Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter

Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits
gesendeter Lohnsteuerbescheinigung
Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten haben Auswirkungen auf Meldungen und Berichte.
Wie werden Korrekturen in Lexware lohn+gehalt dargestellt, wenn die Lohnsteuerbescheinigung des
Vorjahres bereits abgegeben wurde?
Hintergrund
Die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer für das Vorjahr darf nicht mehr geändert werden,
wenn die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres bereits abgegeben wurde.
Hinweis: Wenn der Abrechnungsmonat Februar abgeschlossen ist, wird die Abgabe der
Lohnsteuerbescheinigung immer angenommen.
Diese Vorschrift hat zur Folge, dass Korrekturen des steuerpflichtigen Entgelts und der daraus
resultierende Steuerabzug des Vorjahres im Folgejahr berücksichtigt werden müssen.
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Inhalt
1
Lohnabrechnung ...................................................................................................... 3
1.1
Korrigierter Abrechnungsmonat des Vorjahres: ..................................................................3
1.2
Aktueller Abrechnungsmonat (Folgejahr der Korrektur): ...................................................3
2
Lohnsteueranmeldung ............................................................................................. 4
3
Lohnkonto ............................................................................................................... 4
3.1
Lohnkonto Vorjahr ...............................................................................................................4
3.2
Lohnkonto aktuelles Jahr .....................................................................................................5
4
Lohnjournal ............................................................................................................. 5
5
Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsnachweis / Beitragsabrechnung ...................... 6
5.1
Beitragsnachweis .................................................................................................................6
5.2
Beitragsabrechnung .............................................................................................................6
5.3
Restbeitragsschuld ...............................................................................................................6
6
Buchungsliste........................................................................................................... 7
7
Zahlungsliste ............................................................................................................ 7
8
Lohnsteuerbescheinigung......................................................................................... 8
9
Sozialversicherungsmeldung .................................................................................... 8
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1 Lohnabrechnung
1.1 Korrigierter Abrechnungsmonat des Vorjahres:

Für den korrigierten Monat erhalten Sie eine geänderte Lohnabrechnung. Sie ist in der
Kopfzeile mit 'Korrekturausdruck' gekennzeichnet.

Im Feld Gesamtsumme: '***Korrekturen des Steuerbruttos erscheinen im Folgejahr in Höhe
von xx EUR'.
1.2 Aktueller Abrechnungsmonat (Folgejahr der Korrektur):

Der korrigierte Auszahlungsbetrag wird automatisch auf der Lohnabrechnung des aktuellen
Abrechnungsmonats als Netto-Bezüge/Netto-Abzüge ausgewiesen. Die Korrekturen werden
in speziell gekennzeichneten Lohnarten (Lohnartenschlüssel 9081 bis 9092) angezeigt.
Hinweis: Die Beträge in diesen Lohnarten können nicht geändert werden.

Im Feld Gesamtsumme: '***Dieses Steuerbrutto enthält Korrekturen aus dem Vorjahr in
Höhe von xx Euro'.
Das korrigierte steuerpflichtige Brutto mindert oder erhöht das ‚Steuer-Brutto‘ des laufenden
Monats. (siehe dazu auch unter '2. Lohnsteuer - keine berichtigte Lohnsteueranmeldung')

Wenn der Korrekturbetrag höher ist als das steuerpflichtige Brutto im aktuellen
Abrechnungsmonat, wird keine Steuer berechnet. In den darauffolgenden Monaten wird das
Brutto erneut gekürzt bis der ganze Korrekturbetrag verrechnet ist.
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2 Lohnsteueranmeldung
Das korrigierte steuerpflichtige Brutto des Vorjahres mindert oder erhöht das 'Steuer-Brutto'
des laufenden Monats. Die daraus ermittelte Steuer wird auf der nächsten Lohnsteueranmeldung
berücksichtigt.
Eine korrigierte Lohnsteueranmeldung des Vorjahres wird deshalb nicht erstellt.
3 Lohnkonto
3.1 Lohnkonto Vorjahr
Das Lohnkonto des Vorjahres weist die korrigierten Werte in einer neuen Spalte aus.
(Korrekturspalte)
Der Abrechnungsmonat, aus dem Sie die Korrektur des Vorjahres vorgenommen haben, ist als
Klammerzusatz aufgeführt (z.Bsp. März Fj.)
Die ursprünglichen Abrechnungsdaten bleiben als separate Spalte erhalten. So können Sie jederzeit
nachvollziehen, welche Daten Sie in welchem Abrechnungsmonat geändert haben.
Lohnkonto - Seite 'Sozialversicherung Berechnungsgrundlagen'
Die SV Anteile Arbeitgeber ('AG') und Arbeitnehmer ('AN') werden mit den im korrigierten Monat
geltenden Beitragssätzen neu berechnet und in der Korrekturspalte mit '***' gekennzeichnet.
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Die Abbildung zeigt die Neuberechnung der SV Anteile 'AG' und 'AN' am Beispiel der KV
Lohnkonto - Seite 'Steuer Berechnungsgrundlagen'
Der korrigierte Betrag wird in der Zeile 'Korrektur im Fj verrechnet'.
3.2 Lohnkonto aktuelles Jahr
Die 'St.-pfl. Rückzahlung Vj' oder 'St.-pfl. Nachzahlung Vj' wird bei der Berechnung des 'Steuerpfl.
Brutto Gesamt' berücksichtigt.
Wenn der Korrekturbetrag höher ist als das steuerpflichtige Brutto im aktuellen Abrechnungsmonat,
wird keine Steuer berechnet (Steuerbrutto = 0 EUR).
Die weitere Verrechnung erfolgt in den Folgemonaten, solange bis die 'St.-pfl. Rückzahlung Vj'
aufgebraucht ist.
4 Lohnjournal
Das Lohnjournal berücksichtigt immer die aktuellen Beträge. Wenn Sie einen Vormonat korrigiert
haben wird die Personalnummer mit einem '*' gekennzeichnet.
Im Unterschied zum Lohnkonto werden auf dem Lohnjournal nur die geänderten Lohndaten und
Beiträge ausgewiesen.
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5 Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsnachweis /
Beitragsabrechnung
5.1 Beitragsnachweis
Korrekturbeträge aus dem Vorjahr werden auf dem aktuellen Beitragsnachweis ausgewiesen.
Die Neuberechnung erfolgt mit den im korrigierten Monat gültigen Beitragssätzen.
Wenn der Beitragsnachweis des aktuellen Monats zum Zeitpunkt der Korrektur bereits erstellt ist,
werden die geänderten Beiträge auf dem Beitragsnachweis des Folgemonats berücksichtigt (siehe
auch unter 5.3 Restbeitragsschuld).
Hinweis:
Ein berichtigter Beitragsnachweis für den korrigierten Monat im Vorjahr wird nicht erstellt.
5.2 Beitragsabrechnung
Die ursprünglich gemeldeten und abgeführten Beiträge und die neuen Beiträge, die sich aufgrund der
Korrektur ergeben, entnehmen Sie der Beitragsabrechnung.
Die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge werden detailliert dargestellt. Der zu korrigierende
Monat wird zweimal ausgewiesen:

Monat xx Vorjahr (alt) - die ursprünglich gemeldeten Beiträge haben ein negatives
Vorzeichen

Monat xx Vorjahr (neu) mit den neu berechneten Beiträgen.
5.3 Restbeitragsschuld
Wenn die Beitragsnachweise des aktuellen Abrechnungsmonats zum Zeitpunkt der Korrektur bereits
erstellt waren, wird die Differenz über die 'Restbeitragsschuld' im Folgemonat berücksichtigt.

Der Bericht ‚Ermittlung der Restbeitragsschuld‘ steht Ihnen im Folgemonat zur Verfügung.
Die Beiträge werden getrennt nach Krankenkasse und Mitarbeiter mit dem Vermerk
'geschätzt' und 'tatsächlich' ausgewiesen.
Wählen Sie im Druckdialog über die Listbox 'Ausgewählter Zeitraum' den korrigierten Monat
des Vorjahres aus.

Beitragsabrechnung:
Die 'Beitragssumme aus Arbeitsentgelt' wird um die Restbeitragsschuld des Vormonats
korrigiert. (Zeile 'Summe...Vormonat').
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6 Buchungsliste
Die Buchungsliste des korrigierten Monats wird nicht verändert.
Die Korrekturen werden auf der Buchungsliste des aktuellen Abrechnungsmonats als Storno- und
Neubuchungen ausgewiesen.

Die Stornobuchungen haben den Buchungstext 'Korrektur Monat: …' Die Beträge haben ein
negatives Vorzeichen.

Die Neubuchungen werden mit 'Berichtigt Monat: …' ausgewiesen.

Der korrigierte Auszahlungsbetrag des Vorjahres wird als 'Korrektur aus Monat … Vorjahr'
aufgeführt (siehe Netto-Bezüge / Netto-Abzüge auf der Lohnabrechnung).
7 Zahlungsliste
Die Differenzen aus den Korrekturen werden automatisch im Zahlungsverkehr berücksichtigt. Sie
müssen nichts weiter tun.
Das betrifft alle Zahlungen:

Mitarbeiter (Lohnabrechnung)
Die Auszahlungsbeträge des aktuellen Monats werden auf der Lohnabrechnung durch NettoBezüge bzw. Netto-Abzüge korrigiert.
Die Netto-Bezüge bzw. Netto-Abzüge werden automatisch aus der Differenz des
ursprünglichen zum neuen (berichtigten) Auszahlungsbetrags des korrigierten Monats im
Vorjahr berechnet.

Krankenkassen (Beitragsnachweise)
Die Zahlungen entsprechen der Beitragssumme aus der Beitragsabrechnung bzw. des
Beitragsnachweises. Die korrigierten Beiträge werden automatisch berücksichtigt.
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
Finanzamt (Lohnsteueranmeldung)
Der Zahlbetrag beinhaltet die abzuführende Lohnsteuer des aktuellen Abgabezeitraums
inklusive der Differenz berichtigter Abgabezeiträume vom Vorjahr.
8 Lohnsteuerbescheinigung
Wenn Sie für einen Mitarbeiter im Vorjahr eine Korrektur erfassen, erhalten Sie folgenden Hinweis.
Wenn der Mitarbeiter im aktuellen Jahr austritt bzw. bereits ausgetreten ist, wird eine
Lohnsteuerbescheinigung zur Übermittlung bereitgestellt.
Wenn der Mitarbeiter das gesamte aktuelle Jahr beschäftigt ist, wird diese Steuerkorrektur in der
nächsten Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt.
9 Sozialversicherungsmeldung
Wenn sich durch die Korrektur im Vorjahr meldepflichtige Tatbestände ändern, erzeugt Lexware
lohn+gehalt eine Stornomeldung und eine berichtigte Entgeltmeldung (z.Bsp. Jahresmeldung mit
Meldegrund 50).

Rufen Sie die Meldeprüfliste des aktuellen Abrechnungsmonats auf. Senden Sie diese SVMeldungen mit dakota.

Händigen Sie dem Mitarbeiter die neue Meldebescheinigung aus.
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