Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten haben Auswirkungen auf Meldungen und Berichte. Wie werden Korrekturen in Lexware lohn+gehalt dargestellt, wenn die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres bereits abgegeben wurde? Hintergrund Die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer für das Vorjahr darf nicht mehr geändert werden, wenn die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres bereits abgegeben wurde. Hinweis: Wenn der Abrechnungsmonat Februar abgeschlossen ist, wird die Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung immer angenommen. Diese Vorschrift hat zur Folge, dass Korrekturen des steuerpflichtigen Entgelts und der daraus resultierende Steuerabzug des Vorjahres im Folgejahr berücksichtigt werden müssen. http://support.lexware.de 1 Inhalt 1 Lohnabrechnung ...................................................................................................... 3 1.1 Korrigierter Abrechnungsmonat des Vorjahres: ..................................................................3 1.2 Aktueller Abrechnungsmonat (Folgejahr der Korrektur): ...................................................3 2 Lohnsteueranmeldung ............................................................................................. 4 3 Lohnkonto ............................................................................................................... 4 3.1 Lohnkonto Vorjahr ...............................................................................................................4 3.2 Lohnkonto aktuelles Jahr .....................................................................................................5 4 Lohnjournal ............................................................................................................. 5 5 Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsnachweis / Beitragsabrechnung ...................... 6 5.1 Beitragsnachweis .................................................................................................................6 5.2 Beitragsabrechnung .............................................................................................................6 5.3 Restbeitragsschuld ...............................................................................................................6 6 Buchungsliste........................................................................................................... 7 7 Zahlungsliste ............................................................................................................ 7 8 Lohnsteuerbescheinigung......................................................................................... 8 9 Sozialversicherungsmeldung .................................................................................... 8 http://support.lexware.de 2 1 Lohnabrechnung 1.1 Korrigierter Abrechnungsmonat des Vorjahres: Für den korrigierten Monat erhalten Sie eine geänderte Lohnabrechnung. Sie ist in der Kopfzeile mit 'Korrekturausdruck' gekennzeichnet. Im Feld Gesamtsumme: '***Korrekturen des Steuerbruttos erscheinen im Folgejahr in Höhe von xx EUR'. 1.2 Aktueller Abrechnungsmonat (Folgejahr der Korrektur): Der korrigierte Auszahlungsbetrag wird automatisch auf der Lohnabrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats als Netto-Bezüge/Netto-Abzüge ausgewiesen. Die Korrekturen werden in speziell gekennzeichneten Lohnarten (Lohnartenschlüssel 9081 bis 9092) angezeigt. Hinweis: Die Beträge in diesen Lohnarten können nicht geändert werden. Im Feld Gesamtsumme: '***Dieses Steuerbrutto enthält Korrekturen aus dem Vorjahr in Höhe von xx Euro'. Das korrigierte steuerpflichtige Brutto mindert oder erhöht das ‚Steuer-Brutto‘ des laufenden Monats. (siehe dazu auch unter '2. Lohnsteuer - keine berichtigte Lohnsteueranmeldung') Wenn der Korrekturbetrag höher ist als das steuerpflichtige Brutto im aktuellen Abrechnungsmonat, wird keine Steuer berechnet. In den darauffolgenden Monaten wird das Brutto erneut gekürzt bis der ganze Korrekturbetrag verrechnet ist. http://support.lexware.de 3 2 Lohnsteueranmeldung Das korrigierte steuerpflichtige Brutto des Vorjahres mindert oder erhöht das 'Steuer-Brutto' des laufenden Monats. Die daraus ermittelte Steuer wird auf der nächsten Lohnsteueranmeldung berücksichtigt. Eine korrigierte Lohnsteueranmeldung des Vorjahres wird deshalb nicht erstellt. 3 Lohnkonto 3.1 Lohnkonto Vorjahr Das Lohnkonto des Vorjahres weist die korrigierten Werte in einer neuen Spalte aus. (Korrekturspalte) Der Abrechnungsmonat, aus dem Sie die Korrektur des Vorjahres vorgenommen haben, ist als Klammerzusatz aufgeführt (z.Bsp. März Fj.) Die ursprünglichen Abrechnungsdaten bleiben als separate Spalte erhalten. So können Sie jederzeit nachvollziehen, welche Daten Sie in welchem Abrechnungsmonat geändert haben. Lohnkonto - Seite 'Sozialversicherung Berechnungsgrundlagen' Die SV Anteile Arbeitgeber ('AG') und Arbeitnehmer ('AN') werden mit den im korrigierten Monat geltenden Beitragssätzen neu berechnet und in der Korrekturspalte mit '***' gekennzeichnet. http://support.lexware.de 4 Die Abbildung zeigt die Neuberechnung der SV Anteile 'AG' und 'AN' am Beispiel der KV Lohnkonto - Seite 'Steuer Berechnungsgrundlagen' Der korrigierte Betrag wird in der Zeile 'Korrektur im Fj verrechnet'. 3.2 Lohnkonto aktuelles Jahr Die 'St.-pfl. Rückzahlung Vj' oder 'St.-pfl. Nachzahlung Vj' wird bei der Berechnung des 'Steuerpfl. Brutto Gesamt' berücksichtigt. Wenn der Korrekturbetrag höher ist als das steuerpflichtige Brutto im aktuellen Abrechnungsmonat, wird keine Steuer berechnet (Steuerbrutto = 0 EUR). Die weitere Verrechnung erfolgt in den Folgemonaten, solange bis die 'St.-pfl. Rückzahlung Vj' aufgebraucht ist. 4 Lohnjournal Das Lohnjournal berücksichtigt immer die aktuellen Beträge. Wenn Sie einen Vormonat korrigiert haben wird die Personalnummer mit einem '*' gekennzeichnet. Im Unterschied zum Lohnkonto werden auf dem Lohnjournal nur die geänderten Lohndaten und Beiträge ausgewiesen. http://support.lexware.de 5 5 Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsnachweis / Beitragsabrechnung 5.1 Beitragsnachweis Korrekturbeträge aus dem Vorjahr werden auf dem aktuellen Beitragsnachweis ausgewiesen. Die Neuberechnung erfolgt mit den im korrigierten Monat gültigen Beitragssätzen. Wenn der Beitragsnachweis des aktuellen Monats zum Zeitpunkt der Korrektur bereits erstellt ist, werden die geänderten Beiträge auf dem Beitragsnachweis des Folgemonats berücksichtigt (siehe auch unter 5.3 Restbeitragsschuld). Hinweis: Ein berichtigter Beitragsnachweis für den korrigierten Monat im Vorjahr wird nicht erstellt. 5.2 Beitragsabrechnung Die ursprünglich gemeldeten und abgeführten Beiträge und die neuen Beiträge, die sich aufgrund der Korrektur ergeben, entnehmen Sie der Beitragsabrechnung. Die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge werden detailliert dargestellt. Der zu korrigierende Monat wird zweimal ausgewiesen: Monat xx Vorjahr (alt) - die ursprünglich gemeldeten Beiträge haben ein negatives Vorzeichen Monat xx Vorjahr (neu) mit den neu berechneten Beiträgen. 5.3 Restbeitragsschuld Wenn die Beitragsnachweise des aktuellen Abrechnungsmonats zum Zeitpunkt der Korrektur bereits erstellt waren, wird die Differenz über die 'Restbeitragsschuld' im Folgemonat berücksichtigt. Der Bericht ‚Ermittlung der Restbeitragsschuld‘ steht Ihnen im Folgemonat zur Verfügung. Die Beiträge werden getrennt nach Krankenkasse und Mitarbeiter mit dem Vermerk 'geschätzt' und 'tatsächlich' ausgewiesen. Wählen Sie im Druckdialog über die Listbox 'Ausgewählter Zeitraum' den korrigierten Monat des Vorjahres aus. Beitragsabrechnung: Die 'Beitragssumme aus Arbeitsentgelt' wird um die Restbeitragsschuld des Vormonats korrigiert. (Zeile 'Summe...Vormonat'). http://support.lexware.de 6 6 Buchungsliste Die Buchungsliste des korrigierten Monats wird nicht verändert. Die Korrekturen werden auf der Buchungsliste des aktuellen Abrechnungsmonats als Storno- und Neubuchungen ausgewiesen. Die Stornobuchungen haben den Buchungstext 'Korrektur Monat: …' Die Beträge haben ein negatives Vorzeichen. Die Neubuchungen werden mit 'Berichtigt Monat: …' ausgewiesen. Der korrigierte Auszahlungsbetrag des Vorjahres wird als 'Korrektur aus Monat … Vorjahr' aufgeführt (siehe Netto-Bezüge / Netto-Abzüge auf der Lohnabrechnung). 7 Zahlungsliste Die Differenzen aus den Korrekturen werden automatisch im Zahlungsverkehr berücksichtigt. Sie müssen nichts weiter tun. Das betrifft alle Zahlungen: Mitarbeiter (Lohnabrechnung) Die Auszahlungsbeträge des aktuellen Monats werden auf der Lohnabrechnung durch NettoBezüge bzw. Netto-Abzüge korrigiert. Die Netto-Bezüge bzw. Netto-Abzüge werden automatisch aus der Differenz des ursprünglichen zum neuen (berichtigten) Auszahlungsbetrags des korrigierten Monats im Vorjahr berechnet. Krankenkassen (Beitragsnachweise) Die Zahlungen entsprechen der Beitragssumme aus der Beitragsabrechnung bzw. des Beitragsnachweises. Die korrigierten Beiträge werden automatisch berücksichtigt. http://support.lexware.de 7 Finanzamt (Lohnsteueranmeldung) Der Zahlbetrag beinhaltet die abzuführende Lohnsteuer des aktuellen Abgabezeitraums inklusive der Differenz berichtigter Abgabezeiträume vom Vorjahr. 8 Lohnsteuerbescheinigung Wenn Sie für einen Mitarbeiter im Vorjahr eine Korrektur erfassen, erhalten Sie folgenden Hinweis. Wenn der Mitarbeiter im aktuellen Jahr austritt bzw. bereits ausgetreten ist, wird eine Lohnsteuerbescheinigung zur Übermittlung bereitgestellt. Wenn der Mitarbeiter das gesamte aktuelle Jahr beschäftigt ist, wird diese Steuerkorrektur in der nächsten Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt. 9 Sozialversicherungsmeldung Wenn sich durch die Korrektur im Vorjahr meldepflichtige Tatbestände ändern, erzeugt Lexware lohn+gehalt eine Stornomeldung und eine berichtigte Entgeltmeldung (z.Bsp. Jahresmeldung mit Meldegrund 50). Rufen Sie die Meldeprüfliste des aktuellen Abrechnungsmonats auf. Senden Sie diese SVMeldungen mit dakota. Händigen Sie dem Mitarbeiter die neue Meldebescheinigung aus. http://support.lexware.de 8
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