung ist nicht vorgesehen.
6. Die Verzinsung des Kassenbestandes (Kassenmehreinnahmen) bzw. des Kassenvorgriffs (Kassenmehrausgaben) des Eigenbetriebs wird grundsätzlich in Höhe
des Basiszinssatzes nach § 247 BGB festgesetzt. Bei
Kassenmehreinnahmen von mehr als 30.000 Euro, sind
die Zinssätze der Festgeldkonten der Gemeinde bei der
entsprechenden Bank maßgeblich. Sollte der o. g. Basiszinssatz negativ sein, wird ein Zinssatz von 0 % angenommen. Schuldsalden (bei Kassenmehrausgaben)
sind mit 1 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB
zu verzinsen.
1.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
1.
2.
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§2
Planung, Baumaßnahmen
Die Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde und
des Eigenbetriebes werden aufeinander abgestimmt.
An der Aufstellung und Änderung von Bauleitplanungen
wird der Eigenbetrieb beteiligt.
Die Gemeinde und der Eigenbetrieb unterrichten sich
gegenseitig vor Beginn eines Wirtschaftsjahres über die
vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen
unter Angabe des voraussichtlichen Baubeginns. Die
im Laufe eines Jahres notwendigen Änderungen sowie
der tatsächliche Baubeginn sind unverzüglich bei Bekanntwerden mitzuteilen.
Eine Änderung der Planung des Eigenbetriebes wird
nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit mit Rücksicht auf die sonstigen Anlagen der Gemeinde oder aus
wichtigen gemeindebaulichen Gründen verlangt.
Nach Beendigung der Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum stellt der Eigenbetrieb den früheren Zustand
wieder her. Die innerhalb von 2 Jahren nach Wiederherstellung notwendigen Nachbesserungen sind von
dem Eigenbetrieb auf Verlangen der Gemeinde vorzunehmen.
Die Gemeinde und der Eigenbetrieb verpflichten die
von ihnen beauftragten Unternehmer oder sonstigen
berechtigten Dritten, sich vor Beginn der Arbeiten über
die Lage der jeweiligen Leitungen und Anlagen zu unterrichten. Gleichzeitig ist ihnen vertraglich die Haftpflicht
für alle Beschädigungen aufzuerlegen.
§3
Folgekosten
Die Gemeinde ist berechtigt, von dem Eigenbetrieb die
Änderung der in den öffentlichen Verkehrsräumen liegenden Versorgungsanlagen zu verlangen, soweit dies
zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendig ist. Die
Kosten trägt der Eigenbetrieb.
Verlangt die Gemeinde die Änderung nach Abs. 1 innerhalb der ersten 5 Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung, trägt die
Gemeinde die Kosten. Dasselbe gilt, wenn die Änderung nicht im öffentlichen Interesse liegt.
§4
Inkrafttreten, Übergangsregelung
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in
Kraft.
§ 3 gilt erstmals für die Kosten und den Bau von Anlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Regelung zahlungsfällig werden.
Baindt, den 07.02.2017
gez. Buemann
Bürgermeister
Landratsamt Ravensburg
Roden von Gehölzen nur noch bis Ende Februar möglich - Vegetationszeit beginnt am 1. März
Im Zeitraum 1. März bis 30. September gelten für manche
Arbeiten im eigenen Garten besondere gesetzliche Regelungen: Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen während der Vegetationsperiode nicht gerodet oder
auf Stock gesetzt (sehr weit heruntergeschnitten) werden.
Wer die Entfernung eines Gehölzes oder einen radikalen
Rückschnitt plant, sollte diese Maßnahmen bis Ende Februar durchführen.
Lediglich schonende und fachgerechte Form- oder Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Das liegt daran, dass in
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
die Vegetationsperiode im Frühjahr und Sommer auch die
Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der heimischen Singvögel fällt. Diese sind zur Aufzucht ihres Nachwuchses
angewiesen auf Sträucher, Hecken und Gehölze. Daher
kommt den privaten Gärten in stark besiedelten Gebieten
eine wichtige Bedeutung zu, denn sie sind oft die letzten
Rückzugsgebiete für viele Tiere. Bei Bäumen gilt das Verbot nur außerhalb von Haus- und Ziergärten.
Bei allen Arbeiten sind stets die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, so dass geschützte Arten nicht
zu Schaden kommen. Auch deren Nester und Höhlen dürfen nicht beschädigt, zerstört oder entnommen werden.
Damit könne jeder Einzelne zur Erhaltung der Artenvielfalt
beitragen, appelliert die Untere Naturschutzbehörde des
Landratsamts an alle Gartenbesitzer.
Fragen dazu und zu anderen artenschutzrechtlichen Themen können an die Untere Naturschutzbehörde beim Bauund Umweltamt des Landratsamts gerichtet werden unter
Telefon 0751/85-4245 oder 0751/85-4210. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises,
www.landkreis-ravensburg.de, erhältlich.
Boschstraße 1/5
3 (Einzelpersonen)
Gesamt
129 (bzw. 139)
nachrichtlich 10 Personen Berg/Kanzach
II.) Aufteilung Asylbewerber vorläufige Unterbringung
bzw. Anschlussunterbringung
Standort
Vorläufige Anschluss
Unterbringungunterbringung
Containeranlage
Baindter Straße
40
11
Containeranlage
Friesenhäusler Straße 16
29
Buchenstraße 12
5
Buchenstraße 6
5
Rosenstraße 8
11
Klosterhof 4
4
Sperlingweg 26
2
Iltisstraße 1
3
Boschstraße 1/5
3
Gesamt 6168
III.) Weiterer Wohnraum
- Haus Neuner - Varia-Home-Haus
- Wohnung Klosterhof 4 - Wohnung Klosterhof 4 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 7. Februar 2017
TOP 1
Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden
keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 2
Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung
von Asylbewerbern - Aktuelle Verteilungsquote von
Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg
Bürgermeister Buemann teilte mit, dass die Gemeinde
Baindt nach der Quotenfortschreibung (Verteilungsquote von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg) zum
31.12.2017 insgesamt 107 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufzunehmen hat. Nach dem derzeitigen Stand
wird es bis zum Ende des Jahres keine Flüchtlinge mehr in
der vorläufigen Unterbringung geben.
Im Anschluss daran gibt Hauptamtsleiter Plangg eine Übersicht über die in der Gemeinde Baindt untergebrachten
Asylbewerber
Aktuelle Verteilungsquote von Asylbewerbern im Landkreis Ravensburg
I.) Übersicht über die in der Gemeinde Baindt untergebrachten Asylbewerber
Standort
Containeranlage
Baindterstraße
Containeranlage
Friesenhäuslerstraße
Buchenstraße 12
Buchenstraße 6
Rosenstraße 8
Klosterhof 4
Sperlingweg 26
Iltisstraße 1
Anzahl Personen
51 männliche Einzelpersonen
45 (10 syrische Familien)
5 (Familie)
5 (Familie)
11 (Familie)
4 (Familie)
2 (Einzelpersonen)
3 (Einzelpersonen)
Seite 5
6 Personen
10 Personen
6 Personen
6 Personen
IV.) Fazit
Die Gemeinde Baindt kann insgesamt 61 Asylsuchende
(ohne die Containeranlagen in der Baindter Straße bzw.
Friesenhäusler Straße) unterbringen.
Innerhalb der nächsten 4 Wochen werden Gespräche mit
dem Landratsamt Ravensburg stattfinden, zu welchen Konditionen die Containeranlage in der Friesenhäusler Straße
übernommen werden kann. Grundsätzlich ist diese Anlage
für die Anschlussunterbringung geeignet.
Im Container in der Friesenhäusler Straße könnte man 35
- 40 Personen unterbringen, so dass wir die Quote beinahe erfüllt hätten.
TOP 3
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Flst. 224/6, Annabergstraße
in Baindt
Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet:
Der Bauherr und seine Schwester haben nach dem Tod
des Vaters das Grundstück mit 3.131 m² geerbt. Sie wollen das Grundstück veräußern und im Vorfeld abklären, ob
eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich ist.
Der größte Teil des Grundstücks liegt im Naturschutzgebiet Annaberg und kann nicht bebaut werden. Das Gelände fällt steil gegen Süden ab. In Vorgesprächen wurde mit
der Baurechtsbehörde abgeklärt, dass es sich hier um eine
Baulücke handelt. Das Bauvorhaben wird somit dem Innenbereich zugeordnet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein
Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34
BauGB erfüllt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Bauvorbescheids zum Neubau eines Mehrfamilienhauses wir
erteilt, sofern es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Seite 6
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
TOP 4
Eigenkontrollverordnung: Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
Ortsbaumeister Roth teilt mit:
In der Gemeinderatsitzung vom 05.04.2016 wurde das
Sanierungsprogramm (Bereich Marsweilerstraße, Rosenstraße, Veilchenstraße, Fliederstraße und Nelkenstraße)
beschlossen und das Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein beauftragt die oben genannten Arbeiten öffentlich
auszuschreiben.
Die Ausschreibung wurde am 09.12.2016 im Staatsanzeiger BW und am 10.12.2016 in der Schwäbischen Zeitung
veröffentlicht. Beim Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein haben 15 Bewerber die Ausschreibungsunterlagen
angefordert.
Die Angebotseröffnung erfolgte am 17.01.2017 11.00 Uhr.
Bei der Angebotseröffnung lagen 10 Angebote vor.
Der Zeitpunkt der Ausschreibung ergab jahreszeitlich bedingt, günstige Einheitspreise. Im Vergleich zum bepreisten
LV liegt der günstigste Bieter bei 90,5 %.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A soll der Zuschlag auf das
Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller
technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma AKS GmbH aus Neu- Ulm mit einer Angebotssumme von 203.362,92 € brutto ist das wirtschaftlich
günstigste Angebot. Die Firma AKS GmbH aus Neu-Ulm
besitzt die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit
die Arbeiten termingerecht auszuführen.
Beschluss:
Die Arbeiten zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wird an die Firma AKS GmbH aus Neu-Ulm zum Angebotspreis von 203.362,92 € brutto vergeben.
TOP 5
Neuvergabe eines Geoinformationssystems (GIS)
Bauamtsleiterin Frau Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor:
Seit 2006 besteht mit der Firma DIGITERRA ein Vertrag
für das kommunale Geoinformationssystem der Gemeinde. Auf digitalen Karten sind z. B. Daten von Eigentümern,
Bebauungspläne, der Flächennutzungsplan, Umweltdaten,
Luftbilder und Baulasten hinterlegt. Benötigt wird dies vor
allem vom Bauamt und von der Kämmerei. Ebenfalls ist ein
Friedhofsprogramm aufgespielt, das von Hauptamt verwaltet wird. Beim Friedhofsprogramm und bei den Baulasten
können Eintragungen vorgenommen werden, für alle anderen Arbeitsplätze sind es reine Auskunftsversionen. Nur
auf dem Arbeitsplatz von Herrn Elbs war es möglich, kleine
Zeichnungen anzufertigen. Diese werden immer wieder für
Sitzungsvorlagen oder Anfragen bei Fachämtern benötigt.
Da dieses System seit Jahren nicht mehr von DIGITERRA
vertrieben wurde, gab es auch keine Updates und keine
Wartung mehr. Mit dem Weggang von Herrn Elbs wurde
dieses Programm auf Drängen unserer Systembetreuer
abgeschalten. Versuche über DIGITERRA eine vergleichbar einfache Version zu bekommen, führten zu keinem
akzeptablen Ergebnis.
Es liegen nun 2 Angebote vor, deren Systeme logisch aufgebaut, einfach zu bedienen und auch mit zusätzlichen
Modulen zukunftstauglich sind. Beide Firmen sind in der
näheren Umgebung ansässig. Das System GeoAS wird
vom Vermessungsbüro Klein und Leber GbR in Weingarten
angeboten. Das System FIGZ vom Ingenieurbüro Fassnacht in Bad Wurzach. Beide Systeme wurden vom Bauamt für die Zwecke der Gemeindeverwaltung Baindt als
gleichwertig gut eingestuft.
Nummer 7
Da die Abrechnung unterschiedlich ist, wurden die Werte
für einen Zeitraum von 5 Jahren hochgerechnet. Das Programm von DIGITERRA soll auf Ende 2017 gekündigt und
das neue System aber schon dieses Jahr installiert werden, damit ein problemloser Übergang geschaffen werden
kann. Die Firma Fassnacht verzichtet in der Übergangszeit
auf die Kosten für die Wartung, so dass die Zahlungen erst
ab 2018 fällig werden. Ebenfalls werden keine Kosten für
die Einspielung von Daten fällig, für die das Ingenieurbüro
die Erschließungsplanung macht. Da der Zweckverband
Wasserversorgung Baienfurt-Baindt bereits das System
GeoAS hat, müssten die Kosten für die Einspielung der
Wasserdaten nur 1 x bezahlt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein neues Geoinformationssystem bei der Firma Klein und Leber GbR (GeoAS) in
Weingarten zu beschaffen.
TOP 6
Bildung von Haushaltsresten für die Jahresrechnung 2016
Kämmerer Abele teilt mit:
a) Hintergrundinfo zu Haushaltsausgaberesten
Als Haushaltsausgaberest werden in der Kameralistik nicht
ausgeschöpfte Ausgabeansätze bezeichnet, die am Jahresende nicht verfallen, sondern ins nächste Haushaltsjahr
übertragen werden.
Entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung gelten Ausgabeansätze nur für ein Jahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte
Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter
bestimmten Voraussetzungen darf jedoch eine Gemeinde
beim Jahresabschluss Haushaltsreste bilden.
Wird ein Haushaltsausgaberest gebildet, dann sind diese
übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit und
bleiben im folgenden Jahr verfügbar. Für die betreffende
Ausgabe muss also kein erneuter Haushaltsansatz gebildet
werden. Haushaltsausgabereste dürfen ausschließlich für
die Maßnahmen Verwendung finden für die sie ursprünglich veranschlagt sind.
Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung eines Haushaltsausgaberestes, nur ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung ist,
dass die betreffende Ausgabe durch einen Planvermerk im
Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurde und dass diese
Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert.
Im Verwaltungshaushalt sind keine Haushaltsausgabereste
vorgesehen. Es sollen noch im Mai die nichtkommunalen Kindergärten und die Verwaltungskostenumlage beim Zweckverband Breitbandversorgung schlussgerechnet werden.
Im Vermögenshaushalt (Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen) bleiben im Gegensatz zum Verwaltungshaushalt
kraft Gesetzes alle Ansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen ist
die Verfügbarkeit jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss
des Haushaltsjahres begrenzt, in welchem der Bau oder der
beschaffte Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Übertragung der von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabereste beschließt der Gemeinderat im Rahmen
der Feststellung der Jahresrechnung oder vorweg durch
gesonderten Beschluss.
Im Vermögenshaushalt sollen aus Gründen der Haushaltsklarheit und -wahrheit nur die notwendigsten Haushaltsausgabereste gebildet werden. Soweit wie möglich wurden die Reste reduziert bzw. es wurden im Haushalt 2016
Neuansätze gebildet
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten wird das
abgelaufene Haushaltsjahr belastet. Die Buchung des Ausgaberestes führt zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses. Umgekehrt führen die Haushaltseinnahmereste
zu einer Verbesserung.
b) Vorausblick auf die Jahresrechnung 2016
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt (laufende
Ein- und Ausgaben) an den Vermögenshaushalt (Investitionen, Veränderung des Anlagevermögen) wird aufgrund
verbesserter Einnahmesituation (Mehreinnahmen Gewerbesteuer +1,1 Mio. €, Schlüsselzuweisung und kommunale
Investitionspauschale +250.000 €, Gemeindeanteil an der
EKSt +80.000 €) um ca. 1 Mio. € über dem Planansatz liegen (Zuführungsrate geschätzt 1,3 Mio. €). Es fehlen im Verwaltungshaushalt noch die Abrechnungen der nichtkommunalen Kindergärten, Ausgaben im Kindergartenwesen
im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs sowie
die Berechnungen des Straßenentwässerungskostenanteil
und evtl. Niederschlagungen/ Erlässe.
Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste liegen mit
1.686.300 €‚ (Vj. 1.355.000 €) über dem Niveau des Vorjahres. Die weiteren Haushaltsausgabereste sind notwendig,
da entsprechende Vergaben erfolgt sind oder Abrechnungen noch ausstehen bzw. um eine Nachtragssatzung 2017
zu vermeiden. Folgende Projekte werden laut Fahrplan des
Bauamts noch im Frühjahr auf 2016 schlussgerechnet:
Radweg Friesenhäusle - Sulpach, Sanierung von Gemeindestraßen, Brücke Badweg, Abrechnung Gewerbegebiet
Mehlis Erweiterung.
Für die folgenden Projekte: weiterer Erwerb von Grundstücken, weitere Investitionen im Bereich Asyl, Planung Bauhoflagerhalle wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet
(insgesamt wären weitere Haushaltsausgabereste im Haushalt 2016 in Höhe von über 2,0 Mio. € möglich), da 2016
vermutlich hierzu keine Ausgaben anfallen werden bzw.
Ansätze 2016 enthalten sind oder im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 neue Haushaltsansätze gebildet werden.
Die Rücklageentnahme entfällt aufgrund der verbesserten
Zuführungsrate und aufgrund der Kreditaufnahme in Höhe
von 630.000 €. Geplant war eine Rücklagenentnahme in
Höhe von 1,85 Mio. €. Aufgrund verbesserter Einnahmesituation und vor allem wegen Ausgabenverschiebungen
in die Folgejahre gestaltet sich das Jahresergebnis freundlicher.
Der Rücklagenstand betrug
zum 31.12.2016:
5,99 Mio. €
Rücklagenzufuhr 2016
(voraussichtl. ca. 0,1 Mio €)
0,10 Mio. €
Rücklagenbestand voraussichtlich
zum 31.12.2016 ca. 6,09 Mio. €
Detaillierte Angaben können letztendlich erst mit der Jahresrechnung 2016 gemacht werden, welche voraussichtlich
im Juli beschlossen wird.
Im Haushaltsplan 2017 ist eine Rücklagenentnahme von
2,7 Mio. € vorgesehen.
Die Höhe der Haushaltsausgabereste war in den letzten
Jahren beim Beschluss der Haushaltsrechnung ein kleiner Kritikpunkt. Dies lässt sich doch zum Teil wie folgt
begründen:
Bei einigen Investitionsvorhaben der Gemeinde, war oder
ist der politische Willensbildungsprozess noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. verzögert sich, so dass es noch
nicht zur Bindung von Haushaltsmitteln über Ausschreibungen oder gar Vergaben kommen konnte, obwohl die Finanzierung der Projekte bereits im Haushalt geplant wurde.
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Bei anderen Investitionsvorhaben wurden bereits bei der
Beratung und Beschluss der Haushaltsplanansätze 2016
keine Ansätze gebildet, da vorhergesehen war diese Mittel
aus 2016 zu übertragen. Teilweise haben Vergaben 2016,
wie z. B. bei Schlussrechnung Breitband, Straßenverkehrsprojekte etc. schon stattgefunden.
Beschluss:
Der Bildung der Haushaltsausgabereste im Rahmen der Jahresrechnung 2016 in Höhe von 1.686.300 € wird zugestimmt.
TOP 7
Erlass von Folgekostenregelungen zwischen Gemeinde
und den Eigenbetrieben
a) Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung
b) Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Kämmerer Abele berichtet:
Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden am 01.01.1992 bzw. am 01.01.1996 gegründet.
Der Grund für die Ausgliederung war die bessere Kostentransparenz in den kostendeckenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Bisher ist es versäumt worden, die Grundsätze der Beziehungen zwischen der Gemeinde und den Eigenbetrieben
bezüglich Folgekosten schriftlich zu regeln. Insbesondere
zur steuerlichen Anerkennung bedarf es aber klarer und
eindeutiger Regelungen. Die Gemeindeprüfungsanstalt
empfiehlt die Kostentragung bei Änderung der Anlagen
der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung infolge
von Baumaßnahmen der Gemeinde in einer Folgekostenvereinbarung noch schriftlich festzulegen.
Unter „Folgekostenregelungen“ sind Regelungen zwischen
Kommune und Versorgungsunternehmen zu verstehen, in
denen die Kostentragung für (z. B. in Folge Veränderung
der Straßenführung) von der Kommune veranlasste Leitungsverlegungen durch das Versorgungsunternehmen
vereinbart wird. In der Regel sind bei fremden oder eigenen Versorgungsunternehmen in Privatrechtsform die
„Folgekostenregelungen“ bei Versorgungsunternehmen
in Eigenbetriebsform in entsprechenden internen Verwaltungsregelungen enthalten. Bei Versorgungsunternehmen
in Eigenbetriebsform sind sie vor allem aus steuerlichen
Gründen (s. a. Abschn. 28 Abs.2 KStR 95) erforderlich.
Die Ausgestaltung der Folgekostenregelungen sollte dem
Ziel Rechnung tragen, die Belastungen für den kommunalen Haushalt und die Steuerlast beim Versorgungsunternehmen zu minimieren. Hierzu sind steuerliche, zuwendungsrechtliche und vertragsgestalterische Fragestellungen zu
berücksichtigen:
Die Höhe der aus Folgekostenerstattung resultierenden
finanziellen Belastungen für die kommunalen Haushalte
hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Folgekostenregelung ab.
Hinsichtlich des öffentlichen Interesses empfiehlt sich eine
Konkretisierung. Wenn bei den internen Regelungen eines
Eigenbetriebs auf das überwiegende öffentliche Interesse
abgestellt wird, könnte dies dazu führen, dass durch Kanalbaumaßnahmen verursachte Folgekosten durch die Abwasserbeseitigung zu tragen wären, weil auch hinsichtlich
der Versorgungsleitungen des Eigenbetriebs ein gleichberechtigtes Interesse besteht.
Ziel ist stets ein ausgewogenes und die wirtschaftlichen
Interessen der Gemeinde wahrendes Vertragswerk.
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Nummer 7
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat uns auf das sog.
„Schorndorfer Modell“ hingewiesen. Danach trägt die Stadt
die Leistungsverlegungskosten, wenn die Änderung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung der erstmaligen Herstellung oder Leitungsverlegung verlangt wird oder
die Änderung nicht im öffentlichen Interesse liegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Grundsätzen zwischen der
Gemeinde Baindt und
a) dem Eigenbetrieb Wasserversorgung zu.
b) dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu.
Notfallpraxis Ravensburg
TOP 8
Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH - Konzept zur Erweiterung der Gesellschaft
Bürgermeister Buemann berichtet:
Die Gemeinde Baindt ist seit April 2014 an der „Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH“
beteiligt. Die ReKo GmbH soll erweitert werden. 35 weitere Städte und Gemeinden in der Region Bodensee-Oberschwaben haben eine Mitgliedschaft beantragt.
Mit dem Konzept zur Erweiterung soll der Gemeinderat
informiert werden. Eine Beschlussfassung in den Gremien
der bisherigen Gesellschafter ist nach Absprache mit der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes derzeit nicht
erforderlich, sondern erst wenn über den neuen Gesellschaftsvertrag zu entscheiden ist. Derzeit ist auch nicht
klar, ob alle interessierten Gemeinden zu den im Konzept
dargelegten Konditionen mitmachen werden.
Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Erweiterung der
„Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben
GmbH“ zur Kenntnisnahme.
Notfallpraxis Weingarten
TOP 9
Anfragen und Bekanntgaben
a) Baumaßnahmen - Sanierung in der Tulpen- und Lilienstraße
Bürgermeister Buemann teilte mit, dass die betroffenen
Anlieger zu einer Informationsveranstaltung am 13.02.2017
um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen werden.
b) Abgemeldetes Fahrzeug
Gemeinderat Beer teilt der Verwaltung mit, dass in der
Baienfurter Straße auf der linken Seite in Richtung Baienfurt schon seit einiger Zeit ein abgemeldetes Schrottauto
abgestellt wurde.
Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen
8 – 13 Uhr und 14 – 19 Uhr
Notfallpraxis Ravensburg (Kinder)
Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen
9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr
Krankenhaus 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 39, 88250
Weingarten
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen
9:00 bis 18:00 Uhr
Tierarzt
Samstag, 18. Februar/Sonntag, 19. Februar
Tierärztliche Fachklinik für Klein- und Heimtiere, Tel. (0751)
363140
- Telefonische Anmeldung erforderlich -
(Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel. 0800 00 22 833,
Homepage: www.aponet.de)
Samstag, 18. Februar
Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel. (0751)
3524405
Sonntag, 19. Februar
Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.
(0751) 48080
Sozialstation St. Anna
- Pflegebereich Baienfurt – Baindt –
Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel.
(0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation.
[email protected]
Lebensräume für
Jung und Alt
Lebensräume
Notdienste
Sicherheit für Ihre Zukunft
Lebendige Gemeinschaft
Eigene vier Wände
Dorfplatz 2/1,
88255 Baindt
Gemeinwesenarbeiterin
Carola Schmachtl
Tel. (07502) 92 16 50,
E-Mail Baindt: [email protected]
Wohl-Fühl-Treff
Fachärztlicher Notfalldienst
Augenarzt
Kinderarzt
Zahnarzt:
Arzt
Tel. 01801 92 93 46
Tel. 01801 92 92 88
Tel. 0180 591 16 30
Tel. 116 117
(kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl)
Betreuungsgruppe für dementiell
erkrankte Menschen
Jeden Dienstag, 14 – 17 Uhr
Dietrich-Bonhoeffer-Saal
Ansprechpartnerin: Carola
Schmachtl, siehe Lebensräume
Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt
Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
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Malteser Ravensburg-Weingarten
Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Ravensburg e.V.
Hausnotruf und Menüservice
„Essen auf Rädern“,
Tel.: (0751) 56 06 10
Kirchliche Sozialstation Ravensburg
Pflege und Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt,
Baindt und Berg
Tel. 0751 22434 Miriam von der Heydt
Unsere Jubilare
Wir gratulieren
Herr Horst Waltinger am 13. Februar zum 70. Geburtstag
und
Herr Horst Ziegler am 14. Februar zum 75. Geburtstag.
Den Jubilaren nachträglich herzlichen Glückwunsch, alles
Gute, besonders Gesundheit.
Hospizbewegung Weingarten ∙
Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V.
Begleitung für schwerkranke und sterbende
Menschen und ihre Angehörigen
Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten
Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77
(u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr
Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de
Spendenkonto: KSK Ravensburg
IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92
Veranstaltungskalender
Februar
17.2.Kinderball
Schenk-Konrad-Halle
18.2.
Ball der Vereine
Schenk-Konrad-Halle
23.2.Schüler-/Kindergartenbefreiung,
Rathaussturm Dorfplatz
26.2.Schalmeienball
Schenk-Konrad-Halle
28.2.Maskenvertreiben Schenk-Konrad-Halle
März
01. - 02.3.Ski-Ferienkurs
03.3.
DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle
03.3.
Weltgebetstag Frauen
ev. Kirche Baienfurt
Störungs-Rufnummer Strom
04. - 05.3.Ski-Ferienkurs
Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei)
05.3.
Funken Landjugend
Kiesgrube
Internet netze BW
07.3.
GemeinderatssitzungRathaus
https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/
10.3.
Tennisclub Jahreshauptstoerungsmeldungen/index.html
versammlung Bischof-Sproll-Saal
11.3.
Schützengilde Jahreshauptversammlung
Wasserversorgung
11.3.
Basar „Rund ums Kind“ Schule
Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss
12.3.
Musikverein JahresTel.: 0160 44 94 235
hauptversammlungSchenk-Konrad-Halle
12.3.
Vortrag Jakobsweg
Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/Hofmann
FG Neue Orgel
Bischof-Sproll-Saal
Bad Waldsee
15.3.Seniorentreff
Bischof-Sproll-Saal
(bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr)
17.3.
Sportverein JahresTel.: 0800/35 30 300
hauptversammlung
Vereinsraum Loch
17.3.
Reitergruppe JahresHotline Landratsamt Ravensburg
hauptversammlung Bischof-Sproll-Saal
(allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.)
26.3.
Beginn Sommerzeit
Tel.: (0751) 85-2345
Bei Störung der Gasversorgung
Tel.: (0751) 804 20 00
Asylbewerberhelferkreis
Nähmaschine gesucht
Der Helferkreis sucht für die Flüchtlinge eine Koffernähmaschine. Wer eine solche Nähmaschine abzugeben hat, bitte
bei der Gemeindeverwaltung, Herr Plangg (07502) 9406-11
oder Frau Heine (07502) 9406-0 melden
Kindergartenachrichten
Fasnetsgottesdienst „1,2,3 - hier geht es
rund“
Ein ganz besonderes Erlebnis war unser festlicher Fasnets-Gottesdienst am Freitag, 10.02.17. In der katholischen
Kirche feierte der evangelische Pfarrer E. Seyboldt und der
katholische Pfarrer B. Staudacher einen lebendigen und
lustigen Kindergottesdienst mit uns.
Vielen herzlichen Dank dafür!
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Kreativ geschminkt und fantasiereich verkleidet durften die
Kinder in die Kirche kommen. Völlig überrascht wurden die
Kinder von zwei Clowns die lustige Späßchen machten und
die Kirche bunt dekorierten.
Nummer 7
die Organisation und den anschließenden Verkauf von den
warmen Getränken.
Begeistert sangen die Kinder viele fröhliche Lieder. Herzlichen Dank an die Eltern-, Geschwister- und Erzieherinnen
Musikgruppe für die schöne musikalische Umrahmung
unseres Gottesdienstes.
Voller Spannung hörten die Kinder die Geschichte des „König Hüpf“ und erfuhren wie wichtig es ist zu lachen. Denn
Gott hat uns die Freude geschenkt.
Er will, dass wir glücklich sind, weil er uns sehr lieb hat.
Wenn wir voller Freude sind, dann können wir lachen und
fröhlich sein - und Gott lacht mit uns.
Zum Abschluss sangen die Kinder voller Freude das Lied:
„1,2,3 - hier geht es rund!“ und begleiteten das Lied mit
verschiedenen Bewegungen.
Beim anschließenden Beisammensein bei Glühwein und
Punsch ließen wir den Nachmittag gemütlich ausklingen.
Ein ganz besonderer Dank gilt unserem Elternbeirat, für
Schulnachrichten
Schule für Blinde und Sehbehinderte
stiftung st. franziskus heiligenbronn
Baindter Blindenschulklasse bekommt in der DRK-Leitstelle Anschauungsunterricht
Die Berufsschulstufenklasse an der Schule für Blinde und
Sehbehinderte Baindt mit ihren Lehrerinnen Simone Großmann und Nicole Spänle befasste sich nicht nur theoretisch
mit dem Thema Erste Hilfe, sondern machte auch einen
Besuch auf der Leitstelle des Roten Kreuzes in Ravensburg.
Schon der Unterricht war ganz praktisch ausgerichtet. So
wurde ein Notruf bei der Leitstelle geübt: die Schüler riefen
von einem Telefon an, auf dem andern spielten die Lehrer
die Angerufenen. Dann wurde praktisch geübt, wie Pflaster
und Verbände angelegt werden, was gar nicht so einfach
ist mit Sehbehinderung oder einer Spastik.
Spannend war die Ausfahrt zur DRK-Leitstelle, zu der Leitstellendisponent Gero Denner die Klasse eingeladen hatte.
Den sechs Schülern und den beiden Lehrerinnen erklärte
er zunächst die Arbeit der Rettungsdienste im Landkreis,
nannte Zahlen und Fakten zu Einsätzen und Mitarbeitern
der Leitstelle.
Geduldig beantwortete Denner die vielen Fragen der Baindter Schüler: Wer kommt als erstes an die Unfallstelle? Wie
sieht der Alltag eines Notarztes aus? Was ist alles in einem
Rettungswagen?
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Die Berufsstufenschüler durften dann auch die Einsatzzentrale besichtigen, was nur wenigen Besuchern erlaubt ist.
Von den vielen Computern aus werden die Rettungswägen
im Landkreis alarmiert.
Mit Gero Denner spielten die Jugendlichen einen Notruf
durch. Die Schüler waren die Anrufer und der Disponent
stellte die typischen Rückfragen wie in einem Ernstfall: Wer
ruft an? Wie viele Verletzte? Was ist passiert? Wo ist der
Unfallort? Ist die Person ansprechbar?
Ein Highlight für die Schüler war die Besichtigung eines
Krankenwagens, den sie von innen anschauen durften.
Dabei konnten sie verschiedene Instrumente ausprobieren, auf die Krankenliege sitzen und sogar das Blaulicht
einschalten.
Im Unterricht wird das Thema nun weitergeführt. Demnächst kommt eine Rettungssanitäterin in die Schule und
macht mit den Jugendlichen einen Erste-Hilfe-Kurs mit
einfachen Verbänden. Auch der Notruf wird nochmals simuliert – damit die Schüler im Ernstfall bestens gerüstet
sind und anderen helfen können.
Sogar auf die Krankenliege eines Rettungswagens legen
konnten sich die blinden und sehbehinderten Schüler aus
Baindt bei ihrem Lerngang in die DRK-Leitstelle Ravensburg.
Foto: Stiftung St. Franziskus
Zur Information
Diabetiker-Selbsthilfegruppe
Die Diabetiker-Selbsthilfegruppe trifft sich am Dienstag,
den 21. Februar um 19.30 in der Achtal-Apotheke, Ravensburger Str. 6, Baienfurt zu einer Gesprächsrunde mit dem
Thema „Blutzuckermessgeräte - welches passt zu mir?“.
Info-Telefon: 07502/911035 (Dr. Eberle)
Offener Mittagstisch
Wir laden alle herzlich zum Offenen Mittagstisch ein, am Mittwoch, 22. Februar um 12.00 Uhr,
am Dorfplatz 2/1 im Dietrich-Bonhoeffer-Saal.
Es gibt folgendes Menü:
Paniertes Putenschnitzel mit Spätzle und Salat.
Genießen Sie ein gemeinsames Essen in netter Runde!
Unkostenbeitrag für das Essen, Getränke und Kaffee und
Kuchen: 6,00 €. Dieser Betrag wird nach dem Essen kassiert.
Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 21.02., 11.30 Uhr bei
der Bürgertheke in Baindt an, Tel.: 07502/940612 oder
07502/940672.
Lebensräume
Sicherheit für Ihre Zukunft
Lebendige Gemeinschaft
Eigene vier Wände
Seite 11
Förderverein
Altenzentrum Selige Irmgard
Baindt e. V.
Öffnungszeiten der Cafeteria im
Altenzentrum
Die Cafeteria ist jeden Dienstagnachmittag von 14 - 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf Sie
Förderverein
Ambulanter Hospizdienst Weingarten Baienfurt - Baindt - Berg
Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht?
‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten
lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger, in der
letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut ausdrückt.
Dieses Thema treibt viele Menschen um, sie machen sich
Sorgen um die nachlassende Nahrungsaufnahme eines
kranken Menschen.
Die Bedürfnisse nach Essen und Trinken sind in dieser Zeit
häufig sehr reduziert.
Für Angehörige ist meistens nur schwer auszuhalten, wenn
der Kranke nichts mehr isst und kaum mehr trinkt.
In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit
dem Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen
Phase verhält, welche Vorteile es hat, niemanden zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und wie Angehörige dennoch
einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so
dass dieser auch ohne Essen und Trinken Lebensqualität
erfahren kann.
Referentin: Dorothea Baur, Leiterin ambulanter Hospizdienst, Dipl. Pädagogin, Palliative Care Zusatzqualifikation
Donnerstag, 23.2.2017, 19 Uhr
Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten
Humpis-Schule
Dein Ziel:
Mittlere Reife + beruflicher Einstieg
Wir bieten Dir: 2-jährige Berufsfachschule Wirtschaft oder
kurz: Wirtschaftsschule
Hier kannst Du die mittlere Reife und zusätzlich eine kaufmännische Grundbildung erreichen.
Wo: an der Humpis-Schule
(berufliche Schule des Landkreises Ravensburg),
gelbes Gebäude in Ravensburg.
Für wen: alle Jugendliche
nach der 8. oder 9. Klasse
- Hauptschule,
- Werkrealschule,
- Gemeinschaftsschule,
- Realschule oder
- Gymnasium.
Haben wir Dein Interesse geweckt:
Weitere Infos unter:
• www.humpis-schule.de
• Tel.: 0751/368 303
• E-Mail: [email protected]
Anmeldeschluss ist der 1. März 2017
Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf
Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium an der
Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf - Kompetenz in Gesundheit, Pflege und Sozialem
Seite 12
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Am Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasium bietet die Edith-Stein-Schule Schülerinnen und
Schülern mit einem mittleren Bildungsabschluss (oder Versetzungszeugnis des Gymnasiums nach Klasse 10) die
Möglichkeit, in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit einer naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Ausrichtung zu erlangen.
Besonderes Plus in diesem Bildungsgang ist die enge
Verzahnung der Lehre am Beruflichen Gymnasium mit der
beruflichen Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen, die ebenfalls an den beiden Standorten Ravensburg
und Aulendorf stattfindet. So erhalten die Schülerinnen und
Schüler des Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen
Gymnasiums nicht nur Einblicke in die berufliche Ausbildung und Praxis. In profilergänzenden Fächern erlernen die
Schülerinnen und Schüler auch Grundlagen über soziale
Organisationen mit ihren Strukturen und Führungsaufgaben
und werden so optimal auf die berufliche und die akademische Ausbildung vorbereitet. Anmeldeschluss ist der 1.
März 2017 (www.ess-rv.de).
Erster Blutspendetermin in Baindt
Nichts ist spannender als Leben zu retten. Helfen Sie mit
und spenden Sie Blut beim Deutschen Roten Kreuz!
Freitag, 3. März 2017, 15.00 - 19.30 Uhr erstmalig in der
Schenk-Konrad-Halle in Baindt
Aus diesem Anlass erhalten alle Spender einen Piccolo!
Helfen auch Sie und spenden Sie Ihr Blut für Kranke und
Verletzte! Ihr Blut wird dringend gebraucht, um die Blutversorgung ausreichend und bedarfsgerecht sichern zu
können.
Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre
sein. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich mit einem
exklusiven DRK-Rucksack für das Mitbringen eines neuen
Blutspenders.
Nach der Blutspende erhalten Sie wie immer einen Imbiss
mit Getränk. Bitte bringen Sie zur Blutspende Ihren Personalausweis mit.
Ihre DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt
in Zusammenarbeit mit dem DRK-Blutspendedienst
Baden-Württemberg/Hessen
Helfer vor Ort Baindt
Die elf Mitglieder der Helfer vor Ort (HvO) Gruppe Baindt
waren auch im Jahr 2016 wieder ehrenamtlich für Sie unterwegs.
Nummer 7
Unterstützt wurden sie bei einigen Einsätzen auch durch
Helfer der HvO Gruppe Baienfurt.
Nicole Gerhard, Thomas Haußmann, Christian Heine, Benjamin Maucher, Tatjana Pralle, Elisabeth Riexinger, Simon
Rude, Fabian Stach, Philipp Willam und Sophia Willam
kamen bei über 151 Notfällen zum Einsatz.
Unser neuer Helfer, Sven Stiefvater, ist seit Ende des letzten Jahres für Sie im Einsatz. Wir wünschen ihm viel Erfolg
bei seiner Tätigkeit.
Außer der medizinischen Erstversorgung von Notfallpatienten gehört im Einsatzfall auch die Absicherung der Feuerwehr zu den Aufgaben der HvO Gruppe.
Bei den 151 Einsätzen waren die Helfer im letzten Jahr u.a.
gefordert bei:
• 80 internistischen Notfällen (wie z.B. Herzinfarkten,
Schlaganfällen, Krampfanfällen...),
• 49 chirurgischen Notfällen (wie z.B. Knochenbrüchen,
Kopfplatzwunden, Hausunfällen, Betriebsunfällen...),
• 11 Verkehrsunfällen,
• 6 Einsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr, sowie
bei
• 5 sonstigen Notfällen (wie z.B. Vergiftungen, allergische
Reaktionen…).
Im Schnitt sind wir mit 2 Helfern im Einsatz. Legt man eine
Einsatzdauer von 45 Minuten und eine Fahrstrecke von 10
km pro Helfer zu Grunde, waren wir für Sie 227 Stunden im
Einsatz und legten dabei über 3000 km zurück.
Wir bedanken uns für jegliche Unterstützung, die unsere
ehrenamtliche Tätigkeit erleichtert - seien es Einsatzrückmeldungen oder auch finanzielle Unterstützungen.
Eine besonders großzügige Spende kam im vergangenen
Jahr von der Volksbank Weingarten, mit der wir uns zwei
weitere Defibrillatoren (AED) anschaffen konnten.
Dringende Bitte:
Nutzen Sie bei Notfällen immer und SOFORT die bekannte
Notrufnummer 112 und verständigen Sie uns NICHT privat.
Leider kommt das immer wieder vor - der Einsatzablauf
verzögert sich dadurch aber immens!
Weiterhin beste Gesundheit wünscht Ihnen
Ihre HvO Gruppe Baindt
Interesse an weiteren Informationen oder an einer Mitarbeit
im DRK? Informieren Sie sich unverbindlich bei uns persönlich, unter www.drk-baienfurt-baindt.de,
per e-m@il ([email protected]) oder telefonisch
(0176 - 45 90 80 40).
Landratsamt Ravensburg
Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Gemeinsamen Antrag 2017
Das Landwirtschaftsamt informiert in acht Abendveranstaltungen über das Gemeinsame Antragsverfahren 2017 und
das Antragsprogramm FIONA.
Besonderes Augenmerk wird auf folgende Punkte gelegt:
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
grafische Beantragung der Flächen über FIONA, Änderungen und Neuerungen im Antrag 2017 sowie Berücksichtigung von betrieblichen Änderungen bei der Antragstellung.
Außerdem beantwortet das Landwirtschaftsamt auch Fragen zum Gemeinsamen Antrag.
Die Informationsabende finden jeweils um 20 Uhr an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 21. Februar, im Gasthaus Hasen in Berg
Donnerstag, 2. März, Gasthaus Paradies in Vogt
Freitag, 3. März, im Gasthaus Adler in Hauerz
Montag, 6. März, im Gasthof Adler in Gaisbeuren
Dienstag, 7. März, in der Dorfhalle Urlau
Mittwoch, 8. März, im Gasthof Goldenes Kreuz in Pfrungen
Donnerstag, 9. März, im Gasthaus Ochsen in Kißlegg
Mittwoch, 15. März, im Gasthaus Silberdistel in Christazhofen.
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Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung
durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt.
Nähere Informationen:
Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH (früher St. Gallus-Hilfe)
Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg
Telefon 0751 977123-0
www.stiftung-liebenau.de/teilhabe
Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher?
Veranstaltungsreihe zum Thema Betriebskontrollen
Das Landwirtschaftsamt bietet drei Veranstaltungen zum
Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfungen an. Die kostenfreien Infoabende finden am 22. Februar im Gasthaus Bräuhaus in
Zussdorf, am 8. März in der Silberdistel in Christazhofen
und am 15. März im Gasthaus Post in Wolfegg statt, jeweils
mittwochs um 20 Uhr.
Betriebskontrollen gibt es aus vielerlei Gründen. Man unterscheidet beispielsweise zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechtskontrollen.
Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben
erfahrene Kontrolleure Hinweise, wie der Betrieb kontrollsicher werden kann.
Neuer Lehrgang ab März - Anmeldefrist bis 3. März:
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz
Wer Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz
beraten oder die Mittel verkaufen möchte, benötigt einen
Sachkundenachweis. Für den Erwerb der Sachkunde bietet
das Landwirtschaftsamt Ravensburg im März einen Lehrgang mit anschließender Abschlussprüfung an.
Unterrichts- und Übungseinheiten zur Sachkunde werden
an folgenden Terminen in den Räumen des Landwirtschaftsamts, Frauenstraße 4, in Ravensburg angeboten:
am 13., 15., 17., 20. und 24. März, jeweils von 18:30 bis 21
Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Am 3. April werden die
Anwender von 8:30 bis 16 Uhr im Bildungszentrum DEULA in Kirchheim unter Teck in der Gerätetechnik geschult
und anschließend geprüft. Die schriftliche und mündliche
Abschlussprüfung findet am 7. April ab 9 Uhr statt, im Anschluss die praktische Prüfung für Abgeber.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 60 Euro pro Person für Anwender und 85 Euro pro Person für Abgeber. Hinzu kommt
eine Gebühr für den Lehrgang zur Gerätetechnik und weitere Lehrgangsunterlagen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt;
eine Anmeldung ist bis 3. März erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter 0751/85-6010.
Gastfamilien gesucht!
Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und können
Sie sich vorstellen, ein Kind oder eine erwachsene Person
bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten?
Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Familien,
Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für:
- behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Senioren, die nicht mehr alleine leben können.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg
Abgabefrist für Einkommensteuererklärung verlängern
Steuerzahler und Finanzverwaltung würden von bürokratischem Aufwand entlastet
Der Bund der Steuerzahler hat die baden-württembergische Finanzministerin Sitzmann aufgefordert, dem Beispiel
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Nordrhein-Westfalens zu folgen und die Abgabefrist für die
Einkommensteuererklärung 2016, zumindest für diejenigen
Steuerzahler um zwei Monate bis zum 31. Juli 2017 zu verlängern, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln. Noch
besser wäre es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler, die
Frist für alle Steuerzahler, unabhängig von der Form der
Steuererklärung, zu verlängern
Für eine automatische Fristverlängerung spricht die geänderte Rechtslage. Mit dem Gesetz zur Modernisierung
des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabefrist für die
Steuererklärungen bereits um zwei Monate bis zum 31. Juli
des Folgejahres verlängert. Begründet wird dies damit,
dass mit der Erstellung der Steuererklärung erst ab März
begonnen werden kann, da viele Bescheinigungen erst
zum 28. Februar vorliegen. Oft gehen dem Steuerzahler
Abrechnungen, wie z. B. Nebenkostenabrechnungen von
vermieteten Wohnungen, sogar noch später zu. Die Neuregelung der Abgabefristen gilt aber erst ab der Steuererklärung 2018. Die beschriebenen Probleme bestehen aber
bereits heute. Daher sollte das ohnehin geplante Verfahren
eher eingeführt werden.
Durch diese Maßnahme würden die Steuerzahler im Südwesten entlastet, weil mehr Zeit für die Erstellung der oft
komplizierten Steuererklärung bliebe und bürokratischer
Aufwand entfiele. Die Verlängerung der Abgabefrist für elektronisch abgegebene Steuererklärungen hätte auch einen
Anreizeffekt für die Steuerzahler, von den Papierformularen
auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen.
Wie eine vom Bund der Steuerzahler 2016 durchgeführte Umfrage bei den Finanzämtern in Baden-Württemberg
ergab, werden Fristverlängerungen bei den allermeisten
Ämtern bis zum 31. Juli des Folgejahres, ohne Angabe
von besonderen Gründen, gewährt. Es wäre also auch im
Interesse der Finanzverwaltung, wenn die bisher notwendigen Fristverlängerungsanträge nicht bearbeitet werden
müssten.
Kirchliche Nachrichten
18.02. 26.02.2017
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt
Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55
Gedanken zur Woche
Willst du immer weiter schweifen?
Sieh, dass Gute liegt so nah.
Lerne nur das Glück ergreifen,
denn das Glück ist immer da.
Johann Wolfgang von Goethe
Nummer 7
Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit
Baienfurt-Baindt
Samstag, 18. Februar
18.30 Uhr Baindt
Eucharistiefeier
18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier
Sonntag, 19. Februar
10.00 Uhr Baindt
Eucharistiefeier
10.00 Uhr Kirche für Kinder
in der Kapelle der Blindenschule
10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier
Samstag, 18. Februar
18.30 Uhr Eucharistiefeier († Fam. Josef Veeser, Fam.
Hugo Schmidt, Magdalena und Klemens
Braunagel mit Angeh., Maria Benkel)
Sonntag, 19. Februar - 7. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Uhr Eucharistiefeier († Luise und Johannes Schuler,
Maria Jaudas, Agathe Leser)
10.00 Uhr „Kirche für Kinder“ in der Kapelle der Blindenschule
11.15 Uhr Tauffeier Niklas Steinhauser
Lektorendienst: Gruppe IV
Kommunionhelferdienst: Gruppe IV
Montag, 20. Februar
Kein Gottesdienst!
Dienstag, 21. Februar
07.50 Uhr Schülergottesdienst Klasse „3 und 4“
Mittwoch, 22. Februar
19.00 Uhr Hl. Messe in der Kapelle in Sulpach
Donnerstag, 23. Februar
Kein Gottesdienst!
Freitag, 24. Februar
08.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle der Blindenschule
09.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle der Blindenschule
Samstag, 25. Februar
18.30 Uhr Eucharistiefeier († Kurt Brugger, Angela und
Hygenius Thomalla; Jahrtag: † Lydia, Ernst und
Reinhold Fischer)
Sonntag, 26. Februar - 8. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Uhr Fasnetsgottesdienst mit Instrumentalkreis und
Raspler
10.45 Uhr Wort-Gottes-Feier im Pflegeheim „Selige Irmgard“
Lektorendienst: Gruppe V
Kommunionhelferdienst: Gruppe V
Ministrantendienst
18. - 21.02.2017
Samstag, 18. Februar
18.30 Uhr Nadine Haug, Jonas Pfister, Marisa Pfister,
Luise Traudt
Sonntag, 19. Februar
10.00 Uhr Hannah Beihl, Leon Bogenrieder, Julian Kurz,
Laura Kurz, Anna Spähn, Benjamin Stiefvater
Dienstag, 21. Februar
07.50 Uhr Schüler Klasse „3 und 4“
Mittwoch, 22. Februar
19.00 Uhr „Sulpacher Ministranten“
Freitag, 23. Februar
09.00 Uhr Minis Blindenschule
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623), Thumbstraße 55
E-Mail-Adresse: [email protected]
Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann,
Nelkenstraße 1:
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 943630). Das Büro
der Gemeindereferentin befindet sich in Baienfurt, Kirchstraße 8 im Pfarrhaus. (Tel. 0751 / 5576199). Fax über das
Kath. Pfarramt Baienfurt (Fax 0751 / 58812) oder über das
Kath. Pfarramt Baindt (Fax 7452).
E-Mail-Adresse: [email protected]
Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes, Gartenstraße 23:
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0751 / 56969624). Das Büro der Gemeindereferentin befindet sich in Baienfurt,
Kirchstraße 8 im Pfarrhaus. Fax über das Kath. Pfarramt
Baienfurt (Fax 0751 / 58812). E-Mail-Adresse: GR.Regina.
[email protected]
Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal:
Information zur Belegung des Gemeindehauses (Bischof-Sproll-Saal groß und / oder klein und Konferenzzimmer sowie Foyer) erhalten Sie bei Frau Gudrun Moosherr
(Tel. 07502 - 911666; E-Mail: [email protected].
Katholische Kirchenpflege Baindt:
Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin)
Bankverbindung:
Kreissparkasse Ravensburg
IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB
Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist
Pfarramtssekretärin
Frau Gudrun Dettling
Telefon07502 - 1349
Telefax07502 - 7452
E-Mail-Adressen:
[email protected]
[email protected]
www.katholisch-baienfurt-baindt.de
Dienstag
09.30Uhr - 11.30 Uhr
Gumpiger Donnerstag geschlossen!
Freitag 09.30Uhr - 11.30 Uhr
Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt
Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt
Telefon 0751 - 43633, Telefax 0751 - 58812
E-Mail-Adresse: [email protected]
„Kirche für Kinder“
Herzliche Einladung zum Gottesdienst „Kirche für Kinder“
am Sonntag, 19. Februar um 10 Uhr in der Kapelle der
Blindenschule. „Alle Kinder dürfen verkleidet kommen!“
Bi-Ba-Butzemann-Treff für Kinder von 0 - 3 Jahre
Wir treffen uns am Donnerstag, 23. Februar um 9.45 Uhr
im Bischof-Sproll-Saal. Es gibt ein großes Frühstück und
wir machen eine Fasnetsfeier.
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Fasnetsgottesdienst
Am Sonntag, 26. Februar feiern wir um
10 Uhr den Fasnetsgottesdienst, der mitgestaltet wird von der Narrenzunft Raspler, Schalmeien und Instrumentalkreis.
Herzliche Einladung zu diesem schönen
Gottesdienst! Die Kinder dürfen verkleidet kommen!
Helferkreis
Die Helferkreisfrauen können ab Dienstag,
07. März im Pfarramt die Plastiksäcke für
die Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“
abholen.
Aktion Hoffnung
Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion
Hoffnung“ wird am Samstag 18.03.2017 sein. Bitte richten
Sie schon mal die Kleider dafür zusammen.
Einladung zum Weltgebetstag 2017
Philippinen
Was ist denn fair?
Mit dieser Frage laden uns dieses Jahr philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein.
Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 3. März zum
Gottesdienst zusammenkommen.
Wir feiern den Weltgebetstag gemeinsam mit den Baienfurter Frauen.
Am Freitag, 3. März 2017 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche in Baienfurt.
Anschließend treffen wir uns im Katholischen Gemeindehaus St. Anna, Baienfurt. Dort wollen wir ins Gespräch
kommen und beim gemeinsamen Essen philippinische
Eindrücke auf uns wirken lassen.
Wir bieten Mitfahrgelegenheit vom Dorfplatz Baindt um
18.45 Uhr an.
Das Weltgebetstagteam Baienfurt - Baindt.
Einladung zum Besinnungstag
Vater unser im…
… so auch auf…
für Mitarbeiter/innen im liturgischen Dienst (Lektoren,
Eucharistiehelfer, Kantoren, Leiter von Wort-Gottes-Feiern) vom Dekanat Allgäu-Oberschwaben
Freitag, 17. März 2017 im Kath. Gemeindezentrum St. Ulrich, Wangen i. Allgäu
Freitag, 24. März 2017 im Kath. Gemeindehaus Hl. Kreuz,
Ravensburg
Der Flyer dazu mit näheren Infos und Anmeldeformular
dazu liegt in der Kirche am Schriftenstand aus.
Herzliche Einladung zu Exerzitien
im Alltag 2017
„Aus Gnade seid Ihr!
Tägliche Impulse (schriftlich) und wöchentlicher Austausch in der Gruppe begleiten
den Einzelnen durch die sechs Wochen der
Fastenzeit.
1. Treffen:
6. und letztes Treffen:
Zeit: Anmeldeschluss:
Kursgebühr:
Anmeldung
und Information:
Montag, 6. März 2017
Montag, 10. April 2017
jeweils 19.30 - 21.00 Uhr
Montag, 20. Februar 2017
25 €
Sr. M. Carola Pötter
Klosterhof 3
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
88255 Baindt /
Telefon 07502/4891
Begleitung:
Sr. M. Carola
Sr. M. Johannella
„Mögen alle, die den 6-wöchigen Exerzitienweg in ihrem
Alltag mitgehen, zu einer erneuten und vertieften Gebetserfahrung geführt werden, dass Gott und Christus die Fülle
seiner Gnade schenkt.“
Auszug aus dem Vorwort v. Weihbischof Josef Graf
Pilgerreise nach Lourdes vom 10. - 17. Mai 2017
Geistliche Reisebegleitung: Pfr. i. R. Heinz Leuze. Zu dieser Pilgerreise ergeht herzliche Einladung! Nähere Infos
zu dieser Reise liegen am Schriftenstand auf.
Anmeldung bitte bei: Reinhard Rapp Schweriner Straße 1 - 88512 Mengen
Tel.: +49 7572-9748 oder 0176 90789990
[email protected]
Ihre Unterlagen erhalten Sie von dort.
Nummer 7
Dr Huat isch alt, aus Opas Schrank,
Des Nachthemd, längs gestreift, macht schlank.
An bunta Schal noch um dr Hals,
Denn an dr Fasnet isches immer kalt.
Damit ma sei Gsicht it sieht,
Ma an Strumpf sich überzieht.
Zwoi Auga schlitzt ma no do nei,
A Loch für’s Nasenboi muaß au do sei.
Zwoi Socka dann, links an Grüna, rechts oiner in rot,
So ziehet dia Fraua dann als Narra los.
Es stürzet dia Fraua sich ins Getümmel,
Als Narra verklärt, als Fraua verstümmelt.
Doch dia Fraua schert’s it, denn so an luschtiga Mittag,
gibt’s jo eh bloß oimol im Jahr!
Am Mittwoch drauf isch dia Fasnet dann sowieso vorbei.
und ma isch zrück im Alltagseinerlei,
D‘Frauafasnet hält dia Frau fit und gibt ra Kraft;
Damit se alles guat bis zur nägschta Fasnet schafft.
Drum send luschtig und schreiet ganz laut:
Henkerhaus, loß d’Narra raus!
Mir freuet uns auf euch!
Des ganze Fasnetsteam
Männer und Frauen sind herzlich willkommen.
Es gibt Kaffee und selber backene Kuchen und a Vespr.
Eintritt für Mitglieder und deren Ehegatten: 6,50 €
Nichtmitglieder
8,50 €.
Im Eintritt ist enthalten:
Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen.
Also mir sehet uns am
Mittwoch, 22.2. um
14.00 Uhr in unserem Gemeindehaus in
Fut la Boi!
Freitag, 3.3.17:
Weltgebetstag der Frauen
19.00 Uhr Gottesdienst in der ev. Kirche
Anschließend Treffen im
Kath. Gemeindehaus, Bergatreuter Str. 6,
Thema „Philippinen“
„Was ist denn fair?“
Globale Gerechtigkeit steht im Zentrum des Weltgebetstags von Frauen der Philippinen
„Was ist denn fair?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir
uns im Alltag ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst
recht um, wenn wir lesen, wie ungleich der Wohlstand auf
unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist die Frage der
Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns
philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein.
Kommen Sie zu uns in die ev. Kirche bzw. ins kath. Gemeindehaus! Zeigen wir uns solidarisch mit den Frauen auf den
Philippinen.
Evangelische
Kirchengemeinde
Baienfurt-Baindt
Kath. Frauenbund
Baiafurter und Baindter Fraua erschrecket,
denn jetzt isch klar,
am 22. Februar isch jo dia Frauafasnet im
Gemeindehaussaal.
Vom Programm hend mir no koin Schimmer,
doch s’Motto lautet: Ebbes isch immer!“
Dia Fraua kriaget fascht die Motta,
und suachet im Keller dia Fasnetsklamotta.
Pfarrer E. Seyboldt,
Tel. (0751) 43656, Fax (0751) 43941,
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.evangelisch-Baienfurt-Baindt.de
Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt,
Tel. (0751) 43656
(Dienstag u. Donnerstag, 7.30 - 11.00 Uhr)
Wochenspruch:
Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstockt
eure Herzen nicht.
Hebr 3,15
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Sonntag, 19. Februar
9.30 Uhr Bdt Gottesdienst D-B-Saal
10.30 Uhr Bft Gottesdienst
14.30 Uhr Café Kirche Bdt im D-B-Saal
Montag, 20. Februar
8.30 Uhr Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal
20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindehaus
Dienstag, 21. Februar
9.30 Uhr Krabbelgruppe
Mittwoch, 22. Februar
9.30 Uhr Krabbelgruppe „Sonnenschein“
Freitag, 24. Februar
9.30 Uhr Krabbelgruppe „Rasselbande“
Sonntag, 26. Februar
10.30 Uhr Bft Gottesdienst
19.00 Uhr Taizéandacht Bdt D-B-Saal
06.3.
Seite 17
Thoma: „Wir bringen Papier zum Blühen“ Sträuße zur Deko
Welle-Lebherz: „Federn“ - Aquarell
Beckert: „Ostereier – individuell bemalt“
13.3.
20.3.
Christliche Brüdergemeinde
Baienfurt (Baptisten) e.V.
Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt
E-Mail:
[email protected]
Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde
Freitag
Samstag
Sonntag:
Kinderchor
(7 - 12 Jahre)
Kindergruppen
(6 - 12 Jahre)
Teenie
(12 - 16 Jahre)
Bibelarbeit
Jugend
(Ab 16 Jahre)
Gottesdienst (Sonntagsschule
18.00 - 19.00 Uhr
19.00 - 20.30 Uhr
19.00 - 20.30 Uhr
19.00 - 20.30 Uhr
19.00 - 20.30 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
11.00 – 12.00 Uhr)
Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren.
Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de
Vereinsnachrichten
Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e. V.
Der Bezirksarbeitskreis Ravensburg des Evang. Bauernwerks und die Evang. Kirchengemeinde Bavendorf
laden ein zu einem Vortragsabend zum Thema:
Reformation und Freiheit - am Beispiel der Bauernbewegung
Referentin: Dr. Vasile Hristea,
Dozent für Evang. Theologie an der PH
Weingarten
Termin: 22. Februar 2017 um 20.00 Uhr
Ort: Evang. Gemeindehaus 88213 Bavendorf, Ständlerweg 4
Kreativ-Tage im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt,
Dorfplatz 2/1
Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor
dem ausgeschriebenen Termin, bei einer der folgenden Adressen:
Helga Kaminski
Petra Neumann-Sprink
Ursula Thoma
Tel. 07502-4103
Tel. 0751-52501
Tel. 0751-59316
[email protected]@gmx.de
Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um
8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr.
Der Unkostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch.
20.2.
Hillmayr: „Fantasie-Landschaft“ - Aquarell
27.2.
Gerster: „Narren, Narren, Narren“ - Schreibwerkstatt
Jugendfußball
D-Juniorinnen: WFV Hallenverbandsmeisterschaft, Turnierbericht vom 12.02.2017
D1-Juniorinnen in der Zwischenrunde der
Verbandsmeisterschaften ausgeschieden
Ohne unsere gefährlichste Stürmerin war für
unsere D1 Mädels bei der Zwischenrunde der Hallen-Verbandsmeisterschaften leider kein Sieg zu holen und wir
mussten mit nur 2 Unentschieden in 5 Spielen die Verbandsmeisterschaften beenden. Trotzdem können wir stolz
sein, diese Runde erreicht zu haben und zu den 24 besten
D-Juniorinnen Mannschaften in Würtemberg zu gehören.
Es spielten: Laura Bauhofer, Heidi Eberlen, Vanessa Klimaschewski (T), Marie Lochmaier, Emma Schaumann, Hanna
Steidle, Magdalena Valentin
Abteilung Tischtennis
Ergebnisse vom Sa, 11.02.2017
Jungen U 18: SV Baindt I SV Blitzenreute 6:3
Jungen U18: SV Baindt II TG Bad Waldsee II 4:6
Herren I: SV Baindt I - SG Aulendorf IV 4:9
Seite 18
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Herren II: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren III Herren I: Aulendorf IV zu stark
2:9
Bereits nach den Eingangsdoppeln lagen wir mit 0:3-Punkten im Rückstand.
Alle Doppel gingen mit 1:3-Sätzen an unseren Gegner. Raubald verlor gegen Haarmann sein Spiel knapp im fünften
Satz und auch Rauch musste seinem Gegner zum 1:3-Satzerfolg gratulieren. Auch Baumhauer spielte gegen Bitz nur
im ersten Satz gut mit; den er aber leider mit 12:14-Punkten
abgeben musste, danach lief nichts mehr und Aulendorf
ging mit 6:0-Punkten in Führung. Besser agierte Spöri gegen Wenzel und brachte uns den ersten Erfolg mit einem
hart erkämpften 3:1-Sieg. Markwart fand in seinem Spiel
gegen Weingardt nie zu seiner starken Form der letzten
Spiele und gab sein Spiel mit 1:3-Sätzen ab. Seinen überragender Siegeswille demonstrierte „Schorle“ Sonntag in
seinem Match gegen Rimmele, den er in einem Tischtenniskrimi im fünften Satz mit 17:15-Punkten niederringen
konnte. Raubald erzielte im Spitzenspiel gegen Zähnle mit
einer starken Leistung den dritten Punkt für uns. Rauch
musste sich denkbar knapp mit 13:11-Punkten im fünften Satz gegen Haarmann geschlagen geben. Den vierten
Punkt erreichte Baumhauer kampflos, da sein Gegner verletzungsbedingt nicht mehr antreten konnte. Spöri unterlag
anschließend gegen Bitz mit 1:3-Sätzen, sodass unsere
Niederlage gegen einen stark aufgestellten Tabellenzweiten besiegelt war. Am nächsten Wochenende erwartet uns
ebenfalls ein schwieriges Match, es geht nach Ettenkirch
zum Tabellenführer der Kreisliga B.
Nächster Spieltag Sa, 18.02.2017
Jungen U 18: 13:30 Uhr SVW Weingarten - SV Baindt I
Jungen U18: 13 Uhr SG Aulendorf - SV Baindt II
Herren I: 15 Uhr SV Ettenkirch II - SV Baindt I
Herren II: 18 Uhr TV Kressbronn 1898 - SV Baindt II
Damen: 15 Uhr TSV Meckenbeuren - SV Baindt
TC-Baindt e. V.
,,Wandertreff-Rendezvous“
Am Dienstag 21.02.2017
Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr
Ziel: Kessel-Bunter-Umweg
Gehzeit: ca. 1,5 Std
Musikverein Baindt
Hauptversammlung 2017
Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 12.03.2017 um 10.30
Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt
laden wir alle Mitglieder und Interessierte
herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2.Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Jugendleiters
6. Bericht des Kassierers
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung der Vorstandschaft
9.Ehrungen
10.Wahlen:
1. Vorsitzender (für 2 Jahre)
Kassier (für 2 Jahre)
Jugendleiter (für 2 Jahre)
2 Beisitzer (für 2 Jahre)
Nummer 7
2 Kassenprüfer (für 1 Jahr)
11. Bericht des Dirigenten
12.Vorschau 2017
13.Anträge und Verschiedenes
Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens
05.03.2017 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spahlinger, Grünenbergstr. 50, 88255 Baindt einzureichen.
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Die Vorstandschaft
Förderverein Musikverein Baindt e. V.
Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderverein
Musikverein Baindt e. V. findet am Sonntag 12.03.2017 um
10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht des Jugendleiters
5. Entlastung der Vorstandschaft
6.Wahlen
7. Vorschau 2017
8.Anträge
Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens
05.03.2017 schriftlich beim
1. Vorsitzenden Berthold Steinhauser, Marsweilerstr. 86,
88255 Baindt einzureichen
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Die Vorstandschaft
Narrenzunft Raspler e. V.
Fasnetstermine 2017
Folgende Termine beachten!
Fr., 17.02.2017, 14.00 Uhr Kinderball
Treffpunkt: 16:00 Uhr Dorfplatz
Fr., 17.02.2017, 19.31 Uhr Nachtumzug Gebrazhofen (Aufstellungsplatz-Nr. 17)
Treffpunkt: 18:00 Uhr Parkplatz Tennishalle
Sa., 18.02.2017, 14.00 Uhr Umzug Haidgau (Aufstellungsplatz-Nr. 14)
Treffpunkt: 12:45 Uhr Parkplatz Tennishalle
Sa., 18.02.2017, 20.00 Uhr Ball der Vereine
Beginn: 20:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle
Da wir zur Eröffnung dieses Balles wieder in die Halle einspringen, bitten wir alle Mitglieder, die nicht gleich in der
ersten Schicht zum Arbeiten eingeteilt sind, im kompletten
Waldschrat-Häs zu erscheinen.
So., 19.02.2017, 14.00 Uhr Umzug Reute (Aufstellungsplatz-Nr. 10)
Treffpunkt: 12:00 Uhr (1. Abfahrt) und 13:00 Uhr (2. Abfahrt)
Parkplatz Tennishalle
Do., 23.02.2017, Kindergarten- und Schülerbefreien sowie Rathaussturm
08:20 Uhr Waldorf- und Regenbogen-Kindergarten
09:15 Uhr St. Martin-Kindergarten
10:15 Uhr Sonne, Mond und Sterne-Kindergarten
11:00 Uhr Klosterwiesenschule
14:00 Uhr Heimsonderschule
15:30 Uhr Seniorenheim Selige Irmgard
Fr., 24.02.2017, ab 09.00 Uhr Holzhändler in und um
Baindt
Treffpunkt: 09:00 Uhr Dorfplatz
Fr., 24.02.2017, 16.00 Uhr Umzug in Mochenwangen
(Aufstellungsplatz-Nr. 16)
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Treffpunkt: 15.00 Uhr Parkplatz Tennishalle
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme.
Närrische Grüße
Euer Zunftrat
Letzter Spieltag vor den Playoffs
Der letzte „normale“ Spieltag beginnt für die
Baindter Lumberjack`s erst am Samstagabend,
dafür mit 2 Spielen an einem Abend. Zuerst
geht es zu den Müllmännern nach Oberzell.
Die Jungs von der Dorfreinigung dürften kein
großes Problem darstellen.
Direkt im Anschluss geht es weiter zum Heimspiel nach
Baindt in die Schenk-Konrad-Halle zum „Ball der Vereine“.
Auf dieses Heimspiel freuen sich die Lumberjack`s besonders, da es zuhause doch am schönsten ist!
Am Sonntag gibt es dann nochmals ein Auswärtsspiel zusammen mit den Rasplern, dieses Mal in Reute.
Nach diesem Wochenende ist dann natürlich schnelle Regeneration angesagt. Denn die Playoffs stehen an und darauf haben wir ein ganzes Jahr hin gearbeitet!
Schalmeienball 2017 – SKBowl 2017
Am Fasnetssonntag, 26.02.2017 trifft man sich nach einem
harten Spiel in der Spieler-Bar oder stärkt sich mit echtem
American-Food an Kiosk. Wer noch genügend Kraft in den
Armen hat, kann sich mit seiner Treffsicherheit ein Freigetränk
erwerfen und sich danach gemütlich auf den Abend freuen.
Damit auch die müden Knochen richtig bewegt werden
und sich kein Muskelkater einstellt, sorgt wieder Marco
Mzee für die richtige Musik und Stimmung. Der bekannte
„DJ aus den Bergen“ hat wieder alles was für eine gute
Stimmung gebraucht wird im Gepäck. Wer letztes Jahr
bereits dabei war weiß, dass Marco Mzee weit mehr als
ein gewöhnlicher DJ ist! Mit den Interpretationen bekannter Party-Klassiker oder mit seinen eigenen Liedern muss
man Ihm fast das Mikrofon aus der Hand reissen, um eine
Einlage anzusagen...
Einlagen kommen vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt,
dem Fanfarenzug Ankenreute,
der Lumpenkapelle Räuberbande Baienfurt - Baindt
und der Tanzgarde Kehlen.
Wir freuen uns schon sehr, mit euch den SKBowl 2017 zu
feiern!
Karten gibt es im Vorverkauf bei allen Spielern, der Gaststätte „Grüner Berg“ in Baindt und bei Frisör „Geng“ in
Baienfurt für 7,-€
Für Sparfüchse haben wir ein spezielles Angebot:
Bei Abnahme von min. 5 Karten (oder mehr) beträgt der
Kartenpreis nur 6,- €/Karte. Sprecht uns oder die VVK-Stellen einfach an oder sendet eine Mail an:
[email protected]
Kein Einlass unter 18 Jahren.
Landjugend Baindt
Funken 2016
Die Landjugend Baindt veranstaltet auch in
diesem Jahr einen Funken.
Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw.
Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen
möchten, dürfen Sie sich täglich ab 17.00 Uhr bei Daniel
Binder (Handy 01734728067) anmelden.
Einladung zu der Jahreshauptversammlung 2017
Liebe Mitglieder,
wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung
Seite 19
der Landjugend am 22.03.2017 um 20:00 Uhr in den Gruppenraum der Landjugend Baindt e. V. ein.
Die Tagesordnung ist wie folgt:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Wahlen
8. Verschiedenes und Bekanntgaben
Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.
Viele Grüße
Florian Kränkle Janina Siegel
1. Vorsitzender 1. Vorständin
Förderverein Landjugend
Einladung zu der Jahreshauptversammlung 2016
Liebe Mitglieder,
ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am 22.03.2017 um 19:00 Uhr in den
Gruppenraum der Landjugend Baindt e. V. ein.
Die Tagesordnung ist wie folgt:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Wahlen
5. Sonstiges
Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich.
Viele Grüße
Matthias Bader
1. Vorstand
Schützengilde Baindt
Ligarundenwettkampf LP
Unsere Luftpistolenmannschaft durfte am
9.2. zu ihrem Gegner nach Bergatreute fahren. Dort schossen sie ihren Ligakampf mit
folgenden Ergebnissen
Mateja Salaj 363 Ringe (Super)
Werner Weissenberg 349 Ringe (P)
Alojz Salaj 335 Ringe (P)
Florian Weissenberg 368 Ringe (P)
Günter Schnetz 321 Ringe
Somit konnten sie mit einem Punktesieg von 3 zu 2 nach
Hause fahren. Herzlichen Glückwunsch.
Schriftführerin B. Albrecht
Was sonst noch
interessiert
Blumen- und Gartenfreunde Baienfurt e. V.
Einladung
Die Garten- und Blumenfreunde bieten auch in diesem Jahr
wieder den Obstbaumschnittkurs am 3. März 2017 im Garten von Frau M. Warbinek in Baindt-Schachen, Schachenerstraße 108/2 an. Wir treffen uns dazu um 15 Uhr und
laden alle Interessierten ganz herzlich ein.
Erfreulicherweise hat sich, wie auch in den vergangenen
Jahren, Herr Daniel Fricker wieder bereit erklärt, uns den
richtigen Baumschnitt zu zeigen und auch zu erklären.
Sollte das Wetter allzu unpassend sein, so wird der Kurs
auf den 10. März verlegt.
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Amtsblatt der Gemeinde Baindt
Wir hoffen aber auf trockenes Wetter und würden gerne
viele Gartenfreunde begrüßen.
G. Rittler, Pressewartin
Repair-Café Ravensburg im Februar
Am Samstag, 18.02.2017 findet das nächste Repair-Café
im Mehrgenerationenhaus in Ravensburg, Weinbergstraße
11 statt, von 11 - 14 Uhr. Annahmeschluss ist um 13.30 Uhr.
Beim Repair-Café werden defekte Alltagsgegenstände
von freiwilligen Bastlern und Tüftlern gegen eine Spende repariert: Fahrräder, Spielzeuge, Möbel, Textilien,
Haushaltsgeräte und andere Dinge.
Auch steht Ihnen eine Nähmaschine für Ihre eigenen Näharbeiten zur Verfügung. Auch bei unverständlichen Bedienungsanleitungen und ähnlichen Problemen bekommen
Sie Hilfestellung.
Die Motivation vom Repair-Café ist es, die Nutzungsdauer
von Gebrauchsgütern zu verlängern und dadurch Müll zu
vermeiden, Ressourcen zu sparen und nachhaltige Lebensweisen in der Praxis zu erproben. Interessierte und Tüftler
können dort Erfahrungen austauschen und Wissen weitergeben. Erwünscht ist auch, dass die Eigentümer der zu
reparierenden Gegenstände mit einbezogen sind und dabei
zum Beispiel lernen, wie man einen Fahrradschlauch flickt.
Parallel gibt es für die Gäste Kaffee und Kuchen, damit in
angenehmer Atmosphäre gewartet und repariert werden
kann. Weitere Mitmacher für die Reparatur von elektronischen Geräten, für Holz- und Näharbeiten sind willkommen.
Das Repair-Café in Ravensburg ist eine Initiative vom
Schussentaler Tauschring und vom Mehrgenerationenhaus,
in Kooperation mit dem Seniorentreff am Hirschgraben.
Nähere Informationen zur Idee des Repair-Café finden Sie
auf der Internetseite: www.repaircafe-rv.de, oder Mail an
[email protected], oder 01522 5243760 anrufen.
K. B.
Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg Bodensee-Oberschwaben
am Samstag, 18. Februar mit speziellem Programm
für Mädchen und Frauen auf der Bildungsmesse Ravensburg vertreten
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben bietet Mädchen und Frauen am Samstag mit einem speziellen Info-Stand „Wiedereinstieg“ und
verschiedenen Impuls-Vorträgen die Möglichkeit, sich individuell über Berufswahl, Wiedereinstieg und Lebensplanung zu informieren. Zum Auftakt präsentieren Ausbildungsbotschafterinnen aus technischen und techniknahen
Berufen ab 10:30 Uhr auf der Aktionsbühne ihre persönlichen Erfahrungen mit ihrem Beruf und ihrer Ausbildung.
Um 11:30 Uhr erläutert Nicole Frister, Beauftragte für
Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, welche Unterstützungsmöglichkeiten es beim
Wiedereinstieg nach der Familienzeit gibt. Im Vortrag von
Petra Schnierle, Impressio, Training für Umgangsformen,
mit dem Titel „Smart zum Erfolg - der Bewerbungsknigge“
geht es um 13:00 Uhr um korrekte Umgangsformen und
angemessenes Outfit beim Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran gibt Rita Hafner-Degen vom Regionalbüro
Netzwerk Fortbildung praktische Anregungen und Strategien, wie Frauen ihre beruflichen Ideen und Weiterbildungsaktivitäten mit neuen Strategien bereits in der Familienzeit
auffrischen, anpassen und optimieren können.
Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein Landesprogramm
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Baden-Württemberg und in der Region angesiedelt bei der
WiR- Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft
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Landkreis Ravensburg mbH. Neben Vorträgen und Workshops bietet die Kontaktstelle auch persönliche Einzelberatung an zu Themen wie Berufsorientierung, Berufsrückkehr,
Stellensuche, Bewerbung, Karriereplanung, Weiterbildung
und Existenzgründung. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vertraulich. Telefonische Terminvereinbarung
erforderlich unter 0751/35906-63 oder E-Mail: [email protected].
22-jähriger Jubiläums-Dorfumzug
in Mochenwangen
Die Narrenzunft Mochenwangen „Drecketer Bläse“ e. V.
veranstaltet am Fasnetsfreitag, 24.02.17 um 16:00 Uhr ihren traditionellen Dorfumzug.
Danach Stimmungsparty im ganzen Ort.
Landratsamt Ravensburg
Informationsreihe ab 21. Februar im Haus der Familie
in Weingarten:
Eltern bleiben Eltern trotz Trennung und Scheidung
Wenn Eltern sich trennen, erleben Kinder und Eltern eine
radikale Veränderung ihrer Lebenssituation und es stellen
sich viele Fragen. Mit einer siebenteiligen Informationsreihe
rund um das Thema Trennung und Scheidung lädt die Arbeitsgemeinschaft Trennung/Scheidung im Landkreis Ravensburg ab 21. Februar (jeweils dienstags ab 19.30 Uhr) in
das Haus der Familie in Weingarten ein. Der Eintritt ist frei.
Bei der Auftaktveranstaltung referiert Diplom-Psychologe
Sebastian Töpfer darüber, was Kindern im Falle einer Trennung und Scheidung helfen kann. An den darauffolgenden
Abenden gibt es Informationen zum Kindesunterhalt, zu
rechtlichen Aspekten einer Trennung oder Scheidung, zu
pädagogischen und finanziellen Hilfen der Jugendhilfe, zur
außergerichtlichen Streitschlichtung (Mediation) und - neu
in der diesjährigen Reihe - zum sogenannten Wechselmodell, wenn Kinder nach einer Trennung in beiden Haushalten
zeitlich gleichwertig betreut werden. Im Landkreis Ravensburg werden jedes Jahr rund 500 Kinder und Jugendliche
mit der Trennung und Scheidung ihrer Eltern und der darauffolgenden neuen Lebenssituation konfrontiert.
Weitere Informationen erteilt das Jugendamt Ravensburg,
Ansprechpartner Edwin Hess, Telefon 0751/85-3241,
E-Mail [email protected].
AOK
Thema: Häusliche Pflege attraktiver machen
Oma und Opa haben bisher noch ziemlich selbstständig
in den eigenen vier Wänden gelebt. Doch in Zukunft werden sie Hilfe benötigen. Oma hat immer mehr körperliche
Beeinträchtigungen, Opa wird zunehmend dement. Angehörige, die das alte Ehepaar unterstützen oder gar pflegen
könnten, gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Da stellen sich
den Angehörigen Fragen: Sind Oma und Opa in einem Pflegeheim am besten aufgehoben? Oder gibt es ausreichend
Hilfsangebote für eine weitgehend häusliche Pflege? Welche Kosten übernimmt in beiden Fällen die Pflegekasse?
Seit 1. Januar 2017 gibt es dazu neue Regelungen, denn
seitdem ist das „Pflegestärkungsgesetz II“ in Kraft. „Bisher
gab es drei Pflegestufen, nun gibt es fünf Pflegegrade“,
so Roland Beierl, Geschäftsführer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Wer seither in eine
Pflegestufe eingruppiert war, ist nun von seiner Pflegekasse
automatisch in das neue System mit Pflegegraden umgruppiert worden.“ Dies erfolgt in einem „Stufensprung“. „Wer
bisher in Pflegestufe 2 eingruppiert war, ist nun automatisch
Pflegegrad 3 zugeordnet.“ Psychische Veränderungen spielen bei der neuen Eingruppierung eine größere Rolle als im
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Baindt
bisherigen Begutachtungssystem. Wenn sich ein Mensch
alleine waschen kann, aber nicht mehr weiß, wie viel Uhr es
ist, so wird diese geistig bedingte Pflegebedürftigkeit nun
genauso berücksichtigt wie eine körperliche. Als „erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz“ bezeichnen Fachleute
diesen Demenzfaktor. Roland Beierl: „In solchen Fällen
kommt bei der Umgruppierung von der Pflegestufe in den
Pflegegrad ein „doppelter Stufensprung“ zustande. „Wer
bisher in Pflegestufe 0 eingruppiert war und eine erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz hat, wird jetzt nicht in
Pflegegrad 1 umgruppiert, sondern in Pflegegrad 2.“ Damit
wird die individuelle Situation von Pflegebedürftigen besser
berücksichtigt. Der Bestandsschutz bei der Überleitung in
die neuen Pflegegrade garantiert keine Schlechterstellung.
Ab 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zusätzlich zum Pflegegeld einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das heißt:
Versicherte können Rechnungen für Leistungen zur Unterstützung im Alltag einreichen und bis zu 125 Euro monatlich
erstattet bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise
um hauswirtschaftliche Hilfen oder Hilfen zur Betreuung des
Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen
nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sind. Sie müssen
nicht vorab beantragt werden.
Pflegebedürftige AOK-Versicherte haben einen Anspruch
auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein. Die AOK-Pflegeberater kennen Leistungserbringer, niedrigschwellige Betreuungsangebote und
ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung besser mit einbinden. Bei Bedarf koordinieren die AOK-Pflegeexperten auch die Organisation der
notwendigen Leistungen für den Pflegebedürftigen. Eine
Wohnung oder ein Haus ist in der Regel nicht optimal für eine
Pflegesituation geplant und eingerichtet. Zu den typischen
Barrieren zählen schmale Türrahmen, hohe Türschwellen,
Treppenstufen oder ein zu hoher Einstieg in die Badewanne
oder Dusche. Dies kann zum Beispiel Stürze des Pflegebedürftigen verursachen und die Pflege erschweren. Um das zu
vermeiden, können sinnvolle Veränderungen oder ein Umbau
des Wohnraums notwendig werden. Die AOK-Pflegekasse
zahlt für notwendige Wohnraumanpassungen Zuschüsse bis
4.000 Euro pro Maßnahme. Die AOK unterstützt moderne
Versorgungsformen. Sollte die Pflege aber zu Hause nicht
mehr möglich sein, beraten die Pflegeberater bei der Auswahl weiterer Alternativen, wie die Suche nach geeigneten
stationären Einrichtungen. Auf diesem Weg erhält jeder Pflegebedürftige, mit Einverständnis auch die pflegenden Angehörigen, eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete,
qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Wer nach einer passgenauen Unterstützung für Pflegebedürftige sucht, findet auch Hilfe beim Pflegenavigator der AOK.
Die umfangreiche Datenbank bietet die Möglichkeit, unter
Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Tages- und Nachtpflege,
Pflegedienste) gezielt nach Adress-, Preis- und Zusatzdaten
zu recherchieren. Der Pflegenavigator informiert über das
Leistungsspektrum sowie die pflegefachlichen Schwerpunkte der jeweiligen Einrichtungen. Neben den Preisen werden
für jede Einrichtung auch die Eigenanteile der Versicherten
angezeigt. Diese Angaben basieren auf den Daten der AOK.
Die AOK-Pflegekasse übernimmt einen Teil der entstandenen Kosten für die Betreuung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Wie bei der häuslichen Pflege sind die Beträge
für die vollstationäre Pflege nach Pflegegraden gestaffelt.
Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege
entstehen, übernimmt der Pflegebedürftige. Dazu zählen
zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen
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wie beispielsweise die Reparatur privater Gegenstände,
und sogenannte Investitionskosten, beispielsweise für Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung.
Ist der monatliche Leistungsbetrag höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt die AOK
auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis
zur Höhe des Leistungsbetrages. „Reicht das persönliche
Einkommen oder Vermögen nicht aus, um den Aufenthalt
im Pflegeheim zu finanzieren, so empfehlen wir Ihnen, sich
mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen“,
betont AOK-Geschäftsführer Roland Beierl.
Weitere Infos und persönliche Beratung erhalten Betroffene in allen AOK-KundenCentern vor Ort sowie online unter
www.aok-bw.de/pflege
Ski- und Snowboardfreizeiten
in den Faschingsferien
Für alle zwischen 16 und 19 Jahren hat das Jugendwerk
der AWO Württemberg in den Faschingsferien vom 25. Februar bis 04. März 2017 noch Plätze für eine actionreiche
Ski- und Snowboardfreizeit frei.
Die Freizeit geht ins Skigebiet Hoch-Ybrig, dass Wintersportparadies in der Schweiz. Top präparierte Pisten, inklusive Tiefschneeabfahrten und Freestyle Funparks stehen bereit, entdeckt
zu werden. Die gruppeneigene Unterkunft, eine urige Skihütte
mit traumhaftem Panoramablick, liegt mitten im Skigebiet.
Für 14- bis 17-Jährige geht es im gleichen Zeitraum in die
atemberaubende Bergarena der Sonnenalpe Nassfeld in
Österreich. Das größte und beliebteste Skigebiet Kärntens
bietet top moderne Lifte, Funparks und eine der längsten
Talabfahrten Europas.
Die Freizeiten sind sowohl für Anfänger wie auch Fortgeschrittene bestens geeignet und werden von wintersporterfahrenen Betreuungsteams geleitet, die zudem mit einem
abwechslungsreichen Programm dafür sorgen, dass jede
Freizeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Die Hin- und
Rückfahrt findet von Stuttgart aus statt.
Wer daran interessiert ist, selbst Jugendgruppen zu leiten,
kann sich in einer Workshopreihe des Jugendwerks hierfür
qualifizieren. Die Wochenend-Ausbildung beginnt im März.
Hierfür kann sich ab sofort beworben werden.
Weitere Informationen, auch zu Freizeiten und Sprachreisen in den Oster-, Pfingst- und Sommerfreizeiten sowie
die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf der Homepage
www.jugendwerk24.de. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle auch gerne telefonisch unter (0711) 945729111.
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