Anmietung des Ruller Hauses in Wallenhorst-Rulle, Klosterstr. 4 Mietvereinbarung und Rechnung Ich möchte folgende Räume im Ruller Haus zu den nachstehend genannten Preisen und Bedingungen mieten: Bitte ankreuzen Mietobjekt und Mietpreis Betrag Alter Kapellenraum = 120,00 € € Dielenraum = 60,00 € € Schulmeisterstube = 25,00 € € Küche = 30,00 € € Studio = 25,00 € € *) Zuschlag Raummiete 10 % € Flügel = 50,00 € € Hof/Garten = 0,00 € € Geschirrnutzung = 10,00 € € Sonstiges € Zwischensumme € Hausmeister/Raumreinigung = 40,00 € Gesamtsumme: € Gewünschter Mietzeitraum: _____________________________ Die nebenstehend genannte Gesamtsumme zahle ich in bar durch Überweisung auf das Konto des Ruller Hauses Nr. 660856600 bei der Volksbank Osnabrück (BLZ 26590025). IBAN: DE03265900250660856600 SWIFT: GENODEF1OSV € *) nur während der Heizperiode vom 1.10. bis 31.3. Ich werde die Räume aufgeräumt und besenrein verlassen. Ich habe die umseitig abgedruckte Hausordnung zur Kenntnis genommen. Ich werde dafür Sorge tragen, dass in den Räumen des Ruller Hauses nicht geraucht wird. Falls ich urheberrechtlich geschützte Werke (u.a. Musik, Theaterstücke) aufführe oder aufführen lasse, sorge ich selbst für die Entrichtung der entsprechenden Gebühren (z.B. GEMA). Name, Vorname: ______________________________________________________________________ Anschrift: ______________________________________________________________________ Datum, Unterschrift: ______________________________________________________________________ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------Mietbestätigung: Die gewünschten Räume im Ruller Haus werden zu den genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Datum: Kontaktpersonen: Hans-Jürgen Klumpe, Tel. 0151/11649033 Martin Hawighorst, Tel. (05407) 7590 Für den Verein Ruller Haus: Erstschrift für den Mieter Zweitschrift für die eigene Buchhaltung Hausordnung des Ruller Hauses Das RULLER HAUS ist eine Kultur- und Begegnungsstätte in einem denkmalgeschützten, historischen Gebäude. Zum Erhalt dieses Baudenkmals und der Hof- und Gartenanlage bitten wir Sie, die folgenden Regeln einzuhalten: 1. Das ganze Haus ist innenseitig mit Lehmmaterial geputzt worden. Der Außenputz des Hauses besteht aus einem speziellen Kalk-/Zement-Material. Beide Materialien sind schlagempfindlich. Achten Sie (beim Möbeltransport) besonders auf die Mauerkanten. 2. Der Hof des Hauses soll nur in Ausnahmefällen mit Fahrzeugen befahren werden (beund entladen schwerer Gegenstände). Parkplätze gibt es außerhalb unserer Grundstücke. (Direkt vor unserem Haus ist ein absolutes Halteverbot.). Der Parkplatz für Fahrräder ist in der Nähe des Hofeinganges. Wir möchten darum bitten, die Kinder anzuhalten, nichts in den Brunnen zu werfen und die Mauerkanten der Trockenmauer zu schützen. 3. Gehen Sie bitte sparsam mit Energie und Wasser um. 4. Für die Entsorgung von Leergut, Verpackungen, Essensresten u.a. sorgen Sie bitte selbst. Bitte sorgen Sie beim Verlassen des Hauses (Folgetag bis 10.00 Uhr) für ein aufgeräumtes Haus. 5. Hausschäden und evtl. Glas- oder Porzellanbruch melden Sie bei der Übergabe des Hauses. 6. Die Ihnen übergebenen Schlüssel gehören zu einem Schlüsselsystem. Bei Verlust des Schlüssels muss die gesamte Anlage durch Sie ersetzt werden. 7. Im ganzen Haus darf nicht geraucht werden. 8. Da unser Haus am Rande eines Wohngebietes liegt, möchten wir ruhestörenden Lärm vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass in den späteren Abendstunden die Nachtruhe ab 22.00 Uhr nicht gestört wird. Bei Musikveranstaltungen ist ab 22.00 Uhr auf das Schließen der Fenster zu achten. 9. Das Ruller Haus behält sich vor, dem Mieter die Kosten für Sachschäden und außerordentliche Endreinigungskosten in Rechnung zu stellen. 10. Diese Hausordnung ist Teil des Mietvertrages. Der Mieter hat sie anzuerkennen und für die Einhaltung zu sorgen. Wir danken schon jetzt für einen pfleglichen Umgang mit dem Ruller Haus und wünschen Ihrer Veranstaltung einen guten Verlauf! Kontaktpersonen: Hans-Jürgen Klumpe, Tel. 0151/11649033 Martin Hawighorst, Tel. (05407) 7590 Erstschrift für den Mieter Zweitschrift für die eigene Buchhaltung
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