Informationen zur Nutzung des Ganztagsangebotes für Grund- und Gemeinschaftsschüler/-innen auf der Grundlage der aktuell gültigen Benutzungssatzung und der Gebührensatzung Grundsätzliches Der Schulverband Auenwaldschule Böklund ist Träger des Ganztagsangebotes. Das Betreuungspersonal in der Auenwaldschule ist beim Schulverband, dessen Geschäftsführung über das Amt Südangeln wahrgenommen wird, beschäftigt. Ansprechpartnerin im Amt ist Frau Stallbaum, Tel. 04623/78411, die alle Fragen zur Benutzungs- und Gebührensatzung, insbesondere zur Gebührenabwicklung beantwortet. 1. Angebot Im Betreuungsteam stehen neben dem fest beschäftigten Betreuungspersonal verschiedene Kursleiter/-innen für Ihre Kinder zur Verfügung. Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gibt es an der Auenwaldschule folgende Angebote: Für alle Grundschüler/-innen der Auenwaldschule und bei Bedarf auch für Schüler/-innen der 5. und 6. Klasse besteht von montags bis donnerstags die Möglichkeit, außerhalb der Unterrichtszeit ab der 1. Stunde bis 15.00 Uhr, mit Verlängerungsoption bis 16.00 Uhr, betreut zu werden. Freitags endet die Betreuung mit Ende der 6. Stunde. Daneben gibt es montags, mittwochs und donnerstags ein speziell auf Grundschüler/-innen zugeschnittenes Kursangebot mit wechselnden Kursleitern/-innen. Über das jeweils aktuelle Kursangebot kann man sich über einen Flyer, am schwarzen Brett der Schule und auf der Homepage der Grundschule unter www.auenwaldschule.de informieren oder aber auch persönlich im Büro der OGS im Erdgeschoss der Auenwaldschule, das durch unsere Koordinatorin Frau Stange während der OGS-Zeiten besetzt ist. Dort befindet sich auch ein Postkasten für den Einwurf von Anmeldungen und sonstiger Post. Telefonisch ist das OGS-Büro zu den OGS-Zeiten unter 04623-1802009 zu erreichen oder mobil unter 0170-8826327: Wer zur festen Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, kann währenddessen auch kostenneutral einzelne Kurse belegen. Eine Ferienbetreuung wird in den Oster-, Sommer- und Herbstferien für jeweils die Hälfte der Ferienzeit für die Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 angeboten. Nähere Informationen dazu gibt es bei unserem Schulsozialarbeiter Tore Wächter, mobil erreichbar unter 015226316304. Für alle Gemeinschaftsschüler/-innen finden montags, mittwochs und donnerstags nachmittags bis 15.00 Uhr Kurse statt. Ansprechpartner für alles Organisatorische ist unsere OGS-Koordinatorin, Frau Stange. Die Telefonnummern und die Öffnungszeiten des OGSBüros finden sich weiter oben. Informationen rund um die OGS und zum Kursangebot finden Sie unter www.auenwaldschule-boeklund.de. Für alle Grund- und Gemeinschaftsschüler/-innen besteht von montags bis donnerstags die Möglichkeit, nach der 6. Stunde ein Mittagessen in der Cafeteria einzunehmen. 2. Beförderung An den OGS-Tagen fahren um 15.00 Uhr von der Auenwaldschule aus zwei Busse Ihre Kinder zu ihren Wohnorten. Die Eltern der Schüler/-innen, die die Verlängerung bis 16.00 Uhr oder das Betreuungsangebot am Dienstag in Anspruch nehmen, erkundigen sich bitte selbst bei den Verkehrsunternehmen, ob ab 16.00 Uhr ein geeigneter Bus den jeweiligen Wohnort anfährt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Heimfahrt in Eigenregie organisiert werden. 3. Wie melde ich mein Kind an? Anmeldeformulare sind zum Downloaden auf der Seite des Amtes www.amtsuedangeln.de/Schulen hinterlegt. Drucken Sie das für Sie passende Anmeldeformular aus und geben Sie es zusammen mit dem SEPA-Basislastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben bei den Kursleitern/-innen, beim Betreuungspersonal oder im OGS-Büro in der Auenwaldschule ab. Sie können es auch direkt beim Schulverband Auenwaldschule Böklund im Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund, abgeben (Raum 411). Unter der Internetadresse finden Sie auch Formulare zu Änderungen, Kündigungen und den TicketErwerb. 4. Welche Anmeldemöglichkeiten gibt es? Mit der Benutzungs- und Gebührensatzung hat der Schulträger versucht, größtmögliche Flexibilität und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten für alle Schüler/-innen der Auenwaldschule im Bereich der Offenen Ganztagsschule anzubieten. Für das feste Nachmittagsangebot und die Teilnahme am Mittagessen werden zehn pauschale Monatsbeträge berechnet. Für die Teilnahme am Kursangebot wird pro Schulhalbjahr eine Kursgebühr von 20,00 € fällig. Dafür kann Ihr Kind an beliebig vielen Kursen teilnehmen. Besteht bereits eine Anmeldung für das Betreuungsangebot, ist die Teilnahme an den Kursen kostenlos. Für die Teilnahme am Betreuungs- und/oder Kursangebot und die Teilnahme am Mittagessen gibt es ein einheitliches Anmeldeformular für Grundschüler/innen und für Gemeinschaftsschüler/-innen. 5. Wie fülle ich das Anmeldeformular aus und welche Gebühren habe ich zu entrichten? a) Betreuung und Kurse Beispiele: Wenn Sie regelmäßig eine Vormittagsbetreuung außerhalb der verlässlichen Grundschulzeit benötigen, kreuzen Sie dies auf dem Anmeldebogen an den jeweils aufgeführten Betreuungstagen zu den genannten Betreuungszeiten an. Benötigen Sie z.B. an einem Tag pro Woche eine Vormittagsbetreuung, so können Sie beispielsweise montags das Betreuungsangebot in der 1., 5.+ 6. Stunde nutzen. Je öfter Ihr Kind die Betreuung nutzt, desto günstiger wird es, da sich die Monatsgebühr dann gestaffelt reduziert. Für die regelmäßige feste Nachmittagsbetreuung in der Zeit von 13.00-15.00 oder 16.00 Uhr ist wie vorstehend zu verfahren. Auch hier gilt: Je öfter die Betreuung benötigt wird, desto günstiger wird die Gebühr im Verhältnis. Ändert sich etwas im laufenden Schulhalbjahr, nutzen Sie bitte das gleiche Formular und tragen Sie – ganz wichtig- das Änderungsdatum ein. Statt für die feste Nachmittagsbetreuung können Sie Ihr Kind auch nur für die Kursteilnahme anmelden. Kreuzen Sie dies auf der Anmeldung bitte entsprechend an und tragen Sie den Kurs dort ein. Ist Ihr Kind bereits für die Nachmittagsbetreuung angemeldet, entfällt die ansonsten zu entrichtende halbjährliche Kursgebühr. Wenn Sie nur sporadisch und nur für einzelne Stunden eine Vormittags- oder Nachmittagsbetreuung benötigen, besteht die Möglichkeit, ein Zehnerticket für 10 € beim Schulträger zu kaufen. Sie zahlen dann pro in Anspruch genommener Betreuungsstunde 1,00 €. Beispiel: Benötigen Sie berufsbedingt an einem Tag im Monat die Vormittagsbetreuung, zahlen Sie pro Betreuungsstunde für die 1., 5. und 6. Stunde 3,00 € (= 3 Tickets). Ob Sie im Vergleich dazu mit einem Monatsbeitrag günstiger fahren, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. b) Mittagessen Die Anmeldung für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Cafeteria ist sowohl für Grund- als auch Gemeinschaftsschüler/-innen flexibel 1- 4x pro Woche möglich. Bitte setzen Sie auf dem Anmeldeformular das entsprechende Kreuz an den Tagen, an dem Ihr Kind essen soll. 6. Was kostet die Inanspruchnahme der OGS? Die Gebühren werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zur Berechnung der monatlichen Gebühren. Die Inanspruchnahme von Vormittags- und Nachmittagsbetreuung, Kursbelegung sowie die Teilnahme am Mittagessen müssen nicht wie in den Beispielen zusammen „gebucht“ werden und sind individuell miteinander kombinierbar. Was? Vormittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung Mittagessen Kursangebot Wie oft? 1/2/3/4/5 x wöchentl. 1/2/3/4 x wöchentl. 1/2/3/4 x wöchentl. Wieviel? 8/14/19/22/25 € mtl. 8/14/19/22/25 € mtl. 8/16/24/32 € mtl. 20,00 € pro Schulhalbjahr Beispielrechnung Grundschule für einen ganzen Tag incl. Mittagessen: 1. Vormittagsbetreuung 1 Tag pro Woche 2. zuzüglich feste Nachmittagsbetreuung 1Tag pro Woche 3. zuzüglich Mittagessen 1 Tag pro Woche Kosten pro Monat für 1.-3.: 8,00 € 8,00 € 8,00 € 24,00 € * Beispielrechnung Grundschule für 4 bzw. 5 Tage incl. Mittagessen: 1. Vormittagsbetreuung 5 Tage pro Woche 2. zuzüglich Nachmittagsbetreuung 4 Tage pro Woche 3. zuzüglich Mittagessen 4Tage pro Woche 4. teilweise Kursbelegung (keine Extrakosten bei fester Nachmittagsbetreuung) Kosten pro Monat für 1.-4.: 25,00 € 22,00 € 32,00 € 00,00 € ______ 79,00 €* Beispielrechnung nur Kursteilnahme incl. Mittagessen: 1. Kursbelegung an einem Tag pro Woche 2. zuzüglich Mittagessen 1Tag pro Woche Kosten pro Monat für 1.+2 umgerechnet.: 20,00 € pro Schulhalbjahr 8,00 € 12,00 € * Beispielrechnung GemS für 3 Kurstage incl. Mittagessen : 1. Kursbelegung 3 Tage pro Woche 2. zuzüglich Mittagessen 3 Tage pro Woche Kosten pro Monat für 1.+2 umgerechnet.: 20,00 € pro Schulhalbjahr 24,00 € 28,00 € * *Bei Inanspruchnahme von Einzelleistungen der genannten Beispiele nach jeweils 1.-3. reduziert sich der Monatsbetrag entsprechend. 7. Ermäßigungen, Befreiungen Für Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII bestehen Ermäßigungsoder Befreiungsmöglichkeiten zu Teilnahmegebühren. Für das Mittagessen ist ein Eigenanteil von 1,00 € pro Essen zu zahlen, die restliche Gebühr laut Gebührensatzung rechnet der Schulträger über die Bildungskarte ab. Dazu ist ein gesonderter Antrag zusammen mit dem Leistungsbescheid und dem Bildungs- und Teilhabebescheid incl. der Bildungskarte in der Amtsverwaltung zu stellen. Außerdem gibt es eine Geschwisterermäßigung von 50 % auf die Betreuungs- und Kursgebühr. Das Mittagessen ist davon ausgenommen. Darüber hinaus ist es möglich, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung aus besonderem Grund zu stellen, beispielsweise wenn die Unterrichtszeiten regelmäßig nicht mit den Beförderungszeiten übereinstimmen und keine Möglichkeit des Transports zur Schule bestehen.
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