Presse GbS – die grösste Organisation von Arbeitnehmenden im Kanton Solothurn Solothurn, 3. Februar 2016 Medienmitteilung des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn Nein zur USR III, Nein zum Strassenfonds NAF und Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation Der Vorstand des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn (GbS) hat sich an seiner Sitzung ausgiebig über die Abstimmungsvorlagen vom 12 Februar 2017 unterhalten. Einstimmiges NEIN zur USR III Die Kosten sind unberechenbar. 2,7 Milliarden pro Jahr sind es sicher: 1,3 Milliarden fehlen beim Bund und 1,4 Milliarden bei Kantonen und Gemeinden. Wegen der neuen und komplizierten Steuertricks (Patentbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer, Entlastungsbegrenzung) , die zusätzlich zur Senkung der Gewinnsteuern wirken, kann es aber auch ein Mehrfaches sein. Dass die tatsächlichen Ausfälle von den Befürwortern im Voraus immer viel zu tief veranschlagt werden, wissen wir spätestens seit der letzten Reform (USR II) von 2008. „Es ist absehbar, dass für die massiven Steuerausfälle wir die Zeche zu bezahlen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld letztendlich beim Kanton oder bei den Gemeinden fehle. Der Verband Solothurnischer Einwohnergemeinde (VSEG) will das Ausmass des Schadens vernebeln, indem er versucht, die Gemeinden möglichst schadlos zu halten um die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Irre zu führen“, wettert der Präsident Markus Baumann. „Er sei deshalb froh, dass einige Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten den Mut hatten, die gegen die Ja-Parole des VSEG zu stellen“, so Baumann weiter. Nach kurzer Diskussion beschloss der Vorstand des GbS einstimmig die Ablehnung der Vorlage. Einstimmiges NEIN zum Strassenfonds NAF Um den NAF zu finanzieren, werden neue Einnahmequellen erschlossen und Geld aus der Bundeskasse umgeleitet. Der Mineralölsteuerzuschlag – und damit der Benzinpreis – wird von 30 auf 34 Rappen erhöht. Die zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf rund 200 Millionen Franken. Ausserdem fliessen die Einnahmen aus der Autobahnvignette von rund 320 Millionen Franken in den NAF. Aus der Bundeskasse kommen die Einnahmen der Importsteuer auf Autos von 375 Millionen Franken sowie neu 10% der Einnahmen aus der Mineralölsteuer dazu. Das sind nochmals rund 250 Millionen Franken. Aus dem NAF ist somit eine «halbe Milchkuh» geworden, die der Bundeskasse jedes Jahr 600 bis 700 Millionen Franken entzieht. Dieses Geld muss bei der Entwicklungshilfe, bei der Bildung oder beim öffentlichen Verkehr kompensiert werden m uss. Dornacherhof 11, 4502 Solothurn Tel.: 032 626 36 10, Fax: 032 626 36 25 Das Anliegen, analog zum Bahnfonds FABI einen Strassenfonds zu schaffen, sei grundsätzlich nachvollziehbar. Die Vorlage hat sich unter dem Eindruck der Milchkuh -Initiative allerdings stark verschlechtert. Der anfängliche Finanzierungsmix zwischen Gel dern aus der Bundeskasse (ein Drittel) und Nutzerfinanzierung via Benzinpreiserhöhung (zwei Drittel) verkehrte sich ins Gegenteil: nur ein Viertel wird durch die Autofahrenden getragen, drei Viertel gehen zulasten der Bundeskasse. Ursprünglich wollte der Bundesrat den Benzinpreis um 15 Rappen pro Liter anheben. Das Parlament hat diese Erhöhung auf 4 Rappen pro Liter gekürzt und stattdessen die Bundeskasse – sprich Steuergelder – angezapft. „Dies ist ein regelrechter Raubzug auf die Bundeskasse“ erklärte Baumann den Anwesenden. Auch zu dieser Vorlage wurde vom Vorstand einstimmig die Nein-Parole gefasst. Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation Die Schweiz muss ihre «Kinder» anerkennen. Menschen, deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, gehören zur Schweiz und sollen darum den Schweizer Pass einfacher erhalten. Diese Jugendlichen haben kaum mehr eine Verbindung zur Heimat, zur Kultur und zur Sprache ihrer Grosseltern. Viele kennen das Land nur von den Ferien. Sie spr echen unsere Sprache, wohnen, studieren, arbeiten und leben in der Schweiz. Nichts unterscheidet sie von Jugendlichen mit einem Schweizer Pass. „Es sei an der Zeit, diesen Menschen zu zeigen, dass sie zu uns gehören. Zudem sei es nicht mehr als richtig, diesen Menschen auch den Zugang zu unseren demokratischen Entscheidungsprozessen zu vereinfachen“, führte Baumann aus. „Wobei dich nur das Verfahren vereinfache, nicht aber die Kriterien, diese seien immer noch gleich streng in der Anwendung wie bisher“ ergä nzte Vizepräsident Rolf Hasler Baumanns Ausführungen. Der Vorstand schloss sich auch bei dieser Vorlage dem Antrag der Geschäftsleitung an und beschloss einstimmig die Ja-Parole. Für weitere Auskünfte: - Markus Baumann, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn, 079 435 64 47 Dornacherhof 11, 4502 Solothurn Tel.: 032 626 36 10, Fax: 032 626 36 25
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