Deckblatt Neuernennung Spezialist Implantologie

Deckblatt für die Unterlagen zur Neuernennung
(Rezertifizierung) Spezialist für Implantologie der EDA
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Mindestens 150 anerkannte Fortbildungsstunden. Liste der Fortbildungen in Implantologie.
Chronologisch, mit der addierten Stundenanzahl.
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Kopien der Fortbildungsveranstaltungen chronologisch zur Liste.
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Falldokumentation von 2 Fällen den Richtlinien entsprechend (anonymisiert).
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- Zu jedem Fall: Schriftliche Kurzbeschreibung mit Befund, Diagnose, Behandlungsplanung,
Alternativen und Begründung der gewählten Lösung, Epikrise und Prognose. Einer der beiden Fälle
muss dem Operationskatalog entsprechen und der andere muss älter als 3 Jahre sein.
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Kopie Zahlungsbeleg über 250,00 Euro Prüfungs- und Verwaltungsgebühren.
Dieses Deckblatt muss mit allen Kästchen angekreuzt und unterschrieben zu den oben genannten Unterlagen hinzugefügt
werden. Falls die Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden und zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden müssen,
wird ein Unkostenbeitrag von 100,00 Euro fällig. Falls die eingereichten Unterlagen komplett ungeeignet sind, wird bei
Neueinreichung wieder die Prüfungsgebühr von 250,00 Euro fällig.
Durch meine Unterschrift versichere ich von Eides statt, dass ich diese Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und
Gewissen ausgeführt habe.
Ort , Datum
Unterschrift
Von der Prüfungskommission auszufüllen:
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Zur Prüfung der EDA – Rezertifizierung geeignet
Zur Prüfung der EDA – Rezertifizierung abgelehnt
Bemerkungen:
Unterschrift
EDA – producing office
Filchnerstr. 16, 89231 Neu-Ulm
Tel. +49 (0) 731 – 985 85 45
Fax +49 (0) 731 – 985 85 11
[email protected]
www.eda-eu.org
European Dental Association
Neisser Straße 10b, D -87435 Kempten
President – Prof. Dr. Dr. J. Müller
Vice-President – Per Fossdal
Sparkasse Allgäu
Kto: 5111349, BLZ: 73350000
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