Ausgabe vom 10.02.2017

Riesaer.
NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.
Ausgabe Nr. 06/2017 · Freitag, 10. Februar 2017
Zum zweiten Mal gewann ein Riesaer Verein 2.000 Euro bei Hitradio-Aktion
Kurz und
bündig.
„ALLYREN”-Ausstellung
Die Malerei-Ausstellung „ALLYREN“ von Lydia Strunz ist
noch bis zum 17. Februar in
den KunstGängen der Stadtbibliothek im Haus am Poppitzer Platz zu sehen. Der Eintritt
ist frei. Öffnungszeiten: dienstags 14 bis 19 Uhr, mittwochs
bis freitags 14 bis 18 Uhr,
sonnabends 9 bis 12 Uhr.
Sonderöffnungszeit
Die Kinder- und Jugendbibliothek Riesa öffnet während der
Winterferien am Donnerstag,
16. Februar, und am Donnerstag, 23. Februar, bereits 10
Uhr für die Ausleihe und hat
bis 18 Uhr geöffnet.
Kontoauszugsdrucker
Die Sparkasse Meißen hat am
Mittwoch einen Kontoauszugsdrucker in der Elbgalerie
in Betrieb genommen. Damit
stehen dort ein Geldautomat
und ein Kontoauszugsdrucker
zur Verfu
̈gung. Beide Geräte
sind auch für Gehbehinderte
und Rollstuhlfahrer erreichbar.
Der Geldautomat ist rund um
die Uhr zugänglich, der Kontoauszugsdrucker kann während der Öffnungszeiten der
Elbgalerie genutzt werden.
Freudensprünge bei den Flöhen
K
urz vor Ablauf der Aktion
eilten Oberbürgermeister
Marco Müller und Stadtrat
Frank Schöniger raus auf die
Auenwaldstraße und animierten Autofahrer und Passanten,
im Nickritzer Vereinsheim für
die „Feuerflöhe“ zu unterschreiben. Fast alle folgten
bereitwillig diesem Wunsch
und sicherten letztlich den Erfolg: 218 Autogramme konnte
Hitradio RTL am Dienstag unterm Jubel der Kinder, Eltern
und Kameraden der Ortsteilfeuerwehr verkünden. Damit
»
Neue Jacken und
Kindertagsfahrt
erhalten die Flöhe bei „Scheine für Vereine“ die maximal
möglichen 2.000 Euro. „Vom
Geld kaufen wir neue Jacken
und Bastelmaterialien, sicher
bleibt was für die Kindertagsfahrt übrig“, freute sich Vorsitzende Beate Seifert.
Rund 1.500 Vereine aus ganz
Sachsen beteiligten sich an
der Aktion. Dass unter 25 ausgelosten Bewerbern gleich
zwei Mal Riesa dabei war, ist
ein erfreulicher Glücksfall.
Nach den SC-Schwimmern
(wir berichteten) kam nun der
Großer Jubel in Nickritz: 2.000 Euro flossen in die Vereinskasse der Feuerflöhe.
Feuerwehrnachwuchs zum
Zuge. Dafür hatten sich die
Muttis ins Zeug gelegt: Bianca
Hülße sorgte für die Anmeldung, dann wurde jeden Morgen gelauscht. Dienstagfrüh
„explodierte“ die Kommunikation in und um Nickritz – mit
der schnellen Rückmeldung
sicherte Sabine Fuierer schon
1.000 Euro. Binnen einer
Stunde mussten am Nachmit-
tag nun 200 Unterschriften
her, jede fünf Euro „wert“,
Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen – alle kamen. Sogar
ein Streifenwagen der Polizei
rollte an, auch die Beamtin
und ihr Kollege signierten das
bereitliegende Plakat.
Die „Nickritzer Feuerflöhe“ feiern im April 7. Geburtstag.
Einmal wöchentlich treffen
sich Kinder zwischen fünf und
Foto: U.P.
zehn Jahren und werden – natürlich spielerisch – an die Arbeit der Feuerwehr herangeführt. „Sie lernen die Technik
kennen, legen Schlauchleitungen, wir machen Staffelspiele
oder Erste Hilfe“, so Beate
Seifert. „Und wenn sie Seilknoten lernen, fällt automatisch auch das Schleifebinden
bei den Schuhen leichter.“
U. Päsler
Meteoriten und spannende Beobachtungen
Gewichtiger Brocken
A
Michael Nitzsche vermittelte den großen und kleinen Gästen viel
Wissenswertes über die geheimnisvollen Steine aus dem All.
6.153
news.aus-riesa.de
m vorigen Wochenende
stand in der Sternwarte
Riesa alles im Zeichen der
Meteoriten. Neben interessanten Vorträgen erlebten die
Gäste eine seltene Meteoritenschau. Dabei wurde erstmals der neue große Meteorit
der Sternwarte präsentiert.
Erstaunt über das enorme Gewicht nahmen die Gäste den
Brocken gern in die Hand.
Kinder und Erwachsene beka-
men von Michael Nitzsche
jede Menge Wissenswertes
zu diesen geheimnisvollen
Steinen zu hören.
Am Sonnabend war das Wetter perfekt, so dass die Gäste
den Abendstern Venus und
den kraterübersäten Halbmond im ZEISS-Observatorium am Teleskop beobachten
konnten. Damit hatten sie
gleich die Chance, sich die
Spuren großer Einschläge auf
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
dem Mond anzuschauen.
Auch Rollstuhlfahrer nutzten
die Chance, die seit kurzem
barrierefreie Volkssternwarte
zu besuchen und zeigten sich
begeistert, dass man sicher
und einfach ins Observatorium
fahren kann.
Bei der Vorlesung der Kinderuniversität am Mittwoch,
1. März wird 17 Uhr speziell
für Kinder das Thema „Meteoriten" nochmals präsentiert.
Riesaer.
Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017
Einheizen beim Fasching im Gasthof Gohlis
Stimmung, Fassbier, lange Beine
D
er Faschingssonnabend,
25. Februar, in Gohlis
steht in diesem Jahr ganz im
Zeichen langer Beine. Angemeldet hat sich unter anderem
die große Girlreihe vom Tanzstudio Live. Die Mädchen fast
aller Trainingsgruppen werden
die Riesaer Karnevalisten um
Prinzessin Sandra und Prinz
Micha mit den unterschiedlichsten Tänzen durch den
Abend geleiten. Mit teils spektakulären Showtänzen werden
sie dem Publikum im gut gewärmten Gohliser Familiengasthof zusätzlich „einheizen“.
Zwischen den Darbietungen
der „Livedancer“ gibt es immer wieder Tanzrunden sowie
karnevalistische Sketche für
das Publikum. Und natürlich
hat das Tanzstudio um Angela
Hoppe wieder eine attraktive
Kinder- und eine JugendTanzgarde aufgestellt. Diese
werden am frühen Abend auf
sportlich hohem Niveau durch
das Programm führen. Ein Teil
der Tänzerinnen konnte bereits Erfahrungen bei nationalen und internationalen Tanzturnieren sammeln.
Zu fortgeschrittener Stunde
wird mancher Gast ein kühles
Fassbier vertragen, denn für
weiteren Temperaturanstieg
bei Jung und Alt könnten die
„Garde der langen Beine“ und
das große „Funkenmariechen“
sorgen, das in diesem Jahr von
Johanna Liesch getanzt wird.
Die Schützlinge von Trainerin
Babett Keller haben sich seit
Wochen auf den Abend vorbereitet.
Alle werden Traditionswirt
Joachim „Jochen“ Mecus vermissen. Er ist leider vor Kurzem verstorben und wird sich
bestimmt den Riesaer Fasching vom Himmel aus anschauen. Er liebte „seine“
Funkenmariechen besonders,
und so wird er an Kindermariechen Siena Steguweit, Ju-
Als Test fürs Faschingswochenende in Gohlis tanzte das Prinzenpaar am 11.11. über den Rathausplatz.
gendmariechen Kim Krauspe
und Erwachsenen-Mariechen
Johanna Liesch seine himmlische Freude haben. Auch in
seinem Sinne heißt es am 25.
Februar um 19.11 Uhr: Gohlis,
Riesa und RKK – Helau!
Karten für den Abend können
unter der Telefonnummer
0172/9954748 oder abends
an der Narrenkasse für 5 Euro
pro Person gebucht werden.
Unter dieser Nummer sind
auch Karten zu je drei Euro für
den Kinderfasching um 15 Uhr
erhältlich (whatsapp unter der
gleichen Nummer).
Wer möchte, darf, aber keiner
muss sich verkleiden!
In diesem Sinne: Gohlis Helau!
R.P.
Freiwilligendienst in der Förderschule „Lichtblick”
„Bufdi” dringend gesucht
D
en Bundesfreiwilligendienst können junge
Menschen sofoert nach der
Schule oder zur Überbrückung von Wartesemestern,
Menschen in mittleren Jahren,
aber auch Seniorinnen und
Senioren absolvieren. Alter,
Geschlecht, Nationalität oder
die Art des Schulabschlusses
spielen dabei keine Rolle.
Wer Lust hat, sich für vielseitige Aufgaben im schulischen
Alltag zu engagieren, kann
das im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes – umgangssprachlich spricht man
von „Bufdi“ – an der Förderschule „Lichtblick“ im Riesaer
SEITE 2
Stadtteil Weida tun. Dabei
steht die Beschäftigung mit
jungen Menschen, die eine
Behinderung haben, im Vordergrund.
Die oder der Freiwillige unterstützt die Pädagogen der
»
Unterstützung
für Pädagogen
Schule während des gesamten Tagesablaufes bei der Betreuung von Schülern verschiedener Klassenstufen.
Eine fachliche Ausbildung
wird dafür nicht benötigt, jedoch sind Einfühlungsvermögen, Geduld sowie Freude am
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
Umgang mit Kindern und Jugendlichen von großem Nutzen.
Auch Zuverlässigkeit, Kontaktfreude und die Fähigkeit
zum selbstständigen Arbeiten
sollten bei den Bewerbern
vorhanden sein.
Interessenten nehmen bitte
mit dem Amt für Bildung, Kultur und Soziales der Stadtverwaltung Riesa auf, Ansprechpartnerin
ist
Winnie
Teichmann.
Sie ist telefonisch unter
03525/700487 oder per EMail unter [email protected] erreichbar.
Sächsische Häfen mit wirtschaftlich bestem Jahr
Ohne Tonnage-Rekorde zufrieden
R
ekordmengen beim Umschlag standen nicht in
der Bilanz der Sächsischen
Binnenhäfen Oberelbe GmbH
(SBO) für 2016, aber „wir blicken dennoch auf das wirtschaftlich beste Jahr zurück“,
betonte SBO-Geschäftsführer Heiko Loroff bei der Jahrespressekonferenz.
Insgesamt erzielte die Gruppe,
zu dem die Standorte Dresden, Riesa, Torgau, das brandenburgische Mühlberg sowie
Decin und Lovosice in Tschechien und der Industriehafen
Roßlau zählen, mehr als 20
Mio. Euro Umsatz. Das gab es
in der Geschichte des Unternehmens noch nie. Dass der
Umsatzrekord ohne neue
Höchstmengen an umgeschlagenen Gütern zustande
kam, begründete der Geschäftsführer mit der gewachsenen Rolle der Logistikdienstleistungen. Der jährliche
Umschlag von jeweils rund 2,5
Millionen Tonnen Gütern sei
das, was die Wirtschaft derzeit hergebe. Dabei würden
immer wieder Schwankungen
auftreten.
Zum Beispiel in Riesa: Gegenüber 2015 mit 1,18 Millionen Tonnen sank der Menge
der umgeschlagenen Güter
2016 auf 1,09 Mio. Tonnen.
„Es geht an uns nicht spurlos
vorüber, wenn die Getreideernte magerer ausfällt und
weniger eingelagert wird“, erläuterte Loroff. Trotz gesunkenen Güteraufkommens stieg
DIE RIESENKOLUMNE
Vertrautes Bild am Riesaer Hafen: Der Containerumschlag bleibt das wichtigste Standbein.
der Schiffsumschlag in Riesa
von 55.064 Tonnen im Jahr
2015 auf 68.333 Tonnen im
vergangenen Jahr. Die per
Schiff transportierte Gütermenge nahm in den sächsischen Häfen insgesamt zu.
Zeitweise konnte die Nachfrage nach verfügbarem Schiffsraum nicht bedient werden.
Als Containerspezialist unter
den Häfen der SBO musste
Riesa einen Rückgang hinnehmen. Nach 40.829 ZwanzigFuß-Äquivalenten (TEU) 2015
wurden nur 37.987 umgeschlagen. Heiko Loroff machte
dafür Entwicklungen am Weltmarkt verantwortlich. Bei den
eigenen sächsischen Kunden
konnte die SBO eine deutli-
che Steigerung verzeichnen.
Dennoch bleibt die Eisenbahn
das wichtigste Transportmittel
beim Containerverkehr. Auf
sie entfallen knapp zwei Drittel
des Umschlages. Dabei spielt
der „Albatros-Express“, mit
dem Container fünf Mal pro
»
Mehr Güter per
Schiff transportiert
Woche per Ganzzug nach
Hamburg und Bremerhaven
transportiert werden, eine entscheidende Rolle. Zur Zukunft
des Containerumschlages in
Riesa erwartet der SBO-Geschäftsführer den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Mitte Februar.
Foto: A.K.
Das Jahr 2017 benannte er als
„Jahr der Konsolidierung“. Mit
den Investitionen der vergangenen Jahre – wie der Containerservicehalle in Riesa und
neuen Stellplätzen für Container – habe man die Häfen zu
guten Orten für den Verkehrsträgerwechsel von der Straße
zu Schiene und Wasserstraße
ausgebaut. Auf Nachfrage
ging Heiko Loroff auf die Kritik
des Rechnungshofes zu den
Investitionen des Freistaates
in die Häfen ein. Er betonte,
dass nur ein starker Hafenverbund mit moderner Technik
und Infrastruktur in der Lage
sei, den in Sachsen politisch
gewollten
Verkehrsträgerwechsel umzusetzen.
A.K.
„Spender werben Spender“
heißt die Aktion, die seit
Februar vergangenen Jahres
beim DRK-Blutspendedienst
Nord-Ost läuft. Damit unterstützten „Stammspender“
erfolgreich die dringend
notwendige Gewinnung
von Neuspendern. Jährlich
scheiden viele Spender
krankheits- oder altersbedingt aus. Nur wenn genügend Menschen kontinuierlich Blut spenden, ist die
Versorgung von Patienten
mit lebensnotwendigen
Blutpräparaten gesichert.
Ab März bedankt sich der
Blutspendedienst bei jedem
Spender, der einen oder
mehrere Erstspender mitbringt, mit einer Handyhalterung fürs Auto. Und jeder so
geworbene Erstspender erhält ebenfalls ein kleines
Geschenk für seinen Einsatz. Darüber hinaus gibt es
weitere kleine Überraschungen für Erstspender.
Bitte zur Blutspende den
Personalausweis mitbringen!
Die nächsten BlutspendeTermine veröffentlichen wir
rechtzeitig im „Riesaer.“ –
verspricht
der Riesaer Riese.
Sondersitzung des Stadtrates
Breitbandausbau
D
er Breitbandausbau für
schnellere Datenverbindungen ist eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben der
Stadt Riesa. Im November
2016 hatte Oberbürgermeister Marco Müller neben Vertretern von mehr als 350 anderen deutschen Kommunen
den Fördermittelbescheid des
Bundes zur Erstellung einer
Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse erhalten.
„Es war auf Grund dieses Andrangs gar nicht einfach,
schnell ein geeignetes Büro
für die Analyse zu finden“, so
der Oberbürgermeister. Den-
noch konnte noch im Vorjahr
der entsprechende Auftrag
ausgelöst werden.
Nun ist die notwendige Analyse fertiggestellt worden. Sie
bildet die Grundlage des Fördermittelantrags zum eigentlichen Ausbau des Netzes.
Am Donnerstag, 16. Februar,
wird der Riesaer Stadtrat in einer Sondersitzung darüber
befinden, welche Variante des
Ausbaus gewählt und welche
Art der Förderung beim Bund
beantragt werden soll. Dieser
Antrag muss bis zum 28. Februar 2017 gestellt werden.
U.P.
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im Verkaufswagen Riesapark (Händlermeile)
S a., 18 .2 .20 17 , 20 U hr
So., 26.2.2017
WILD-Spezial
TI SCH R E SE R VIE R U N G E N E R B E T EN !
Freitag, 24. Februar 2017,
ab 18.00 Uhr
Großes Skatturnier
Einsatz: 11,00 Euro
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
Fa s c h i n g s p a r t y
R E S T K A R T E N N O C H E R H Ä LT L I C H !
FA H R S E R V I C E M Ö G L I C H !
So. , 5.3 .2 017 , 15 Uhr
Fr a u e n t a g s k l a t s c h
M IT Ü B E R R A SC H U N G E N !
SEITE 3
Riesaer.
Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017
Kleines Gymnasium landet großen sportlichen Erfolg
Stadt bittet Eigentümer um Kontaktaufnahme
Unerwarteter Sieg
Förderung für Abriss
M
Die sieben Jungs erspielten einen überraschenden Sieg im Regionalfinale „Jugend trainiert für Olympia“.
M
itte Januar fand in Dresden das Regionalfinale
im Volleyball des bundesweiten Wettbewerbes „Jugend
trainiert für Olympia“ in der
WK I (U20) statt, bei dem sich
die drei besten Mädchen- und
fünf besten Jungenmannschaften der westlichen Hälfte des Regierungsbezirkes
Dresden trafen.
Dabei landete die Mannschaft
des „Rudolf Stempel“-Gymnasiums, als Kreisfinalsieger
qualifiziert, einen beeindru- Anzeige -
ckenden und nicht erwarteten
8:0-Punkte-Sieg. Die Leistung ist umso wertvoller einzuschätzen, wenn man bedenkt, dass das mit einer
Auswahl von sieben der
überhaupt nur elf in dieser
Altersstufe an der Schule
lernenden Jungs gelang. Als
I-Tüpfelchen konnte der Kapitän der Riesaer „Stempel“Gymnasiasten eine besondere Ehrung entgegennehmen.
Erik Mischke wurde von
Schiedsrichtern und Offiziel-
len mit dem Pokal für den
besten Spieler dieses Turniers geehrt.
Ein besonderer Dank geht an
dieser Stelle an das Ehepaar
Döhren für ihre langjährige erfolgreiche Trainingsarbeit mit
einem Großteil der Mannschaft bei den Volleyballern
des SC Riesa und natürlich
an die zuverlässigen Fahrer
und Unterstützer Uta und Eike
Mischke sowie an Jens Rückert, den Sportlehrer des
Gymnasiums.
Miete muss nicht unbedingt zum vereinbarten Stichtag beim Vermieter sein
- Anzeige -
Die Richter des Bundesgerichtshofes hatte sich mit dem Fall eines Mieters zu befassen, dessen Mietvertrag
die Klausel enthielt, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines jeden Monats auf dem Konto des Vermieters
eingegangen sein muss und bei einer verspäteten Mietzahlung mit der Kündigung zu rechnen sei. Mehrere
Monate lang überwies diese Familie das Geld genau am 3. Werktag. Die Miete ging aber erst Tage später
auf dem Konto des Vermieters ein. Dieser kündigte daraufhin den Mietvertrag und verlangte die Räumung
der Wohnung. Die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden, dass eine Klausel in einem Formularmietvertrag, wonach die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen
sein muss, unwirksam sei und den Mieter unangemessen benachteilige. Die Richter des Bundesgerichtshofes meinten, dass es ausreichend sei, dass der Mieter die Miete bis zum Stichtag überweise und das Konto ausreichend gedeckt sei. Dann, so die Richter des Bundesgerichtshofes, sei die Zahlung pünktlich geleistet. Das Risiko eines verspäteten Zahlungseinganges auf dem Konto muss grundsätzlich der Vermieter
tragen. Da vor diesem Hintergrund der Mieter pünktlich gezahlt habe, wiesen die Richter des Bundesgerichtshofes die Räumungsklage des Vermieters ab.
Urteil des Bundesgerichtshofes zum AZ: VIII ZR 222/15
Berger · Barth & Coll.
Andreas Berger
Rechtsanwalt und
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SEITE 4
it einem „Programm zur
Förderung des Rückbaus
von Wohngebäuden“ unterstützt der Freistaat Sachsen
auch 2017 den Abriss von
nicht mehr genutzten Häusern.
Das Land fördert den Rückbau
von Wohngebäuden mit einem
nicht rückzahlbaren Zuschuss
von bis zu 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Förderung kann unter anderem für den Abbruch, den
Abtransport des Materials einschließlich der Enddeponie,
Sicherungsmaßnahmen an
abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen, die einfache
Herrichtung des Grundstücks
und notwendige Baunebenkosten gezahlt werden. Abbruchbedingte Instandsetzun-
»
Ansprechpartner
Stadtbauamt
gen an Nachbarhäusern sind
ebenfalls förderfähig.
Das Wohngebäude muss außerhalb eines bereits festgelegten Fördergebietes der
Städtebaulichen Erneuerung
liegen und noch bewohnbar
sein. Von der Förderung ausgenommen sind unbewohnbare, ruinöse Gebäude sowie
planungsrechtliche Entschädigungsansprüche und Leistungen an Eigentümer, die den
Wert rückgebauter Gebäude
ausgleichen sollen. Auch ein
Teilrückbau wird nicht gefördert. Bei unter Denkmalschutz
stehenden Gebäuden ist die
Genehmigung zum Rückbau
durch die Denkmalschutzbehörde notwendig.
Das vom Innenministerium aufgelegte Programm betrifft ausschließlich Gebäude, die
außerhalb von Stadtumbaugebieten des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“
und von Fördergebieten der
Städtebaulichen Erneuerung
liegen. Die Notwendigkeit der
Maßnahme auf Grund der zu
erwartenden demografischen
Entwicklung muss gegeben
sein. Nach dem Rückbau ist
eine Wiederbebauung des
Grundstücks mit Mietwohngebäuden für mindestens zehn
Jahre ausgeschlossen.
Anträge an die Sächsische
Aufbaubank können über die
Stadtverwaltung Riesa gestellt
werden. Die Anträge sind
durch die Eigentümer vorausgefüllt bis 10. März 2017 beim
Stadtbauamt der Stadtverwaltung Riesa einzureichen. Weitere Informationen sowie
Antragsformulare zum Herunterladen sind im Internet unter
www.sab.sachsen.de unter
der Rubrik „Infrastruktur und
Gemeinwesen“ im Unterpunkt
„Städtebau und Stadtumbau –
Landesprogramm Rückbau
Wohngebäude“ zu finden.
Die Formulare sind auch im
Stadtbauamt der Stadt Riesa
(Außenstelle Haus Rädisch),
Friedrich-Engels-Straße 13,
erhältlich. Ansprechpartnerinnen sind Frau Friedrich, Tel.
700-315, Mail: [email protected] und Frau
Müller, Tel. 700-319, Mail [email protected].
Die Stadt wird die fertigen Anträge bis 17. März 2017 bei
der SAB einreichen.
Herzlichen Glückwunsch!
Der Oberbürgermeister
der Großen Kreisstadt gratuliert
Dieter Quaas
zum 90. Geburtstag am 4. Februar Frau Natalie Neldner.
Markisenbau seit 40 Jahren!
Rolladen
Markisen
Bis März 2017 Winterrabatt!
Tel./Fax 0 35 25 87 78 49 · Funk 0172 3 77 82 84
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
Winterferienveranstaltung des Stadtmuseums
Winterferien
mit dem Sprungbrett
Was wäre Riesa ohne Eisenbahn?
13. bis 17. Februar: Let’s go – Dreh in deinem Blo(g)ck!
An fünf Tagen drehen die Teilnehmer im Alter von 12 bis 18
Jahren täglich von 9 bis 15 Uhr Filmbeiträge in ihrem Wohngebiet. Auch wer ein Instrument spielt, Beatbox macht oder
sich für Modellbau interessiert, ist eingeladen, mit der Gruppe auf Spurensuche zu gehen.
Kosten: 5 Euro für Verpflegung, Treff ist im Bürgertreff „aufLADEN“
14. bis 15. Februar: Badetag im Wonnemar und Filmabend.
Zunächst geht es ins Badeparadies Wonnemar. Nach einem
anstrengenden Badetag und einem gemeinsamen Abendessen klingt der Tag bei einem spannenden Film aus. Am
Morgen heißt es Abschied nehmen nach einem reichhaltigen Frühstück. Seepferdchen erforderlich!
Alter: ab 8 Jahre, Kosten: 20 Euro, Treff: 13.30 Uhr Stadtteilhaus Gröba
Donnerstag, 16. Februar: „Wir fahren nach Meißen“. Bei
einem Ausflug nach Meißen von 9 bis 17 Uhr gibt es zunächst eine Führung der Sinne in der Porzellan-Manufaktur.
Anschließend besuchen die Teilnehmer die Kinderbuchautorin Christina Koenig und schauen ihr Atelier an.
Alter: ab 7 Jahre, Kosten: 10 Euro inkl. Lunchpaket, Treff: im
„aufLADEN“
Freitag, 17. Februar: Abtauchen in die Welt der Zeitschriften. Was sind Zeitschriften? Wozu braucht man sie, was
gibt es für Zeitschriften? Um Antworten zu finden, soll der
Zeitschriften-Schatz im LeseLADEN genau unter die Lupe
genommen werden. Es geht um viel Spaß und Spiel und
Spannung um das geschriebene Wort.
Alter: ab 8 Jahre, Kosten: 4 Euro inkl. Mittagessen, 10 bis 16
Uhr im „aufLADEN“
21. bis 23. Februar: „Boys don’t cry“ – Part two. An drei tollen Jungstagen geht es ums Schmieden, Turmspringen,
Sport, Zocken, gemeinsame Kochen und einen spannenden
Tag in Dresden.
Alter: ab 10 Jahre, Kosten: 30 Euro, Start: 10 Uhr am Stadtteilhaus Gröba
Kontakt und Info: [email protected], Telefon
0172-6962655, Bürgertreff „aufLADEN“, Stendaler Str. 4
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Für die Zustellung von Zeitungen suchen wir
ab sofort zuverlässige Zusteller/Innen (ab 13 Jahre) für
Merzdorf,
Gröba, Weida
JE T Z T F Ü R !
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Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend bei
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Herausgeber:
FVG Riesa mbH
Am Sportzentrum 5 · 01587 Riesa
Erscheinungsweise:
wöchentlich, kostenlos für alle Haushalte
im Stadtgebiet Riesa
verantwortlich für den amtlichen Teil:
Stadtverwaltung Riesa: Uwe Päsler
Tel. 03525/700205 · Fax 03525/733832
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Uwe Päsler (verantw.)
Heike Berthold (Tel. 03525/735060)
E-Mail: [email protected]
Tobias Czäczine (Tel. 03525/601255)
Anzeigenleitung/Herstellung:
polyprint Riesa GmbH
Goethestraße 59 · 01587 Riesa
Tel. 03525/72710 · Fax 03525/727133
E-Mail: [email protected]
Anzeigenschluss nächste Ausgabe:
13.2.2017
Verteilung:
Bachmann Direktwerbung
Tel. 0157/33977724 · Fax 03525/739185
E-Mail: [email protected]
Jahresabonnement:
Info-Telefon 03525/72710
Fotonachweis: Heike Berthold, Fotolia
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
erscheint am 17.2.2017.
M
anchmal versteht man
nur „Bahnhof“. Wer sich
ärgert, „muss Dampf ablassen“ oder man stellt die „Weichen für die Zukunft“. Dies
sind Redewendungen, die
von der Eisenbahn abgeleitet
werden.
Es ist nicht verwunderlich,
dass die Eisenbahn in unserer
Sprache so verwurzelt ist,
schließlich nahm sie als erstes
Transportmittel, das schneller
als die Pferdekutsche war,
großen Einfluss auf das Leben
der Menschen.
Durch Riesa fuhr im Jahr
1839 die erste Ferneisenbahn
Deutschlands.
In der Ferien-Veranstaltung
reisen die Kinder in diese
Zeit zurück und erleben,
wie die Bahn das Leben der
Menschen und auch unserer
Stadt verändert hat. Die Reise
findet in der Zeit vom 14. bis
22. Februar täglich ab 9 Uhr
statt.
Also: Fahrkarten kaufen (das
heißt im Museum anmelden),
einsteigen und los geht’s.
Reisekosten: 1,50 Euro. Reisedauer: 1,5 Stunden.
Die Eisenbahn begrüßt alle Besucher in der Industrieausstellung des Stadtmuseums.
Foto: Museum
Die Agentur für Arbeit informiert
In den Winterferien fit für die
Bewerbung werden!
In den Winterferien bietet
das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für
Arbeit Riesa, Rudolf-Breitscheid-Straße 35, mehrere
Veranstaltungen rund um eine
erfolgreiche Bewerbung an.
Die Veranstaltungen:
Vom 13. bis 17. Februar können Jugendliche ihre Bewerbungsunterlagen zu den Öffnungszeiten im BiZ von
Experten prüfen lassen. Wer
noch keine Bewerbungsmappe hat, kann diese direkt an
den Bewerbungscomputern
erstellen und die Tipps von
den BiZ-Mitarbeitern gleich
vor Ort umsetzen.
Am Donnerstag, 16. Februar,
13 Uhr findet im Gruppenraum
des BiZ ein Bewerberseminar
für Jugendliche statt. Dabei
gibt es Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung in Unternehmen. Für diese Veranstaltung
ist aus Kapazitätsgründen
zwingend eine Voranmeldung
unter Telefon 03525-711213
erforderlich.
Am Donnerstag, 23. Februar,
stehen von 13 bis 17 Uhr die
Berufsberater in der Agentur
für Arbeit Riesa für alle Fragen
rund um Ausbildung und Studium ohne vorherige Terminvereinbarung bereit.
Rückfragen werden unter der
gleichen Rufnummer beantwortet.
Jetzt für die „Schau rein!“Woche anmelden!
Vom 13. bis 18. März laden
zahlreiche Unternehmen aus
dem Landkreis Meißen Schüler ein, spannende Berufsbilder und Studienmöglichkeiten
zu entdecken.
Rund 99 Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handwerk und Landwirtschaft
sowie
Kindertagesstätten,
Krankenhäuser, Seniorenheime und Verwaltungen können
besucht werden. Die Schüler
entscheiden selbst, in welche
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
Unternehmen sie gehen. Geschäftsführer, Mitarbeiter und
Auszubildende geben Einblicke in die Firmen sowie die alltägliche Arbeit. Zudem bestehen zahlreiche Möglichkeiten,
sich praktisch auszuprobieren.
So ist es leicht, die Anforderungen beziehungsweise Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten der Berufsbilder
kennenzulernen.
Ganz einfach lässt es sich mit
der „Schau rein!“-Broschüre
durch die Angebote stöbern.
Sie enthält, welche Berufsbilder und Unternehmen auf die
Schüler warten und liegt in
den Schulen bereit. Außerdem
gelangen alle Teilnehmer mit
dem kostenfreien ÖPNV-Ticket zu ihren Wunschbetrieben. Alle Angebote können
unter www.schau-rein-sachsen.de gebucht werden. Die
Berufsberater der Agentur für
Arbeit Riesa und des Jobcenters des Landkreises Meißen
sowie die BiZ-Mitarbeiter helfen gern bei der Einbuchung.
SEITE 5
Riesaer.
Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017
Sondersitzung des Stadtrates
Öffentliche Bekanntmachung
Die Sondersitzung des Stadtrates findet am 16. Februar 2017 um 16:00 Uhr im Ratssaal Kloster-Nordflügel, Rathausplatz 1, 01589 Riesa öffentlich statt.
Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa
über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
im Kalenderjahr 2017
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
2. Beschluss zur Fördermittelantragstellung zum Breitbandausbau in der Stadt Riesa –
Beratung und Beschlussfassung
3. Informationen der Verwaltung
4. Anfragen der Stadträte und Ortsvorsteher
Riesa, 8. Februar 2017
Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl.
S. 338), zul. geä. d. Art. 39 G v. 27.01.2012 (SächsGVBl.
S. 130, 146) wird durch Beschluss des Stadtrates der
Großen Kreisstadt Riesa vom 01.02.2017 verordnet:
§ 1 Ladenöffnungen an verkaufsoffenen
Sonn- und Feiertagen
Marco Müller
Oberbürgermeister
Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa dürfen
abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG an folgenden
Tagen zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein:
Amtliche Bekanntmachungen
der Großen Kreisstadt Riesa
Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse –
Monat Januar/Februar 2017
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss tagte am 24. Januar 2017. Es wurde nachfolgender Beschluss gefasst:
1. Beschluss VF 07/2017/ö
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des Baugrundstückes
391/110 der Gemarkung Gröba mit 546 m².
Der Ausschuss Kultur, Schulen und Soziales tagte am 25. Januar 2017. Es wurden
keine Beschlüsse gefasst.
Der Bauausschuss tagte am 26. Januar 2017. Es wurden nachfolgende Beschlüsse
gefasst:
1. Beschluss B 01/2017/ö
Der Bauausschuss beschließt die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen gemäß
HOAI für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung (Leistungsphase 8)
an das Ingenieurbüro IBZ, Ingenieurbüro für Tiefbau aus Riesa für die Instandsetzung Kirchstraße, Dammweg, Gartenweg.
2. Beschluss B 10/2017/ö
Der Bauausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die wissenschaftlichen Begleitungen der Maßnahmen 1.1 „Oberschule Am Merzdorfer Park” – Teil energetische Sanierung im Bestand inkl. Herstellung des Fernwärmeanschlusses und 1.2 „Oberschule Am Merzdorfer Park” – Teil Neubau einer Sporthalle an IAB – Institut für angewandte Bauforschung Weimar gGmbH, Weimar.
Der Stadtrat tagte am 1. Februar 2017. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Beschluss S 02/2017/ö
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene
Sonn- und Feiertage anlässlich besonderer regionaler Ereignisse 2017.
2. Beschluss S 03/2016/ö
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene
Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr 2017.
3. Beschluss S 05/2017/ö
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017.
4. Beschluss S 08/2017/ö
Der Stadtrat beschließt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Großen Kreisstadt zum Stand 30.11.2016.
5. Beschluss S 09/2017/ö
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015.
Riesa, 2. Februar 2017
Marco Müller
Oberbürgermeister
SEITE 6
1. Sonntag
2. Sonntag
3. Sonntag
02.04.2017
03.12.2017
17.12.2017
Frühlingsspaziergang
Adventsbummel
Weihnachtsshopping
§ 2 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Verkaufsstellen öffnet, soweit keine anderweitigen Regelungen
getroffen worden sind.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 1 Nr. 1
SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Riesa, 2. Februar 2017
Marco Müller
Oberbürgermeister
Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung
Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens-,
Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Verordnung
verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52
Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Riesa, 2. Februar 2017
Marco Müller
Oberbürgermeister
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa
über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
anlässlich besonderer regionaler
Ereignisse 2017
Mit Bescheid vom 31.01.2017, Az.: BA/0061/2016 wurde für den Neubau einer Seniorenresidenz mit 138 Betten und einem Nebengebäude eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt.
Diese Baugenehmigung wird hiermit gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung durch öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Nachbarn öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl.
S. 338), zul. geä. d. Art. 39 G v. 27.01.2012 (SächsGVBl.
S. 130, 146) wird durch Beschluss des Stadtrates der
Großen Kreisstadt Riesa vom 01.02.2017 verordnet:
§ 1 Ladenöffnung anlässlich des Stadtfestes
Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa in der
Innenstadt dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Sächs
LadÖffG am 27.08.2017 zwischen 13 und 18 Uhr anlässlich des jährlichen Stadtfestes geöffnet sein.
§ 2 Ladenöffnung anlässlich des Geburtstages
des RIESAPARK
Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa im RIESAPARK dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG
am 01.10.2017 zwischen 13 und 18 Uhr anlässlich des
jährlichen Centergeburtstages geöffnet sein.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Verkaufsstellen öffnet, soweit keine anderweitigen Regelungen
getroffen worden sind.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 1 Nr. 1
SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Riesa, 2. Februar 2017
Marco Müller
Oberbürgermeister
Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung
Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens-,
Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Verordnung
verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52
Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Riesa, 2. Februar 2017
Marco Müller
Oberbürgermeister
Die Baugenehmigung hat folgenden wesentlichen Inhalt:
• Vorhaben: Neubau einer Seniorenresidenz mit 138 Betten und einem Nebengebäude
in Riesa, Dr.-Scheider-Straße, Flst. Nr. 831/838 Gemarkung Riesa
• Bauherr: HCR Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Herr Andreas Haas,
Friedrich-Ebert-Straße 36 in 03044 Cottbus
• Für das Bauvorhaben wurde nach § 72 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) die
Baugenehmigung Nr. BA/0061/2016
im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO als Sonderbau erteilt.
Die Akten zur Baugenehmigung Nr. BA/0061/2016 können bis zum Ablauf eines Monats
nach dieser öffentlichen Bekanntgabe in der Zeit von
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
im Dienstgebäude Rathausplatz 1, 01589 Riesa, in den Diensträumen der Unteren Bauaufsichtsbehörde Zimmer 2.15 eingesehen werden.
Sofern eine Einsichtnahme zu einer anderen Zeit erfolgen soll, bitten wir um eine Terminvereinbarung (Tel. 03525 700-292 oder 03525 700-295).
Für betroffene Nachbarn besteht innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit einer schriftlichen Ausfertigung der Baugenehmigung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift bei der Stadtverwaltung Riesa, Rathausplatz 1, 01589 Riesa einzulegen.
Hinweise:
Die Bekanntmachung richtet sich an die Eigentümer benachbarter Grundstücke im Sinne
des § 70 der Sächsischen Bauordnung. Unter „Nachbarn” i. S. dieser Norm fallen alle
Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende dinglich Berechtigte, die den Nachbarbegriff des Baurechts personell und sachlich erfüllen. Das sind für das vorliegende Baugenehmigungsverfahren zunächst die Eigentümer und dinglich Berechtigten der unmittelbar
angrenzenden Grundstücke. Darüber hinaus können Nachbarn im Einzelfall auch Eigentümer
und dinglich Berechtigte der Grundstücke im Weiteren Umgriff des Vorhabens sein, die sich
in nachbarrechtlich relevanter Weise im Einwirkungsbereich der von dem Betrieb der Seniorenresidenz ausgehenden Beeinträchtigungen befinden.
Rechtsbehelfe des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung haben keine aufschiebende
Wirkung. Das bedeutet, dass von der Baugenehmigung auch dann Gebrauch gemacht
werden kann, wenn diese mit Widerspruch oder Klage angegriffen wird.
Riesa, 1. Februar 2017
gez. Lindner
Bürgermeister für Bau und Ordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Riesa schreibt folgende Bauleistungen aus:
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A
Ausbau Dr.-Scheider-Straße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Goethestraße in Riesa
Straßenbau, Kanalbau, Tiefbau Straßenbeleuchtung, Tiefbau Energieversorgung
Der vollständige Ausschreibungstext wird auf eVergabe.de am 14.02.2017, auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt am 15.02.2017 veröffentlicht.
Bezug der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform eVergabe.de. Bestellung der
Vergabeunterlagen in Papierform nur im Internet unter www.evergabe.de/vu.
Elektronische Form der Vergabeunterlagen 0,00 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem
Zugang unter www.evergabe.de.
Für Anfragen steht Ihnen die Vergabestelle telefonisch unter 03525 700-308 und 700-309
zur Verfügung.
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA
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Riesaer.
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Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA