Informationen OGS

Informationen zur
Nutzung des Ganztagsangebotes für Grund- und Gemeinschaftsschüler/-innen auf der
Grundlage der aktuell gültigen Benutzungssatzung
und der Gebührensatzung
Grundsätzliches
Der Schulverband Auenwaldschule Böklund ist Träger des Ganztagsangebotes. Das
Betreuungspersonal in der Auenwaldschule ist beim Schulverband, dessen
Geschäftsführung über das Amt Südangeln wahrgenommen wird,
beschäftigt.
Ansprechpartnerin im Amt ist Frau Stallbaum, Tel. 04623/78411, die alle Fragen zur
Benutzungs- und Gebührensatzung, insbesondere zur Gebührenabwicklung beantwortet.
1. Angebot
Im Betreuungsteam stehen neben dem fest beschäftigten Betreuungspersonal verschiedene
Kursleiter/-innen für Ihre Kinder zur Verfügung. Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
gibt es an der Auenwaldschule folgende Angebote:
Für alle Grundschüler/-innen der Auenwaldschule und bei Bedarf auch für Schüler/-innen
der 5. und 6. Klasse besteht von montags bis donnerstags die Möglichkeit, außerhalb der
Unterrichtszeit ab der 1. Stunde bis 15.00 Uhr, mit Verlängerungsoption bis 16.00 Uhr,
betreut zu werden. Freitags endet die Betreuung mit Ende der 6. Stunde. Daneben gibt es
montags, mittwochs und donnerstags ein speziell auf Grundschüler/-innen zugeschnittenes
Kursangebot mit wechselnden Kursleitern/-innen. Über das jeweils aktuelle Kursangebot
kann man sich über einen Flyer, am schwarzen Brett der Schule und auf der Homepage der
Grundschule unter www.auenwaldschule.de informieren oder aber auch persönlich im Büro
der OGS im Erdgeschoss der Auenwaldschule, das durch unsere Koordinatorin Frau Stange
während der OGS-Zeiten besetzt ist. Dort befindet sich auch ein Postkasten für den Einwurf
von Anmeldungen und sonstiger Post. Telefonisch ist das OGS-Büro zu den OGS-Zeiten
unter 04623-1802009 zu erreichen oder mobil unter 0170-8826327:
Wer zur festen Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, kann währenddessen auch
kostenneutral einzelne Kurse belegen.
Eine Ferienbetreuung wird in den Oster-, Sommer- und Herbstferien für jeweils die Hälfte
der Ferienzeit für die Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 angeboten. Nähere Informationen dazu
gibt es bei unserem Schulsozialarbeiter Tore Wächter, mobil erreichbar unter 015226316304.
Für alle Gemeinschaftsschüler/-innen finden montags, mittwochs und donnerstags
nachmittags bis 15.00 Uhr Kurse statt. Ansprechpartner für alles Organisatorische ist unsere
OGS-Koordinatorin, Frau Stange. Die Telefonnummern und die Öffnungszeiten des OGSBüros finden sich weiter oben. Informationen rund um die OGS und zum Kursangebot finden
Sie unter
www.auenwaldschule-boeklund.de.
Für alle Grund- und Gemeinschaftsschüler/-innen besteht von montags bis donnerstags
die Möglichkeit, nach der 6. Stunde ein Mittagessen in der Cafeteria einzunehmen.
2. Beförderung
An den OGS-Tagen fahren um 15.00 Uhr von der Auenwaldschule aus zwei Busse Ihre
Kinder zu ihren Wohnorten. Die Eltern der Schüler/-innen, die die Verlängerung bis 16.00
Uhr oder das Betreuungsangebot am Dienstag in Anspruch nehmen, erkundigen sich bitte
selbst bei den Verkehrsunternehmen, ob ab 16.00 Uhr ein geeigneter Bus den jeweiligen
Wohnort anfährt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Heimfahrt in Eigenregie organisiert
werden.
3. Wie melde ich mein Kind an?
Anmeldeformulare sind zum Downloaden auf der Seite des Amtes www.amtsuedangeln.de/Schulen hinterlegt. Drucken Sie das für Sie passende Anmeldeformular aus
und geben Sie es zusammen mit dem SEPA-Basislastschriftmandat ausgefüllt und
unterschrieben bei den Kursleitern/-innen, beim Betreuungspersonal oder im OGS-Büro in
der Auenwaldschule ab. Sie können es auch direkt beim Schulverband Auenwaldschule
Böklund im Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund, abgeben (Raum 411). Unter der
Internetadresse finden Sie auch Formulare zu Änderungen, Kündigungen und den TicketErwerb.
4. Welche Anmeldemöglichkeiten gibt es?
Mit der Benutzungs- und Gebührensatzung hat der Schulträger versucht, größtmögliche
Flexibilität und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten für alle Schüler/-innen der
Auenwaldschule im Bereich der Offenen Ganztagsschule anzubieten. Für das feste
Nachmittagsangebot und die Teilnahme am Mittagessen werden zehn pauschale
Monatsbeträge berechnet. Für die Teilnahme am Kursangebot wird pro Schulhalbjahr eine
Kursgebühr von 20,00 € fällig. Dafür kann Ihr Kind an beliebig vielen Kursen teilnehmen.
Besteht bereits eine Anmeldung für das Betreuungsangebot, ist die Teilnahme an den
Kursen kostenlos. Für die Teilnahme am Betreuungs- und/oder Kursangebot und die
Teilnahme am Mittagessen gibt es ein einheitliches Anmeldeformular für Grundschüler/innen und für Gemeinschaftsschüler/-innen.
5. Wie fülle ich das Anmeldeformular aus und welche Gebühren habe ich zu
entrichten?
a) Betreuung und Kurse
Beispiele:
 Wenn Sie regelmäßig eine Vormittagsbetreuung außerhalb der verlässlichen
Grundschulzeit benötigen, kreuzen Sie dies auf dem Anmeldebogen an den
jeweils aufgeführten Betreuungstagen zu den genannten Betreuungszeiten an.
Benötigen Sie z.B. an einem Tag pro Woche eine Vormittagsbetreuung, so
können Sie beispielsweise montags das Betreuungsangebot in der 1., 5.+ 6.
Stunde nutzen. Je öfter Ihr Kind die Betreuung nutzt, desto günstiger wird es, da
sich die Monatsgebühr dann gestaffelt reduziert.
 Für die regelmäßige feste Nachmittagsbetreuung in der Zeit von 13.00-15.00
oder 16.00 Uhr ist wie vorstehend zu verfahren. Auch hier gilt: Je öfter die
Betreuung benötigt wird, desto günstiger wird die Gebühr im Verhältnis.
 Ändert sich etwas im laufenden Schulhalbjahr, nutzen Sie bitte das gleiche
Formular und tragen Sie – ganz wichtig- das Änderungsdatum ein.
 Statt für die feste Nachmittagsbetreuung können Sie Ihr Kind auch nur für die
Kursteilnahme anmelden. Kreuzen Sie dies auf der Anmeldung bitte
entsprechend an und tragen Sie den Kurs dort ein. Ist Ihr Kind bereits für die
Nachmittagsbetreuung angemeldet, entfällt die ansonsten zu entrichtende
halbjährliche Kursgebühr.
 Wenn Sie nur sporadisch und nur für einzelne Stunden eine Vormittags- oder
Nachmittagsbetreuung benötigen, besteht die Möglichkeit, ein Zehnerticket für
10 € beim Schulträger zu kaufen. Sie zahlen dann pro in Anspruch genommener
Betreuungsstunde 1,00 €. Beispiel: Benötigen Sie berufsbedingt an einem Tag im
Monat die Vormittagsbetreuung, zahlen Sie pro Betreuungsstunde für die 1., 5.
und 6. Stunde 3,00 € (= 3 Tickets). Ob Sie im Vergleich dazu mit einem
Monatsbeitrag günstiger fahren, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
b) Mittagessen
Die Anmeldung für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Cafeteria ist sowohl
für Grund- als auch Gemeinschaftsschüler/-innen flexibel 1- 4x pro Woche möglich. Bitte
setzen Sie auf dem Anmeldeformular das entsprechende Kreuz an den Tagen, an dem Ihr
Kind essen soll.
6. Was kostet die Inanspruchnahme der OGS?
Die Gebühren werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zur Berechnung der monatlichen Gebühren. Die
Inanspruchnahme von Vormittags- und Nachmittagsbetreuung, Kursbelegung sowie die
Teilnahme am Mittagessen müssen nicht wie in den Beispielen zusammen „gebucht“ werden
und sind individuell miteinander kombinierbar.
Was?
Vormittagsbetreuung
Nachmittagsbetreuung
Mittagessen
Kursangebot
Wie oft?
1/2/3/4/5 x wöchentl.
1/2/3/4 x wöchentl.
1/2/3/4 x wöchentl.
Wieviel?
8/14/19/22/25 € mtl.
8/14/19/22/25 € mtl.
8/16/24/32 € mtl.
20,00 € pro Schulhalbjahr
Beispielrechnung Grundschule für einen ganzen Tag incl. Mittagessen:
1. Vormittagsbetreuung 1 Tag pro Woche
2. zuzüglich feste Nachmittagsbetreuung 1Tag pro Woche
3. zuzüglich Mittagessen 1 Tag pro Woche
Kosten pro Monat für 1.-3.:
8,00 €
8,00 €
8,00 €
24,00 € *
Beispielrechnung Grundschule für 4 bzw. 5 Tage incl. Mittagessen:
1. Vormittagsbetreuung 5 Tage pro Woche
2. zuzüglich Nachmittagsbetreuung 4 Tage pro Woche
3. zuzüglich Mittagessen 4Tage pro Woche
4. teilweise Kursbelegung (keine Extrakosten bei fester
Nachmittagsbetreuung)
Kosten pro Monat für 1.-4.:
25,00 €
22,00 €
32,00 €
00,00 €
______
79,00 €*
Beispielrechnung nur Kursteilnahme incl. Mittagessen:
1. Kursbelegung an einem Tag pro Woche
2. zuzüglich Mittagessen 1Tag pro Woche
Kosten pro Monat für 1.+2 umgerechnet.:
20,00 € pro Schulhalbjahr
8,00 €
12,00 € *
Beispielrechnung GemS für 3 Kurstage incl. Mittagessen :
1. Kursbelegung 3 Tage pro Woche
2. zuzüglich Mittagessen 3 Tage pro Woche
Kosten pro Monat für 1.+2 umgerechnet.:
20,00 € pro Schulhalbjahr
24,00 €
28,00 € *
*Bei Inanspruchnahme von Einzelleistungen der genannten Beispiele nach jeweils 1.-3. reduziert sich
der Monatsbetrag entsprechend.
7. Ermäßigungen, Befreiungen
Für Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII bestehen Ermäßigungsoder Befreiungsmöglichkeiten zu Teilnahmegebühren. Für das Mittagessen ist ein
Eigenanteil von 1,00 € pro Essen zu zahlen, die restliche Gebühr laut Gebührensatzung
rechnet der Schulträger über die Bildungskarte ab. Dazu ist ein gesonderter Antrag
zusammen mit dem Leistungsbescheid und dem Bildungs- und Teilhabebescheid incl. der
Bildungskarte in der Amtsverwaltung zu stellen.
Außerdem gibt es eine Geschwisterermäßigung von 50 % auf die Betreuungs- und
Kursgebühr. Das Mittagessen ist davon ausgenommen.
Darüber hinaus ist es möglich, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung aus
besonderem Grund zu stellen, beispielsweise wenn die Unterrichtszeiten regelmäßig nicht
mit den Beförderungszeiten übereinstimmen und keine Möglichkeit des Transports zur
Schule bestehen.